4376/2016
Anfrage der FDP-Fraktion zum Sachstand zum alten Rautenstrauch-Joest-Museum am Ubierring (AN/1416/2016)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2657 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 11.01.2017 4376/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 19.01.2017 Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2017 Anfrage der FDP-Fraktion zum Sachstand zum alten Rautenstrauch-Joest-Museum am Ubierring (AN/1416/2016) Im Zusammenhang mit dem Gebäude des alten Rautenstrauch-Joest-Museums bat die FDP-Fraktion bat um die Beantwortung folgender Fragen im Ausschuss für Kunst und Kultur: 1. Wie weit ist der Umzug der Depotbestände des Museums fortgeschritten und wann wird er abgeschlossen sein? 2. Inwiefern beschäftigt sich die Stadtverwaltung mit dem zukünftigen Umgang mit diesem be- sonderen Gebäude? Wer ist für diese Planung zuständig und wie wird sie vorangetrieben? 3. Ist eine Erbverpachtung oder Verkauf des Gebäudes weiterhin eine Option und inwiefern wird daran gearbeitet? 4. Wann ist mit einer belastbaren Information zum Umgang mit diesem wichtigen Gebäude zu rechnen? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Der Umzug der Depotbestände des Museums in seinen Neubau an der Cäcilienstr. ist weit fortge- schritten. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass das Gebäude im dritten Quartal 2017 vollstän- dig geräumt ist. Zu Frage 2: Das Gebäude wird nach dem vollständigen Auszug des Rautenstrauch-Joest-Museums nicht mehr für eine Nutzung durch eine städtische Dienststelle oder Einrichtung benötigt und kann vermarktet werden. Dabei soll anstelle einer an rein fiskalischen Aspekten orientierten Vermarktung die Verwirk- lichung stadtentwicklungspolitischer Ziele wie z.B. die Kultur- und/oder Wirtschaftsförderung aus- schlaggebend für den Zuschlag sein. Daher beabsichtigt die mit der Vermarktung betraute Liegen- schaftsverwaltung, eine Konzeptausschreibung durchzuführen. Zu Frage 3: Aufgrund der exponierten Lage und der stadtgeschichtlichen Bedeutung des Hauses bietet es sich 2 an, die Liegenschaft im Rahmen eines Erbbaurechts zu vermarkten. Die Entscheidung zwischen Ver- kauf, Bestellung eines Erbbaurechts oder aber einer bloßen Vermietung kann jedoch nicht abstrakt beantwortet werden, vielmehr muss dies im Gesamtkontext bewertet werden. Daher bietet es sich an, im Rahmen der Konzeptausschreibung alle genannten Vermarktungsformen anzubieten. Zu Frage 4: Die Verwaltung beabsichtigt, dem Liegenschaftsausschuss im 2. Quartal 2017 einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Verfahrens und den bei einer Konzeptausschreibung maßgeblichen Bewertungs- kriterien sowie deren Gewichtung vorzulegen. gez. Berg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4376/2016
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27