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0057/2026

Ost-West-Achse - Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung

Mitteilung Ausschuss 13.01.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 03.03.2026, TOP 6.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2548 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 13.01.2026 
 0057/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 20.01.2026 
 
Ost-West-Achse - Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung 
Auswirkungen des Beschlusses des Verkehrsausschusses des Landes NRW vom 
12.11.2025 zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan 
Der Rat der Stadt Köln hat unter Ziffer 2 der Vorlage 1037/2024 Folgendes beschlos-
sen: 
 
Nach der Aufnahme der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Variante im Bedarfsplan 
des Landes NRW Prüfung, ggf. Anpassung und Umsetzung der folgenden Änderun-
gen, in Abstimmung mit dem Fördergeber. 
 
Daraus ließe sich die Aufnahme der unter Ziffer 1 beschlossenen Tunnellösung in den 
ÖPNV-Bedarfsplan als Bedingung für die Durchführung der unter Ziffer 2 beschlosse-
nen Prüfaufträge ableiten. 
 
Im Verkehrsausschuss des Landes NRW wurde jedoch beschlossen, dass die Maß-
nahme vorerst mit einem Interim in der Innenstadt in die Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfs-
plans sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen wird. 
 
Aufgrund dieses Widerspruchs hat die Verwaltung zunächst eine kommunalverfas-
sungsrechtliche Einschätzung des Sachverhalts durchgeführt. Diese lautet wie folgt: 
 
Das Land hat seinen Beschluss, die Maßnahme „Kapazitätserweiterung auf der Ost-
West-Achse in Köln“ im Interimszustand in den ÖPNV-Bedarfsplan aufzunehmen, mit 
noch ausstehenden Prüfungen der Kommune in Bezug auf die Ausgestaltung des der-
zeit geplanten Innenstadttunnels begründet. Dabei wird ausdrücklich auf die Ziffer 2 
des Beschlusses vom 03.04.2025 zu Vorlage 1037/2024 Bezug genommen. Auf Basis 
der Prüfergebnisse der Kommune plant das Land eine nachfolgende/erneute Befas-
sung mit der Maßnahme im Hinblick auf den ÖPNV-Bedarfsplan.  
 
Zwar ist die Bedingung „Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan der unter Beschluss-
punkt 1 aufgeführten Variante“ nach dem Wortlaut nicht vollständig erfüllt, die Umset-
zung genau dieser Prüfaufträge werden jedoch vom Land zur Bedingung für eine er-
neute Befassung mit der beschlossenen Variante gemacht.  
 
Erst die Umsetzung der beschlossenen Prüfaufträge kann somit dazu führen kann,

2 
 
dass die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse gerade in der beschlossenen un-
terirdischen Variante vollständig in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen wird. 
 
 
Die Durchführung der Prüfaufträge ist damit dringend angeraten und entspricht auch 
dem Willen des Rates. Die entsprechenden Planungsleistungen werden daher umge-
hend beauftragt. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0057/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.01.2026
Erstellt
08.01.2026 10:37