V/0156/2016
Lärmaktionsplan für die Stadt Münster - Öffentliche Auslegung des Entwurfes
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Anlage 1 LAP Münster_Zusammenfassung_Entwurf
36991 Zeichen
www.LK-argus.de
Entwurf
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für
die Stadt Münster
- Zusammenfassung -
März 2016
LK Argus Kassel GmbH
in Zusammenarbeit mit
Lärmkontor GmbH / konsalt GmbH
Stadt Münster
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die
Stadt Münster
Zusammenfassung Entwurf, März 2016
Auftraggeber
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Auftragnehmer
LK Argus Kassel GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 8
D-34131 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
kassel@LK-argus.de
www.LK-argus.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Antje Janßen
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer
Dipl.-Ing. Christine Krauskopf
Dipl.-Geogr. Holger Heering
mit
Lärmkontor GmbH
Altonaer Poststraße 13b
D-22767 Hamburg
Tel. 040.38 99 94 0
Fax 040.38 99 94 44
hamburg@laermkontor.de
www.laermkontor.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Marion Krüger
und
konsalt GmbH
Altonaer Poststraße 13
D-22767 Hamburg
Tel. 040.35 75 27 0
Fax 040.37 75 27 13
info@konsalt.de
www.konsalt.de
Bearbeitung
Dipl.-Soz. Margit Bonacker
Kassel, März 2016
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
März 2016
Inhalt
Zusammenfassung 1 0
0.1 Einleitung 1
0.2 Analyse der Lärmsituation 2
0.3 Strategien und vorhandene Planungen zur Lärmminderung
im Straßenverkehr 3
0.4 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung 6
0.5 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan
Münster 2016 11
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 11
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 15
0.6 Ruhige Gebiete 17
Tabellenverzeichnis 18
Abbildungsverzeichnis 18
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
März 2016
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Zusammenfassung 0
0.1 Einleitung
Die Stadt Münster ist als Ballungsraum der 2. Stufe nach EG-Umgebungs-
lärmrichtlinie verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung mit Information und Beteili-
gung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Stadt Münster hat die Lärmkartierung im Jahr 2012 abgeschlossen. Die
Ergebnisse der Lärmkartierung, das weitere Vorgehen sowie Zwischenergeb-
nisse der Bearbeitung sind auf der Internetseite der Stadt Münster abrufbar.
1
Mit den Ergebnissen der Lärmkartierung wird deutlich, dass die vom Straßen-
verkehrslärm ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches Problem darstel-
len, während der Lärm der kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärm-
betroffenheiten erzeugt.
Auf den Kartierungsergebnissen aufbauend erfolgt die Erarbeitung des Lärmak-
tionsplans. Dieser befasst sich aufgrund der ermittelten Lärmbetroffenheiten
schwerpunktmäßig mit dem Straßenverkehr und den von diesem ausgehenden
Lärmemissionen.
Unter Einbindung der bereits bestehenden Planungen werden Maßnahmenkon-
zepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr entwickelt. Die Maßnahmenkon-
zepte münden in einem Maßnahmenprogramm, in dem das Vorgehen und die
Aktivitäten der Stadt Münster für die nächsten 5 Jahre konkretisiert werden. Für
dieses Maßnahmenprogramm werden überschlägig die Kosten ermittelt sowie
Wirkungen dargestellt.
Der Lärmaktionsplan enthält darüber hinaus Aussagen zu Ruhigen Gebieten in
der Stadt Münster.
Für den Lärmaktionsplan Schiene ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahnbun-
desamt zuständig, das auch die Lärmkartierungen erstellt. Daher erfolgt von
Seiten der Stadt Münster aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Maßnahmen-
entwicklung zum Schienenverkehrslärm. Die seit Januar 2015 verfügbaren
Daten zur Schienenlärmkartierung sind in diesem Lärmaktionsplan dokumen-
tiert.
Der vorliegende Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan wurde in Abstimmung
mit den beteiligten Ämtern der Stadt Münster erstellt und ist Grundlage der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan.
1 Stadt Münster, Lärmkarten, Besch lussvorlagen zum Lärmaktionsplan und Zwi-
schenberichte, http://www.muenster.de/stadt/umwelt/laerm.html
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
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0.2 Analyse der Lärmsituation
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in
Deutschland nicht vorgegeben. Für die Lärmaktionsplanung der 2.Stufe der
Stadt Münster sind folgende Werte relevant:
● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und
LNight = 60 dB(A) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)2
● Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A).
Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für
Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase.
3 Gemäß Er-
kenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar,
dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zu-
nimmt
4.
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesund-
heitlichen Schwellenwerte sind in Münster 13.900 Menschen (LDEN) betroffen.
Zur Bewertung der Lärmbelastungssituation erfolgt die Herausarbeitung von
Lärmschwerpunkten. In diesen sind die gesundheitlichen Schwellenwerte durch
den Straßenverkehrslärm überschritten und die Betroffenheit durch die Lärmbe-
lastungen ist hoch. Zur Ermittlung der Betroffenheit werden Wohngebäude mit
ihren Einwohnern sowie weitere lärmsensible Einrichtungen wie Krankenhäuser
und Schulen betrachtet. In die Bewertung geht darüber hinaus ein, ob Zusatz-
belastungen durch den Schienenverkehrslärm vorliegen.
Aus den herausgearbeiteten Lärmschwerpunkten werden Maßnahmenbereiche
der Lärmaktionsplanung entwickelt, für die eine zusammenhängende Betrach-
tung erfolgen soll.
In der nachfolgenden Abbildung sind die Maßnahmenbereiche dargestellt.
Diese sind nach der Höhe der Belastung und der Betroffenheit in 3 Prioritätsstu-
fen unterteilt. Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig
Maßnahmen entwickelt werden.
