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V/0156/2016

Lärmaktionsplan für die Stadt Münster - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Vorlagen 18.03.2016

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Anlage 1 LAP Münster_Zusammenfassung_Entwurf

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Berichtsvorlage

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Anlage 1 LAP Münster_Zusammenfassung_Entwurf

36991 Zeichen

www.LK-argus.de
Entwurf 
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für 
die Stadt Münster 
- Zusammenfassung - 
März 2016 
 
LK Argus Kassel GmbH 
in Zusammenarbeit mit 
Lärmkontor GmbH / konsalt GmbH

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die  
Stadt Münster 
Zusammenfassung Entwurf, März 2016 
Auftraggeber 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
Auftragnehmer 
LK Argus Kassel GmbH 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel  
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
www.LK-argus.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Antje Janßen 
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer 
Dipl.-Ing. Christine Krauskopf 
Dipl.-Geogr. Holger Heering 
 
mit 
Lärmkontor GmbH 
Altonaer Poststraße 13b 
D-22767 Hamburg  
Tel. 040.38 99 94 0  
Fax 040.38 99 94 44 
hamburg@laermkontor.de 
www.laermkontor.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Marion Krüger 
und 
konsalt GmbH 
Altonaer Poststraße 13 
D-22767 Hamburg 
Tel. 040.35 75 27 0 
Fax 040.37 75 27 13 
info@konsalt.de 
www.konsalt.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Soz. Margit Bonacker 
 
Kassel, März 2016

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
März 2016 
Inhalt 
  Zusammenfassung 1  0
0.1  Einleitung 1  
0.2  Analyse der Lärmsituation 2  
0.3  Strategien und vorhandene Planungen zur Lärmminderung 
im Straßenverkehr 3  
0.4  Rahmenkonzepte zur Lärmminderung 6  
0.5  Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan 
Münster 2016 11
 
0.5.1  Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 11  
0.5.2  Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 15  
0.6  Ruhige Gebiete 17  
Tabellenverzeichnis 18  
Abbildungsverzeichnis 18

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
März 2016 
1 
 Zusammenfassung 0
0.1 Einleitung 
Die Stadt Münster ist als Ballungsraum der 2. Stufe nach EG-Umgebungs-
lärmrichtlinie verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung mit Information und Beteili-
gung der Öffentlichkeit durchzuführen. 
Die Stadt Münster hat die Lärmkartierung im Jahr 2012 abgeschlossen. Die 
Ergebnisse der Lärmkartierung, das weitere Vorgehen sowie Zwischenergeb-
nisse der Bearbeitung sind auf der Internetseite der Stadt Münster abrufbar.
1 
Mit den Ergebnissen der Lärmkartierung wird deutlich, dass die vom Straßen-
verkehrslärm ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches Problem darstel-
len, während der Lärm der kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärm-
betroffenheiten erzeugt. 
Auf den Kartierungsergebnissen aufbauend erfolgt die Erarbeitung des Lärmak-
tionsplans. Dieser befasst sich aufgrund der ermittelten Lärmbetroffenheiten 
schwerpunktmäßig mit dem Straßenverkehr und den von diesem ausgehenden 
Lärmemissionen. 
Unter Einbindung der bereits bestehenden Planungen werden Maßnahmenkon-
zepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr entwickelt. Die Maßnahmenkon-
zepte münden in einem Maßnahmenprogramm, in dem das Vorgehen und die 
Aktivitäten der Stadt Münster für die nächsten 5 Jahre konkretisiert werden. Für 
dieses Maßnahmenprogramm werden überschlägig die Kosten ermittelt sowie 
Wirkungen dargestellt. 
Der Lärmaktionsplan enthält darüber hinaus Aussagen zu Ruhigen Gebieten in 
der Stadt Münster.  
Für den Lärmaktionsplan Schiene ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahnbun-
desamt zuständig, das auch die Lärmkartierungen erstellt. Daher erfolgt von 
Seiten der Stadt Münster aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Maßnahmen-
entwicklung zum Schienenverkehrslärm. Die seit Januar 2015 verfügbaren 
Daten zur Schienenlärmkartierung sind in diesem Lärmaktionsplan dokumen-
tiert. 
Der vorliegende Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan wurde in Abstimmung 
mit den beteiligten Ämtern der Stadt Münster erstellt und ist Grundlage der 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan.  
                                                      
1  Stadt Münster, Lärmkarten, Besch lussvorlagen zum Lärmaktionsplan und Zwi-
schenberichte, http://www.muenster.de/stadt/umwelt/laerm.html

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
März 2016 
2 
0.2 Analyse der Lärmsituation 
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in 
Deutschland nicht vorgegeben. Für die Lärmaktionsplanung der 2.Stufe der 
Stadt Münster sind folgende Werte relevant:  
● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und 
LNight = 60 dB(A) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)2 
● Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A). 
Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für 
Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase.
 3 Gemäß Er-
kenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, 
dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und 
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zu-
nimmt
4.  
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesund-
heitlichen Schwellenwerte sind in Münster 13.900 Menschen (LDEN) betroffen. 
Zur Bewertung der Lärmbelastungssituation erfolgt die Herausarbeitung von 
Lärmschwerpunkten. In diesen sind die gesundheitlichen Schwellenwerte durch 
den Straßenverkehrslärm überschritten und die Betroffenheit durch die Lärmbe-
lastungen ist hoch. Zur Ermittlung der Betroffenheit werden Wohngebäude mit 
ihren Einwohnern sowie weitere lärmsensible Einrichtungen wie Krankenhäuser 
und Schulen betrachtet. In die Bewertung geht darüber hinaus ein, ob Zusatz-
belastungen durch den Schienenverkehrslärm vorliegen. 
Aus den herausgearbeiteten Lärmschwerpunkten werden Maßnahmenbereiche 
der Lärmaktionsplanung entwickelt, für die eine zusammenhängende Betrach-
tung erfolgen soll.  
In der nachfolgenden Abbildung sind die Maßnahmenbereiche dargestellt. 
Diese sind nach der Höhe der Belastung und der Betroffenheit in 3 Prioritätsstu-
fen unterteilt. Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig 
Maßnahmen entwickelt werden. 
                                                      
