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3019/2017

Stellungnahme zu den Ergänzungen zum Baubeschluss "9.7 Grünfläche Butzweiler Hof" der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.09.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 29.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.10.2017, TOP 12.6

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4979 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3019/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 
 
Stellungnahme zu den Ergänzungen zum Baubeschluss "9.7 Grünfläche Butzweiler Hof" der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.09.2017 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde mit Prüfaufträgen gefasst zu denen wir wie 
folgt Stellung nehmen: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün und der Finanzausschuss haben am 14.09.2017 bzw. 25.09.2017 
der Mittelfreigabe zugestimmt und hierbei auch zu den Prüfaufträgen Stellung genommen. Die Stel-
lungnahmen sind unten aufgeführt. 
 
Punkt 3:  
 
Möglichkeit Wasserspielplatz: Bitte Kostenkalkulation vorlegen. 
 
Vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde 2010 ein vergleichbares Projekt in Köln-
Buchheim umgesetzt, aus dem Kostenansätze hervorgehen. Ein Anschluss an die Trinkwasserver-
sorgung würde demnach ca. 48.000,00 EUR kosten. Die geplante Spielplatzfläche erzeugt kalkulierte 
Kosten von 105,00 EUR/m². Die Ausstattung eines Wasserspielplatzes würde ca. 140,00 EUR /m² 
kosten. Das bedeutet für eine angenommene Fläche von ca. 400 m² Mehrkosten in Höhe von ca. 
14.000,00 EUR. Damit betragen die Mehrkosten für die Anlage eines Wasserspielplatzes ca. 62.000 
EUR brutto. Nicht berücksichtigt sind die Kosten für einen erhöhten Wartungsaufwand zur dauerhaf-
ten Gewährleistung der Funktionsfähigkeit in der Unterhaltung.  
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat hierzu folgende Stellungnahme gefasst:  
 
Laut dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung soll die Möglichkeit eines Wasserspielplatzes 
geprüft bzw. konkret umgesetzt werden und in die Haushaltsplan-Beratungen mitgenommen werden. 
Darüber hinaus sollte er nicht auf der Fläche angelegt werden, sondern es sollte insgesamt in Ehren-
feld eine Fläche für die Anlage eines Wasserspielplatzes gesucht werden. 
 
Die für die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe 
von ca. 62.000 € sind im Budget des Projektes Butzweilerhof nicht enthalten. Aus diesem Grund 
muss der Beschluss des Haushalts 2018 abgewartet werden. 
 
 
Punkt 4:  
 
Kostenkalkulation für Asphaltfläche aus wasserdurchlässigem Asphalt gegenüberstellen. 
 
Für die Ausführung der Asphaltflächen in wasserdurchlässiger Bauweise muss für die Asphalttrag- 
und Asphaltdeckschicht jeweils mit Mehrkosten von ca. 25% gerechnet werden. Dies entspricht auf 
Grundlage der Kostenberechnung vom 10.05.2017 einem Preis für die Asphalttragschicht von ca.

2 
 
26,00 EUR/m² sowie einem Preis für die Asphaltdeckschicht von ca. 12,00 EUR/m². Für die geplante 
680 m² Asphaltfläche bedeutet dies Mehrkosten von insgesamt ca. 5.600,00 EUR brutto. Nicht be-
rücksichtigt sind die Kosten für einen erhöhten Reinigungsaufwand zur dauerhaften Gewährleistung 
der Sickerfähigkeit in der Unterhaltung.  
 
Da diese Mehrkosten im Budget für den Butzweilerhof aufgefangen werden können, wird dem Vor-
schlag in der Umsetzung gefolgt. 
 
Punkt 5: 
 
Sicherstellung einer WC-Möglichkeit. Z.B. durch Bereitstellung durch Motorworld (Beispiel „Nette Toi-
lette“) erbringen. 
 
Das Toilettenkonzept der Stadt Köln finanziert mit „Happy Toilet“ die Möglichkeit, dass Bürgerinnen 
und Bürger Toiletten von privaten Einrichtungen kostenlos nutzen können. Die Motorworld wird vo-
raussichtlich in 2018 im alten Flughafengebäude in Betrieb gehen und stellt somit den geeignetsten 
Partner dar. Eine Anfrage an die Motorworld ist gestellt worden. 
 
Punkt 6:  
 
Stärkere Umsetzung von „Essbare Stadt“ auf diesen Flächen. 
 
Neben den bereits in der Planung enthaltenen Obstbäumen wird im Zuge der Ausführungsplanung 
die Verwendung von weiteren Obstbäumen geprüft und berücksichtigt. 
 
Punkt 7:  
 
Grundsätzliche Möglichkeit von „Urban Gardening“ auf der Fläche. (Denn Gärtnern auf der Fläche ist 
nicht zwingend eine private Nutzung, wie in der Ablehnung stets argumentiert wird). 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat hierzu wie folgt Stellung genommen: 
 
Er hält die Fläche für zu klein. Wenn es in der Umgebung andere Flächen, insbesondere Brachflä-
chen, gebe und einen Verein oder Träger, der Urban Gardening mache, wird dies begrüßt. 
 
Der Ausschusses Umwelt und Grün beruft sich hierbei auf den Beschluss vom 07.06.2016: „4. Öffent-
liche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Garten-
bau ist dort nicht zu gestatten.“ 
 
Im gesamtstädtischen Konzept „Essbare Stadt“ heißt es unter Punkt 3. Bereitstellung von Flächen für 
Gemeinschaftsgärten: „Die Verwaltung geht bei der Bereitstellung von Flächen von dem Grundsatz 
aus, dass keine öffentlich genutzten Grünflächen und Parkanlagen zur Verfügung gestellt werden. Die 
Liegenschaftsverwaltung stellt grundsätzlich unbebaute und mindergenutzte Flächen für Urban Gar-
dening als Zwischennutzung zur Verfügung…“. 
 
Dem Vorschlag kann daher nicht gefolgt werden.

Beratungsverlauf (1)

09.10.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3019/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
29.09.2017
Erstellt
28.09.2017 08:39