2048/2019
Start von Elektro-Tretroller-Verleihsystemen in der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 14.06.2019 2048/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.06.2019 Start von Elektro-Tretroller-Verleihsystemen in der Stadt Köln Nach Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und deren Inkrafttreten werden in Deutschland am 15. Juni 2019 Tretroller mit Elektroantrieb zugelassen. Rechtliche Vorgaben: Elektrokleinstfahrzeugverordnung Der Referentenentwurf für die Elektrokleinstfahrzeugverordnung des BMVI ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv- enorm.pdf?__blob=publicationFile Der Bundesrat hat die Vorlage zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung am 17.05.2019 beschlossen. Entgegen des vorab veröffentlichten Entwurfes wurden auf Wunsch des Bundesrates Änderungen vorgenommen. Zum Beispiel dürfen alle Elektro-Tretroller - unabhängig von deren ma- ximaler Höchstgeschwindigkeit - nicht auf den Gehwegen fahren, um Konflikte mit zu Fuß Gehenden zu vermeiden. Die Verwaltung wird den gestiegenen Nutzungsansprüchen des öffentlichen Raumes auch zukünftig Rechnung tragen. Die Förderung der Nahmobilität ist bereits Bestandteil sämtlichen Verwaltungshan- delns und wird in allen Planungen berücksichtigt. Für weitere Informationen wird auf die Vorlage 0633/2019 aus dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vom 14.05.2019 verwiesen (siehe Anlage 3). Eine weitere Änderung gegenüber dem Entwurf durch das Bundesministerium ist, dass das Fahren mit Elektro-Tretrollern erst ab 14 Jahren zugelassen ist und nicht wie vorab diskutiert ab 12 Jahren. Die am 17.05.2019 beschlossenen Änderungen der Vorlage befinden sich unter folgendem Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/158- 19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Elektro-Tretroller-Verleihsysteme in Köln: Insgesamt zwölf Leihanbieter sind an die Stadt Köln herangetreten und haben ihr Vorhaben bekun- det, mit oben genannter Zulassung ein Verleihsystem in der Stadt Köln anzubieten. Mit Stand vom 12.06.2019 werden vier Verleihsysteme demnächst ihren Betrieb mit zunächst insgesamt knapp 2.000 Elektro-Tretrollern aufnehmen. Aufgrund der großen Marktdynamik ist eine gesicherte Angabe allerdings nicht möglich; es ist von kurzfristigen Änderungen und Markteinstiegen auszugehen. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen und der Vergleichbarkeit mit Fahrradverleihsystemen wird die Stadt Köln die aufgestellten Vorgaben für Fahrradverleihsysteme zukünftig um Elektro-Tretroller- 2 Verleihe ergänzen. Gleichermaßen wird mit dem Ausbringungsplan verfahren, welcher zukünftig für die Leihangebote Fahrrad und Elektro-Tretroller gilt. Ein angepasster Entwurf des Qualitäts- Agreements befindet sich in Anlage 1. Dieser wird abhängig von weiteren Erfahrungswerten gegebe- nenfalls noch angepasst. Die Anbietenden haben bereits signalisiert, die Vorgaben der Stadt Köln einzuhalten. Damit sollen die überwiegend positiven Erfahrungen aus der Handhabung der Fahrradverleihsysteme auf die Elektro- Tretroller-Verleihsysteme übertragen werden. Die Verwaltung wird im Rahmen der bestehenden Mög- lichkeiten möglichst gemeinsam mit den Anbietenden anstreben, einen reibungslosen Start des Ver- leihs zu erreichen. Die Verwaltung sieht die Gefahr von Konflikten mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden insbesonde- re in hoch frequentierten Bereichen und in Straßenräumen, in denen die Breite der Infrastrukturen gering und damit Nutzungskonkurrenzen wahrscheinlich sind. In Zusammenarbeit mit den Anbieten- den, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung wird daher von Anfang an die gegenseitige Rücksichtnahme angemahnt, ggf. überwacht und geahndet. Die Anbietenden haben ein hohes Maß an Verantwortung, damit die Elektro-Tretroller(-Verleihe) eine positive Wahrnehmung in der Stadtge- sellschaft erhalten. Anlage 1: Qualitäts-Agreement der Stadt Köln für Verleihsysteme (Fahrrad/Elektro-Tretroller) Anlage 2: Ausbringungsplan der Stadt Köln für Verleihsysteme (Fahrrad/Elektro-Tretroller) gez. Blome
