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0250/2020

Verlängerung der Stadtbahnlinie 7

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.11

Anlage 2 - BV Porz 01.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

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Anlage 2 - BV Porz 01.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

4761 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 02.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 01.09.2020 
öffentlich 
7.9 Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 0 9.09.1991 zur Über- 
tragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" 
an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
0250/2020 
Die Sitzung wird zwischen 19:17 Uhr bis 19:30 Uhr unterbrochen. 
Anschließend legen die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen und Frau Bastian (FDP) einen gemeinsamen Änderungsantrag vor. 
Bezirksbürgermeister van Benthem lässt zuerst über den gemeinsamen Änderungs- 
antrag und danach über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-
Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und 
von Frau Bastian  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung im folgenden Wortlaut zu be- 
auftragen und die Verwaltungsvorlage entsprechend zu ändern: 
„1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 
dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlänge- 
rung der Stadtbahnlinie 7 bis Langel an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
übertragen wird. 
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergän- 
zungsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
3. Der Beschluss umfasst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 
bis Lülsdorf die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 
der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die not- 
wendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt für alle förderfähigen Teil- 
abschnitte die Förderung beim Zuschussgeber. Sollte der Zuschussgeber für die

Strecke, ganz oder in Teilen, keine Förderfähigkeit genehmigen, sind die notwendi- 
gen Mittel aus dem städtischen Haushalt bereit zu stellen. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung 
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die Verlänge- 
rung bis Langel in Höhe von prognostizierten 0,86 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik 
entfallenden Planungskosten für den Teilabschnitt bis Zündorf / Ranzeler Straße 
(0,43 Mio. €) hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt. 
Die anfallenden Planungskosten für die Betriebstechnik des restlichen Teilabschnit- 
tes wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.“  
5. Die Planung und der Bau der Verlängerung der Linie 7 erfolgen unabhängig von 
eventuellen Planungen von (Neu-)Baugebieten in dieser Region. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 0250/2020 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung im folgenden Wortlaut zu be- 
auftragen und die Verwaltungsvorlage entsprechend zu ändern: 
„1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 
dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlänge- 
rung der Stadtbahnlinie 7 bis Langel  an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
übertragen wird. 
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergän- 
zungsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
3. Der Beschluss umfasst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 
bis Lülsdorf  die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 
der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die not- 
wendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt für alle förderfähigen 
Teilabschnitte die Förderung beim Zuschussgeber . Sollte der Zuschussgeber 
für die Strecke, ganz oder in Teilen, keine Förderfähigkeit genehmigen, sind die 
notwendigen Mittel aus dem städtischen Haushalt bereit zu stellen. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung 
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die Verlän- 
gerung bis Langel in Höhe von prognostizierten 0,86 Mio . €. Die auf die Betriebs- 
technik entfallenden Planungskosten für den Teilabschnitt bis Zündorf / Ranzeler 
Straße (0,43 Mio. €) hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt. 
Die anfallenden Planungskosten für die Betriebstechnik des restlichen Teilab- 
schnittes  wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.“  
5. Die Planung und der Bau der Verlängerung der Linie 7 erfolgen unabhängig 
von eventuellen Planungen von (Neu-)Baugebieten in dieser Region. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

12615 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0250/2020 
Freigabedatum 
20.08.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 09.09.1991 zur Übertragung der Federführung 
für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 dahingehend 
zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis 
Zündorf / Ranzeler Straße und in einer weiteren Stufe bis Langel an die Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG (KVB) übertragen wird.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag zum 
Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen.  
 
3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis 
Zündorf / Ranzeler Straße die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (bis Leistungsphase 
4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die notwendigen 
Genehmigungen beantragt. Für die weitere Verlängerung bis Langel erstellt die KVB die Vorpla-
nung einschließlich einer Nutzen-Kosten-Abschätzung als Planungsvorbereitung. Die KVB bean-
tragt für beide Baustufen die Förderung beim Zuschussgeber. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Entwurfs- 
und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Haltestelle Ran-
zeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik entfallenden 
Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt.  
Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung der Leistungspha-
sen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der städtischen Gewerke in 
Höhe von ebenfalls prognostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden Planungskosten für die Betriebs-
technik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.  
 
