0107/2025
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage durch die Rheinenergie AG
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Anlage 4 Artenschutzprüfung Stufe I
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Wasserwerk Weiler 50765 Köln Errichtung PVA innerhalb Versickerungsbecken (Infiltrationsbecken) Artenschutzprüfung Stufe I (ASP Stufe I) Stand 23.04.2024 Auftraggeber: Wasserproduktion I Nachhaltigkeit und Ressourcensicherheit I WR Referat Nachhaltigkeitsmanagement RheinEnergie AG 50606 Köln BÜRO STRIX Naturschutz und Freilandökologie Dipl.- Forstw. Markus Hanft Malteserstraße 44 53639 Königswinter , ,Tel. +49 151 55551402 Email, post@buero-strix.de Projektleitung: Dipl. Forstw. Markus Hanft Bearbeitung: Diana Greniuk, M. Sc. Naturschutz & Landschaftsökologie Mayte Henne, B.Sc. Ökosystemmanagement Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Begriffsdefinition...........................................................................3 1.1 Anlass....................................................................................................................................3 1.2 Begriffsdefinitionen...............................................................................................................3 2. Rechtlicher Rahmen...........................................................................................7 3. Beschreibung des Vorhabenbereichs...............................................................9 4. Datengrundlage, Vorgehensweise und Methodik...........................................23 4.1 Vorgehensweise und Methodik.........................................................................................23 4.2 Datengrundlage...................................................................................................................24 5. Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten..............................................25 5.1 Europäische Vogelarten.....................................................................................................26 5.2 Fledermäuse.......................................................................................................................27 5.3 Sonstige Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie........................................ 27 5.4 Amphibien und Reptilien nach Anhang IV der FFH-Richtlinie........................................ 28 5.5 Wirbellose nach Anhang IV der FFH-Richtlinie................................................................28 5.6 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.........................................................28 6. Beschreibung des Vorhabens und seiner Auswirkungen..............................29 7. Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten und Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials.....................................................33 7.1 Europäische Vogelarten.....................................................................................................33 8. Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich?....53 8.1. Europäische Vogelarten....................................................................................................54 8.1.1 Ubiquitäre und ungefährdete Vogelarten..............................................................54 8.1.3 . Planungsrelevante Vogelarten............................................................................54 8.1.3 .3 Bluthänfling..........................................................................................................54 9. Zusammenfassung...........................................................................................56 10. Literatur und sonstige verwendete Quellen..................................................57 2 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 1. Anlass und Begriffsdefinition 1.1 Anlass Die RheinEnergie AG plant auf dem Gelände des Wasserwerk Weiler bei Köln-Esch (Flur 1, Flurstück 56 und 70) die Errichtung von zwei Photovoltaik-Anlagen (PVA) auf der Sohle der nördlichen zwei Versickerungsbecken der Versickerungsanlage Esch (Infiltrationsbecken), die nicht mehr aktiv benötigt werden. Bauherrschaft des gesamten Vorhabens ist die RheinEner gie AG, Parkgürtel 24 in 50823 Köln. Mit der Aktualisierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum März 2010 wurde der besondere Artenschutz in Deutschland gesetzlich konkretisiert und an die europäischen Vorgaben angepasst. Den Bestimmungen des § 44 BNatSchG folgend sind daher bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Belange des Artenschutzes gesondert zu prüfen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Zuge der Vorhabenumsetzung geschützte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Sinne des § 44 BNatSchG durchzuführen. Die vorliegende Artenschutzprüfung Stufe I orientiert sich an der VV-Artenschutz (2016). In Stufe I (Vorprüfung) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, „ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Kon flikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum be troffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlich keit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutz rechtliche Konflikte möglich sind, ist für die entsprechenden Arten eine vertiefende Art-für-Art Betrachtung in Stufe II erforderlich“ (ebd.). Dies erfolgt ggf. in einem gesonderten Fachgutach ten (Artenschutzprüfung Stufe II). Das vorliegende Gutachten beinhaltet die Artenschutzprüfung Stufe I zur Bebauung zweier ehemaliger Versickerungsbecken mit Photovoltaik-Anlagen. 1.2 Begriffsdefinitionen Der Begriff der „Störung“ entsprechend § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG lässt sich in Anlehnung an die Ausführungen der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie näher definieren. Störungen kön nen durch Beunruhigungen und Scheuchwirkungen infolge von Bewegung, Lärm, Licht oder Maschinen eintreten (vgl. u.a. Trautner 2008). Auch Zerschneidungswirkungen (z.B. Silhou ettenwirkungen von technischen Bauwerken) werden demnach als Störwirkungen bezeichnet. Das Maß der Störung hängt von Parametern wie Intensität, Dauer und Wiederholungsfrequenz auftretender Störungen ab. In einem so genannten „Guidance document“ zur Anwendung der artenschutzrechtlichen Regelungen der FFH-Richtlinie (siehe European Commission 2006, 3 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 2007, Kapitel 11.3.2.) werden Störungen immer dann als relevant betrachtet, wenn sie negati ven Einfluss auf die Überlebenschancen, den Fortpflanzungserfolg oder die Reproduktionsfä higkeit der zu schützenden Arten haben. Alle Störungen, die zu einer Abnahme der Verbrei tung einer Art im Raum führen, sind ebenfalls eingeschlossen. Damit sind Störungen artspe zifisch unterschiedlich zu definieren, da sich die Empfindlichkeit gegenüber störenden Einflüs sen auch artspezifisch unterscheidet. Das MUNLV (2008) wählt für Lokalpopulationen einen pragmatischen Ansatz. Danach sind diese weniger populationsbiologisch oder genetisch zu definieren, sondern am ehesten als lokale Dichtenzentren bzw. Konzentrationen. In einigen Fällen sind dies zugleich die Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten der Arten (etwa bei einigen Fledermäusen oder Amphibien). In zahl reichen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, Landschaftseinheiten (Waldgebiete, Grünland komplexe u.a.) als Lebensräume lokaler Populationen zu definieren. Arten mit sehr großen Aktionsräumen wiederum bedürfen ggf. einer noch weiteren Definition des Begriffs der lokalen Population. Hier können Gemeindegebiete oder Kreisgebiete herangezogen werden, um Be einträchtigungen lokaler Populationen näher zu bestimmen. Ob dem pragmatischen Ansatz des MUNLV (2008) gefolgt wird, oder dieser in Abhängigkeit der ökologischen Voraussetzun gen einzelner Arten abgeändert werden muss, lässt sich erst bei näherer Betrachtung der be troffenen Arten belastbar aussagen. Da die Frage der „Erheblichkeit“ einer Störung damit verbunden ist, dass sich der Erhaltungs zustand lokaler Populationen verschlechtern könnte, ist die Bewertung des Ausgangs-Erhal tungszustands einer lokalen Population von großer Bedeutung. Bei verbreiteten, nicht kon zentriert auftretenden Arten wird dieser nicht so schnell beeinträchtigt werden, während kon zentriert auftretende Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand bereits bei geringeren Auswirkungen auf lokaler Ebene beeinträchtigt werden können (siehe MUNLV 2008). Als Fortpflanzunqsstätten werden alle Teillebensräume bezeichnet, die für die Paarung und Niederkunft sowie ggf. die nachfolgende Jungenaufzucht erforderlich sind. Sie decken auch die Umgebung der Nester oder die Orte der Niederkunft ab, wenn diese für die Nachwuchs pflege benötigt werden. Fortpflanzungsstätten können somit Balzplätze, Paarungsquartiere, Nistplätze usw. umfassen (siehe European Commission 2006, 2007, Kapitel II.3.4. vgl. auch Begriffsdefinition des MUNLV 2008). Ruhestätten sind die Bereiche, die von Tieren aufgesucht werden, wenn diese nicht aktiv sind. Hierzu gehören Plätze, die zur Thermoregulation, als Rast- oder Schlafplätze, Verstecke oder für die Überwinterung genutzt werden. Die LANA (2009) bezeichnet die Fortpflanzungs- und Ruhestätten zusammenfassend als „Lebensstätten“ der zu schützenden Arten. 4 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Fortpflanzungs- und Ruhestätten können artspezifisch in unterschiedlicher Weise eingegrenzt werden. Es ist möglich, nur die Bereiche, in denen eine konkrete Art tatsächlich vorkommt, kleinräumig als Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu bezeichnen, sofern sich das Vorkommen einer Art hierauf beschränkt. Dem steht eine weitere Definition gegenüber, die die Gesamtheit geeigneter Bereiche zur Fortpflanzungs- und Ruhestätte erklärt. Die Europäische Kommission bevorzugt die weitere Definition (siehe European Commission 2006, 2007, Kapitel II.3.4.b), schränkt aber zugleich ein, dass für Arten mit größeren Aktionsradien eine Beschränkung auf einen klar abgegrenzten Raum sinnvoll erscheint. Das MUNLV (2008) kommt zu dem Ansatz, dass Arten mit geringen Raumansprüchen eher nach der weiten Definition, also der Gesamtheit geeigneter Fortpflanzungs- und Ruhestätten im betrachteten Raum, Arten mit großen Aktionsradien dagegen eher mit einer engeren, auf besonders geeignete Teillebensräume eingegrenzten Sichtweise, behandelt werden sollten. Bei Vögeln sollte in der Regel nicht nur das eigentliche Nest, sondern das gesamte Revier als Fortpflanzungsstätte betrachtet werden. Nur bei Arten, die große Brutreviere nutzen und ihre Nahrungsreviere weiträumig und unspezifisch aufsuchen, kann die Lebensstätte auf das ei gentliche Nest mit einer geeigneten störungsarmen Ruhezone beschränkt werden (siehe MUNLV 2008). Auch der Begriff der Beschädigung bedarf einer näheren Betrachtung. Nach Darstellung der Europäischen Kommission (European Commission 2006, 2007, Kapitel ll.3.4.c) stellt eine Be schädigung eine materielle Verschlechterung dar, die im Gegensatz zur Vernichtung schlei chend erfolgt und zur graduellen Verschlechterung der Funktionalität einer Stätte führt. Dies mag ein langsamer Prozess sein, der streng genommen nicht immer mit einer physischen Beschädigung, sondern eher mit einer sukzessiven Beeinträchtigung einhergehen kann. Ent scheidend für die Aussage, ob eine Handlung zur Beschädigung eines Lebensraumes einer Art führt, sind Ursache-Wirkungs-Prognosen. Als Beschädigungen sind auf jeden Fall alle Handlungen zu bezeichnen, die nachweislich zur Beeinträchtigung der Funktion von einer (je nach Art tatsächlich oder potenziell genutzten) Fortpflanzungs- oder Ruhestätte führen. Auch die Frage der „Absichtlichkeit“ bei dem Inkaufnehmen artenschutzrechtlicher Beeinträch tigungen ist durch den EuGH im so genannten „Caretta-Caretta-Urteil“ vom 30.01.2002, Rs. C-103/00 (siehe unter http://curia.europa.eu) thematisiert worden. Danach ist eine Handlung dann als absichtlich zu bezeichnen, wenn sie in Kenntnis aller Umstände, folglich im Bewusst sein des Vorkommens der geschützten Arten und der beeinträchtigenden Wirkung der Hand lung vorgenommen wird. Eine unmittelbare Absicht des Tötens von Anhang IV-Arten oder der Störung derselben muss nicht vorhanden sein. Das Wissen um die voraussichtliche Wirkung 5 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 des eigenen Handelns im Zusammenhang mit dem ebenfalls bekannten Vorkommen von An hang IV-Arten reicht aus, um dieses als absichtlich zu bezeichnen (siehe European Commis sion 2006, 2007, Kapitel 11.3.). Als Untersuchunqsraum wird die Fläche bezeichnet, in der die faunistischen Untersuchun- gen/Erfassungen für das vorliegende Fachgutachten erhoben wurden. Die Begriffe Untersu chungsgebiet, Untersuchungsfläche und Untersuchungsraum werden im Folgenden synonym verwendet. Die Begriffe Eingriffsbereich, Einqriffsfläche, Einqriffsqebiet bzw. Vorhabenbereich sind enger gefasst und beschreiben die Fläche oder Flächen, die unmittelbar durch das Vorhaben betrof fen sind, z.B. durch Baustellenaktivitäten, Lagerplätze, Zuwegung etc. Die Begriffe Planqebiet, Planfläche (z.B. B-Plangebiet) bezeichnen den Geltungsbereich des jeweiligen Plans bei einem Planverfahren. Der Begriff Wirkraum beschreibt den Bereich, in dem eine Störung von planungsrelevanten Arten aufgrund vorhabenbedingter Störwirkungen denkbar ist. 6 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 2. Rechtlicher Rahmen Durch die kleine Novelle des BNatSchG vom 29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurden die Regelungen zum gesetzlichen Artenschutz deutlich aufgewertet. Demnach ist es verboten: > „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); > „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten, während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs zeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Stö rung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG); > „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG); > sowie „wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh men, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG). Das Land Nordrhein-Westfalen hat als Planungshilfe eine Liste sogenannter planungsrelevan ter Arten erstellt (vgl. LANUV 2024d). Dabei handelt es sich um eine naturschutzfachlich be gründete Auswahl von Arten, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art- für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Eine Liste der entsprechenden Arten wird vom LANUV NRW im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ veröf fentlicht (Lanuv 2024d). Da es sich bei der naturschutzfachlich begründeten Auswahl nicht sicher um eine rechtsverbindliche Eingrenzung des zu prüfenden Artenspektrums handelt, kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass weitere Arten (z.B. Arten mit rückläufigen Popula tionsentwicklungen oder regional gefährdete Arten) in die Prüfung aufzunehmen sind (vgl. Kap. 5). Weiterhin sind ebenfalls Koloniebrüter grundsätzlich als planungsrelevant zu betrach ten, da bei diesen Arten bereits kleinräumige Eingriffe zu erheblichen Beeinträchtigungen auf Populationsniveau führen können (Haussperling, Mauersegler). Nach BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 ist das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht erfüllt, wenn das vorhabenbedingte Tötungsrisiko unter Berücksichtigung von Schadens vermeidungsmaßnahmen nicht höher ist als das Risiko, dem einzelne Exemplare der jeweili gen Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens stets ausgesetzt sind. Dies gilt nicht nur für das betriebsbedingte Risiko von Kollisionen im Straßenverkehr (stRspr; vgl. Urteil vom 7 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 9 . Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91), sondern auch für bau- und anlagebezogene Risiken (im Anschluss an Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 13 Rn. 123, 127 zur Baufeldfreimachung). Der Einsatz von Glas könnte eine Verwirklichung des Tötungs- und Verletzungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG darstellen. Vögel fliegen Glasscheiben an, weil diese ein Flugziel oder freien Luftraum suggerieren und nicht als Hindernis erkannt werden. Durch die Kollision mit Glas werden die Vögel verletzt oder getötet. Alle europäischen Vogelarten sind gern. § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 lit. b Doppelbuchst, bb BNatSchG besonders geschützte Arten, sodass der die Glasscheibe anfliegende Vogel einer besonders geschützten Art i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. BNatSchG angehört. Die Todesursache wird durch den Einsatz der Glas scheibe gesetzt, also durch den Menschen hervorgerufen. Damit liegt in einem solchen Fall eine Tötung i.S.d. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vor (HUGGINS & SCHLACKE 2019). Vom Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG geschützt sind Vögel, Fledermäuse und wenige Insektenarten in den Zeiten, in denen die Individuen gegenüber physischen Ein wirkungen, d.h. Störungen besonders empfindlich sind. Bei Fledermäusen können Lichtquel len in der Nähe von Quartieren, insbesondere der Wochenstuben, die Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lokalpopulation verursachen und damit den Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verwirklichen. Vögel sind vor allem während der Zugzeit gegen über Lichtemissionen empfindlich, so dass durch lichtstarke Beleuchtungen das Verbot erfüllt sein kann (Huggins & Schlacke 2019). Weiterhin wird vom Gesetzgeber angestrebt, dass Lebensräume vor nächtlichem Kunstlicht geschützt werden. Dieser Aspekt wird in dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen und berücksichtigt. Neben strengeren Regeln für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind auch Regelungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung enthalten (§ 41a Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Aus wirkungen von Beleuchtungen). 8 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 3. Beschreibung des Vorhabenbereichs Der dieser artenschutzrechtlichen Prüfung (Artenschutzprüfung Stufe 1 - Vorprüfung) zu Grunde liegende Vorhabenbereich befindet sich in der Nähe der Thenhovener Straße in 50765 Köln. Das Plangebiet mit den Versicherungsbecken liegt im Nordwesten von Köln im Stadtteil Esch / Auweiler und umfasst die jeweils nördliche Hälfte der Flurstücke 56 und 70 der Gemar kung Esch (vgl. Abbildung 2). Das Plangebiet befindet sich nördlich des Kölner Stadtteils Esch. Im Norden grenzt es an Grünland sowie die Bundesautobahn 57 und im Osten, Süden und Westen an weitere land wirtschaftlich genutzte Flächen an (Grünland sowie Ackerstandorte). Von den vier Versicke rungsflächen werden die beiden nördlichen nicht mehr aktiv zur Versickerung benötigt, die beiden südlichen sollen weiter betrieben werden. Alle Versickerungsbecken sind rechteckig, 50 m breit, 300 m lang und sechs Meter tief. Die Sohlen der Becken werden alle zwei Jahre durch Rodung aufkommender Laubbäume und Buschwerk freigehalten. Das nordwestlich befindliche Becken A weist eine verbuschte nordexponierte Böschung auf. Die südexponierte Böschung beschreibt ein Mosaik aus teils verbuschten und teils offenen und sandigen Bereichen. Der südliche Böschungskopf wird durch ältere Kiefern geprägt. Becken B, welches sich im Nordosten befindet, hat eine kiesigere Sohle als Becken A. Die südexponierte Böschung des Becken B weist Buschwerk und wenige Laubbäume auf. Auf der nordexponierten Böschung hingegen stocken größtenteils Laubbäume. Der nördliche Bö schungskopf wird von einem Nadelwald, der südliche überwiegend durch Totholz und Sträu cher wie Brombeere geprägt. Bei der Ortsbegehung am 11.12.2023 wurde das Plangebiet begutachtet. Indirekten Nach weise (z.B. in Form von Nahrungsresten, Kot, Nestern, Gewölle etc.) von planungsrelevanten Arten gelangen nicht, jedoch wurden zwei Waldschnepfen in Gebüschstrukturen in Becken B (nordöstliches Becken) aufgescheucht. Auch sind auf dem gesamten Grundstück des Was serwerkes vielzählige Vogelnisthilfen angebracht. Die folgenden Abbildungen 1 bis 25 vermitteln einen Eindruck von der vorhandenen Bio topausstattung innerhalb der Vorhabenflächen sowie deren näheren Umgebung. 9 Artenschutzprüfling Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 1: Räumliche Lage des Plangebiets (rot). (DTK ohne Maßstab genordet. Entnommen aus Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © GEOBASIS NRW 2023. Zugriff: 20.12.2023). Abbildung 2: Skizzenhafte Darstellung des Plangebiets für die PVA (rot) sowie des Wirkraumes (gelb) mit Angabe der Flurstücknummer. (Luftbild ohne Maßstab genordet. Entnommen aus Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © GEOBASIS NRW 2023. Zugriff: 20.12.2023). 10 Artenschutzprüfung Stufe 1: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 3: Blick in Richtung Nordwesten, links im Foto befindet sich die Versickerungsbecken und rechts grenzt Grünland und die Autobahn A57 an. Abbildung 4: Blick über das angrenzende Grünland nördlich der Versickerungsanlage. 11 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 5: Blick Richtung Südsüdwest. Die Becken (außerhalb des Bildes links Becken B und rechts) Becken A werden von Gebüschstrukturen umgeben. Diese stellen für Haselmaus und Hecken brüter potenzielle Lebensstätten dar. Abbildung 6: Blick über das ehemalige Versickerungsbecken (Becken A) im Nordwesten. Auf dieser Fläche sollen Photovoltaik-Anlagen errichtet werden. 12 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 7: Blick über die Sohle des nordwestlichen Beckens (Becken A). Die Böschung ist mit Kiefern bewachsen und bietet Gehölzbewohnenden und ggf. Horstnutzenden Brutvogelarten potenzielle Le bensstätten. Abbildung 8: Südexponierte Böschung am Becken A. 13 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 9: Blick über das nordöstliche Becken (Becken B) in Richtung Südost. Auf dieser Fläche sollen ebenfalls Photovoltaik-Anlagen errichtet werden. Abbildung 10: Blick über das südöstliche Becken (Becken D) in Richtung Südost. Dieses Becken ist weiterhin als Versickerungsbecken in Nutzung. 14 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 11: Blick über das südwestliche Becken (Becken C) in Richtung West. Dieses Becken ist ebenfalls weiterhin als Versickerungsbecken in Nutzung. Abbildung 12: Becken C: Bildung kleinerer, temporärer Gewässer in Folge der Verrieselung. 15 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 13: Blick nach Nordost über den Verbindungsweg zu den Becken. Abbildung 14: Becken A: Offene, sandige Bodenstellen im Bereich der südexponierten Böschung. 16 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 15: Verbuschte Hangbereiche in Becken A. Abbildung 16: Becken A: Blick Richtung Westen auf die Kiefern, die das Becken begrenzen. 17 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 17: Blick Richtung Nordost, links im Foto die Zufahrtsrampe. Im Vordergrund die Wasserlei tung der Verrieselungsanlage. Abbildung 18: Becken B: Blick von der Rampe in das Becken. 18 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 19: Kiesiger Untergrund im Becken B. Abbildung 20: Becken B: Laubbäume an der nordexponierten Böschung sollen gerodet werden, um eine Verschattung der Modultische zu verhindern. 19 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 21: Becken B: Blick Richtung Südost, südlich Laubgehölze, die gerodet werden sollen und nördlich Nadelgehölze oberhalb der Böschung (diese Bäume bleiben bestehen). Abbildung 22: Becken B: Liegendes Totholz und Brombeer-Gebüsch auf der südlichen Böschungsober kante. Potenzieller Lebensraum für die Haselmaus. Dieser Lebensraum bleibt von der Planung unbe rührt. 20 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 23: Sauerkirsche mit Spalten und Höhlenstrukturen im Stammbereich an der nordexponierten Böschung bei Becken B. Abbildung 24: Gehölzsaum aus Kiefern auf der nordöstlichen Böschungsoberkante von Becken B. 21 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 25: Westliche Grenze der Versickerungsanlage an Acker angrenzend. 22 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 4. Datengrundlage, Vorgehensweise und Methodik 4.1 Vorgehensweise und Methodik In Bezug auf den Artenschutz müssen folgende Aspekte behandelt werden: • Es muss eine Vorstellung davon erarbeitet werden, wie sich artenschutzrechtlich rele vante Arten im Wirkungsbereich des Vorhabens verteilen. Bedeutung haben dabei euro parechtlich geschützte Arten (europäische Vogelarten und Anhang IV Arten der FFH-RL), da sie den unter 1.2 dargestellten artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen unterliegen und zudem Grundlage sind, die Zulässigkeit des Eingriffs bewerten zu können. • Es ist der Tatbestand der Tötung oder Verletzung von Individuen artenschutzrechtlich re levanter Arten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG abzuprüfen. • Im Hinblick auf das Störungsverbot ist nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu prüfen, ob sich der Erhaltungszustand ggf. betroffener lokaler Populationen streng geschützter Arten und wildlebender Vogelarten vorhabenbedingt verschlechtern könnte. • Unter Berücksichtigung des § 44 Abs. 5 BNatSchG ist bei zulässigen Eingriffen zu prüfen, ob Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder europäische Vogelarten im Sinne § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG im Einflussbereich des Vorhabens auftreten und beeinträchtigt werden können. Das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist nicht verletzt, soweit die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflan zungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Gleiches gilt für das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, soweit die danach verbotene Handlung unvermeidbar mit einer Beeinträchtigung nach Abs. 1 Nr. 3 verbunden ist. Unmittelbar anwendbar ist das Artenschutzrecht der §§ 44 ff BNatSchG auf der Ebene der Vorhaben zulassung. Falls die Verletzung eines Verbotstatbestandes nicht auszuschließen ist, ist zunächst zu prü fen, ob dies über geeignete Vermeidungs- und/oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ver mieden werden kann. Ist die Verletzung eines Verbotstatbestandes auch unter Berücksichtigung von Vermeidungs oder Minderungsmaßnahmen oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnah- men) nicht auszuschließen, ist zu prüfen, ob eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gewährt werden kann. In diesem Zusammenhang ist eine Begründung zum Vorliegen der Aus nahmevoraussetzungen, insbesondere zu zumutbaren Alternativen und zur Frage des Erhal tungszustands betroffener Arten als Folge des Vorhabens, erforderlich. 23 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 4.2 Datengrundlage Die Daten für die vorliegende Artenschutzprüfung stammen aus den Fachinformationssyste men des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Der Vorha benbereich liegt im dritten Quadranten des Messtischblatts (MTB) 4907 (TK 1:25.000, Lever kusen) in der Großlandschaft „Kölner Bucht / Niederrheinische Bucht". Die Grundlage für eine erste Abschätzung des Lebensraumpotenzials für geschützte Arten bilden demnach die in den MTB 4906/4 (TK 1:25.000, Pulheim), 4907/3 (TK 1:25.000, Leverkusen), 5007/1 (TK 1:25.000, Köln) und 5006/2 (TK 1:25.000, Frechen) nachgewiesenen planungsrelevanten Artengruppen (LANUV 2024a). Ergänzend erfolgt eine Abfrage des Biotopkatasters und der Landschaftsinformationssamm lung „LINFOS“ (vgl. LANUV 2024b, c). Auch liegen die Untersuchungsergebnisse der faunis- tischen sowie vegetationskundlichen Untersuchung der Beckensohlen sowie südexponierten Böschungen aus dem Jahr 2022 durch den NABU Leverkusen-Köln (Schmidt et al. 2022) vor. Des Weiteren erfolgte durch eine Ortsbegehung am 11.12.2024 eine Einschätzung der Le bensraumeignung der betroffenen Flächen für artenschutzrechtlich relevante Tierarten vor al lem im Hinblick auf die in den Datenquellen gelisteten, aber auch mit Blick auf zusätzlich po tenziell vorkommende Arten. 24 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 5. Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten Den Vorgaben des § 44 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG folgend gelten die artenschutzrecht lichen Verbotstatbestände für sämtliche besonders geschützten Arten (vgl. Kapitel 1.2.2) wo hingegen § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nur für die streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten gilt. Mit Blick auf § 44 Abs. 5 BNatSchG beschränkt sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und auf die europäischen Vogelarten. Die übrigen, nur national besonders und streng geschützten Arten unterliegen der Eingriffsrege lung und sind daher im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung i.d.R. nicht zu berücksich tigen. Hier können jedoch ggf. Ausnahmen bestehen (vgl. Breuer 2017). Die in Kap. 4.2 genannten Daten wurden in Hinblick auf potenzielle Vorkommen planungsre levanter Arten im Plangebiet untersucht und ausgewertet. Dies geschah unter Berücksichti gung der Lebensraumansprüche der einzelnen Arten. Im Rahmen einer Geländebegehung wurde der Vorhabenbereich insbesondere auf die im Vorhinein ermittelten potenziell vorkom menden (planungsrelevanten) Arten (vgl. LANUV 2024d) überprüft. Während der Geländebe gehung wurde das Potenzial des Plangebiets anhand der vorhandenen Biotopausstattung als Lebensraum für (solche) Arten eingeschätzt. Hierzu wurde nach geeigneten Habitatstrukturen wie Höhlen, Nistmöglichkeiten, Nahrungshabitaten, Überwinterungshabitaten, Versteckplät zen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten, etc. gesucht. Weiterhin wurde das Untersuchungsge biet auch im Hinblick auf direkte (z.B. durch Sichtbeobachtung oder akustische Nachweisme thoden) und indirekte Nachweise o.g. Arten (z.B. in Form von Nahrungsresten, Kot, Nestern) hin kontrolliert. Nach Verschneidung der vier Quadranten der MTB (im Folgenden als „relevantes MTB“ be zeichnet) konnten nach LANUV (2024a) für die hier relevanten Lebensraumtypen Nadelwäl der, Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, vegetationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Stillgewässer, Höhlenbäume und Horstbäume insgesamt 36 pla nungsrelevante Vogelarten, fünf Fledermausarten, eine sonstige Säugetierart und zwei Am phibienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie festgestellt werden. Es ist jedoch zu vermu ten, dass die Anführung dieser Artengruppen unvollständig ist bzw. sein kann. Daher ist die Datendichte des LANUV nicht geeignet, das Vorkommen besonders geschützter Arten auszu schließen. Dies wird seitens des LANUV auch so kommuniziert. Sollten also die Lebensraumansprüche von weiteren planungsrelevanten Arten (Tiergruppen übergreifend) nach Lanuv (2024d), regional gefährdeten Vogelarten (Sudmann et al. 2023) und Koloniebrüter erfüllt sein, werden sie in vorliegender Artenschutzprüfung ebenfalls behan delt. Im Hinblick auf Vogelvorkommen ist zu beachten, dass „weitere“ Vogelarten nur dann berücksichtigt werden, wenn (1) deren Vorkommen nach Grüneberg & Sudmann (2013) im 25 Artenschutzprüfung Stufe I:Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 hier relevanten MTB belegt ist, sie aufgrund (2) deren aktuellen Gefährdungseinstufung in Nordrhein-Westfalen oder in der hier relevanten Großlandschaft „Kölner Bucht/Niederrheini- sche Bucht“ (Sudmann et al. 2023) als planungsrelevant angesehen werden müssen (ergo mindestens den Gefährdungsstatus „gefährdet“ aufweisen) sowie (3) deren Lebensrauman sprüche im Vorhabenbereich erfüllt sind. Für andere Tiergruppen wird die Liste der planungsrelevanten Arten erweitert, wenn (1) zu erwarten ist, dass die Verbreitung gemäß den Angaben des LANUV (2024a, b) aufgrund un zureichender Erfassungen unvollständig ist, (2) Nachweise aus benachbarten MTB bekannt sind und (3) die Lebensraumansprüche der Art im Vorhabenbereich erfüllt sind. 5.1 Europäische Vogelarten In den hier relevanten MTB werden für die hier relevanten Lebensraumtypen Nadelwälder, Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, vegetationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Stillgewässer, Höhlenbäume und Horstbäume 36 planungsrele vanten Vogelarten nach Lanuv (2024d) gelistet. Weiterhin werden aber auch Vogelarten be trachtet, die regional gefährdet und deshalb hier ebenfalls als planungsrelevant anzusehen sind. Koloniestandorte (von z.B. Mauersegler und Haussperling) sind grundsätzlich als pla nungsrelevant zu behandeln. Bei diesen Arten können bereits kleinräumige Eingriffe zu erheb lichen Beeinträchtigungen auf Populationsniveau führen (Verlust Brutkolonie). Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass wie oben bereits beschrieben alle europäischen Vo gelarten unter die Schutzbestimmungen des § 44 BNatSchG fallen und im Zuge der arten schutzrechtlichen Einschätzung berücksichtigt werden müssen. Die Auswahl einiger, meist gefährdeter Arten (planungsrelevanter Arten nach Lanuv (2024d)) erfolgt lediglich aus Grün den der Praktikabilität. Bei ubiquitären Arten wie z.B. Kohlmeise, Hausrotschwanz und Amsel wird angenommen, dass sie in der Lage sind im Falle eines Eingriffs in ihr Habitat auf Fortpflanzungs- und Ruhe stätten im unmittelbaren Umfeld zurückzugreifen. Da die ökologische Funktion der Fortpflan zungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nach § 44 Abs. 5 BNatSchG somit erhalten bliebe, wird nicht von einem Eintreten des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausgegangen. Diese sogenannten „Allerweltsarten“ werden deshalb zwar insge samt formal mit betrachtet, aber nicht einzeln vertiefend geprüft und auch nicht artspezifisch in den Tabellen und im Text aufgeführt. Im Rahmen faunistischer Untersuchungen der Beckensohlen sowie südexponierten Böschun gen aus dem Jahr 2022 durch den NABU Leverkusen-Köln (SCHMIDT et al. 2022) liegen bereits Daten zum Vorkommen von Vogelarten vor (vgl. Kapitel 7.1). Die Untersuchungen umfassten 26 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 jedoch nicht die nordexponierten Böschungen, auch wurden keine Nachtbegehungen durch geführt. Das Vorkommen weiterer planungsrelevanter Vogelarten (insbesondere Greifvögel und nachtaktive Arten im Untersuchungsgebiet sowie Brutvögel im Bereich der nordexponier ten Böschungen) kann daher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. An lagenbedingt ist ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG mög lich. Die Gruppe der Vögel wird demnach im vorliegenden Fachgutachten weiterverfolgt. 5.2 Fledermäuse In den hier relevanten MTB werden für die hier relevanten Lebensraumtypen fünf Fleder mausarten gelistet. Ein Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für baumbewoh nende Fledermausarten kann nicht ausgeschlossen werden. Da keine Rodungen geplant sind ist vorhabendbedingt eine Beeinträchtigung potenziell vorkommender Fledermäuse auszu schließen, da keine (potenziellen) Höhlenbäume gerodet werden. Eine Nutzung der Vorhabenfläche als Nahrungsraum sowie eine Bedeutung des Vorhabenbe reichs als Durchzugshabitat während der Migrationszeit von wandernden Fledermausarten so wie der im MTB genannten Fledermausarten ist denkbar. Aufgrund fehlender Strukturen (z.B. Gewässerkomplexe), die ein überdurchschnittlich hohes Nahrungsangebot (Insekten) bereit stellen, der Kleinflächigkeit des Eingriffsbereichs, der vorhandenen Biotopausstattung und vor handener Ausweichhabitate im Umfeld (z.B. beleuchtete Straßenzüge, Wohnbebauung) kann der Vorhabenbereich für Fledermäuse aus dem näheren Umfeld als Nahrungsraum von un tergeordneter Bedeutung eingestuft werden. Die Gruppe der Fledermäuse wird in vorliegendem Fachgutachten nicht weiterbehandelt. 5.3 Sonstige Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie In dem hier relevanten MTB wird der Feldhamster als sonstige Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet. Die Lebensraumansprüche des Feldhamsters (struktur- und ar tenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot an Getreide und Körnerleguminosen) werden im Plan gebiet nicht erfüllt. Im Vorhabenbereich sind Habitatstrukturen wie eine ausgeprägte Strauchschicht mit Beeren pflanzen, die beispielsweise für ein Vorkommen der Haselmaus entscheidend ist, vorhanden. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen durch den NABU Leverkusen-Köln (SCHMIDT et al. 2022) wurde die Haselmaus nicht untersucht. Da keine Rodungen geplant sind ist eine 27 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 vorhabende Betroffenheit der Art jedoch mit hinreichender Sicherheit auszuschließen Das Vor kommen weiterer planungsrelevanter Säugetierarten kann aufgrund der Biotopausstattung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Gruppe der sonstigen Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wird demnach nicht weiterverfolgt. 5.4 Amphibien und Reptilien nach Anhang IV der FFH-Richtlinie In dem hier relevanten MTB wird der Springfrosch und der Kammmolch gelistet. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen durch den NABU Leverkusen-Köln wurden in der gesamten Anlage (alle vier Becken) auf Amphibien untersucht, jedoch wurden keine nachgewiesen (Schmidt et al. 2022). In dem Infiltrationsbecken der „Nachbaranlage“ rund 500 m Luftlinie in östliche Richtung, auf der anderen Seite der Autobahn wurde lediglich ein Vorkommen des nicht planungsrelevanten Grasfrosches bestätigt. Die Gruppe der Amphibien wird nicht weiter betrachtet. In dem hier relevanten MTB werden keine planungsrelevanten Reptilien gelistet. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen durch den NABU Leverkusen-Köln wurden die gesamte Anlage auf Zauneidechse untersucht, jedoch keine nachgewiesen (Schmidt et al. 2022). Die Gruppe der Reptilien wird nicht weiter behandelt. 5.5 Wirbellose nach Anhang IV der FFH-Richtlinie In dem hier relevanten MTB werden aus der Gruppe der Wirbellosen nach Anhang IV der FFH- Richtlinie keine Arten gelistet. Für das Vorkommen planungsrelevanter Wirbellosen fehlen im Plangebiet Ruderalstrukturen mit z.B. Weidenröschen-, Nachtkerzen- oder Blut - Weiderich bestände, die beispielsweise für ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers entscheidend sind. Zudem fehlen entsprechende aquatische Lebensräume, wie Moore oder Fließgewässer, die für das Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Libellenarten entscheidend sind. Die Gruppe der Wirbellosen wird dementsprechend nicht weiterverfolgt. 5.6 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie In dem relevanten MTB werden für die hier vorhandenen Lebensraumtypen keine Pflanzenar ten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet. Für deren Vorkommen fehlen auch geeignete Lebensräume. Die Gruppe der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wird dementsprechend nicht weiterverfolgt. 28 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 6. Beschreibung des Vorhabens und seiner Auswirkungen Das dieser artenschutzrechtlichen Prüfung zu Grunde liegende Vorhaben befindet sich der nördlichen Hälfte der Flurstücke 56 und 70 südlich der Autobahn A 57 und westlich der Then- hovener Straße in 50765 Köln. Bauherrschaft des gesamten Vorhabens ist die RheinEnergie AG. Das Vorhaben umfasst die Bebauung der Sohle der ehemaligen Versickerungsbecken (Becken A und Becken B) mit Photovoltaik-Anlagen (vgl. Abbildung 26 und Abbildung 27). Baumrodungen und Rodungen von Strauchwerk und Hecken sind vorhabendbedingt im Ein griffsbereich sowie im Wirkraum nicht vorgesehen. Der Eingriffsbereich (Beckensohlen A und B) weist neben kiesigen Untergrund lediglich krautige Vegetation auf. Der Bau der PV-Anlagen wird außerhalb der Brutzeit, also außerhalb des Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09., stattfinden. Abbildung 26: Entwurf der geplanten Fläche von oben (RheinEnergie AG 2023). 29 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Abbildung 27: Entwurf Becken A mit Darstellung der Wartungswege und Freiflächen (RheinEnergie AG 2023). Da mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen sowohl kurz- als auch langfristig entstehen/bestehen können, sind die Faktoren im Vorhinein einzuschätzen sowie bezüglich ihrer Wirkung auf artenschutz rechtlich relevante Tierarten zu bewerten. Hierbei sind in vorliegender Artenschutzprüfung bereits be stehende Wirkfaktoren (Vorbelastung) mit in die Bewertung einzubeziehen. Im Hinblick auf potenzielle Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten sind folgende Auswirkungen des Vorhabens denkbar: > Flächeninanspruchnahme / Lebensraumverlust Bau- und anlagebedingt kommt es zu Flächeninanspruchnahmen / Lebensraumverlusten durch den Bau der PVA. Weiterhin sind Inanspruchnahmen von Boden und Vegetation (Kraut vegetation) im Bereich der Beckensohle notwendig. Die baubedingte Flächenbeanspruchung sollte im vorliegenden Fall nicht über die insgesamt für das Bauvorhaben vorgesehene Fläche hinausgehen. Benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungsflächen sind im dem Plangebiet vorhanden. > Eingriffe in den Grundwasserhaushalt, Auswirkungen auf Oberflächengewässer, Stoffeinträge, Störwirkungen durch akustische und optische Effekte Das Vorhaben ist nicht mit Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts verbunden. Das Plangebiet liegt unmittelbar südlich der Autobahn 57 nördlich von Köln-Esch. Vorbelastung v.a. durch akustische und optische Effekte, insbesondere hervorgerufen durch die Lage an der Autobahn sind dem zu Folge für den Vorhabenbereich zu konstatieren. Eine erhebliche Zu nahme akustischer und optischer baubedingter Störungen, die über die Vorbelastungen hin 30 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 ausgehen, ist nicht zu erwarten. Eine optische Störwirkung auf Fledermäuse ist ausgeschlos sen, da die PV-Anlage kein Licht emittiert, auch wird während der Bauphase die Baustelle nicht beleuchtet werden. Daher können störbedingte Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten im Vorhinein mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Diese Wirkungspfade werden daher nicht weiter betrachtet. > Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund Beeinträchtigung von Vernetzungs- und Verbundbeziehungen treten z.B. auf, wenn funktio nale Zusammenhänge von Lebensräumen gestört werden (z.B. Trennung von Brut- und Nah rungsräumen einer Tierart), wenn Tierwanderwege unterbrochen oder miteinander in Kontakt stehende Teilpopulationen durch ein Vorhaben voneinander getrennt werden (Barriereef fekte). Weiterhin können sich Auswirkungen auf Artvorkommen insgesamt ergeben, wenn Teil populationen bestimmter Arten beeinträchtigt werden und dadurch die Gesamtpopulation un ter eine für den Fortbestand notwendige Größe sinkt. Eine Beeinträchtigung auf Vernetzungs- und Verbundfunktion (Wanderkorridore) kann mit hin reichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Wirkpfad wird deshalb nicht weitergehend betrachtet. > Unmittelbare Gefährdung von Individuen Eine unmittelbare Gefährdung von Individuen geschützter Arten kann baubedingt sowie ro dungsbedingt (im Bereich der Beckensohle) eintreten, insofern die Arbeiten innerhalb der Brut zeit stattfindet. Der Bau der PV-Anlage soll jedoch außerhalb des Brutzeitraumes, also außer halb des Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09., stattfinden. Somit sind Tötungen oder Verletzun gen von Tieren in der Vegetation und bei Bodenarbeiten sowie durch baubedingte Störwirkung hervorgerufene Brutabbrüche auszuschließen. Eine Gefährdung von Vögeln durch Vogel schlag an Glaselementen der PV-Module besteht nicht. Die Gefahr, dass überwinternde planungsrelevante Amphibien oder Reptilien durch die Besei tigung ihrer Verstecke infolge von Bodenabtrag, aber auch durch das Zuschütten unterirdi scher Landhabitate, verletzt oder getötet werden könnten, besteht nicht, da diese 2022 im Vorhabenbereich nicht nachgewiesen wurden (Schmidt et al. 2022). Möglich wären darüber hinaus auch Verkehrsopfer durch den rückbaubedingten Fahrzeug- und Geräteeinsatz im Vorhabengebiet. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge im Vorhabenbe reich ist aber zu gering, um zu einem direkten Kollisionsrisiko für flugfähige Tiere (Fledermäuse und Vögel) führen zu können. Ein erhöhtes Risiko durch Baustellenfahrzeuge besteht daher nicht. 31 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Die dargestellten Auswirkungen des Vorhabens sind Grundlage für die Konfliktprognose (siehe Kapitel 8). Das hier zu prüfende Vorhaben beschränkt sich auf den Bau der PVA und den damit einhergehenden Verlusten von Lebensräumen sowie die unmittelbare Gefährdung von Individuen. Auf Grundlage der vorhabenspezifischen Wirkfaktoren (s. o.), den Vorbelastungen sowie der vorhandenen Biotopstrukturen lässt sich der Wirkraum des Vorhabens definieren. In diesem Bereich kann eine Störung von planungsrelevanten Arten nicht ausgeschlossen werden. In vorliegender Artenschutzprüfung kann der Wirkraum dem der gesamten Anlage des Wasser werks gleichgesetzt werden (Abbildung 2). Störwirkungen sind darüber hinaus nicht zu erwar ten. 32 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 7. Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten und Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials Die nachfolgende Aufstellung betrifft Arten, die im Vorhabenbereich und der unmittelbaren Umgebung für die vorliegende Artenschutzvorprüfung (potenziell) vorkommen und unter die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG unter Berücksichti gung der Einschränkungen gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG fallen. Behandelt werden daher folglich die Arten und Artengruppen, deren mögliche Betroffenheit über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet (gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG sind dies die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten, vgl. Kapitel 1.2 und 2.1). Die Methodik der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange erfolgt nach den in Kapitel 4.1 dargestellten Krite rien und unter Berücksichtigung der in Kapitel 4.2 beschriebenen Datengrundlagen. Die Auswertung des Biotopkatasters (LANUV 2024b) und der LINFOS (LANUV 2024c) des Landes NRW erbrachte keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten im Wirk raum des Vorhabens. 7.1 Europäische Vogelarten In dem hier relevanten MTB sind nach LANUV 36 planungsrelevante Vogelarten nach Lanuv (2024d) nachgewiesen. Nach Auswertung der vorhandenen Quellen (LANUV 2024a, b) ist aufgrund der Habitatausstattung, der Lage und der Größe des Vorhabenbereichs nicht auszu schließen, dass planungsrelevante Vogelarten im Wirkraum Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzen (Tabelle 1). Die Arten Grauschnäpper, Gelbspötter und Wacholderdrossel die in dem hier relevanten MTB nachgewiesen und nach Rote Liste NRW (Sudmann et al. 2023) in der „Kölner Bucht / Niederrheinische Bucht“ als gefährdet eingestuft ist, können nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Der regional gefährdete Sumpfrohsänger wurde im Rahmen der faunistischen Untersuchungen durch den NABU Leverkusen-Köln (Schmidt et al. 2022) be reits nachgewiesen. Vorkommen von Koloniebrütern (Haussperling und Mauersegler) können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Vorhabenbereich besitzt darüber hinaus für einige verbreitete und ungefährdete Vogelar ten eine Eignung als Lebensraum. Hierbei handelt es sich vor allem um anspruchslose und für Siedlungen typische Vogelarten (z.B. Kohl- und Blaumeise, aber auch Bachstelze), die somit im Vorhabenbereich potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorfinden. In der folgenden Tabelle erfolgt eine Bewertung des möglichen Vorkommens der zu berück sichtigenden planungsrelevanten Vogelarten nach Lanuv (2024d) auf Grundlage der Angaben im hier relevanten MTB (Tabelle 1) anhand der vorgefundenen Lebensraumeignung (LANUV 33 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 2024 a, b) sowie einer Einschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials in Bezug auf die Vorhabenumsetzung. Tabelle 1: Planungsrelevante Vogelarten in den hier relevanten MTB 5007/1, 5006/2, 4907/3 und 4906/4 (LANUV 2024a) sowie ggf. ergänzte (regional gefährdeter) Arten/ Koloniebrüter nach Sudmann et al. (2023) mit Angaben zum möglichen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential (AKP) für den Wirkraum (WR) und das Eingriffsgebiet (EG) und Begründung (vgl. LANUV 2024a, b, Bauer et. al 2011). EHZ = Erhaltungszustand, ATL = atlantisch, S = Schlecht, U = Unzureichend, G = Günstig. Planungsrelevante Vögel im MTB 4906/4, 4907/3, 5006/2 und 5007/1 Deutscher Name Status im MTB EHZ NRW Atl AKP Begründung Bluthänfling Brütend U Ja Der Bluthänfling bevorzugt offene mit Hecken, Sträuchern oder jungen Koniferen bewachsene Flächen und einer samentragenden Kraut schicht. In NRW sind dies z.B. he ckenreiche Agrarlandschaften, Heide-, Ödland- und Ruderalflä- chen. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aber hat sich die Präferenz auch in die Richtung ur baner Lebensräume, wie Gärten, Parkanlagen und Friedhöfe ver schoben. Der bevorzugte Nest- standort befindet sich in dichten Bü schen und Hecken. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Die Beckensohle kann als essenzielles Nahrungs habitat eingestuft werden. Trotz Bau der PV-Anlage außerhalb des Brutzeitraumes ist anlagebe dingt ein Verlust von Fortpflan zungs- und Ruhestätte infolge des wegfallenden Nahrungshabi tats möglich. Baumfalke möglich U Nein Baumfalken besiedeln halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden sowie Gewässern. Großflächige, geschlossene Waldgebiete werden gemieden. Die Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen ent fernt liegen. Diese befinden sich meist in lichten Altholzbeständen (häufig 80-100jährige Kiefernwäl der), in Feldgehölzen, Baumreihen oder an Waldrändern. Als Horst standort werden alte Krähennester 34 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Planungsrelevante Vögel im MTB 4906/4, 4907/3, 5006/2 und 5007/1 Deutscher Name Status im MTB EHZ NRW Atl AKP Begründung genutzt. Ein Vorkommen ist auf grund der Nähe zu mehreren Ab grabungsgewässer im näheren Umfeld nicht auszuschließen. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Auch als Nahrungsgast denkbar, das Plan gebiet ist jedoch nicht als essen zielles Nahrungshabitat einzustu fen. Durch den geplanten Bau au ßerhalb der Brutzeit ist von kei nem artenschutzrechtlichen Kon flikt auszugehen. Eisvogel Brütend G Nein Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Dort brütet er bevor zugt an vegetationsfreien Steilwän den aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren. Wurzeltel ler von umgestürzten Bäumen so wie künstliche Nisthöhlen werden ebenfalls angenommen. Die Brut plätze liegen oftmals am Wasser, können aber bis zu mehrere hun dert Meter vom nächsten Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt der Eisvogel kleinfischrei che Gewässer mit guten Sichtver hältnissen und überhängenden Äs ten als Ansitzwarten. Außerhalb der Brutzeit tritt er auch an Gewässern fernab der Brutgebiete, bisweilen auch in Siedlungsbereichen auf. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR nicht erfüllt Feldlerche Brütend U Nein Als ursprünglicher Steppenbewoh ner ist die Feldlerche eine Charak terart der offenen Feldflur. Sie be siedelt reich strukturiertes Acker land, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heide gebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Sied lungsdichten von bis zu 5 Brutpaa ren auf 10 ha. Das Nest wird in Be reichen mit kurzer und lückiger Ve getation in einer Bodenmulde ange legt. Mit Wintergetreide bestellte 35 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Planungsrelevante Vögel im MTB 4906/4, 4907/3, 5006/2 und 5007/1 Deutscher Name Status im MTB EHZ NRW Atl AKP Begründung Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der ho hen Vegetationsdichte keine opti malen Brutbiotope dar. Weiterhin halten Feldlerchen einen Abstand von 50 bis 160 m zu Vertikalstruktu ren ein. Die Lebensraumansprü che werden im EG und WR nicht erfüllt. Feldsperling Brütend U Nein Der Lebensraum des Feldsperlings sind halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche ländli cher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder Parkanla gen besiedelt. Er meidet das Innere von Städten. Feldsperlinge sind sehr brutplatztreu und nisten gele gentlich in kolonieartigen Ansamm lungen. Als Höhlenbrüter nutzten sie Specht- oder Faulhöhlen, Ge bäudenischen, aber auch Nistkäs ten. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als es senzielles Nahrungshabitat ein zustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtli chen Konflikt auszugehen. Flussregenpfeifer Brütend S Nein Der Flussregenpfeifer besiedelte ur sprünglich die sandigen oder kiesi gen Ufer größerer Flüsse sowie Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen Verlust dieser Habitate werden heute überwie gend Sekundärlebensräume wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt. Gewässer sind Teil des Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom eigentlichen Brutplatz getrennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem 36 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Planungsrelevante Vögel im MTB 4906/4, 4907/3, 5006/2 und 5007/1 Deutscher Name Status im MTB EHZ NRW Atl AKP Begründung Untergrund an meist unbewachse nen Stellen angelegt. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Gartenrot schwanz Brütend U Nein Die Vorkommen in Nordrhein-West falen konzentrieren sich auf die Randbereiche von größeren Heide landschaften und auf sandige Kie fernwälder. Zur Nahrungssuche be vorzugt der Gartenrotschwanz Be reiche mit schütterer Bodenvegeta tion. Das Nest wird meist in Halb höhlen in 2 bis 3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum Beispiel in al ten Obstbäumen oder Kopfweiden. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als essenziel les Nahrungshabitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außer halb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtlichen Konflikt auszugehen. Gelbspötter Brütend k.A. Nein Sein Vorkommen ist vorwiegend auf lichten Buchenwald, Gärten und Obstbaumpflanzungen, Wallhecken sowie Birkengruppen auf Heiden beschränkt, wobei grundwasser nahe Offenlandbereiche mit ent sprechenden Kleinstrukturen bevor zugt werden. Gemieden werden ge schlossene Hochwaldbestände so wie Nadelwald. Der Gelbspötter ist eine typische Art der Bauernhöfe mit großem Baumbestand und vie len Sträuchern. Ferner sind Vor kommen auf Friedhöfen, in Parks, in großen Ziergärten und in Obstgär ten bekannt. Die Art zeigt eine Nei gung zur Verstädterung. Das Nest wird in Dornsträuchern (insbeson dere Brombeere), Laub- und Obst bäumen in der Regel in Höhen unter 2 m angelegt. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR erfüllt. Das 37 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Eseln - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Plangebiet ist nicht als essenziel les Nahrungshabitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außer halb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtlichen Konflikt auszugehen. Girlitz Brütend S Nein Aufgrund seiner mediterranen Her kunft bevorzugt der Girlitz ein tro ckenes und warmes Klima, welches in NRW nur regional bzw. in be stimmten Habitaten zu finden ist. Aus diesem Grund ist der Lebens raum Stadt für diese Art von beson derer Bedeutung, da hier zu jeder Jahreszeit ein milderes und trocke neres Mikroklima herrscht als in ländlichen Gebieten. Eine abwechs lungsreiche Landschaft mit locke rem Baumbestand findet er in der Stadt auf Friedhöfen und in Parks und Kleingartenanlagen. Der bevor zugte Neststandort befindet sich in Nadelbäumen. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR erfüllt Das Plangebiet ist nicht als essenzielles Nahrungs habitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem arten schutzrechtlichen Konflikt aus zugehen. Grauschnäpper Brütend k.A. Nein Der Grauschnäpper benötigt viele horizontale und vertikale Strukturen die er als Sitzwarte nutzen kann. Ein Vorkommen besitzt er in lockeren Siedlungsbereichen, Villenvierteln, Parkanlagen, Friedhöfen und Gär ten, seltener in Innenstädten. Zu sätzlich besiedelt er landwirtschaft liche Gehöfte und Dörfer, lichte Wälder sowie Feldgehölze und Randlagen oder Lichtungen reiner Nadelwaldforste. Zudem sind Pap pelschonungen im Braunkohlere vier, Bachtäler, Streuobstwiesen und Kopfbaumreihen als Brutort be kannt. Die Nester werden in geeigneten Nischen und Halbhöhlen (Rank pflanzen, Stammausschläge, 38 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Astabbrüche, Astlöcher), an Gebäu den, Bäumen, Nistkästen und Blu menkästen angelegt. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR teilweise er füllt. Das Plangebiet ist nicht als essenzielles Nahrungshabitat einzustufen. Durch den geplan ten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtli chen Konflikt auszugehen. Habicht Brütend U Nein Als Lebensraum bevorzugt der Ha bicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Wald gebieten, Waldinseln und Feldge hölzen. Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von 1 bis 2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugs weise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen (z.B. Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe angelegt. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als essenzielles Nahrungs habitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem arten schutzrechtlichen Konflikt aus zugehen. Kleinspecht Brütend U Nein Der Kleinspecht besiedelt parkar tige oder lichte Laub- und Mischwäl der, Weich- und Hartholzauen so wie feuchte Erlen- und Hainbuchen wälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlos senen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hin aus erscheint er im Siedlungsbe reich auch in strukturreichen Park anlagen, alten Villen- und Hausgär ten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz, bevor zugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden) angelegt. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR nicht erfüllt. 39 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Kuckuck Brütend U Nein Den Kuckuck kann man in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Park landschaften, Heide- und Moorge bieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industrie brachen antreffen. Der Kuckuck ist ein Brutschmarotzer. Das Weib chen legt jeweils ein Ei in ein frem des Nest von bestimmten Singvo gelarten. Bevorzugte Wirte sind Teich- und Sumpfrohsänger, Bach stelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze. Die Le bensraumansprüche werden im EG und WR erfüllt Das Plange biet ist nicht als essenzielles Nahrungshabitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außer halb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtlichen Konflikt auszugehen. Mäusebussard Brütend G Nein Der Mäusebussard besiedelt na hezu alle Lebensräume der Kultur landschaft, sofern geeignete Baum bestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randberei che von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzel bäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt wird. Als Jagd gebiet nutzt der Mäusebussard Of fenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. In optima len Lebensräumen kann ein Brut paar ein Jagdrevier von nur 1,5 km2 Größe beanspruchen. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als essenzielles Nahrungs habitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem arten schutzrechtlichen Konflikt aus zugehen. Mehlschwalbe Brütend U Nein Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfol ger in menschlichen Siedlungsbe reichen. Als Koloniebrüter bevor zugt sie freistehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnes ter werden an den Außenwänden 40 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 der Gebäude an der Dachunter kante, in Giebel-, Balkon- und Fens ternischen oder unter Mauervor sprüngen angebracht. Industriege bäude und technische Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Als Nahrungsflächen wer den insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR nicht erfüllt. Altnester wurden nicht nachge wiesen. Ggf. als Nahrungsgast denkbar. Mittelspecht Brütend G Nein Der Mittelspecht besiedelt eichen reiche Laubwälder (v.a. Eichen Hainbuchenwälder, Buchen-Ei chenwälder) aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und Hartholzauen an Flüssen. Auf grund seiner speziellen Nahrungs ökologie ist der Mittelspecht auf alte, grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen. Geeig nete Waldbereiche sind mindestens 30 ha groß. Die Nisthöhle wird in Stämmen oder starken Ästen von Laubhölzern angelegt. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt Nachtigall Brütend U Nein Die Nachtigall besiedelt gebüsch reiche Ränder von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölze, Gebü sche, Hecken sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen. Eine ausgeprägte Krautschicht ist vor al lem für die Nestanlage, zur Nah rungssuche und für die Aufzucht der Jungen wichtig. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als essenzielles Nahrungs habitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der 41 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Brutzeit ist von keinem arten schutzrechtlichen Konflikt aus zugehen. Pirol Brütend S Nein Als Lebensraum bevorzugt der Pirol lichte, feuchte und sonnige Laub wälder, Auwälder und Feuchtwälder in Gewässernähe (oft Pappelwäl der). Gelegentlich werden auch klei nere Feldgehölze sowie Parkanla gen und Gärten mit hohen Baumbe ständen besiedelt. Ein Brutrevier ist zwischen 7 bis 50 ha groß. Das Nest wird auf Laubbäumen (z.B. Ei chen, Pappeln, Erlen) in bis zu 20 m Höhe angelegt. In Nordrhein-West falen kommt der Pirol im Tiefland noch weit verbreitet vor, mittlerweile jedoch in geringer Siedlungsdichte. In den höheren Mittelgebirgsregio nen fehlt er. Die Lebensrauman sprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Rauchschwalbe Brütend U Nein Die Rauchschwalbe kann als Cha rakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft ange sehen werden. Die Besiedlungs dichte wird mit zunehmender Ver städterung der Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadt landschaften fehlt sie. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflug möglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Altnes ter aus den Vorjahren werden nach Ausbessern wieder angenommen. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR nicht erfüllt. Ggf. als Nahrungsgast denkbar. Rebhuhn Brütend S Nein Als ursprünglicher Steppenbewoh ner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflä chen, Brachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefes tigte Feldwege. Hier finden Rebhüh ner ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine zur Nahrungszerklei nerung. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,5 bis 1,2 Brutpaare auf 10 42 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 ha betragen. Das Nest wird am Bo den in flachen Mulden angelegt. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Schellente Winter gast G Nein Als Überwinterungsgebiete bevor zugt die Schellente größere Flüsse, Bagger- und Stauseen sowie Stau stufen. Die Schellente kommt in Nordrhein-Westfalen als Wintergast vor allem im Einzugsbereich von Rhein, Ruhr und Weser vor. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Schleiereule Brütend G Nein Die Schleiereule lebt als Kulturfol ger in halboffenen Landschaften, die in engem Kontakt zu menschli chen Siedlungsbereichen stehen. Als Jagdgebiete werden Viehwei den, Wiesen und Äcker, Randberei che von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen aufgesucht. Geeig nete Lebensräume dürfen im Winter nur für wenige Tage durch langan haltende Schneelagen bedeckt wer den. Ein Jagdrevier kann eine Größe von über 100 ha erreichen. Als Nistplatz und Tagesruhesitz werden störungsarme, dunkle, ge räumige Nischen in Gebäuden ge nutzt, die einen freien An- und Ab flug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirch türme). Bewohnt werden Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Klein städten. Die Lebensraumansprü che werden im EG und WR nicht erfüllt. Sperber Brütend G Nein Sperber leben in abwechslungsrei chen, gehölzreichen Kulturland schaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Park landschaften mit kleinen Waldin seln, Feldgehölzen und Gebü schen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbe reich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Insgesamt kann ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4 bis 7 km2 beanspruchen. Die Brutplätze 43 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 befinden sich meist in Nadelbaum beständen (v.a. in dichten Fichten parzellen) mit ausreichender De ckung und freier Anflugmöglichkeit, wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe an gelegt wird. Die Lebensrauman sprüche werden im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als essenzielles Nahrungshabitat einzustufen. Durch den geplan ten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtli chen Konflikt auszugehen. Star Brütend U Nein Als Höhlenbrüter benötigt er Ge biete mit einem ausreichenden An gebot an Brutplätzen (z.B ausge faulte Astlöcher, Buntspechthöhlen) und angrenzenden offenen Flächen zur Nahrungssuche. Ursprünglich ist die Art wohl ein Charaktervogel der mit Huftieren beweideten, halb offenen Landschaften und feuchten Grasländer gewesen. Durch bereit gestellte Nisthilfen brütet dieser Kul turfolger auch immer häufiger in Ortschaften, wo ebenso alle er denklichen Höhlen, Nischen und Spalten an Gebäuden besiedelt werden. Die Lebensraumansprü che werden im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als es senzielles Nahrungshabitat ein zustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtli chen Konflikt auszugehen. Steinkauz Brütend U Nein Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausrei chendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Ein Brutrevier kann eine Größe zwi schen 5 bis 50 ha erreichen. Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Ge bäuden und Viehställen. Gerne wer den auch Nistkästen angenommen. 44 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR nicht erfüllt. Das Gebiet kann nicht als Jagdre vier ausgeschlossen werden, es wird aber auch nicht als essenzi ell eingestuft. Sumpfrohrsänger Brütend k.A. Nein Trockensten Bereiche und Charak tervogel von Brennnesselbestän den in Weichholzauen, Röhrichten, Teichgebieten, Rieselfeldern, Klär anlagen, verwilderten Gärten und Brachflächen, auch andere Hoch staudenflure entlang Fließgewäs ser, Gräben und Stillgewässer, teil weise auch hoch wachsende Exten sivwiesen im Feuchtgrünland oder stickstoffreiche Ruderalfluren in der Nähe von Bauernhöfen. Nist in großräumigen Ackerlandschaften Sumpfrohrsänger nur noch in Rand streifen, Gräben, Ackerbrache, teil weise in Rapsfeldern. Auch Indust riebrachen, Bahn- und Straßen dämme mit entsprechenden Struk turen. Als Singwarten werden Gebüsche und in gebüschfreien Habitaten vor jährige, trockene Pflanzenstängel genutzt. Für die Anlage der Nester ist ein Sichtschutz aus einer hohen Anzahl vertikaler (hohe Halmdichte von 100-160 pro m2) und horizonta ler Elemente (Blätter, Verästelun gen) wichtig. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR erfüllt. Im Rahmen der faunistischen Unter suchungen durch den NABU Le verkusen-Köln (SCHMIDT et al. 2022) wurde die Art in Becken D nachgewiesen. Durch den ge planten Bau außerhalb der Brut zeit ist von keinem artenschutz rechtlichen Konflikt auszugehen. Das Nahrungshabitat des Sumpf rohsängers bleibt durch das Vor haben unberührt. Tafelente Brütend S Nein Tafelenten brüten an meso- bis eu trophen Stillgewässern mit offener Wasserfläche und Ufervegetation. Bevorzugt werden größere Gewäs ser (ab 5 ha), aber auch künstliche 45 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Feuchtgebiete wie Rieselfelder oder kleinere Fischteiche. Auf einer Flä che von 10 ha können bis zu 3 bis 5 Brutpaare vorkommen. Das Nest wird meist nahe am Wasser auf fes tem Untergrund angelegt, zum Teil auch auf Pflanzenmaterial oder klei nen Inseln im Wasser. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Tafelente Rastend/ Winter gast G Nein Bevorzugte Rast- und Überwinte rungsgebiete sind große Flüsse, Bagger- und Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht, am Nie derrhein und in der Kölner Bucht. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR nicht erfüllt. Teichrohrsänger Brütend G Nein Teichrohrsänger sind in ihrem Vor kommen eng an das Vorhanden sein von Schilfröhricht gebunden. Geeignete Lebensräume findet er an Fluss- und Seeufern, an Altwäs sern oder in Sümpfen. In der Kultur landschaft kommt er auch an schilf gesäumten Gräben oder Teichen sowie an renaturierten Abgrabungs gewässern vor. Dabei können be reits kleine Schilfbestände ab einer Größe von 20 m2 besiedelt werden. Die Brutreviere haben meist eine Größe von unter 0,1 ha, bei maxi malen Siedlungsdichten bis zu 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird im Röhricht zwischen den Halmen in 60 bis 80 cm Höhe angelegt. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Turmfalke Brütend G Nein Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Sied lungen vor. Selbst in großen Städ ten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfal ken Flächen mit niedriger Vegeta tion wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. In optimalen Lebens räumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 bis 2,5 km2 Größe. Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an na türlichen Felswänden, Steinbrüchen 46 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 oder Gebäuden (z.B. an Hochhäu sern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäu men ausgewählt. Regelmäßig wer den auch Nistkästen angenommen. Die Lebensraumansprüche wer den im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als essenziel les Nahrungshabitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außer halb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtlichen Konflikt auszugehen. Turteltaube Brütend S Nein Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevor zugt die Turteltaube offene, bis halboffene Parklandschaften mit ei nem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumrei chen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte Gär ten, größere Obstgärten, Parkanla gen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder Bäu men in 1 bis 5 m Höhe angelegt. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Das Plan gebiet ist nicht als essenzielles Nahrungshabitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außer halb der Brutzeit ist von keinem artenschutzrechtlichen Konflikt auszugehen. Uferschwalbe Brütend (Kolonie) U Nein Ursprünglich bewohnte die Ufer schwalbe natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an Flussufern. Heute brütet sie in Nordrhein-Westfalen vor allem in Sand-, Kies oder Lößgruben. Als Koloniebrüter benötigt die Ufer schwalbe senkrechte, vegetations freie Steilwände aus Sand oder Lehm. Die Nesthöhle wird an Stel len mit freier An- und Abflugmög lichkeit gebaut. Als Nahrungsflä- 47 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 chen werden insektenreiche Ge wässer, Wiesen, Weiden und Fel der aufgesucht, die nicht weit von den Brutplätzen entfernt liegen. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Wachtel Brütend U Nein Die Wachtel kommt in offenen, ge hölzarmen Kulturlandschaften mit ausgedehnten Ackerflächen vor. Besiedelt werden Ackerbrachen, Getreidefelder (v.a. Wintergetreide, Luzerne und Klee) und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten. Standorte auf tiefgründigen Böden werden bevorzugt. Wichtige Habi tatbestandteile sind Weg- und Ackerraine sowie unbefestigte Wege zur Aufnahme von Insekten nahrung und Magensteinen. Das Nest wird am Boden in flachen Mul den zwischen hoher Kraut- und Grasvegetation angelegt. Die Le bensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt Nester wurden nicht nachgewiesen. Wacholderdrossel Brütend k.A. Nein Die Wacholderdrossel ist in einer halboffenen Kulturlandschaft wie auch in urbanen Lebensräumen an Flüssen und Gewässern mit baum bestandenen Ufern vorzufinden. Geeignete Nahrungshabitate findet sie in städtischen Park- und Garten anlagen, Sportplätzen, Friedhöfen sowie Obstgärten mit altem Baum bestand. In ländlichen Bereichen nutzt sie Wiesen und Weiden in Bachtälern und an Waldrändern zur Nahrungssuche. In Mittelgebirgen besiedelt die Art weite offene Talla gen mit Bächen und Wiesen. Große geschlossene Waldgebiete werden gemieden.Wacholderdrosseln brü ten vorzugsweise in alten Hyb ridpappeln, Eschen, Eichen, Wei den, Erlen und Fichten, gerne in Hö hen von über 7 m. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Das Plangebiet ist nicht als essenzielles Nahrungs habitat einzustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der 48 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Brutzeit ist von keinem arten schutzrechtlichen Konflikt aus zugehen. Waldkauz Brütend G Nein Der Waldkauz lebt in reich struktu rierten Kulturlandschaften mit ei nem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes An gebot an Höhlen bereithalten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwi schen 25 bis 80 ha erreichen. Als Nistplatz werden Baumhöhlen be vorzugt, gerne werden auch Nisthil fen angenommen. Darüber hinaus werden auch Die Lebensrauman sprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Als Nahrungsgast denkbar, das Plangebiet ist je doch nicht als essenzielles Jagd gebiet einzustufen. Waldlaubsänger Brütend U Nein Der Waldlaubsänger lebt bevorzugt in ausgedehnten alten Laub- und Mischwäldern (v.a. in Buchenwäl dern) mit einem weitgehend ge schlossenen Kronendach der Alt bäume und einer schwach ausge prägten Strauch- und Krautschicht. Altersklassenwälder werden gemie den. Wichtige Habitatstrukturen sind gering belaubte Zweige und Äste oder Jungbäume als Sitz-und Singwarten. Zur Ankunftszeit der Männchen aus den Überwinte rungsgebieten im April/Mai sind die Wälder lichterfüllt, zur Zeit von Brut und Jungenaufzucht dann schattig. Die Brutreviere sind 1 bis 3 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 3 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in oder unter Gras- und Krautbü scheln, an kleinen Sträuchern, Baumwurzeln oder in Bodenvertie fungen gut versteckt angelegt. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Waldohreule Brütend U Nein Als Lebensraum bevorzugt die Wal dohreule halboffene Parklandschaf ten mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Darüber hinaus kommt sie auch im Siedlungsbereich in Parks und 49 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Eseln - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Grünanlagen sowie an Siedlungs rändern vor. Im Winterhalbjahr kom men Waldohreulen oftmals an ge meinsam genutzten Schlafplätzen zusammen. Als Jagdgebiete wer den strukturreiche Offenlandberei che sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. In grünlandarmen Bör delandschaften sowie in größeren geschlossenen Waldgebieten er reicht sie nur geringe Siedlungs dichten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 20 bis 100 ha errei chen. Als Nistplatz werden alte Nes ter von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebus sard, Ringeltaube) genutzt. Die Le bensraumansprüche werden im EG und WR erfüllt. Als Nahrungs gast denkbar, das Plangebiet ist jedoch nicht als essenzielles Jagdgebiet einzustufen. Durch den geplanten Bau außerhalb der Brutzeit ist von keinem arten schutzrechtlichen Konflikt aus zugehen. Waldschnepfe Brütend U Nein Die Art kommt in größeren, nicht zu dichten Laub- und Mischwäldern mit gut entwickelter Kraut- und Strauch schicht sowie einer weichen, sto cherfähigen Humusschicht vor. Be vorzugt werden feuchte Birken- und Erlenbrüche. Dicht geschlossene Gehölzbestände und Fichtenwälder werden hingegen gemieden. Die Lebensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Je doch wurde die Art als Nahrungs gast im Zuge der faunistischen Untersuchungen durch den NABU Leverkusen-Köln (Schmidt et al. 2022) nachgewiesen. Waldwasserläufer Rastend G Nein Die Watvögel treten auf dem Herbstdurchzug in der Zeit von Ende Juni bis Anfang November auf, mit Bestandsspitzen im Juli/Au- gust. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten erscheinen die Tiere von Anfang März bis Anfang Juni, mit einem Maximum im April. Geeignete Nahrungsflächen sind nahrungsreiche Flachwasserzonen und Schlammflächen von Still- und Fließgewässern unterschiedlicher Größe. So kann die Art an Flüssen, 50 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Seen, Kläranlagen, aber auch Wie sengräben, Bächen, kleineren Tei chen und Pfützen auftreten. Die Le bensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Wespenbussard Brütend S Nein Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaf ten mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwie gend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wie sen und Weiden), aber auch inner halb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horst wird auf Laubbäumen in einer Höhe von 15 bis 20 m errichtet, alte Horste von anderen Greifvogelarten werden gerne genutzt. Die Lebensrauman sprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Wiesenpieper Brütend S Nein Der Lebensraum des Wiesenpie pers besteht aus offenen, baum und straucharmen feuchten Flä chen mit höheren Singwarten (z.B. Weidezäune, Sträucher). Die Bo denvegetation muss ausreichend Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Hei deflächen und Moore. Darüber hin aus werden Kahlschläge, Wind wurfflächen sowie Brachen besie delt. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 2 (max. 7) ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden oftmals an Graben- und Wegrändern angelegt. Die Lebens raumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Zwergtaucher Brütend G Nein Der Zwergtaucher brütet an stehen den Gewässern mit einer dichten Verlandungs- beziehungsweise Schwimmblattvegetation. Bevor zugt werden kleine Teiche, Heide weiher, Moor- und Feuchtwiesen tümpel, Abgrabungs- und Bergsen kungsgewässer, Klärteiche sowie Fließgewässer mit geringer Fließ geschwindigkeit. Auf 0,4 ha Was serfläche können bis zu 4 Brutpaare vorkommen. Das Nest wird meist 51 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 freischwimmend auf Wasserpflan zen angelegt. Die Lebensrauman sprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Zwergtaucher Winter gast G Nein Bevorzugte Rast- und Überwinte rungsgebiete sind kleine bis mittel große Stillgewässer sowie mittlere bis größere Fließgewässer. Die Le bensraumansprüche werden im EG und WR nicht erfüllt. Fazit: Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Baumfalke, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrot schwanz, Girlitz, Habicht, Kuckuck, Mäusebussard, Nachtigall, Sperber, Star, Turmfalke, Tur teltaube, Turteltaube und Waldohreule können im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Auch ein Vorkommen der regional gefährdeten Arten Grauschnäpper, Gelbspötter und Wach holderdrossel ist möglich, der Sumpfrohrsänger wurde bereits nachgewiesen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten sind zu erwarten. Da der Bau der PV-Anlage außerhalb des Brutzeitraumes stattfinden wird, ist - außer für den Bluthänfling - für die genannten Arten eine artenschutzrechtliche Betroffenheit jedoch mit hinreichender Si cherheit ausgeschlossen. Anlagebedingt ist ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Bluthänflings, infolge eines wegfallenden essenziellen Nahrungshabitats, möglich. 52 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 8. Bewertung Stufe 3: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich? In Tabelle 3 erfolgt eine Auflistung der Arten, für die eine artenschutzrechtliche Betroffen heit i. S. des § 44 Abs. 1 BNatSchG ohne die Konzipierung von Vermeidungs- und Min derungsmaßnahmen im Voraus nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wer den kann. Aufgrund der möglichen Beeinträchtigungen prüfrelevanter Arten ist die Durchführung der Stufe II der Artenschutzprüfunq (Vertiefende Artenschutzprüfunq) er forderlich. Zur Ermittlung der vorhabenbedingt tatsächlich eintretenden artenschutzrechtli chen Betroffenheiten im Rahmen der ASP-Stufe II, werden Kartierungen von Arten bzw. Ar tengruppen empfohlen. Die Empfehlung kann ebenfalls der Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 3: Auflistung von Tierarten bzw. Tiergruppen/-gilden für die eine artenschutzrechtliche Betroffenheit i. S. des § 44 (1) BNatSchG nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Art bzw. Gruppe/Gilde Gefährdungs art Mögl. Ver botstatbe stand Vermeidungs maßnahmen möglich Untersuchung ja / nein Bluthänfling Anlagebedingt § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ja ja 53 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 8.1. Europäische Vogelarten 8.1.1 Ubiquitäre und ungefährdete Vogelarten Der Vorhabenbereich kann für ubiquitäre und ungefährdete Vogelarten (z.B. Amsel) als Brut habitat eingestuft werden. Für die artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG sind sämtliche wildlebende Vogelarten, also auch die nicht-planungsrelevanten, sogenannten „Al lerweltsarten“ bzw. ubiquitäre und ungefährdete Vogelarten relevant. Bei diesen kann im Re gelfall jedoch davon ausgegangen werden, dass bei vorhabenbedingten Eingriffen nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (vgl. MUNLV 2007, 2010). Zu beachten ist aber auch für diese Arten das Verbot der Verletzung oder Tötung von Individuen bzw. der Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, so dass im Falle möglicher eingriffsbedingter Gefährdungen zwingend Maßnah men zur Tötungsvermeidung vorzusehen sind. Sollte eine Beseitigung von Vegetation wäh rend der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln erfolgen, könnte dies zu einer Tötung oder Verlet zung von Individuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG führen. Eine Auslösung des Tötungs tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann jedoch im Voraus ausgeschlossen werden, da der Bau der PV-Anlaqe außerhalb des Brutzeitraumes stattfinden wird. Hierdurch werden Individuenverluste sowie die unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Ei ern brütender Vögel vermieden. Die Beseitigung der Vegetation (Krautvegetation auf der Be ckensohle) und vorbereitende Maßnahmen werden demnach außerhalb des Zeitraumes 1. März bis 30. September durchgeführt. Durch die zeitliche Begrenzung wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Indivi duen inkl. ihrer Eier und Jungtiere) sowie des Artikels 5 a) und b) der Vogelschutzrichtlinie für wildlebende Vogelarten eintritt. 8.1.3 . Planungsrelevante Vogelarten 8.1.3.3 Bluthänfling Tötungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 1 BNatSchG: Der Bluthänfling baut seine Nester in Hecken, Gebüschen oder Sträuchern aus Laub- und Nadelgehölzen. Da keine Rodungen von Gebüschen, Hecken oder Sträuchern im Eingriffbe reich und Wirkraum geplant sind, sind die Tötungen und Verletzungen von Individuen und Entwicklungsstadien und somit die Erfüllung des Tötungstatbestandes auszuschließen. Eben falls können Brutabbrüche infolge baubedingte Störwirkung und somit eine Tötung von Jung tieren oder ihren Entwicklungsstadien ausgeschlossen werden, da der Bau der PV-Anlage au ßerhalb des Brutzeitraumes stattfinden wird. Störungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 2 BNatSchG: 54 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 Vorhabenbedingte Störwirkungen auf die Lokalpopulation der genannten Arten können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Schädigungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG: Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhestätten des Bluthänflings ist rodungsbedingt aus geschlossen, da im Eingriffsbereich und Wirkraum keine Gebüsche und / oder Sträucher be ansprucht werden. Jedoch ist ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätte infolge des Ver lustes eines essenziellen Nahrungshabitats möglich. Die ökologische Funktion kann ggf. durch vorgezogene Maßnahmen zur Sicherstellung des Brutplatz- bzw. Nahrungshabitats erhalten werden. Diese sogenannten CEF-Maßnahmen sind je nach Betroffenheit artspezifisch zu konzipieren und benötigen i.d.R. einen zeitlichen Vorlauf, so dass sie ihre ökologische Funktion spätestens mit Beginn der Vorhabenumsetzung entfal ten. Ob und in welchen Umfang CEF-Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist für die genannten Arten abschließend in einer Vertiefenden Artenschutzprüfung zu beurteilen. 55 Artenschutzprüfung; Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 9. Zusammenfassung Durch den Bau einer PV-Anlage in den ehemaligen nördlichen Infiltrationsbecken des Was serwerks Weiler in 50765 Köln-Esch kann es unter Umständen zu einer Auslösung der Ver botstatbestände nach § 44 Abs. 3 BNatSchG kommen. Vorliegende Artenschutzvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Beeinträchtigungen für den planungsrelevanten Bluthänfling eintreten können. Die Lebensraumansprüche einiger planungsrelevanter, regional gefährdeter und ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten, die an die im Wirkraum vorhandenen Vegetationsstrukturen gebunden sind, werden erfüllt. Eine vorhabendbedingte Gefährdungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG kann jedoch ausgeschlossen werden, da der Bau der PV-Anlage außerhalb des Brutzeitraumes stattfinden wird. Aufgrund der vorhandenen Habitatausstattung im Eingriff bereich und Wirkraum ist ein Vorkommen des planungsrelevanten Bluthänflings möglich. Dieser könnte seine Fortpflanzungs- und Ruhestätte infolge des analgebedingten Wegfallens seines Nahrungshabitats verlieren. Eine Auslösung des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für den Bluthänfling ist daher nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Eine abschließende Beurteilung ob das Vorhaben gegen § 44 Abs. 1 und 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG verstößt, kann erst nach Durchführung einer Vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) erfolgen. Hierfür werden spezifische faunistische Erfassungen für Vögel empfohlen. Für die Richtigkeit: Königswinter, den 23.04.2024 BU Dipl.-k Ma^ 53^9 RCciRIX cit'/^V Markus Hanft erfaße 44 Königswinter Dipl.- Forstw. Markus Hanft 56 Artenschutzprüfung Stufe I: Wasesrwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 23.04.2024 10. Literatur und sonstige verwendete Quellen Bauer, H., Bezzel, E. and Fiedler, W. (2011). Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Wie belsheim, Hunsrück: AULA-Verlag. Breuer W. 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November 2007, letzte Änderung am 24. August 2012 (Art. 9 G vom 17. August 2012) 60
Anlage 5 Artenschutzprüfung Stufe II
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Wasserwerk Weiler r 50765 Köln I :, Errichtung PVA innerhalb Versickerungsbecken (Infiltrationsbecken) Artenschutzprüfung Stufe II (ASP Stufe II) Stand: 26.08.2024 Auftraggeber: Wasserproduktion I Nachhaltigkeit und Ressourcensicherheit I WR Referat Nachhaltigkeitsmanagement RheinEnergie AG 50606 Köln BÜRO STRIX Naturschutz und Freil.andöko l.ogie Dipl..- Forstw. Markus Hanft Maltese rstraße 44 53639 Königswinter HU STRIX Tel. +49 151 55551402 Email, post@buero-strix.de Projektleitung: Dipl. Forstw. Markus Hanft Bearbeitung: Diana Greniuk, M.Sc. Naturschutz & Landschaftsökologie Mayte Henne, B.Sc. Ökosystemmanagement Inhalt 1. Anlass......................................................................................................................... 3 2. Methodik Artenschutzprüfung.................................................................................5 3. Ergebnisse der Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung).................................. 6 3.1 Vögel.....................................................................................................................................6 4. Methodik der durchgeführten faunistischen Untersuchungen..........................7 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung........................................................7 5.1 Bluthänfling............................................................................................................................7 6. Konfliktprognose: Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten.......... 8 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen...............................................................................................................8 6.2 Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 unter Berücksichtigung von Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.....................................................................................................10 6.2.1 Vögel.............................................................................................................................10 6.2.1.1 Bluthänfling............................................................................................................11 7. Prüfung von Ausnahmetatbeständen...................................................................14 8. Zusammenfassung und Fazit: Bau einer PV-Anlage in ehemaligem Infiltrationsbecken in 50765 Köln-Esch............................................................... 15 9. Ergänzende Literatur und sonstige verwendete Quellen.................................. 17 10. Anhang.....................................................................................................................19 Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 2 Artenschutzprüfung Stufe II:Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 1. Anlass Vorliegendes Fachgutachten beschränkt sich ausschließlich auf die nachzureichende Vertie fende Artenschutzprüfung (Stufe II) für den Bau einer PV-Anlage in den ehemaligen nördlichen Infiltrationsbecken des Wasserwerks Weiler in 50765 Köln-Esch. Die Artenschutzprüfungen Stufe I (Vorprüfung) wurde seinerzeit unter dem Titel „Wasserwerk Weiler 50765 Köln - Errichtung PVA innerhalb Versickerungsbecken (Infiltrationsbecken)“ (Büro Strix 2024) erstellt. Die Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) kommt zu dem Ergebnis, dass Beeinträchtigungen für den planungsrelevanten Bluthänfling eintreten können. Die Er stellung einer Vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe II) ist daher notwendig. In der Vertiefenden Artenschutzprüfung sind neben der artenschutzrechtlichen Bewertung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ggf. die Konzipierung von Vermeidungs-, Minderungs- und vor gezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie ein Risikomanagement notwendig. Auf eine erneute Erläuterung der Begriffsdefinitionen, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Untersuchungsgebietsbeschreibung und projektbedingten Wirkfaktoren wird ver zichtet. Diese können der ASP I (BÜRO Strix 2024) entnommen werden. Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Köln im Stadtteil Esch / Auweiler. Der Vorhabenbe reich befindet sich in der Nähe der Thenhovener Straße und umfasst die jeweils nördliche Hälfte der Flurstücke 56 und 70 der Gemarkung Esch. Im Norden grenzt es an Grünland sowie die Bundesautobahn 57 und im Osten, Süden und Westen an weitere landwirtschaftlich ge nutzte Flächen (Grünland sowie Ackerstandorte) an (vgl. Abbildung 1 und Abbildung 2). Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 3 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 Abbildung 1: Räumliche Lage des Plangebiets (rot). (Luftbild ohne Maßstab genordet. Entnommen aus GEOBASISDATEN DER KOMMUNEN UND DES LANDES NRW © GEOBASIS NRW 2023. Zugriff: 20.12.2023). Abbildung 2: Skizzenhafte Darstellung des Plangebiets für die PVA (rot) sowie des Wirkraumes (gelb) mit Angabe der Flurstücknummer. (Luftbild ohne Maßstab genordet. Entnommen aus GEOBASISDA TEN DER KOMMUNEN UND DES LANDES NRW © GEOBASIS NRW 2023. Zugriff: 20.12.2023). Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 4 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Escli - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 2. Methodik Artenschutzprüfung Artenschutzprüfung Nach der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs oder zulassungsverfahren (VV-Artenschutz, RdErl. v. 13.04.2010 Az.; III-4- 616.06.01.17) lässt sich eine ASP in drei Stufen unterteilen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfüg bare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vor habentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine ver tiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz die ser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Al- ternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 5 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 3. Ergebnisse der Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Der Vorhabenbereich liegt im dritten Quadranten des Messtischblatts (MTB) 4907 (TK 1:25.000, Leverkusen) in der Großlandschaft „Kölner Bucht / Niederrheinische Bucht“. Die Grundlage für eine erste Abschätzung des Lebensraumpotenzials für geschützte Arten bilden demnach die in den MTB 4906/4 (TK 1:25.000, Pulheim), 4907/3 (TK 1:25.000, Leverkusen), 5007/1 (TK 1:25.000, Köln) und 5006/2 (TK 1:25.000, Frechen) nachgewiesenen planungsre levanten Artengruppen (LANLIV 2024a), welche alle der Großlandschaft „Kölner Bucht / Nie derrheinische Bucht" zuzuordnen sind. Weiterhin wurden die Angaben des Biotopkatasters und der Landschaftsinformationssammlung „LINFOS“ (vgl. LANUV 2024b, c) ausgewertet. Die ASP I kommt zu dem Schluss, dass durch die Vorhabenumsetzung artenschutzrechtlich relevante Tierarten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG beeinträchtigt werden können. Die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Tierarten ist daher in einer Vertiefenden Prüfung (Stufe II) zu bewerten. 3.1 Vögel Die ASP I kommt zu dem Schluss, dass keine ubiquitären und ungefährdeten Vogelarten vom Vorhaben betroffen sind, da der Bau der PV-Anlagen außerhalb der Brutzeit, also außerhalb des Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09. stattfindet. Eine Auslösung des Tötungstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist somit mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Dennoch ist eine Auslösung des Zerstörungstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für folgende planungsrelevante Art nicht auszuschließen: Bluthänfling Für die genannte planungsrelevante Vogelart ist demnach eine ASP II durchzuführen. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 6 Artenschutzprüfung Stufe II:Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 4. Methodik der durchgeführten faunistischen Untersuchungen Im Jahr 2022 wurden faunistische sowie vegetationskundliche Untersuchung der Beckensoh len sowie südexponierten Böschungen durch den NABU Leverkusen-Köln (Schmidt et al. 2022) durchgeführt. Dabei wurden nur ubiquitäre, jedoch keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen (BÜRO STRIX 2024). Die Untersuchungen im Jahr 2022 umfassten jedoch nicht die nordexponierten Böschungen. Das Büro Strix wurde 2024 mit der artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt für das Vorhaben beauftragt Um die Erfassungslücke zu schließen, hat sich der Auftraggeber für eine Worst-Case-Betrachtung entschieden. Die ASP I kam zu dem Ergebnis, dass im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios von den im relevanten MTB nachge wiesenen planungsrelevanten Arten lediglich eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung für den Bluthänfling besteht (Büro Strix 2024). 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung 5.1 Bluthänfling Die Artengruppe der Vögel wird einer Worst-Case-Betrachtung unterzogen. Demnach wird prinzipiell ein Vorkommen des Bluthänflings angenommen. Flade (1994) beschreibt den Bluthänfling u.a. als Charakterart der Trocken- und Halbtrocken rasen. Die Beckensohlen A und B sind durch Silikattrockenrasen geprägt, welche u.a. Kräuter und Gräser wie Weg-Distel (Carduus acanthoides), Scharfer Mauerpeffer (Sedum acre) und Wiesenrispengras (Poa pratensis) aufweist (SCHMIDT et al. 2022). Diese und weitere Pflanzen können dem sich fast ausschließlich vegetabilisch ernährenden Bluthänfling als Nahrung (auch für die Nestlinge) dienen. Im Rahmen der Worst-Case-Betrachtung ist aufgrund der Habitatausstattung der Beckensohle davon auszugehen, dass der Bluthänfling ein essenzielles Nahrungshabitat in Becken A und Becken B besitzt, wenn jeweils ein Brutpaar ein Revier an der Böschung von Becken A und Becken B besetzen. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 7 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 6. Konfliktprognose: Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten Auf Grundlage der Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten und der Darstellung der vorhabenbedingten Wirkungen (vgl. ASP I - Büro Strix 2024) erfolgt eine Einschätzung der Betroffenheit dieser Art durch das geplante Vorhaben. Hierbei werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Konflikten in die Planung integriert. 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrelevanten Beeinträch tigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhin dern. Maßnahmen zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen werden vor allem dann beachtet, wenn sie tatsächlich geeignet sind, Auswirkungen auf planungsrelevante Arten so weit zu reduzieren, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten werden. Die nachfolgend beschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (in Anlehnung an MUNLV & FÖA 2021) zur Vermeidung, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ausgelöst werden, sind vorhabenbedingt für den Bluthänfling notwendig: > CEF-1 - Entwicklung Nahrungshabitat für den Bluthänfling: Zum Ausgleich für den Verlust zweier Nahrungshabitate des Bluthänflings (jeweils Becken A und Becken B) ist ein neues Nahrungshabitat zu schaffen. Die Art profitiert von einer Entwicklung of fener Flächen mit samentragender Krautschicht. Gemäß MUNLV & FÖA (2021), ist für die Kompensation ein Maßnahmenumfang von 0,5 ha pro Nahrungshabitat erforderlich. Bei jeweils einem Nahrungshabitat pro Becken entspricht dies ei nem Umfang von 1 ha. Die Maßnahme ist zeitlich vorgezogen, d.h. vor Beginn der Brutsaison (1. März bis 30. September) umzusetzen und muss zu diesem Zeitpunkt funktionell wirksam sein: • Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten: Neuanpflanzung oder Einbezug von einer samentragenden Krautschicht. Einzelne Pflanzen sollen die übrige Vegetation überragen (Funktion als Sitzwarte). Zu den Nahrungspflanzen des Hänflings gehören bspw. Ampfer (Rumex sp.), Beifuß (Artemisia sp.), Gräser (Poaceae), Hornkraut (Ce- rastium glomeratum), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris), Knöterich (Polygnoum sp.), Kreuzkraut (Senecio vulgare), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Melden (Atri- plex sp), Rauke (Sisymbrium sp.), Senf (Brassica napus) Skabiosen (Skabiosa sp), Wolfsmilch (Euphorbia helioscopia), Vogelmiere (Stellaria media), Wegerich (Plantago sp.) Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 8 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 • Die Maßnahmenflächen sollten möglichst unzerschnitten sein. Flächenhafte, größere Maßnahmen sind gegenüber Streifen zu priorisieren, da Hinweise auf eine Bevorzu gung von flächenhaften Angeboten vorliegen • Keine Anwendung von Pestiziden und Düngemitteln. Abschnittsweise Mahd zur Ver hinderung einer Sukzession, wobei mind, die Hälfte der Fläche Altkrautbestände auf weisen soll, zur kontinuierlichen Gewährleistung eines Nahrungsangebotes. Abtrans port des Mahdgutes. Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und der Durchführung der Maßnahme CEF-1 kann der Eintritt der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Folgende allgemein gültigen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden empfohlen: > V1 - baubedinqt: Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme: Die Flächeninanspruchnahme ist so zu begrenzen, dass ein zusätzlicher Flächenver brauch, der über den eigentlichen Vorhabenbereich bzw. die vorgesehenen Baufelder hinausgeht, vermieden wird. > V2 - baubedingt; Vermeidung unnötiger Lichtemissionen: Unnötige Lichtemissio nen über die innerörtliche Beleuchtung hinaus und die Beleuchtung des Baustellenbe reichs sind auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Um Störungen brütender, ru hender oder schlafender Tierarten, wandernder Amphibienarten und jagender Fleder mausarten zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist daher eine potenzielle Ausleuchtung des Baustellenbereichs möglichst gering zu halten. Eine Beleuchtung sollte nur wenn nötig erfolgen und wenn dann in zielgerichteter Form, d.h. die Lichtkegel sind möglichst so einzustellen, dass die Beleuchtung von oben herab erfolgt; es ist möglichst punkt genaue, weniger diffuse nächtliche Beleuchtung zu verwenden und ggf. auf Beleuch tungsmittel zurückzugreifen, die eine geringe Anziehungswirkung auf Insekten haben (z.B. Natriumdampflampen). Ein Abstrahlen z.B. in den Himmel oder in anliegende Ge büsch- oder Waldbereiche ist zu vermeiden. Dies gilt ebenfalls für die betriebsbedingte zukünftige Beleuchtung der Außenbereiche. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 9 Artenschutzprüfuna Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 6.2 Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 unter Be rücksichtigung von Abs. 5 Satz 2 BNatSchG Für zahlreiche Arten, die im Wirkraum (potenziell) vorkommen, kann eine artenschutzrechtli che Betroffenheit bereits im Vorhinein mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, da der Vorhabenbereich für diese keine relevante Funktion als Lebensraum erfüllt (z.B. Nah rungsraum von untergeordneter Bedeutung). An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass nach BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A4.13 das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht erfüllt ist, wenn das vor habenbedingte Tötungsrisiko unter Berücksichtigung von Schadensvermeidungsmaßnahmen nicht höher ist als das Risiko, dem einzelne Exemplare der jeweiligen Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens stets ausgesetzt sind. Dies gilt nicht nur für das betriebsbe dingte Risiko von Kollisionen im Straßenverkehr (stRspr; vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91), sondern auch für bau- und anlagebezogene Risiken (im Anschluss an Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 13 Rn. 123, 127 zur Baufeldfreimachung). Vom Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG geschützt sind Vögel, Fledermäuse und wenige Insektenarten in den Zeiten, in denen die Individuen gegenüber physischen Ein wirkungen, d.h. Störungen, besonders empfindlich sind. Bei Fledermäusen können Lichtquel len in der Nähe von Quartieren, insbesondere der Wochenstuben, die Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lokalpopulation verursachen und damit den Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verwirklichen. Vögel sind vor allem während der Zugzeit gegen über Lichtemissionen empfindlich, so dass durch lichtstarke Beleuchtungen das Verbot erfüllt sein kann (Huggins & Schlacke 2019). Weiterhin wird vom Gesetzgeber angestrebt, dass Lebensräume vor nächtlichem Kunstlicht geschützt werden. Dieser Aspekt wird in dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BNatSchG aufgenommen und berücksichtigt. Neben strengeren Regeln für die Anwen dung von Pflanzenschutzmitteln sind auch Regelungen zur Eindämmung der Lichtverschmut zung enthalten (§ 41a Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen). 6.2.1 Vögel Im Rahmen der Worst-Case-Betrachtung ist von einer Betroffenheit des planungsrelevanten Bluthänflings auszugehen. Daher wird der Bluthänfling einer Einzel-Art-Betrachtung unterzo gen. Die Umsetzung von Maßnahmen ist für den Bluthänfling notwendig. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 10 Artenschutzprüfung Stufe II: 6.2.1.1 Bluthänfling Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Escli - Errichtung einer PVA ’ Stand: 26.08.2024 Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten Durch Plan / Vorhaben betroffene Art Potenziell vorkommend: Bluthänfling (Carduelis cannabina) Angaben zur Biologie: Der Bluthänfling zählt zu den charakteristischen Vogelarten ländlicher Gebiete und priorisiert offene Flächen, die mit He cken, Sträuchern oderjungen Koniferen bewachsen sind und über eine samentragende Krautschicht verfügen. In Nordrhein Westfalen umfassen diese Lebensräume heckenreiche Agrarlandschaften sowie Heide-, Ödland- und Ruderalflächen. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nutzt der Bluthänfling auch anthropogen geprägte Lebensräume, wie beispielsweise Gärten, Parkanlagen und Friedhöfe. Die Nester werden in dichten Büschen und Hecken angelegt (LANUV 2024d). Frühes tens Anfang April beginnt die Brutzeit, dessen Hauptzeit in der ersten bzw. zweiten Maihälfte liegt und das letzte Gelege Anfang August beginnt. Die Brutehe verläuft üblicherweise monogam (Bauer et al., 2012). In Nordrhein-Westfalen ist das Verbreitungsgebiet des Bluthänflings nahezu flächendeckend, wobei unterschiedliche Be standsgrößen festgestellt werden, die jedoch nicht mit der Höhenlage korrelieren. Aufgrund des Meideverhaltens geschlos sener Waldgebiete weisen die meisten Mittelgebirgsregionen eine geringe Siedlungsdichte auf. Die Eifel bildet dabei eine Ausnahme. Höhere Populationsdichten des Bluthänflings wurden vor allem in einem breiten Streifen von der Hellwegbörde bis ins Ravensberger Hügelland und das Wiehengebirge verzeichnet. Es wird auf einen Gesamtbestand von 11.000 bis 20.000 Revieren geschätzt (Stand 2014) (LANUV 2024d). Vorkommen und Verbreitung im Untersuchungsgebiet: Im Rahmen der Worst-Case-Betrachtung ist im Planungsgebiet von zwei Revieren des Bluthänflings auszugehen, jeweils eines bei Becken A und B mit essenziellen Nahrungshabitat im Bereich der Beckensohlen A und B. Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status Messtischblatt 4906/4 4907/3 5007/1 5006/2 ■ europäische Vogelart Deutschland Nordrhein-Westfalen 3 3 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl, erheblicher Störung (II.3 Nr. 2) oder vo raussichtlichem Ausnahmeverfahren (III)) grün günstig A günstig / hervorragend ■ gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel - schlecht Arbeitsschritt 11.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter 11.2 beschriebenen Maßnah men) Infolge des Baus einer PV-Anlage auf den beiden Beckensohlen (Becken A und B) kann die potenziell vorkommende Art ein essenzielles Nahrungshabitat in Becken A sowie Becken B verlieren. Ein Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten infolge der wegfallenden Nahrungshabitate ist möglich (Worst-Case-Betrachtung). Arbeitsschritt 11.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Vermeidungsmaßnahmen, die für die Art vorgezogen umzusetzen sind, sind nicht notwendig. FFH-Anhang IV-Ab ■ europäische Vogelart Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 11 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 Folgende Ausgleichsmaßnahme ist vorgezogen umzusetzen: > CEF-1 - Entwicklung Nahrungshabitat für den Bluthänfling: Zum Ausgleich für den Verlust zweier Nahrungs habitate des Bluthänflings (jeweils Becken A und Becken B) ist ein neues Nahrungshabitat zu schaffen. Die Art profitiert von einer Entwicklung offener Flächen mit samentragender Krautschicht. Gemäß MUNLV & FÖA (2021), ist für die Kompensation ein Maßnahmenumfang von 0,5 ha pro Nahrungshabitat erforderlich. Bei jeweils einem Nahrungshabitat pro Becken entspricht dies einem Umfang von 1 ha. Die Maßnahme ist zeitlich vor gezogen, d.h. vor Beginn der Brutsaison (1. März bis 30. September) umzusetzen und muss zu diesem Zeitpunkt funktionell wirksam sein: • Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten: Neuanpflanzung oder Einbezug von einer samentragenden Krautschicht. Einzelne Pflanzen sollen die übrige Vegetation überragen (Funktion als Sitzwarte). Zu den Nah rungspflanzen des Hänflings gehören bspw. Ampfer (Rumex sp.), Beifuß (Artemisia sp.), Gräser (Poaceae), Horn kraut (Cerastium glomeratum), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris), Knöterich (Polygnoum sp.), Kreuzkraut (Senecio vulgare), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Melden (Atriplex sp), Rauke (Sisymbrium sp.), Senf (Bras sica napus) Skabiosen (Skabiosa sp), Wolfsmilch (Euphorbia helioscopia), Vogelmiere (Stellaria media), Wege rich (Plantago sp.) • Die Maßnahmenflächen sollten möglichst unzerschnitten sein. Flächenhafte, größere Maßnahmen sind ge genüber Streifen zu priorisieren, da Hinweise auf eine Bevorzugung von flächenhaften Angeboten vorliegen • Keine Anwendung von Pestiziden und Dungern. Abschnittsweise Mahd zur Verhinderung einer Sukzession, wobei mind, die Hälfte der Fläche Altkrautbestände aufweisen soll, zur kontinuierlichen Gewährleistung eines Nahrungs angebotes. Abtransport des Mahdgutes. Arbeitsschritt 11.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung, Fang oder Tötung von Individuen und ihren Entwicklunqsstadien): Da der Vorhabenträger den Bau der PV-Anlage außerhalb der Brutsaison, d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 1. März bis 30. September umsetzt (vgl. Maßnahme V1) ist ein baubedingtes Auslösen des Tatbestandes § 44 Abs. 1 Nr. 1 für die potenziell vorkommende Art ausgeschlossen. Auch eine anlagen- sowie betriebsbedingte Gefährdung der Art durch die PV- Anlage ist ausgeschlossen. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Erhebliche Störung mit Auswirkungen auf die Lokalpopulation): Vorhabenbedingt ist eine Störung mit erheblichen Auswirkungen auf die Lokalpopulation nicht zu erwarten, da die potenziell vorkommende Art keinen schlechten Erhaltungszustand aufweist. § 44 Abs. 1 Nr, 3 BNatSchG (Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten): Die potenziell vorkommende Art verliert anlagenbedingt essenzielle Nahrungshabitate bei Becken A und Becken B. Das Eintreten des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaß nahme CEF-1 ausgeschlossen werden. Das potenzielle Bruthabitat an der nordexponierten Böschung bei Becken A und B bleibt erhalten, da an der Böschung keine Rodungen stattfinden. Eine Aufgabe von zwei Fortpflanzung- und Ruhestätten infolge eines Nahrungshabitat-Verlustes ist bei vorgezogenem Ausgleich mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. § 44 Abs. 5 BNatSchG, Stellungnahme zur Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhe stätten im räumlichen Zusammenhang: Durch die Entwicklung eines Nahrungshabitats für den Bluthänfling mit räumlichem Bezug (westlich der Versickerungsan lage) wird sichergestellt, dass für die Art auch in Zukunft die Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflan zungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewährleistet wird. Die Vorgaben des § 44 Abs. 5 BNatSchG sind erfüllt. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifi kant ja nein erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderzeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand ja ■ nein der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, be schädigt, oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen ja nein Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 12 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Zusammenhang erhalten bleibt? — Stand: 26.08.2024 4. Werden evtl, wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur Entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren Ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter 11.3 genannten Fragen mit „ja" beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja — nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja — nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei Anhang IV- Arten günstig bleiben? ja — nein Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht notwendig. Fazit: Für den Bluthänfling kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit nach § 44 Abs. Nr. 1 bis 3 B NatSchG unter Berücksichtigung allgemeiner Vermeidungs- und Minderungsmaßnah men ausgeschlossen werden. Ausgleichsmaßahmen sind zeitlich vorgezogen durchzuführen. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 13 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 5CI765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 7. Prüfung von Ausnahmetatbeständen Aus der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung geht hervor, dass das Vorhaben bei Einhaltung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als zulässiger Eingriff einzustufen ist und im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2, 3 BNatSchG keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG eintreten, da die ökologischen Funktionen von Fortpflan zungs- und Ruhestätten der (potenziell) betroffenen Tierarten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden (Kapitel 4.1). Da eine artenschutzrechtliche Betroffenheit planungsre levanter Arten auszuschließen ist, bedarf der Eingriff keiner Prüfung der Ausnahmetatbe stände nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 14 Artenschutzprüfung Stufe II:Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 8. Zusammenfassung und Fazit: Bau einer PV-Anlage in ehemaligem Infiltrationsbecken in 50765 Köln-Esch In der vorliegenden Vertiefenden Artenschutzprüfung Stufe II (ASP II) wird ermittelt, ob und welche artenschutzrechtlichen Konflikte im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Bau einer PV- Anlage in ehemaligem Infiltrationsbecken“ eintreten könnten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (BNatSchG) sind die Anhang IV - Arten der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH- Richtlinie) zu berücksichtigen. Grundlage der vorliegenden Bewertung sind die Erkenntnisse der Artenschutzprüfung Stufe 1 (Vorprüfung) „Wasserwerk Weiler 50765 Köln - Errichtung PVA innerhalb Versickerungsbe cken (Infiltrationsbecken)“ (BÜRO Strix 2024). Für den (potenziell) vorkommenden Bluthänfling kann eine artenschutzrechtliche Betroffen heit unter Berücksichtigung der formulierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aus geschlossen werden (vgl. Kap. 6.1). Eine Betroffenheit weiterer in den MTB 4906/4 (TK 1:25.000, Pulheim), 4907/3 (TK 1:25.000, Leverkusen), 5007/1 (TK 1:25.000, Köln) und 5006/2 (TK 1:25.000, Frechen) gelisteter, artenschutzrechtlich relevanter Arten oder Artengruppen kann für den Wirkraum mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, da die entspre chenden Habitatstrukturen fehlen. Das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG kann für den Bluthänfling nicht ausgeschlossen werden. Folgende zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist zur Vermeidung, dass die arten schutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG für den Bluthänfling ausgelöst werden, umzusetzen. > CEF-1 - Entwicklung Nahrungshabitat für den Bluthänfling Folgende allgemein gültigen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden empfohlen: > V1 - baubedinqt: Begrenzung der baubedinqten Flächeninanspruchnahme > V2 - baubedinqt: Vermeidung unnötiger Lichtemissionen Unter Berücksichtigung der konzipierten Vermeidungs-, Minderungs- und Ausqleichsmaßnah- men ist die Durchführung des Vorhabens „Bau einer PV-Anlage in ehemaligem Infiltrationsbe cken“ im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig zu bewerten. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 15 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 Für die Richtigkeit: Königswinter, den 26.08.2024 Dipl.- Forstw. Markus Hanft Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 16 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 9. Ergänzende Literatur und sonstige verwendete Quellen BÜRO Strix (2024): Artenschutzprüfung Stufe I: Wasserwerk Weiler 50765 Köln - Errichtung PVA innerhalb Versickerungsbecken (Infiltrationsbecken). Stand 23.04.2024 Flade, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung., IHW Verlag, Eching, 879 S. Grüneberg, C., S.R. Sudmann sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. König, V. Laske, M. Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Mu- seum für Naturkunde, Münster. Grüneberg, C., S.R. Sudmann, F. Herhaus, P. Herckenrath, M.M. Jöbges, H. König, K. NOTTMEYER, K. SCHIDELKO, M. SCHMITZ, W. SCHUBERT, D. STIELS & J. WEISS (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 6. Fassung, Stand: Juni 2016. - Charad- rius 52, 1-2: 1-66. Huggins B. &, S. Schlacke (2019): Schutz von Arten vor Glas und Licht. Rechtliche Anforde rungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Schriftenreihe Natur und Recht. Springer Berlin, Heidelberg. 282 S. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) (2024a): Datenbank „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ Abfrage: März 2024. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) (2024b): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Biotopkataster NRW“ - (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/karten/bk), Abfrage: März 2024. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) (2024c): „LINFOS“ (Landschaftsinformationssammlung). - (http://www.qis6.nrw.de/osiris- web/ASC Frame/portal.jsp), Abfrage: März 2024. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2024d): https://ar- tenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/kurzbe- schreibung/152931, Abfrage: August 2024. MULNV (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz) & FÖA (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW - Bestandserfassung, Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020. Anhang B Maßnahmen-Steckbriefe (Artspezifisch geeignete Maßnahmen). Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. (Az.: 111-4 - 615.17.03.15). Bearb. FÖA Landschaftspla nung GmbH (Trier): Ute Jahns-Lüttmann, Moritz Klußmann, Jochen Lüttmann, Jörg Bet tendorf, Clara Neu, Nora Schomers, Rudolf Uhl & S. Sudmann Büro STERNA. Schlussbe richt (online). Die Publikation ist online verfügbar im Fachinformationssystem (FIS) „Ge schützte Arten in Nordrhein-Westfalen" bei https://artenschutz.naturschutzinformatio- nen.nrw.de/arten-schutz/de/downloads unter der Rubrik „Methodenhandbuch zur Arten schutzprüfung in NRW“. PAN & ILÖK (Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH München & Institut für Land schaftsökologie Münster) (2010): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach An hang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland. - Im Auftrag des BNatSchG für Naturschutz (BfN) - FKZ 805 82 013. Ryslavy, T., H.-G. Bauer, B. Gerlach, 0. Hüppop, J. Stahmer, P. Südbeck & C. Sudfeldt (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. Fassung, 30. September 2020. Schmidt, E., Sonntag, B. & V. Unterladstetter (2022): Endbericht zu den faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in der Versickerungsanlage Esch (Infiltrationsbecken). Stand 13.12.2022. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 17 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 Gesetze und Verordnungen: BNatSchG (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten, In Kraft getreten am 1. Januar 1987, letzte Änderung am 1. März 2010 (Art. 27 G vom 29. Juli 2009). BNatSchG (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.Juli 2009, In Kraft getreten am 1.März 2010). EU-Artenschutzverordnung vom 1. Juni 1997 - Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABI. L 61 vom 3.3.1997, S. 1, L 100 vom 17.4.1997, S. 72, L 298 vom 1.11.1997, S. 70, L 113 vom 27.4.2006, S. 26), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 318/2008 (ABI. L 95 vom 8.4.2008, S. 3). MUNLV - Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (2010b): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umset zung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Pla- nungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) - Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010. Online-Veröffentlichung: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/arten- schutz/web/babel/media/ VVArtenschutz_mit%20Einf%C3%BChrungserlass_1.%20%C3 %84nderung_10_09_15.pdf. MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43 EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). - Runderlass des MUNLV vom 13.04.2010: 17 8. MWEBWV & MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und der baurechtlichen Zu lassung von Vorhaben. 29 S. Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vo gelarten (Vogelschutz-Richtlinie). Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Umweltschadensgesetz (USchadG) - Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Um weltschäden, In Kraft getreten am 14. November 2007, letzte Änderung am 24. August 2012 (Art. 9 G vom 17. August 2012). Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 18 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch - Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 10. Anhang Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Gesamtprotokoll - A.) Antragsteller (Angaben zum PlanA/orhaben) Allgemeine Angaben PlanA/orhaben (Bezeichnung): Bau von zwei Photovoltaik-Anlagen (PVA) auf der Sohle der nördlichen zwei Versickerungsbecken der Versickerungsanlage Esch (Infiltrationsbecken) in 50765 Köln. Plan-A/orhabenträger (Name): RheinEnergie AG, Parkgürtel 24 in 50823 Köln. Gegenstand der nachfolgenden artenschutzrechtlichen Prüfung ist das Bauvorhaben der PV-Anlagen in 50765 Köln. Hierzu ist die Inanspruchnahme des Geländes notwendig. Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? X ja — nein Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art Protokoll“) beschriebenen Maß nahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanage ments)? — ja X nein Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft werden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außer dem liegen keine ernst zu nehmenden Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. Ubiquitäre und ungefährdete Brutvogelarten Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe II „ja“: 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegen den öffentlichen Interesses gerechtfertigt? — ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 19 Artenschutzprüfung Stufe II: Wasserwerk Weiler 50765 Köln-Esch — Errichtung einer PVA Stand: 26.08.2024 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europä ischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei Anhang IV - Arten günstig blei ben? ja nein Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“: O Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegen den öffentlichen Interesses im Sinne von § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang-IV-Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gern. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für- Art-Protokoll“). Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“: (weil bei einer FFH-Anhang-IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt) O Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustan des nicht behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“: O Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gern. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. Büro Strix Markus Hanft, Malteserstr. 44, 53639 Königswinter 20
Anlage 3 LBP Bestandsplan
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gw Vme3 Photovoltaikfreiflächenanlage - Weiler Beikarte zum Landschaftspflegerischen Begleitplan BIOTOPTYPEN 05.08.2024 Quelle: NABU 2022 - Überarbeitet nach Luftbildauswertung 100 150 Maßstab 1 : 2.000 Bischoff & Hess Landschaftsökologie und Projektplanung Oktober 2024 DCO
Anlage 1 Übersichtskarte
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Mittelpunkt: 349551, 5654386 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.10.2023Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 0107/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage durch die Rheinenergie AG Bezirk 6 Chorweiler, (Gemarkung Esch, Flur 1, Flurstücke 55/0, 56/0, 70/0), hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die betroffenen Teilflächen eines Landschaftsschutzgebietes Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Freiflächen- Photovoltaik-Anlage einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes „L 7 Er- holungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bun- desnaturschutzgesetz. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes „L 7 Er- holungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bun- desnaturschutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 27.01.2025 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Die Rheinenergie AG plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Freiraum westlich der Autobahn A 57 und nördlich der Ortslage Köln-Esch. Der Standort der geplanten Anlage befindet sich in zwei von insgesamt sechs Versickerungsbecken, die zur Wasserge- winnungsanlage Weiler (rd. 1.110 m östlich der A 57) gehören. Die Versickerungsbecken wurde in den 1950er Jahren errichtet. In den Becken wird bis heute Rheinuferfiltrat erneut zur Versickerung gebracht um dessen Qualität durch eine zweite Filterpassage in den anstehen- den Sedimenten zu verbessern. Da die Versickerungsleistung in den Anlagen nach wie vor sehr gut ist, werden nicht alle der 6 Becken benötigt. Von den vier westlich der Autobahn ist regelmäßig nur ein Becken in Betrieb. Für die Funktion der Versickerung und Trinkwasseraufbereitung wurden seinerzeit der Boden und die darunterliegenden Terrassenschotter des Rheins bis in eine Tiefe von rd. 6 m unter Geländeniveau abgetragen, die Erdmassen als eingrenzende Erdwälle angeschüttet. Diese wurde mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt, z. T. mit einem vergleichsweise hohen Anteil an Nadelgehölzen. Da die Becken nur noch zum Teil genutzt werden, plant die Rheinenergie auf der Sohle von zwei Becken Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Hierfür wurde ein Bauantrag bei der Bauaufsicht der Stadt Köln eingereicht. Die Untere Naturschutzbehörde wurde im Bauge- nehmigungsverfahren beteiligt. Teil der Bauantragsunterlagen sind – neben dem Antrag auf Befreiung von den betroffenen Verboten des Landschaftsplans – ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und eine Artenschutzprüfung (Stufe I und II). Geplant ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen auf Betonfundamenten auf den Becken- sohlen der beiden östlichen, näher an der A 57 gelegenen Becken. Einen Eindruck über die geplante Anlage gibt die von der Rheinenergie vorgelegte Projektbeschreibung (s. Anlage 7). Der Umfang der Betonfundamente ist mit 1.260 m² angegeben, die mit Modulen überstellte Fläche beläuft sich auf 10.670 m². Die innere Erschließung der Anlage erfolgt über den vor- handenen mittig der Becken angeordneten Wartungsweg und die schon für die Bautätigkeit neu erstellten Baustraßen (wassergebundene Decke) mit einem Flächenumfang von rd. 1.600 m². Verfahren Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt. Seit der letzten Aktualisierung des BauGB unterliegen auch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen insofern sie sich in einem Abstand von 200 m zu Bundesautobahnen oder von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b Allgemeines Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen befinden der Privilegierung (s. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Sie sind damit auch im baulichen Außenbe- reich zulässig, es sei denn öffentliche Belange würden dem entgegenstehen bzw. die ausrei- chende Erschließung wäre nicht gesichert. Letzteres kann als gegeben angesehen werden, da auch die bestehende Versickerungsan- lage über den asphaltierten Wirtschaftsweg an die Thenhovener Straße angebunden ist. Rund 75 % der geplanten und mit Modulen zu überstellenden Flächen liegen innerhalb des o. g. 200 m Abstandes zu Autobahn A 57. Öffentliche Belange die im Rahmen einer Prüfung der Zulässigkeit eine Rolle spielen, benennt das BauGB in § 35 Abs. 3. Hierunter fallen die Darstellungen des Landschaftsplans sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, die natürliche Ei- genart der Landschaft, ihr Erholungswert wie auch das Orts- und Landschaftsbild. Die Darstellungen des LP sind die jeweiligen Entwicklungsziele. Für den gesamten Raum westlich der A 57 und nördlich von Esch (inkl. der Versickerungsbecken) ist das Entwicklungs- ziel 3 „Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und glie- dernden und belebenden Elementen“ benannt. Das Entwicklungsziel mit seiner großräumigen Vorgabe kann der konkreten Bauabsicht nicht entgegengehalten werden. 