0502/2025
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatz Magnolienweg in Köln-Seeberg
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 0502/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatz Magnolienweg in Köln-Seeberg Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Kinder- und Jugendverwaltung, unter Vorbehalt des Inkrafttretens des Haushaltsentwurfs zum Doppelhaushalt 2025/2026, die Umgestaltung des Spielplatzes Magnolienweg in Köln-Seeberg mit Gesamtkosten in Höhe von 99.600 € (Brutto) durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungser- mächtigungen des Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 99.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.960 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen Im Rahmen der Wartung und Pflege € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Magnolienweg liegt am südlichen Rand des Wohngebiets und direkt angrenzend an den Grünzug Seeberg, nahe der viel befahrenen Mercatorstraße. Derzeit verfügt die Spielfläche über keinerlei Spielangebote, da die alten Spielgeräte aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen abgebaut wurden. Die Kinder-und Jugendverwaltung beabsichtigt nun die bereits vorhandene Fallschutz- fläche mit einem neuen attraktiven Spiel- und Bewegungsangebot auszustatten. Diese Maßnahme erfolgt auf Basis der bereits in der Spielplatzbedarfsplanung 2018 gelisteten prioritären Maßnahmenplanung, welche auch in die Maßnahmenplanung 2025-2030 übernommen wurde. 3 Per Aushang wurden Kinder, Anwohner und weitere Spielplatzbesucher*innen zur Be- teiligung eingeladen. Bei einem Ortstermin konnten die Anwesenden ihre Wünsche äußern. Während die Kinder eine große Spielanlage mit abwechslungsreichen Kletter- varianten favorisierten, wünschten sich die Eltern auch Spielmöglichkeiten für die jün- geren Geschwisterkinder. Den Kinderwünschen entsprechend wurde eine Planung erstellt, der alle Beteiligten zustimmten. Die Hauptattraktion bietet eine Kletteranlage in Größe von 11,40 m x 7,50 m aus na- turgewachsenen Robinienholz, die von jüngeren und älteren Kindern gleichermaßen bespielt werden kann. Zwei unterschiedlich hohe Rautentürme, mit jeweils zwei Drei- eckpultdächern, sind durch eine Brücke miteinander verbunden. Der kleinere Spielturm verfügt über vier unterschiedlich hohe Dreieckspodeste. Seit- lich am Turm befinden sich eine Theke mit einem großen und zwei kleineren Sandsie- ben. Neben der Rutsche ist eine drehbare Sandsiebtrommel vorgesehen. Eine weitere Theke mit Sandrinne und Sandtrichter mit Verschluss kann im Schatten unter dem Po- dest bespielt werden. Über einen schrägen Netzaufstieg oder einer Sprossenleiter er- reichen jüngere Kinder das erste 95 cm hohe Podest. Von dort gelangen sie auf die zweite Spielebene (120 cm) wo sich eine Doppelsandrinne mit Sandrad und Sandauf- zug bedienen lässt. Auf der dritten Spieleben (145 cm) soll eine Rutsche, die wieder nach unten führt. Eine Absicherung erfolgt durch Brüstungsseile und Rundholzbrüs- tung. Über das vierte Podest auf 195 cm Höhe erreichen die Kinder über die Tellerbrü- cke mit Handlauf den höheren Turm. Dort angekommen gelangen Sie über eine Rutschstange nach unten. Alternativ be- steht aber auch die Möglichkeit, mittels waagrechten Brettaufstieg mit Löchern, vom nächsten Podest über die 2,45 hohe Freifallrutsche nach unten zu rutschen. Von außen kann der Turm über eine Kletterwand sowie Strickleiter auf die 145 cm Po- desthöhe bestiegen werden. Auf der anderen Seite führt eine höhere Kletterwand auf das 195 cm Podest und ein 245 cm hohes Netzt bis zum Rutschenpodest. Unter dem hohen Turm sind zusätzlich eine Theke und eine Sitzbank angedacht. Die Farbgebung der Spiel -und Kletteranlage sowie der weiteren Spielgeräte ist in RAL3002 Karminrot, RAL1021 Rapsgelb, RAL6018 Laubgrün, RAL2008 Hellrotorange und RAL1023 Verkehrsgelb vorgesehen. Neben der vielfältigen Spiel- und Kletteranlage sind eine Doppelschaukel und ein Sitz- karussell geplant. Eine kleine Kugelbahn lädt große und kleine Nutzer zum gemeinschaftlichen Spielen ein. Die unterschiedlich ausgelegten Spielangebote insbesondere die vielen Sand- spielmöglichkeiten fördern das gemeinsame Spielen, die Kreativität und das Zusam- menspiel der Kinder untereinander. Gemäß dem Ziel gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlage entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unter- schiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbeson- dere auch motorischer Fähigkeiten. Die kleinen Rückzugsorte unter den Spieltürmen ermöglichen ein ruhigeres Spielen im Schatten. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Es erfolgt keine Versiegelung von Flächen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 99.600 Euro. 4 Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltsentwurfs zum Doppelhaushalt 2025/2026 aus in 2025 veranschlagten Mitteln aus dem Pauschalan- satz für Spielplätze auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 im Teilfinanzplan des Am- tes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendar- beit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 9.960 € p. a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2025 / 2026 ab Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. Ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. ist die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen vom Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen - gegebenenfalls durch Mittelumschich- tungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un- terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0502/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.02.2025
- Erstellt
- 13.02.2025 11:31