2 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1
3 Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkun-
gen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslö-
sekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006
4 Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99
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● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten
0.3 Strategien und vorhande ne Planungen zur Lärmminde-
rung im Straßenverkehr
Grundsätzliche Strategien für eine nachhaltige und wahrnehmbare Lärmminde-
rung hoch belasteter bewohnter Gebiete sowie zum Schutz ruhiger Gebiete
sind
● die Vermeidung von Lärmemissionen
● die Verlagerung von Lärmemissionen
● die Verminderung von Lärmemissionen oder
● die Verminderung von Lärmimmissionen
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Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die grundsätzlichen Strate-
gien und zugeordneten Maßnahmenarten zur Lärmminderung auf kommunaler
Ebene.
● Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung
Strategie Maßnahmen
Vermeidung von
Lärmemissionen
Stadtentwicklung:
- verkehrssparsame Nutzungsdichte
und -mischung
- Lärmvermeidung bei Nutzungsansiedlungen
Verkehrsentwicklung:
- Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad, Fuß)
- Integriertes Parkraummanagement
(P&R, Parkraumbewirtschaftung)
- (Betriebliches) Mobilitätsmanagement,
Nutzungsmodelle
(Carsharing, öffentl. Fahrräder)
- Fahrzeugmanagement (E-Mobilität, leiser Fuhrpark)
Verlagerung von
Lärmemissionen
- räumliche Verlagerung auf neue Netzteile
- räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz
- Lkw-Routenkonzept
Verminderung
von Lärm-
emissionen
- Fahrbahnsanierung /
Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung
- Verstetigung des Verkehrsflusses
- Geschwindigkeitskonzept
- Straßenraumgestaltung
(zur Unterstützung Verkehrsverstetigung und
Geschwindigkeitskonzept)
Verminderung
von Immissionen
- Straßenraumgestaltung
(Erhöhung Abstand Gebäude - Emissionsquelle)
- Bauleitplanung
(Festsetzung von Nutzungszuordnungen,
Bebauungsflächen, Gebäudestellungen ...)
- Schallschutzwände, -wälle
- Schallschutzfenster
Grundsätzliche Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenver-
kehr sind die Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strate-
gien und Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr), Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen
wie Parkraummanagement.
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Die Verlagerung von Lärmemissionen steht im Zusammenhang mit der Entwick-
lung und Modifizierung des Straßennetzes und Maßnahmen zur Verkehrslen-
kung. Dies kann für den Gesamtverkehr oder auch für besonders störende
Verkehrssegmente wie z.B. den Lkw-Verkehr erfolgen.
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an.
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder
zukünftiger Verkehrsmengen.
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder (städte)bauliche Maß-
nahmen zu reagieren. Die Maßnahmen zielen auf eine Reduzierung der
Lärmbelastungen am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude.
Die strategischen Ansätze zur Lärmminderung stehen in engem Zusammen-
hang mit der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Münster:
● Stadtentwicklung und Stadtplanung in Münster nehmen nicht nur Einfluss
auf Verkehrsentwicklung und Verkehrsströme, sondern reagieren auch mit
städtebaulichen Strukturen auf vorhandene Lärmprobleme. So soll z.B. die
weitere Siedlungsentwicklung in Münster am Leitbild einer „nachhaltigen
räumlichen Entwicklung” ausgerichtet werden. Eine „nachhaltige räumliche
Entwicklung” in Münster soll sich künftig noch stärker an den städtebauli-
chen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmi-
schung” und „dezentrale Konzentration” ausrichten. Viele Bebauungspläne
enthalten Regelungen zum Lärmschutz mit dem Ziel, neue Wohnbebauung
auch in lärmbelasteten Strukturen zu ermöglichen. Hierbei werden städte-
bauliche und bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der
Lärmkonflikte verfolgt.
● Das Verkehrsgeschehen in Münster zeichnet sich bereits heute durch einen
sehr hohen Anteil der Umweltverbundverkehrsmittel, insbesondere des
Radverkehrs aus. Mit der Verkehrsentwicklungsplanung wird die Nutzung
des Fahrrads für die Bewältigung der täglichen Wege weiter gefördert. Dies
und auch weitere Maßnahmen, z.B. Angebote zur verstärkten Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), tragen zu einem umweltfreund-
licheren und leiseren Verkehr bei.
● Auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit hat positive Synergien zur
Lärmminderung. Im Zuge des Verkehrssicherheitskonzeptes für die Stadt
Münster wurden Leitlinien zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindig-
keiten im Hauptverkehrsstraßennetz empfohlen. Darauf aufbauend erfolg-
ten Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Straßen, die 60 -
70 km/h aufwiesen, auf 50 km/h.
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● Darüber hinaus gibt es im Verkehrsbereich viele Einzelmaßnahmen und
kleinräumige Konzepte, die Auswirkungen auf die Lärmbelastungssituation
haben. Maßnahmen zur unmittelbaren Lärmentlastung sind zum Beispiel
die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen, der Einbau von Asphal-
ten mit lärmmindernder Wirkung bei Fahrbahnerneuerungen und Stra-
ßenumgestaltungen zugunsten des Umweltverbundes. Insbesondere mit
dem Einbau von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung hat die Stadt
Münster in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen gemacht.
● Weitere umweltbezogene Planungen sind neben dem Lärmaktionsplan der
Luftqualitätsplan und das Klimaschutzkonzept. Auch in diesen werden Kon-
zepte und Maßnahmen entwickelt, die sich positiv auf die Lärmbelastungs-
situation auswirken können.
0.4 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung
Aufbauend auf den grundsätzlichen Strategien zur Lärmminderung und den
bereits vorhandenen Ansätzen in Münster enthält der Lärmaktionsplan Rah-
menkonzepte zur Lärmminderung, in denen die geeigneten Maßnahmen für die
Maßnahmenbereiche herausgearbeitet werden.