3 Gleiches gilt für die Aspekte zur Eigenart der Landschaft zum Erholungswert und dem Land- schaftsbild, da die Fläche eingezäunt und eingegrünt sowie nicht für die Öffentlichkeit zugäng- lich ist, so dass es nur eine marginale Bedeutung für diese Funktionen aufweist. Sehr wohl von Bedeutung sind die Biotop- und sonstigen Funktionen von Natur und Land- schaft. Im Sinne der einschlägigen Veröffentlichungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), dem Vermeidungsgrundsatz nach § 13 BNatSchG und den allgemeinen Zielen des Na- turschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 BNatSchG sind Photovoltaik-Anlagen nicht innerhalb von wertvollen Lebensräumen, Naturschutzgebieten und auf wertvollen Biotopflä- chen wie beispielsweise Trockenrasen zu errichten. Im Bereich der von ihren Deckschichten befreiten und damit sehr gut wasserdurchlässigen Beckensohlen haben sich trockenverträgli- che Pflanzen eingefunden. Auf den südwestexponierten Böschungsabschnitten wiederum ha- ben sich Gebüsche trockenwarmer Standort entwickelt. Als Prüfgrundlage für die Einschätzung des Pflanzenbestandes und damit als mögliche Ein- schränkung der Zulässigkeit der Anlage im Sinne des § 35 BauGB wurde auf die Kriterien zur Abgrenzung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW zurückgegriffen. Der Prüfung zugrunde liegt eine Kartierung (s. Anlage 6) durch die Bio- logische Station Leverkusen-Köln und einer Abstimmung mit dem LANUV NRW. Zwar handelt es sich wie im LBP (s. Anlage 2) dargelegt um Trockenrasen im Bereich der Beckensohle, je- doch sind diese durchgängig artenarm und erfüllen nicht die Mindestausstattung für ein ge- setzlich geschütztes Biotop. Angesichts des Alters der Anlage kann nicht davonausgegangen werden, dass die Artenanzahl in Zukunft zunehmen wird und damit der Schutzstatus nach § 30 BNatSchG erreicht werden würde. Insofern kann auch die Biotopbedeutung als ein Aspekt des Naturhaushaltes der geplanten Anlage nicht entgegengehalten werden. Die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 18 BNatSchG ist im Benehmen mit der Unteren Na- turschutzbehörde durch die Bauaufsicht in die Baugenehmigung einzustellen. Dazu werden die erforderlichen Entscheidungen und die zur Vermeidung von Eingriffen sowie zum Aus- gleich oder Ersatz erforderlichen Maßnahmen über Auflagen Teil der Baugenehmigung. Regelungen des Landschaftsplans Der Standort der 4 Versickerungsbecken westlich der A 57 und damit die Flächen für die ge- planten Photovoltaik-Anlagen liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „L 7 Erholungs- gebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler“ nach Festsetzung des Landschaftsplans (LP) Köln. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist es gemäß LP insbesondere verboten: Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu entfernen, Flächen und Wege zu versiegeln, bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, als auch Straßen und Wege zu er- richten, ober- und unterirdische Leitungen aller Art zu verlegen, Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Verfestigungen des Bodens vorzunehmen Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh- ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts- pflege vereinbar ist. Eingriffsregelung: In Bezug auf die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG wurde im Auf- trag der Rheinenergie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Dieser wurde nach Abstimmung mit der UNB sowie der anschließenden Überarbeitung und Anpassung mit dem Stand von Oktober 2024 in den Bauantrag integriert. 4 Die Baumaßnahme stellt insgesamt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere zu nennen sind hier der vollständige Verlust der Lebensraumfunktion und der weitreichenden Einschränkung der Bodenfunktionen im Bereich der Modulfundamente mit einem Umfang von rd. 1.260 m². Auch durch die Überstellung der Flächen mit den PV-Modulen und die damit ver- bundene Beschattung sind Beeinträchtigungen verbunden, die den Standort mit seiner Le- bensraumfunktion einschränken. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Hierzu sind im LBP umfangreiche Maßnahmen festgelegt (s. Anlage 2). Die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen stellen einen Eingriff dar und sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ein Teil der Kompensation erfolgt dabei vor Ort durch die Anlage einer Fläche als Nahrungshabitat für den Bluthänfling (s. Artenschutz), der verblei- bende Bedarf wird über das Ökokonto der Rheinenergie abgegolten (s. Anlage 2 LBP). Artenschutz: Zusammen mit dem LBP wurde eine Artenschutzprüfung (ASP – s. Anlagen 4 und 5) erstellt. Nach fachlicher sowie rechtlicher Prüfung durch die UNB ist davon auszugehen, dass die ar- tenschutzrechtlichen Belange in der ASP in angemessener Form dargestellt und bewertet wurden. Die vorhabenbedingten Wirkfaktoren und das sich daraus ableitende artenschutz- rechtliche Konfliktpotential wurden nachvollziehbar erläutert. Darauf basierend wurden diverse Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, welche grundsätzlich geeignet und ausreichend erscheinen, den Eintritt der Zugriffsverbote nach § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz abzuwenden. Insbesondere wird für den Verlust von Flächen, die als Nahrungshabitat für den Bluthänfling dienen eine CEF-Maßnahme durchgeführt. Hierdurch wird eine entsprechende ausgerichtete Fläche mit einer Größe von 1 ha in der Nähe neu eingerichtet. Befreiung In allgemeiner Form sind der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Bereitstellung von Flä- chen für entsprechende Anlagen einerseits und deren Errichtung andererseits von hoher Be- deutung für die Zukunftssicherung. Diese Bedeutung wurde noch zuletzt durch Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gestärkt insofern hierfür ein überragendes öffent- liches Interesse im Gesetz angesetzt wurde. Dieser Ansatz bedeutet jedoch nicht, dass Vor- haben für die Errichtung und den Betrieb zur Gewinnung erneuerbarer Energien vollständig einer die Interessen ausgleichenden Abwägung entzogen wäre, insbesondere nicht bei einer Abwägung mit gleichwertigen Schutzgütern wie sie Naturschutz und Biodiversität darstellen. Im Konkreten zielt die vorliegende Planung darauf ab, den Energiebedarf für das Wasserwerk Weiler zumindest zu einem großen Teil durch erneuerbare Energien zu decken. Auch die Wassergewinnung und die Versorgung der Menschen mit Trinkwasser stellen eine wichtige öffentliche Aufgabe dar. Auf der anderen Seite stehen die durchaus wertvollen und in der weithin eher strukturarmen landwirtschaftlich bestimmten Landschaft nördlich von Esch seltenen Pflanzenbestände und Tiervorkommen. Es handelt sich zweifelsohne um einen Standort, der aus der spezifischen Nutzung als Versickerungsbecken erst entstanden ist, sich jedoch durch sehr seltene Biotop- bedingungen, Bodentrockenheit und weitgehende Störungsfreiheit auszeichnet. Solche Ext- remstandorte sind im Grundsatz wertvoll für den Naturschutz und zu erhalten. Die Abwägung ist zugunsten der PV-Anlagen, ist nur dadurch zu rechtfertigen, dass die Beckensohlen nicht vollständig beansprucht werden und die Pflanzenbestände zum Teil erhalten bleiben und die beiden anschließenden weiter westlich gelegenen Versickerungsbecken der ursprünglichen unveränderten Nutzung vorbehalten bleiben. Auch ist im Rahmen der Überprüfung der zu- künftigen Entwicklung der Anlagen ein entsprechendes Monitoring vorgesehen. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Baumaßnahme überwiegt damit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des Landschaftsplans in dem Landschutzgebiet vor Ort ein- 5 gehalten werden. Beeinträchtigungen der Funktionen von Natur und Landschaft werden so- weit wie möglich vermieden und die unvermeidbaren Wirkungen werden ausgeglichen. Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 3: LBP Bestandsplan Anlage 4: Artenschutzprüfung Stufe I Anlage 5: Artenschutzprüfung Stufe II Anlage 6: Kartierergebnisse Biostation Anlage 7: Projektbeschreibung der Rheinenergie
Anlage 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan
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I Rhein Energie WW Weiler Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Köln OT EschZ-Auweiler - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Unterlage im Baugenehmigungsverfahren Stand April 2024 Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Breiter Weg 133 / 35440 Linden Tel.: 06403 - 774 8544 / info@bischoff-hess.de LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 2 von 30 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung 4 2 Methodik 4 2.1 Eingriffsermittlung für die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes 4 3 Beschreibung des Vorhabens 5 3.1 Erschliessung und Baustelleneinrichtung 5 3.2 Aufbau der PV-Module 6 4 Planerische Vorgaben und Schutzausweisungen 7 4.1 Bauleitplanung 7 4.2 Landschaftsplanung / Landaschaftsschutzgebiet 7 4.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 9 5 Bestandsanalyse 9 5.1 Geografische Lage 9 5.2 Allgemeines 10 5.3 Schutzgüter 10 5.3.1 Boden 10 5.3.2 Wasser 11 5.3.3 Luft/Klima 11 5.3.4 Pflanzen und Biotoptypen 11 5.3.5 Tiere 14 5.3.6 Landschaftsbild / Erholungseignung 16 6 Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft 17 6.1 Wirkfaktoren 17 6.1.1 Boden 17 6.1.2 Wasserhaushalt 18 6.1.3 Luft/Klima 18 6.1.4 Pflanzen und Biotoptypen 18 6.1.5 Fauna 19 6.1.6 Landschaftsbild und Erholungseignung 20 6.2 Zusammenfassung der Auswirkungen 21 6.3 Vermeidungs- und Verminderungsmassnahmen 22 6.3.1 Vermeidung von Eingriffsfolgen 24 6.3.2 Verminderung der Eingriffsfolgen 25 6.4 Ausgleichs- und CEF-massnahmen 26 6.5 Verbleibende erhebliche Auswirkungen 26 6.6 artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 28 6.7 Ermittlung des Kompensationsbedarfs 28 7 Zusammenfassung 29 8 Verwendete Unterlagen 30 Anlagen 1. Artenschutzprüfung Stufe I und II 2. Endbericht zu den faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in der Versi ckerungsanlage Esch (Infiltrationsbecken) Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 3 von 30 Auftraggeber: RheinEnergie AG Parkgürtel 24 50823 Köln Verfasser: Bischoff& Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Breiter Weg 133 35440 Linden Bearbeiter: Dipl.-Ing. Norbert Bischoff Linden, den 8.10.2024 Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 4 von 30 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Rheinenergie AG will ihre komplette Energieversorgung bis spätestens 2035 vollständig dekarbonisieren, also Strom und Wärme vollständig CO2-neutral liefern. Daher plant sie auf dem Gebiet der Verdüsungsanlagen (auch: „Infiltrationsbecken“) bei Weiler den Neubau und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die in den 50er Jahren gebauten Verdüsungsanlagen1 werden zur Trinkwasseraufbereitung nicht mehr benötigt. 1 Verdüsung ist bei der Trinkwasseraufbereitung ein Verfahrensschritt zur Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser (Belüftung). Dabei wird das Wasser in einer Verdüsungsanlage versprüht, so dass Kohlensäure entweichen und Sauerstoff aufgenommen werden kann. Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähig keit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind Ein griffe in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das Vorhaben stellt somit gemäß § 14 BNatSchG und § 30 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein Westfalen (LNatSchG NRW) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gemäß den Anforde rungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung werden mit dem vorliegenden Land schaftspflegerischen Begleitplan (LBP) Art und Umfang der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und bewertet sowie die erforderlichen Maßnahmen der Landschaftspflege zur Vermeidung sowie zum Ausgleich und Ersatz erheblicher Beeinträch tigungen abgeleitet und dargestellt. Zudem werden durch das Vorhaben Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen erwartet, die im Rahmen des LBP ermittelt und bewertet werden. Um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu gewährleisten, wird außerdem ein eigenständiger Artenschutzbeitrag erar beitet. Die Ergebnisse des Artenschutzbeitrages sind in einem separaten Gutachten dokumen tiert und werden hier lediglich zusammenfassend dargestellt. 2 METHODIK 2.1 EINGRIFFSERMITTLUNG FÜR DIE BEEINTRÄCHTIGUNG DES NATUR HAUSHALTES Die qualitative Bewertung des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild erfolgt verbal argumentativ. Zusätzlich erfolgt eine quantitative Ermittlung des Eingriffs nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV NRW 2021). Hier wurden Standards und Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Eingriff und Kompensation in den Naturhaus halt entwickelt. Das Verfahren stellt ein formalisiertes, numerisches Wertverfahren dar, das dem quantitativen rechnerischen Nachweis der Kompensation dient. Es wurde entwickelt, um eine Vergleichbarkeit der Kompensationsumfänge bei ähnlichen Eingriffssachverhalten zu schaffen. Als Vorschläge zur Kompensation werden auch verschiedene Bewirtschaftungspakete und ihre numerische Inwertsetzung vorgegeben. Die standardisierte Bewertung von Biotoptypen erfolgt Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 5 von 30 dabei auf einer Skala von 0 - 10 auf der Grundlage folgender naturschutzfachlich anerkannter Kriterien: Natürlichkeit, Gefährdung / Seltenheit, Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit, Vollkom menheit. Zur Beurteilung der Eingriffswirkungen von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen wurde der Leitfa den „Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen" herangezo- 2 gen. 3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS Die Rheinenergie AG plant auf dem Gebiet der Stadt Köln im Ortsteil Esch/-Auweiler eine Frei- flächenphotovoltaik-Anlage (kurz auch PVFA) im Bereich einer baurechtlich genehmigten Ein richtung für die Wasserwirtschaft (Verdüsungsanlage; hier nur Becken 1 und 3). 3.1 ERSCHLIESSUNG UND BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Zuwegung erfolgt von der Thenhovener Straße aus über den bestehenden Wirtschaftsweg. Der Wirtschaftsweg ist asphaltiert und kann auch von schweren Fahrzeugen genutzt werden. Optional ist die Befahrung auch ohne weitere Eingriffe nach Nordwesten hin gegeben, falls LKW im Eingangsbereich nicht wenden können. Im Eingangsbereich der insgesamt 4 bestehenden Verdüsungs-Becken wird die Baustellenein richtung platziert. Die temporär beanspruchten Flächen im Bereich der Baustelleneinrichtung werden mit einer rückbaufähigen Schotterschicht befestigt. Für die Baustelleneinrichtung werden insgesamt etwa 2.000 m2 benötigt. Alle temporär beanspruchten Flächen werden nach der Bauphase wieder in ihren Ausgangszustand zurückversetzt. 2 BfN Skript 247: Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen GFN 2009 Ausfahrt Lange LKW -4 — via. Wirtschaftsweg £«»«»« Abbildung 1: Übersicht mit Flächen für die Baustelleneinrichtung bei Becken 1 (BE = Baustel leneinrichtungsfläche Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 6 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Abbildung 2: Übersicht mit Flächen für die Baustelleneinrichtung bei Becken 3 (BE = Baustel leneinrichtungsfläche) Für die mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellenden Baustraßen werden insgesamt ca. 1.600 m2 benötigt (ohne bereits versiegelte und teilversiegelte Flächen im Beckeneingangsbe reich). Die Baustraßen werden teilweise zurückgebaut. Abbildung 3: Schematischer Aufbau der Modultische (Quelle: KLAUS DAHM ARCHITEKT AKNW-BDB) Erläuterung Die Modultische haben eine dachartige Anordnung mit einer Neigung von 10°. Die Firstlinie ist Nord-Süd ausgerichtet. Die Firsthöhe beträgt 1,64 m über Geländeoberkante, die Bodenfreiheit beträgt im Minimum ca. 0,80 m bis zu ca. 1,60 m unter dem First. Die Tische werden auf Fertigbetonelemente aufmontiert, die auf der bestehenden Bodendecke aufgelegt werden und dienen als Fundament. Diese Wahl der Befestigung minimiert den Eingriff in den Boden und vermeidet einen Eingriff in das oberflächennahe Grundwasser. Insgesamt wird durch die Fundamente eine Fläche von ca. 1.260 m2 belegt. Die Breite der Module beträgt 9,40 m, die Länge variiert zwischen 33,00 m (Regelmodul) und 18,50 m. Der Abstand zwischen den Modulen beträgt mindestens 3,00 m. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 7 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Insgesamt werden 43 Modultische aufgestellt. Die Fläche unter den Modulen beträgt ca. 12.000 m2. Netzanschluss Die Beantragung des Netzanschlusses erfolgt in einem separaten Verfahren und ist nicht Be standteil dieses Landschaftspflegerischen Begleitplans. Betrieb Nach der Fertigstellung werden die WEA zur Erzeugung von elektrischer Energie aus dem Sonnenlicht genutzt. Die Anlage funktioniert nach Fertigstellung autark, d.h. es finden keine Eingriffswirkungen mehr statt. In der Regel sind die Anlagen selbstreinigend, turnusmäßige Oberflächenreinigung erfolgt mit Trinkwasser ohne chemische Zusätze. 4 PLANERISCHE VORGABEN UND SCHUTZAUSWEISUNGEN 4.1 BAULEITPLANUNG Ein Bebauungsplan existiert nicht. Aus Sicht der Bauleitplanung liegt das Gebiet im baulichen Außenbereich. Das Gebiet ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es ge mäß § 35 (1) Nr. 8 im 200 m Abstand längs von Autobahnen (hier A 57) liegt. Soweit eine Entscheidung bzgl. § 48 EEG getroffen wird, ist auch die relative Grundfläche von weniger als 25.000 m2 (hier <12.000 m2) maßgebliches Beurteilungskriterium. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die gesamte Fläche als „Fläche für die Wasserwirt schaft“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan entfaltet allerdings keine Rechtsverbindlichkeit in Bezug auf Einzelvorhaben. Da die Verdüsungsanlagen nicht mehr betrieben werden und nicht mehr betrieben werden sollen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Ein grundsätzlicher Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans besteht nicht, da die wasserwirtschaftlichen Anlagen theoretisch wieder in Betrieb genommen werden könnten. 4.2 LANDSCHAFTSPLANUNG / LANDASCHAFTSSCHUTZGEBIET Für den Bereich des Vorhabens liegt aktuell keine besondere Signatur für den Landschaftsplan vor. Das Vorhabengebiet ist Teil des LSG-Erholungsgebiet Stoeckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 8 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Schutzzweck: Das LSG "Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" (LSG-4906-0010) wurde festgesetzt: 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbe sondere zur Erhaltung der noch nicht durch Kiesabbau geschädigten Landschaftsteile sowie zur Sicherung wertvoller Sekundär-Biotope als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. 2. wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich nördlich des Stöckheimer Hofes. 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Die Schutzzwecke des LSG werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Eigenart und Schönheit der Landschaft sind in dem technisch geprägten Becken nicht erfahrbar. Die Ein griffsfläche ist aufgrund der dichten Umpflanzung und der Beckenlage nicht sichtbar. Das Ge lände ist eingezäunt und besitzt keine Bedeutung für die Erholung. Die bestehende Eingrünung ist landschaftsbildprägend und soll nicht beseitigt werden. Das gesamte Gelände ist bereits im Bestand aus Sicherheitsgründen eingezäunt. Mit den Bauantragsunterlagen wird ein Antrag auf Befreiung von den Bestimmungen des LSG vorgelegt. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Abbildung 4: Auszug aus dem aktuellen Landschaftsplan der Stadt Köln (LP Stadt Köln alt, 13.05.1991 / LP Stadt Köln, 13.04.2011 // 9.Änderung, Blatt 1, o.M.) Oktober 2024 9 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch 4.3 BETROFFENHEIT VON LEBENSRAUMTYPEN GEMÄß ANHANG I DER FFH- RICHTLINIE Eine Betroffenheit von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie kann ausge schlossen werden, da keine Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie in Anspruch genommen werden. 5 BESTANDSANALYSE 5.1 GEOGRAFISCHE LAGE Der geplante Anlagenstandort befindet sich in der Stadt Köln im Ortsteil Esch/-Auweiler etwa 500 m nordwestlich von Esch. Das Relief der Umgebung ist eben. Die Beckensohle liegt im Mittel 5 bis 6 Meter unter der Ge ländeoberfläche (+- 45 müNN). Die Umgebung ist intensiv landwirtschaftlich geprägt. Etwa 100 m nördlich verläuft die Auto bahn A 57. Esch liegt auf dem Gebiet eines ehemaligen Rheinarms. Daher kamen in der Umgebung hoch wertiger Sand und Kies vor. Durch den Abbau entstanden mehrere Baggerseen. Abbildung 5: Lage des Plangebietes im Raum (Google Earth) Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 10 von 30 5.2 ALLGEMEINES Bei den in Mitte der 60er Jahre angelegten Verdüsungsanlagen handelt es sich um etwa 6 m tief abgegrabene Becken, die bis dato zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt wurden. Die komplette Deckschicht aus quartären Sedimenten wurde entfernt. Zwei der insgesamt vier Be cken werden zurzeit noch betrieben. Der Standort muss als stark anthropogen beeinträchtigt beurteilt werden, auch wenn sich inzwi schen eine Initialvegetation eingestellt hat. Hecken auf den Dämmen und Böschungen umrin gen die Becken mit zT. Vorwaldcharakter, so dass ein Einblick in das Gelände Vorort nicht ge geben ist. Das komplette Gelände ist eingezäunt. Geleichzeitig quert eine Hochspannungsleitung das Gelände, so dass stellenweise auch die Gehölzvegetation periodisch auf den Stock geschnitten wird. Abbildung 6: Übersicht über das Plangebiet von Norden (Google Earth April 2024) 5.3 SCHUTZGÜTER 5.3.1 Boden Die Böden im Eingriffsbereich sind aufgrund der Abtragung keine natürlichen Bodenbildungen. Die Geländeoberfläche besteht auf den Beckensohlen aus den anstehen Kiesen und Sanden der Rheinterrasse. Bodenkundlich sind die Böden als Syrosem anzusprechen. Aufgrund der Nährstoffarmut und geringen Sorptionskapazität der Sande sind keinerlei Ertragsqualitäten vor handen. Weitere anthropogene Einflussfaktoren bestehen in der jahrzehntelangen Nutzung als Verdüsungsbecken. Als Folge dieser Bedingungen besitzen die vorhandenen Bodenprofile nur einen niedrigen Ent wicklungsstand und geringes Nährstoffnachlieferungsvermögen. Eine Bedeutung besitzen diese „Abgrabungsböden“ für das hier angesiedelte Artenspektrum der Vegetation. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 11 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch 5.3.2 Wasser Oberflächengewässer kommen im Bereich der geplanten Anlage nicht vor. Mittelbare Wirkun gen durch Stoffeinträge, Vermehrung oder Verminderung von Interflow oder via Grundwas serströmung können aufgrund der Topografie ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf Oberflächengewässer bestehen nicht. Aufgrund der Abgrabung der Deckschichten ist mit relativ geringen Grundwasser-Flurabständen zu rechnen. Erhebliche Wirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu befürchten, da der Wasserhaushalt nicht verändert wird. Aufgrund der schirmenden Wirkung der Module ist mit insgesamt geringe ren Temperaturen (Verschattung) und damit geringeren Verdunstungsmengen zu rechnen. Kontaminationen des Grundwassers durch potentielle Einträge von Zink (Ständer) können durch Verwendung von Betonfertigfundamenten vermieden werden. 5.3.3 Luft/Klima Der Eingriffsbereich besitzt aufgrund der eingetieften Lage keine besonderen Funktionen bzgl. des Lokalklimas. Er ist weder Kaltluftentstehungs- noch Abflussgebiet. Wahrscheinlich ist eine geringere Luftzirkulation bei Schwachwind-Wetterlagen und bei entsprechender Sonnenein strahlung eine stärkere Erwärmung ggü. dem Umland. 5.3.4 Pflanzen und Biotoptypen Im Folgenden sind nur die Biotoptypen aufgeführt, die im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs vorzufinden sind. Die Nomenklatur richtet sich nach der Schrift „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“, ergänzend wurde die Kartieranleitung für Bio toptypen (Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen; Biotop- und Lebensraumtypenkatalog) hinzugezogen. Die Kartierung erfolgte durch die Naturschutzstation Leverkusen-Köln (NABU) im Jahre 2022. Der Bericht ist als Anlage dem LBP beigefügt. DC, Trockenrasen veg1 mittel bis schlecht ausgeprägt Die Beckensohlen der Becken 1 und 3 werden durch Trockenrasen eingenommen. Trockenrasen entwickeln sich auf trockenen Standorten mit nur gering entwickeltem, flachgrün digem Bodenprofil. Bodentypen, auf denen sich Trockenrasengesellschaften entwickeln, sind Syroseme (auf Lockergestein wie z. B. Sand), Rendzinen (auf Kalkgestein), Ranker (auf Silikat gestein). Gegenüber naturnahen Biotopen aus der Gruppe der Trockenrasen werden die hier vorgefun denen Böden rasch durch wärmeliebende Therophyten und ruderale Arten eingenommen. Auf Kleinstandorten mit nährstoffreicheren oder frischen Ausprägungen kommen Arten der rudera len Hochstauden dazu. Daher lassen sich Übergänge zum Biotoptyp HWO - Siedlungs-, Indust rie- und Verkehrsbrachen vor allem im Becken 3 feststellen. Aufgrund der im Wesentlichen glei chen Bewertung und der bekannten Standortvoraussetzungen wurde der Biotoptyp Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen (HWO) im LBP mit dem besagten Typus zusammengefasst. Es ist auch davon auszugehen, dass hier die gleichen Potentiale vorliegen. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 12 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Die Kategorisierung veg1 (= mittel bis schlecht ausgeprägt) wurde aufgrund der zahlreichen z.T. auch nitrophytischen Begleitpflanzen ohne Repräsentanz des Biotoptyps vorgenommen. Es sind je Beckensohle nur 2 Vertreter der diagnostisch relevanten Pflanzenarten It. Biotopkartie rung NRW vorhanden. Daher lässt sich eine Einstufung als geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG an diesem Sekundärstandort nicht rechtfertigen. Tabelle 1: Liste der Gefäßpflanzen Beckensohle Becken 1 DCO Becken 1 Verteilung Status Repräsentanz Arenaria serpyllifolia f 2 Bromus hordeaceus fl 3 Bromus tectorum fl 2 Bryonia dioica s - Calamagrostis epigejos dl - Carduus acanthoides f - Cerastium semidecandrum f 1 Cirsium vulgare f - Erodium cicutarium f 3 Festuca filiformis fl NRBU 7 NRW V 1 Festuca rubra agg. fl - Geranium molle fl 3 Hypericum perforatum f - Hypochaeris radicata s 2 Rubus caesius dl - Rumex acetosella dl 2 Saxifraga tridactylites f 2 Sedum acre dl 2 Senecio inaequidens f - Tragopogon pratensis s - Verbascum thapsus f 3 Veronica arvensis f 3 Häufigkeiten nach LANUV-Standard: s - selten, f - frequent (> 1 %), d - dominant (> 25 %), I - lokal (Suffix) Repräsentanz: 1 - Diagnostisch relevante Pflanzenarten in NRW, 2 - hoch, 3 - mittel, - - keine Tabelle 2: Liste der Gefäßpflanzen Beckensohle Becken 3 DCO Becken 3 Verteilung Status Repräsentanz Arenaria serpyllifolia fl 2 Agrostis cf. capillaris dl 3 Bromus tectorum fl 2 Carduus acanthoides f - Cerastium semidecandrum fl 1 Cirsium vulgare s - Cynoglossum officinale s 2 Draba verna agg. fl 2 Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 13 von 30 Häufigkeiten nach LANUV-Standard: s - selten, f - frequent (> 1 %), d - dominant (> 25 %), 1 - lokal (Suffix) Erodium cicutarium fl 3 Festuca rubra agg. fl - Myosotis ramosissima fl NRBU */ NRW V 1 Poa pratensis f - Flumex acetosella fl 2 Sedum acre s 2 Senecio inaequidens f - Urtica dioica fl - Verbascum nigrum f 3 Verbascum thapsus f 3 Veronica arvensis fl 3 Vulpia bromoides fl NRBU 7 NRW V 1 Repräsentanz: 1 - Diagnostisch relevante Pflanzenarten in NRW, 2 - hoch, 3 - mittel, - - keine Sträucher BB, Gebüsche (BE) IrglOO mit lebensraumtypischen Ge hölzartenanteilen > 70 % Der gesamte Beckenbereich ist durch z.T. dichte Heckenbestände eingenommen. Hauptbe standbildner sind Liguster, Hartriegel und Biberneil-Rose, was auf eine gezielte Pflanzung hin weist. Daneben stocken einige Baumarten die durch Sukzession eingewandert sind (Stiel Eiche, Späte Traubenkirsche u.a.) und merkwürdigerweise einzelne untypische Arten wie Se quoia (durch Pflanzung). In die Heckenbestände auf den Böschungen und die Umgebungsflächen wird nicht eingegriffen, weshalb eine vertiefte Darstellung an dieser Stelle unterbleiben kann. Einziger Eingriffsbereich ist die mittig im Gelände verlaufende Wegeverbindung. Hier soll ein Teil der Baustelleneinrich tung platziert werden. Dieser Bereich wird wegen der darüber verlaufenden Höchstspannungs leitung ohnehin regelmäßig auf den Stock gesetzt. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 14 von 30 Abbildung 7: Strauchartige Gehölze im Eingangsbereich bzw. Mittelweg der Infiltrationsanlage, unter der Hochspannung regelmäßig gepflegt 5.3.5 Tiere Eine dezidierte Auseinandersetzung mit Tieren bzw. geschützten Tierarten findet sich in der Artenschutzprüfung ASP 1, der dem LBP als Anlage beigefügt ist. Grundlage für die Bestands aufnahme ist der bereits erwähnte, 2023 erstellte Endbericht zu den faunistischen und vegetati- onskundlichen Kartierungen in der Versickerungsanlage Esch des NABU Leverkusen Köln. Bewertung Fledermäuse: Habitatbäume, Baumhöhlen u.ä. wurden nicht gefunden. Quartiere könnten sich jedoch in den Nisthilfen befinden. Da die Sohlen der Infiltrationsbecken 1 und 3 relativ blütenarm sind, ist dort nicht mit einem hohen Aufkommen an nachtaktiven Fluginsekten (als Nahrungsgrundlage für die Fledermäuse) zu rechnen. Amphibien Amphibien wurden in Becken 1 und 3 nicht vorgefunden. Reptilien Es wurden keine Reptilien festgestellt. Tagfalter (und Nachtkerzenschwärmer) Infiltrationsbecken 1: Distelfalter Gemeiner Bläuling Grünader-Weißling Kleiner Heufalter Kleiner Kohlweißling Kleiner Perlmutterfalter Tagpfauenauge Infiltrationsbecken 3: Admiral Braunkolbiger Braundickkopffalter Großes Ochsenauge Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 15 von 30 Grünader-Weißling Kleiner Heufalter Kleiner Perlmutterfalter Tagpfauenauge Besondere Arten Kleiner Perlmutterfalter (Issoria lathonia) RL V/2 Kleiner Sonnenröschen-Bläuling (Aricia agestis)RL V/G Beide Arten sind nicht obligat an den Biotop gebunden. Heuschrecken Infiltrationsbecken 1: Blauflügelige Ödlandschrecke (mittelgroße Population) Brauner Grashüpfer Nachtigall-Grashüpfer Weinhähnchen Infiltrationsbecken 3: Blauflügelige Ödlandschrecke (große Population) Brauner Grashüpfer Gemeiner Grashüpfer Große Goldschrecke Langflügelige Schwertschrecke Nachtigall-Grashüpfer Roesels Beißschrecke Weinhähnchen Besondere Arten Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) RL 2 / V Die Art ist obligat an den Biotop gebunden. Vögel: Auf den Sohlen der (für PV-Anlagen in Betracht kommenden) unbewässerten Infiltrationsbe cken 1 und 3 wurden 2022 keine Brutvögel festgestellt. Diese Sohlen werden lediglich zur Nah rungssuche aufgesucht, z.B. von Mäusebussard und Rotmilan. Die umgebenden Hecken besitzen eine hohe Bedeutung für zahlreiche Arten. Eine dezuidierte Auseinandersetzung mit den festgestellten und potentiell vorkommenden Vogelarten findet sich in der ASP: „Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Baumfalke, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrot schwanz, Girlitz, Habicht, Kuckuck, Mäusebussard, Nachtigall, Sperber, Star, Turmfalke, Turtel taube, Turteltaube und Waldohreule können im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Auch ein Vorkommen der regional gefährdeten Arten Grauschnäpper, Gelbspötter und Wach holderdrossel ist möglich, der Sumpfrohrsänger wurde bereits nachgewiesen. Fortpflanzungs- Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 16 von 30 und Ruhestätten ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten sind zu erwarten. Da der Bau der PV-Anlage außerhalb des Brutzeitraumes stattfinden wird, ist - außer für den Bluthänfling - für die genannten Arten eine artenschutzrechtliche Betroffenheit jedoch mit hinreichender Sicher heit ausgeschlossen. Anlagebedingt ist ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Bluthänflings, infolge eines wegfallenden essenziellen Nahrungshabitats, möglich.“ Die Artenschutzprüfungen (ASP I und II) sind dem LBP als Anlage beigefügt. 5.3.6 Landschaftsbild / Erholungseignung Der Anlagenstandort ist durch die Beckenanlage und die umgebenden Gehölze vollständig der Sicht von außen entzogen. Besondere Erholungseignung des Gebiets besteht aufgrund der ausgeräumten westlich angrenzenden Ackerflur und der nahen Autobahn nicht. Landschaftliche Attraktionen sind nicht vorhanden. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 17 von 30 6 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF NATUR UND LANDSCHAFT 6.1 WIRKFAKTOREN Durch das geplante Vorhaben oder durch einzelne Vorhabenbestandteile entstehen unter schiedliche Wirkungen auf die zu betrachtenden Naturgüter. Im Wesentlichen sind Beeinträchti gungen der Lebensraumfunktionen am Anlagenstandort und negative Auswirkungen auf die Fauna möglich. 