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AN/0515/2019

Gartengrundstück „Garten Müller“ in Köln-Weiden

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 18.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2019, TOP 8.1.7

Gemeinsamer Antrag von der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gerd Kaspar/FDP, Rolf Kremers/FWK, Lothar Müller/Die Linke

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Gemeinsamer Antrag von der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gerd Kaspar/FDP, Rolf Kremers/FWK, Lothar Müller/Die Linke

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CDU-Fraktion  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  Gerd Kaspar/ FDP Rolf Kremers / FWK Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf     An die Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker   An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker                                                                                      Köln, den 15.04.2019  Betreff: Gartengrundstück „Garten Müller“ in Köln-Weiden   Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  wir bitten Sie, folgenden Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 06.05.2019 zu setzen:  Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst aus Gründen des öffentlichen Interesses den Beschluss, das Gartengrundstück „Garten Müller“ durch die Stadt Köln anzukaufen, den Bebauungsplan aufzuheben, die Fläche zurückzubauen und das Verfahren zur Rückführung derselben in den Landschaftsplan einzuleiten.  Begründung:  Der Erwerb des Gartengrundstücks Müller durch die Stadt Köln erscheint aussichtsreich, weil kein B-Plan aufgestellt werden wird und keine Bebauung möglich sein wird. Der Grünzug West besitzt eine große Bedeutung für das Kölner Grünsystem.  „Garten Müller“ ist die letzte Fuge zwischen verdichteten Gebieten. Das Freihalten dieser Fläche ist ein hohes Gut, da keine weiteren Flächen mehr verfügbar sind. Der Grünzug West ist ein freizuhaltendes Band.  Im Regionalplan sind Flächen vorgesehen, die nicht bebaut werden können. Der Regionalplan wurde geändert, als „Garten Müller“, bis dahin Bestandteil des Grünzugs West, entstand. Im Bebauungsplan Weiden Süd war das Grundstück als private Grünfläche festgesetzt und ausschließlich eine grünaffine Nutzung vorgesehen. Planungshoheit hat die Stadt. Aus Gründen des Gemeinwohls soll vom Vorkaufsrecht der Stadt Gebrauch gemacht werden, um den Grünzug West als solchen für die Stadt umzusetzen.  gez. Marliese Berthmann                   gez.Claudia Pinl                     gez. Gerd Kaspar CDU-Fraktion                      Fraktion Bündnis90/Die Grünen            FDP  gez.Rolf Kremers /FWK                      gez. Lothar Müller /Die Linke

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0515/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
18.04.2019
Erstellt
18.04.2019 13:01