2  RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1 
3  Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkun-
gen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslö-
sekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006 
4  Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99

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Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
März 2016 
3 
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 
 
 
0.3 Strategien und vorhande ne Planungen zur Lärmminde-
rung im Straßenverkehr 
Grundsätzliche Strategien für eine nachhaltige und wahrnehmbare Lärmminde-
rung hoch belasteter bewohnter Gebiete sowie zum Schutz ruhiger Gebiete 
sind 
● die Vermeidung von Lärmemissionen 
● die Verlagerung von Lärmemissionen 
● die Verminderung von Lärmemissionen oder  
● die Verminderung von Lärmimmissionen

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
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4 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die grundsätzlichen Strate-
gien und zugeordneten Maßnahmenarten zur Lärmminderung auf kommunaler 
Ebene. 
● Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 
Strategie  Maßnahmen  
Vermeidung von 
Lärmemissionen 
Stadtentwicklung:  
- verkehrssparsame Nutzungsdichte 
  und -mischung 
- Lärmvermeidung bei Nutzungsansiedlungen 
Verkehrsentwicklung: 
- Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad, Fuß) 
- Integriertes Parkraummanagement  
  (P&R, Parkraumbewirtschaftung) 
- (Betriebliches) Mobilitätsmanagement,  
  Nutzungsmodelle  
  (Carsharing, öffentl. Fahrräder) 
- Fahrzeugmanagement (E-Mobilität, leiser Fuhrpark) 
Verlagerung von 
Lärmemissionen 
- räumliche Verlagerung auf neue Netzteile  
- räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz  
- Lkw-Routenkonzept 
Verminderung 
von Lärm-
emissionen  
- Fahrbahnsanierung /  
  Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung 
- Verstetigung des Verkehrsflusses 
- Geschwindigkeitskonzept  
- Straßenraumgestaltung  
  (zur Unterstützung Verkehrsverstetigung und 
   Geschwindigkeitskonzept) 
Verminderung 
von Immissionen 
- Straßenraumgestaltung 
  (Erhöhung Abstand Gebäude - Emissionsquelle) 
- Bauleitplanung 
  (Festsetzung von Nutzungszuordnungen,  
  Bebauungsflächen, Gebäudestellungen ...) 
- Schallschutzwände, -wälle  
- Schallschutzfenster  
 
Grundsätzliche Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenver-
kehr sind die Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strate-
gien und Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und 
Fußverkehr), Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen 
wie Parkraummanagement.

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Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
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5 
Die Verlagerung von Lärmemissionen steht im Zusammenhang mit der Entwick-
lung und Modifizierung des Straßennetzes und Maßnahmen zur Verkehrslen-
kung. Dies kann für den Gesamtverkehr oder auch für besonders störende 
Verkehrssegmente wie z.B. den Lkw-Verkehr erfolgen. 
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an. 
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder 
zukünftiger Verkehrsmengen. 
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder (städte)bauliche Maß-
nahmen zu reagieren. Die Maßnahmen zielen auf eine Reduzierung der 
Lärmbelastungen am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude. 
Die strategischen Ansätze zur Lärmminderung stehen in engem Zusammen-
hang mit der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Münster:  
● Stadtentwicklung und Stadtplanung in Münster nehmen nicht nur Einfluss 
auf Verkehrsentwicklung und Verkehrsströme, sondern reagieren auch mit 
städtebaulichen Strukturen auf vorhandene Lärmprobleme. So soll z.B. die 
weitere Siedlungsentwicklung in Münster am Leitbild einer „nachhaltigen 
räumlichen Entwicklung” ausgerichtet werden. Eine „nachhaltige räumliche 
Entwicklung” in Münster soll sich künftig noch stärker an den städtebauli-
chen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmi-
schung” und „dezentrale Konzentration” ausrichten. Viele Bebauungspläne 
enthalten Regelungen zum Lärmschutz mit dem Ziel, neue Wohnbebauung 
auch in lärmbelasteten Strukturen zu ermöglichen. Hierbei werden städte-
bauliche und bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der 
Lärmkonflikte verfolgt. 
● Das Verkehrsgeschehen in Münster zeichnet sich bereits heute durch einen 
sehr hohen Anteil der Umweltverbundverkehrsmittel, insbesondere des 
Radverkehrs aus. Mit der Verkehrsentwicklungsplanung wird die Nutzung 
des Fahrrads für die Bewältigung der täglichen Wege weiter gefördert. Dies 
und auch weitere Maßnahmen, z.B. Angebote zur verstärkten Nutzung des 
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), tragen zu einem umweltfreund-
licheren und leiseren Verkehr bei.  
● Auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit hat positive Synergien zur 
Lärmminderung. Im Zuge des Verkehrssicherheitskonzeptes für die Stadt 
Münster wurden Leitlinien zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindig-
keiten im Hauptverkehrsstraßennetz empfohlen. Darauf aufbauend erfolg-
ten Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Straßen, die 60 - 
70 km/h aufwiesen, auf 50 km/h.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
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6 
● Darüber hinaus gibt es im Verkehrsbereich viele Einzelmaßnahmen und 
kleinräumige Konzepte, die Auswirkungen auf die Lärmbelastungssituation 
haben. Maßnahmen zur unmittelbaren Lärmentlastung sind zum Beispiel 
die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen, der Einbau von Asphal-
ten mit lärmmindernder Wirkung bei Fahrbahnerneuerungen und Stra-
ßenumgestaltungen zugunsten des Umweltverbundes. Insbesondere mit 
dem Einbau von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung hat die Stadt 
Münster in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen gemacht. 
● Weitere umweltbezogene Planungen sind neben dem Lärmaktionsplan der 
Luftqualitätsplan und das Klimaschutzkonzept. Auch in diesen werden Kon-
zepte und Maßnahmen entwickelt, die sich positiv auf die Lärmbelastungs-
situation auswirken können. 
0.4 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung 
Aufbauend auf den grundsätzlichen Strategien zur Lärmminderung und den 
bereits vorhandenen Ansätzen in Münster enthält der Lärmaktionsplan Rah-
menkonzepte zur Lärmminderung, in denen die geeigneten Maßnahmen für die 
Maßnahmenbereiche herausgearbeitet werden. 
Geschwindigkeitskonzept 
Mit dem Geschwindigkeitskonzept erfolgt auf den bestehenden Rechtsgrundla-
gen (§ 45 StVO
5 und Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum 
Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)6) die Prüfung 
geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen im Innenstadtbereich. Hierfür wird 
ein zusammenhängendes Untersuchungsnetz unter Berücksichtigung 
● der Maßnahmenempfehlungen des Entwurfs zum Integrierten Maßnahmen-
konzept des Lärmaktionsplans (April 2013) 
● weiterer Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans mit erhöhtem Hand-
lungsbedarf zur Reduzierung der Lärmbelastungen 
● an die Maßnahmenbereiche angrenzender Straßenabschnitte, an denen 
ebenfalls lärmbelastete Gebäude zu verorten sind sowie  
                                                      
