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AFW/0002/2022

Anfrage an die Verwaltung "Land unter?"

Anfrage in der BV West 11.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 22.09.2022, TOP 4.1

Antwort der Verwaltung vom 22.05.2023

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Ansehen

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Antwort der Verwaltung vom 25.08.2022

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Ansehen

Antwort der Verwaltung vom 22.05.2023

18995 Zeichen

1111111 MÜNSTER 
22.05.2023 
6672 
. Herr Kopietz 
66.41.0013 
Bezirksverwaltung Münster-West 
Frau Vennemann 
über Herrn Stadtbaurat Denstorff 
Anfrage lfd. Nr. AFW/0002/2022 der CDU-Fraktion „Land unter?" Hochwasser­ 
schutz/-vorsorge im Waldwegviertel vom 09.02.2022 
Bericht der Verwaltung: 
1 Grundsätzliches 
1.1. Starkregen / Urbane Sturzfluten 
•' 
Eine erhebliche Überflutungsgefahr tritt bei sogenannten Starkregenereignissen auf. Diese 
Starkregen sind definiert als seltene, meist lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Nie­ 
derschlagsmenge, die wegen ihrer Intensität ein schwer zu kalkulierendes Überflutungsrisiko 
darstellen. Überflutungen durch Starkregen finden entgegen des klassischen Gewässer­ 
Hochwassers insbesondere auf der Geländeoberfläche statt.D er Abfluss erfolgt dem Gefälle 
folgend zu den Geländetiefpunkten hin. 
1.2 Hochwasser 
In Flusseinzugsgebieten entstehen Hochwasserschäden durch Ausuferungen von Oberflä­ 
chengewässern. Die Überschwemmung breitet sich dabei ausgehend vom Gewässerverlauf 
in die angrenzenden Bereiche aus. Sie entsteht im Wesentlichen durch sich immer weiter 
aufbauende Abflusswellen im Gewässer nach langanhaltenden·, ergiebigen Niederschlägen. 
Als Schutzziel für Siedlungsflächen ist grundsätzlich das Ergebnis für ein mittleres Hochwas- 
serereignis (Berechnung HQ100) anzusetzen. · 
1.3 Zuständigkeiten Fließgewässer 
Die Zuständigkeit für die Fließgewässer im Stadtgebiet Münster ist zwischen fünf Unterhal­ 
tungsverbänden und der Stadt aufgeteilt. Für die Fließgewässer im Stadtbezirk West liegt die 
Zuständigkeit in weiten Bereichen (Einzugsgebiete Getterbac:;h, Emmerbach und Erdelbach) 
beim Wasserverband Anielsbüren-Hiltrup. Diese· Verantwortung umfasst satzungsgemäß die 
. Gewässerunterhaltung, die ökologische Verbesserung und den ordnungsgemäßen Wasser­ 
abfluss. Die Gewässeraufsicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 100 WHG) liegt für 
diese Gewässer bei der städtischen unteren Wasserbehörde beim Amt 67.

