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2048/2019

Start von Elektro-Tretroller-Verleihsystemen in der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 14.06.2019

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Ausbringungsplan für Verleihsysteme Stadt Köln

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Ansehen

Anlage 1-Qualitäts-Agreement Stadt Köln (Verleihsysteme)

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4238 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 14.06.2019 
 2048/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
 
Start von Elektro-Tretroller-Verleihsystemen in der Stadt Köln 
Nach Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung durch das Bundesministerium für Verkehr 
und digitale Infrastruktur (BMVI) und deren Inkrafttreten werden in Deutschland am 15. Juni 2019 
Tretroller mit Elektroantrieb zugelassen. 
 
Rechtliche Vorgaben: Elektrokleinstfahrzeugverordnung 
 
Der Referentenentwurf für die Elektrokleinstfahrzeugverordnung des BMVI ist unter folgendem Link 
abrufbar: 
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-
enorm.pdf?__blob=publicationFile 
 
Der Bundesrat hat die Vorlage zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung am 17.05.2019 
beschlossen. Entgegen des vorab veröffentlichten Entwurfes wurden auf Wunsch des Bundesrates 
Änderungen vorgenommen. Zum Beispiel dürfen alle Elektro-Tretroller - unabhängig von deren ma-
ximaler Höchstgeschwindigkeit - nicht auf den Gehwegen fahren, um Konflikte mit zu Fuß Gehenden 
zu vermeiden. 
 
Die Verwaltung wird den gestiegenen Nutzungsansprüchen des öffentlichen Raumes auch zukünftig 
Rechnung tragen. Die Förderung der Nahmobilität ist bereits Bestandteil sämtlichen Verwaltungshan-
delns und wird in allen Planungen berücksichtigt. Für weitere Informationen wird auf die Vorlage 
0633/2019 aus dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vom 14.05.2019 verwiesen (siehe 
Anlage 3). 
 
Eine weitere Änderung gegenüber dem Entwurf durch das Bundesministerium ist, dass das Fahren 
mit Elektro-Tretrollern erst ab 14 Jahren zugelassen ist und nicht wie vorab diskutiert ab 12 Jahren.  
Die am 17.05.2019 beschlossenen Änderungen der Vorlage befinden sich unter folgendem Link: 
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/158-
19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 
 
 
Elektro-Tretroller-Verleihsysteme in Köln: 
 
Insgesamt zwölf Leihanbieter sind an die Stadt Köln herangetreten und haben ihr Vorhaben bekun-
det, mit oben genannter Zulassung ein Verleihsystem in der Stadt Köln anzubieten. Mit Stand vom 
12.06.2019 werden vier Verleihsysteme demnächst ihren Betrieb mit zunächst insgesamt knapp 
2.000 Elektro-Tretrollern aufnehmen. Aufgrund der großen Marktdynamik ist eine gesicherte Angabe 
allerdings nicht möglich; es ist von kurzfristigen Änderungen und Markteinstiegen auszugehen.  
 
Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen und der Vergleichbarkeit mit Fahrradverleihsystemen wird die 
Stadt Köln die aufgestellten Vorgaben für Fahrradverleihsysteme zukünftig um Elektro-Tretroller-

2 
 
Verleihe ergänzen. Gleichermaßen wird mit dem Ausbringungsplan verfahren, welcher zukünftig für 
die Leihangebote Fahrrad und Elektro-Tretroller gilt. Ein angepasster Entwurf des Qualitäts-
Agreements befindet sich in Anlage 1. Dieser wird abhängig von weiteren Erfahrungswerten gegebe-
nenfalls noch angepasst.  
 
Die Anbietenden haben bereits signalisiert, die Vorgaben der Stadt Köln einzuhalten. Damit sollen die 
überwiegend positiven Erfahrungen aus der Handhabung der Fahrradverleihsysteme auf die Elektro-
Tretroller-Verleihsysteme übertragen werden. Die Verwaltung wird im Rahmen der bestehenden Mög-
lichkeiten möglichst gemeinsam mit den Anbietenden anstreben, einen reibungslosen Start des Ver-
leihs zu erreichen. 
 
Die Verwaltung sieht die Gefahr von Konflikten mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden insbesonde-
re in hoch frequentierten Bereichen und in Straßenräumen, in denen die Breite der Infrastrukturen 
gering und damit Nutzungskonkurrenzen wahrscheinlich sind. In Zusammenarbeit mit den Anbieten-
den, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung wird daher von Anfang an die gegenseitige 
Rücksichtnahme angemahnt, ggf. überwacht und geahndet. Die Anbietenden haben ein hohes Maß 
an Verantwortung, damit die Elektro-Tretroller(-Verleihe) eine positive Wahrnehmung in der Stadtge-
sellschaft erhalten. 
 