5  Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), Neufassung gem. V 
v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013, § 45 Verkehrszeichen und Ver-
kehrseinrichtungen, Absatz 1 
6  Richtlinien für straßenverkehrsrecht liche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung 
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), S 32/7332,9/1/781915, Bonn, November 
2007

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
März 2016 
7 
● bestehender Tempo 30 - Regelungen 
entwickelt. Innerhalb dieses zusammenhängenden Netzes werden die straßen-
verkehrsrechtlichen Voraussetzungen, die verkehrliche Bedeutung und die 
verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitssenkung sowie alternative 
Maßnahmen geprüft. 
Auf Basis einer zusammenfassenden Bewertung und Abwägung wird die 
Einführung einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztags auf 
vielen Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes empfohlen: 
● An allen Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes sind Anwohner von 
Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts betrof-
fen. Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch 
nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Pegeln in dieser Höhe das 
Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt. Belastungen über 
diesen Werten sind für Bereiche mit dichter Wohnnutzung vor dem Ziel ge-
sunder Wohnverhältnisse als ortsunübliche Belastungen einzustufen. 
Hier ist von besonderen örtlichen Verhältnissen entsprechend § 45 Abs. 9 
S. 2 StVO auszugehen. 
● An 14 der 18 untersuchten Strecken sind darüber hinaus die nutzungsspezi-
fischen Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV entweder ganztags oder 
nachts zumindest an einzelnen Gebäuden überschritten. Dies betrifft etwa 
10 km des insgesamt 11 km langen Untersuchungsnetzes (90%). 
● Für alle lärmbetroffenen Bereiche entlang des Untersuchungsnetzes wird 
die erforderliche Lärmminderung um mindestens 3 dB(A) (>2,1 dB(A)) er-
reicht. 
● Für die meisten Streckenabschnitte werden keine oder nur geringe Beein-
trächtigungen für den fließenden Kfz-Verkehr erwartet. Auch eine Änderung 
der Verkehrsfunktion der klassifizierten Straßen im Untersuchungsnetz ist 
mit der Anordnung von Tempo 30 nicht verbunden.  
Zur Minimierung der Beeinträchtigungen ist die LSA-Koordinierung in hierfür 
relevanten Bereichen an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit 
anzupassen. 
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für den ÖPNV sind die 
Auswirkungen auf diesen zu berücksichtigen. Voraussichtlich sind die Aus-
wirkungen aber - bei Sicherstellung eines guten Verkehrsflusses auf niedri-
gem Geschwindigkeitsniveau und einer Bevorrechtigung des ÖPNV an 
Lichtsignalanlagen - gering. 
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für die Feuerwehr und das 
Rettungswesen sind auch die Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfris-
ten zu berücksichtigen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Feuerwehr und

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
März 2016 
8 
Rettungsdiensten werden insbesondere für die Geiststraße befürchtet. Al-
lerdings liegen keine konkreten Erfahrungen zur Beeinflussung der Ret-
tungsfahrten durch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. 
● Die Bedeutung der Streckenabschnitte für den Fuß- und Radverkehr und 
die Qualität deren Anlagen sind unterschiedlich. Bei Radverkehr auf der 
Fahrbahn und / oder schmalen Nebenanlagen ist Tempo 30 auch aus Ver-
kehrssicherheitsgründen relevant. Bei Führung des Radverkehrs auf benut-
zungspflichtigen Anlagen können durch die Anordnung von Tempo 30 Än-
derungen der Radwegebenutzungspflicht erforderlich werden. 
● Verkehrsverlagerungen in andere sensible Bereiche werden nicht in einem 
unverträglichen Maße erwartet. Aufgrund der flächenhaften Tempo 30 -
Zonen-Regelung sind kleinräumige Ausweichverkehre nicht wahrscheinlich. 
Eine Verkehrsverlagerung auf den 2. Tangentenring ist für großräumige 
Verkehre z.T. denkbar. Dies wird aufgrund der dort überwiegenden großzü-
gigen straßenräumlichen Situation sowie lärmmindernder Maßnahmen, wie 
der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge, als unproblematisch bewertet. 
In der nachfolgenden Abbildung ist das Geschwindigkeitskonzept im Innen-
stadtbereich dargestellt.  
● Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich

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Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
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9 
Nicht alle verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 
30 km/h im Untersuchungsnetz sind detailliert bekannt und können im Rahmen 
des Lärmaktionsplans benannt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine 
zeitlich befristete Anordnung von 30 km/h an den ausgewählten Strecken des 
Untersuchungsnetzes empfohlen, in deren Rahmen die Wirkungen evaluiert 
werden sollen. 
Straßenräumliches Konzept 
Zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten im Straßenraum zur Lärmminde-
rung werden auf der Grundlage der vorhandenen Eingangsdaten aus der 
Lärmkartierung Abschnitte herausgearbeitet, in denen die Straßenraumauftei-
lung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert werden könnte ohne 
die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses zu beeinträchtigen. 
Die Prüfung zur Umgestaltung wird für die 4- und mehrstreifig ausgebaute 
Steinfurter Straße empfohlen: stadtauswärts ist die Steinfurter Straße ab der 
Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab der Bushalte-
stelle als Rechtsabbieger markiert. Geprüft werden soll die Rücknahme des 3. 
Fahrstreifens und dessen Nutzung als Busspur mit Ausbildung einer Kaphalte-
stelle statt der heutigen Busbucht; die erforderliche Länge des Rechtsabbiege-
streifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. Nordwestlich 
der Grevener Straße kann der Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung 
abgewickelt werden; die Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und / oder 
für den Radverkehr soll geprüft werden.  
● Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße 
stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 
  
Darüber hinaus soll für verschiedene zweistreifig ausgebaute Straßen die 
Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten verbesserter Nebenanlagen 
geprüft werden.

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der 2. Stufe 
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Fahrbahnsanierungskonzept 
Im Zuge des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der Maßnah-
menbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten sowie bereits 
geplanten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung.  
Kurzfristig geht die Empfehlung aus Sicht der Lärmaktionsplanung dahin, im 
Zuge geplanter Fahrbahnsanierungen an Maßnahmenbereichen der Lärmakti-
onsplanung möglichst zusammenhängende Straßenabschnitte zu sanieren und 
für diese den Einsatz eines Asphaltes mit lärmmindernder Wirkung zu prüfen.  
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 17 Straßenabschnitte mit 
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant. Für diese wird der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wir-
kung aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt, wenn dies vor dem 
Hintergrund verkehrlicher und baulicher Rahmenbedingungen zielführend 
erscheint.  
Darüber hinaus werden für weitere Straßen ergänzende Empfehlungen zur 
Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gege-
ben, für die auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen 
zur Lärmminderung zu erwarten sind. 
Aktiver Schallschutz 
Der Einsatz von Schallschutzwänden oder -wällen soll für Maßnahmenbereiche 
der Lärmaktionsplanung, die nicht direkt angebaut sind oder aufgrund der 
städtebaulichen Situation geeignet erscheinen, geprüft werden.  
Akustisch besonders ungünstige Baustrukturen sind Zeilenbauten senkrecht zur 
Straße, da bei diesen alle Gebäudeseiten verlärmt werden. Zu prüfen ist in 
diesem Fall die Schließung der Lärmlücken entweder durch eine ergänzende 
Bebauung, durch schallabschirmende Nebengebäude oder eine Lärmschutz-
wand. Bei Ausrichtung der Freiflächen einer Wohnbebauung zur Straße hin 
können bereits Lärmschutzelemente mit relativ geringer Höhe einen Schutz der 
wohnungsbezogenen Freiflächen ermöglichen. 
Konzept passiver Schallschutz 
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen 
eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere 
dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der 
Lärmemissionen gesehen werden.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
März 2016 
11 
Ein Programm „Passiver Schallschutz“ sollte in Anlehnung an die in den Richt-
linien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des 
Bundes (VLärmSchR) genannten Fördervoraussetzungen aufgestellt werden.  
Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an 
folgenden Kriterien orientiert: 
● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärm-
minderungsmaßnahmen anwendbar sind oder 
● in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen 
verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen 
0.5 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan 
Münster 2016 
Das integrierte Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Münster 2016 enthält 
auf der Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung 
bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungsmaßnahmen in den 
Maßnahmenbereichen.  
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnah-
men, für die eine konkrete Prüfung und Umsetzung innerhalb der nächsten 
5 Jahre angestrebt wird. Für diese Maßnahmen erfolgen Aussagen zu deren 
Wirkungen und den Kosten der Maßnahmen. 
Für einige Kurzfristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen. 
Darüber hinaus werden insbesondere Maßnahmen vorgeschlagen, die Entlas-
tungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung ermögli-
chen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Mit den Kurzfrist-
maßnahmen sollen in den nächsten 5 Jahren erste Lärmminderungsmaßnah-
men in die Umsetzung gebracht werden.  
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen (mittel- bis langfris-
tige Maßnahmen) sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entspre-
chenden Fachplanungen vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmöglichkei-
ten der vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der 
Finanzierung zu prüfen.  
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen 
● Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
● Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit 
lärmmindernder Wirkung und