. - 2 - 
2 Stellungnahme Verwaltung 
Die Verwaltung nimmt zu den in der Anfrage formulierten Punkten und Fragestellungen wie 
folgt Stellung: 
2.1 Ist das vorhandene Gesamtsystem angemessen und regelkonform ausgelegt? 
Wie hoch ist das vorhandene System (Regenwasser, Abwasser) ausgenutzt? 
Gibt es Überlastungstendenzen oder hydraulische Defizite? 
Ja, die vorhandene Regenwasserkanalisation ist nach den damaligen Regelwerksbemes­ 
sungsansätzen dimensioniert worden und damit regelkonform ausgelegt. 
Öffentliche Kanalnetze werden nach den Bemessungsgrenzen des geltenden Regelwerks, 
dem Arbeitsblatt DWA-A 118 bemessen. Für die erforderliche Dimensionierung von Kanali­ 
sationen sind Jährlichkeiten von ein bis fünf Jahren, in Einzelfällen auch von 1 O Jahren vor­ 
gesehen (Index 1-3). 
Bei selteneren Niederschlagsereignissen mit Jährlichkeiten zwischen 1 O und 30 Jahren kann 
die Kanalisation noch einen gewissen Einfluss auf die Überflutungssituation an der Oberflä­ 
che haben und gegebenenfalls mengenmindernd bei der Überflutungsberechnung berück­ 
sichtigt werden, In diesen Fällen darf Wasser aus der Kanalisation austreten, wenn es kei­ 
nen Schaden verursacht (z.B. in öffentliche Grünflächen) (Index 3-5). · 
Bei extremen Niederschlagsereignissen mit Jährlichkeiten größer 50 Jahren spielt der Kanal­ 
abfluss in der Regel keine Rolle mehr, zusätzliche Wassermengen können nicht mehr in· die 
Kanalisation eintreten und fließen vollständig auf der Oberfläche ab. Ab diesem Zeitpunkt gilt 
ausschließlich die Risiko- und Schadensminimierung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe, 
Bemessung und Dimensionierung von Kanalisationen finden für diese Extremniederschläge 
keine Anwendung mehr (Index 5-12). Der extreme Starkregen vom.Juli 2014 in Münster ist 
beispielsweise eindeutig dem Index 12 zuzuordnen. 
10 IQO 
SR-Otlahrtnkarr. SR,Otl•hrenkartt 
Sttnario 1 su,mio 2 
/L_ 
Aufgabe der sractr1mrwl•••rung 
$R,Gtfahttnkiltt 
Sunariol 
Index 1 • 3: Entwasserungsteehnlsche Bemessung und Nachweis 
Index 3 • 5: Ut>erflutungsschU1Z - Bewertung qu tahv 
todex 5. 7: Risikonfnimlerung und Schadensbegrenzung durch Kommune 
und Private· en mer:IMen 
Abbildung 2: Starkregenindex - Zuständigkeiten 
Das anfallende Abwasser im Waldwegviertel wird im Trennsystem entwässert. Dabei wird 
das Regenwasser über mehrere kleine Teilnetze in den Getterbach eingeleitet und das 
. Schmutzwasser über eine Transportleitung im Freigefälle direkt der Kläranlage Geist zuge- 
führt. .,, 
Die beispielhafte hydraulische Nachrechnung eines der Regenwasserteilnetze ergab, dass 
für den nach oben genannten Regelwerk anzusetzenden Lastfall eines zweijät)rigen Regene­ 
reignisses die Regenwasserkanalisation ausreichend bemessen ist. Da insgesamt die Topo­ 
graphie des Waldwegviertels sehr flach ist, werden die Wasserstände innerhalb der Reqen­ 
wasserkanalisation stark von dem Wasserstand im Getterbach beeinflusst. Aus diesem

