Mandari Insight

0517/2022

Beantwortung der Anfragen zum "Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.03.2022, TOP 4.2.1.1

Anlage 1 - Übersichtsplan Trassenvarianten

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 - Übersichtsplan Trassenvarianten

1821 Zeichen

555
Kleinbahn (RSVG)Urfeld
Widdig
Godorf
Sürth
Wesseling Nord
Wesseling Süd
Querbahn (HGK)
gepl. Autobahn A553(Linienführung gemäß AnmeldungBundesverkehrswegeplan 2030)
Rheidt Bahnhof
Rheidt Nord
Niederkassel Mitte
Niederkassel Nord
Lülsdorf Industriegebiet
Lülsdorf Schulzentrum
Lülsdorf Nord
Linie 7Zündorf
Zündorf Süd
Langel Süd
gepl. Rheinbrücke
Anschluss anStadtbahnlinie 16
780m
1670m 970m
640m
900m
680m
910m
3900m
Hochflur-Stadtbahnlinie 17gepl. Rheinbrücke
Niederflur-Stadtbahnlinie 7
gepl. Verlängerung
7
Bornheim-Sechtem
EVONIK
EBO - Nebenbahn
EBO - Hauptbahn
Rheinuferbahn (HGK)EBO - Nebenbahn
vorh. Strecke
Neubaustrecke
gepl. Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
Langel Nord
Langel Mitte
M 1:10000
RheinquerungVariante Süd
RheinquerungVariante Mitte (1)
Umfahrung Raffinerie(Option)
RheinquerungVariante Nord (1)
RheinquerungVariante Mitte (2)
RheinquerungVariante Nord (2)
Retentionsraum
NSG "Langeler Auwald, rrh."
Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiet"Godorfer Hafen"
FFH-Gebiet
geplante Erweiterung NSG
FFH-Gebiet
KläranlageUrfeld
KläranlageWesseling
Deutsche Shell AG_Werk Wesseling
Evonik
LyondellBasell
Evonik
LyondellBasell
Blattgröße:    891 x 1135 mm   -->   Fläche  =  1.011 m²
Plotdatei erstellt:  Franz Malinski  28.10.2021 / 14:03 Uhr
Vössing Ingenieurgesellschaft mbHSiegburger Straße 229cD - 50679 Köln+49 221 802619-0www.voessing.de
Legende:
(Hochflur-) Stadtbahn(Niederflur-) Straßenbahn
Eisenbahn (DB)
gepl. S-Bahn Troisdorf - Oberkasselgepl. Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln
Kreisgrenze
nichtbundeseigene Eisenbahn (HGK, RSVG)
(Hochflur-) Stadtbahn, Eisenbahnstrecke nach EBO
VI-FA-1.ctb
(AC2020)  Y:\K\V2874-1210_Machbarkeitsstudie Hardtbergbahn\20_Vorplanung\20_Planung_VA\01_ÜK\DWG\2874-V-V-30T-UL-1_7.dwgLayout:1_Köln_ÜB_10TLayStatus-Manager:Plotstil:
 K / malinski28. 10. 2021 / 14:00

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

6433 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer  15.02.2022 
 0517/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
 
Beantwortung der Anfragen zum "Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des 
Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue" 
Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 
4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer 
Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 
3747/2021 
RM Frau Aengenvoort meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an. Sie führt aus, dass sich das 
Naturschutzgebiet auf der Fläche befinde, welches eventuell zumindest in Teilen von der geplanten 
Linie 17 beansprucht werde. Sie bitte daher um Vertagung der Beschlussvorlage und darum, sie auch 
im Verkehrsausschuss zur Beratung vorzulegen. 
 
RM Herr Schallehn bekräftigt die Ausführungen seiner Vorrednerin und bittet die Verwaltung um In-
formation, wie dort und auch auf der anderen Rheinseite die Linie 17 durch das NSG im Langeler 
Auwald geführt werden solle.  
 
Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier noch im Anfang 
stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer bereits im Austausch befinde. Er 
sagt zu, dass die Verwaltung mit einer abgestimmten Information auf beide Ausschüsse, den Ver-
kehrsausschuss und den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, zukommen werde. 
 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Die besondere Bedeutung der bestehenden Schutzgebiete im Bereich der Rheinquerung auf Kölner 
Stadtgebiet stellt sich wie folgt dar. 
 