Geschwindigkeitskonzept
Mit dem Geschwindigkeitskonzept erfolgt auf den bestehenden Rechtsgrundla-
gen (§ 45 StVO
5 und Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)6) die Prüfung
geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen im Innenstadtbereich. Hierfür wird
ein zusammenhängendes Untersuchungsnetz unter Berücksichtigung
● der Maßnahmenempfehlungen des Entwurfs zum Integrierten Maßnahmen-
konzept des Lärmaktionsplans (April 2013)
● weiterer Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans mit erhöhtem Hand-
lungsbedarf zur Reduzierung der Lärmbelastungen
● an die Maßnahmenbereiche angrenzender Straßenabschnitte, an denen
ebenfalls lärmbelastete Gebäude zu verorten sind sowie
5 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), Neufassung gem. V
v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013, § 45 Verkehrszeichen und Ver-
kehrseinrichtungen, Absatz 1
6 Richtlinien für straßenverkehrsrecht liche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), S 32/7332,9/1/781915, Bonn, November
2007
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● bestehender Tempo 30 - Regelungen
entwickelt. Innerhalb dieses zusammenhängenden Netzes werden die straßen-
verkehrsrechtlichen Voraussetzungen, die verkehrliche Bedeutung und die
verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitssenkung sowie alternative
Maßnahmen geprüft.
Auf Basis einer zusammenfassenden Bewertung und Abwägung wird die
Einführung einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztags auf
vielen Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes empfohlen:
● An allen Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes sind Anwohner von
Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts betrof-
fen. Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch
nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Pegeln in dieser Höhe das
Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt. Belastungen über
diesen Werten sind für Bereiche mit dichter Wohnnutzung vor dem Ziel ge-
sunder Wohnverhältnisse als ortsunübliche Belastungen einzustufen.
Hier ist von besonderen örtlichen Verhältnissen entsprechend § 45 Abs. 9
S. 2 StVO auszugehen.
● An 14 der 18 untersuchten Strecken sind darüber hinaus die nutzungsspezi-
fischen Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV entweder ganztags oder
nachts zumindest an einzelnen Gebäuden überschritten. Dies betrifft etwa
10 km des insgesamt 11 km langen Untersuchungsnetzes (90%).
● Für alle lärmbetroffenen Bereiche entlang des Untersuchungsnetzes wird
die erforderliche Lärmminderung um mindestens 3 dB(A) (>2,1 dB(A)) er-
reicht.
● Für die meisten Streckenabschnitte werden keine oder nur geringe Beein-
trächtigungen für den fließenden Kfz-Verkehr erwartet. Auch eine Änderung
der Verkehrsfunktion der klassifizierten Straßen im Untersuchungsnetz ist
mit der Anordnung von Tempo 30 nicht verbunden.
Zur Minimierung der Beeinträchtigungen ist die LSA-Koordinierung in hierfür
relevanten Bereichen an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit
anzupassen.
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für den ÖPNV sind die
Auswirkungen auf diesen zu berücksichtigen. Voraussichtlich sind die Aus-
wirkungen aber - bei Sicherstellung eines guten Verkehrsflusses auf niedri-
gem Geschwindigkeitsniveau und einer Bevorrechtigung des ÖPNV an
Lichtsignalanlagen - gering.
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für die Feuerwehr und das
Rettungswesen sind auch die Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfris-
ten zu berücksichtigen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Feuerwehr und
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Rettungsdiensten werden insbesondere für die Geiststraße befürchtet. Al-
lerdings liegen keine konkreten Erfahrungen zur Beeinflussung der Ret-
tungsfahrten durch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor.
● Die Bedeutung der Streckenabschnitte für den Fuß- und Radverkehr und
die Qualität deren Anlagen sind unterschiedlich. Bei Radverkehr auf der
Fahrbahn und / oder schmalen Nebenanlagen ist Tempo 30 auch aus Ver-
kehrssicherheitsgründen relevant. Bei Führung des Radverkehrs auf benut-
zungspflichtigen Anlagen können durch die Anordnung von Tempo 30 Än-
derungen der Radwegebenutzungspflicht erforderlich werden.
● Verkehrsverlagerungen in andere sensible Bereiche werden nicht in einem
unverträglichen Maße erwartet. Aufgrund der flächenhaften Tempo 30 -
Zonen-Regelung sind kleinräumige Ausweichverkehre nicht wahrscheinlich.
Eine Verkehrsverlagerung auf den 2. Tangentenring ist für großräumige
Verkehre z.T. denkbar. Dies wird aufgrund der dort überwiegenden großzü-
gigen straßenräumlichen Situation sowie lärmmindernder Maßnahmen, wie
der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge, als unproblematisch bewertet.
In der nachfolgenden Abbildung ist das Geschwindigkeitskonzept im Innen-
stadtbereich dargestellt.
● Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich
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Nicht alle verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h im Untersuchungsnetz sind detailliert bekannt und können im Rahmen
des Lärmaktionsplans benannt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine
zeitlich befristete Anordnung von 30 km/h an den ausgewählten Strecken des
Untersuchungsnetzes empfohlen, in deren Rahmen die Wirkungen evaluiert
werden sollen.
Straßenräumliches Konzept
Zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten im Straßenraum zur Lärmminde-
rung werden auf der Grundlage der vorhandenen Eingangsdaten aus der
Lärmkartierung Abschnitte herausgearbeitet, in denen die Straßenraumauftei-
lung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert werden könnte ohne
die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses zu beeinträchtigen.
Die Prüfung zur Umgestaltung wird für die 4- und mehrstreifig ausgebaute
Steinfurter Straße empfohlen: stadtauswärts ist die Steinfurter Straße ab der
Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab der Bushalte-
stelle als Rechtsabbieger markiert. Geprüft werden soll die Rücknahme des 3.
Fahrstreifens und dessen Nutzung als Busspur mit Ausbildung einer Kaphalte-
stelle statt der heutigen Busbucht; die erforderliche Länge des Rechtsabbiege-
streifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. Nordwestlich
der Grevener Straße kann der Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung
abgewickelt werden; die Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und / oder
für den Radverkehr soll geprüft werden.
● Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße
stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts)
Darüber hinaus soll für verschiedene zweistreifig ausgebaute Straßen die
Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten verbesserter Nebenanlagen
geprüft werden.
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Fahrbahnsanierungskonzept
Im Zuge des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der Maßnah-
menbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten sowie bereits
geplanten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung.
Kurzfristig geht die Empfehlung aus Sicht der Lärmaktionsplanung dahin, im
Zuge geplanter Fahrbahnsanierungen an Maßnahmenbereichen der Lärmakti-
onsplanung möglichst zusammenhängende Straßenabschnitte zu sanieren und
für diese den Einsatz eines Asphaltes mit lärmmindernder Wirkung zu prüfen.
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 17 Straßenabschnitte mit
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant. Für diese wird der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wir-
kung aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt, wenn dies vor dem
Hintergrund verkehrlicher und baulicher Rahmenbedingungen zielführend
erscheint.
Darüber hinaus werden für weitere Straßen ergänzende Empfehlungen zur
Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gege-
ben, für die auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen
zur Lärmminderung zu erwarten sind.
Aktiver Schallschutz
Der Einsatz von Schallschutzwänden oder -wällen soll für Maßnahmenbereiche
der Lärmaktionsplanung, die nicht direkt angebaut sind oder aufgrund der
städtebaulichen Situation geeignet erscheinen, geprüft werden.
Akustisch besonders ungünstige Baustrukturen sind Zeilenbauten senkrecht zur
Straße, da bei diesen alle Gebäudeseiten verlärmt werden. Zu prüfen ist in
diesem Fall die Schließung der Lärmlücken entweder durch eine ergänzende
Bebauung, durch schallabschirmende Nebengebäude oder eine Lärmschutz-
wand. Bei Ausrichtung der Freiflächen einer Wohnbebauung zur Straße hin
können bereits Lärmschutzelemente mit relativ geringer Höhe einen Schutz der
wohnungsbezogenen Freiflächen ermöglichen.
Konzept passiver Schallschutz
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen
eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere
dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der
Lärmemissionen gesehen werden.
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Ein Programm „Passiver Schallschutz“ sollte in Anlehnung an die in den Richt-
linien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des
Bundes (VLärmSchR) genannten Fördervoraussetzungen aufgestellt werden.
Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an
folgenden Kriterien orientiert:
● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärm-
minderungsmaßnahmen anwendbar sind oder
● in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen
verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen
0.5 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan
Münster 2016
Das integrierte Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Münster 2016 enthält
auf der Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung
bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungsmaßnahmen in den
Maßnahmenbereichen.
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnah-
men, für die eine konkrete Prüfung und Umsetzung innerhalb der nächsten
5 Jahre angestrebt wird. Für diese Maßnahmen erfolgen Aussagen zu deren
Wirkungen und den Kosten der Maßnahmen.
Für einige Kurzfristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen.
Darüber hinaus werden insbesondere Maßnahmen vorgeschlagen, die Entlas-
tungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung ermögli-
chen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Mit den Kurzfrist-
maßnahmen sollen in den nächsten 5 Jahren erste Lärmminderungsmaßnah-
men in die Umsetzung gebracht werden.
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen (mittel- bis langfris-
tige Maßnahmen) sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entspre-
chenden Fachplanungen vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmöglichkei-
ten der vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der
Finanzierung zu prüfen.
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen
● Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
● Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit
lärmmindernder Wirkung und
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● Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
Im Zuge der Einführung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß Ratsbe-
schluss vom Juni 2012 wurden bereits Reduzierungen der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit auf Straßen mit zuvor 70 / 60 km/h umgesetzt.
Im Ortszentrum von Wolbeck wird im Rahmen der verkehrlichen und funktiona-
len Umgestaltung der Ortsdurchfahrt die Ausweisung als verkehrsberuhigter
Geschäftsbereich (Tempo 20) angestrebt.
Das Kurzfristprogramm des Lärmaktionsplans enthält darüber hinaus die
Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes im Innenstadtbereich.
Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärm-
mindernder Wirkung
Die Stadt Münster hat gute Erfahrungen mit herkömmlichen Fahrbahnbelägen
mit lärmmindernden Wirkungen, wie z.B. mit SMA 5S, SMA 8S oder AC 8 DS.
Mit diesen können vergleichbare Lärmminderungswirkungen wie mit speziellen
lärmoptimierten Asphalten (z.B. LOA 5D) erreicht werden. Hinsichtlich weiterer
Rahmenbedingungen (Kosten, Bauverfahren, Haltbarkeit) sind sie dem lärmop-
timierten Asphalt überlegen.
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 12 Straßenabschnitte mit
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung
aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt wird. Für Straßen, in denen
Tempo 30 empfohlen wird, sowie bei sehr kurzen Sanierungsabschnitten wird
keine Empfehlung für den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung
ausgesprochen.
Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung
In 3 Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind voraussichtlich für die
nächsten 5 Jahre Umbaumaßnahmen im Straßenraum vorgesehen.
Aus Lärmschutzgründen wird darüber hinaus die kurzfristige Prüfung und
Umsetzung einer straßenräumlichen Maßnahme in der Steinfurter Straße
zwischen Grevener Straße und Wilhelmstraße vorgeschlagen. Empfohlen wird
die Rücknahme des 3. Fahrstreifens stadtauswärts und dessen Nutzung als
Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen und
Förderung passiver Schallschutz
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Maßnahmenbereiche der Lärmakti-
onsplanung zusammenfassend die Kurzfristmaßnahmen dargestellt.
In der Tabelle nicht enthalten sind geplante Maßnahmen zur Optimierung der
LSA-Steuerung, soweit sie die einzige Maßnahme im Abschnitt darstellen.
● Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten
Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche Maßnahmen
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung
Steinfurter
Straße
Wilhelmstraße -
Grevener Straße 2 1 273 E
Wolbecker
Straße
Bremer Straße -
Hohenzollernring 3 1 616 E P
Hammer Straße Ludgeriplatz -
Geiststraße 4 1 1.160 E P P①
Berliner Platz Hamburger Straße
- Von-Steuben-Str. 5 1 73 E
Aegidiistraße Aegidiikirchplatz -
Promenade 6 1 327 E
Weseler Straße Sentmaringer Weg
- Inselbogen 10 1 398 P ① E
Hansaring Hafenstraße -
Dortmunder Str. 11 1 358 P ① E
Moltkestraße Weseler Straße -
Ludgeriplatz 12 1 428 E
Grevener Straße Meßkamp -
York-Ring 13 1 576 P P① E
Steinfurter
Straße
Austermannstr. -
York-Ring 15 1 537 P①
Bremer Straße Hamburger Straße
- Hafenstraße 16 1 348 E
Grevener Straße York-Ring -
Steinfurter Straße 18 1 567 P E
Voßgasse / Bült /
Mauritzstr.
Neubrückenstraße
- Sonnenstraße 20 1 478 E P
Münsterstr. / Am
Steintor
Herrenstr. -
nördl. Hiltruper Str. 22 1 239 P
Münzstraße Schlossplatz -
Buddenstraße 23 1 403 E P P ①
Bergstraße Schlaunstraße -
Bergstraße 24 1 191 E P
Nordstraße Coerdestraße -
Am Kreuztor 26 2 371 E
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Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche Maßnahmen
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung
Grevener Straße Fresnostraße -
Meßkamp 27 2 629 P P① E
Herwarthstraße Schorlemer Straße
- Von-Steuben-Str. 28 2 116 E P
Hafenstraße Engelstraße - Von-
Steuben-Straße 29 2 120 E P
Hohenzollernring V. d. Tinnen-Str. -
Wolbecker Str. 30 2 262 P P ①
Kanalstraße Ferdinandstr. -
Coerdeplatz 31 2 268 P ① E
Weseler Straße Kolde-Ring - nördl.
Sperlichstr. 33 2 214 P① E
Wolbecker
Straße
Schaumburgstraße
- Sauerländer Weg 34 2 55 E P
Hörster Straße Voßgasse -
Sonnenstraße 42 3 248 P P E
Universitäts-
straße
Gerichtsstraße -
Krummer Timpen 50 3 122 E
Friesenring Jahnstraße -
Wienburgstraße 51 3 331 P ① E
Gartenstraße Kolpingstraße -
Zeppelinstraße 53 3 299 P ① E
Hüfferstraße Hüfferstr. -
Himmelreichallee 54 3 77 P
Windhorststraße Harsewinkelgasse -
Klosterstraße 55 3 111 E
Engelstraße Brockhoffstraße -
Hafenstraße 56 3 100 E P
Cherusker- /
Lublinring
Langemarckstr. -
Gartenstraße 62 3 530 P ① E
Bahnhofstraße Wolbecker Straße
- Urbanstraße 63 3 163 E P P ①
Schorlemer-
straße
Ludgeriplatz -
Engelenschanze 64 3 166 E
Von-Vincke-
Straße
Urbanstraße -
Servatiiplatz 66 3 161 E P
Grevener Straße Höhe Nubbenberg
- Westhoffstraße 68 3 192 P P ① E
P: bereits geplant bis 2020
E: Empfehlung des Lärmaktionsplans für die nächsten 5 Jahren
(kurzfristiges Maßnahmenprogramm)
: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung
: Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die innerhalb der nächsten 5 Jahre
keine konkreten aktiven Maßnahmen der Lärmminderung umgesetzt wurden,
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geplant sind oder entwickelt werden konnten7, sollen in eine 1. Stufe eines
Programms zum passiven Schallschutz aufgenommen werden.
Dies sind beim aktuellen Maßnahmenplan
● Weseler Straße zwischen Bismarckallee und Goebenstraße (Maßnahmen-
bereich 1 und Maßnahmenbereich 8 z.T.)
● Hammer Straße zwischen B 51 und Düesbergweg (Maßnahmenbereich 7
z.T.)
● Geiststraße zwischen Weseler Straße und 70 m nördlich der Goebenstraße
(Maßnahmenbereich 9)
● Steinfurter Straße zwischen Eispalast südöstlich Austermannstraße und ca.
130m nordwestlich York-Ring in Teilbereichen ohne umgesetzte bzw. ge-
plante Fahrbahnsanierung (Maßnahmenbereich 15 z.T.)
● Schlossplatz zwischen Münzstraße und Überwasserstraße (Maßnahmenbe-
reich 17 z.T.).
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen
Maßnahmenwirkungen
Mit der Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes für die Innenstadt können
in den eingebundenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung etwa
5.250 Einwohner um bis zu 2,7 dB(A) entlastet werden. Weitere etwa 1.140
Einwohner werden in den für die Tempo 30 - Konzeption erfolgten Erweiterun-
gen der Maßnahmenbereiche entlastet.
Mit der empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße können etwa
370 Einwohner zwischen 1 und 2 dB(A) entlastet werden.
Weitere Entlastungen können mit bereits geplanten Maßnahmen realisiert
werden. Allein die vorgesehenen Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.090
Einwohner, bei Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung um etwa
2 dB(A).
In der Summe werden 8.290 Einwohner
8 in lärmbelasteten Gebäuden
7 eingeschlossen sind auch Straßen, fü r die ausschließlich in Teilbereichen Fahr-
bahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden
Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSA-
Koordinierung vorgesehen ist
8 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehr ere Empfehlungen bestehen, entspricht
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor oben genannten
Zahlen; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt wer-
den, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen.
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(> 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) durch die Kurzfristmaßnahmen
entlastet. Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen Kurzfrist-
maßnahmen vorgesehen sind, 10.600 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden.