-3 - 
· Grund wurde in der Simulation des Teilnetzes ein Wasserstand im Getterbach angesetzt, der 
einem Hochwasser entspricht, welches statistisch gesehen alle 20 Jahre auftritt. Selbst mit 
diesem Ansatz zeigt sich kein Überlastungszustand für den angesetzten Lastfall im Netz. 
Bei allen über das Regelwerk hinausgehenden Starkregenereignissen ist von einer Überlas­ 
tung der öffentlichen Kanalisation auszugehen. Es ist jedoch wie beschrieben technisch nicht 
möglich und auch wirtschaftlich nicht vertretbar, die Infrastruktur für derartige Extremereig­ 
nisse auszulegen. Das Regenwasser kann in diesen Fällen nicht mehr schnell genug abflie­ 
ßen und es bilden sich der flachen Topographie entsprechend oberflächige Überflutungsbe­ 
reiche aus. 
2.2 l iegen Gefährdungsabschätzungen und Risikobewertungen für das gesamte 
Waldweggebiet vor? Im Jahr 2017/2018 soll es im Rahmen der Baumaßnahme 
Heroldstraße eine Begutachtung des Getterbaches mit hydraulischer Berech­ 
nung gegeben haben? 
Ja, für das Stadtgebiet wurde gemäß der NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisiko­ 
manaqernent" ein gesamtstädtisches Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement aufge­ 
stellt. Dieses' wurde der Bezirksvertretung West über die Berichtsvorlage V/0006/2023 in der . 
letzten Sitzung vom 20.04.2023 vorgestellt. 
Als Grundlage für die Gefährdungs- und Risikoanalyse wurden entsprechende Starkregen­ 
gefahrenkarten erstellt, aus denen die Überflutungsgefahr bei definierten Starkregenereignis­ 
sen hervorgeht. Diese stehen unter www .stadt-muenster.de/wasser zur Verfügung. 
Die Stadt Münster hat im Rahmen von Einleitungserlaubnissen und für die Baumaßnahme 
„Umlegung der Heroldstraße" in den Jahren 2002 und 2004 den Getterbach auf gesamter 
Länge hydraulisch nachrechnen lassen. 
Dabei wurde durch das beauftrage Büro Sönnichsen aus Minden ein detailliertes Nieder­ 
schlags-Abfluss-Modell aufgebaut und das <;3ewässer hydraulisch berechnet. Hier wurden 
auch die Wasserspiegellagen für den maßgeblichen Lastfall HQ100 berechnet und 
Schwachstellen ermittelt. Diese Daten wurden an die zuständigen Stellen (untere Wasserbe­ 
hörde, Wasser und Bodenverband) weitergegeben. 
Im Nach·gang zu diesen Berechnungen wurde das Bauvorhaben „Heroldstraße" mit den Aus­ 
wirkungen auf den Getterbach berechnet und geprüft. In dem Planungsraum wurde das 
Schutzziel des 100-jährigen Hochwassers durch konstruktive Maßnahmen (Verrohrungen, 
Stützwände, Rückhalteraum) für die Anlieger umgesetzt. 
2.3 Wurden Im Zuge von Kanalnetzberechnungen bereits Szenarien für seltene 
und außergewöhnliche Starkregen geprüft? Mit welchem Ergebnis? Wird im 
Waldwegviertel der Standar~ HQ 100 (Hundertjähriges Hochwasser) vollstän- 
dig erreicht? · ' 
Überflutunqsqefahr durch Starkregen: 
Wir sprechen bei der Starkregenrisikobetrachtung von Niederschlägen jenseits der Aufnah­ 
mefähigkeit des Kanalnetzes. Diesen Bereich stellen die aktuell aufgestellten und veröffent­ 
lichten Starkregengefahrenkarten (Index 5, Index 7 und Index 10, vgl. Abbildung 2) dar. 
Dies vorrausgeschickt haben· die Starkregengefahrenkarten und die kommunale Gemein­ 
schaftsaufgabe nichts mit den Maßnahmen der Stadt hinsichtlich der Anpassung des Kanal­ 
netzes zu tun. Öffentliche Kanalnetze werden nach den Bemessungsgrenzen des geltenden 
Regelwerks, dem Arbeitsblatt DWA-A 118 bemessen. Für die erforderliche Dimensionierung

