2011/0095
Bordsteinversetzung und grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen der Heinrichstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße
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Seite 1 von 3 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Darmstadt, 07.03.11 Abt. Planung u. techn. Verwaltung VI-66/2 S - Pet Nst.: 2703 Umbau der Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstraße Kostenberechnung Pos. Art der Arbeit Men ge Einheit E.P. G.P. Euro Euro 1. Baustelleneinrichtung 1.1 Baustelleneinrichtung psch 8.000,- 8.000,- 1.2 Vermessung psch 4.000,- 4.000,- 1.3 Baustellenbeschilderung psch 8.000,- 8.000,- Summe 1: 20.000,- 2. Aufbrucharbeiten 2.1 Bituminöse Fahrbahn, einschl. Tragschicht aufnehmen und einer Wiederverwendung zuführen, Aufbruchtiefe bis 50 cm 3700 m 2 38,- 140.600,- 2.2 Bituminöse Fahrbahn, einschl. Tragschicht von Hand aufnehmen (Im Baumbereich, 69 Bäume), Aufbruchtiefe bis 50 cm psch 15.000,- 15.000,- 2.3 Bordsteine aufnehmen und abfahren 1000 m 20,- 20.000,- 2.4 Bordsteine von Hand aufnehmen (Im Baumbereich, 69 Bäume) psch 5.000,- 5.000,- 2.5 Straßenabläufe ausbauen, abfahren, einschließlich verdämmen der alten Anschlüsse 20 St. 200,- 4.000,- 2.6 Fahrbahn schneiden 90 m 10,- 900,- Summe 2: 185.500,- 3. Bordsteine und Rinnen 3.1 Hochbordsteine 15/30 liefern und einbauen 1100 m 32,- 35.200,- 3.2 Anpassungsarbeiten Hochbordsteine im Wurzelbereich psch 5.000,- 5.000,- 3.3 Material für Gussasphaltrinne liefern und einbauen 1100 m 45,- 49.500,- 3.4 Anschlussleitungen an Straßenabläufen, DN 150, liefern und einbauen 120 m 110,- 13.200,- 3.5 Straßenabläufe (Seiteneinlauf) liefern und einbauen 24 St. 400,- 9.600,- Summe 3: 112.500,- Seite 2 von 3 Pos. Art der Arbeit Men ge Einheit E.P. G.P. Euro Euro 4. Fahrbahn 4.1 Schottertragschicht 0/32, d = 30 cm, liefern und einbauen 3500 m² 13,- 45.500,- 4.2 Grob- und Feinplanum herstellen 3500 m² 2,- 7.000,- 4.3 Asphalttragschicht 0/22, d = 10 cm herstellen 3500 m² 14,- 49.000,- 4.4 Asphaltbinderschicht 0/16, d = 8 cm herstellen 3500 m² 14,- 49.000,- 4.5 Asphaltdeckschicht LOA 5 2,5 cm leiefern und einbauen 3500 m² 9,- 31.500,- 4.6 TOK-Band liefern und einbauen 80 m 7,- 560,- Summe 4: 182.560,- 5. Gehwe g, Blindenleitsystem 5.1 Anpassung Gehweg in den Zufahrtsbereichen psch 8.000,- 8.000,- Summe 5: 8.000,- 6. Markierun g, Inselköpfe, Beschilderung 6.1 Inselköpfe psch 5000,- 5000,- 6.2 Markierung psch 2000,- 2000,- 6.3 Beschilderung psch 5000,- 5000,- Summe 6: 12.000,- 7. Baumschutzmaßnahmen, Baumfällun g, Grünstreifen 7.1 Baumfällung; Wurzelkappung und Neupflanzung psch. 40.000,- 40.000,- 7.2 Grünstreifen herstellen psch. 10.000,- 10.000,- Summe 7: 50.000,- Kostenzusammenstellung 1. Baustelleneinrichtung 20.000,- 2. Aufbrucharbeiten 185.500,- 3. Bordsteine und Rinnen 112.500,- 4. Gehwege 182.560,- 5. Gehweg, Blindenleitsystem 8.000,- 6. Markierung 12.000,- 7. Baumschutzmaßnahmen 50.000,- Summe: 570.560,- Seite 3 von 3 Pos. Art der Arbeit Men ge Einheit E.P. G.P. Euro Euro Planung und Bauleitung 37.000,- Örtl. Bauleitung 11.411,- Summe: 618.971,- Mehrwertsteuer 19 % 117.605,- Zwischensumme 736.576,- Unvorhersehbares 13.424,- Bausumme: 750.000,- Aufgestellt: gez. Peters Dr.-Ing. Reinisch Peters Sachgebietsleitung Sachbearbeiter
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Heinrichstraße 153 Zur Ausführung freigegeben Planung abgeschlossen Grundhafte Erneuerung Heinrichstraße Zwischen Gervinusstraße und Heiden Heinrichstraße 14 —— 156 Grundhafte Erneuerung Heinrichstraße Zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstaße
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
16.03.2011
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2011/0095
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Bordsteinversetzung und grundhafte Er neuerung von Fahrbahn und Gehwegen der
Heinrichstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße
Vorlage vom: 15. 3.2011
Beschlussvorschlag:
1. Der Bordsteinversetzung und grundhaften Erneuerung der Fahrbahn mit einem Kostenaufwand
von 750.000,00 Euro und den Gehwegen in der Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und
Heidenreichstraße mit einem Kostenaufwand von 200.000,00 Euro wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts (Bordsteinversetzung, Fahrbahnerneuerung) erfolgt aus
dem Konjunkturprogramm KP 066-0014, Kostenstelle 910-022-1660, Heinrichstraße zwischen
Grüner Weg und Frankenäckerweg.