Das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ ist mit Rechtskraft des Landschaftsplans Köln 1991 
unter Schutz gestellt. Mit der Entscheidung des Rates vom 26.09.2019 gegen die Hafenerweiterung 
(AN 1260/2019) war der Auftrag an die Verwaltung verbunden, darzulegen wie „die für den Ausbau 
vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nach-
haltig gesichert werden kann.“ Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage (Vorlage 3747/2021) 
einen Vorschlag zur weiteren Entwicklung und Pflege des bestehenden NSG N5 „Am Godorfer Ha-
fen“ vor.

2 
 
Der rechtsrheinisch am 20.03.2020 beschlossene Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutz-
gebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh“ (Vorlage 0591/2020) beinhaltet die Erweiterung des rechtskräfti-
gen Naturschutzgebiets N 17 „Langeler Auwald rrh.“ und weist die besondere Schutzwürdigkeit der 
Erweiterungsflächen nach. 
 
Die gesamte Wasserwechselzone bzw. die ufernahen Rheinpartien sind Teil des Natura 2000- bzw. 
FFH-Gebiets gemäß FFH-RL „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef ein-
schließlich der Buhnenfelder“ (DE-4405-301). Das FFH-Gebiet umfasst im Wesentlichen die Bereiche 
zwischen Ufer und Hauptfahrrinne mit den angrenzenden Naturschutzgebieten. 
 
Verfahrensrechtliche Schritte zur Prüfung der Umwelt- und FFH-Verträglichkeit der Stadtbahnlinie 17 
 
Im Zulassungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) ist in einer allgemeinen Vorprüfung die Erforder-
lichkeit über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch die verfahrensführende Be-
hörde (Bezirksregierung Köln) zu klären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn nach Einschätzung der zu-
ständigen Behörde das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei 
der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.  
Weiterhin sind gemäß § 34 BNatSchG Projekte vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den 
Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie geeignet sind das Gebiet er-
heblich zu beeinträchtigen (FFH-Verträglichkeitsprüfung).  
 
Das Amt für Verkehrswesen (66) nimmt zum bisherigen Planungsstand wie folgt Stellung: 
 
Im Rahmen der bisherigen gutachterlichen Machbarkeitsstudie für eine neue Stadtbahnlinie Bonn – 
Niederkassel – Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7 wurden nur die verkehrliche Sinnhaftigkeit 
und die technische Machbarkeit betrachtet. 
Dabei wurden zunächst die Korridore „Nord“, „Mitte“ und „Süd“, die als Trassenvariante über den 
Rhein in Frage kommen, definiert und miteinander verglichen. Unter anderem aufgrund fehlender 
Kompatibilität mit dem vorliegenden Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-
Richtlinie und damit fraglicher Genehmigungsfähigkeit einer Trasse in den Korridoren „Mitte“ und 
„Süd“, wurde der Korridor „Nord“ als Vorzugslösung definiert.  
 
Mit dem Beschluss des Verkehrsausschusses (Vorlage 1709/2019) wurde die Verwaltung beauftragt, 
„die weiteren Planungen zur Konkretisierung einer Vorzugsvariante im Korridor Nord mit und ohne 
Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbin-
dung von Köln- Langel“ voranzutreiben. Der anschließende qualitative Variantenvergleich im Korridor 
Nord, der die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie die Planungen 
zur Erweiterung des Godorfer Hafens berücksichtigte, führte zu der präferierten Rheinbrückenvariante 
„Nord (2)“. Nach Beschluss gegen die Hafenerweiterung wurde die Linienführung dieser Variante un-
mittelbar neben das heutige Hafengelände verschoben, um eine Zerschneidung der Sürther Aue zu 
vermeiden. Weitergehende vertiefende Betrachtungen der umwelt- und naturschutzrelevanten Wir-
kungen sind bisher nicht durchgeführt worden. 
 
In einer Mitteilung (2921/2021) sind die Nutzen-Kosten-Bewertung sowie die nächsten Schritte zur 
weiteren Planung der Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17) und einer Verknüpfung mit der 
Linie 7 südlich von Langel vorgestellt worden. Auf Basis der Vorzugsvariante ergibt sich nach erfolg-
ter Standardisierter Bewertung ein positiver volkswirtschaftlicher Nutzen der Maßnahme und damit 
grundsätzlich eine Förderfähigkeit. 
 
Die im vorgelegten Kurzkonzept für das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ beschriebenen 
Maßnahmen haben rechtlich keine direkten Auswirkungen auf das weitere Verfahren für eine neue 
Stadtbahnlinie Linie 17, da das Naturschutzgebiet auch heute rechtskräftig unter Naturschutz gestellt 
ist.  
 
Die Trassenvarianten sind in einem Übersichtsplan in der Anlage 1 beigefügt. 
 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (3)

15.02.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0517/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.02.2022
Erstellt
11.02.2022 10:54