-4 - 
von Kanalisationen sind Jährlichkeiten von ein bis fünf Jahren, in Einzelfällen auch von 10 
Jahren vorgesehen (vgl. Starkregenindex - Zuständigkeiten). 
Davon unberührt überprüfen wir natürlich ständig auch die'Leistungsfähigkeit unserer Kanal­ 
netze im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgabe und erstellen entsprechende Sanierungs- 
planungen. · 
Wie unter Punkt 1 erwähnt, stellen die kommunalen Starkregengefahrenkarten die Gefahren 
durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach kurz auftre­ 
tenden, intensiven Starkregen, sogenannten Sturzfluten, dar. Sie zeigen die Fließwege des 
Oberflächenabflusses zum oberirdischen Gewässer auf. 
Es ist geplant, zukünftig Bereiche mit besonders hohem Gefährdungs- und Risikopotential 
zusätzlich detailliert 1 D-2D-gekoppelt (Kanalisat_ion + Gewässer+ Oberfläche) zu simulieren 
und hinsichtlich Optimierungen zu überprüfen. 
Überflutungsqefahr durch Hochwasser: 
Im Vergleich zu der Starkregenbetrachtung zeigen die Hochwassergefahrenkarten die Aus­ 
uferung ausgehend vom oberirdischen Gewässer nach langanhaltenden Regenereignissen 
für entsprechende Wiederkehrzeiten auf. Die Ansätze dieser beiden Überflutungsgefährdun­ 
gen sind unterschiedlich und daher nur sehr bedingt vergleichbar. 
Die hydraulischen Nachrechnungen des Getterbaches aus den Jahren 2002 und 2004 erga­ 
ben, dass bei einem statistisch auftretenden hundertjährigen Hochwasserereignis (HQ100) 
Siedlungsflächen nur gering betroffen sind. 
Durch die ökologischen Verbesserungsmaßnahmen im Zuge der Baumaßnahme „Umlegung 
der Heroldstraße" wird sich laut Gutachten die Hochwassersituation für ein auftretendes hun­ 
dertjähriges Hochwasserereignis (HQ100) insgesamt verbessern. So bewirken die Umbau­ 
maßnahmen unter anderem, dass die Wasserspiegellagen bei einem HQ100 gegenüber der 
Bestandssituation zukünftig zwischen 26 und 44 cm tiefer liegen. 
2.4 Sind·besonders sensible lnfrastrukturanlagen bei Starkregenereignissen be- 
troffen und welche Folgen hätte Ihr Ausfall? 
Anhand der Gebäudenutzungen konnten im Waldweggebiet als kritische Infrastruktur beste­ 
hende Trafostationen der Stadtnetze Münster identifiziert werden. Die Stadtnetze Münster 
sind als Betreiber kritischer Infrastruktur über die kommunalen Starkregengefahrenkarten in­ 
formiert worden. Die Folgen eines Ausfalls können nur durch die Stadtnetze Münster als Be­ 
treibe beurteilt werden. 
2.5 Sind weitere infrastrukturelle Vorsorgemaßnahmen im Waldwegviertel not­ 
wendig und sinnvoll, um die Überflutungsgefährdung oder das Schadenspo­ 
tenzial zu verringern? 
Auf Basis der Starkregengefahrenkarten werden stadtweit Risikoanalysen und Handlungs­ 
konzepte aufgestellt. Die daraus resultierenden überflutungsgefährdeten Teilgebiete werden 
mittels weiterer Berechnungen (1 D-2D-gekoppelte Berechnungen der Kanalnetze, Gewässer 
und Oberflächen) detaillierter betrachtet, anschließend priorisiert und sukzessive in einem 
Maßnahmenprogramm abgearbeitet. Wie erwähnt, kann die Risiko- und Schadensminimie­ 
rung für Überflutungsereignisse jedoch nur als kommunale Gemeinschaftsaufgabe, also von 
Kommune und privaten Eigentümer:innen gleichermaßen, gelingen. In diesem Zusammen­ 
hang sei nochmals erwähnt, dass es trotz aller Bemühungen keinen absoluten Überflutungs­ 
schutz geben kann.