3. Zur Finanzierung des Eigenanteils ist der Ansatz bei der Kostenstelle 910-022-1660, Heinrich-
straße zwischen Grüner Weg und Frankenäckerweg um 300.000,00 Euro zu erhöhen. Deckung
wird erzielt durch 75.000,00 Euro Mehreinnahmen bei den Straßenbeiträgen sowie durch die
Verlagerung von 225.000,00 Euro von der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-Nr.: 08066-
6999 Straßenbausanierungsprogramm auf die Kostenstelle 910-022-1660, Heinrichstraße zwi-
schen Grüner Weg und Frankenäckerweg.
4. Für den 2. Bauabschnitt (Gehwegerneuerung) sind im Haushalt 2012 auf der Kostenstelle 066-
100-1000, Investitions-Nr.: 08066-6094 „Ausbau von Gehwegen“ Mittel in Höhe von 200.000,00
Euro zu etatisieren.
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5. Der Fällung von sechs Straßenbäumen aus dem Gutachten des Grünflächenamtes und drei
Straßenbäumen durch die Fahrbahnverbreiterungen an den Querungsstellen sowie möglicher-
weise von bis zu 19 weiteren Straßenbäumen, über die erst im Laufe der Baumaßnahme vom
Grünflächenamt entschieden werden kann, wird zugestimmt.
6. Nach Magistratsbeschluss kann mit den Arbeiten des 1. Bauabschnitts begonnen werden.
7. Einer Bauvorlage für den 2. Bauabschnitt bedarf es nicht.
Anlagen: Kostenberechnung
Plan DIN A4 Heinrichstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
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...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15. März 2011
Die Heinrichstraße ist im Bereich zwischen der Gervinusstraße und der Heidenreichstraße auf einer
Länge von ca. 400 m in einem sehr schlechten Zustand. In diesem Straßenabschnitt sollen alle befes-
tigten Flächen umgebaut und erneuert werden:
1. Bauabschnitt: Fahrbahnflächen einschließlich Bordsteinanlagen und Grünstreifenverbreiterung zu
Lasten der Fahrbahn
2. Bauabschnitt: Gehwegerneuerung einschließlich Grünstreifenverbreiterung zu Lasten der Geh-
wege
1. Bauabschnitt
Der Ausbau des 1. Bauabschnitts der Heinrichstraße ist aus Mitteln des Konjunkturprogramms des
Bundes vorgesehen. Es war deshalb notwendig, den 1. Bauabschnitt noch 2010 auszuschreiben, zu
vergeben und den Ausbau für 2011 vorzusehen.
Im Rahmen des 1. Bauabschnitts soll die Fahrbahnbreite verringert werden. Die Verringerung der
Fahrbahnbreite in der Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstraße von 8,00 m auf
7,20 m ermöglicht weitgehend den Erhalt der Baumallee, wenn zeitnah auch der
2. Bauabschnitt umgesetzt wird. Die Bäume erhalten so einen breiteren Pflanzstreifen.
Dies ist nicht nur aus städtebaulichen und grünplanerischen Gründen notwendig, sondern auch aus
verkehrsplanerischer Sicht. Beidseitige Baumpflanzungen führen zu einer optisch wahrgenommenen
Einengung des Straßenquerschnitts und damit zu einer Verringerung der gefahrenen Geschwindig-
keit. Der Alleencharakter der Straße wird erhalten, beziehungsweise in Teilbereichen wieder aufge-
baut.
Dies unterstützt auch die für eine Testphase in diesem Jahr eingeführte "Tempo 30 nachts" Regelung
in ihrer Wirkung. Die gewählte Querschnittsbreite lässt die Begegnung von LKW/LKW zu (von Osten
besteht ein LKW-Fahrverbot, ausgenommen Anlieger).
Die Mindestfahrbahnbreite für zweistreifige Hauptverkehrsstraßen beträgt 6,50 m. Die Fahrbahnbreite
von 7,20 m lässt perspektivisch zu, den Radfahrern beidseitig einen Schutzstreifen bereitzustellen.
