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V/0153/2025

Bericht über Anträge auf Baukostenzuschuss von Münsteraner Sportvereinen mit Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn

Vorlagen 31.03.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.04.2025, TOP 9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2071 Zeichen

V/0153/2025 
V/0153/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über Anträge auf Baukostenzuschuss von Münsteraner Sportvereinen mit Antrag auf 
förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2025 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
 
Die Stadt Münster gewährt im Rahmen der Sportförderrichtlinie münsterschen Sportvereinen einen 
Baukostenzuschuss für vereinseigene Sportstätten. Nach II Buchst. E Ziff. 2. 6 darf der Verein grund-
sätzlich erst nach der Bewilligung mit der Maßnahme beginnen. Gemäß Ziff. 4.2 kann die Verwaltung 
in begründeten Einzelfällen auf Antrag einen förder unschädlichen Baubeginn genehmigen. Dem 
Sportausschuss wird in regelmäßigen Abständen darüber berichtet. 
 
Mit der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns ist keine verbindliche Zusage auf Gewährung ei-
nes städtischen Zuschusses verbunden. Insofern hat sie ke inen Einfluss auf die Beratung und Be-
schlussfassung der politischen Gremien der Stadt Münster.  
Die Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns hat keine finanziellen Auswir-
kungen für die Stadt Münster. 
 
Dem Sportamt lagen bis zum 18.03.2025 insgesamt 10 Anträge auf Zuschüsse zu Baukosten für ver-
einseigene Sportstätten mit Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns vor. 
 
1. Positiv beschiedene Anträge auf vorzeitigen Baubeginn sind bei den folgenden Maßnahmen bewil-
ligt worden. Die Zuschussanträge werden mit der Vorlage V/0109/2025 dem Sportausschuss zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
Sportamt 
 
03.04.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Warbinger 
Telefon: 492-5205 
Warbinger@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0153/2025 
 
 
2. Negativ beschieden wurde folgender Antrag auf vorzeitigen Baubeginn, weil es sich nicht um eine 
überraschend notwendig gewordene Einzelfallmaßnahme handelt. Der Zuschussantrag wird eben-
falls mit der Vorlage V/0109/2025 dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage A

Anlage A

2295 Zeichen

Anlage A zur V/0153/2025 
Kurzüberblick 
Bericht an den Sportausschuss über die Anträge auf Baukostenzuschuss von münsterschen 
Sportvereinen mit bereits beschiedenem Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
mit voraussichtlicher Zuschussentscheidung im Jahr 2025. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteran er Stadtgesell-
schaft. 
Mit der Entscheidung des förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem Verein die Mög-
lichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Entschei-
dung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun-
gen 
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Berichtspflicht an den Sportausschuss über den förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt Münster trägt dazu bei, das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerich-
teten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft 
und Orientierung zu sichern.

Beratungsverlauf (1)

29.04.2025 Sportausschuss
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0153/2025
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2025
Erstellt
18.03.2025 12:56