1506/2024
65. Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29.06.2001
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 1506/2024 Freigabedatum 14.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 65. Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29.06.2001 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss hebt den Kostenspaltungsbeschluss vom 26.05.2020 (Vorlage 3632/2019), soweit er sich auf die Straße Loorweg bezieht (einschließlich Stichwege Parz. 376 und 378) von Kreisverkehr Hauptstraße/Ranzeler Straße bis Haus Nr. 92 (Ende der Bebauung) in Köln-Zündorf, für die Teileinrichtungen Fb, Ge, Pa (Hauptzug), Mv (Stich- wege), E, Bel – veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln vom 08.07.2020, Nr. 53, S. 698 – auf. 2. Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die nachstehend aufgeführten Erschließungs- anlagen der Erschließungsbeitrag für die bezeichneten Teileinrichtungen in dem angege- benen Umfang selbstständig erhoben wird: Brühler Straße Fb, Ge, Ge/Ra, Pa, Ra, Bel, E, StrB, StrGr von Raderthalgürtel/Raderberggürtel bis Schulze-Delitzsch-Straße/Haus Nr. 273 einschließlich Köln-Raderthal Husarenstraße Fb, Ge, Pa, E, Bel von Kapellenstraße bis Wendekreis Köln-Rondorf Salzburger Weg Fb, Ge, Ge/Ra, E, Bel, StrB, StrGr von Salzburger Weg 1 bzw. Einfahrt zum öffentlichen Parkplatz auf Flurstück 464 bis Dürener Straße Köln-Junkersdorf Verkehrsausschuss 11.06.2024 2 Loorweg (einschließlich Stichwege Parz. 376 und 378) Fb, Ge, Pa (Hauptzug) Mv (Stichwege), E, Bel von Kreisverkehr Hauptstraße/Ranzeler Straße bis südwestliche Grenze B-Plan 72369/03 Köln-Zündorf Die verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung: Fb Fahrbahn Ge Gehweg Pa Parkflächen Ge/Ra kombinierter Geh-Radweg Ra Radweg Mv Mischverkehrsfläche E Entwässerungseinrichtung Bel Beleuchtungseinrichtung StrB Straßenbäume StrGr Straßenbegleitgrün 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu Pkt. 1: Der Verkehrsausschuss hat am 26.05.2020 für die Erschließungsanlage Loorweg in Köln-Zün- dorf auf gesamter Länge (von Kreisverkehr Hauptstraße/Ranzeler Straße bis Haus Nr. 92 = Ende der Bebauung) Kostenspaltung für die technischen Teileinrichtungen angeordnet (Vor- lage 3632/2019). In der Vorlage war jedoch eine fehlerhafte Anlagenbezeichnung angegeben. Tatsächlich ist das Teilstück von der südwestlichen Grenze des Bebauungsplanes 72369/03 bis zur Haus-Nr. 92 noch nicht ausgebaut, sodass der Kostenspaltungsbeschluss vom 26.05.2020 bislang keine rechtliche Wirkung entfalten konnte. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dieser Kostenspaltungsbeschluss bezogen auf den gesamten Loorweg nunmehr wieder aufgehoben und nur für den bereits fertiggestellten Teil ein neuer Beschluss gefasst (siehe Pkt. 2). Zu Pkt. 2: Nach § 127 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) kann der Erschließungsbeitrag für Grund- erwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbststän- dig erhoben werden (Kostenspaltung). Auch § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung eines Erschließungsbeitrages vom 29.06.2001 sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor. Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile wird durch die An- ordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen, den Erschließungsbeitrag für abspalt- bare Teileinrichtungen von Erschließungsanlagen selbstständig zu erheben. Es fehlen bei die- sen Erschließungsanlagen der Grunderwerb und die Freilegung, d.h. die Stadt ist noch nicht Eigentümerin aller als Straße ausgebauten Grundstücksflächen. Beschließt der Verkehrsausschuss, auf die Kostenspaltung zu verzichten, verzögert sich die Heranziehung auf nicht absehbare Zeit. Für die Beitragspflichtigen erhöht sich dann wegen der fortlaufenden Kreditkosten der Beitrag.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1506/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.05.2024
- Erstellt
- 06.05.2024 08:21