Anlage 2 - Ausbringungsplan für Verleihsysteme Stadt Köln
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§ gezeichnet: Jankowski Blattgröße: 420x590mm Dokumentname: Fahrradverleihsystem Stadt Köln Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661) Amtsleiter/in (66) Herr Leitowgez. ....gez. ....gez. .... Fahrradverleihsystem Köln Übersichtskarte Innenstadt Datum: 16.01.2018 Bezugsmaßstab: 1:15.000 Dokumentpfad: Y:\66\intern\Projekte\Fahrradverleihsystem Stadt Köln.mxd 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Amt für Straßen und Verkehrstechnik Legende Gebäude Kirchen/ Denkmäler Verbotszonen Zone 3: Sondernutzungsgenehmigung für feste Stationen und freies Aufstellen von virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten Zone 1: keine festen und virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte Zone 2: Sondernutzungsgenehmigung für feste Stationen und Abstimmung von virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten Grünanlage: feste Stationen nach Bestimmung/ Abstimmung und keine virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte Anlage 2 80m604020 0 Mittelpunkt: [356638,5645237] 1:2000 Parkverbotszone Leihanbieter Fahrrad und Elektro-Tretroller Freihaltung der Rettungs- und Evakueriungsflächen im Domumfeld Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.06.2019
Anlage 1-Qualitäts-Agreement Stadt Köln (Verleihsysteme)
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Seite | 1 Qualitäts-Agreement zwischen der Stadt Köln und Anbietern von Verleihsystemen (Fahrrad und Elektro-Tretroller) (Stand: 13.06.2019) Seite | 2 Zur Qualitätssicherung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen und Elektro-Tretroller- Verleih in der Stadt Köln sind für den Anbieter Vorgaben zu berücksichtigen. Das Aufstellen der Leihräder/Elektro-Tretroller erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichtspunkten: 1. Grundsätzliche Regelung Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken und Hinweisen - Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen - Die Fahrräder/ Elektro-Tretroller haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert werden - Freihalten von Gehweghinterkanten und taktilen Elementen, um Sehbeeinträchtigen die ungehinderte Mobilität zu ermöglichen - Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m - Konkrete Parkverbotszonen werden von der Stadt Köln vorgegeben, der Anbieter kann der Verwaltung zusätzlich Vorschläge einreichen 2. Ausbringung des Leihangebotes 2.1. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme/ Elektro-Tretroller- Verleih hinsichtlich der Ausbringung von Leihangeboten sind zu befolgen (siehe Anhang): Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern/ Elektro-Tretroller Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern/ Elektro- Tretrollern Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen a) In Zone 1 abgestellte Räder/Elektro-Tretroller durch Kunden sind ab einer Anzahl von fünf Rädern/Elektro-Tretroller vollständig zu entfernen. Einzelne Räder/Elektro-Tretroller sind entsprechend des Agreements zu bewerten. b) Der Bereich um den Kölner Dom wird als Rettungs- und Evakuierungsfläche ganztägig freigehalten. Der Anbieter muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Abstellung von Kunden nicht erfolgt. Ein entsprechender Plan ist dem Anhang zu entnehmen. 2.2. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu genehmigen. Maßnahmen, die allen Anbietern zur Verfügung stehen, werden seitens der Stadt Köln durchgeführt. 2.3. Bei Veranstaltungen hat der Anbieter nach Aufforderung der Verwaltung bzw. Polizei und Feuerwehr zusätzliche Bereiche temporär freizuhalten. 2.4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder/Elektro-Tretroller an einem Standort vorhanden sein (Umkreis 50 m). Nach Abstimmung mit der Verwaltung ist bei einem stadtweiten Bediengebiet für die Außenbereiche eine größere Anzahl möglich. Die Anpassung erfolgt standortbezogen. 