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der 2. Stufe 
März 2016 
12 
● Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung 
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
Im Zuge der Einführung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß Ratsbe-
schluss vom Juni 2012 wurden bereits Reduzierungen der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit auf Straßen mit zuvor 70 / 60 km/h umgesetzt.  
Im Ortszentrum von Wolbeck wird im Rahmen der verkehrlichen und funktiona-
len Umgestaltung der Ortsdurchfahrt die Ausweisung als verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich (Tempo 20) angestrebt. 
Das Kurzfristprogramm des Lärmaktionsplans enthält darüber hinaus die 
Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes im Innenstadtbereich.  
Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärm-
mindernder Wirkung 
Die Stadt Münster hat gute Erfahrungen mit herkömmlichen Fahrbahnbelägen 
mit lärmmindernden Wirkungen, wie z.B. mit SMA 5S, SMA 8S oder AC 8 DS. 
Mit diesen können vergleichbare Lärmminderungswirkungen wie mit speziellen 
lärmoptimierten Asphalten (z.B. LOA 5D) erreicht werden. Hinsichtlich weiterer 
Rahmenbedingungen (Kosten, Bauverfahren, Haltbarkeit) sind sie dem lärmop-
timierten Asphalt überlegen. 
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 12 Straßenabschnitte mit 
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 
aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt wird. Für Straßen, in denen 
Tempo 30 empfohlen wird, sowie bei sehr kurzen Sanierungsabschnitten wird 
keine Empfehlung für den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung 
ausgesprochen. 
Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung 
In 3 Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind voraussichtlich für die 
nächsten 5 Jahre Umbaumaßnahmen im Straßenraum vorgesehen. 
Aus Lärmschutzgründen wird darüber hinaus die kurzfristige Prüfung und 
Umsetzung einer straßenräumlichen Maßnahme in der Steinfurter Straße 
zwischen Grevener Straße und Wilhelmstraße vorgeschlagen. Empfohlen wird 
die Rücknahme des 3. Fahrstreifens stadtauswärts und dessen Nutzung als 
Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
März 2016 
13 
Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen und 
Förderung passiver Schallschutz 
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Maßnahmenbereiche der Lärmakti-
onsplanung zusammenfassend die Kurzfristmaßnahmen dargestellt.  
In der Tabelle nicht enthalten sind geplante Maßnahmen zur Optimierung der 
LSA-Steuerung, soweit sie die einzige Maßnahme im Abschnitt darstellen. 
● Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten  
Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
Geschwindigkeitskonzept 
Innenstadt (Tempo 30) 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Instandsetzung der Fahrbahn 
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung 
Steinfurter 
Straße 
Wilhelmstraße -
Grevener Straße  2 1 273   E   
Wolbecker 
Straße 
Bremer Straße - 
Hohenzollernring 3 1 616 E P    
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
Geiststraße 4 1 1.160 E P  P①  
Berliner Platz Hamburger Straße 
- Von-Steuben-Str. 5 1 73 E     
Aegidiistraße Aegidiikirchplatz -  
Promenade 6 1 327 E     
Weseler Straße Sentmaringer Weg 
- Inselbogen 10 1 398    P ① E 
Hansaring Hafenstraße - 
Dortmunder Str. 11 1 358    P ① E 
Moltkestraße Weseler Straße - 
Ludgeriplatz 12 1 428 E     
Grevener Straße Meßkamp -  
York-Ring 13 1 576  P  P① E 
Steinfurter 
Straße 
Austermannstr. - 
York-Ring 15 1 537    P①  
Bremer Straße Hamburger Straße 
- Hafenstraße 16 1 348 E     
Grevener Straße York-Ring - 
Steinfurter Straße 18 1 567   P  E 
Voßgasse / Bült / 
Mauritzstr. 
Neubrückenstraße 
- Sonnenstraße 20 1 478 E P    
Münsterstr. / Am 
Steintor 
Herrenstr. -  
nördl. Hiltruper Str. 22 1 239   P    
Münzstraße Schlossplatz - 
Buddenstraße 23 1 403 E P  P ①  
Bergstraße Schlaunstraße - 
Bergstraße 24 1 191 E P    
Nordstraße Coerdestraße -  
Am Kreuztor 26 2 371 E

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März 2016 
14 
Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
Geschwindigkeitskonzept 
Innenstadt (Tempo 30) 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Instandsetzung der Fahrbahn 
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung 
Grevener Straße Fresnostraße - 
Meßkamp 27 2 629  P  P① E 
Herwarthstraße Schorlemer Straße 
- Von-Steuben-Str. 28 2 116 E P    
Hafenstraße Engelstraße - Von-
Steuben-Straße 29 2 120 E P    
Hohenzollernring V. d. Tinnen-Str. - 
Wolbecker Str. 30 2 262  P  P ①  
Kanalstraße Ferdinandstr. - 
Coerdeplatz 31 2 268    P ① E 
Weseler Straße Kolde-Ring - nördl. 
Sperlichstr. 33 2 214    P① E 
Wolbecker 
Straße 
Schaumburgstraße 
- Sauerländer Weg 34 2 55 E P    
Hörster Straße Voßgasse - 
Sonnenstraße 42 3 248  P  P E 
Universitäts-
straße 
Gerichtsstraße - 
Krummer Timpen 50 3 122 E     
Friesenring Jahnstraße - 
Wienburgstraße 51 3 331    P ① E 
Gartenstraße Kolpingstraße - 
Zeppelinstraße 53 3 299    P ① E 
Hüfferstraße Hüfferstr. - 
Himmelreichallee 54 3 77   P   
Windhorststraße Harsewinkelgasse - 
Klosterstraße 55 3 111 E     
Engelstraße Brockhoffstraße - 
Hafenstraße 56 3 100 E P    
Cherusker- / 
Lublinring 
Langemarckstr. - 
Gartenstraße 62 3 530    P ① E 
Bahnhofstraße Wolbecker Straße 
- Urbanstraße 63 3 163 E P  P ①  
Schorlemer-
straße 
Ludgeriplatz - 
Engelenschanze 64 3 166 E     
Von-Vincke-
Straße 
Urbanstraße -
Servatiiplatz 66 3 161 E P    
Grevener Straße Höhe Nubbenberg 
- Westhoffstraße 68 3 192  P  P ① E 
P: bereits geplant bis 2020  
E: Empfehlung des Lärmaktionsplans für die nächsten 5 Jahren  
(kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung 
: Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung 
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die innerhalb der nächsten 5 Jahre 
keine konkreten aktiven Maßnahmen der Lärmminderung umgesetzt wurden,

