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AFW/0002/2008

"Innovativer Radwegebau NRW" V/0718/2007

Anfrage in der BV West 09.01.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.01.2008, TOP 4.1

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AFW [oco2

UWG-MS

UWG-MS, Junkerstr. 3, 48153 Münster Junkerstr. 3
48153 Münster

Bezirksvertretung Münster-West Bezirksvertretung West

c/o Frau Elisabeth Westrup Ursula Blankenstein
Schelmenstiege 1-3

Tel: 0251- 6867 513

48161 Münster Fax: 0251- 6867 515

geschaeftsstelle@uwg-ms.de

www.uwg-ms.de

Münster, 08.01.2008

Anfrage an die Verwaltung
Zu: “innovativer Radwegbau NRW” V/0718/2007

Vor dem Hintergrund der o. a. Vorlage, die erst nach Entscheidung des Hauptaus-
schusses und vorheriger Beratung im Finanzausschuss sowie im Planungsausschuss der
Bezirksvertretung zur Kenntnis gegeben wurde, stellt sich für die UWG die Frage, aus
welchem Grunde wieder einmal die Bezirksvertretung hierzu nicht angehört wurde. Wir
bitten um Auskunft.

Es stellen sich nunmehr die nachfolgend aufgelisteten Fragen, da es It. Vorlage keinerlei
Richtlinien für dieses Programm gibt. Wir bitten daher um Weiterleitung an den
Landesbetrieb Straßen NRW.

Unsere Fragen sind mit Absicht auf den “Sonderfall Hohenholter Straße” in Roxel abge-
stellt, da es sich hier um einen Radweg von besonderer Bedeutung und einer sehr hohen
Eigenleistung durch die Bürger handelt.

1. Wie soll von den Bürgern eine Eigenleistung von 257 000 EUR aufgebracht werden?
a) Welche Sachspenden sind hier gemeint? Baumaterialien und Arbeitsstunden?
b) Geldspenden in der hier vorgesehenen Höhe sind wohl kaum zu erwarten oder?

2. Was geschieht, wenn die Bürgerinitiative die geforderten Sach- und Geldspenden in der
geforderten Höhe nicht aufbringen kann und auf "halbem Wege" aufgibt? Ist dann die
Stadt Münster in der Pflicht oder werden die verbleibenden Kosten vom Landesbetrieb
übernommen?

3. Die Politik ist optimistisch, dass die vorgesehene Umgehungsstraße in absehbarer Zeit
gebaut wird, die auch diesen Bereich tangieren und durch die dann anstehenden
Bautätigkeiten sicherlich stark belasten wird . Ist es dann sinnvoll, den Radweg
vorher noch in Angriff zu nehmen?

3

Wir sind sicher, dass die Bürger, die sich für dieses Projekt entschieden haben, ihr
möglichstes tun, um es auch zu vollenden. Dennoch sehen wir uns in der Pflicht, dieses
Programm zu hinterfragen. Ausführliche Antworten auf unsere Fragen geben uns die

Möglichkeit, bei weiteren geplanten Bürgerradwegen die Situation besser einschätzen zu
können.

Es wäre für alle Beteiligten von Nutzen, Umsetzungs-Richtlinien für dieses
Programm vorliegen zu haben, da sich in diesem Zusammenhang noch viele (auch
juristische Fragen) ergeben. Wir bitten daher um Vorlage von Richtlinien.

Mit freundlichen Grüßen _ _
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT FÜR MÜNSTER

(Ursula Blankenstein) en

Bezirksvertreterin West

Beratungsverlauf (1)

17.01.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Junkerstraße 3
  • Hohenholter Straße
  • Umgehungsstraße
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
AFW/0002/2008
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
09.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37