2.5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten und die entsprechende Qualität erhalten. Seite | 3 3. Qualitätssicherung 3.1. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder/Elektro-Tretroller zu jeder Zeit fahrtüchtig und nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 3.2. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad/ jeder Elektro-Tretroller hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abstellung überprüft werden 3.3. Die Stadt Köln macht darauf aufmerksam, dass für Anwendungen im Stadtgebiet Köln die Vorgaben der Delegierten EU Verordnung Nr. 2017/1926 „Bereitstellung EU- weiter multimodaler Reiseinformationsdienste“ zu erfüllen sind und entsprechende Daten zum Verkehrsangebot auf den nationalen Zugangspunkt bereit zu stellen sind. Der Stadt Köln soll zu diesen Informationen freier Zugang und unbeschränkte Verwendungsrechte eingeräumt werden. 3.4. Zur Qualitätssicherung werden der Stadt Köln unentgeltlich zum Beispiel folgende Daten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung sensibler Daten erfolgt lediglich für verwaltungsinterne Zwecke bzw. anonymisiert. a) Anzahl der angebotenen Fahrzeuge (tageweise, Durchschnitt pro Tag, insgesamt eingesetzte Fahrzeuge) b) Gesamtanzahl aller Fahrten c) zurückgelegte Gesamtkilometer d) Anzahl Fahrten pro Fahrzeug pro Tag e) Anzahl zurückgelegte Kilometer pro Fahrzeug pro Tag f) durchschnittliche Fahrdauer pro Fahrzeug pro Tag g) durchschnittliche Fahrdauer und -strecke pro Leihvorgang h) Anzahl und Örtlichkeiten der Ausbringstandorte (Karte) i) Standorte, mit den meisten bzw. wenigsten Leihvorgängen j) Standorte, an denen der Leihvorgang am häufigsten beendet wurde k) Anzahl von Sachbeschädigungen l) Anzahl von erfassten Unfällen 3.5. Die Anzahl der angebotenen Fahrzeuge wird zu Beginn des Leihgeschäftes sowie bei jeder Änderung im laufenden Betrieb mitgeteilt. Die Mitteilung zu den Punkten b) – l) erfolgt auf konkrete Anfrage auf Monatsbasis. Die Bereitstellung erfolgt in einem abzustimmenden Dateiformat. 3.6. Die Daten dienen verwaltungsintern zur fortlaufenden Abstimmung und Optimierung der Leihangebote. Alle Daten werden in anonymisierter Form gemäß der DSGVO zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Daten zu den Punkten b)-l) erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter. 3.7. Zur Qualitätssicherung des Leihangebotes und zur Optimierung zukünftiger Verkehrsplanung und ordnungsrechtlicher Entscheidungen, behält sich die Stadt Köln vor, zukünftig Evaluationen durchzuführen. Diese dienen dazu, durch die Erkenntnisse aus dem Nutzerverhalten Rückschlüsse auf das aktuelle und zukünftige Nutzerverhalten zu ziehen. Der Anbieter erklärt sich zu einer aktiven Mitarbeit bereit. Seite | 4 4. Feedbackprozess 4.1. Beschwerden über abgestellte Räder/Elektro-Tretroller sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten des Anbieters entfernt. 4.2. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an die Verwaltung, bei Aufforderung inklusive eines „Nachher-Fotos“. 4.3. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stunden zu beantworten hat. 5. Kundenservice 5.1. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen. 5.2. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines Standortes direkt an den Anbieter wenden, wird die Verwaltung über die Meldung zeitnah informiert. 6. Beendigung des Leihangebotes 6.1. Der Anbieter teilt der Verwaltung rechtzeitig die Beendigung des Angebotes mit. 6.2. Der Anbieter ist bei Beendigung des Angebotes dazu verpflichtet, sein Eigentum schnellstmöglich aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Wenn dies trotz zusätzlicher Aufforderung seitens der Stadt nicht erfolgt, wird das Leihangebot durch die Stadt Köln entfernt. Der Anbieter trägt hierbei sämtliche anfallende Kosten für Transport und Lagerung. ______________________________ ______________________________ Anbieter/Firmenstempel Ort, Datum, Unterschrift
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2048/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.06.2019
- Erstellt
- 11.06.2019 07:18