1548/2022
Historische Stadtbibliothek - Restaurierungsprojekt
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Beschlussvorlage Rat
4761 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 1548/2022 Freigabedatum 25.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Historische Stadtbibliothek - Restaurierungsprojekt 2024 - 2028 hier: Festlegung eines Zuschusses der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, der Universität zu Köln einen Zuschuss zur Restaurierung der Historischen Stadt- bibliothek in Höhe von insgesamt 330.000 € für die Jahre 2024 bis 2028 – vorbehaltlich des Inkrafttre- tens der jeweiligen Haushaltssatzungen 2023/2024 sowie 2025 bis 2028 – zu gewähren. Auf die ein- zelnen Haushaltsjahre 2024 – 2028 entfallen 66.000 €. Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme gesamt 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024-2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 66.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass Der Stadt Köln liegt die Bitte der Universität zu Köln vor, sich an der Restaurierung der Historischen Stadtbibliothek für die Jahre 2024 bis 2028 mit einem Zuschuss in Höhe von 330.000 € (66.000 € p.a.) zu beteiligen. Zur Restaurierung der Historischen Stadtbibliothek hat die Universität zu Köln ein Projekt im Umfang von rd. 2 Mio. € aufgelegt. Die vorgesehene Laufzeit des Projektes umfasst den Zeitraum 2024 bis 2028. Das Projekt schließt sich dem Restaurierungsprojekt der Wallraf-Bibliothek für die Jahre 2019 bis 2023 an, welches durch die Stadt Köln mit einem Zuschuss in Höhe von 150.000 € bedacht wird. Die Finanzierung zur Restaurierung der Historischen Bibliothek soll zur Hälfte durch Land und Bund erfolgen, für die andere Hälfte sind bzw. werden die Stadt Köln, weitere Spender*innen und Kölner Bürger*innen angefragt. Zur Geschichte der Historischen Stadtbibliothek 3 Die Gründung der Universitäts- und Stadtbibliothek erfolgte offiziell 1920. Keimzelle ist jedoch die Rats- und Syndikatsbibliothek, welche der Rat der Stadt Köln für seine Arbeit seit 1602 anlegte. Dar- über hinaus fanden Büchersammlungen namhafter Kölner Familien seitdem Eingang in den Bestand der Bibliothek, die bis 1920 auf rd. 315.000 Bände anwuchs. Unter ihnen finden sich Bestände Kölner Bürger*innen wie Fam. Wallraf, Becker, Bachem, Farina, Lempertz, Mevissen, Rautenstrauch u.a.. Wie vergleichbare Bibliotheken mit historischem Buchbestand auch befinden sich diese in einem schlechten bzw. sehr schlechten Erhaltungszustand und bedürfen der dringenden Restaurierung. In 1954 ging die Universität zu Köln und mit ihr die Universitäts- und Stadtbibliothek in die Träger- schaft des Landes über. Das rechtliche Eigentum an den vor 1954 erworbenen Büchern verblieb je- doch weiterhin bei der Stadt Köln. Das wirtschaftliche Eigentum (Verwertungsrechte etc.) liegt bei der Universität zu Köln. Es handelt sich bei der vorgenannten Bezuschussung um die Unterstützung einer im Eigentum der Stadt Köln befindlichen Sammlung an historischen Büchern. Kosten und Finanzierung Der jährliche Zuschuss in Höhe von 66.000 € wird in den Haushaltsjahren 2024 bis 2028 über die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat geleistet. Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung für 2023/2024 sowie 2025 bis 2028. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2023/2024ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggfs. durch Umschichtung vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Eine Einbringung der Beschlussvorlage war aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmung nicht früher möglich. Die Universität zu Köln bittet um eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln vor der Sommerpause, um die konkreten Verhandlungen mit den Drittmittelgebern wie Land und Bund nunmehr anstoßen zu können. Die Zustimmung der rechtlichen Eigentümerin, hier: Stadt Köln, ist eine Voraussetzung dazu.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1548/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 18:45