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0154/2021

Große "Inklusiv-Sportanlage" auf dem Feld zwischen B 8 und Stammheimer Fort

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 15.03.2021, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2505 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0154/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 
 
Große "Inklusiv-Sportanlage" auf dem Feld zwischen B 8 und Stammheimer Fort 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 07.12.2020 stellt die AfD-Fraktion folgende Anfra-
ge: 
 
Die Machbarkeitsstudie zu der oben bezeichneten Sportanlage wurde mit positivem Ergebnis in der 
Presse veröffentlicht, sollte der Bau einer Großsport-Anlage überhaupt angestrebt werden? 
 
1. Kann der Betrieb der Sportstätten und darunter zweier Eisbahnen einen wirtschaftlichen Ge-
winn erzielen? 
2. Wann wird das Feld zwischen B 8, ICE-Bahnlinie und Dünnwalder Kommunalweg zum Bau-
land ausgewiesen? 
3. Welche Verbesserung für die Lebensqualität bringt wohl der Bau einer weiteren Sportanlage, 
wo die aktuelle Pandemie-Situation zeigt, dass vieles auch jetzt im Sport verzichtbar ist? 
4. Kann für ein geringeres Kosten-Volumen der Bau von Wohnanlagen verwirklicht werden? 
5. Wurde bei der Machbarkeits-Studie berücksichtigt, dass zusätzliches Verkehrsaufkommen zu 
erwarten ist, wenn wahrscheinlich auch an Wochenenden Sportveranstaltungen stattfinden 
würden? 
 
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die in Rede stehenden Flächen sind im städtischen Eigentum. Es existiert in diesem Bereich Pla-
nungsrecht mit dem Bebauungsplan Nr. 70510/02 mit dem Arbeitstitel „Dünnwalder Kommunalweg in 
Köln-Stammheim/Flittard“, rechtskräftig seit 27.01.2010 und seiner 1. Änderung für den südlichen 
Teilbereich, rechtskräftig seit 15.06.2016. Bezugnehmend auf Frage Nr. 2 muss darauf hingewiesen 
werden, dass ein überwiegender Teil der Flächen schon bereits seit geraumer Zeit als Bauland aus-
gewiesen ist - als Gewerbegebiet.  
 
Die Studie wurde nicht von der Verwaltung, sondern von den vorhabentragenden Sportvereinen in 
Auftrag gegeben. Im Rahmen der Studie wurde die generelle Machbarkeit untersucht. Diese ist nach 
Einschätzung der Gutachter grundsätzlich zu bejahen. Die in der Anfrage aufgeworfenen weiteren 
Fragen waren in den Einzelheiten nicht Inhalt der Untersuchungen. Sie wären ggfls. zu einem späte-
ren Zeitpunkt Gegenstand möglicher weiterer Überlegungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf 
ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, das bei Projekten solchen Ausmaßes ohnehin Prüfungsgegen-
stand eines Planverfahrens bzw. eines Baugenehmigungsverfahrens ist.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dünnwalder Kommunalweg

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Details

Aktenzeichen
0154/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.02.2021
Erstellt
18.01.2021 09:31