-5- 
Die Priorisierung und zeitliche Taktung aller sich daraus ergebenden hydraulischen Sanie­ 
rungsmaßnahmen richtet sich dabei nach dem Risikopotential und dem Gefährdungsgrad 
und erfolgt grundsätzlich im gesamtstädtischen Kontext. 
Da insgesamt die Topographie des Waldwegviertels sehr flach ist werden die Wasserstände 
innerhalb der Regenwasserkanalisation stark von dem Wasserstand im Getterbach beein­ 
flusst. Ats Vorsorgemaßnahme zum Überflutungsschutz wurde bereits in dem seit 1969 
rechtsgültigen Bebauungsplan Amelsbüren 2 "Nordöstlich des Waldweges" festgesetzt, dass 
bei Neubauten die Fußbodenoberkante des Erdgeschosses aller Gebäude 50 cm und von 
Garagen 10-15 cm oberhalb des Straßenoberkante liegen muss. 
2.6 Können Risiken dadurch minimiert werden, wenn der Brückendurchlass unter 
der B51 ebenso wie der Durchlass unter der neuen Brücke Heroldstraße auch 
vergrößert wird, um die Kapazitäten zu _erhöhen? Gibt es weitere Abflusshin­ 
dernisse oder Engpässe im Gebiet? 
Das durch die Stadt Münster in den Jahren 2002 und 2004 beauftragte und durch das Büro 
Sönnichsen aufgestellte Niederschlags-Abfluss-Modell zeigt, dass sich die Wasserspiegel­ 
lage eines HQ100 Hochwassers vor dem Durchlass der 851 nicht signifikant im Vergleich zu 
einem angesetzten HQ5 Hochwasser erhöht. Eine Vergrößerung des Durchlasses unter der 
851 hätte daher keinen gravierenden und entscheidenden Einfluss auf den Hochwasser­ 
schutz des Waldweggebietes, zumal vor dem Durchlass 851 auch eine Retention durch das 
Rückhaltebecken Geist und darüber hinaus eine schadlos überflutbare Fläche ohne Bebau­ 
ung liegt. 1::ine Ausuferung des Getterbaches in das Gewässervorland hat hier keine bezie­ 
hunqsweise nur geringe negative Folgen. 
2.7 Ist das vorhandene Regenrückhaltebecken noch leistungsfähig genug? 
Das bereits schon erwähnte Gutachten des Büros Sönnichsen hatte auch die Untersuchung 
des vorhandenen Regenrückhaltebeckens (RRB) Geist als Aufgaben stellung. Ergebnis ist, 
dass das vorhandene RRB im Ist-Zustand in der Lage ist, auch bei Anschluss des Neubau­ 
gebietes Hafkhorst die wasserrechtlichen Genehmigungsvorgaben zu erfüllen. Die hydrauli­ 
sche Leistungsfähigkeit selbst für den Prognosezustand ist damit ausreichend. 
Grundsätzlich unterliegen Regenrückhaltebecken in der Dimensionierung wie die öffentliche 
Kanalisation technischen Regelwerken für entsprechende anzusetzende Bemessungsregen 
(Indexstufen 1 - 3). Rückhaltebecken haben dementsprechend die Funktion, das anfallende 
Niederschlagswasser der angeschlossenen Flächen zurückzuhalten und gedrosselt in das 
Gewässer einzuleiten. Sie dienen daher in erster Linie dem Gewässerschutz und nicht der 
Starkregenvorsorge . 
. 2.8 Müssen weitere Wasserrückhaltebecken / Flutmulden In Freiflächen einge- 
plant werden?. 
Im Zuge der ökologischen Verbesserung des umgelegten Getterbaches im Bereich der 
neuen Heroldstraße werden bereits zusätzliche Retentionsräume realisiert. Sollten sich bei 
den weiteren Planungen für das Neubaugebiet Hafkhorst und die damit verbundene hydrauli­ 
sche Betrachtung des Getterbaches weitere Bedarfe für Retentionsräume ergeben, so wer­ 
den diese umgesetzt'. 
Da eine klimaangepasste, wassersensible Stadtentwicklung heutzutage unabdingbar ist, ent­ 
wickelt die Stadtverwaltung Neuerschließungen und größere Nachverdichtungsgebiete mitt­ 
lerweile in gemeinschaftlicher Arbeit zwischen Stadt-, Freiraum-, Verkehrs- und wasserwirt­ 
schaftlicher Planung. In diesem Zuge fließen sämtliche Erkenntnisse und Anforderungen zum 
Starkregen- und Hochwassergeschehen jeweils für die Planungs- und die angrenzenden Be­ 
standsgebiete von Beginn an in die Planungen ein.