 
Anlage 1: Qualitäts-Agreement der Stadt Köln für Verleihsysteme (Fahrrad/Elektro-Tretroller) 
Anlage 2: Ausbringungsplan der Stadt Köln für Verleihsysteme (Fahrrad/Elektro-Tretroller) 
 
 
gez. Blome

Anlage 2 - Ausbringungsplan für Verleihsysteme Stadt Köln

1432 Zeichen

§
gezeichnet: Jankowski
Blattgröße: 420x590mm
Dokumentname:
Fahrradverleihsystem Stadt Köln
Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661) Amtsleiter/in (66) 
Herr Leitowgez. ....gez. ....gez. ....
Fahrradverleihsystem Köln
Übersichtskarte Innenstadt
Datum: 16.01.2018
Bezugsmaßstab: 1:15.000
Dokumentpfad: Y:\66\intern\Projekte\Fahrradverleihsystem Stadt Köln.mxd
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik
Legende
Gebäude
Kirchen/ Denkmäler
Verbotszonen
Zone 3: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und freies Aufstellen von
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten
Zone 1: keine festen und virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorte
Zone 2: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und Abstimmung von virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorten
Grünanlage: feste Stationen nach
Bestimmung/ Abstimmung und keine
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte
Anlage 2

80m604020 0 Mittelpunkt: [356638,5645237]   1:2000
Parkverbotszone Leihanbieter Fahrrad und Elektro-Tretroller
Freihaltung der Rettungs- und Evakueriungsflächen im Domumfeld
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 05.06.2019

Anlage 1-Qualitäts-Agreement Stadt Köln (Verleihsysteme)

7113 Zeichen

Seite | 1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Qualitäts-Agreement 
 
 
zwischen der  
 
 
Stadt Köln  
 
 
und  
 
 
Anbietern von Verleihsystemen 
(Fahrrad und Elektro-Tretroller)  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Stand: 13.06.2019)

Seite | 2  
 
 
 
 
Zur Qualitätssicherung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen und Elektro-Tretroller-
Verleih in der Stadt Köln sind für den Anbieter Vorgaben zu berücksichtigen. Das Aufstellen der 
Leihräder/Elektro-Tretroller erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden 
Gesichtspunkten:  
 
 
1. Grundsätzliche Regelung 
 
Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken und 
Hinweisen  
- Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen  
- Die Fahrräder/ Elektro-Tretroller haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr 
(auch Fußgänger) nicht behindert werden 
- Freihalten von Gehweghinterkanten und taktilen Elementen, um Sehbeeinträchtigen 
die ungehinderte Mobilität zu ermöglichen 
- Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m 
- Konkrete Parkverbotszonen werden von der Stadt Köln vorgegeben, der Anbieter 
kann der Verwaltung zusätzlich Vorschläge einreichen 
 
 
2. Ausbringung des Leihangebotes 
 
2.1. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme/ Elektro-Tretroller-
Verleih hinsichtlich der Ausbringung von Leihangeboten sind zu befolgen (siehe 
Anhang): 
 
Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern/ Elektro-Tretroller 
Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung  
Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern/ Elektro-
Tretrollern 
Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen  
a) In Zone 1 abgestellte Räder/Elektro-Tretroller durch Kunden sind ab einer Anzahl 
von fünf Rädern/Elektro-Tretroller vollständig zu entfernen. Einzelne 
Räder/Elektro-Tretroller sind entsprechend des Agreements zu bewerten. 
b) Der Bereich um den Kölner Dom wird als Rettungs- und Evakuierungsfläche 
ganztägig freigehalten. Der Anbieter muss durch geeignete Maßnahmen 
sicherstellen, dass die Abstellung von Kunden nicht erfolgt. Ein entsprechender 
Plan ist dem Anhang zu entnehmen. 
 
2.2. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen 
Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu 
genehmigen. Maßnahmen, die allen Anbietern zur Verfügung stehen, werden seitens 
der Stadt Köln durchgeführt. 
 
2.3. Bei Veranstaltungen hat der Anbieter nach Aufforderung der Verwaltung bzw. Polizei 
und Feuerwehr zusätzliche Bereiche temporär freizuhalten. 
 
2.4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder/Elektro-Tretroller an 
einem Standort vorhanden sein (Umkreis 50 m). Nach Abstimmung mit der 
Verwaltung ist bei einem stadtweiten Bediengebiet für die Außenbereiche eine 
größere Anzahl möglich. Die Anpassung erfolgt standortbezogen. 
 
2.5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten 
und die entsprechende Qualität erhalten.