Alternative: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Planung der Verlängerung der Stadtbahnli-
nie 7 zu beauftragen, mit der Folge, dass die Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt durchge-
führt werden kann. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Text  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Text      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Anlass  
 
Köln ist eine prosperierende Stadt, deren Bevölkerung bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen Menschen 
anwachsen wird. Dies stellt die Stadt auch im Mobilitätssektor vor besondere Herausforderungen.  
 
Im Stadtteil Zündorf soll ein neues Wohnquartier entstehen. Parallel zu den Planungen des neuen 
Wohnquartiers soll die verkehrliche Anbindung dort weiterverfolgt werden. Im Zusammenhang mit 
den Flächenentwicklungen im Porzer Süden wird derzeit die Machbarkeit einer Ortsumgehung für den 
motorisierten Individualverkehr untersucht. Diese Verkehrsuntersuchung befasst sich primär mit den 
verkehrlichen und umwelttechnischen Belangen der im Flächennutzungsplan hinterlegten Strecken-
führung der Landesstraße L 82n. Neben der Ortsumgehung ist die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 
eine weitere wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung des Gebietes. 
 
Umsetzungsplanung  
 
Die Stadtbahnlinie 7 soll von der bisherigen Endhaltestelle Zündorf in einer 1. Baustufe bis zur Ran-
zeler Straße um 2 Haltestellen verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist die Erlangung des Bau-
rechts für die Stadtbahnmaßnahme. Dazu ist die vorliegende Planung zu überprüfen und zu aktuali-

3 
sieren. Anschließend ist das seit 2003 ruhende Planfeststellungsverfahren wiederaufzunehmen. Das 
Vorhaben wurde seinerzeit ausgesetzt, da unter anderem das Baurecht nicht sichergestellt werden 
konnte. Es ist vorgesehen, dass ein neues Planfeststellungsverfahren nach Aktualisierung der Pla-
nungsunterlagen beantragt werden soll. Nach einem erfolgreichen Planfeststellungsverfahren und 
dem Vorliegen der Genehmigung wird dem Rat der Stadt Köln der Baubeschluss zur Durchführung 
der Maßnahme vorgelegt.  
 
Darüber hinaus soll die weitere Verlängerung der Linie 7 bis Langel vorgeplant werden. Hier wäre 
eine Verknüpfung mit der geplanten Neubaustrecke Godorf-Lülsdorf-Bonn möglich. Durch die Bestre-
bungen des Rhein-Sieg-Kreises zur Schaffung einer neuen Rheinquerung zwischen Lülsdorf und Go-
dorf besteht die Möglichkeit, die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis zu einem Verknüpfungspunkt 
mit dieser neuen Stadtbahnstrecke ebenfalls zu realisieren. Demnach könnte dieser Abschnitt als 
2. Baustufe der geplanten Verlängerung bis zur Ranzeler Straße (1. Baustufe) realisiert werden. Die 
2. Baustufe hat eine Länge von voraussichtlich ca. 3 km und beinhaltet 2 bis 3 Haltestellen zur Er-
schließung Langels.  
 
Die Planung für die 2. Baustufe wird parallel zu den Überlegungen des Rhein-Sieg-Kreises vorange-
trieben. Für einen Abschluss der Vorplanung sollte das Projekt der neuen Rheinquerung soweit fort-
geschritten sein, dass sich die Lage der Haltestelle zur Erschließung von Langel-Süd insoweit konkre-
tisiert, dass die Endhaltestelle der zu planenden 2. Baustufe zur idealen Verknüpfung beider Stadt-
bahnstrecken positioniert werden kann.  
 
Die Ergebnisse der Vorplanung werden dem Rat der Stadt Köln für weitere Beschlussfassungen zur 
Fortführung der Planungen sowie zur Durchführung der Maßnahme vorgelegt. 
 