-6 - 
2.9 Werden regelmäßige Kontrollen und Wartungen an den Netzen und Anlagen 
(von wem~ durchgeführt? Können sich Bürger (Paten) hier einbringen? 
Der bauliche und betriebliche Zustand sowie ·die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Kanalisa­ 
tion wird gemäß den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO 
Abw) durch die Kanalunterhaltung der Stadt Münster durchgeführt. In der SüwVO sind alle 
durchzuführenden Kontrollen mit zeitlichen Intervallen aufgeführt. Ein Bericht über die durch­ 
geführten Untersuchungen wird der Bezirksregierung Münster jährlich vorgelegt. 
Die grundsätzliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Gewässer liegt bei 
der unteren Wasserbehörde und den zuständigen Wasserverbänden. 
Generell ist es jederzeit' möglich· auf Missstände im Gewässer wie z.B, Abflusshindernisse 
oder ähnliches direkt bei dem Gewässerverband Amelsbüren-Hiltrup und/ oder bei der unte­ 
ren Wasserbehörde in der Funktion der Gewässeraufsicht hinzuweisen. 
2.10 Wie können die Bürger für das Thema Hochwasserschutz sensibilisiert, infor- 
miert und eingebunden werden? - 
Bestandteil des nun vorliegenden gesamtstädtischen Starkreqen- und Hochwasserrisikoma­ 
naqements ist ein sehr umfangreiches, zielgruppenorientiertes Kommunikationskonzept (vgl. 
Berichtsvorlage V/0006/2023). · 
So wurde die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten unter www.stadt-mLiens­ 
ter.de/wasser durch umfangreiche Pressearbeit beworben. Hilfestellungen und Handlungs­ 
empfehlungen zu privatem Objektschutz und korrektem Verhalten im Gefahrenfall sind hier 
ebenso zu finden. · 
Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark gegen Starkregen" ist es dabei ausdrückliches 
Ziel der Stadtverwaltung, das Risikobewusstsein der Bevölkerung für diese Gefahrenlagen 
zu schärfen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern für mehr Überflutungssicher­ 
heit zu sorgen. 
Darüber hinaus schreibt die Stadt, analog zum Projekt „Thermografiebefliegung" zurzeit im 
Rahmen der Aktion „Gemeinsam stark gegen Starkregen" nach und nach über 48.000 Eigen­ 
tümerinnen und Eigentümer im gesamten Stadtgebiet an, um sie über die städtischen Stark­ 
regengefahrenkarten und Starkregenschutz für ihre Grundstücke zu informieren. Der Brief 
~mthält neben einem persönlichen Anschreiben ein Faltblatt mit ersten Tipps für Schutzmaß­ 
nahmen sowie Informationen zu einem neuen kostenfreien, telefonischen Beratungsangebot 
der Stadt zum Thema. Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Fall eines Starkregenereig­ 
nisses besonders stark betroffen sein könnten, erhalten zudem den Ausschnitt aus den Ge­ 
fahrenkarten, der ihr Grundstück zeigt 
2.11 . Objektschutzmaßnahmen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der 
Grundstückseigentümer. Gibt es von kommunaler Seite dazu fachliche Bera­ 
tung und Hilfen? 
Wie unter Punkt 2.1 O bereits geschrieben bietet die Stadt Münster eine kostenfreie, telefoni­ 
sche Erstberatung zu der Thematik an. Ein Termin ist über das Online-Buchungsportal unter 
dem Menüpunkt „Beratung" aut der Startseite der neuen Website www.stadt-m1:1ens­ 
ter.de/wasser buchbar. Bürger:innen die über keinen Internetzugang verfügen können sich 
an die städtische Telefonzentrale zur Unterstützung bei der Terminbuchung wenden.

- 7 - 
Wir hoffen ihre Fragen hiermit vollumfänglich beantwortet und ihnen einen Überblick über 
den aktuellen Umgang der Stadtverwaltung mit Starkregen- und Hochwasserrisiken gegeben 
zu haben, Für weitere Informationen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung. Bei Rückfra­ 
gen zu konzeptionellen Ansätzen oder zu konkreten Maßnahmen wenden Sie sich gerne an 
das Amt für Mobilität und Tiefbau. 
Gez. 
Marengwa 
Amtsleitung

Originalantrag

4119 Zeichen

®@ CDU...

CDU-Fraktion in der BV West

Anden
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West
Herrn Jörg Nathaus

Pantaleonplatz 7 alien
48161 Münster STADT M

13 FEB. 2022
Anfrage an die Verwaltung

„Land unter?“
Hochwasserschutz/-vorsorge im Waldwegviertel

Münster, 09.02.2022

HEW/000313022

Die Verwaltung wird gebeten, zu nachfolgenden Fragen zum Hochwasserschutz und zur

Hochwasservorsorge im Waldwegviertel Stellung zu beziehen:

° Ist das vorhandene Gesamtsystem angemessen und regelkonform ausgelegt? Wie hoch
ist das vorhandene System (Regenwasser, Abwasser) ausgenutzt? Gibt es

Überlastungstendenzen oder hydraulische Defizite?

* Liegen Gefährdungsabschätzungen und Risikobewertungen für das gesamte
Waldweggebiet vor? Im Jahr 2017/2018 soll es im Rahmen der Baumaßnahme
Heroldstraße eine Begutachtung des Getterbachs mit hydraulischer Berechnung

gegeben haben?