Kosten der Maßnahmen
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen / Maßnahmen anderer
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder
aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkun-
gen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser
Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten
werden.
Die Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen liegen bei
152.500,- €. Diese beinhalten vor allem die Beschilderung des Geschwindig-
keitskonzeptes Innenstadt und die Anpassung der Lichtsignalanlagen in diesem
Bereich (ca. 115 Schilder und 35 Lichtsignalanlagen). Hinzu kommen Kosten
für die Förderung passiver Maßnahmen in Höhe von etwa 337.500 €.
Kosten-Nutzen-Analyse
Setzt man die Kosten der aktiven Maßnahmen in Bezug zu den erreichbaren
Entlastungswirkungen, so liegen die durchschnittlichen Kosten zur Entlastung
eines Einwohners um 1 dB(A) bei 9,30 €.
Stellt man den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären
Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen gegenüber, so steht den einmaligen
Investitionen von ca. 152.500 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnah-
men zur Reduzierung des Lärms ein volkswirtschaftlicher Nutzwert
9 von
206.100 € jährlich gegenüber. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft
zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist
eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver
Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und
stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen
bestimmten Zustand zu gewährleisten (z.B. nächtliche Ruhe).
10
9 Valuation of noise, Position Paper of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003;
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Pa-
pier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung
der Minderung von Straßenlärm empfohlen.
10 vgl. auch Schmedding / Schaffer, in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre
Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147
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0.6 Ruhige Gebiete
Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Ausweisung ruhiger
Gebiete. Wesentliche Grundlage zur Definition von ruhigen Gebieten ist die
ermittelte Lärmbelastung. Hier fließt eine Gesamtbetrachtung aller Lärmquellen
ein. Darüber hinaus werden weitere Kriterien wie eine Mindestgröße und die
Erholungsfunktion der Flächen berücksichtigt. Für eine weitere Spezifizierung
der ruhigen Gebiete in Münster erfolgt eine Verschneidung mit dem Zielkonzept
Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster.
Im Ergebnis werden 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen
und 16 Stadtteilparks in ruhiger Umgebung ausgewiesen.
● Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit
und Erholung
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von
den jeweils zuständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus
dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beachten. Dabei steht beim
Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms der Vorsorgegedanke im
Fokus der Bemühungen.
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Tabellenverzeichnis
● Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 4
● Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 13
Abbildungsverzeichnis
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und
Prioritäten 3
● Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich 8
● Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener
Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 9
● Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des
Zielkonzeptes Freizeit und Erholung 17
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Kassel
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Berichtsvorlage
13074 Zeichen
V/0156/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Lärmaktionsplan für die Stadt Münster - Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Beratungsfolge
05.04.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
Bericht
Bericht:
Anliegen der Vorlage
Vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung soll der Entwurf des Lär m-
aktionsplans den politischen Gremi en bekannt gegeben werden. Der Beschluss des Rates über
den Lärmaktionsplan wird erst nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich im 4.
Quartal 2016 erfolgen.
1. Veranlassung
Lärm kann den Schlaf, die Erholung und das Wohlbefinden, die K ommunikation, das Arbeitsver-
mögen stören und psychische Beeinträchtigungen auslösen. Das Risiko für Krankheiten be i-
spielsweise des Herz -Kreislaufsystems nimmt mit der Dauerbelastung durch Lärm zu. Dies b e-
trifft besonders Menschen, die an lauten Straßen woh nen. Lärmschutz-Maßnahmen sind somit
aktiver Gesundheitsschutz.
Für viele Münsteraner Bürgerinnen und Bürger stellt der Umgebungslärm, insbesondere der
Straßen- und Schienenverkehrslärm, eine erhebliche Belastung dar. Mit der Richtlinie
2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm der Europäischen Union
wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die Pl a-
nung einzubinden und die Kommunen in Ihren Bemühungen im Umwelt - und Gesundheitsschutz
zu unterstützen.
Auf dieser Grundlage hat auch die Stadt Münster sogenannte „strategische Lärmkarten“ erarbe i-
tet. Die Karten zeigen auf, wo im Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelastung für die Bürgeri n-
nen und Bürger bestehen. Diese Aufgabe hat die Verwaltung bereits im Jahr 2008 umgesetzt und
2012 aktualisierte Karten ins Internet gestellt. Neben der Berichterstattung in den politischen
Gremien wurde den Bürgern und Bürgerinnen die Auswertung zur Lärmbelastungssituation und
zu den Belastungsschwerpunkten im Rahmen ei nes Forums vorgestellt (s.
http://www.muenster.de/stadt/umwelt/laerm.html). Die Anregungen und Hinweise der Bürgeri n-
nen und Bürger zu Lärm von Gewerbe und Straßen wurden aufgenommen und soweit möglich in
Vorlagen-Nr.:
V/0156/2016
Auskunft erteilt:
Herr Muddemann
Ruf:
492 67 79
E-Mail:
Muddemann@stadt-muenster.de
Datum:
03.03.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0156/2016
der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.
Ende 2012 wurde unter Beteiligung einer Gruppe von Experten der Stadtverwaltung die Bearbe i-
tung des Lärmaktionsplans begonnen. Im April 2013 hat die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe in
Zusammenarbeit mit einem Gutachterbüro einen ersten Entwurf erarbeitet und vorgelegt. Im Sep-
tember 2013 wurde die Politik über den Sachstand des ersten Entwurfes im Rahmen einer Info r-
mationsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. Auf der Basis der bisherigen Ergebnisse wurde Anfang
2016 ein zweiter überarbeiteter Entwurf fertiggestellt, der den Schwerpunkt dieser Vorlage bildet.
Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans (Entwurf) ist in der Anlage 1 dieser Vorlage bei-
gefügt, der gesamte Entwurf steht aufgrund seines Umfangs un ter dem o. g. Link zum Download
bereit. Darüber hinaus kann der Entwurf des Lärmaktionsplans, nach Absprache, im Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingesehen werden.
