AN/0795/2018
Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages
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SPD Anfrage nach § 4
2876 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 5 7 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 AN/0795/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Verwaltung hat dem AVR am 12.03.2018 eine Mitteilung Umsetzung des Glücksspiel- staatsvertrages bezüglich Spielhallen und Sportwetten vorgelegt. Auf dieser Grundlage und aktueller Presseberichterstattung bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fra- gen: 1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis sind zwischen- zeitlich gestellt worden und wie ist der Bearbeitungsstand? In wie vielen Fällen davon stehen Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem neuen Glücksspielrecht in Konkurrenz zueinander? Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung zugunsten bzw. zulasten eines Spielhallenstandorts? Plant die Verwal- tung bei Konflikten über einen Standort ein Losverfahren durchzuführen? 2. Wie viele Stellen sind zur Bearbeitung der Verfahren vorgesehen und sind diese Stel- len aktuell besetzt bzw. wie stellt sich die Besetzungs- und Vakanzsituation bei den betroffenen Stellen innerhalb der letzten 2 Jahre dar? Mit welchem zeitlichen Umfang rechnet die Verwaltung für die Einzelfallprüfung und -entscheidung für die bisher ein- gegangenen Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis mit den ak- tuell vorgesehenen Stellen? 3. In der aktuellen Presseberichterstattung (KStA vom 14.05.2018) wird die Verwaltung auf die Frage nach der Umsetzung der neuen Rechtslage mit folgenden Aussagen wiedergegeben: „Ein konkreter Zeitpunkt kann nicht genannt werden, da sich die zu erwartenden verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren oft über mehrere Jahre hinzie- hen.“ Weiter heißt es dann: „Die Betriebe werden geduldet, solange keine abschlie- ßende Entscheidung getroffen werden konnte.“ Bedeutet dies, dass die Verwaltung - 2 - plant – entgegen dem ausdrücklichen gesetzgeberischen Auftrag – ggf. mehrere Jah- re keine glückspielrechtlichen Entscheidungen in Konkurrenzsituationen zu treffen? Strengt die Verwaltung eigene Musterverfahren an, wenn schon nicht flächende- ckend, so doch zumindest in besonders durch Spielhallen belasteten Bereichen an? Falls nein, was sind die Gründe dafür? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0795/2018
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 18.05.2018 10:02