Termine 
 
Nach einem ersten groben Zeitplan soll das neue Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 beginnen, 
so dass grundsätzlich ein Baubeginn ab 2023 möglich wäre. Voraussetzung hierfür ist jedoch der 
Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans mit anschließendem städtebaulichem Wettbewerb für 
die Siedlungserweiterungen „Zündorf Süd“. 
 
Änderung des Stadtbahnvertrags 
 
Im Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung 
zwischen der Stadt Köln und der KVB für die bis zu diesem Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stadt-
bahnstrecken festgelegt worden. Für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 soll eine abweichende 
Vereinbarung in Form des Beschlusspunktes Nummer 2 über die Federführung getroffen werden.  
 
Die im ursprünglichen Stadtbahnvertrag geregelte Kostenteilung bleibt auch mit der aktuellen Ergän-
zung des Vertrages und der damit vorgesehenen Übertragung der Federführung an die KVB erhalten. 
Nach diesem Vertragswerk ist die Kostentragung im Wesentlichen wie folgt aufgeteilt: die Kosten für 
die Herstellung der Bauwerke trägt die Stadt, die Kosten für die Betriebstechnik trägt die KVB. Die 
Kosten für die Planung der Bauwerke für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 sind der Stadt zuzu-
rechnen und werden daher von der Stadt Köln an die KVB erstattet.  
 
Grunderwerb 
 
Die Stadt Köln wird Eigentümerin der Trasse und der neuen Haltestellen. Daher wird sie auch den 
notwendigen Grunderwerb tätigen. Ziel ist dabei der freihändige Erwerb durch eine Einigung mit den 
Eigentümern. Kommt eine Einigung nicht zustanden kann auf Grundlage des Planfeststellungsbe-
schlusses durch das Instrument der vorzeitigen Besitzeinweisung sichergestellt werden, dass die er-
forderlichen Grundstücke rechtzeitig zum Baubeginn zur Verfügung stehen.

4 
Kosten, Förderung und Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten (Planung und Bau der 1. Baustufe bis Ranzeler Straße) werden mit einem prog-
nostizierten Kostenorientierungswert von rund 13,0 Mio. € netto benannt. Davon entfallen 1,3 Mio. € 
netto auf die gesamte Planung und 11,7 Mio. € netto auf den Bau.  
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die ca. 3,4 km lange Neubaustrecke der  
2. Baustufe beträgt ca. 30,0 Mio. € netto. Hier betragen die Planungskosten 3,0 Mio. € und die Kos-
ten für den Bau 27,0 Mio. €. 
 
Die für diesen Beschluss relevanten Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 4 für die 
1. Baustufe (0,72 Mio. €) werden nach der ursprünglich geregelten Kostentragung des Stadtbahnver-
trages aufgeteilt. Demnach wäre der Stadt Köln ein Anteil von 0,43 Mio. € zuzuordnen, der von der 
KVB zu finanzierende Anteil der betriebstechnischen Ausrüstung beträgt 0,29 Mio. €.  
Gleiches gilt für die Aufteilung der Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 2 einschließlich der 
Nutzen-Kostenabschätzung für die 2. Baustufe (0,66 Mio. €). Der Stadt Köln wäre ein Anteil von 
0,43 Mio. € und der KVB ein Anteil von 0,23 Mio. € zuzuordnen. 
Durch die Übernahme der Federführung bei der Planung, erstattet die Stadt Köln den städtischen 
Anteil an die KVB. Dieser deckt eine 7 %-Pauschale für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwal-
tungsleistungen bereits mit ab. 
 
Die für den städtischen Anteil erforderlichen Mittel wird das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften 
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. im Teilplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vorsehen. Der Anteil der KVB in Höhe von 
0,29 Mio. € für die 1. Baustufe ist in der aktuellen Mittelfristplanung der KVB ebenso wie die bis 2024 
im Rahmen der 1. Baustufe anfallenden prognostizierten Kosten und Erlöse bereits berücksichtigt 
worden. Die Kosten und Erlöse der 2. Baustufe werden zur gegebenen Zeit in die Mittelfristplanung 
der KVB aufgenommen. 
 