« Wurden im Zuge von Kanalnetzberechnungen bereits Szenarien für seltene und außer
gewöhnliche Starkregen geprüft? Mit welchem Ergebnis? Wird im Waldwegviertel der
Standard HQ 100 (Hundertjähriges Hochwasser) vollständig erreicht?

° Sind besonders sensible Infrastrukturanlagen bei Starkregenereignissen betroffen und

welche Folgen hätte ihr Ausfall?

° Sind weitere infrastrukturelle Vorsorgemaßnahmen im Waldwegviertel notwendig und
sinnvoll, um die Überflutungsgefährdung oder das Schadenspotenzial zu verringern?

« Können Risiken dadurch minimiert werden, wenn der Brückendurchlass unter der
B 51 ebenso wie der Durchlass unter der neuen Brücke Heroldstraße auch vergrößert
wird, um die Kapazitäten zu erhöhen? Gibt es weitere Abflusshindernisse oder

Engpässe im Gebiet?

« Ist das vorhandene Regenrückhaltebecken noch leistungsfähig genug?
® Müssen weitere Wasserrückhaltebecken /Flutmulden in Freiflächen eingeplant

werden?

° Werden regelmäßige Kontrollen und Wartungen an den Netzen und Anlagen (von
wem) durchgeführt? Können sich Bürger (Paten) hier einbringen?

he

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster

Telefon (02 51) 4 18 42-0

Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de

@ CDU...

CDU-Fraktion in der BV West

° Wie können die Bürger für das Thema Hochwasserschutz sensibilisiert, informiert und
eingebunden werden?

«  Objektschutzmaßnahmen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der
Grundstückseigentümer. Gibt es von kommunaler Seite dazu fachliche Beratung und
Hilfen? -

Begründung:

In den letzten Jahren kommt es vermehrt zu extremen Starkregenereignissen mit großen
Sachschäden und auch zu Verlusten von Menschenleben. Lokale Starkregenereignisse können
auch fernab von Fließgewässern urbane Sturzfluten auslösen. Münster war hier leider schon
betroffen.

Diese Schadensereignisse führen immer wieder vor Augen, wie empfindlich Siedlungsgebiete
gegenüber Sturzfluten sind und wie machtlos Anwohner und Einsatzkräfte den Wassermassen
gegenüberstehen.

Für Neubaugebiete werden die geordnete oberflächige Ableitung und der Rückhalt von
Niederschlagsmengen extremer Starkregenereignisse in Zusammenhang mit der Nutzung und
Gestaltung von öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen als wichtige Bausteine in
Entwässerungskonzepte integriert.

Wie steht es aber um den Hochwasserschutz in dem alten gewachsenen Gebiet rund um den
Getterbach im Süden von Mecklenbeck? Hier sind in den vergangenen Jahren sehr viele neue
Häuser hinzugekommen, Baulücken wurden gefüllt.

Nach Ansicht vieler Anwohner sind insbesondere die Engstellen des Getterbachs im Bereich
der Heroldstraße und der Unterführung der B 51 risikobehaftet.

Um Ängste zu nehmen und in einen erfolgreichen Dialog mit den Bürgern eintreten zu
können, bedarf es neben der Vermittlung der technischen Inhalte vor allem der Aufklärung
und Sensibilisierung bezüglich der real bestehenden Überflutungsrisiken.

gezeichnet:

Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge

Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler

Peter Wolfgarten

ee

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de

Antwort der Verwaltung vom 25.08.2022

3774 Zeichen

Eingang am 
11.02.2022 
[2J fristgerecht 
D nicht fristgerecht 
Anfrage Nr. Datum 
AFW/0002/2022 11.02.2022 
Ruf 
Anfrage 
Bezirksvertretung Münster-West 
!
Name des anfragenden Mitgliedes der BV (Fraktion) 
CDU- BVWest 
Betreff 
Anfrage an die Verwaltung "Land unter?" 
Hochwasserschutz/-vorsorge im Waldwegviertel 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.02.2022 
- Bitte sofort bearbeiten! - 
Bezirksverwaltung Münster-West 
Amt 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Amt 
zur federführenden Bearbeitung (Anlage 2fach). 
Spätester Rückgabetermin: Sitzungstag, 14.00 Uhr. 
Soweit die Anfrage nicht bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden 
kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung. 
zur mitwirkenden Bearbeitung (Anlage 1fach). 
Leite, !'IPR:lezli ksve. w11lttlfl§, Schriftführer/-in 
Amt 
über OBM/DezemenU-in 
- JlL 
- - - - - - - - -·•=, Stilett Münster , 
~.~~ ! 
über Amt 
zur Mitzeichnung und Entnahme eines Abdrucks. 
Die Anfrage soll gemäß Anlage beantwortet werden. 
~TADT MÜNSTER 
\l\_::- 7. SEP. 2DZZ 
Amt ~ r Bü gar- u. Rat8s8f"dbt 
Bezirl<"".-W.~ W. 
Amtsleiter/Amtsleiterin, Datum

