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Große "Inklusiv-Sportanlage" auf dem Feld zwischen B 8 und Stammheimer Fort

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0154/2021 vom 03.02.2021

Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0154/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Große "Inklusiv-Sportanlage" auf dem Feld zwischen B 8 und Stammheimer Fort In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 07.12.2020 stellt die AfD-Fraktion folgende Anfra- ge: Die Machbarkeitsstudie zu der oben bezeichneten Sportanlage wurde mit positivem Ergebnis in der Presse veröffentlicht, sollte der Bau einer Großsport-Anlage überhaupt angestrebt werden? 1. Kann der Betrieb der Sportstätten und darunter zweier Eisbahnen einen wirtschaftlichen Ge- winn erzielen? 2. Wann wird das Feld zwischen B 8, ICE-Bahnlinie und Dünnwalder Kommunalweg zum Bau- land ausgewiesen? 3. Welche Verbesserung für die Lebensqualität bringt wohl der Bau einer weiteren Sportanlage, wo die aktuelle Pandemie-Situation zeigt, dass vieles auch jetzt im Sport verzichtbar ist? 4. Kann für ein geringeres Kosten-Volumen der Bau von Wohnanlagen verwirklicht werden? 5. Wurde bei der Machbarkeits-Studie berücksichtigt, dass zusätzliches Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, wenn wahrscheinlich auch an Wochenenden Sportveranstaltungen stattfinden würden? Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die in Rede stehenden Flächen sind im städtischen Eigentum. Es existiert in diesem Bereich Pla- nungsrecht mit dem Bebauungsplan Nr. 70510/02 mit dem Arbeitstitel „Dünnwalder Kommunalweg in Köln-Stammheim/Flittard“, rechtskräftig seit 27.01.2010 und seiner 1. Änderung für den südlichen Teilbereich, rechtskräftig seit 15.06.2016. Bezugnehmend auf Frage Nr. 2 muss darauf hingewiesen werden, dass ein überwiegender Teil der Flächen schon bereits seit geraumer Zeit als Bauland aus- gewiesen ist - als Gewerbegebiet. Die Studie wurde nicht von der Verwaltung, sondern von den vorhabentragenden Sportvereinen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Studie wurde die generelle Machbarkeit untersucht. Diese ist nach Einschätzung der Gutachter grundsätzlich zu bejahen. Die in der Anfrage aufgeworfenen weiteren Fragen waren in den Einzelheiten nicht Inhalt der Untersuchungen. Sie wären ggfls. zu einem späte- ren Zeitpunkt Gegenstand möglicher weiterer Überlegungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, das bei Projekten solchen Ausmaßes ohnehin Prüfungsgegen- stand eines Planverfahrens bzw. eines Baugenehmigungsverfahrens ist.

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2021

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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