Jede Baustufe für sich ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW 
(ÖPNVG NRW) förderfähig. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Beide 
Baustufen als Gesamtpaket können im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des 
Bundes (GVFG) berücksichtigt werden. Voraussetzung für eine GVFG-Förderung sind zuwendungs-
fähige Kosten von mindestens 30,0 Mio. €. Mit einem Investitionsvolumen von 
43,0 Mio. € netto für beide Baustufen ist dieses Kriterium grundsätzlich erfüllt. In diesem Fall ist eine 
Förderung mit einem durch das Land NRW aufgestockten Fördersatz von 95 % der zuwendungsfähi-
gen Kosten möglich. Die Fördermöglichkeiten für beide Baustufen sind noch mit dem Zuschussgeber 
abzustimmen. Die Abwicklung der Förderung wird nach der Änderung des Stadtbahnvertrags eben-
falls von der KVB übernommen.  
 
Nach Abschluss der Planungen für die 1. und 2. Baustufe liegen durch die Kostenberechnung belast-
barere Werte vor, die dem Rat der Stadt Köln im Rahmen für die weitere Beschlussfassung über die 
Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt wird.  
 
Die von der KVB zu tragenden Kosten werden über den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach 
dessen Maßgabe ausgeglichen.  
 
Die Mehrwertsteuer wird beim Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus der Stadt Köln im Rah-
men der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet.

5 
Auswirkungen auf den Klimaschutz  
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Menschen in Köln eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw. Somit trägt diese zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.  
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Vorlage konnte für die Sitzungen des Verkehrsausschusses und der BV Porz am 01.09.2020 
nicht fristgerecht vorgelegt werden, da sich die verwaltungsinternen Abstimmungen zeitintensiver als 
angenommen gestaltet haben. 
 
Zum Ausbau des ÖPNV und damit zur Stärkung der klimapolitischen Ziele ist der frühzeitige Beginn 
der langwierigen Planungen dringend erforderlich. 
 
 
Anlage 
Übersichtslageplan

Anlage 1 - Übersichtsplan

22 Zeichen

Anlage: Übersichtsplan

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

3006 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0250/2020
Stand: 02.10.2025 
Sachstandsbericht  
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 09.09.1991 zur Übertragung der 
Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG 
Beschluss: 
 
1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 dahingehend 
zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 
bis Zündorf / Ranzeler Straße und in einer weiteren Stufe bis Langel an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) übertragen wird.  
2.    Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag 
zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
3.    Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis 
Zündorf / Ranzeler Straße und darüber hinaus bis Langel die Entwurfsplanung und Genehmi-
gungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingeni-
eure) erarbeitet und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt die ent-
sprechende Förderung beim Zuschussgeber. Sollten Teile der Streckenführung nicht förderfä-
hig sein, sind andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmodelle zu identifizieren.  
4.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Entwurfs- 
und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Haltestelle 
Ranzeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik entfal-
lenden Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksich-
tigt. Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung der Leis-
tungsphasen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der städtischen 
Gewerke in Höhe von ebenfalls progn ostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden Planungskosten 
für die Betriebstechnik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.  
5.    Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 14.11.2017 (AN/1647/2017), insbesondere die Vor-
gabe, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderlichen 
ÖPNV-Infrastruktur erfolgen darf.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Stand: 24.09.2025 
Sachstand unverändert

2 
 
Stand: 21.08.2024 
Die Übertragung an die KVB ist erfolgt. Durch einen Ergänzungsvertrag vom 30.10./4.11.2020 
wurde der Stadtbahnvertrag entsprechend angepasst. Die Beschlusspunkte 1 und 2 sind erle-
digt.  
Nächste Schritte: 
Stand: 24.09.2025 
Die erforderlichen Personalkapazitäten konnten noch nicht bereitgestellt werden. 
 
Stand: 21.08.2024 
Die KVB plant im zweiten Halbjahr 2024 die erforderlichen Personalkapazitäten für die Auf-
nahme der Vorplanung bereitzustellen, um im 1 Halbjahr 2025 mit der Vorplanung zu begin-
nen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
30.06.2026

Beratungsverlauf (4)

01.09.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.45 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0250/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2020
Erstellt
23.01.2020 14:12