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Ost-West-Achse - Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung
Mitteilung Ausschuss 0057/2026 vom 13.01.2026
Stand: Am 03.03.2026 im Mobilitätsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 13.01.2026 0057/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 20.01.2026 Ost-West-Achse - Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung Auswirkungen des Beschlusses des Verkehrsausschusses des Landes NRW vom 12.11.2025 zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan Der Rat der Stadt Köln hat unter Ziffer 2 der Vorlage 1037/2024 Folgendes beschlos- sen: Nach der Aufnahme der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Variante im Bedarfsplan des Landes NRW Prüfung, ggf. Anpassung und Umsetzung der folgenden Änderun- gen, in Abstimmung mit dem Fördergeber. Daraus ließe sich die Aufnahme der unter Ziffer 1 beschlossenen Tunnellösung in den ÖPNV-Bedarfsplan als Bedingung für die Durchführung der unter Ziffer 2 beschlosse- nen Prüfaufträge ableiten. Im Verkehrsausschuss des Landes NRW wurde jedoch beschlossen, dass die Maß- nahme vorerst mit einem Interim in der Innenstadt in die Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfs- plans sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen wird. Aufgrund dieses Widerspruchs hat die Verwaltung zunächst eine kommunalverfas- sungsrechtliche Einschätzung des Sachverhalts durchgeführt. Diese lautet wie folgt: Das Land hat seinen Beschluss, die Maßnahme „Kapazitätserweiterung auf der Ost- West-Achse in Köln“ im Interimszustand in den ÖPNV-Bedarfsplan aufzunehmen, mit noch ausstehenden Prüfungen der Kommune in Bezug auf die Ausgestaltung des der- zeit geplanten Innenstadttunnels begründet. Dabei wird ausdrücklich auf die Ziffer 2 des Beschlusses vom 03.04.2025 zu Vorlage 1037/2024 Bezug genommen. Auf Basis der Prüfergebnisse der Kommune plant das Land eine nachfolgende/erneute Befas- sung mit der Maßnahme im Hinblick auf den ÖPNV-Bedarfsplan. Zwar ist die Bedingung „Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan der unter Beschluss- punkt 1 aufgeführten Variante“ nach dem Wortlaut nicht vollständig erfüllt, die Umset- zung genau dieser Prüfaufträge werden jedoch vom Land zur Bedingung für eine er- neute Befassung mit der beschlossenen Variante gemacht. Erst die Umsetzung der beschlossenen Prüfaufträge kann somit dazu führen kann, 2 dass die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse gerade in der beschlossenen un- terirdischen Variante vollständig in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen wird. Die Durchführung der Prüfaufträge ist damit dringend angeraten und entspricht auch dem Willen des Rates. Die entsprechenden Planungsleistungen werden daher umge- hend beauftragt. Gez. Egerer
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