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der 2. Stufe 
März 2016 
15 
geplant sind oder entwickelt werden konnten7, sollen in eine 1. Stufe eines 
Programms zum passiven Schallschutz aufgenommen werden.  
Dies sind beim aktuellen Maßnahmenplan 
● Weseler Straße zwischen Bismarckallee und Goebenstraße (Maßnahmen-
bereich 1 und Maßnahmenbereich 8 z.T.) 
● Hammer Straße zwischen B 51 und Düesbergweg (Maßnahmenbereich 7 
z.T.) 
● Geiststraße zwischen Weseler Straße und 70 m nördlich der Goebenstraße 
(Maßnahmenbereich 9) 
● Steinfurter Straße zwischen Eispalast südöstlich Austermannstraße und ca. 
130m nordwestlich York-Ring in Teilbereichen ohne umgesetzte bzw. ge-
plante Fahrbahnsanierung (Maßnahmenbereich 15 z.T.) 
● Schlossplatz zwischen Münzstraße und Überwasserstraße (Maßnahmenbe-
reich 17 z.T.). 
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 
Maßnahmenwirkungen 
Mit der Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes für die Innenstadt können 
in den eingebundenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung etwa 
5.250 Einwohner um bis zu 2,7 dB(A) entlastet werden. Weitere etwa 1.140 
Einwohner werden in den für die Tempo 30 - Konzeption erfolgten Erweiterun-
gen der Maßnahmenbereiche entlastet. 
Mit der empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße können etwa 
370 Einwohner zwischen 1 und 2 dB(A) entlastet werden. 
Weitere Entlastungen können mit bereits geplanten Maßnahmen realisiert 
werden. Allein die vorgesehenen Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.090 
Einwohner, bei Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung um etwa 
2 dB(A).  
In der Summe werden 8.290 Einwohner
8 in lärmbelasteten Gebäuden  
                                                      
7  eingeschlossen sind auch Straßen, fü r die ausschließlich in Teilbereichen Fahr-
bahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden 
Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSA-
Koordinierung vorgesehen ist 
8  Da an einigen Maßnahmenbereichen mehr ere Empfehlungen bestehen, entspricht 
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor oben genannten 
Zahlen; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt wer-
den, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen.

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März 2016 
16 
(> 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) durch die Kurzfristmaßnahmen 
entlastet. Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen Kurzfrist-
maßnahmen vorgesehen sind, 10.600 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden. 
Kosten der Maßnahmen 
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen 
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen / Maßnahmen anderer 
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder 
aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkun-
gen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser 
Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten 
werden. 
Die Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen liegen bei 
152.500,- €. Diese beinhalten vor allem die Beschilderung des Geschwindig-
keitskonzeptes Innenstadt und die Anpassung der Lichtsignalanlagen in diesem 
Bereich (ca. 115 Schilder und 35 Lichtsignalanlagen). Hinzu kommen Kosten 
für die Förderung passiver Maßnahmen in Höhe von etwa 337.500 €. 
Kosten-Nutzen-Analyse 
Setzt man die Kosten der aktiven Maßnahmen in Bezug zu den erreichbaren 
Entlastungswirkungen, so liegen die durchschnittlichen Kosten zur Entlastung 
eines Einwohners um 1 dB(A) bei 9,30 €. 
Stellt man den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären 
Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen gegenüber, so steht den einmaligen 
Investitionen von ca. 152.500 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnah-
men zur Reduzierung des Lärms ein volkswirtschaftlicher Nutzwert
9 von 
206.100 € jährlich gegenüber. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft 
zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist 
eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver 
Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und 
stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen 
bestimmten Zustand zu gewährleisten (z.B. nächtliche Ruhe).
10 
                                                      
9  Valuation of noise, Position Paper  of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003; 
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Pa-
pier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung 
der Minderung von Straßenlärm empfohlen. 
10  vgl. auch Schmedding / Schaffer, in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre 
Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147

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März 2016 
17 
0.6 Ruhige Gebiete 
Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Ausweisung ruhiger 
Gebiete. Wesentliche Grundlage zur Definition von ruhigen Gebieten ist die 
ermittelte Lärmbelastung. Hier fließt eine Gesamtbetrachtung aller Lärmquellen 
ein. Darüber hinaus werden weitere Kriterien wie eine Mindestgröße und die 
Erholungsfunktion der Flächen berücksichtigt. Für eine weitere Spezifizierung 
der ruhigen Gebiete in Münster erfolgt eine Verschneidung mit dem Zielkonzept 
Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster.  
Im Ergebnis werden 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen 
und 16 Stadtteilparks in ruhiger Umgebung ausgewiesen. 
● Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit 
und Erholung 
  
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von 
den jeweils zuständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus 
dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beachten. Dabei steht beim 
Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms der Vorsorgegedanke im 
Fokus der Bemühungen.

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Tabellenverzeichnis 
●  Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 4  
●  Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 13  
 
Abbildungsverzeichnis 
●  Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und 
Prioritäten 3  
●  Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich 8  
●  Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener 
Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 9  
●  Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des 
Zielkonzeptes Freizeit und Erholung 17

www.LK-argus.de
Kassel 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel 
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
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Berlin 
Schicklerstraße 5-7 
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Altonaer Poststraße 13b 
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Berichtsvorlage

13074 Zeichen

V/0156/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lärmaktionsplan für die Stadt Münster - Öffentliche Auslegung des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.04.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
 Bericht 
 
 
Bericht:  
Anliegen der Vorlage 
Vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung soll der Entwurf des Lär m-
aktionsplans den politischen Gremi en bekannt gegeben werden. Der Beschluss des Rates über 
den Lärmaktionsplan wird erst nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich im 4. 
Quartal 2016 erfolgen. 
 
1. Veranlassung 
Lärm kann den Schlaf, die Erholung und das Wohlbefinden, die K ommunikation, das Arbeitsver-
mögen stören und psychische Beeinträchtigungen auslösen. Das Risiko für Krankheiten be i-
spielsweise des Herz -Kreislaufsystems nimmt mit der Dauerbelastung durch Lärm zu. Dies b e-
trifft besonders Menschen, die an lauten Straßen woh nen. Lärmschutz-Maßnahmen sind somit 
aktiver Gesundheitsschutz.  
 
Für viele Münsteraner Bürgerinnen und Bürger stellt der Umgebungslärm, insbesondere der 
Straßen- und Schienenverkehrslärm, eine erhebliche Belastung dar. Mit der Richtlinie 
2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm der Europäischen Union 
wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die Pl a-
nung einzubinden und die Kommunen in Ihren Bemühungen im Umwelt - und Gesundheitsschutz 
zu unterstützen. 
 
Auf dieser Grundlage hat auch die Stadt Münster sogenannte „strategische Lärmkarten“ erarbe i-
tet. Die Karten zeigen auf, wo im Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelastung für die Bürgeri n-
nen und Bürger bestehen. Diese Aufgabe hat die Verwaltung bereits im Jahr 2008 umgesetzt und 
2012 aktualisierte Karten ins Internet gestellt. Neben der Berichterstattung in den politischen 
Gremien wurde den Bürgern und Bürgerinnen die Auswertung zur Lärmbelastungssituation und 
zu den Belastungsschwerpunkten im Rahmen ei nes Forums vorgestellt (s. 
http://www.muenster.de/stadt/umwelt/laerm.html). Die Anregungen und Hinweise der Bürgeri n-
nen und Bürger zu Lärm von Gewerbe und Straßen wurden aufgenommen und soweit möglich in 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0156/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.03.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0156/2016 
 
der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.   
 
Ende 2012 wurde unter Beteiligung einer Gruppe von Experten der Stadtverwaltung die Bearbe i-
tung des Lärmaktionsplans begonnen. Im April 2013 hat die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe in 
Zusammenarbeit mit einem Gutachterbüro einen ersten Entwurf erarbeitet und vorgelegt. Im Sep-
tember 2013 wurde die Politik über den Sachstand des ersten Entwurfes im Rahmen einer Info r-
mationsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. Auf der Basis der bisherigen Ergebnisse wurde Anfang 
2016 ein zweiter überarbeiteter Entwurf fertiggestellt, der den Schwerpunkt dieser Vorlage bildet. 
Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans (Entwurf) ist in der Anlage 1 dieser Vorlage bei-
gefügt, der gesamte Entwurf steht aufgrund seines Umfangs un ter dem o. g. Link zum Download 
bereit. Darüber hinaus kann der Entwurf des Lärmaktionsplans, nach Absprache, im Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingesehen werden. 
 
Durch die Umsetzung der im Lärmaktionsplan aufgezeigten Maßnahmen können kurzfristig 8.290 
Menschen (s. 3.) und mittel bis langfristig insgesamt bis zu 11.000 Menschen besser vor Lärm 
geschützt werden. 
 
2. Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung  
Mit der Vorlage V/0555/2012 - Lärmkartierung 2012 und Lärmaktionsplanung in Münster  
wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung 
detailliert beschrieben. Für die Analyse der Lärmsituation wurden folgende, bereits in der ersten 
Umsetzungsstufe der Umgebungslärmrichtlinie zugrunde gelegten Auslöse - und Schwellenwerte 
herangezogen: 
 Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) entsprechend 
Runderlass des Ministeriums für Klima -, Umwelt - und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und s omit Handlungsbedarf vor, 
wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden 
ein LDEN von 70 dB(A) oder ein L Night = 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt 
nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten oder im Außenbereich. 
 
 Gesundheitliche Schwellenwerte LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) 
Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass 
bei einer Dauerbelastung bei Mittelungspegeln >= 65 dB(A) tags und >= 55 dB(A) nachts 
das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.  
 
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die vom Straßenverkehrslärm in Münster ausgehenden 
Lärmbelastungen ein erhebliches gesundheitliches Problem darstellen, während der Lärm der 
kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärmbetroffenheiten erzeugt. Die Analyse ergab 73 
Maßnahmenbereiche, innerhalb derer eine Priorisierung nach Höhe der Belastung und dem Grad 
der Betroffenheit in drei Stufen erfolgte (s. Anlage 1).  
 
Die Maßnahmenbereiche mit der höchsten Priorität befinden sich innerhalb des zweiten Tange n-
tenrings. Identifizierte Maßnahmenbereiche an übergeordneten Straßen wie beispielsweise den 
Autobahnen oder der Umgehungsstraße sind erst in der dritten Priorität beschrieben. Insbeso n-
dere die niedrigeren Betr offenheiten gegenüber zahlreichen innerstädtischen Situationen haben 
zu dieser Einschätzung geführt. In diesem Lärmaktionsplan sollen vorrangig für die Maßnahmen-
bereiche der ersten Priorität Maßnahmen entwickelt werden. 
 
3. Maßnahmenprogramm  
Unter Einbindung bereits bestehender Planungen wurden Maßnahmenkonzepte zur Lärmmind e-
rung im Straßenverkehr entwickelt. Die Maßnahmenkonzepte münden in ein Maßnahmenpr o-
gramm, in dem das Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Münster für die nächsten 5 Jahre 
konkretisiert werden (Kurzfristmaßnahmen). Weitere Maßnahmen mit mittel- bis langfristiger Um-
setzung sind im Lärmaktionsplanentwurf beschrieben. 
 
Das Maßnahmenprogramm für die nächsten 5 Jahre beinhaltet Maßnahmen (s. Anlage 1),

3 
V/0156/2016 
 
 zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung,  
 der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder 
Wirkung und  
 Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung sowie die  
 Förderung von passivem Lärmschutz in Maßnahmenbereichen, in denen sonst 
keine anderen Maßnahmen umgesetzt werden können.  
 
In der Karte der Maßnahmenempfehlungen sind alle Maßnahmen (s.a. Abb. 1) aufgeführt, die in 
den nächsten 5 Jahren zur Umsetzung im Stadtgebiet beschrieben werden. 
 
In der Summe werden durch die aufgeführten aktiven Maßnahmen 8 .2901 Einwohner in lärmbe-
lasteten Gebäuden durch die Kurzfristmaßnahmen entlastet. Weitere 1.200 Einwohner können 
durch passive Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Gebäude besser geschützt werden. 
  
Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen Kurz fristmaßnahmen vorgesehen 
sind, ca. 11.000 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden. 
 
Abb. 1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplan 2016 
 
 
 
Durch die Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung können ca. 6.400 Einwohner um bis zu 
2,7 dB(A) entlastet werden, die Temporeduzierung ist testweise für 3 Jahre vorgesehen (s.a. 4.):  
 ca. 5.250 Einwohner in den Maßnahmenbereichen der Innenstadt und  
 ca. 1.140 weitere Einwohner in den für die Tempo 30 -Konzeption erfolgten Erwei-
terungen der Maßnahmenbereiche. 
                                                
1 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht die Summe der entla s-
teten Einwohner nicht der Summe der weiter unten genannten Zahlen.