1111111 MÜNSTER 
25.08.2022 
6672 
Herr Kopietz 
66.41.0013 
Bezirksverwaltung Münster-West 
Frau Vennemann 
Anfragen der CDU-Fraktion lfd. Nr. AFW/0002/2022 „Land unter?" Hochwasser­ 
schutz/-vorsorge im Waldwegviertel vom 09.02.2022 und lfd. Nr. AFW/0006/2022 
,,Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Sentrup und Gievenl;>eck vom, 
04.08.2022 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau möchte im Herbst/ Winter dieses Jahres das gesamtstäd~ 
tische Starkregen- und Hochwasser-Risikomanagement in allen politischen Gremien vorstel­ 
len. Dazu werden zurzeit final entsprechende Starkregengefahrenkarten entwickelt, aus de­ 
nen die Überflutungsgefahr bei definierten Starkregenereignissen hervorgeht. 
Basierend auf diesen Starkregengefahrenkarten kombiniert mit Schadenspotentialkarten wird 
zukünftig eine Risikoanalyse für das gesamte Stadtgebiet erfolgen. Darin fließen sowohl die 
Hochwassergefahren- und Risikokarten der Bezirksregierung zu den offiziellen Risikogewäs­ 
sern als auch hydraulische Nachweise der kleineren Fließgewässer in die Analysen ein. 
Besonders kritische Bereiche werden dann weitergehend untersucht und in ein Handlungs­ 
konzept überführt. Die baulichen Sanierungsmaßnahmen, die sich dann aus diesem Hand­ 
lungskonzept ergeben, werden im gesamtstädtischen Kontext priorisiert, in das Abwasserbe­ 
seitigungskonzept der Stadt Münster aufgenommen und abhängig von der jeweiligen Haus­ 
halts- und Personallage sukzessive abgearbeitet. 
Wir möchten daher auf die kurz bevorstehende Veröffentlichung / Vorstellung dieses gesamt­ 
städtischen Starkregen- und Hochwasser-Risikomanagements verweisen. Im Zuge der 
Gleichbehandlung aller Bezirksverwaltungen ist es in Absprache mit Herrn Denstorff zurzeit 
nicht vorgesehen, einzelne Anfragen zu der Gesamtthematik Starkregen-/Überflutungs­ 
/Hochwasserschutz im Detail vorab zu beantworten. 
Dies bitten wir auch vor dem Hintergrund zu verstehen, dass sich unserer Meinung nach 
viele in den Anfragen formulierte Fraqestellunqen mit der Vorstellung des gesamtstädtischen 
Starkregenrisikomanagements beantwprten lassen. Zum anderen bindet die detaillierte Be­ 
antwortung einzelner Anfragen bei uns personelle Ressourcen, die wir zurzeit für die Fertig­ 
stellung des Starkregen- und Hochwasser-Risikomanagements und die Vorbereitung der po- 
litischen Vorlage dringend benötigen. · 
Das Amt 66 arbeitet mit Hochdruck an der Gesamtthematik und bittet dahingehend um Ver­ 
ständnis. 
Für Rückfragen steht die Abteilungsleitung Wasserwirtschaft, Herr Berthold Reloe (urlaubs­ 
bedingt ab dem 14.09.2022 wieder erreichbar) oder seine Stellvertreterin, Frau Sonja Krä­ 
mer, gerne zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Heroldstraße
  • Mauritzstraße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFW/0002/2022
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
11.02.2022
Erstellt
11.02.2022 10:20