3333/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Sichere Schulwege in Zollstock" AZ 112/24 B
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Keine Maßnahme zu beschließen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Eingabe AZ 112-24
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Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Sichere Schulwege in Zollstock Datum: Montag, 23. September 2024 13:58:13 Anlagen: schulwegsicherheit-zollstock.pdf Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meinen Vorschlag, wie die Schulwegsicherheit für gleich zwei Schulen in Köln-Zollstock erhöht werden könnte. Bitte prüfen Sie meinen Vorschlag und geben Sie mir eine Rückmeldung dazu. Viele Grüße -- ----------------------- E-Mail: Telefon: Wir fordern: Sichere Schulwege in Zollstock Worum es geht! Das neue Schuljahr hat begonnen und die Pänz sollen möglichst bald selbstständig und sicher alleine den Schulweg meistern. Leider kommt es immer wieder zu Unfällen, teils mit tödlichem Ausgang. Ein sicherer Schulweg ist gegeben, wenn Kinder die Verkehrssituation gut überblicken können und selbst auch von anderen Verkehrsteilnehmenden gesehen werden. Das ist leider nicht überall gegeben. Gerade große, vielbefahrene Straßen bergen ein hohes Gefahrenpotenzial. In Köln-Zollstock sind das etwa der Höninger Weg, die Vorgebirgstraße und der Gottesweg. Abb. 1: Unfallgefahr auf Schulwegen (Quelle: schulwege.de) Diese Straßen müssen von Schulkindern der Nikolausschule und der Schule am Rosenzweigweg überquert werden. Gefährlich sind diese Straßen, weil andere Verkehrsteilnehmende zu schnell fahren, unachtsam abbiegen oder über rote Ampeln rasen. Alles das können Anwohnende seit Jahren hautnah miterleben, ohne dass die Stadt bisher tätig geworden wäre, etwa durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen oder die Verengung der Fahrspuren. Ein alternativer Schulweg – auch für Schüler*innen der Grundschule in der Bernkasteler Straße – geht durch die Nebenstraßen hinter der St. Pius Kirche, über die Ferdinand-Schmitz-Straße, auf den Zollstocksweg. Der alternative Schulweg würde den bereits vorhandenen Zebrastreifen über den Gottesweg zur Ferdinand-Schmitz-Straße nutzen. Leider fehlt der passende Anschluss, um auch den Zollstocksweg sicher überqueren zu können. Abb. 2: Alternativer Schulweg (Vermeidung der großen Straßen) Das rote Kreuz markiert die fehlende Querungshilfe. Dort würde ein Zebrastreifen oder eine andere »bauliche Querungshilfe« helfen, die Schulkinder und auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden sicher über die Straße zu leiten. Unser Vorschlag lautet daher: „Ich bitte Sie daher, sich mit der Einrichtung einer solchen Möglichkeit der sicheren Überquerung an genannter Stelle in einer öffentlichen Sitzung auseinanderzusetzen. Sorgen Sie dafür, dass die Schulkinder aus dem Veedel sicher – und ohne gefährliche Umwege in Kauf nehmen zu müssen – zur Schule kommen.“ Vielen Dank und viele Grüße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 112/24 Vorlagen-Nummer 3333/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - "Sichere Schulwege in Zollstock" AZ 112/24 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich aber gegen verkehrs- technischen Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf dem Gottesweg wurde ein Fußgängerüberweg von der Bezirksvertretung 2015 beantragt, zwischen der Hausnummer Gottesweg 14 und Gottesweg 15. Dieser wurde bis 2018 geplant und mit einer Querungshilfe in Fahrbahnmitte, mit taktilen Elementen auf dem Gehweg ausgeführt. Auf dem Gottesweg ist die zulässige Höchstgeschwin- digkeit 50 km/h. Der Zollstocksweg ist fast geradeaus, gut einsehbar. Der Einmündungsbereich an der Ferdinand-Schmitz-Straße und Willigisstraße ist mit Sperrflächen erweitert, sodass hier die Eckbereiche gut einsehbar sind. Ordnungsgemäß und gut sichtbar angezeigt ist vom Höninger Weg und Vorgebirgsstraße in den Zollstocksweg einbiegend die Tempo 30 Zone angezeigt. Weitere markierte Elemente auf der Fahrbahn sind gemäß § 45 Abs. 9 StVO nicht notwendig Ein Fußgängerüberweg in einer Tempo 30 Zone ist nach Richtlinie (RL) 2001 (FGÜ) nicht vorgesehen. Die Straßenverkehrsbehörde fügt hinzu, dass auch die zu Fußgehenden eine Sorg- faltspflicht haben. Die Eltern und Schulen sind hier ebenfalls bei der Verkehrserzie- hung in der Pflicht. An der Ecke Höninger Weg und der Ecke Vorgebirgsstraße wird der Fußgängerverkehr signalisiert über den Zollstocksweg geführt. Fühlt man sich im Bereich der Ferdinand-Schmitz-Straße bei der Querung des Zollstocksweges unsi- cher, bietet sich ein kleiner Umweg an. Der Gottesweg und der Höninger Weg werden vor Ort nach der Straßenverkehrsord- nung überprüft. Es bestehen in dem gesamten Bereich keine Unfallauffälligkeiten. Die Vorgebirgsstraße zwischen dem Vorgebirgstor und dem Höninger Platz unterlag einer Überplanung. Die verkehrsrechtlich bereits genehmigten Umbauten in diesem Bereich sind für das 2. Quartal 2025 vorgesehen. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3333/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.04.2025
- Erstellt
- 24.10.2024 14:09