6.1.1 Boden Verhältnis zum Bodenschutzqesetz Der Boden erfüllt im Sinne des Bodenschutzgesetzes (§ 2 BBodSchG) auch Nutzungsfunktio nen als Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Ent sorgung. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Gesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beläs tigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Solche Wirkungen gehen von dem Vorhaben nicht aus, da insbesondere keine Kontaminatio nen des Bodens zu befürchten sind. Mögliche Havarien sind meldepflichtig und müssen besei tigt werden.Boden als Schutzqut gemäß BNatSchG Gemäß § 7 BNatSchG handelt es sich bei Boden um ein Naturgut, welches im Rahmen der Beurteilung die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gern. § 14 BNatSchG zu berücksichtigen ist. Weitere Bestimmungen des BNatSchG gelten nur für die landwirtschaftliche Nutzung. Der vorhandene Boden hat keine natürlichen Bodenfunktionen als Lebensgrundlage und Le bensraum für Menschen. Durch die Überstellung mit PV-Modulen kommt es zu Veränderungen des Bodenhaushalts auf ca. 12.000 m2. Die „Überschirmung“ von Böden durch die Module ist keine Versiegelung im Sinne der Eingriffsregelung, obgleich auch hierdurch Bodenfunktionen oder Lebensräume ge stört bzw. beeinträchtigt werden können. Als wesentliche Wirkfaktoren sind die Beschattung sowie die oberflächliche Austrocknung der Böden durch die Reduzierung des Niederschlags wassers unter den Modulen zu nennen. Zudem kann das an den Modulkanten abfließende Wasser zu Bodenerosion führen. Die hier vorhandenen Sande besitzen eine hohe Durchlässig keit und eine geringe Erosionsanfälligkeit. Das ebene Gelände lässt die Entstehung von Erosi onsrinnen oder Bodenabtrag nicht befürchten. Ca. 1.260 m2 werden mit Betonfundamenten belegt. Der Boden darunter wird nicht unmittelbar verändert. Die Wirkung ist aber die einer Flächenversiegelung, d.h. einem Totalverlust der Bo denfunktionen für Pflanzen. Baubedingt kann es zu Bodenbeeinträchtigungen durch Verdichtung oder Umlagerung kom men. Sandböden sind allerdings wenig verdichtungsanfällig, so dass mit nachhaltigen Beein trächtigungen nicht zu rechnen ist. Ebenso wenig wird es durch oberflächige Umlagerungen zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen, da auf dem Sekundärstandort die Bodenbildung nur wenige Jahrzehnte alt ist und der vorherrschende Vegetationstyp gerade initiale Standorte mit schwacher horizontaler Schichtung bevorzugt (Locker-Syrosem). Der Boden erfüllt am Standort keine Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 18 von 30 6.1.2 Wasserhaushalt Durch die Überschirmung des Bodens wird der Niederschlag (Regen, Schnee, Tau) unter den Modulen reduziert. Dies kann z.B. zu oberflächlichem Austrocknen der Böden führen. Die unte ren Bodenschichten dürften durch die Kapillarkräfte des Bodens weiter mit Wasser versorgt werden. Die Versickerungsrate wird sich nur geringfügig verändern: die Verdunstung von insbesondere geringen Niederschlagsereignissen steht einer geringeren Gesamtverdunstung durch die ab schirmende Wirkung der Module gegenüber. Der Gebietsabfluss wird nicht verändert. 6.1.3 Luft/Klima Während es auf der Oberfläche der Module durch die Sonneneinstrahlung zu erhöhten Tempe raturen bis circa 60°C kommen kann, unterscheidet sich das Mikroklima unterhalb der Paneele im Allgemeinen nur unerheblich von den geländeklimatischen Verhältnissen der unbebauten Landschaft. (UBA) Unter PV-Anlagen herrschen tagsüber um bis zu 5 K geringere Temperaturen und nachts um einige Kelvin höhere Temperaturen (Wärmestau) unter den Modulen als auf vergleichbaren Flächen ohne PV-Anlagen (Armstrong). Die sommerliche Aufheizung wirkt dabei nicht wie bei versiegelten und bebauten Flächen, weil die Module vgl. geringe Masse besitzen und sich abends schnell der Umgebungstemperatur anpassen. Die Module produzieren keinerlei Luft-Schadstoffe. 6.1.4 Pflanzen und Biotoptypen Gebüsche (BB, Irg100 Gebüsche mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 %) Bei den Gebüschen im Bereich der Baustelleneinrichtung handelt es sich um einen häufigen und weit verbreiteten Biotoptyp. Dieser kann bei Neupflanzung nach einer Entwicklungsphase von ca. 5 Jahren als Wiederhergestellt gelten. Angesichts der hecken- und gehölzreichen Um gebung ist der Eingriff als wenig erheblich einzustufen. Der Flächenumfang betrifft etwa 240 m2. Beckensohle Der Bau der Anlage hat baubedingt vorübergehend erhebliche Auswirkungen auf die Trocken rasenvegetation. Aufgrund der besonderen Vegetationsausprägung (vorw. Therophyten und Polycormonbildner) lassen sich diese Auswirkungen als nicht nachhaltig einstufen, da der Standort durch gleiche Arten rasch wiederbesiedelt wird. Freie Bereiche (DC, veg1 Trockenrasen mittel bis schlecht ausgeprägt) Für die nicht von den Solarmodulen beschatteten Flächen wird sich nach Abklingen der Wir kungen der bauzeitlichen Inanspruchnahme die gleiche Biotopausprägung prognostizieren wie der Bestand; Licht-, Wasser- und Nährstoffverhältnisse sind wie vor dem Eingriff. Beschattete Bereiche Die nicht südexponierten Bereiche werden durch die Module wenigstens zum Teil beschattet. Der Wasserhaushalt bleibt gleich. Durch verminderte Licht- und Wärmeverhältnisse komm es voraussichtlich zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzung. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 19 von 30 Eine Klassifizierung als Biotoptyp Trockenrasen lässt sich trotz der veränderten Bedingungen dennoch rechtfertigen. In Ermangelung einer treffenden Nomenklatur aus der Biotoptypenliste lässt sich der Biotoptyp mit folgendem vergleichen: HT ...,me4/me6/me7/mf8,sta3, xd1 unbefestigte Plätze und Verkehrswege auf nährstoffarmen, flachgründi gen Böden, artenreich 5 Auch wenn die Prognose der Biotopentwicklung mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, dürfte die resultierende Biotopqualität sicherlich nicht schlechter eingestuft werden. Durch Solarmodule überstellte Bereiche Die Solarmodule sind ausreichend lichtdurchlässig um einen Pflanzenbestand mit ausreichend Licht zu versorgen. Im Bereich der Module führt die Überschirmung durch Schatten und Tro ckenheit zu einer geringeren Wüchsigkeit der Vegetation und zu einer Verschiebung im Arten spektrum. Da es sich grundsätzlich um einen Trockenstandort handelt, sind die Auswirkungen auf die Biodiversität relativ gering. Sowohl der Massenwuchs als auch die Bedeckung durch die Vegetationsschicht insgesamt wird sich voraussichtlich deutlich verringern. Eine Klassifizierung als Biotoptyp Trockenrasen lässt sich trotz der veränderten Bedingungen dennoch rechtfertigen. In Ermangelung einer treffenden Nomenklatur aus der Biotoptypenliste lässt sich der Biotoptyp mit folgendem vergleichen: HT ...,me6,sta3, xd2 unbefestigte Plätze und Verkehrswege, auf nährstoffarmen, flachgrün digen Böden, artenarm 4 Auch wenn die Prognose der Biotopentwicklung mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, dürfte die resultierende Biotopqualität sicherlich nicht schlechter eingestuft werden. 6.1.5 Fauna Für Heuschreckenarten ist belegt, dass sie sich tagsüber vorzugsweise im besonnten Bereich aufhalten und die durch Module beschatteten Streifen weitgehend meiden. Dennoch muss mit einem erheblichen Verlust von Lebensraum gerechnet werden. Die gleiche Annahme gilt für Schmetterlinge und andere wärmeliebende Insektenarten. Die Artenschutzprüfung ergab, dass die vorkommenden Vogelarten durch einen partiellen Le bensraumverlust und potentiellem Meideverhalten betroffen sein werden. Diese Auswirkungen sind als erheblich zu bewerten. Der Lebensraumverlust ist auszugleichen. Eine Tötung von geschützten Arten lässt sich ausschließen. Insgesamt wird sich aufgrund der noch vorhanden Standortfaktoren die Biodiversität nicht ver schlechtern. Es ist aber mit einer Reduktion der Individuenzahlen zu rechnen. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Oktober 2024 20 von 30 Freiflächenanlage in Esch 6.1.6 Landschaftsbild und Erholungseignung Das Vorhaben ist von außen nicht einsehbar, da es zum einen 6 m tiefer als die Umgebung liegt zum anderen von einem geschlossenen Gehölzsaum umgeben ist. Ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild findet nicht statt. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 21 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch 6.2 ZUSAMMENFASSUNG DER AUSWIRKUNGEN Tabelle 3: Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Schutzgut Auswirkungen konkrete erhebliche Auswir kungen unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen Boden baubedingt Verdichtung, Umlagerung und Durchmischung ca. 3 ha Geringe Auswirkungen wg. ge ringer Wertigkeit anlagen- und betriebsbedingt Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen Baustraße ca. 1.600 m2 Versiegelung ca. 1.260 m2 Mittlere Auswirkungen durch Teilversiegelung Baustraße Erhebliche Auswirkungen durch Versiegelung (Betonfundamen te) Wasser baubedingt pot. Verschmutzung keine anlagen- und betriebsbedingt keine keine Luft/Klima baubedingt Abgase, Stäube Geringe lokale Auswirkungen, keine Auswirkung bzgl. Stau bentwicklung aufgrund der Bo densubstrate anlagen- und betriebsbedingt Sommerliche Aufheizung durch Erwärmung über den Modulen, Verschattung unter den Modulen Geringe mikroklimatische Ver änderungen in Bodennähe, auf grund der geringen Ausdehnung keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima Biotope/ Flora baubedingt tlw. Zerstörungen im Baubereich durch Fahrzeuge ca. 3 ha Vorübergehende erhebliche Auswirkung (Gebüsche im Be reich der Baustelleneinrichtung) Geringe Auswirkungen auf den Gesamtbestand (vorw. Thero- phyten und Polycormonbildner) anlagen- und betriebsbedingt Standortveränderungen Erhebliche Auswirkungen im Bereich der Module Fauna baubedingt Scheuchwirkung durch Lärm, Erschütterungen u. Beleuchtung Keine Störungen aufgrund Bau- zeiten-Regelung anlagen- und betriebsbedingt Wegfall von Brut und Nahrungs habitaten (Vögel) Veränderung der Standortver hältnisse (Alle Artengruppen) Zerschneidung / Barrierewirkung durch Einzäunung Brutbiotope bleiben erhalten, Erhebliche Veränderung der Beckensohle als Nahrungshabi tat und Bewegungsraum und der Standortverhältnisse (hier Schattwirkung) im Modulbereich Land schaftsbild/ Erholungs eignung baubedingt Störungen Keine aufgrund der geringen Qualität und Eignung anlagen- und betriebsbedingt Veränderung des Landschafts bildes, Blendwirkung Keine aufgrund eingetiefter La ge und des steilen Reflexions winkels Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 22 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch 6.3 VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMASSNAHMEN Eine gute Übersicht von Vermeidungs- und Verminderungsstrategien findet sich in der Veröf fentlichung des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) 2021. In der unten stehenden Tabellen sind alle potentiellen und geplanten, tatsächlich durchzuführenden Maß nahmen dargestellt. Es bedeuten: M MinimierungsmaßnahmeV Vermeidungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme durch Planung Kriterium ist durch die Anlagenplanung bereits erfüllt. Tabelle 4: Abgleich mit dem Kriterienkatalog für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen der KNE ALLGEMEINES KRITERIUM (KNE) KRITERIEN UND MASSNAHMEN IM LBP Während der Bauarbeiten/ Vermeidungsmaßnahmen Ökologische Baubegleitung und eventuell zu sätzlich eine bodenkundliche Baubegleitung V1 Hauptaufgabe: Sicherung sensibler Bereiche, Kontrolle auf Einhaltung der Maßnahmen Anpassung der Bauzeiten an Brut- und Wander zeiten vorkommender Tierarten sowie Beach tung der Witterungsverhältnisse zum Boden schutz V2 Bauzeitenregelung Ol.Okt. bis 28. Feb Minimierung der Bodeneingriffe beziehungswei se der Bodenbearbeitung durch Planung Wahl störungsarmer Baufahrzeuge und Benut zung von Schutzmatten Nicht notwendig (Sandböden) Verzicht auf eine Befestigung der Wege durch Planung Wiederauflockerung des Bodens oder Verdich tung zur Anlage von Kleinbiotopen nutzen. Oberboden wieder aufbringen M5 Sachgerechte Wiederherstellung v.a. im Bereich der Baustelleneinrichtung Verzicht auf Einbringen von (belasteten) Fremd substraten und Baustoffen mit Schadstoffgehalt durch Planung (ist generell verboten) Freihaltung wertvoller Bereiche bzw. Schaffung von inselartigen Freiflächen durch Planung Rückbau der Baustellenstraßen und Entfernung der Reststoffe M5 Die Baustraßen auf den Beckensohlen bleiben als Wartungswege erhalten. Bezüglich der Module und ihrer Aufstellung Die Bodenversiegelung ist so gering wie möglich (maximal zwei beziehungsweise fünf Prozent inklusive aller Gebäude) zu halten Nur notwenige Teilversiegelung durch Baustra ße Maximal 40 beziehungsweise 50 Prozent der Freifläche mit Modulen überstellen durch Planung Einen Mindestabstand von 80 Zentimetern zwi schen der Modulunterkante und dem Boden einhalten durch Planung Lücken zwischen den Modulen lassen, um Was serablauf und Lichteinfall zu ermöglichen V4 Unterteilung der Module mithilfe von weißen Umsetzung nur bei entsprechender Verfügbar- Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig Oktober 2024 23 von 30LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch ALLGEMEINES KRITERIUM (KNE) KRITERIEN UND MASSNAHMEN IM LBP Rändern oder Rastern sowie Verwendung refle xionsarmer Materialien zum Schutz von aquati schen Insekten keit derartiger Module möglich Während des Betriebes Extensive Bewirtschaftung und naturschutzfach liches Pflegeregime mit Pflege- und Entwick lungskonzept vorschreiben M1 Eine Pflege ist erst nach Monitoring vorzusehen (nährstoffarme Sandböden) Vielfalt (bezüglich Relief, Untergrund und Struk turen) erhalten und fördern (beispielsweise An lage von Steinhaufen, Totholzhaufen, Hecken, Rohbodenstellen, Wurzelstubben, Kleingewäs sern, offene Inseln) Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (Heckenbestand in der Umgebung) Einsatz von synthetischen Dünge- oder Pflan zenschutzmitteln oder Reinigungschemikalien vermeiden M2 Flächenpflege nur durch Mahd M3 keine Reinigungschemikalien Gebietsheimisches, artenreiches Saat- und Pflanzgut verwenden (Mahdgutübertragung auch möglich) Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (Bodenbürtiger Diasporenvorrat reicht aus) Fläche durch Beweidung offenhalten (angepass te Tierbesatzgröße, inklusive wolfsichere Zäune, Herdenschutzhunde) Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (nährstoffarme Sandböden) Ein angepasstes Mahdregime etablieren (ein bis zweimalige abschnittsweise Mahd, um den Insekten nicht auf einmal das gesamte Blühan- gebot zu entziehen, Belassen von Altgrasbe ständen, Wahl des Mahdzeitpunktes nach Aus fallen der Samen der Blütenpflanzen, Mahd nur da, wo das Mahdgut abtransportiert werden kann, Verwendung schonender Geräte, Boden brüter nicht beschädigen) M1 Siehe oben Natürliche Sukzession teilweise lenken oder zulassen M 1 siehe oben Brutmöglichkeiten für Offenlandarten schaffen durch Planung (50 % bleiben offen) Nisthilfen für Insekten und Vögel anbringen Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (Heckenbestand in der Umgebung) Regenwasserversickerung ermöglichen Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (Sand) Aushagerung des Bodens fördern Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (Sand) Auf Wachhunde, regelmäßige Anwesenheit von Personal und künstliche Lichtquellen verzichten Nicht vorgesehen und nicht notwendig Maßnahmen gegen Bodenerosion ergreifen Nicht notwendig (ebene Flächen) Monitoringkonzept zur Umsetzungs- und Funkti onskontrolle einführen M 1 Internen Ausgleich anstreben A1 Ausgleich wird ortsnah durchgeführt Für den Biotopverbund Die Umzäunung so gestalten, dass sie für Klein tiere keine Barriere darstellt (Mindestabstand von 15 bis 20 Zentimetern zwischen der Bodenoberkante und der Zaunun- M3 Es werden Zaunfenster 20 x 20 cm im beste henden Zaun geschaffen. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 24 von 30 ALLGEMEINES KRITERIUM (KNE) KRITERIEN UND MASSNAHMEN IM LBP terkante, ausreichend große Maschen, kein Stacheldraht in Bodennähe) Querungshilfen beziehungsweise Korridore für Großsäuger bei großen Anlagen schaffen (mindestens 30 beziehungsweise 50 Meter breit, Anpflanzungen als Leitlinie). Freiflächen in den Anlagen einplanen Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (kleinflächig) Unauffälliges und für Wildtiere ungefährliches Design des Zaunes wählen Zaun ist Bestand und bereits teilweise einge wachsen Zaun zur Biotopvernetzung nach außen hin mit standortheimischen Gehölzen, Sträuchern oder Stauden eingrünen (wenn keine negative Auswirkung auf Offenlandarten) s.o. Randflächen von mindestens drei Metern inner halb des Zaunes sowie Grünkorridor außerhalb des Zaunes freihalten s.o. Für das Landschafbild Anpflanzungen an den Außenkanten der Anlage (drei Meter breite naturnahe Hecke) zum Sicht schutz anbringen s.o. Fernwirkung vermeiden (Einbinden an Wald rand, Feldgehölzkulisse) Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (dichter Gehölzbestand vorhanden) Blendwirkung und Reflexion vermeiden (Ver wendung von reflexionsarmen Materialien, Pflanzung einer Sichtverschattung, Anpassen der Ausrichtung und Neigung) Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (dichter Gehölzbestand, Geländeeintiefung > 5m) Gliederungselemente des Landschaftsbildes nutzen und neu schaffen Aufgrund der Gegebenheiten nicht notwendig (dichter Gehölzbestand vorhanden) Die Anlage in vorhandenes Relief und Topogra fie sowie Biotopstrukturen einbinden (Platzierung in Senken, unter der Horizontlinie, nicht an Hängen und auf Kuppen) s.o. Weiteres Lärmarme Transformatoren verwenden und für Lärmschutz sorgen durch Planung Die örtlichen Naturschutzverbände in die Maß nahmenplanung einbinden Bereits erfolgt NABU Köln/Leverkusen hat bei der Planung mitgewirkt. Vollständigen Rückbau der Anlage ermöglichen bzw. festlegen (Repowering ermöglichen) durch Planung (keine festen Fundamente, keine Rammpfähle) 6.3.1 Vermeidung von Eingriffsfolgen Folgende Maßnahmen werden verbindlich festgelegt: V1 Ökologische Baubegleitung Frühzeitige Einbindung in den Bauablauf Während des gesamten Bauzeitraums: - Kontrolle auf Einhaltung der Maßnahmen Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 25 von 30 - Sicherung sensibler Bereiche - Aufklärung über natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen - Beratung in Problemfällen - Dokumentation des Bauvorgangs V2 Bauzeitenregelung 01.Okt bis 28. Feb Diese Bauzeitenregelung gilt nur für die Entnahme von Gehölzen sowie für den Einsatz schwerer Maschinen wie Kräne und Bagger Montagearbeiten dürfen auch außerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden. 6.3.2 Verminderung der Eingriffsfolgen M1 Monitoring und Anpassung des Pflegeregimes a) Bestandsaufnahme nach Abschluss der Arbeiten und in 3-jährigem Turnus b) Erarbeitung eines naturschutzfachlichen Pflegeregimes zur Anpassung an die Erforder nisse der Bestandsentwicklung nach 3 Jahren c) Abschlussbericht nach 9 Jahren M2 kein Einsatz von synthetischen Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln oder Reinigungschemikalien M3 Durchgängige Umzäunung für Kleinsäuger Schaffung von Zaunfenstern 20 x 20 cm alle 25 m im bestehenden Zaun M4 Pflege mit angepasstem Mahdregime abschnittsweise Mahd alle 2 Jahre soweit nötig Gehölzaufkommen selektiv entfernen Belassen von Altbeständen Wahl des Mahdzeitpunktes nach Ausfallen der Samen der Blütenpflanzen Verwendung schonender Geräte M5 Rückbaufähige Baustelleneinrichtung Abschieben und seitliche Lagerung des Oberbodens Verlegen von Vlies Verwendung wiederaufnahmefähiger Schotterschichten Oberboden wieder aufbringen M6 Wiederherstellung temporär beeinträchtigter Bereiche Rückbau der Baustelleneinrichtung Entfernung der Reststoffe Überlassung der natürlichen Sukzession Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 26 von 30 6.4 AUSGLEICHS- UND CER-MASSNAHMEN Der Verlust des Nahrungshabitates für Vögel (insbesondere Bluthänfling) in den Becken wird durch die Maßnahme auf der westlich angrenzenden, zurzeit intensiv genutzten Ackerfläche eingriffsnah ausgeglichen. Die Flächengröße beträgt ca. 10.200 m2. A1 Herrichtung der Ackerfläche als Nahrungshabitat für Vögel sofortige Einsaat mit geeigneten Pflanzen für Vögel (bspw. Ampfer (Rumex sp.), Beifuß (Artemisia sp.), Gräser (Poaceae), Hornkraut (Cerasti- um glomeratum), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris), Knöterich (Polygnoum sp.), Kreuzkraut (Senecio vulgare), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Melden (Atriplex sp), Rauke (Sisymbrium sp.), Senf (Brassica napus) Skabiosen (Skabiosa sp), Wolfsmilch (Eu phorbia helioscopia), Vogelmiere (Stellaria media), Wegerich (Plantago sp.)) abschnittsweise Mahd alle 2 Jahre ab Ende September keine Pflanzenschutzmittel offene Bodenstellen belassen (5%) Die Fläche ist in das Monitoring einzubeziehen. Die Ansaat ist im Winterhalbjahr im Jahr der Erstellung der Anlage auszubringen und entfaltet sofort ihre Wirkung, da das Nahrungsangebot jahreszeitengerecht zur Verfügung steht Gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ ver bleibt auch mit dem eingriffsnahen Ausgleich ein rechnerisches Defizit, dass über eine Ökokon to-Regelung beglichen wird (siehe unten). 6.5 VERBLEIBENDE ERHEBLICHE AUSWIRKUNGEN Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können (§ 14 BNatSchG). Der Begriff der Erheblichkeit ist allerdings weder fachlich noch rechtlich definiert und liegt im Ermessen. Keine erhebliche Beeinträchtigung liegt jedoch immer dann vor, wenn: - die Funktionen des Naturhaushaltes bzw. seiner Bestandteile weiterhin aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden - einzelne Bestandteile keine Veränderung erfahren - Tier- und Pflanzenpopulationen im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben - der räumlich bezogene Flächenanteil gering ist In allen anderen Fällen wird von einer Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung ausgegan gen. Als „potentiell erheblich“ werden Eingriffe eingestuft, die nicht zwangsläufig zu Beeinträch tigungen führen oder deren Folgewirkungen nicht abschließend bewertet werden können. Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 27 von 30 Tabelle 5: Verbleibende erhebliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt und seine Be standteile Schutzgut Auswirkung Boden (im ökologischen Sinne) unerheblich: Aufgrund der relativ jungen Bodengenese (60 Jah re) und bestehender stofflicher Vorbelastung durch Verdüsung handelt es sich nicht um Böden im Sin ne des BBodSchG. vorhandener Boden bleibt grundsätzlich erhalten oder wird wiederhergestellt. erheblich: Die Lebensraumfunktion des Bodens wird im Be reich der Fundamente und der Baustraße beein trächtigt (Beeinträchtigung der Biotopfunktion des Bodens siehe dort) Wasser keine Auswirkungen Luft/Klima unerheblich: Geländeklimatologische Parameter und Funktionen werden nur unwesentlich verändert. (Auswirkungen durch Veränderungen des Mikro klimas siehe Biotope) Pflanzen/Biotope unerheblich: im Bereich der Beckensohle, die nicht von Solar modulen belegt wird und die lediglich temporär in Anspruch genommen werden Entnahme von Gehölzen (1 zu 1 Ersatz) erheblich: Verlust von Biotopfläche im Bereich der Strei fenfundamente und der Baustraßen Reduktion der Biotopqualität durch Überstellung mit Modulen und daraus resultierende Beschattung und Änderung des Bodenwasserhaushalts Tiere Vögel unerheblich: Wegfallende Nahrungshabitate werden ersetzt. Insekten erheblich: Lebensraumbeeinträchtigung und -verlust Sonstige keine Landschaftsbild und Erholungseignung keine Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 28 von 30 6.6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE VERBOTSTATBESTÄNDE Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG werden im ASP abschließend betrachtet. Die Verbotstatbestände treten nicht ein, soweit die CEF Maßnahme A1 durchgeführt wird. 6.7 ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSBEDARFS Die Kartierung und Bewertung der Vegetationselemente bzw. Biotoptypen erfolgte anhand der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) herausgegebenen Schrift „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV NRW 2021). Tabelle 6: Ermittlung des Kompensationsbedarfs Bestand Nutzung Code Biotoptyp Wertpunk- te/m2 Fläche Wertpunkte Beckensoh le DC, veg1 Trockenrasen mittel bis schlecht ausge prägt 6 28.777 172.662 Sträucher (BE) BB, lrg100 Gebüsche mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 % 6 250 1.500 LW HA, aci Acker, intensiv, Anzahl Wildkräuter gering 2 10.190 20.380 Summe 39.217 194.542 Planung Becken sohle un- verä. DC, veg1 Trockenrasen mittel bis schlecht ausge prägt 6 7.500 45.000 Becken sohle be schattet HT me4/me6/me7/mf 8,sta3, xd1 unbefestigte Plätze und Ver kehrswege auf nährstoffar men, flachgründigen Böden, artenreich 5 7.747 38.735 Modulflä che HT, me6, sta3, xd2 unbefestigte Plätze und Ver kehrswege, auf nährstoffar men, flachgründigen Böden, artenarm 4 10.670 42.680 Fertigbe ton elemente HN versiegelte Plätze und Ver kehrswege 0 1.260 0 Sträucher (BE wdhst.) BB, lrg100 Gebüsche mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 % 5 250 1.250 Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 29 von 30 Es ist vorgesehen den Betrag via Ökokonto zu begleichen. Planung Zielbiotop (-1 WP) (Jungwuchs) Baustraße V, me3/mf1/mf6/mf7 teilversiegelte Plätze und Verkehrswege 1 1.600 1.600 Einsaat (CEF) Zielbiotop HB, stb3 Ackerbrache auf nährstoffrei chen Böden 4 10.190 40.760 Summe 39.217 168.649 Saldo 25.205 7 ZUSAMMENFASSUNG Die Rheinenergie AG plant auf dem Gebiet der Stadt Köln im Ortsteil Esch/-Auweiler eine Frei- flächenphotovoltaik-Anlage (kurz auch PVFA) im Bereich einer baurechtlich genehmigten aber nicht mehr benötigten Einrichtung für die Wasserwirtschaft (Verdüsungsanlage). Die mit Modu len überstellte Fläche beträgt ca. 12.000 m2. Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan stellt die Eingriffswirkungen dar und legt Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Minimierung sowie zum Ausgleich und Ersatz dar. Die wesentlichen Eingriffswirkungen sind durch die Degradation von ca. 2 ha Habitatflächen auf der Beckensohle gegeben. Die Funktionen gehen allerdings aufgrund der Berücksichtigung der Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen nicht gänzlich ver loren. Zum Ausgleich wird eine angrenzende Ackerfläche als Nahrungshabitat für Vögel eingerichtet. Der Eingriff lässt sich rechnerisch im Plangebiet nicht ausgleichen. Daher ist Ersatz in Höhe von ca. 25.205 Ökopunkten aus vorlaufenden Ersatzmaßnahmen zu leisten. Linden, den 8.10.2024 Gez. Bischoff Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig LBP zum Bau einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in Esch Oktober 2024 30 von 30 VERWENDETE UNTERLAGEN Datenlizenz und Kartengrundlage: Die in diesem Bericht entha tenen Abbildungen-verwendeter Daten entstammen, soweit nicht anders benannt, aus den digitalen Geobasisdaten NRW. 1. Umweltbundesamt (UBA): TEXTE 141/2022 // Abschlussbericht Umweltverträgliche Stand ortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen 2. NABU Leverkusen-Köln 2022: Endbericht zu den faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in der Versickerungsanlage Esch (Infiltrationsbecken). 3. LANUV NRW (2021): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 4. Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) 2021: Kriterien für eine naturver trägliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen 5. Büro Strix Königswinter 2024: Artenschutzprüfung Stufe I (Wasserwerk Weiler 50765 Köln) Errichtung PVA innerhalb Versickerungsbecken (Infiltrationsbecken) 6. Büro Strix Königswinter 2024: Errichtung PVA innerhalb Versickerungsbecken (Infiltrations becken) Artenschutzprüfung Stufe II (ASP Stufe II) Stand: 26.08.2024 7. Armstrong, Alona; Ostle, Nicholas J; Whitaker, Jeanette (2016): Solar park microclimate and vegetation management effects on grassland carbon cycling. Environmental Research Let ters 8. Herden, Christoph; Rassmus, Jörg; Gharadjedaghi, Bahram (2009): Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freiflächenphotovoltaikanlagen. BfN - Skripten 247 Bischoff & Heß Landschaftsökologie und Projektplanung Linden und Leipzig
Anlage 6 Kartierergebnisse Biostation
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Endbericht zu den faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in der Versickerungsanlage Esch (Infiltrationsbecken) im Auftrag RheinEnergie AG Köln, 13.12.2022 2 Bearbeitung: Dipl.-Geograph Elmar Schmidt (Kartierung der Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken; Gesamtbearbeitung) Dipl.-Biologe Bernhard Sonntag (Kartierung der Vögel, Reptilien und Fledermäuse; Kartenerstellung) Dr. Volker Unterladstetter (Kartierung der Vegetation; Kartenerstellung) 3 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Zielsetzung 4 2. Methodik zur Erfassung von Vegetation und Fauna 5 3. Darstellung der Ergebnisse 7 3.1 Vegetation 7 3.2 Vögel 31 3.3 Fledermäuse 34 3.4 Amphibien 35 3.5 Reptilien 36 3.6 Tagfalter (und Nachtkerzenschwärmer) 36 3.7 Heuschrecken 40 4. Hinweise zu möglichen Rodungen für die Zauneidechse 42 5. Hinweise zu möglichen PV-Anlagen 43 ANLAGEN (als gesonderte Dateien): - Karten zur Vegetation - Tabelle zur Vegetation - Karten zur Fauna (Fundpunkte von Rote-Liste-Tierarten) - Tabelle zur Vogelfauna 4 1. Anlass und Zielsetzung Am 08.03.2022 wurde die NABU-Naturschutzstation Leverkusen - Köln von der RheinEnergie mit faunistischen und vegetationskundlichen Kartierungen in der Versickerungsanlage Esch (Infiltrationsbecken) beauftragt. Hintergrund ist u.a. der mögliche Bau von 2 PV-Anlagen auf der Sohle von 1 – 2 (derzeit unbewässerten) Infiltrationsbecken und die Prüfung von evtl. Zielkonflikten, falls später Zauneidechsen hier angesiedelt werden sollten. Lage der Infiltrationsbecken (mit Nummerierung für die Kartierungen) Untersucht wurden grundsätzlich die Sohlen aller Infiltrationsbecken sowie die südexponierten, meist mit Gehölzen bewachsenen Böschungen (u.a. im Hinblick auf mögliche Entbuschungen für Zauneidechsen). Lediglich bei der Vegetation wurden bzgl. der Sohlen nur die unbewässerten Infiltrationsbecken (1, 3 und 5) untersucht, weil die Sohlen der bewässerten Infiltrationsbecken (2, 4 und 6) weder für PV-Anlagen noch für Zauneidechsen in Betracht kommen. Die faunistischen Untersuchungen auch der bewässerten Sohlen wurden dennoch durchgeführt, um ein Gesamtbild der Fauna im Komplex aller 6 Infiltrationsbecken zu erlangen (z.B. bzgl. möglicher Amphibien, die die unbewässerten Infiltrationsbecken als Landhabitate nutzen könnten). 5 2. Methodik zur Erfassung von Vegetation und Fauna Vegetation - 2 Tagesbegehungen (Mai, Juni) - Kartierung der südexponierten Böschungen (6 Infiltrationsbecken) (wegen evtl. geplanter Rodung) - Kartierungen der Sohlen der Infiltrationsbecken 1, 3 und 5 (wegen evtl. geplanter PV-Anlage) - Erfassung aller Gefäßpflanzenarten sowie Biotoptypenerfassung nach LANUV -Methodik Vögel - 7 Tagesbegehungen (März – Juni) - Erfassung der Brutvögel - Kartierung der jeweiligen südexponierten Böschung (wegen evtl. geplanter Rodung: Gebüschbrüter, wie z.B. Gelbspötter, könnten beeinträchtigt werden) - Kartierungen der jeweiligen Sohle (wegen evtl. geplanter PV-Anlage: Bodenbrüter, wie z.B. Schwarzkehlchen, könnten beeinträchtigt werden) - keine Nachtbegehungen (weil keine artenschutzfachlich relevanten Wirkungen auf Eulen zu erwarten waren) Fledermäuse - 1 Tagbegehung (März) zur einmaligen Erfassung von Baumhöhlen, „Biotopbäumen“ u.ä. im Bereich der jeweiligen südexponierten Böschung (wegen evtl. geplanter Rodung: Quartiere könnten beeinträchtigt werden) - ansonsten wurden die Fledermäuse nur potenziell behandelt (ohne weitere Kartierungen) (weil weitere artenschutzfachlich relevanten Wirkungen auf Fledermäuse nicht zu erwarten waren) Amphibien - 4 Tagesbegehungen (März – Juni) - Kartierung nur in Infiltrationsbecken 2, 4 und 6 (weil nur noch dort aktuell Wasser wegen Verrieselung vorhanden) - ausschließlich Suche nach Adulti, Laich und Larven in den Gewässern (qualitative Erfassung der Arten) - keine Nachtbegehungen (zumal Akustik wegen Verrieslung ungünstig) 6 Reptilien - 6 Tagesbegehungen (April – Sept.) - Kartierung nur in Kartierung nur in Infiltrationsbecken 2, 4 und 6 (weil die anderen 3 Infiltrationsbecken 2021 bereits nach Reptilien abgesucht werden) - Kartierung der jeweiligen Böschung (wegen evtl. geplanter Rodung: u.a. Eiablagestellen könnten beeinträchtigt werden) - Kartierungen der jeweiligen Sohle wegen evtl. geplanter PV-Anlage (u.a. Eiablagestellen könnten beeinträchtigt werden) Tagfalter (und Nachtkerzenschwärmer) - 6 Tagesbegehungen (April – Aug.) - Kartierung der jeweiligen Böschung (wegen evtl. geplanter Rodung: es könnten besondere Arten an offenen Stellen in der Böschung durch Maßnahmen beeinträchtigt werden) - Kartierungen der jeweiligen Sohle (wegen evtl. geplanter Solaranlage: es könnten besondere Offenlandarten durch Maßnahmen und/oder Beschattung beeinträchtigt werden) - Suche nach Raupen des Nachtkerzenschwärmers (Ende Juni – Mitte Juli) Heuschrecken - 3 Tagesbegehungen (April/Mai, Juli, Aug.) - Kartierung der jeweiligen Böschung (wegen evtl. geplanter Rodung: es könnten besondere Arten an offenen Stellen in der Böschung durch Maßnahmen beeinträchtigt werden) - Kartierungen der jeweiligen Sohle (wegen evtl. geplanter PV-Anlage: es könnten besondere Offenlandarten durch Maßnahmen und/oder Beschattung beeinträchtigt werden) - keine Nachtbegehungen (weil auch nach evtl. geplanter Rodung insgesamt ausreichend Gehölze verbleiben würden, die nachts rufenden Laubheuschrecken als Habitate dienen könnten) 7 3. Darstellung der Ergebnisse 3.1 Vegetation Die sechs Infiltrationsbecken wurden für die vegetationskundlichen Kartierungen zweimal im Frühsommer (18.05.2022, 01.06.2022) begangen. Eine weitere Begehung im Spätsommer wurde aufgrund der vorgefundenen Vegetationsausprägung nicht für notwendig erachtet. Bei den Begehungen wurden Transsekte durch die Untersuchungsflächen gewählt, die möglichst alle heterogenen Vegetationsstrukturen umfassten. Zusätzlich wurden sichtbar unterschiedliche Vegetationsbereiche separat untersucht. Zum Teil waren die Böschungsbereiche aufgrund der dichten Gehölzbestockung nur eingeschränkt zugänglich. Diese wurden entsprechend per Sichtbestimmun g von außerhalb erfasst. Ziel der Vegetationserfassung war die komplette Dokumentation aller vorkommenden Gefäßpflanzenarten sowie eine Zuordnung der Vegetationsbestände gemäß des LANUV - Biotoptypenkataloges. Gefäßpflanzen der Roten Listen wurden gesondert vermerkt. Die Nomenklatur der Gefäßpflanzen richtet sich nach der Florenliste von Deutschland (BUTTLER, THIEME & al. 2018), pflanzensoziologische Bezeichnungen sind DENGLER (2004) bzw. SCHUBERT, HILBIG & KLOTZ (2010) entnommen. Infiltrationsbecken 1: Infiltrationsbecken 1 befindet sich aktuell nicht in Nutzung und es wurden dem Auftrag entsprechend sowohl die Böschung als auch die Grubensohle vollständig floristisch erfasst. Dabei wurden mit BB11 und DC0 insgesamt zwei Biotoptypen auf der Böschung vorgefunden, die dort in stetem Wechsel ein Mosaik aus Gebüsch und Offenland bilden. Die Sohle wird vollständig von Silikattrockenrasen eingenommen, die jedoch aufgrund fehlender Zeittiefe und der Entstehung als industrielles Sekundärbiotop nur schwierig über botanische Kennarten zu identifizieren sind. Kartierte Biotoptypen: Böschung BB11 – Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten Böschung DC0 – Silikattrockenrasen Sohle DC0 – Silikattrockenrasen, stellenweise flechten- und moosreich 8 Blick in die Grubensohle von Becken 1. Im Vordergrund sind dichte Polster aus Scharfem Mauerpfeffer (Sedum acre) sichtbar. Die Dachtrespe (Bromus tectorum) gehört zu den thermophilen Gräsern skelettreicher Rohbodenstandorte und gedeiht in den offenen Bereichen der Böschung von Becken 1. Auf Silikattrockenstandorten bilden sich häufig therophytenreiche Magerrasen aus, die aufgrund der saisonal starken Strahlungsintensität aus vorwiegend extremophilen Pflanzenarten bestehen, die ihren Entwicklungszyklus entweder zeitlich an günstige Wachstumsphasen anpassen oder über strukturelle Adaptionsstrategien verfügen. Beispiele für erstgenannte Gruppe sind in der Grubensohle von Becken 1 die kurzlebigen Arten Fünfmänniges Hornkraut (Cerastium semidecandrum) und Finger- Steinbrech (Saxifraga tridactylites), die zum Begehungszeitpunkt im Mai bereits im Begriff waren abzusterben. Strukturelle Anpassungen an extreme Standorte zeigen hingegen viele weitere aufgefundene Arten, zum Beispiel Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Wilder Dost (Origanum vulgare), Weicher Storchschnabel (Geranium molle) und Lanzett-Kratzdistel (Cirsium vulgare). In Bereichen mit partiellem Schattenwurf durch die Baumkronen der nordexponierten Böschungen zeigen sich hingegen vermehrt Vegetationsbestände, in denen ausdauernde Arten wie Land -Reitgras (Calamagrostis epigejos) vorherrschen und zum Teil dichte Polycormone ausbilden. Insgesamt besteht das Arteninventar der vorgefundenen Biotoptypen fast ausschließlich aus Gefäßpflanzenarten, die auf industriellen Folgeflächen im Kölner Stadtgebiet durchaus nicht selten vorkommen (vgl. Tabelle 2). An Arten der Roten Liste fanden sich auf den Untersuchungsflächen nur die beiden thermophilen Süßgräser Trespen-Federschwingel (Vulpia bromoides; Böschung DC0) sowie Haar-Schwingel (Festuca filiformis; Sohle DC0). In Tabelle 1 bis Tabelle 3 sind alle Arten der drei Biotoptypen aufgeführt. Pflanzenarten der Roten Liste: Festuca filiformis Haar-Schwingel NRBU */ NRW V (Sohle DC0) Vulpia bromoides Trespen-Federschwingel NRBU */ NRW 3 (Böschung DC0) 9 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Baumschicht Prunus serotina Späte Traubenkirsche s Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel dl Corylus avellana Haselnuss fl Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen f Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster f Malus x domestica Kulturapfel s Prunus serotina Späte Traubenkirsche s Rosa spinosissima Bibernellblättrige Rose fl NRW R/ D 3 Krautschicht Arrhenatherum elatius Glatthafer s Bromus sterilis Taube Trespe fl Bromus tectorum Dach-Trespe s Calamagrostis epigejos Land-Reitgras fl Carduus acanthoides Weg-Distel s Tabelle 1: Gefäßpflanzenarten von Becken 1, Böschung, BB11 – Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 10 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Arrhenatherum elatius Glatthafer s Bromus sterilis Taube Trespe fl Bromus tectorum Dach-Trespe f Calamagrostis epigejos Land-Reitgras fl Carduus acanthoides Weg-Distel f Cirsium arvense Acker-Kratzdistel f Cynoglossum officinale Hundszunge f Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel f Geranium molle Weicher Storchschnabel f Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht fl Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost s Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer f Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut f Urtica dioica Große Brennnessel fl Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze f Veronica arvensis Feld-Ehrenpreis f Vicia hirsuta Behaarte Wicke s Viola arvensis Acker-Hornveilchen fl Vulpia bromoides Trespen-Federschwingel fl NRBU */ NRW 3 Tabelle 2: Gefäßpflanzenarten von Becken 1, Böschung, DC0 – Silikattrockenrasen. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 11 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Arenaria serpyllifolia Quendelblättriges Sandkraut f Bromus hordeaceus Weiche Trespe fl Bromus tectorum Dach-Trespe fl Bryonia dioica Rotbeerige Zaunrübe s Calamagrostis epigejos Land-Reitgras dl Carduus acanthoides Weg-Distel f Cerastium semidecandrum Fünfmänniges Hornkraut f Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel f Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel f Festuca filiformis Haarschwingel fl NRBU */ NRW V Festuca rubra agg. Rotschwingel Artengruppe fl Geranium molle Weicher Storchschnabel fl Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut f Hypochaeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut s Rubus caesius Kratzbeere dl Rumex acetosella Kleiner Sauerampfer dl Saxifraga tridactylites Finger-Steinbrech f Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer dl Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut f Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart s Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze f Veronica arvensis Feld-Ehrenpreis f Kryptogamenschicht (nicht vollständig erfasst) Campylopus introflexus Kaktusmoos dl Tabelle 3: Gefäßpflanzenarten von Becken 1, Sohle, DC0 – Silikattrockenrasen. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 12 Infiltrationsbecken 2 Infiltrationsbecken 2 befindet sich aktuell in Nutzung, so dass hier nur die südexponierte Böschungsseite kartiert wurde. Die Böschung wird größtenteils von lockeren Strauc hgruppen bedeckt, zwischen denen mäßig artenreiches Grasland gedeiht. An einigen Stellen fehlt nahezu jede Vegetationsdecke. Diese Bereiche wurden als Biotoptyp Gf0 gesondert auskartiert. Kartierte Biotoptypen: Böschung BB11 – Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten Böschung GF0 – Vegetationsarme bzw. -freie Bereiche, rohbodenreich Offenere Bereiche mit geringem Deckungsgrad an Sträuchern wurden auf der Böschung von Becken 2 aus kartierungspraktischen Gründen dem Biotoptyp BB11 zugeschlagen. An einigen Stellen zeigten sich nahezu vegetationsfreie Bereiche, die potenziell wertvolle Habitatstrukturen für zahlreiche bodennistende Hautflügler und weitere Mitglieder xerothermer Gilden bilden. Die Strauchschicht der Böschung ist relativ artenreich und setzt sich vornehmlich aus heimischen Gehölzarten zusammen. Aspektbildend sind vor allem Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Liguster (Ligustrum vulgare) und Wein-Rose (Rosa rubiginosa). Daneben wurden jedoch auch nicht-heimische Arten gefunden, die auf eine ehemalige Bepflanzung der Böschungskrone hinweisen. Zwei Arten seien exemplarisch hervorgehoben: Die Bibernellblättrige Rose (Rosa spinosissima) ist an ihren autochthonen Standorten in Deutschland gefährdet und auf der Roten Liste der Gefäßpflanzenarten Deutschlands unter Kategorie „3“ geführt. Vorkommen wie das hier kartierte müssen jedoch aufgrund der Flächenentstehung und Nutzungsgeschichte als synanthrop bzw. angepflanzt gelten. Die Art wird daher hier nicht zu den autochthonen Rote Liste-Arten gezählt. Eine weitere synanthrope Art stellt der Hahnensporn- Weißdorn (Crataegus crus-galli) dar. Das ursprünglich aus dem östlichen Nordamerika stammende Weißdorngewächs kommt in Deutschland unbeständig adventiv vor und könnte ebenfalls einst angepflanzt worden sein. In Köln sind derzeit unseres Wissens keine weiteren Standorte der markant bedornten Art bekannt. Die Graslandvegetation zwischen den Strauchgruppen wird strukturell von den Horstgräsern Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Rohr-Schwingel (Festuca arundinacea) aufgebaut. Dazwischen sind Graslandarten ebenso vertreten wie Arten der (nährstoffreichen) Säume und 13 ruderale Arten (vgl. Tabelle 4). Als einzige Art der Roten Liste konnte der Kleine Wiesenknopf (Sanguisorba minor) in der autochthonen Unterart ssp. minor nachgewiesen werden. Pflanzenarten der Roten Liste: Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf NRBU 3/ NRW * (Böschung BB11) Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Baumschicht Betula pendula Hänge-Birke s Juglans regia Walnuss s Quercus robur Stiel-Eiche s Strauchschicht Ailanthus altissima Götterbaum s Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel dl Crataegus crus-galli Hahnensporn-Weißdorn s Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen fl Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster fl Pinus sylvestris Wald-Kiefer s Rosa rubiginosa Wein-Rose f Rosa spinosissima Bibernellblättrige Rose s NRW R/ D 3 Rubus fruticosus agg. Artengruppe Brombeere f Symphoricarpos albus Schneebeere s Krautschicht Aphanes cf. arvensis Acker-Frauenmantel fl Arenaria serpyllifolia Quendelblättriges Sandkraut fl Arrhenatherum elatius Glatthafer fl Bromus sterilis Taube Trespe f Bromus tectorum Dach-Trespe dl Bryonia dioica Rotbeerige Zaunrübe s Carduus acanthoides Weg-Distel f Cerastium semidecandrum Fünfmänniges Hornkraut fl Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel fl Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn (juv.) fl Cynoglossum officinale Hundszunge fl Epilobium montanum Berg-Weidenröschen s Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel s Festuca arundinacea Rohr-Schwingel fl Galium album Weißes Labkraut s Geum urbanum Echte Nelkenwurz s 14 Glechoma hederacea Gundermann s Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut f Juglans regia Walnuss (juv.) s Lupinus polyphyllos Vielblättrige Lupine fl Quercus robur Stiel-Eiche (juv.) s Rumex acetosella Kleiner Sauerampfer fl Sanguisorba minor ssp. minor Kleiner Wiesenknopf fl NRBU 3/ NRW * Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut f Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke fl Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze f Kryptogamenschicht (nicht vollständig erfasst) Campylopus introflexus Kaktusmoos fl Tabelle 4: Gefäßpflanzenarten von Becken 2, Böschung, BB11 – Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Bromus sterilis Taube Trespe s Bromus tectorum Dach-Trespe s Carduus acanthoides Weg-Distel s Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Tabelle 5: Gefäßpflanzenarten von Becken 2, Böschung, GF0 – Vegetationsarme bzw. -freie Bereiche, rohbodenreich. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 15 Infiltrationsbecken 3 Infiltrationsbecken 3 wird aktuell nicht genutzt. Es wurden die südexponierte Böschung sowie die Grubensohle vollständig kartiert. Die Vegetation ähnelt in beiden Bereichen derjenigen von Becken 1, stellt sich allerdings noch deutlich artenärmer dar. Auf der Böschung wechseln von Gehölzen dominierte Bereiche und Offenland einander ab. Es finden sich sowohl kleinräumig entwickelte Silikattrockenrasenbestände als auch vegetationsarme Stellen. Die Sohle besteht ebenfalls aus einem Mosaik verschiedener Biotoptypen, deren gemeinsames Merkmal die Brache darstellt. Weite Bereiche der Sohle bestehen dabei aus einer extrem einförmigen und artenarmen Graslandbrache, die im Wesentlichen von Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) gebildet wird. Aufgrund fehlender Kennarten wurden diese Flächen als HW0 Industriebrache kartiert. Sie gruppieren sich vor allem entlang der Sohlenränder und auf der südlichen (schattierten) Seite. Die am stärksten sonnenexponierten Sohlenbereiche tragen eine Art Silikattrockenrasen, ähnlich der Sohlenfläche von Becken 1, allerdings mit weniger charakteristischen Arten und von den ausdauernden Untergräsern Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) und Rot-Schwingel (Festuca rubra agg.) aufgebaut. Kartierte Biotoptypen: Böschung BA2 – Flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht-heimischen Baumarten Böschung DC0 – Silikattrockenrasen, äußerst artenarm Böschung GF0 – Vegetationsarme bzw. -freie Bereiche, rohbodenreich Sohle DC0 – Silikattrockenrasen Sohle HW0 – Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen Blick auf Böschung und Grubensohle von Becken 3. An der Böschung wechseln kleinräumige Grasfluren, vegetationsarme Bereiche und Gehölzdickichte einander ab. Gebänderter Fallkäfer (Cryptocephalus vittatus, Familie Chrysomelidae) an Wiesen-Habichtskraut (Hieracium caespitosa). Die Art entwickelt sich laut Literatur an Wiesen- Margerite, die jedoch nicht kartiert wurde. Die Silikattrockenrasenelemente der südexponierten Böschungsseite sind sogar noch artenärmer als diejenigen in der Beckensohle und bauen sich aus wenigen, meist therophytischen Süßgräsern auf. Hier finden sich auch die beiden einzigen Arten der Roten Liste in Becken 3: Haar -Schwingel (Festuca filiformis) und Trespen-Federschwingel (Vulpia bromoides). Als weitere gefährdete Art konnte das Hügel-Vergissmeinnicht (Myosotis ramosissima) in einiger Anzahl in den strahlungsintensiveren 16 Sohlenbereichen festgestellt werden. Die Art kommt in Köln in geeigneten Sekundärbiotopen durchaus nicht selten vor. Pflanzenarten der Roten Liste: Festuca filiformis Haar-Schwingel NRBU */ NRW V (Böschung DC0) Myosotis ramosissima Hügel-Vergissmeinnicht NRBU */ NRW 3 (Sohle DC0) Vulpia bromoides Trespen-Federschwingel NRBU */ NRW 3 (Böschung DC0 & Sohle DC0) Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Baumschicht Pinus nigra Schwarz-Kiefer f Pinus sylvestris Wald-Kiefer s Prunus avium Vogel-Kirsche s Quercus robur Stiel-Eiche s Sequoiadendron giganteum Riesen-Mammutbaum fl Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel dl Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen s Ligustrum vulgare Liguster fl Quercus robur Stiel-Eiche s Rosa cf. canina Hunds-Rose s Krautschicht Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel s Galium aparine Kletten-Labkraut s Geranium robertianum Stink-Storchschnabel s Geum urbanum Echte Nelkenwurz s Poa pratensis Wiesen-Rispengras fl Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut s Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke s Urtica dioica Große Brennnessel fl Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Tabelle 6: Gefäßpflanzenarten von Becken 3, Böschung, BA2 – Flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht-heimischen Baumarten. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 17 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Arrhenatherum elatius Glatthafer s Bromus sterilis Taube Trespe dl Bromus tectorum Dach-Trespe fl Carduus acanthoides Weg-Distel f Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras s Festuca filiformis Haar-Schwingel fl NRBU */ NRW V Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht fl Senecio inaequidens Schmalblättriger Greiskraut f Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Vulpia bromoides Trespen-Federschwingel fl NRBU */ NRW 3 Tabelle 7: Gefäßpflanzenarten von Becken 3, Böschung, DC0 – Silikattrockenrasen. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Carduus acanthoides Weg-Distel s Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Tabelle 8: Gefäßpflanzenarten von Becken 3, Böschung, GF0 – Vegetationsarme bzw. -freie Bereiche. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 18 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Arenaria serpyllifolia Quendelblättriges Sandkraut fl Agrostis capillaris Rotes Straußgras dl Bromus tectorum Dach-Trespe fl Carduus acanthoides Weg-Distel f Cerastium semidecandrum Fünfmänniges Hornkraut fl Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel s Cynoglossum officinale Hundszunge s Draba verna agg. Frühlings- Hungerblümchen Aggregat fl Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel fl Festuca rubra agg. Rotschwingel Artengruppe fl Myosotis ramosissima Hügel-Vergissmeinnicht fl NRBU */ NRW 3 Poa pratensis Wiesen-Rispengras f Rumex acetosella Kleiner Sauerampfer fl Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer s Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut f Urtica dioica Große Brennnessel fl Verbascum nigrum Schwarze Königskerze f Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze f Veronica arvensis Feld-Ehrenpreis fl Vulpia bromoides Trespen-Federschwingel fl NRBU */ NRW 3 Tabelle 9: Gefäßpflanzenarten von Becken 3, Sohle, DC0 – Silikattrockenrasen. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 19 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel f Rosa rubiginosa Wein-Rose fl Krautschicht Arrhenatherum elatius Glatthafer dl Bromus sterilis Taube Trespe s Calamagrostis epigejos Land-Reitgras dl Carduus acanthoides Weg-Distel s Cerastium holosteoides Gewöhnliches Hornkraut s Hieracium caespitosum Wiesen-Habichtskraut s Holcus lanatus Wolliges Honiggras f Lupinus polyphyllos Vielblättrige Lupine fl Tabelle 10: Gefäßpflanzenarten von Becken 3, Sohle, HW0 – Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). Infiltrationsbecken 4 Infiltrationsbecken 4 wird aktuell genutzt und war zum Begehungszeitpunkt im westlichen Sohlenbereich etwa knöchel- bis kniehoch mit Filtrationswasser bedeckt. Ein Zugang zu den stark zugewachsenen Böschungsbereichen war daher nicht überall möglich. Kartierte Biotoptypen: Böschung BB11 – Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten Am Böschungsfuß von Becken 4 geht die Gebüschvegetation nahezu übergangslos in ein stehendes Gewässer mit krautreicher Ufervegetation über. Eine Begehung der Böschungsbereiche von der unteren Seite war daher nur sehr eingeschränkt möglich. Nach Osten hin nimmt die Dichte der Strauchvegetation auf der Böschung allmählich ab. Stellenweise fehlt die Strauchschicht nahezu vollständig und es bildet sich unter der Baumkronenschicht eine lückige Grasschicht aus. 20 Zwischen den mit dichtwüchsigen Gehölzgruppen bewachsenen Böschungsbereichen finden sich stellenweise von krautigen Pflanzen dominierte Stellen ohne Phanerophytenbedeckung. Vorherrschende Artengruppe sind hier hochwüchsige konkurrenzkräftige Gräser und Krä uter der nährstoffreichen Offenlandlebensräume (Ruderalflächen, Säume, Graslandbrachen), wie etwa Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Taube Trespe (Bromus sterilis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) oder Große Brennnessel (Urtica dioica). Nur an wenigen Stellen zeigen sich nährstoffarme und niederwüchsige Teilbestände. Hier konnte als einzige Rote Liste -Art mit wenigen Exemplaren der in der niederrheinischen Bucht neuerdings als „2“ (stark gefährdet) eingestufte Gewöhnliche Hornklee (Lotus corniculatus) nachgewiesen werden. Am Ostende der Böschung sind sehr kleinräumig einige vegetationsarme Bereiche vorhanden, die aufgrund der geringen Größe allerdings nicht separat auskartiert wurden. Sie ähneln stark dem Biotoptyp GF0 aus Becken 2. Pflanzenarten der Roten Liste: Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee NRBU 2/ NRW * (Böschung BB11) Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Baumschicht Pinus sylvestris Wald-Kiefer fl Prunus avium Vogelkirsche s Quercus robur Stiel-Eiche s Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel f Crataegus crus-galli Hahnensporn-Weißdorn s Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen s Juglans regia Walnuss s Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster s Prunus avium Vogelkirsche f Prunus spinosa Schlehe s Rosa rubiginosa Wein-Rose s Rosa spinosissima Bibernellblättrige Rose dl NRW R/ D 3 Rubus fruticosus agg. Artengruppe Brombeere dl Sambucus nigra Schwarzer Holunder f Krautschicht Agrostis capillaris Rotes Straußgras dl Alopcurus pratensis Wiesen-Fuchsschwanz fl Arrhenatherum elatius Glatthafer fl 21 Bromus hordeaceus Weiche Trespe fl Bromus sterilis Taube Trespe dl Bryonia dioica Rotbeerige Zaunrübe s Carduus acanthoides Weg-Distel fl Cerastium holosteoides Gewöhnliches Hornkraut s Chaerophyllum temulum Taumelnder Kälberkropf fl Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel f Cynoglossum officinale Hundszunge s Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras fl Dryopteris filix-mas Gewöhnlicher Wurmfarn s Erigeron annuus Einjähriger Feinstrahl s Festuca pratensis Wiesen-Schwingel fl Festuca rubra agg. Rotschwingel Artengruppe fl Galium album Weißes Labkraut s Geum urbanum Echte Nelkenwurz s Glechoma hederacea Gundermann s Holcus lanatus Wolliges Honiggras fl Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut fl Inula conyzae Dürrwurz s Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee s NRBU 2/ NRW * Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht s Phalaris arundinacea Rohr-Glanzgras fl Phragmites australis Schilf fl Poa pratensis Wiesen-Rispengras f Prunus avium Vogelkirsche (juv.) fl Ranunculus repens Kriechender Hahnenfuß s Rumex acetosella Kleiner Sauerampfer s Rumex sanguineus Blut-Ampfer s Scrophularia nodosa Knotige Braunwurz s Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut f Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke s Urtica dioica Große Brennnessel dl Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Tabelle 11: Gefäßpflanzenarten von Becken 4, Böschung, BB11 – Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 22 Infiltrationsbecken 5 Das Infiltrationsbecken 5 befindet sich aktuell nicht in Nutzung und es wurden dem Auftrag entsprechend sowohl die Böschung als auch die Grubensohle vollständig floristisch erfasst. Während die Böschung durchgehend aus einem flächigen Kleingehölz mit Strauch- und Baumschicht besteht, zeigt sich die Grubensohle heterogener strukturiert und weist sowohl Magerrasenelemente als auch Brachstadien mit dominierenden Gräsern oder Sträuchern auf. Wie auch in der Sohle von Becken 3 konnten die Grasbestände hier nur unter Schwierigkeiten einem Biotoptyp zugeordnet werden und wurden letztlich als HW0 Industriebrache kartiert. Kartierte Biotoptypen: Böschung BA1 – Flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten Sohle BB11 – Gebüsch oder Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten Sohle DC0 – Silikattrockenrasen, flechten- und moosreich Sohle HW0 – Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen Blick in den mittleren Bereich der Grubensohle von Becken 5. Die als BB11 kartierte Fläche wird flächig von Gehölzaufwuchs dominiert. Im Bild dominiert der Sanddorn (Hippophae rhamnoides), der abseits der Nord- und Ostseeküsten als synanthropes Florenelement gilt. Böschung von Becken 5, Blickrichtung Südost. Die Baumschicht weist deutliche Trockenschäden im Kronenbereich auf. 23 Im östlichen Teil der Sohle von Becken 5 findet sich eine flächige, allerdings sehr artenarme Trockenrasenvegetation. Visuell dominant sind hier vor allem die rot verfärbten sukkulenten Sprossen des Weißen Mauerpfeffers (Sedum album). Eine weitere dominante Art im Trockenrasen stellt das als invasiv eingestufte Kaktusmoos (Campylopus introflexus) dar, das selbst auf extremsten Trockenstandorten dichte Polster ausbilden kann und sehr ausbreitungsfreudig ist. Im Trockenzustand fallen die silbrig-grauen Glashaare der Blattspitzen besonders ins Auge. Die Böschungsvegetation ist durch verholzende Arten gekennzeichnet und weist keine Besonderheiten auf. Eine Krautschicht ist bis auf die Ränder am Böschungsfuß nur rudimentär ausgebildet und besteht durchweg aus nitrophilen Arten der nährstoffreichen Säume und Waldränder (vgl. Tabelle 12). In der Sohle finden sich insgesamt drei Biotoptypen miteinander verzahnt. Auf den Standorten mit fortgeschrittener Bodenbildung bzw. früherer Wasserfiltration stockt ein Bestand aus ausläuferbildenden Gehölzarten. Vor allem Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Sanddorn (Hippophae rhamnoides) bilden dominante, voneinander getrennte Reinbestände. Die dürftig entwickelte Krautschicht besteht aus wenigen, konkurrenzkräftigen Süßgräsern (vgl. Tabelle 13). Nicht von Gehölzaufwuchs dominierte Bereiche mit relativ geschlossener Grasnarbe wurden dem Biotoptyp HW0 Industriebrachen zugeschlagen. Vergleichbar mit dem Bestand in Becken 3 baut sich auch hier die Krautschicht aus konkurrenzkräftigen, ausdauernden Süßgräsern wie Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) und Glatthafer (Arrhenatherum elatius) auf. Als Begleiter finden sich typische Arten der trockenen Ruderalstandorte, wie zum Beispiel Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Nachtkerzen (Oenothera biennis agg.), Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens), Weiße Lichtnelke (Silene latifolia ssp. alba) und Schwarze Königskerze (Verbascum nigrum) (vgl. Tabelle 15). Keine dieser Arten ist in Köln besonders selten oder gefährdet. Schließlich findet sich hauptsächlich am östlichen Sohlenende eine Art sekundärer Silikattrockenrasen, der aus sehr wenigen Arten aufgebaut ist und stark von Weißem Mauerpfeffer (Sedum album) und dem nicht-heimischen Kaktusmoos (Campylopus introflexus) dominiert wird. Als Kennarten der Silikattrockenrasen können Fünfmänniges Hornkraut (Cerastium semidecandrum) und Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella) gelten. Pflanzen der Roten Listen konnten in Becken 5 nicht gefunden werden. 24 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Baumschicht Acer campestre Feld-Ahorn s Betula pendula Hänge-Birke s Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn s Prunus avium Vogel-Kirsche s Quercus robur Stiel-Eiche s Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel f Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen f Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster f Rubus fruticosus agg. Brombeere Artengruppe f Rosa rubiginosa Wein-Rose s Sambucus nigra Schwarzer Holunder f Viburnum lantana Wolliger Schneeball s Krautschicht Bryonia dioica Rotbeerige Zaunrübe s Chelidonium majus Schöllkraut fl Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel s Galium aparine Kletten-Labkraut fl Geum urbanum Echte Nelkenwurz s Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke s Urtica dioica Große Brennnessel fl Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Tabelle 12: Gefäßpflanzenarten von Becken 5, Böschung, BA1 – Flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 25 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel dl Euonyums europaea Gewöhnliches Pfaffenhütchen dl Hippophae rhamnoides Sanddorn dl Rosa cf. canina Hunds-Rose fl Rosa rubiginosa Wein-Rose fl Krautschicht Bromus sterilis Taube Trespe f Calamagrostis epigejos Land-Reitgras fl Festuca rubra agg. Rotschwingel-Aggregat f Holcus lanatus Wolliges Honiggras fl Oenothera biennis agg. Zweijährige Nachtkerze- Aggregat s Tabelle 13: Gefäßpflanzenarten von Becken 5, Sohle, BB11 – Gebüsch oder Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Cerastium semidecandrum Fünfmänniges Hornkraut f Hypericum perforatum Tüpfel-Johanneskraut f Oenothera biennis agg. Zweijährige Nachtkerze- Aggregat fl Rumex acetosella Kleiner Sauerampfer f Sedum album Weißer Mauerpfeffer dl Kryptogamenschicht (nicht vollständig erfasst) Campylopus introflexus Kaktusmoos dl Tabelle 14: Gefäßpflanzenarten von Becken 5, Sohle, DC0 – Silikattrockenrasen. Häufigkeiten nach LANUV-Standard. s – selten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel fl Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen s Hippophae rhamnoides Sanddorn fl Ligustrum vulgare Liguster s 26 Rosa cf. canina Hunds-Rose s Rosa rubiginosa Wein-Rose fl Rubus fruticosus agg. Aggregat Brombeere f Sambucus nigra Schwarzer Holunder s Krautschicht Aphanes cf. arvensis Acker-Frauenmantel f Barbarea cf. vulgaris Echtes Barbarakraut s Bromus sterilis Taube Trespe s Calamagrostis epigejos Land-Reitgras dl Carduus acanthoides Weg-Distel s Cerastium holosteoides Gewöhnliches Hornkraut s Cerastium cf. semidecandrum Fünfmänniges Hornkraut fl Cirsium arvense Acker-Kratzdistel s Cynoglossum officinale Hundszunge s Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras fl Epilobium angustifolium Schmalblättriges Weidenröschen s Festuca rubra agg. Rotschwingel-Aggregat dl Geranium molle Weicher Storchschnabel s Geum urbanum Echte Nelkenwurz s Glechoma hederacea Gundermann s Hieracium caespitosum Wiesen-Habichtskraut s Holcus lanatus Wolliges Honiggras f Hypericum perforatum s.str. Tüpfel-Johanniskraut f Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht dl Myosotis spec. Vergissmeinnicht s Ochlopa annua agg. Einjähriges Rispengras fl Oenothera biennis agg. Gewöhnliche Nachtkerze- Aggregat f Poa pratensis Wiesen-Rispengras fl Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut f Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke f Solanum dulcamara Bittersüßer Nachtschatten s Urtica dioica Große Brennnessel dl Verbascum nigra Schwarze Königskerze fl Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Veronica arvensis Acker-Ehrenpreis f Tabelle 15: Gefäßpflanzenarten von Becken 5, Sohle, HW0 – Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 27 Infiltrationsbecken 6 Infiltrationsbecken 6 ist derzeit in Nutzung und besteht im Sohlenbereich zum Teil aus einem stehenden Gewässer mit krautreicher Ufervegetation. Entsprechend wurde in Becken 6 nur die südexponierte Böschung kartiert. Auf der Böschungskrone fällt die vorwiegend fremdländische Baumschicht auf, die aus Riesen-Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) und Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) besteht. Darunter stockt eine mehr oder weniger durchgehende Strauchschicht, die vielerorts von Brombeerdickichten überwachsen ist. Die nur stellenweise ausgeprägte Krautschich t besteht aus nitrophilen, schattentoleranten Arten der nährstoffreichen Säume. Oft wird der Bestand jeweils aus nur einer Art gebildet. Kartierte Biotoptypen: Böschung BA2 – Flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht-heimischen Baumarten Böschung DC0 – Silikattrockenrasen, kleinflächig auf Deichkrone Böschung GF0 – Vegetationsarme bzw. -freie Bereiche, flechten- und rohbodenreich Riesen-Mammutbäume säumen die Böschungskrone von Becken 6. Über weite Bereiche ist die südexponierte Böschung von Becken 6 kaum begehbar. Dichte Sträucher oder wie hier sichtbar Brombeerdickichte ließen keine flächendeckende Kartierung zu. An zwei Stellen öffnet sich die Gehölzvegetation und macht kleinräumig anderen Biotoptypen Platz. Auf der Böschungskrone wurde an einer Stelle ein kleiner Magerrasen kartiert (DC0 Silikattrockenrasen), der mit den Therophyten Nelken-Haferschmiele (Aira caryophyllea) und Trespen- Federschwingel (Vulpia bromoides) die beiden einzigen Rote Liste-Arten in Becken 6 beherbergt. Während der Trespen-Federschwingel auf anthropogenen Industriefolgelandschaften in Köln immer wieder vorkommt, ist die Nelken-Haferschmiele für gewöhnlich nur auf Primärstandorten zu finden und kennzeichnet Sandmagerrasen auf Lockersedimentböden ebenso wie magere Extensivweiden und - wiesen an sandigen Standorten. Ein zweiter, sehr kleinräumiger Offenbereich ist nahezu vegetationslos und wurde entsprechend als GF0 erfasst (vgl. Tabelle 18). 