mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Benennung eines Mitglieds der Verwaltung im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3450/2019 vom 24.10.2019

Stand: Am 07.11.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Ausschuss für Anzeigepflichtige Entlassungen

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Ausschuss für Anzeigepflichtige Entlassungen

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln (nach dem KschG) 1 Regelungen zum Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen Auszug aus § 20 Kündigungsschutz Gesetzt (KSchG) Entscheidungen der Agentur für Arbeit (1) Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung oder ein Ausschuss (Entscheidungsträger). Die Geschäftsführung darf nur dann entscheiden, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt. (2) Der Ausschuss setzt sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder einem von ihm oder ihr beauf- tragten Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vors itzenden und je zwei Vertretern der Arbeit- nehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen, die von dem Verwal- tungsausschuss der Agentur für Arbeit benannt werden. Er trifft seine Entscheidungen mit Stim- menmehrheit. Ausführungen zu § 20 KSchG Zusammenfassung aus der Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit (AA) Mitglieder des Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen  Vorsitzender der Geschäftsführung (VG) der AA oder ein beauftragter Angehöriger der AA als Vorsitzender  2 Vertreter der Arbeitnehmer  2 Vertreter der Arbeitgeber  2 Vertreter der öffentlichen Körperschaften Es handelt sich um ein eigenständiges unabhängiges Gremium (kein Organ der AA). Seine Entscheidungen sind Entscheidungen der Agentur für Arbeit. Die Benennung und Berufung der Mitglieder und Stellvertreter erfolgt durch den Verwaltungsaus- schuss. Die Mitglieder des Ausschusses müssen nicht Mitglieder des Verwaltungsausschusses der AA Köln sein. Für jedes Mitglied ist zugleich mindestens ein Stellvertreter zu benennen und zu berufen. Besondere Voraussetzungen für die Benennung der Mitglieder werden im KSchG nicht gefordert. Die Regelungen zur Berufungsfähigkeit für den Verwaltungsausschuss sind jedoch analog anzu- wenden. Die Amtsdauer der Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaf- ten ist beliebig bestimmbar. Empfohlen wird eine Amtsdauer von 6 Jahren in Anlehnung an die Amtsdauer der Verwaltungsausschüsse. 2 Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln – Stand: 24. September 2019 Gruppe der Arbeitgeber Mitglieder Stellvertreter Wolfgang Reß Geschäftsführer Kölnmetall Arbeitgeberverband Der Metall- und Elektroindustrie Köln e.V. Elke Spurtzem Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. Friedrich Überacker Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Chemischen Industrie Christoph Becker Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein e. V. Gruppe der Arbeitnehmer Mitglieder Stellvertreter Andreas Spielberg stellvertr. Bezirksvorsitzender der IG Bauen, Agrar, Umwelt Dieter Kolsch 1.Bevollmächtigter der IG Metall Köln-Le- verkusen Jörg Mährle Geschäftsführer DGB Region Köln-Bonn Daniel Kolle Geschäftsführer Verdi Bezirk Köln Sarah Fenger Gewerkschaftssekretärin IG BCE Köln-Bonn Karin Bernhardt Gewerkschaftssekretärin DGB Region Köln-Bonn Gruppe der öffentlichen Körperschaften Mitglieder Stellvertreter Ute Berg Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften Prof. Dr. Harald Rau Dezernent f. Soziales, Integration und Umwelt Monika Schultes Mitglied des Rates der Stadt Köln Christoph Klausing Mitglied des Rates der Stadt Köln
  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/113/3 Vorlagen-Nummer 3450/2019 Freigabedatum 24.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung eines Mitglieds der Verwaltung im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat benennt für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften als Vertreter der Verwaltung folgendes Mitglied: Herrn Beigeordneter Markus Greitemann Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Die Benennung gilt für die bis zum 30.06.2022 laufende Amtsperiode des Ausschusses für anzeige- pflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Stadtverwaltung Köln. Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen (AfaE) trifft Entscheidungen der Agentur für Arbeit Köln nach § 18 Abs. 1 und 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn in einem Betrieb mindestens 50 Arbeitnehmer entlassen werden. Der AfaE besteht aus sieben Mitgliedern: Einem Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vorsitzender sowie jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Für jedes Mitglied ist zudem mindestens ein Stellvertreter zu benennen und zu berufen. Die Benen- nung und Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsaus- schuss der Agentur für Arbeit. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften ist in entspre- chender Anwendung des § 379 SGB III die oberste Landesbehörde. Die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände sind berechtigt, der zuständigen Behörde Personen vorzuschlagen. Am 01.07.2016 hat der Rat beschlossen, für die laufende Amtsperiode Frau Beigeordnete Ute Berg, Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften als Mitglied für den AfaE zu benennen. Außerdem wurde Herr Prof. Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Integration und Umwelt, als stellvertretendes Mitglied benannt. Auf Seiten des Rates wurden Frau Monika Schultes als Mitglied und Herr Christoph Klausing als stellvertretendes Mitglied benannt. Die Amtsdauer der Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften ist beliebig bestimmbar. In Anlehnung an die Amtsdauer der Verwaltungsausschüsse wird jedoch eine Amtsdauer von sechs Jahren empfohlen. Die Benennung für den AfaE gilt demzufolge bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode am 30.06.2022. Weitere Erläuterungen Frau Berg wurde in ihrer Funktion als Wirtschaftsdezernentin in den AfaE berufen und ist mit Wirkung vom 31.03.2017 in den Ruhestand gegangen. Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften ist da- her ein neues Mitglied zu benennen. Nach erfolgter Umstrukturierung ist die Stabsstelle Wirtschaftsförderung inzwischen beim Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen angebunden. Auf Grundlage der thematisch engen Verbundenheit empfiehlt die Verwaltung die Nachbesetzung des AfaE mit Herrn Beigeordneten Markus Greitemann, Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bau- en. In analoger Anwendung des § 378 Abs. 1 und 2 erfüllt Herr Beigeordneter Greitemann außerdem die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung zum AfaE.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2019

    Rat

    TOP 17.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz