0250/2020
Verlängerung der Stadtbahnlinie 7
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Anlage 2 - BV Porz 01.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 02.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2020 öffentlich 7.9 Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 0 9.09.1991 zur Über- tragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 0250/2020 Die Sitzung wird zwischen 19:17 Uhr bis 19:30 Uhr unterbrochen. Anschließend legen die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Frau Bastian (FDP) einen gemeinsamen Änderungsantrag vor. Bezirksbürgermeister van Benthem lässt zuerst über den gemeinsamen Änderungs- antrag und danach über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU- Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und von Frau Bastian Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung im folgenden Wortlaut zu be- auftragen und die Verwaltungsvorlage entsprechend zu ändern: „1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlänge- rung der Stadtbahnlinie 7 bis Langel an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen wird. 2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergän- zungsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 3. Der Beschluss umfasst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Lülsdorf die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die not- wendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt für alle förderfähigen Teil- abschnitte die Förderung beim Zuschussgeber. Sollte der Zuschussgeber für die Strecke, ganz oder in Teilen, keine Förderfähigkeit genehmigen, sind die notwendi- gen Mittel aus dem städtischen Haushalt bereit zu stellen. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die Verlänge- rung bis Langel in Höhe von prognostizierten 0,86 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik entfallenden Planungskosten für den Teilabschnitt bis Zündorf / Ranzeler Straße (0,43 Mio. €) hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt. Die anfallenden Planungskosten für die Betriebstechnik des restlichen Teilabschnit- tes wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.“ 5. Die Planung und der Bau der Verlängerung der Linie 7 erfolgen unabhängig von eventuellen Planungen von (Neu-)Baugebieten in dieser Region. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 0250/2020 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung im folgenden Wortlaut zu be- auftragen und die Verwaltungsvorlage entsprechend zu ändern: „1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlänge- rung der Stadtbahnlinie 7 bis Langel an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen wird. 2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergän- zungsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 3. Der Beschluss umfasst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Lülsdorf die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die not- wendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt für alle förderfähigen Teilabschnitte die Förderung beim Zuschussgeber . Sollte der Zuschussgeber für die Strecke, ganz oder in Teilen, keine Förderfähigkeit genehmigen, sind die notwendigen Mittel aus dem städtischen Haushalt bereit zu stellen. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die Verlän- gerung bis Langel in Höhe von prognostizierten 0,86 Mio . €. Die auf die Betriebs- technik entfallenden Planungskosten für den Teilabschnitt bis Zündorf / Ranzeler Straße (0,43 Mio. €) hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt. Die anfallenden Planungskosten für die Betriebstechnik des restlichen Teilab- schnittes wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.“ 5. Die Planung und der Bau der Verlängerung der Linie 7 erfolgen unabhängig von eventuellen Planungen von (Neu-)Baugebieten in dieser Region. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/690/1 Vorlagen-Nummer 0250/2020 Freigabedatum 20.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 09.09.1991 zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Zündorf / Ranzeler Straße und in einer weiteren Stufe bis Langel an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen wird. 2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Zündorf / Ranzeler Straße die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Für die weitere Verlängerung bis Langel erstellt die KVB die Vorpla- nung einschließlich einer Nutzen-Kosten-Abschätzung als Planungsvorbereitung. Die KVB bean- tragt für beide Baustufen die Förderung beim Zuschussgeber. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Haltestelle Ran- zeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik entfallenden Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt. Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung der Leistungspha- sen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der städtischen Gewerke in Höhe von ebenfalls prognostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden Planungskosten für die Betriebs- technik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Planung der Verlängerung der Stadtbahnli- nie 7 zu beauftragen, mit der Folge, dass die Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt durchge- führt werden kann. Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Text % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass Köln ist eine prosperierende Stadt, deren Bevölkerung bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen Menschen anwachsen wird. Dies stellt die Stadt auch im Mobilitätssektor vor besondere Herausforderungen. Im Stadtteil Zündorf soll ein neues Wohnquartier entstehen. Parallel zu den Planungen des neuen Wohnquartiers soll die verkehrliche Anbindung dort weiterverfolgt werden. Im Zusammenhang mit den Flächenentwicklungen im Porzer Süden wird derzeit die Machbarkeit einer Ortsumgehung für den motorisierten Individualverkehr untersucht. Diese Verkehrsuntersuchung befasst sich primär mit den verkehrlichen und umwelttechnischen Belangen der im Flächennutzungsplan hinterlegten Strecken- führung der Landesstraße L 82n. Neben der Ortsumgehung ist die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 eine weitere wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung des Gebietes. Umsetzungsplanung Die Stadtbahnlinie 7 soll von der bisherigen Endhaltestelle Zündorf in einer 1. Baustufe bis zur Ran- zeler Straße um 2 Haltestellen verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist die Erlangung des Bau- rechts für die Stadtbahnmaßnahme. Dazu ist die vorliegende Planung zu überprüfen und zu aktuali- 3 sieren. Anschließend ist das seit 2003 ruhende Planfeststellungsverfahren wiederaufzunehmen. Das Vorhaben wurde seinerzeit ausgesetzt, da unter anderem das Baurecht nicht sichergestellt werden konnte. Es ist vorgesehen, dass ein neues Planfeststellungsverfahren nach Aktualisierung der Pla- nungsunterlagen beantragt werden soll. Nach einem erfolgreichen Planfeststellungsverfahren und dem Vorliegen der Genehmigung wird dem Rat der Stadt Köln der Baubeschluss zur Durchführung der Maßnahme vorgelegt. Darüber hinaus soll die weitere Verlängerung der Linie 7 bis Langel vorgeplant werden. Hier wäre eine Verknüpfung mit der geplanten Neubaustrecke Godorf-Lülsdorf-Bonn möglich. Durch die Bestre- bungen des Rhein-Sieg-Kreises zur Schaffung einer neuen Rheinquerung zwischen Lülsdorf und Go- dorf besteht die Möglichkeit, die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis zu einem Verknüpfungspunkt mit dieser neuen Stadtbahnstrecke ebenfalls zu realisieren. Demnach könnte dieser Abschnitt als 2. Baustufe der geplanten Verlängerung bis zur Ranzeler Straße (1. Baustufe) realisiert werden. Die 2. Baustufe hat eine Länge von voraussichtlich ca. 3 km und beinhaltet 2 bis 3 Haltestellen zur Er- schließung Langels. Die Planung für die 2. Baustufe wird parallel zu den Überlegungen des Rhein-Sieg-Kreises vorange- trieben. Für einen Abschluss der Vorplanung sollte das Projekt der neuen Rheinquerung soweit fort- geschritten sein, dass sich die Lage der Haltestelle zur Erschließung von Langel-Süd insoweit konkre- tisiert, dass die Endhaltestelle der zu planenden 2. Baustufe zur idealen Verknüpfung beider Stadt- bahnstrecken positioniert werden kann. Die Ergebnisse der Vorplanung werden dem Rat der Stadt Köln für weitere Beschlussfassungen zur Fortführung der Planungen sowie zur Durchführung der Maßnahme vorgelegt. Termine Nach einem ersten groben Zeitplan soll das neue Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 beginnen, so dass grundsätzlich ein Baubeginn ab 2023 möglich wäre. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans mit anschließendem städtebaulichem Wettbewerb für die Siedlungserweiterungen „Zündorf Süd“. Änderung des Stadtbahnvertrags Im Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwischen der Stadt Köln und der KVB für die bis zu diesem Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stadt- bahnstrecken festgelegt worden. Für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 soll eine abweichende Vereinbarung in Form des Beschlusspunktes Nummer 2 über die Federführung getroffen werden. Die im ursprünglichen Stadtbahnvertrag geregelte Kostenteilung bleibt auch mit der aktuellen Ergän- zung des Vertrages und der damit vorgesehenen Übertragung der Federführung an die KVB erhalten. Nach diesem Vertragswerk ist die Kostentragung im Wesentlichen wie folgt aufgeteilt: die Kosten für die Herstellung der Bauwerke trägt die Stadt, die Kosten für die Betriebstechnik trägt die KVB. Die Kosten für die Planung der Bauwerke für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 sind der Stadt zuzu- rechnen und werden daher von der Stadt Köln an die KVB erstattet. Grunderwerb Die Stadt Köln wird Eigentümerin der Trasse und der neuen Haltestellen. Daher wird sie auch den notwendigen Grunderwerb tätigen. Ziel ist dabei der freihändige Erwerb durch eine Einigung mit den Eigentümern. Kommt eine Einigung nicht zustanden kann auf Grundlage des Planfeststellungsbe- schlusses durch das Instrument der vorzeitigen Besitzeinweisung sichergestellt werden, dass die er- forderlichen Grundstücke rechtzeitig zum Baubeginn zur Verfügung stehen. 4 Kosten, Förderung und Finanzierung Die Gesamtkosten (Planung und Bau der 1. Baustufe bis Ranzeler Straße) werden mit einem prog- nostizierten Kostenorientierungswert von rund 13,0 Mio. € netto benannt. Davon entfallen 1,3 Mio. € netto auf die gesamte Planung und 11,7 Mio. € netto auf den Bau. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die ca. 3,4 km lange Neubaustrecke der 2. Baustufe beträgt ca. 30,0 Mio. € netto. Hier betragen die Planungskosten 3,0 Mio. € und die Kos- ten für den Bau 27,0 Mio. €. Die für diesen Beschluss relevanten Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 4 für die 1. Baustufe (0,72 Mio. €) werden nach der ursprünglich geregelten Kostentragung des Stadtbahnver- trages aufgeteilt. Demnach wäre der Stadt Köln ein Anteil von 0,43 Mio. € zuzuordnen, der von der KVB zu finanzierende Anteil der betriebstechnischen Ausrüstung beträgt 0,29 Mio. €. Gleiches gilt für die Aufteilung der Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 2 einschließlich der Nutzen-Kostenabschätzung für die 2. Baustufe (0,66 Mio. €). Der Stadt Köln wäre ein Anteil von 0,43 Mio. € und der KVB ein Anteil von 0,23 Mio. € zuzuordnen. Durch die Übernahme der Federführung bei der Planung, erstattet die Stadt Köln den städtischen Anteil an die KVB. Dieser deckt eine 7 %-Pauschale für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwal- tungsleistungen bereits mit ab. Die für den städtischen Anteil erforderlichen Mittel wird das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. im Teilplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vorsehen. Der Anteil der KVB in Höhe von 0,29 Mio. € für die 1. Baustufe ist in der aktuellen Mittelfristplanung der KVB ebenso wie die bis 2024 im Rahmen der 1. Baustufe anfallenden prognostizierten Kosten und Erlöse bereits berücksichtigt worden. Die Kosten und Erlöse der 2. Baustufe werden zur gegebenen Zeit in die Mittelfristplanung der KVB aufgenommen. Jede Baustufe für sich ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) förderfähig. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Beide Baustufen als Gesamtpaket können im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes (GVFG) berücksichtigt werden. Voraussetzung für eine GVFG-Förderung sind zuwendungs- fähige Kosten von mindestens 30,0 Mio. €. Mit einem Investitionsvolumen von 43,0 Mio. € netto für beide Baustufen ist dieses Kriterium grundsätzlich erfüllt. In diesem Fall ist eine Förderung mit einem durch das Land NRW aufgestockten Fördersatz von 95 % der zuwendungsfähi- gen Kosten möglich. Die Fördermöglichkeiten für beide Baustufen sind noch mit dem Zuschussgeber abzustimmen. Die Abwicklung der Förderung wird nach der Änderung des Stadtbahnvertrags eben- falls von der KVB übernommen. Nach Abschluss der Planungen für die 1. und 2. Baustufe liegen durch die Kostenberechnung belast- barere Werte vor, die dem Rat der Stadt Köln im Rahmen für die weitere Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt wird. Die von der KVB zu tragenden Kosten werden über den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach dessen Maßgabe ausgeglichen. Die Mehrwertsteuer wird beim Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus der Stadt Köln im Rah- men der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. 5 Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bietet den Menschen in Köln eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt diese zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage konnte für die Sitzungen des Verkehrsausschusses und der BV Porz am 01.09.2020 nicht fristgerecht vorgelegt werden, da sich die verwaltungsinternen Abstimmungen zeitintensiver als angenommen gestaltet haben. Zum Ausbau des ÖPNV und damit zur Stärkung der klimapolitischen Ziele ist der frühzeitige Beginn der langwierigen Planungen dringend erforderlich. Anlage Übersichtslageplan
Anlage 1 - Übersichtsplan
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Anlage: Übersichtsplan
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/690/1
Vorlagen-Nummer
0250/2020
Stand: 02.10.2025
Sachstandsbericht
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 09.09.1991 zur Übertragung der
Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 dahingehend
zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7
bis Zündorf / Ranzeler Straße und in einer weiteren Stufe bis Langel an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) übertragen wird.
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag
zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen.
3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis
Zündorf / Ranzeler Straße und darüber hinaus bis Langel die Entwurfsplanung und Genehmi-
gungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingeni-
eure) erarbeitet und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt die ent-
sprechende Förderung beim Zuschussgeber. Sollten Teile der Streckenführung nicht förderfä-
hig sein, sind andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmodelle zu identifizieren.
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Entwurfs-
und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Haltestelle
Ranzeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik entfal-
lenden Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksich-
tigt. Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung der Leis-
tungsphasen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der städtischen
Gewerke in Höhe von ebenfalls progn ostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden Planungskosten
für die Betriebstechnik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.
5. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 14.11.2017 (AN/1647/2017), insbesondere die Vor-
gabe, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderlichen
ÖPNV-Infrastruktur erfolgen darf.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Stand: 24.09.2025
Sachstand unverändert
2
Stand: 21.08.2024
Die Übertragung an die KVB ist erfolgt. Durch einen Ergänzungsvertrag vom 30.10./4.11.2020
wurde der Stadtbahnvertrag entsprechend angepasst. Die Beschlusspunkte 1 und 2 sind erle-
digt.
Nächste Schritte:
Stand: 24.09.2025
Die erforderlichen Personalkapazitäten konnten noch nicht bereitgestellt werden.
Stand: 21.08.2024
Die KVB plant im zweiten Halbjahr 2024 die erforderlichen Personalkapazitäten für die Auf-
nahme der Vorplanung bereitzustellen, um im 1 Halbjahr 2025 mit der Vorplanung zu begin-
nen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.06.2026
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0250/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 14:12