Prüfauftrag des Rates zum Lehrschwimmbecken im Rahmen der Planung und Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 2 Sportübungseinheiten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West (Vorlagen-Nummer 1384/2023)
Mitteilung Ausschuss 0460/2024 vom 20.02.2024
Stand: Am 19.05.2025 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft endgültig zurückgezogen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 20.02.2024 0460/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.03.2024 Sportausschuss 14.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 Prüfauftrag des Rates zum Lehrschwimmbecken im Rahmen der Planung und Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 2 Sportübungseinheiten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West (Vorlagen-Nummer 1384/2023) Mit Beschluss 1384/2023 vom 7. September 2023 hat der Rat der Stadt Köln be- schlossen, dass für den Neubau eines Grundschulgebäudes für eine 2-zügige Grund- schule im Stadtbezirk Rodenkirchen ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstücks- suche, als auch die bauliche Errichtung umfassen. Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auf dem Gelände auch ein Lehrschwimmbecken errichtet werden kann, das auch für die Vereinsnutzung geeig- net ist. Die KölnBäder GmbH hat dazu wie folgt Stellung genommen: 1. Im aktuellen Bäderzielplan vom Herbst 2022 ist ein Bedarf für ein Lehrschwimm- becken am Standort nicht zu entnehmen. Der Bereich stellte sich als gut versorgt dar. 2. Die Nutzungseinheiten eines solchen Lehrschwimmbeckens könnten im Stadtbe- zirk für ein 2-zügiges Grundschulgebäude sowohl für Schulschwimmen als Pflichtaufgabe in der kommunalen Daseinsvorsorge, als auch für eine Vereins- nutzung verteilt werden. 3. Aus der Erfahrung des Betriebes von Schulschwimmbädern in Köln - von ehe- mals 8 (ohne das Kartäuserwall-Bad) sind aktuell noch 4 in Betrieb - sowie der Anforderung für eine nachhaltige Nutzung der kleinen Wasserfläche, die noch dazu in einem Schulbaukörper integriert ist, könnte sich stattdessen eine Nut- zung der Bezirksbäder organisatorisch und finanziell positiv für die Stadt Köln auswirken. 2 Zusätzlich wurde der Prüfauftrag am 17. Januar 2024 in einem Bäder-Workshop zwi- schen Stadtverwaltung und der KölnBäder GmbH diskutiert. Als Ergebnis wird die Ein- schätzung der KölnBäder GmbH unterstützt, dass im Stadtbezirk Rodenkirchen kein Bedarf für die Realisierung eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens besteht, also auch nicht bei der 2. Grundschule im Neubaugebiet Rondorf. Der Bau und die Anmietung der Grundschule wird deshalb ohne ein Lehrschwimmbe- cken europaweit ausgeschrieben. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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04.03.2024
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
19.05.2025 zuletzt
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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