Durch die Umsetzung der im Lärmaktionsplan aufgezeigten Maßnahmen können kurzfristig 8.290
Menschen (s. 3.) und mittel bis langfristig insgesamt bis zu 11.000 Menschen besser vor Lärm
geschützt werden.
2. Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung
Mit der Vorlage V/0555/2012 - Lärmkartierung 2012 und Lärmaktionsplanung in Münster
wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung
detailliert beschrieben. Für die Analyse der Lärmsituation wurden folgende, bereits in der ersten
Umsetzungsstufe der Umgebungslärmrichtlinie zugrunde gelegten Auslöse - und Schwellenwerte
herangezogen:
Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) entsprechend
Runderlass des Ministeriums für Klima -, Umwelt - und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und s omit Handlungsbedarf vor,
wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden
ein LDEN von 70 dB(A) oder ein L Night = 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt
nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten oder im Außenbereich.
Gesundheitliche Schwellenwerte LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)
Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass
bei einer Dauerbelastung bei Mittelungspegeln >= 65 dB(A) tags und >= 55 dB(A) nachts
das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die vom Straßenverkehrslärm in Münster ausgehenden
Lärmbelastungen ein erhebliches gesundheitliches Problem darstellen, während der Lärm der
kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärmbetroffenheiten erzeugt. Die Analyse ergab 73
Maßnahmenbereiche, innerhalb derer eine Priorisierung nach Höhe der Belastung und dem Grad
der Betroffenheit in drei Stufen erfolgte (s. Anlage 1).
Die Maßnahmenbereiche mit der höchsten Priorität befinden sich innerhalb des zweiten Tange n-
tenrings. Identifizierte Maßnahmenbereiche an übergeordneten Straßen wie beispielsweise den
Autobahnen oder der Umgehungsstraße sind erst in der dritten Priorität beschrieben. Insbeso n-
dere die niedrigeren Betr offenheiten gegenüber zahlreichen innerstädtischen Situationen haben
zu dieser Einschätzung geführt. In diesem Lärmaktionsplan sollen vorrangig für die Maßnahmen-
bereiche der ersten Priorität Maßnahmen entwickelt werden.
3. Maßnahmenprogramm
Unter Einbindung bereits bestehender Planungen wurden Maßnahmenkonzepte zur Lärmmind e-
rung im Straßenverkehr entwickelt. Die Maßnahmenkonzepte münden in ein Maßnahmenpr o-
gramm, in dem das Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Münster für die nächsten 5 Jahre
konkretisiert werden (Kurzfristmaßnahmen). Weitere Maßnahmen mit mittel- bis langfristiger Um-
setzung sind im Lärmaktionsplanentwurf beschrieben.
Das Maßnahmenprogramm für die nächsten 5 Jahre beinhaltet Maßnahmen (s. Anlage 1),
3
V/0156/2016
zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung,
der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder
Wirkung und
Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung sowie die
Förderung von passivem Lärmschutz in Maßnahmenbereichen, in denen sonst
keine anderen Maßnahmen umgesetzt werden können.
In der Karte der Maßnahmenempfehlungen sind alle Maßnahmen (s.a. Abb. 1) aufgeführt, die in
den nächsten 5 Jahren zur Umsetzung im Stadtgebiet beschrieben werden.
In der Summe werden durch die aufgeführten aktiven Maßnahmen 8 .2901 Einwohner in lärmbe-
lasteten Gebäuden durch die Kurzfristmaßnahmen entlastet. Weitere 1.200 Einwohner können
durch passive Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Gebäude besser geschützt werden.
Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen Kurz fristmaßnahmen vorgesehen
sind, ca. 11.000 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden.
Abb. 1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplan 2016
Durch die Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung können ca. 6.400 Einwohner um bis zu
2,7 dB(A) entlastet werden, die Temporeduzierung ist testweise für 3 Jahre vorgesehen (s.a. 4.):
ca. 5.250 Einwohner in den Maßnahmenbereichen der Innenstadt und
ca. 1.140 weitere Einwohner in den für die Tempo 30 -Konzeption erfolgten Erwei-
terungen der Maßnahmenbereiche.
1 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht die Summe der entla s-
teten Einwohner nicht der Summe der weiter unten genannten Zahlen.
4
V/0156/2016
ca. 7.000 Einwohner könnten um bis zu 1 dB(A) durch Verkehrsverstetigung ent-
lastet werden.
Durch die Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wi r-
kung können ca. 3.090 Einwohner um etwa 2 dB(A) entlastet werden.
Durch Straßenräumliche Maßnahmen (Umgestaltung) können etwa 370 Einwohner zwischen 1
– 2 dB(A) mit der ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße entlastet
werden.
Durch passive Schallschutzmaßnahmen können bis zu 1.200 Einwohner innerhalb der Gebä u-
de besser geschützt werden.
Ruhige Gebiete
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist die Ausweisung ruhiger Gebi e-
te. Auf Grundlage der ermittelten Lärmbelastungen und Schallpegelgrenzen für ruhige Gebiete
sowie Kriterien wie Mindestgröße und weiterer Störfaktoren (z.B. Windenergieanlagen) werden
potentiell ruhige Gebiete bestimmt. Anhand des Zielkonzepts Freizeit und Erholung der Grünor d-
nung Münster wu rden letztlich 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen und 16
Stadtteilparks in ruhiger Umgebung ausgewiesen (s. Anlage 1).
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von den jeweils z u-
ständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktionsplan resultiere n-
der Belang zu beachten. Dabei steht beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms
der Vorsorgegedanke im Fokus.
