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3333/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Sichere Schulwege in Zollstock" AZ 112/24 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 2.2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Eingabe AZ 112-24

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

824 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Keine Maßnahme zu beschließen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 - Eingabe AZ 112-24

2696 Zeichen

Von:
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Sichere Schulwege in Zollstock
Datum: Montag, 23. September 2024 13:58:13
Anlagen: schulwegsicherheit-zollstock.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie meinen Vorschlag, wie die Schulwegsicherheit für gleich 
zwei Schulen in Köln-Zollstock erhöht werden könnte. Bitte prüfen Sie 
meinen Vorschlag und geben Sie mir eine Rückmeldung dazu.
Viele Grüße
--
-----------------------
E-Mail: 
Telefon:

Wir fordern: Sichere Schulwege in Zollstock 
Worum es geht! Das neue Schuljahr hat begonnen und die Pänz 
sollen möglichst bald selbstständig und sicher alleine den Schulweg 
meistern. Leider kommt es immer wieder zu Unfällen, teils mit 
tödlichem Ausgang.  
Ein sicherer Schulweg ist gegeben, wenn Kinder die 
Verkehrssituation gut überblicken können und selbst auch von 
anderen Verkehrsteilnehmenden gesehen werden. Das ist leider 
nicht überall gegeben. Gerade große, vielbefahrene Straßen bergen 
ein hohes Gefahrenpotenzial. In Köln-Zollstock sind das etwa der 
Höninger Weg, die Vorgebirgstraße und der Gottesweg.  
Abb. 1: Unfallgefahr auf Schulwegen (Quelle: schulwege.de) 
Diese Straßen müssen von Schulkindern der Nikolausschule und der 
Schule am Rosenzweigweg überquert werden. Gefährlich sind diese 
Straßen, weil andere Verkehrsteilnehmende zu schnell fahren, 
unachtsam abbiegen oder über rote Ampeln rasen. Alles das können 
Anwohnende seit Jahren hautnah miterleben, ohne dass die Stadt 
bisher tätig geworden wäre, etwa durch regelmäßige 
Geschwindigkeitskontrollen oder die Verengung der Fahrspuren. 
Ein alternativer Schulweg – auch für Schüler*innen der Grundschule 
in der Bernkasteler Straße – geht durch die Nebenstraßen hinter der 
St. Pius Kirche, über die Ferdinand-Schmitz-Straße, auf den 
Zollstocksweg.

Der alternative Schulweg würde den bereits vorhandenen 
Zebrastreifen über den Gottesweg zur Ferdinand-Schmitz-Straße 
nutzen. Leider fehlt der passende Anschluss, um auch den 
Zollstocksweg sicher überqueren zu können.  
Abb. 2: Alternativer Schulweg (Vermeidung der großen Straßen) 
Das rote Kreuz markiert die fehlende Querungshilfe. Dort würde ein 
Zebrastreifen oder eine andere »bauliche Querungshilfe« helfen, 
die Schulkinder und auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden 
sicher über die Straße zu leiten. Unser Vorschlag lautet daher:  
„Ich bitte Sie daher, sich mit der Einrichtung einer solchen 
Möglichkeit der sicheren Überquerung an genannter Stelle in 
einer öffentlichen Sitzung auseinanderzusetzen. Sorgen Sie 
dafür, dass die Schulkinder aus dem Veedel sicher – und ohne 
gefährliche Umwege in Kauf nehmen zu müssen – zur Schule 
kommen.“ 
Vielen Dank und viele Grüße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2476 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
112/24 
Vorlagen-Nummer 
 3333/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Sichere Schulwege in Zollstock" AZ 112/24 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich aber gegen verkehrs-
technischen Maßnahmen aus. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf dem Gottesweg wurde ein Fußgängerüberweg von der Bezirksvertretung 2015 
beantragt, zwischen der Hausnummer Gottesweg 14 und Gottesweg 15. Dieser wurde 
bis 2018 geplant und mit einer Querungshilfe in Fahrbahnmitte, mit taktilen Elementen 
auf dem Gehweg ausgeführt. Auf dem Gottesweg ist die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit 50 km/h. 
  
Der Zollstocksweg ist fast geradeaus, gut einsehbar. Der Einmündungsbereich an der 
Ferdinand-Schmitz-Straße und Willigisstraße ist mit Sperrflächen erweitert, sodass 
hier die Eckbereiche gut einsehbar sind. Ordnungsgemäß und gut sichtbar angezeigt 
ist vom Höninger Weg und Vorgebirgsstraße in den Zollstocksweg einbiegend die 
Tempo 30 Zone angezeigt. Weitere markierte Elemente auf der Fahrbahn sind gemäß 
§ 45 Abs. 9 StVO nicht notwendig Ein Fußgängerüberweg in einer Tempo 30 Zone ist 
nach Richtlinie (RL) 2001 (FGÜ) nicht vorgesehen. 
 
Die Straßenverkehrsbehörde fügt hinzu, dass auch die zu Fußgehenden eine Sorg-
faltspflicht haben. Die Eltern und Schulen sind hier ebenfalls bei der Verkehrserzie-
hung in der Pflicht. An der Ecke Höninger Weg und der Ecke Vorgebirgsstraße wird 
der Fußgängerverkehr signalisiert über den Zollstocksweg geführt. Fühlt man sich im 
Bereich der Ferdinand-Schmitz-Straße bei der Querung des Zollstocksweges unsi-
cher, bietet sich ein kleiner Umweg an. 
 
Der Gottesweg und der Höninger Weg werden vor Ort nach der Straßenverkehrsord-
nung überprüft. Es bestehen in dem gesamten Bereich keine Unfallauffälligkeiten.  
 
Die Vorgebirgsstraße zwischen dem Vorgebirgstor und dem Höninger Platz unterlag 
einer Überplanung. Die verkehrsrechtlich bereits genehmigten Umbauten in diesem 
Bereich sind für das 2. Quartal 2025 vorgesehen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Eingabe

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3333/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.04.2025
Erstellt
24.10.2024 14:09