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0460/2024

Prüfauftrag des Rates zum Lehrschwimmbecken im Rahmen der Planung und Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 2 Sportübungseinheiten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West (Vorlagen-Nummer 1384/2023)

Mitteilung Ausschuss 20.02.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 19.05.2025, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2435 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 20.02.2024 
 0460/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.03.2024 
Sportausschuss 14.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
 
Prüfauftrag des Rates zum Lehrschwimmbecken im Rahmen der Planung und 
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 2 Sportübungseinheiten im 
Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West (Vorlagen-Nummer 1384/2023) 
Mit Beschluss 1384/2023 vom 7. September 2023 hat der Rat der Stadt Köln be-
schlossen, dass für den Neubau eines Grundschulgebäudes für eine 2-zügige Grund-
schule im Stadtbezirk Rodenkirchen ein europaweites Ausschreibungsverfahren 
durchgeführt werden soll. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstücks-
suche, als auch die bauliche Errichtung umfassen. 
Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auf dem Gelände auch ein 
Lehrschwimmbecken errichtet werden kann, das auch für die Vereinsnutzung geeig-
net ist. 
 
Die KölnBäder GmbH hat dazu wie folgt Stellung genommen: 
 
1. Im aktuellen Bäderzielplan vom Herbst 2022 ist ein Bedarf für ein Lehrschwimm-
becken am Standort nicht zu entnehmen. Der Bereich stellte sich als gut versorgt 
dar.  
2. Die Nutzungseinheiten eines solchen Lehrschwimmbeckens könnten im Stadtbe-
zirk für ein 2-zügiges Grundschulgebäude sowohl für Schulschwimmen als 
Pflichtaufgabe in der kommunalen Daseinsvorsorge, als auch für eine Vereins-
nutzung verteilt werden. 
3. Aus der Erfahrung des Betriebes von Schulschwimmbädern in Köln - von ehe-
mals 8 (ohne das Kartäuserwall-Bad) sind aktuell noch 4 in Betrieb - sowie der 
Anforderung für eine nachhaltige Nutzung der kleinen Wasserfläche, die noch 
dazu in einem Schulbaukörper integriert ist, könnte sich stattdessen eine Nut-
zung der Bezirksbäder organisatorisch und finanziell positiv für die Stadt Köln 
auswirken.

2 
 
Zusätzlich wurde der Prüfauftrag am 17. Januar 2024 in einem Bäder-Workshop zwi-
schen Stadtverwaltung und der KölnBäder GmbH diskutiert. Als Ergebnis wird die Ein-
schätzung der KölnBäder GmbH unterstützt, dass im Stadtbezirk Rodenkirchen kein 
Bedarf für die Realisierung eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens besteht, also 
auch nicht bei der 2. Grundschule im Neubaugebiet Rondorf.  
Der Bau und die Anmietung der Grundschule wird deshalb ohne ein Lehrschwimmbe-
cken europaweit ausgeschrieben. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

04.03.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2024 Sportausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
19.05.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0460/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.02.2024
Erstellt
30.01.2024 15:35