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AN/0795/2018

Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages

SPD Anfrage nach § 4 18.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.05.2018, TOP 6.6

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2876 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen  
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 5 7 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 
 
AN/0795/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 28.05.2018 
 
Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Verwaltung hat dem AVR am 12.03.2018 eine Mitteilung Umsetzung des Glücksspiel-
staatsvertrages bezüglich Spielhallen und Sportwetten vorgelegt. Auf dieser Grundlage und 
aktueller Presseberichterstattung bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis sind zwischen-
zeitlich gestellt worden und wie ist der Bearbeitungsstand? In wie vielen Fällen davon 
stehen Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem neuen 
Glücksspielrecht in Konkurrenz zueinander? Nach welchen Kriterien entscheidet die 
Verwaltung zugunsten bzw. zulasten eines Spielhallenstandorts? Plant die Verwal-
tung bei Konflikten über einen Standort ein Losverfahren durchzuführen? 
 
2. Wie viele Stellen sind zur Bearbeitung der Verfahren vorgesehen und sind diese Stel-
len aktuell besetzt bzw. wie stellt sich die Besetzungs- und Vakanzsituation bei den 
betroffenen Stellen innerhalb der letzten 2 Jahre dar? Mit welchem zeitlichen Umfang 
rechnet die Verwaltung für die Einzelfallprüfung und -entscheidung für die bisher ein-
gegangenen Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis mit den ak-
tuell vorgesehenen Stellen? 
 
3. In der aktuellen Presseberichterstattung (KStA vom 14.05.2018) wird die Verwaltung 
auf die Frage nach der Umsetzung der neuen Rechtslage mit folgenden Aussagen 
wiedergegeben: „Ein konkreter Zeitpunkt kann nicht genannt werden, da sich die zu 
erwartenden verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren oft über mehrere Jahre hinzie-
hen.“ Weiter heißt es dann: „Die Betriebe werden geduldet, solange keine abschlie-
ßende Entscheidung getroffen werden konnte.“ Bedeutet dies, dass die Verwaltung

- 2 - 
 
plant – entgegen dem ausdrücklichen gesetzgeberischen Auftrag – ggf. mehrere Jah-
re keine glückspielrechtlichen Entscheidungen in Konkurrenzsituationen zu treffen? 
Strengt die Verwaltung eigene Musterverfahren an, wenn schon nicht flächende-
ckend, so doch zumindest in besonders durch Spielhallen belasteten Bereichen an? 
Falls nein, was sind die Gründe dafür?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0795/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
18.05.2018
Erstellt
18.05.2018 10:02