28 Pflanzenarten der Roten Liste: Aira caryophyllea Nelken-Haferschmiele NRBU 3/ NRW 3 (Böschung DC0) Vulpia bromoides Trespen-Federschwingel NRBU */ NRW 3 (Böschung DC0) Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Baumschicht Abies nordmanniana Nordmann-Tanne s Acer campestre Feld-Ahorn s Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn s Betula pendula Hänge-Birke s Pinus nigra Schwarz-Kiefer fl Populus canadensis Kanadische Pappel s Prunus avium Vogel-Kirsche f Quercus robur Stiel-Eiche s Sequoiadendron giganteum Riesen-Mammutbaum fl Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel f Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen f Ligustrum vulgare Liguster s Rosa cf. canina Hunds-Rose fl Rubus fruticosus agg. Aggregat Brombeere dl Sambucus nigra Schwarzer Holunder f Symphoricarpos albus Schneebeere s Krautschicht Barbarea cf. vulgaris Echtes Barbarakraut s Bryonia dioica Rotbeerige Zaunrübe s Cirsium arvense Acker-Kratzdistel s Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel s Epilobium montanum Berg-Weidenröschen s Ficaria verna Scharbockskraut dl Galium aparine Kletten-Labkraut dl Geranium robertianum Stink-Storchschnabel fl Geum urbanum Echte Nelkenwurz s Glechoma hederacea Gundermann dl Holcus lanatus Wolliges Honiggras fl Myosotis arvensis Acker- Vergissmeinnicht fl Poa pratensis Wiesen-Rispengras fl 29 Ranunculus repens Kriechender Hahnenfuß fl Sedum album Weißer Mauerpfeffer fl Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut s Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke s Sonchus asper Raue Gänsedistel s Urtica dioica Große Brennnessel dl Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Tabelle 16: Gefäßpflanzenarten von Becken 6, Böschung, BA2 – Flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht-heimischen Baumarten, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Aira caryophyllea Nelken-Haferschmiele fl NRBU 3/ NRW 3 Geranium dissectum Schlitzblättriger Storschschnabel s Holcus lanatus Wolliges Honiggras fl Hypericum perforatum s.str. Tüpfel-Johanniskraut fl Poa pratensis Wiesen-Rispengras f Trifolium dubium Kleiner Klee f Verbascum nigrum Schwarze Königskerze s Vulpia bromoides Trespen- Federschwingel f NRBU */ NRW 3 Tabelle 17: Gefäßpflanzenarten von Becken 6, Böschung, DC0 – Silikattrockenrasen, kleinflächig auf Deichkrone, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). 30 Wiss. Name Deutscher Name Häufigkeit RL-Status Krautschicht Cardaria draba Pfeil-Kresse s Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel s Cynoglossum officinale Hundszunge s Festuca rubra agg. Rotschwingel-Aggregat s Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze s Tabelle 18: Gefäßpflanzenarten von Becken 6, Böschung, GF0 – Vegetationsarme bzw. -freie Bereiche, flechten- und rohbodenreich, f – frequent (> 1 %), d – dominant (> 25 %), l – lokal (Suffix). Aus floristischer Perspektive erscheinen die kartierten Flächen in den Infiltrationsbecken und an deren südexponierten Böschungen aufgrund der relativ starken Artenarmut und aufgrund fehlender gefährdeter Arten als insgesamt mäßig wertgebend und für partielle Nutzungsänderungen potenziell geeignet. Bewertung Vegetation: Insgesamt lässt sich die Vegetation der Infiltrationsbecken in zwei Gruppen einteilen. Im Bereich der Böschungen überwiegen Gehölzbestände mit einer mehr oder weniger geschlossenen Strauchschicht und einer stellenweise darüber gelagerten Baumschicht von variierendem Deckungsgrad. Offenbereiche sind nur an einigen Stellen auf den Böschungen zu finden. Der Bereich der Beckensohlen hingegen weist durchgehend unterschiedliche Brachestadien von Sandtrockenrasen, Gras- und Buschland auf. Je nach Dauer der Sukzession in den einzelnen Becken sowie der Relieferung bzw. der Höhenunterschiede innerhalb der Beckensohlen überwiegen xerotherme oder mesotherme Bedingungen, die über die Zeit zu unterschiedlichen Ausgestaltungen der jeweiligen Flora führen. Aufgrund der weitestgehend fehlenden menschlichen Eingriffe in diese Offenlandschaft folgen im Wesentlichen Sukzessionsstadien aufeinander, die jedoch durch den anste henden Unterboden und die nur geringen Bodenbildungsraten relativ langsam abzulaufen scheinen. Ein Vergleich der verfügbaren historischen Luftbilder bis in die frühen 1990er Jahre zeigt eindrücklich, wie wenig sich die Sohlenbereiche in den 30 vergangenen Jahren verändert haben. Aus der Vogelperspektive sind auch heute noch ganz ähnliche Farbmuster erkennbar wie damals, was auf eine hohe Konstanz der Vegetationsbestände hinweist, wie auch auf die tendenziell eher schwierigen abiotischen Grundbedingungen, die vor allem über eine hohe Strahlungsintensität und den mutmaßlich kaum mit Nährstoffen versorgten Rohboden schnellere Sukzessionsprozesse verhindert haben. Die historischen Luftbilder geben darüber hinaus auch Aufschluss darüber, wie die Entwicklung der Böschungsbereiche abgelaufen ist. Die ersten Bilder aus den 1990er Jahren zeigen, dass ursprünglich nur die Böschungskronenbereiche, nicht aber die Böschungen selbst, mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt waren. Die Böschungen haben sich erst im Laufe der Jahre über natürliche 31 Prozesse von Offenland zu Gebüschen und Kleingehölzen entwickelt – die nordexponierten (in dieser Untersuchung nicht mitkartierten) Hänge deutlich rascher als die xerothermen südexponierten Hänge, auf denen einige Stellen bis heute eine geschlossene Strauch- oder Baumbedeckung vermissen lassen. Die Vegetationskarten stellen die erfassten Biotoptypen kartographisch dar. Die Gehölzbestände unterscheiden sich voneinander durch die (fehlende) Ausprägung einer Baumschicht sowie durch die Herkunft der Gehölzarten (in Biotoptyp BA2 prägen nicht-heimische Baumarten wie Schwarz-Kiefer und Riesen-Mammutbaum aus der ursprünglichen Bepflanzung das Bild). Die Offenlandbiotoptypen erstrecken sich zumeist in den Sohlenbereichen der Untersuchungsflächen. In allen Untersuchungsflächen wurden summiert 108 Gefäßpflanzenarten und eine Moosart identifiziert. Davon werden 6 Arten in den Roten Listen NRW bzw. Niederrheinische Bucht (NRBU) als gefährdet geführt. Auch wenn es sich bei einigen der Offenlandbiotoptypen um durchaus seltene Typen handelt (vor allem die Silikattrockenrasen), die in den heutigen stark eutrophierten Kulturlandschaften kaum noch vorkommen, hält sich Zahl wertgebender Pflanzenarten stark in Grenzen. Die relativ schwach ausgestatteten Florenspektren hängen in erster Linie mit der fehlenden historischen Zeittiefe sowie mit nicht vorhandenen Ausbreitungskorridoren für extremophile Pflanzenarten zusammen. Die unmittelbare Umgebung des Wasserwerks besteht aus den homogenen und lebensfeindlichen Feldfluren der intensiv genutzten Bördelandschaft, die aufgrund der seit Jahrzehnten stattfindenden chemisch-synthetischen (Über)düngung und der ständigen Herbizidanwendungen keinerlei konnektive Funktion mehr bieten für die Migration von Pflanzenarten. 3.2 Vögel Die Kartierungen erfolgten am: 14.03.2022 12.04.2022 21.04.2022 04.05.2022 18.05.2022 01.06.2022 15.06.2022 Die folgenden Angaben zu den Vögeln gelten nur für die untersuchten Hangbereiche, nicht für das ganze Becken; Ausnahmen sind erwähnt. Ebenfalls gilt die Übersicht nicht für die ganze Anlage. Die Plateaus der Hänge (auf dem Hangkopf) wurden den untersuchten Hängen zugerechnet. Da die Plateaus eher einen Waldcharakter aufwiesen als die Hänge selber, kamen dort Arten vor, die nicht die Hänge besiedelten. Diese wurden jeweils in der Artenliste unter der Spalte Bemerkung gekennzeichnet durch „nur auf dem Hangkopf“. 32 Einige Arten hatten ein größeres Revier und nutzten die ganze Anlage (z.B. Heckenbraunelle, Buntspecht) oder auch Bereiche außerhalb der Anlage (z.B. Schwanzmeise). Solche Arten konnten nicht einem einzelnen Hang zugeordnet werden und tauchen daher nur in der Übersicht der Anlagen auf. Sie sind in den Bemerkungen gekennzeichnet als „nicht zuzuordnen“. Die Nilgans kam nur in einem Becken vor (s.u.) und dort nur auf dem Boden in Wassernähe. Sie wurde dem entsprechenden Hang zugeordnet und in der Bemerkung entsprechend gekennzeichnet. Dies gilt auch für den einzigen Sumpfrohrsänger, der im Infiltrationsbecken 4 vorkam. Infiltrationsbecken 1: Der Hang war stellenweise nur schütter bewachsen mit großen Lücken und hohem Anteil an sandigem Rohboden. Möglicherweise fand im Hangbereich keine einzige Brut statt. Die erfassten Vogelarten nutzten den Hang nur zur Nahrungssuche und rekrutierten sich hauptsächlich aus dem Gehölz auf dem Hangkopf. Es wurden nur die häufigeren Arten festgestellt. Während des Durchzugs sang eine Klappergrasmücke (Vorwarnliste) auf dem Hang kopf. Sie ist stark an Sträucher in offenem Gelände gebunden und meidet Wald und geschlossene Gebüschzonen. Die Becken wären daher im derzeitigen Stadium gut geeignet für eine Brut. Im April wurden 2 Waldschnepfen auf Nahrungssuche aufgescheucht (s.a. Beck en 5). Rotmilan (gefährdet, besonders geschützt) und Mäusebussard (besonders geschützt) kreisten über dem Becken, letzterer regelmäßig. Infiltrationsbecken 2: Die Gehölze am Hang waren im Westen dicht und wurden nach Osten hin lockerer, wo dann auch unbedeckter Boden eine größere Fläche bedeckte. Der Hangkopf hatte einen stärkeren Waldcharakter, so dass hier typische Waldvögel auftraten (z.B. Zaunkönig, Gartenbaumläufer, Buchfink, Ringeltaube), die auch den Hang zur Nahrungssuche nutzten. Nur der Zilzalp b lieb an sein Revier auf dem Hangkopf gebunden. Neben der einzigen Dorngrasmücke, die am Hangfuß brütete, hatten auch Amsel und Rotkehlchen hier ihr Brutreviere. In der Nähe der Bewässerung hielt sich eine Nilgans über einige Wochen auf, ohne zu brüten. Ein Turmfalke (besonders geschützt, Vorwarnliste, Kölner Bucht: gefährdet) nutzte das Becken zur Nahrungssuche. Durch den offenen Charakter der Becken wird den hier vorkommenden Greifvögeln die Jagd ermöglicht. Allerdings haben sie aufgrund der geringen Größe nur einen sehr geringen Anteil an ihrem Jagdrevier. Infiltrationsbecken 3: Auch hier hatte der Hangkopf einen starken Waldcharakter. In Kombination mit den Sträuchern am Hang, war die Artenvielfalt am Ostende am höchsten. Dies dünnte sich nach Westen aus. Neben den typischen Waldvögeln hatte auch ein Zilpzalp hier seinen Brutplatz. Der Hangbereich wurde nur von Rotkehlchen und Mönchsgrasmücke zur Brut genutzt. Stieglitze waren hier nur auf Nahrungssuche. 33 Infiltrationsbecken 4: Der Hang war locker mit Gebüsch bewachsen ohne großen Rohbodenanteil. Der Hangkopf hatte ebenfalls nur schwachen Waldcharakter, was aber für die Anwesenheit einiger Waldvogelarten genügte. Die Westseite des Hanges wies ein solch dichtes Gebüsch auf, dass h ier Zaunkönig und Mönchsgrasmücke brüteten. Der Rest wurde nur zur Nahrungssuche aufgesucht. Die Vegetation mit Röhrichtcharakter im Becken nutzte ein Sumpfrohrsänger (Vorwarnliste, Kölner Bucht: gefährdet) zur Brut. Nur hier waren seine Anforderungen an den Brutplatz erfüllt (Hochstaudenflur mit jungen Gebüschen). Besonders die ausgebliebene Pflege sorgte für vertikale Strukturen aus dem Vorjahr, als er im Mai aus dem Überwinterungsgebiet zurückkam. Die Bodenfeuchtigkeit durch die Verrieselung optimiert den Lebensraum für ihn. Die Reviere von Sumpfrohrsänger sind klein, die Nahrung wird bis in eine Entfernung von 100 m gesucht. Mit entsprechender Bewirtschaftung bzw. Pflege der Beckenfläche (Verhinderung der Sukzession) besteht die Möglichkeit hier mehrere Paare anzusiedeln. Infiltrationsbecken 5: Der Hang war durchgängig mit Gehölzen dicht bewachsen. Hier gab es aufgrund des Gehölzalters mehr Brutpaare (Amsel, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen) im unmittelbaren Hangbereich als an allen anderen Hängen. Der Hangkopf wies deutlichen Waldcharakter auf, was sich in der Artenzusammensetzung widerspiegelt. Der junge Gehölzbestand am Hangfuß hatte keinen Einfluß auf die Vogelgemeinschaft. Ein Mäusebussard bezog das Becken in sein Nahrungsrevier mit ein und kreiste reg elmäßig darüber. Auch hier wurde im April (wie im Becken 1) eine Waldschnepfe (gefährdet) gefunden. Diese Art zieht nach der Brut nicht weit, wenn die Temperaturen es zulassen. Die Schnepfen wurden nur einmalig gefunden und sind auf ihrem Zug wahrscheinlich nur kurz eingekehrt. Sie bevorzugen relativ lockeren Gehölzbestand ohne Kronenschluss mit feuchtem, lockerem Boden. Dies ist in den Becken vielfach gegeben. Für einen Brutplatz sind die Gehölzbestände jedoch nicht groß genug. Zusätzlich wurde ein Uhu-Gewölle gefunden, was darauf hindeutet, dass das Becken ein Jagdgebiet des Uhus ist (was bei dem hohen Wildkaninchen-Besatz auch nachvollziehbar ist). Weiterhin wurde die Rupfung einer Ringeltaube gefunden, die vermutlich durch einen Habicht erfolgte (da von unseren heimischen Greifvögeln normalerweise nur ein Habicht eine Ringeltaube schlagen und dann auch abtransportieren kann). Infiltrationsbecken 6: Der Hang war etwas schütterer bewachsen als im Becken 5. In Verbindung mit dem lockeren Baumbestand auf dem Hangkopf siedelte hier auch wieder eine Waldvogelgemeinschaft, von denen einige direkt im Hangbereich brüteten (Amsel, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen) . Auch hier wurde die Rupfung einer Ringeltaube gefunden, die auf einen Habicht hinweist. 34 Bewertung Vögel: Auf den Sohlen der (für PV-Anlagen in Betracht kommenden) unbewässerten Infiltrationsbecken 1, 3 und 5 wurden keine Brutvögel festgestellt. Diese Sohlen werden lediglich zur Nahrungssuche aufgesucht, z.B. von Mäusebussard und Rotmilan. Auf dem Durchzug wurden dort auch rastende Waldschnepfen beobachtet. Bemerkenswert war das Brutrevier eines Sumpfrohrsängers im (bewässerten) Infiltrationsbecken 4. In den benachbarten (südexponierten) Böschungen konnten bisher nur allgemein häufige Brutvogelarten (nur Gehölzbewohner) registriert werden. Lediglich in der (südexponierten) Böschung des Infiltrationsbeckens 1 wurde 1 Klappergrasmücke (Rote Liste NRBU: V / Rote Liste NRW: V), als bemerkenswerte Vogelart, festgestellt. Die Klappergrasmücke ist dadurch charakterisiert, dass sie sich ausschließlich an und in ihrem Brutgehölz bewegt und auch nur dort ihre Nahrungssuche stattfindet. Sie kommt deshalb oft auch in innerstädtischen Gehölzen vor, wenn diese ihre Ansprüche (z.B. ausreichende Deckung und Nahrung) erfüllen. Habitatbäume wurden in den (südexponierten) Böschungen nicht gefunden. Es gibt zwar Totholz, der Umfang ist jedoch zu gering um als Habitatbaum zu gelten. Höhlenbewohner (z.B. Meisen) sind da, brüten aber an einem anderen Standort oder in Nisthilfen (diese Nisthilfen und die darin befindlichen Gartenschläfer werden von Herrn Sütsch betreut). 3.3 Fledermäuse Die Kartierung erfolgte am: 14.03.2022 Bewertung Fledermäuse: Die Tagbegehung zur einmaligen Erfassung von Baumhöhlen u.ä. im Bereich der jeweiligen südexponierten Böschungen erfolgte in den Infiltrationsbecken 1, 3 und 5. Habitatbäume, Baumhöhlen u.ä. wurden nicht gefunden. Quartiere könnten sich jedoch in den Nisthilfen befinden (die von Herrn Sütsch betreut werden). Da die Sohlen der Infiltrationsbecken 1, 3 und 5 relativ blütenarm sind, ist dort nicht mit einem hohen Aufkommen an nachtaktiven Fluginsekten (als Nahrungsgrundlage für die Fledermäuse) zu rechnen. 35 3.4 Amphibien Die Kartierungen erfolgten am: 14.03.2022 12.04.2022 18.05.2022 15.06.2022 08.07.2022 22.07.2022 09.08.2022 Infiltrationsbecken 1: keine Amphibien Infiltrationsbecken 2: keine Amphibien Infiltrationsbecken 3: keine Amphibien Infiltrationsbecken 4: keine Amphibien Infiltrationsbecken 5: subadulte Grasfrösche (3 Individuen) Infiltrationsbecken 6: Grasfrosch-Larven (sehr wenige) Erdkröten-Larven (wenig) subadulte Erdkröte (1 Individuum) Bewertung Amphibien: Die Besiedlung durch Amphibien, auch in den bewässerten Infiltrationsbecken, ist extrem schwach. Die Ursache hierfür ist unklar, da die Habitate, zumindest in den bewässerten Infiltrationsbecken, günstig erscheinen. Die sehr geringen Amphibien-Bestände könnten u.a. in der relativ isolierten Lage der Infiltrationsbecken inmitten der ackergeprägten Feldflur begründet sein, zumal Erdkröte und Grasfrosch eher als Waldarten gelten. Eine Ursache bei der Wasserqualität ist unwahrscheinlich, da die Verrieselungsgewässer von Libellen erfolgreich zur Reproduktion genutzt werden, wobei deren Larven sich sogar über mehrere Jahre im Wasser entwickeln. 36 Der Grasfrosch gilt in NRW zwar (noch) als ungefährdet, wird jedoch in der aktuellen Roten Liste Deutschland (2020) als Art der „Vorwarnliste“ geführt. 3.5 Reptilien Die Kartierungen erfolgten am: 12.04.2022 18.05.2022 15.06.2022 08.07.2022 22.07.2022 09.08.2022 Bewertung Reptilien: Die Infiltrationsbecken 1, 3 und 5 wurden 2021 (im Rahmen der stadtweiten Zauneidechsen- Kartierungen) intensiv abgesucht. Es wurden dort, wie auch 2022 in den anderen Infiltrationsbecken (2, 4 und 6) keine Reptilien festgestellt. Auch dies könnte in der relativ isolierten Lage der Infiltrationsbecken inmitten der ackergeprägten Feldflur begründet sein, da die Habitate günstig erscheinen. 3.6 Tagfalter (und Nachtkerzenschwärmer) Die Kartierungen erfolgten am: 12.04.2022 18.05.2022 15.06.2022 08.07.2022 22.07.2022 09.08.2022 Infiltrationsbecken 1: Distelfalter (max. 1 / Begehung) Gemeiner Bläuling (max. 3 / Begehung) Grünader-Weißling (max. 2 / Begehung) Kleiner Heufalter (max. 2 / Begehung) Kleiner Kohlweißling (max. 2 / Begehung) Kleiner Perlmutterfalter (max. 2 / Begehung) Tagpfauenauge (max. 1 / Begehung) 37 Infiltrationsbecken 2: Admiral (max. 1 / Begehung) Großes Ochsenauge (max. 1 / Begehung) Kleiner Feuerfalter (max. 1 / Begehung) Kleiner Heufalter (max. 1 / Begehung) Kleiner Kohlweißling (max. 1 / Begehung) Tagpfauenauge (max. 1 / Begehung) Waldbrettspiel (max. 1 / Begehung) Infiltrationsbecken 3: Admiral (max. 1 / Begehung) Braunkolbiger Braundickkopffalter (max. 2 / Begehung) Großes Ochsenauge (max. 4 / Begehung) Grünader-Weißling (max. 1 / Begehung) Kleiner Heufalter (max. 1 / Begehung) Kleiner Perlmutterfalter (max. 1 / Begehung) Tagpfauenauge (max. 1 / Begehung) Infiltrationsbecken 4: Gemeiner Bläuling (max. 1 / Begehung) Tagpfauenauge (max. 1 / Begehung) Großes Ochsenauge (max. 1 / Begehung) Großer Kohlweißling (max. 1 / Begehung) Admiral (max. 1 / Begehung) Landkärtchen (max. 2 / Begehung) Kleiner Sonnenröschen-Bläuling (Weibchen) (max. 1 / Begehung) Infiltrationsbecken 5: Kleiner Heufalter (max. 2 / Begehung) Kleiner Kohlweißling (max. 3 / Begehung) Tagpfauenauge (max. 1 / Begehung) Infiltrationsbecken 6: Kleiner Heufalter (max. 1 / Begehung) Landkärtchen (max. 1 / Begehung) Großer Kohlweißling (max. 1 / Begehung) Kleiner Kohlweißling (max. 1 / Begehung) Tagpfauenauge (max. 1 / Begehung) 38 Bewertung Tagfalter: Die Tagfalterfauna weißt nur relativ wenige Arten auf, insb. wenn man das mit den günstig erscheinenden Habitaten in Beziehung setzt (auch hierfür könnte die relativ isolierte Lage der Infiltrationsbecken inmitten der ackergeprägten Feldflur ein Grund sein). Die meisten der erfassten Arten sind „Allerweltsarten“ mit geringen Habitatansprüchen und/oder vagabundierende Arten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Folgenden dargestellt werden. Der Kleine Perlmutterfalter ist eine vagabundierende Art (nicht standorttreu) und gilt als „Wanderfalter“. Er lebt u.a. in Ackerrandstreifen, Stoppeläckern und Magerrasen (wie sie auch die Infiltrationsbecken bieten), wobei die Eier an Veilchen-Arten (auch Gartenformen wie Stiefmütterchen) abgelegt werden. Im Infiltrationsbecken 1 wächst Acker-Hornveilchen (Viola arvensis) stellenweise frequent an der (südexponierten) Böschung, die deshalb potenziell als Eiablageort für den Kleinen Perlmuttfalter in Betracht kommt (zumal dort gleichzeitig 2 Exemplare des Kleinen Perlmutterfalters beobachtet wurden, der normalerweise nur einzeln umherzieht). Kleiner Heufalter Der Kleine Heufalter kommt praktisch in allen Infiltrationsbecken vor, wenn auch in geringen Individuenzahlen. Als typische Art eher frischer Wiesen ist ihm die Vegetation in den Infiltrationsbecken möglicherweise zu schütter und zu trocken bzw. zu nass (in den bewässerten Infiltrationsbecken), außerdem heizen sich die vielfach offenen Kies-/Sandflächen im Sommer extrem auf. Kleiner Sonnenröschen-Bläuling Der Kleine Sonnenröschen-Bläuling breitet sich derzeit im Rheinland aus, wobei die Ursache hierfür unbekannt ist (möglicherweise spielt der Klimawandel hier eine Rolle, wie auch bei vielen anderen Insektenarten). Da die Art typisch ist u.a. für Sandtrockenrasen, Kies- und Sandgruben könnte sie sich in den Infiltrationsbecken möglicherweise etablieren (vor allem, wenn das beobachtete Weibchen bereits befruchtete Eier mitgebracht hat). 39 Tagfalter in den Infiltrationsbecken 2022 RL NRW / Niederrheinische Bucht Admiral Vanessa atalanta * / * Braunkolbiger Braundickkopffalter Thymelicus sylvestris * / * Distelfalter Vanessa cardui * / * Gemeiner Bläuling Polyommatus icarus * / * Großer Kohlweißling Pieris brassicae * / * Großes Ochsenauge Maniola jurtina * / * Grünader-Weißling Pieris napi * / * Kleiner Feuerfalter Lycaena phlaeas * / * Kleiner Heufalter Coenonympha pamphilus * / V Kleiner Kohlweißling Pieris rapae * / * Kleiner Perlmutterfalter Issoria lathonia V / 2 Kleiner Sonnenröschen-Bläuling Aricia agestis V / G Landkärtchen Araschnia levana * / * Tagpfauenauge Inachis io * / * Waldbrettspiel Pararge aegeria * / * Rote Liste (RL) N RW und Niederrheinische Bucht: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet 40 3.7 Heuschrecken Die Kartierungen erfolgten am: 12.04.2022 18.05.2022 15.06.2022 08.07.2022 22.07.2022 09.08.2022 Infiltrationsbecken 1: Blauflügelige Ödlandschrecke (mittelgroße Population) Brauner Grashüpfer Nachtigall-Grashüpfer Weinhähnchen Infiltrationsbecken 2: Blauflügelige Ödlandschrecke (mittelgroße Population) Gemeiner Grashüpfer Grünes Heupferd Langflügelige Schwertschrecke Nachtigall-Grashüpfer Roesels Beißschrecke Infiltrationsbecken 3: Blauflügelige Ödlandschrecke (große Population) Brauner Grashüpfer Gemeiner Grashüpfer Große Goldschrecke Langflügelige Schwertschrecke Nachtigall-Grashüpfer Roesels Beißschrecke Weinhähnchen 41 Infiltrationsbecken 4: Blauflügelige Ödlandschrecke (große Population) Gemeiner Grashüpfer Große Goldschrecke Grünes Heupferd Langflügelige Schwertschrecke Nachtigall-Grashüpfer Punktierte Zartschrecke Roesels Beißschrecke Infiltrationsbecken 5: Blauflügelige Ödlandschrecke (mittelgroße Population) Gemeine Sichelschrecke Grünes Heupferd Langflügelige Schwertschrecke Nachtigall-Grashüpfer Punktierte Zartschrecke Infiltrationsbecken 6: Blauflügelige Ödlandschrecke (mittelgroße Population) Gemeiner Grashüpfer Langflügelige Schwertschrecke Nachtigall-Grashüpfer Säbeldornschrecke Bewertung Heuschrecken: Die Heuschreckenfauna ist erstaunlich artenreich, die Infiltrationsbecken zählen damit zu den artenreichsten Heuschrecken-Flächen in Köln. Ursache hierfür sind vermutlich die vielen verschiedenen Offenland-Habitate (von trocken bis nass) und die teilweise sehr schütteren, trocken- warmen Kies-/Sandflächen. Die relativ isolierte Lage scheint für diese Tiergruppe kein Problem zu sein. Vermutlich wurde die Mobilität der Heuschrecken in der Vergangenheit unterschätzt. Anders als die Tagfalter sind die Heuschrecken nicht auf Blütenreichtum angewiesen, was eine Besiedlung auch gräserdominierter Vegetation (wie teilweise in den Infiltrationsbecken vorhanden) durch Heuschrecken nicht verhindert. Die dominante Art in allen Offenland-Habitaten war der Nachtigall-Grashüpfer. Im Infiltrationsbecken 5 konnte ein außergewöhnlich hoher Bestand an Gemeiner Sichelschrecke festgestellt werden. Im 42 Infiltrationsbecken 1 waren insgesamt nur wenige Heuschrecken zu finden. Die Ursachen hierfür sind unklar. Das starke Auftreten der Blauflügeligen Ödlandschrecke in allen Infiltrationsbecken ist außergewöhnlich. Offensichtlich werden die benötigten Habitatbedingungen für die Art (trocken - warme, vegetationsarme Flächen) optimal erfüllt. Da die Blauflügelige Ödlandschrecke zudem sehr mobil ist, spielt Isolation bei ihr hier wohl keine Rolle. Heuschrecken in den Infiltrationsbecken 2022 RL NRW / Niederrheinische Bucht Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens 2 / V Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus * / * Gemeine Sichelschrecke Phaneroptera falcata * / * Gemeiner Grashüpfer Chorthippus parallelus * / * Große Goldschrecke Chrysochraon dispar * / * Grünes Heupferd Tettigonia viridissiama * / * Langflügelige Schwertschrecke Conocephalus fuscus * / * Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus biguttulus * / * Punktierte Zartschrecke Leptophyes punctatissima * / * Roesels Beißschrecke Metrioptera roeselii * / * Säbeldornschrecke Tetrix subulata * / * Weinhähnchen Oecanthus pellucens * / * Rote Liste (RL) N RW und N iederrheinische Bucht : 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet 4. Hinweise zu möglichen Rodungen für die Zauneidechse Die südexponierten, sandigen Böschungen innerhalb der Infiltrationsbecken sind zwar überwiegend mit Gehölzen bewachsen, aber nach deren Rodung würden sie optimale Lebensräume für Reptilien, insb. für die Zauneidechse, darstellen. Die Kartierungen haben ergeben, dass die anderen vorkommenden Tier- und Pflanzenarten einer solchen Maßnahme nicht entgegenstehen, wobe i selbstverständlich Nistgehölze besonderer Arten (wie z.B. der Klappergrasmücke) erhalten bleiben müssten. Für die Vögel (und Amphibien) würden aber auch in jedem Infiltrationsbecken immer noch genug Gehölze im Umfeld (nämlich 3 von 4 Böschungen) als mit Gehölzen bewachsene Böschungen 43 übrigbleiben. Alle anderen vorkommenden Tierarten (insb. Tagfalter, Heuschreck en) sowie die Rote- Liste-Pflanzenarten der Silikattrockenrasen würden von einer Freistellung / Entbuschung der südexponierten, sandigen Böschungen profitieren. Die südexponierten, sandigen Böschungen innerhalb der Infiltrationsbecken sind (nach deren Freistellung / Entbuschung), groß genug (insb. zusammen mit den mehr oder weniger offenen Beckensohlen), dass sie sich selbst erhaltende Populationen der Zauneidechse beherbergen könnten. Eine dauerhafte Ansiedlung von Zauneidechsen in die Infiltrationsbecken wäre also grundsätzlich möglich. 5. Hinweise zu möglichen PV-Anlagen In den unbewässerten Infiltrationsbecken 1, 3 und 5 sind vor allem die Reste von Silikattrockenrasen bemerkenswert und schützenswert, weil sie einige gefährdete Tierarten (insb. Insekten) und vor allem einige gefährdete Pflanzenarten beherbergen. Diese Reste der Silikattrockenrasen befinden sich jedoch nur noch auf Teilflächen der Beckensohlen und in kleinen Resten auf einigen (südexponierten) Böschungen. Ein Aufstellen von PV-Anlagen scheint mit einer Erhaltung der Silikattrockenrasen kombinierbar, wenn die einzelnen PV-Anlagen ausreichend weit auseinander stehen (für eine ausreichende Belichtung am Boden) und wenn (als Ausgleich für „Beschattungsverluste“) die südexponierten Böschungen entbuscht und zu Silikattrockenrasen entwickelt würden (wobei Brutgehölze für besondere Vogelarten wie die Klappergrasmücke zu erhalten wären). Eine Entbuschung der 3 südexponierten Böschungen mit einer Entwicklung dieser Böschungen zu Silikattrockenrasen erscheint derzeit als eine mögliche Ausgleichsmaßnahme für den Bau der 2 PV - Anlagen. Durch beispielsweise ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr (Freischneider, Balkenmäher) mit Entfernung des Mahdgutes könnten zudem die Silikattrockenrasen bzw. die Flächen unter / zwischen den einzelnen PV-Anlagen vermutlich optimiert werden. Konkrete Planungen zu Pflege und möglichen Ausgleichsmaßnahmen müssten aber erst noch erarbeitet werden (sie sind nicht Bestandteil des bisherigen Auftrages der RheinEnergie). Eine (erhebliche) Betroffenheit von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und/oder Reptilien ist nicht erkennbar, zumal die anderen Gehölzbestände (oben auf den Böschungskronen und im Umfeld von den PV-Anlagen-Planungen) unberührt und somit erhalten bleiben (auch als mögliche Landhabitate von Erdkröten und Grasfröschen).
Anlage 7 Projektbeschreibung
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Versicke rungsbecken Ww Weiler Projektbeschreibung Lageplan Die nördlichen zwei Versickerungsbecken (Gemarkung Esch, Flur 1, Flurstück 56 bzw. Gemarkung Esch, Flur 1, Flurstück 56, Eigentümer jeweils RheinEnergie AG) werden nicht mehr aktiv benötigt. Randbereiche bleiben wegen Verschattung frei, ebenfalls die Zufahrtsrampen Nördlicher Teil: Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Südlicher Teil: Nur geringe Flächen für die Infrastruktur: zentrale Transformatorenstation und Wechselrichterstandorte: Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Gestellfundamente als Betonfertigelemente für Modultische und Wechselrichter ohne Eindringen in die Bodenstruktur: Modultische dienen als Wechselrichtergestell: Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Freie Bereiche zwischen den Modultischen Ost/West oder Süd Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Beispiel nördliches Becken Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Beispiel nördliches Becken Verschattungsbereiche Rampe/ Wartungsweg Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Gesamtansicht Der in den beiden Versickerungsbecken gewonnene Strom wird direkt an das Wasserwerk weitergeleitet. Sowohl Peak- als auch Gesamtleistung des Wasserwerkes liegen über den Werten der PV-Anlage. So ist sichergestellt, dass die gesamtte Strommenge ausschließlich für die Trinkwasserversorgung verwendet wird. Eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde ergab, dass eine Kartierung sinnvoll sei. Der Umfang der Kartierung wurde zwischen der UNB und der Biologischen Station abgestimmt. Rheinenergie AG hat die Biologische Station zwischenzeitlich mit der Durchführung der mit der UNB abgestimmten Kartierung beauftragt. Die gesamte Anlagen ist mit mit Bäumen (z. T. Mammutbäume) umgeben. Diese in Verbindung mit der um ca. 6 m tieferen Lage mindern zwar den Wirkungsgrad, ermöglichen aber auch, dass durch den Aufbau der PV-Anlage das Landschaftsbild sich von außen nicht ändert. Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Wasserwerk Weiler und Versickerungsbecken Vertiefte Versickerungsbecken Versickerungsbeck en Ww Weiler Projektbeschreibu ng Geplante Fläche von oben: Die zu erwartenden Leistungsdaten: • Reduktion des CO2-Ausstosses durch Steigerung der Selbsterzeugung regenerativer Energien. • Nutzung bereits vorhandene, aber nicht mehr benötigte Betriebsflächen als Photovoltaikfläche. • Nähe zum Wasserwerk ermöglicht Eigennutzung. Zahlen: Entfernung zum Wasserwerk 1.500 m PV-Generatorleistung: 1,7 MWp Jahresleistung: 1,4 GWh WW Weiler-Spitzenleistung: 2 MWp WW Weiler Jahresleistung: 11 GWh • Die Leistungsspitzen von Produktion und Verbrauch fallen zeitlich zusammen. • Strom wird nicht ins Verteilnetz eingespeist. • Der jährlich eigenerzeugte Stromeigenanteil liegt bei ca. 13 %. • Die voraussichtliche CO2-Einsparung beträgt knapp 1 Mio. t/a.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Thenhovener Straße
- Malteserstraße 44
- Mittelweg
- Palanterstraße 21
- Parkgürtel 24
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0107/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 16:59