4. Inhaltliche und rechtliche Anmerkungen zum Geschwindigkeitskonzept
Die Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 (s.a. 3.) auf dem in der Abbil-
dung 1 dargestellten Straßennetz der Innenstadt ist zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren
vorgesehen. Die testweise Einführung wird evaluiert und rechtzeitig vor Ende des Testzeitraums
in die Gremien zur Entscheidung eingebracht.
Den rechtlichen Rahmen für die Geschwindigkeitsreduzierung stellen § 45 Straßenverkehrsor d-
nung (StVO), Lärmschutz -Richtlinien-StV 2007 und § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (Bi m-
SchG) dar (ausführlich s. Lärmaktionsplanentwurf Kap. 5.1). Die Besonderheit liegt hier in der
Anwendung des sog. Koordinierungsmodells zwischen Planungsträger und Fachbehörde. Bereits
sämtliche Aspekte der tatbestandlichen Voraussetzungen der Anordnung eines Tempolimits aus
Lärmschutzgründen werden seitens der Planungsbehörde mit entsprechender Dokumentation im
Lärmaktionsplan benannt und bewertet. Dies ist im Kapitel 5.1 Geschwindigkeitskonzept inkl.
zugehöriger Anlagen erfüllt. Die Straßenverkehrsbehörde hat ihr Einvernehmen für die Mehrzahl
der Strecken in Aussicht gestellt.
Auf Grund seiner besonderen Wic htigkeit wird an dieser Stelle auf den öffentlichen Belang „Ei n-
haltung der Hilfsfristen“ eingegangen:
Von Seiten der Feuerwehr wurden zum Teil erhebliche Bedenken zur Einführung von Tempo 30
auf Streckenabschnitten, die aufgrund ihrer Nutzungsfrequenz durch Einsatzfahrzeuge für die
Einhaltung der Hilfsfristen sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst wesentlich sind,
geäußert. Die Bedenken resultieren aus Annahmen zur Beeinflussung der Rettungsfahrten durch
eine Reduzierung der zulässigen Höchstgesc hwindigkeit. Bezüglich einer Tempo -30-Regelung
auf Hauptverkehrsstrassen liegen konkrete Erfahrungen und belastbare Daten aber nicht vor.
Auf der Grundlage der Hinweise der Feuerwehr wurde die Geiststraße aus dem für die G e-
schwindigkeitsreduzierung vorge sehenen Straßennetz herausgenommen. Der Empfehlung der
Feuerwehr, weitere Straßen von der Geschwindigkeitsreduzierung auszunehmen, wird nicht g e-
5
V/0156/2016
folgt. Allerdings wird eine zeitlich befristete Umsetzung des Geschwindigkeitskonzepts auf drei
Jahre ohne wesen tliche bauliche Veränderungen der Straßenquerschnitte vorgesehen. Ergä n-
zend wird die Maßnahme in ihren Wirkungen, unter anderem hinsichtlich der Hilfsfristen evaluiert.
Darüber hinaus wird eine kurzfristige Reaktion bei erkennbaren, nicht tolerierbaren Ver längerun-
gen der Hilfsfristen selbstverständlich möglich und vor allem auch notwendig sein.
5. Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Beginn der Öffentlichkeitsarbeit ist im Anschluss an die Berichterstattung in den politischen
Gremien terminiert. Die Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit stellt ein Lärmforum dar, mit
dem interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Inhalte der Lärmaktionsplanung vorgestellt we r-
den soll. Der Schwerpunkt liegt hier auf den im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen s o-
wie den verschiedenen Akti onen der Öffentlichkeitsarbeit. Eine Beteiligungsplattform im Internet
wird zur selben Zeit freigeschaltet.
Nach Abschluss der sechswöchigen Beteiligungsphase ist die Vervollständigung des Lärmakt i-
onsplans inklusive der dokumentierten Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung vorgesehen.
Der Lärmaktionsplan wird voraussichtlich zur abschließenden Beratung im 4. Quartal 2016 in die
politische Beratung eingebracht.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (78)
- Geiststraße 4
- Steinfurter Straße 18
- Grevener Straße 2
- Wilhelmstraße 3
- Bremer Straße
- Hammer Straße
- Von-Steuben-Straße 5
- Aegidiistraße
- Weseler Straße
- Dortmunder Straße 11
- Austermannstraße
- Hafenstraße 16
- Voßgasse
- Mauritzstraße
- Neubrückenstraße
- Sonnenstraße 20
- Münsterstraße
- Herrenstraße
- Hiltruper Straße 22
- Münzstraße
- Buddenstraße 23
- Bergstraße 24
- Wolbecker Straße 30
- Sperlichstraße 33
- Schaumburgstraße
- Gerichtsstraße
- Wienburgstraße 51
- Zeppelinstraße 53
- Himmelreichallee 54
- Klosterstraße 55
- Langemarckstraße
- Gartenstraße 62
- Urbanstraße 63
- Westhoffstraße 68
- Goebenstraße
- Albersloher Weg 33
- Hohenzollernring 3
- Berliner Platz
- Inselbogen 10
- Hansaring
- Ludgeriplatz 12
- York-Ring 13
- Coerdeplatz 31
- Sauerländer Weg 34
- Friesenring
- Lublinring
- Servatiiplatz 66
- Düesbergweg
- Schlossplatz
- Am Kreuztor 26
- Hamburger Straße
- Aegidiikirchplatz
- Sentmaringer Weg
- Ferdinandstraße
- Von-Vincke-Straße
- Überwasserstraße
- Umgehungsstraße
- Moltkestraße
- Schlaunstraße
- Coerdestraße
- Fresnostraße
- Herwarthstraße
- Krummer Timpen 50
- Kolpingstraße
- Harsewinkelgasse
- Brockhoffstraße
- Bahnhofstraße
- Engelenschanze 64
- Bismarckallee
- Am Steintor
- Nordstraße
- Engelstraße
- Kanalstraße
- Jahnstraße
- Hüfferstraße
- Promenade 6
- Kolde-Ring
- Meßkamp 27
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0156/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37