4 
V/0156/2016 
 
 ca. 7.000 Einwohner könnten um bis zu 1 dB(A) durch Verkehrsverstetigung ent-
lastet werden. 
 
Durch die Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wi r-
kung können ca. 3.090 Einwohner um etwa 2 dB(A) entlastet werden. 
 
Durch Straßenräumliche Maßnahmen (Umgestaltung) können etwa 370 Einwohner zwischen 1 
– 2 dB(A) mit der ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße entlastet 
werden. 
 
Durch passive Schallschutzmaßnahmen können bis zu 1.200 Einwohner innerhalb der Gebä u-
de besser geschützt werden.  
 
Ruhige Gebiete 
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist die Ausweisung ruhiger Gebi e-
te.  Auf Grundlage der ermittelten Lärmbelastungen und Schallpegelgrenzen für ruhige Gebiete 
sowie Kriterien wie Mindestgröße und weiterer  Störfaktoren (z.B. Windenergieanlagen) werden 
potentiell ruhige Gebiete bestimmt. Anhand des Zielkonzepts Freizeit und Erholung der Grünor d-
nung Münster wu rden letztlich 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen und 16 
Stadtteilparks in ruhiger Umgebung ausgewiesen (s. Anlage 1).  
 
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von den jeweils z u-
ständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktionsplan resultiere n-
der Belang zu beachten. Dabei steht beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms 
der Vorsorgegedanke im Fokus. 
 
 
4. Inhaltliche und rechtliche Anmerkungen zum Geschwindigkeitskonzept 
Die Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 (s.a. 3.) auf dem in der Abbil-
dung 1 dargestellten Straßennetz der Innenstadt ist zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren 
vorgesehen. Die testweise Einführung wird evaluiert und rechtzeitig vor Ende des Testzeitraums 
in die Gremien zur Entscheidung eingebracht. 
 
Den rechtlichen Rahmen für die Geschwindigkeitsreduzierung stellen § 45 Straßenverkehrsor d-
nung (StVO), Lärmschutz -Richtlinien-StV 2007 und § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (Bi m-
SchG) dar (ausführlich s. Lärmaktionsplanentwurf Kap. 5.1). Die Besonderheit liegt hier in der 
Anwendung des sog. Koordinierungsmodells zwischen Planungsträger und Fachbehörde. Bereits 
sämtliche Aspekte der tatbestandlichen Voraussetzungen der Anordnung eines Tempolimits aus 
Lärmschutzgründen werden seitens der Planungsbehörde mit entsprechender Dokumentation im 
Lärmaktionsplan benannt und bewertet. Dies ist im Kapitel 5.1 Geschwindigkeitskonzept inkl. 
zugehöriger Anlagen erfüllt. Die Straßenverkehrsbehörde hat ihr Einvernehmen für die Mehrzahl 
der Strecken in Aussicht gestellt. 
 
Auf Grund seiner besonderen Wic htigkeit wird an dieser Stelle auf den öffentlichen Belang „Ei n-
haltung der Hilfsfristen“ eingegangen: 
 
Von Seiten der Feuerwehr wurden zum Teil erhebliche Bedenken zur Einführung  von Tempo 30 
auf Streckenabschnitten, die aufgrund ihrer Nutzungsfrequenz  durch Einsatzfahrzeuge für die 
Einhaltung der Hilfsfristen  sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst wesentlich sind, 
geäußert. Die Bedenken resultieren aus Annahmen zur Beeinflussung der Rettungsfahrten durch 
eine Reduzierung der zulässigen Höchstgesc hwindigkeit. Bezüglich einer Tempo -30-Regelung 
auf Hauptverkehrsstrassen liegen konkrete Erfahrungen und belastbare Daten aber nicht vor.  
 
Auf der Grundlage der Hinweise der Feuerwehr wurde die Geiststraße aus dem für die G e-
schwindigkeitsreduzierung vorge sehenen Straßennetz herausgenommen. Der Empfehlung der 
Feuerwehr, weitere Straßen von der Geschwindigkeitsreduzierung auszunehmen, wird nicht g e-

5 
V/0156/2016 
 
folgt. Allerdings wird eine zeitlich befristete Umsetzung des Geschwindigkeitskonzepts auf drei 
Jahre ohne wesen tliche bauliche Veränderungen der Straßenquerschnitte vorgesehen. Ergä n-
zend wird die Maßnahme in ihren Wirkungen, unter anderem hinsichtlich der Hilfsfristen evaluiert. 
Darüber hinaus wird eine kurzfristige Reaktion bei erkennbaren, nicht tolerierbaren Ver längerun-
gen der Hilfsfristen selbstverständlich möglich und vor allem auch notwendig sein. 
 
 
5. Öffentliche Auslegung des Entwurfs 
Der Beginn der Öffentlichkeitsarbeit ist im Anschluss an die Berichterstattung in den politischen 
Gremien terminiert. Die Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit stellt ein Lärmforum dar, mit 
dem interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Inhalte der Lärmaktionsplanung vorgestellt we r-
den soll. Der Schwerpunkt liegt hier auf den im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen s o-
wie den verschiedenen Akti onen der Öffentlichkeitsarbeit. Eine Beteiligungsplattform im Internet 
wird zur selben Zeit freigeschaltet. 
 
Nach Abschluss der sechswöchigen Beteiligungsphase ist die Vervollständigung des Lärmakt i-
onsplans inklusive der dokumentierten Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung vorgesehen. 
Der Lärmaktionsplan wird voraussichtlich zur abschließenden Beratung im 4. Quartal 2016 in die 
politische Beratung eingebracht.  
 
gez. 
 
Matthias Peck 
 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

05.04.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (78)

  • Geiststraße 4
  • Steinfurter Straße 18
  • Grevener Straße 2
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Details

Aktenzeichen
V/0156/2016
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37