3450/2019
Benennung eines Mitglieds der Verwaltung im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/113/3 Vorlagen-Nummer 3450/2019 Freigabedatum 24.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung eines Mitglieds der Verwaltung im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat benennt für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften als Vertreter der Verwaltung folgendes Mitglied: Herrn Beigeordneter Markus Greitemann Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Die Benennung gilt für die bis zum 30.06.2022 laufende Amtsperiode des Ausschusses für anzeige- pflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Stadtverwaltung Köln. Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen (AfaE) trifft Entscheidungen der Agentur für Arbeit Köln nach § 18 Abs. 1 und 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn in einem Betrieb mindestens 50 Arbeitnehmer entlassen werden. Der AfaE besteht aus sieben Mitgliedern: Einem Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vorsitzender sowie jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Für jedes Mitglied ist zudem mindestens ein Stellvertreter zu benennen und zu berufen. Die Benen- nung und Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsaus- schuss der Agentur für Arbeit. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften ist in entspre- chender Anwendung des § 379 SGB III die oberste Landesbehörde. Die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände sind berechtigt, der zuständigen Behörde Personen vorzuschlagen. Am 01.07.2016 hat der Rat beschlossen, für die laufende Amtsperiode Frau Beigeordnete Ute Berg, Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften als Mitglied für den AfaE zu benennen. Außerdem wurde Herr Prof. Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Integration und Umwelt, als stellvertretendes Mitglied benannt. Auf Seiten des Rates wurden Frau Monika Schultes als Mitglied und Herr Christoph Klausing als stellvertretendes Mitglied benannt. Die Amtsdauer der Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften ist beliebig bestimmbar. In Anlehnung an die Amtsdauer der Verwaltungsausschüsse wird jedoch eine Amtsdauer von sechs Jahren empfohlen. Die Benennung für den AfaE gilt demzufolge bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode am 30.06.2022. Weitere Erläuterungen Frau Berg wurde in ihrer Funktion als Wirtschaftsdezernentin in den AfaE berufen und ist mit Wirkung vom 31.03.2017 in den Ruhestand gegangen. Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften ist da- her ein neues Mitglied zu benennen. Nach erfolgter Umstrukturierung ist die Stabsstelle Wirtschaftsförderung inzwischen beim Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen angebunden. Auf Grundlage der thematisch engen Verbundenheit empfiehlt die Verwaltung die Nachbesetzung des AfaE mit Herrn Beigeordneten Markus Greitemann, Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bau- en. In analoger Anwendung des § 378 Abs. 1 und 2 erfüllt Herr Beigeordneter Greitemann außerdem die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung zum AfaE.
Anlage 1 Ausschuss für Anzeigepflichtige Entlassungen
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Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln (nach dem
KschG)
1
Regelungen zum Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen
Auszug aus § 20 Kündigungsschutz Gesetzt (KSchG) Entscheidungen der Agentur für Arbeit
(1) Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung
oder ein Ausschuss (Entscheidungsträger). Die Geschäftsführung darf nur dann entscheiden,
wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt.
(2) Der Ausschuss setzt sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der
Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder einem von ihm oder ihr beauf-
tragten Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vors itzenden und je zwei Vertretern der Arbeit-
nehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen, die von dem Verwal-
tungsausschuss der Agentur für Arbeit benannt werden. Er trifft seine Entscheidungen mit Stim-
menmehrheit.
Ausführungen zu § 20 KSchG
Zusammenfassung aus der Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit (AA)
Mitglieder des Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen
Vorsitzender der Geschäftsführung (VG) der AA oder ein beauftragter Angehöriger der AA
als Vorsitzender
2 Vertreter der Arbeitnehmer
2 Vertreter der Arbeitgeber
2 Vertreter der öffentlichen Körperschaften
Es handelt sich um ein eigenständiges unabhängiges Gremium (kein Organ der AA).
Seine Entscheidungen sind Entscheidungen der Agentur für Arbeit.
Die Benennung und Berufung der Mitglieder und Stellvertreter erfolgt durch den Verwaltungsaus-
schuss.
Die Mitglieder des Ausschusses müssen nicht Mitglieder des Verwaltungsausschusses der
AA Köln sein.
Für jedes Mitglied ist zugleich mindestens ein Stellvertreter zu benennen und zu berufen.
Besondere Voraussetzungen für die Benennung der Mitglieder werden im KSchG nicht gefordert.
Die Regelungen zur Berufungsfähigkeit für den Verwaltungsausschuss sind jedoch analog anzu-
wenden.
Die Amtsdauer der Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaf-
ten ist beliebig bestimmbar. Empfohlen wird eine Amtsdauer von 6 Jahren in Anlehnung an die
Amtsdauer der Verwaltungsausschüsse.
2
Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für
Arbeit Köln – Stand: 24. September 2019
Gruppe der Arbeitgeber
Mitglieder Stellvertreter
Wolfgang Reß
Geschäftsführer Kölnmetall Arbeitgeberverband
Der Metall- und Elektroindustrie Köln e.V.
Elke Spurtzem
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich Überacker
Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der
Chemischen Industrie
Christoph Becker
Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein e. V.
Gruppe der Arbeitnehmer
Mitglieder Stellvertreter
Andreas Spielberg
stellvertr. Bezirksvorsitzender der
IG Bauen, Agrar, Umwelt
Dieter Kolsch
1.Bevollmächtigter der IG Metall Köln-Le-
verkusen
Jörg Mährle
Geschäftsführer
DGB Region Köln-Bonn
Daniel Kolle
Geschäftsführer Verdi
Bezirk Köln
Sarah Fenger
Gewerkschaftssekretärin
IG BCE Köln-Bonn
Karin Bernhardt
Gewerkschaftssekretärin
DGB Region Köln-Bonn
Gruppe der öffentlichen Körperschaften
Mitglieder Stellvertreter
Ute Berg
Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften
Prof. Dr. Harald Rau
Dezernent f. Soziales, Integration und Umwelt
Monika Schultes
Mitglied des Rates der Stadt Köln
Christoph Klausing
Mitglied des Rates der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3450/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 02.10.2019 14:22