0517/2022
Beantwortung der Anfragen zum "Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue"
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Anlage 1 - Übersichtsplan Trassenvarianten
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555 Kleinbahn (RSVG)Urfeld Widdig Godorf Sürth Wesseling Nord Wesseling Süd Querbahn (HGK) gepl. Autobahn A553(Linienführung gemäß AnmeldungBundesverkehrswegeplan 2030) Rheidt Bahnhof Rheidt Nord Niederkassel Mitte Niederkassel Nord Lülsdorf Industriegebiet Lülsdorf Schulzentrum Lülsdorf Nord Linie 7Zündorf Zündorf Süd Langel Süd gepl. Rheinbrücke Anschluss anStadtbahnlinie 16 780m 1670m 970m 640m 900m 680m 910m 3900m Hochflur-Stadtbahnlinie 17gepl. Rheinbrücke Niederflur-Stadtbahnlinie 7 gepl. Verlängerung 7 Bornheim-Sechtem EVONIK EBO - Nebenbahn EBO - Hauptbahn Rheinuferbahn (HGK)EBO - Nebenbahn vorh. Strecke Neubaustrecke gepl. Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln Langel Nord Langel Mitte M 1:10000 RheinquerungVariante Süd RheinquerungVariante Mitte (1) Umfahrung Raffinerie(Option) RheinquerungVariante Nord (1) RheinquerungVariante Mitte (2) RheinquerungVariante Nord (2) Retentionsraum NSG "Langeler Auwald, rrh." Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet"Godorfer Hafen" FFH-Gebiet geplante Erweiterung NSG FFH-Gebiet KläranlageUrfeld KläranlageWesseling Deutsche Shell AG_Werk Wesseling Evonik LyondellBasell Evonik LyondellBasell Blattgröße: 891 x 1135 mm --> Fläche = 1.011 m² Plotdatei erstellt: Franz Malinski 28.10.2021 / 14:03 Uhr Vössing Ingenieurgesellschaft mbHSiegburger Straße 229cD - 50679 Köln+49 221 802619-0www.voessing.de Legende: (Hochflur-) Stadtbahn(Niederflur-) Straßenbahn Eisenbahn (DB) gepl. S-Bahn Troisdorf - Oberkasselgepl. Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln Kreisgrenze nichtbundeseigene Eisenbahn (HGK, RSVG) (Hochflur-) Stadtbahn, Eisenbahnstrecke nach EBO VI-FA-1.ctb (AC2020) Y:\K\V2874-1210_Machbarkeitsstudie Hardtbergbahn\20_Vorplanung\20_Planung_VA\01_ÜK\DWG\2874-V-V-30T-UL-1_7.dwgLayout:1_Köln_ÜB_10TLayStatus-Manager:Plotstil: K / malinski28. 10. 2021 / 14:00
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 15.02.2022 0517/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Beantwortung der Anfragen zum "Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue" Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 RM Frau Aengenvoort meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an. Sie führt aus, dass sich das Naturschutzgebiet auf der Fläche befinde, welches eventuell zumindest in Teilen von der geplanten Linie 17 beansprucht werde. Sie bitte daher um Vertagung der Beschlussvorlage und darum, sie auch im Verkehrsausschuss zur Beratung vorzulegen. RM Herr Schallehn bekräftigt die Ausführungen seiner Vorrednerin und bittet die Verwaltung um In- formation, wie dort und auch auf der anderen Rheinseite die Linie 17 durch das NSG im Langeler Auwald geführt werden solle. Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier noch im Anfang stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer bereits im Austausch befinde. Er sagt zu, dass die Verwaltung mit einer abgestimmten Information auf beide Ausschüsse, den Ver- kehrsausschuss und den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, zukommen werde. Beantwortung der Verwaltung: Die besondere Bedeutung der bestehenden Schutzgebiete im Bereich der Rheinquerung auf Kölner Stadtgebiet stellt sich wie folgt dar. Das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ ist mit Rechtskraft des Landschaftsplans Köln 1991 unter Schutz gestellt. Mit der Entscheidung des Rates vom 26.09.2019 gegen die Hafenerweiterung (AN 1260/2019) war der Auftrag an die Verwaltung verbunden, darzulegen wie „die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nach- haltig gesichert werden kann.“ Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage (Vorlage 3747/2021) einen Vorschlag zur weiteren Entwicklung und Pflege des bestehenden NSG N5 „Am Godorfer Ha- fen“ vor. 2 Der rechtsrheinisch am 20.03.2020 beschlossene Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutz- gebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh“ (Vorlage 0591/2020) beinhaltet die Erweiterung des rechtskräfti- gen Naturschutzgebiets N 17 „Langeler Auwald rrh.“ und weist die besondere Schutzwürdigkeit der Erweiterungsflächen nach. Die gesamte Wasserwechselzone bzw. die ufernahen Rheinpartien sind Teil des Natura 2000- bzw. FFH-Gebiets gemäß FFH-RL „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef ein- schließlich der Buhnenfelder“ (DE-4405-301). Das FFH-Gebiet umfasst im Wesentlichen die Bereiche zwischen Ufer und Hauptfahrrinne mit den angrenzenden Naturschutzgebieten. Verfahrensrechtliche Schritte zur Prüfung der Umwelt- und FFH-Verträglichkeit der Stadtbahnlinie 17 Im Zulassungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) ist in einer allgemeinen Vorprüfung die Erforder- lichkeit über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch die verfahrensführende Be- hörde (Bezirksregierung Köln) zu klären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn nach Einschätzung der zu- ständigen Behörde das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Weiterhin sind gemäß § 34 BNatSchG Projekte vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie geeignet sind das Gebiet er- heblich zu beeinträchtigen (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Das Amt für Verkehrswesen (66) nimmt zum bisherigen Planungsstand wie folgt Stellung: Im Rahmen der bisherigen gutachterlichen Machbarkeitsstudie für eine neue Stadtbahnlinie Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7 wurden nur die verkehrliche Sinnhaftigkeit und die technische Machbarkeit betrachtet. Dabei wurden zunächst die Korridore „Nord“, „Mitte“ und „Süd“, die als Trassenvariante über den Rhein in Frage kommen, definiert und miteinander verglichen. Unter anderem aufgrund fehlender Kompatibilität mit dem vorliegenden Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III- Richtlinie und damit fraglicher Genehmigungsfähigkeit einer Trasse in den Korridoren „Mitte“ und „Süd“, wurde der Korridor „Nord“ als Vorzugslösung definiert. Mit dem Beschluss des Verkehrsausschusses (Vorlage 1709/2019) wurde die Verwaltung beauftragt, „die weiteren Planungen zur Konkretisierung einer Vorzugsvariante im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbin- dung von Köln- Langel“ voranzutreiben. Der anschließende qualitative Variantenvergleich im Korridor Nord, der die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie die Planungen zur Erweiterung des Godorfer Hafens berücksichtigte, führte zu der präferierten Rheinbrückenvariante „Nord (2)“. Nach Beschluss gegen die Hafenerweiterung wurde die Linienführung dieser Variante un- mittelbar neben das heutige Hafengelände verschoben, um eine Zerschneidung der Sürther Aue zu vermeiden. Weitergehende vertiefende Betrachtungen der umwelt- und naturschutzrelevanten Wir- kungen sind bisher nicht durchgeführt worden. In einer Mitteilung (2921/2021) sind die Nutzen-Kosten-Bewertung sowie die nächsten Schritte zur weiteren Planung der Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17) und einer Verknüpfung mit der Linie 7 südlich von Langel vorgestellt worden. Auf Basis der Vorzugsvariante ergibt sich nach erfolg- ter Standardisierter Bewertung ein positiver volkswirtschaftlicher Nutzen der Maßnahme und damit grundsätzlich eine Förderfähigkeit. Die im vorgelegten Kurzkonzept für das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ beschriebenen Maßnahmen haben rechtlich keine direkten Auswirkungen auf das weitere Verfahren für eine neue Stadtbahnlinie Linie 17, da das Naturschutzgebiet auch heute rechtskräftig unter Naturschutz gestellt ist. Die Trassenvarianten sind in einem Übersichtsplan in der Anlage 1 beigefügt. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0517/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 15.02.2022
- Erstellt
- 11.02.2022 10:54