Eine derartige Maßnahme ist allerdings dann über den oben genannten Bereich hinaus im Netz-
schluss zwischen Breslauer Platz und Nieder-Ramstädter Straße umzusetzen. Hierzu wird in einer
gesonderten Magistratsvorlage berichtet.
Nach einer Untersuchung des Grünflächenamtes müssen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme
mindestens 9 Straßenbäume aus Standsicherheitsgründen und aufgrund der Aufweitungen der Fahr-
bahn an den Querungsstellen wegen voraussichtlich erforderlicher Wurzelkappungen gefällt werden.
Bei weiteren bis zu 19 Bäumen könnte die Standsicherheit aufgrund von möglichen Wurzelkappungen
in Folge der Baumaßnahme ebenfalls gefährdet und dadurch weitere Fällungen unvermeidlich wer-
den. Ob dies notwendig sein wird, kann vom Grünflächenamt erst im Zuge der Bauarbeiten entschie-
den werden. Es sollen Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume vorgenommen werden, was aller-
dings nicht an allen Standorten möglich sein wird.
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...
Für das Fällen der Bäume liegt eine Befreiung vom § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom Um-
weltamt vor, da die Fällarbeiten zwischen dem 1.März und dem 30. September stattfinden müs-
sen.
Da aus dem Konjunkturprogramm des Bundes nur Maßnahmen gefördert werden, die eine Lärmmin-
derung zur Folge haben, wurde in der Heinrichstraße folgender Aufbau für die Fahrbahn gewählt:
2,5 cm lärmoptimierter Asphalt LOA
9,5 cm Asphaltbinder
10,0 cm Asphalttragschicht
30,0 cm
Schottertragschicht
52,0 cm Gesamtaufbau
An den Kreuzungen und Einmündungen werden die Bordsteine behindertengerecht eingebaut, die
Blindenleiteinrichtungen werden im zweiten Bauabschnitt mit dem Ausbau der Gehwege hergestellt.
Die Kosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf 750.000,00 Euro.
Zur Finanzierung stehen aus dem Konjunkturprogramm 450.000,00 Euro zur Verfügung. Weitere Mit-
tel in Höhe von 300.000,00 Euro sind auf der Kostenstelle 910-022-1660, Heinrichstraße zwischen
Grüner Weg und Frankenäckerweg, bereitzustellen. Deckung wird erzielt durch 75.000,00 Euro Mehr-
einnahmen bei den Straßenbeiträgen sowie durch die Verlagerung von 225.000,00 Euro von der Kos-
tenstelle 910-022-1660, Heinrichstraße zwischen Grüner Weg und Frankenäckerweg.
Da die Maßnahme an dieser Hauptverkehrsstraße nicht gleichzeitig mit der für die Sommer-ferien
2011 geplanten Fahrbahnerneuerung Zeughausstraße oder mit dem Heinerfest stattfinden kann,
muss sie noch vor Heinerfestbeginn am 29.06.2011 abgeschlossen sein. Vorbereitende Arbeiten der
Versorgungsträger mussten daher bereits Anfang März beginnen und die eigentliche Baumaßnahme
muss am 02.05.2011 mit einer einspurigen Verkehrsführung (stadtauswärts) des Kraftfahrzeugver-
kehrs beginnen. Aus diesem Grund muss mit den Arbeiten des 1. Bauabschnitts bereits nach Magist-
ratsbeschluss begonnen werden.
Die Maßnahme ist straßenbeitragsfähig (10%).
2. Bauabschnitt
Im Anschluss an den ersten Bauabschnitt sollen im Jahr 2012 die ebenfalls schadhaften Gehwege
erneuert und verschmälert werden. Diese Ergänzungsmaßnahme ist nicht nur wegen dem Zustand
der Gehwege erforderlich, der sich durch die zu erwartenden Aufgrabungen der Versorgungsträger
noch verschlechtern wird. Die Gehwegerneuerungen sind auch erforderlich, um die vorhandenen
Gehwege zu verschmälern und um damit den vorhandenen Grünstreifen verbreitern zu können. Nur
durch die damit mögliche Verbreiterung der Grünstreifen kann die Baumallee der Heinrichstraße lang-
fristig erhalten werden.
Für die neuen Gehwege wurde folgender Aufbau gewählt:
8 cm Gehwegplatten
20 cm Schottertragschicht
Die Kosten des 2. Bauabschnitts betragen ca. 200.000,00 Euro.
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Diese Mittel sind im Haushalt 2012 bei der Kostenstelle 066-100-1000,
Investitions-Nr. 08066-6094 „Ausbau von Gehwegen“ zu etatisieren.
Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen.
Darmstadt, 15.03.2011
VI-66/2 S Tb 1113-Pet-Wg
Nst. 2826
Der Dezernent II Der Dezernent VI
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (8)
- Heinrichstraße 153
- Gervinusstraße
- Heidenreichstraße
- Breslauer Platz
- Nieder-Ramstädter Straße
- Frankenäckerweg
- Zeughausstraße
- Grüner Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0095
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.03.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00