0232/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2356 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0232/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 04.11.2024 (AN/1427/2024) "Sachstand Ulrich- Haberland-Haus" Die Stadtentwässerungsbetriebe beantworten nachfolgend die Anfrage der CDU-Fraktion: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich dieses Projekts und wie sieht die zeitliche Planung aus? Antwort StEB Köln: Die StEB Köln hat für die vorgeschlagene Nutzungsidee eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese ist abgeschlossen. Die bisherige Planung hatte eine Umsetzung des Projektes bis Ende 2027 vorgesehen. Eine Konkretisierung des Zeitplans erfolgt im Rahmen der frühen Leis- tungsphasen (Vorplanung) der Objekt- und Fachplanung nach HOAI zur Umsetzung des Pro- jekts. Anhand der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie ist davon auszugehen, dass sich der mögliche Fertigstellungstermin nach hinten verschieben wird. Frage 2: Wurde bereits eine Prüfung der Bausubstanz vorgenommen, wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Ja, eine erste Prüfung der Bausubstanz wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie vorgenom- men. Das Gebäude befindet sich in einem seinem Alter entsprechenden Zustand. Zum Teil kann die Bausubstanz erhalten bleiben und weiterverwendet werden, zum Teil muss sie de- montiert und erneuert werden. Diese Aussage gilt vorbehaltlich weiterer Prüfungen im Rah- men der Planungen zur Umsetzung der Sanierung. Frage 3: Ist es richtig, dass in Teilen des Gebäudes eine Belastung mit Asbest festgestellt wurde, wenn ja, inwieweit beeinflusst das den weiteren Verlauf des Projekts? Bei den im Rahmen der Machbarkeitsstudie genommen Proben wurde eine Belastung mit As- best festgestellt. Der Schadstoffbefund erfordert die Erarbeitung eines entsprechenden Kon- zeptes für die fachgerechte Entsorgung, verhindert aber nach jetzigem Kenntnisstand nicht grundsätzlich die Sanierung des Gebäudes. Die erforderliche Schadstoffentsorgung ist ein wesentlicher Grund dafür, dass mit einem längeren Projektablauf gerechnet werden muss. Eine belastbare Terminprognose kann erst mit Abschluss der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) abgegeben werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0232/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.01.2025
- Erstellt
- 21.01.2025 11:55