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Antrag zur Ächtung des N*Wortes

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0240/2020 vom 18.02.2020

Stand: Am 03.03.2020 im Integrationsrat geändert beschlossen.

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  • Herr Abeke - Antrag zur Ächtung des NWortes

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    Bündnis 14/Afrika 17.02.2020 Eli Abeke An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 03.03.2020 Antrag zur Ächtung des N*Wortes 1 - AN/0240/2020 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, es wird gebeten den nachfolgenden Antrag im Integrationsrat zur Abstimmung vorzulegen. Der Integrationsrat bittet den Rat, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, der Diskussion eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Meck- lenburg-Vorpommern zur die Nutzung des N*Wortes 2, sowie der aktuellen Diskussion zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in Köln 3, folgendes zu beschließen: Beschluss: Der Rat 1. bittet die Verwaltung die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist, 2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Köln bekämpft wird, um Schwarzen Menschen und PoC ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Köln zu ermöglichen, 3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Kölner Städtepartnerschaften, den Vor- schlag für eine Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Entscheidung vorzu- legen. 1 Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘ umschrieben 2 Gerichtsurteil Landesverfassungsgericht Mecklenburg -Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv- justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/1%20 - %2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf 3 Bericht im KStA am 14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus -debatte-koelner-konditorei-verkauft- schwarzes -gebaeck-mit-knochen-im-haar-36242224 und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann -gebaeck-rassistisch-sein--das-problem-mit-den-koelner-- mohrenkoepfen --36247964 Begründung: Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und PoC mit Leid, Diskriminierung, Ge- walt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Ent- fremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen. Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit, wurde es verwendet um eine rassistischen Un- terscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Struktu- ren zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn in der jüngeren Zeit vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen Kontex- ten auftaucht, darf dies nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen. Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und ge- schützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden. Ziele der UN-Dekade sind  die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten,  die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaf- ten,  der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung. Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben. Mit freundlichen Grüßen Eli Abeke

Beratungsverlauf

  1. 03.03.2020

    Integrationsrat

    TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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