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0232/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.02.2025, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2356 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0232/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim vom 04.11.2024 (AN/1427/2024) "Sachstand Ulrich-
Haberland-Haus" 
Die Stadtentwässerungsbetriebe beantworten nachfolgend die Anfrage der CDU-Fraktion: 
 
 
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich dieses Projekts und wie sieht die zeitliche 
Planung aus?  
 
Antwort StEB Köln:  
Die StEB Köln hat für die vorgeschlagene Nutzungsidee eine Machbarkeitsstudie erstellt. 
Diese ist abgeschlossen. Die bisherige Planung hatte eine Umsetzung des Projektes bis Ende 
2027 vorgesehen. Eine Konkretisierung des Zeitplans erfolgt im Rahmen der frühen Leis-
tungsphasen (Vorplanung) der Objekt- und Fachplanung nach HOAI zur Umsetzung des Pro-
jekts. Anhand der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie ist davon auszugehen, dass sich 
der mögliche Fertigstellungstermin nach hinten verschieben wird.  
 
Frage 2: Wurde bereits eine Prüfung der Bausubstanz vorgenommen, wenn ja, wie lautet das 
Ergebnis?  
Ja, eine erste Prüfung der Bausubstanz wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie vorgenom-
men. Das Gebäude befindet sich in einem seinem Alter entsprechenden Zustand. Zum Teil 
kann die Bausubstanz erhalten bleiben und weiterverwendet werden, zum Teil muss sie de-
montiert und erneuert werden. Diese Aussage gilt vorbehaltlich weiterer Prüfungen im Rah-
men der Planungen zur Umsetzung der Sanierung. 
 
Frage 3: Ist es richtig, dass in Teilen des Gebäudes eine Belastung mit Asbest festgestellt 
wurde, wenn ja, inwieweit beeinflusst das den weiteren Verlauf des Projekts? 
 
Bei den im Rahmen der Machbarkeitsstudie genommen Proben wurde eine Belastung mit As-
best festgestellt. Der Schadstoffbefund erfordert die Erarbeitung eines entsprechenden Kon-
zeptes für die fachgerechte Entsorgung, verhindert aber nach jetzigem Kenntnisstand nicht 
grundsätzlich die Sanierung des Gebäudes. Die erforderliche Schadstoffentsorgung ist ein 
wesentlicher Grund dafür, dass mit einem längeren Projektablauf gerechnet werden muss. 
Eine belastbare Terminprognose kann erst mit Abschluss der Vorplanung (Leistungsphasen 1 
und 2 nach HOAI) abgegeben werden.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0232/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.01.2025
Erstellt
21.01.2025 11:55