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3. Qualitätssicherung 
 
3.1. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder/Elektro-Tretroller zu jeder Zeit 
fahrtüchtig und nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind.  
 
3.2. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad/ jeder Elektro-Tretroller hinsichtlich der 
ordnungsgemäßen Abstellung überprüft werden  
 
3.3. Die Stadt Köln macht darauf aufmerksam, dass für Anwendungen im Stadtgebiet 
Köln die Vorgaben der Delegierten EU Verordnung Nr. 2017/1926 „Bereitstellung EU-
weiter multimodaler Reiseinformationsdienste“ zu erfüllen sind und entsprechende 
Daten zum Verkehrsangebot auf den nationalen Zugangspunkt bereit zu stellen sind. 
Der Stadt Köln soll zu diesen Informationen freier Zugang und unbeschränkte 
Verwendungsrechte eingeräumt werden. 
 
3.4. Zur Qualitätssicherung werden der Stadt Köln unentgeltlich zum Beispiel folgende 
Daten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung sensibler Daten erfolgt lediglich für 
verwaltungsinterne Zwecke bzw. anonymisiert. 
a) Anzahl der angebotenen Fahrzeuge (tageweise, Durchschnitt pro Tag, 
insgesamt eingesetzte Fahrzeuge) 
b) Gesamtanzahl aller Fahrten 
c) zurückgelegte Gesamtkilometer 
d) Anzahl Fahrten pro Fahrzeug pro Tag 
e) Anzahl zurückgelegte Kilometer pro Fahrzeug pro Tag 
f) durchschnittliche Fahrdauer pro Fahrzeug pro Tag 
g) durchschnittliche Fahrdauer und -strecke pro Leihvorgang 
h) Anzahl und Örtlichkeiten der Ausbringstandorte (Karte) 
i) Standorte, mit den meisten bzw. wenigsten Leihvorgängen 
j) Standorte, an denen der Leihvorgang am häufigsten beendet wurde 
k) Anzahl von Sachbeschädigungen 
l) Anzahl von erfassten Unfällen 
 
3.5. Die Anzahl der angebotenen Fahrzeuge wird zu Beginn des Leihgeschäftes sowie bei 
jeder Änderung im laufenden Betrieb mitgeteilt. Die Mitteilung zu den Punkten b) – l) 
erfolgt auf konkrete Anfrage auf Monatsbasis. Die Bereitstellung erfolgt in einem 
abzustimmenden Dateiformat. 
 
3.6. Die Daten dienen verwaltungsintern zur fortlaufenden Abstimmung und Optimierung 
der Leihangebote. Alle Daten werden in anonymisierter Form gemäß der DSGVO zur 
Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Daten zu den Punkten b)-l) erfolgt nur 
nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter. 
 
3.7. Zur Qualitätssicherung des Leihangebotes und zur Optimierung zukünftiger 
Verkehrsplanung und ordnungsrechtlicher Entscheidungen, behält sich die Stadt Köln 
vor, zukünftig Evaluationen durchzuführen. Diese dienen dazu, durch die 
Erkenntnisse aus dem Nutzerverhalten Rückschlüsse auf das aktuelle und zukünftige 
Nutzerverhalten zu ziehen. Der Anbieter erklärt sich zu einer aktiven Mitarbeit bereit.

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4. Feedbackprozess 
 
4.1. Beschwerden über abgestellte Räder/Elektro-Tretroller sind binnen 24 Stunden zu 
prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die 
Räder auf Kosten des Anbieters entfernt. 
 
4.2. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an die 
Verwaltung, bei Aufforderung inklusive eines „Nachher-Fotos“. 
 
4.3. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 
Stunden zu beantworten hat.  
 
5. Kundenservice 
 
5.1. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und 
dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen. 
 
5.2. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines Standortes direkt an den 
Anbieter wenden, wird die Verwaltung über die Meldung zeitnah informiert. 
 
 
6. Beendigung des Leihangebotes 
 
6.1. Der Anbieter teilt der Verwaltung rechtzeitig die Beendigung des Angebotes mit. 
 
6.2. Der Anbieter ist bei Beendigung des Angebotes dazu verpflichtet, sein Eigentum 
schnellstmöglich aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Wenn dies trotz zusätzlicher 
Aufforderung seitens der Stadt nicht erfolgt, wird das Leihangebot durch die Stadt 
Köln entfernt. Der Anbieter trägt hierbei sämtliche anfallende Kosten für Transport 
und Lagerung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
______________________________ ______________________________ 
Anbieter/Firmenstempel Ort, Datum, Unterschrift

Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2048/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.06.2019
Erstellt
11.06.2019 07:18