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0191/2021

Sicherheit für die Übermittagsbetreuung (ÜMB) im Sek I–Bereich im Haushaltsjahr 2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 17.01.2022, TOP 5.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4915 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 30.11.2021 
 0191/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
 
Sicherheit für die Übermittagsbetreuung (ÜMB) im Sek I–Bereich im Haushaltsjahr 2021 
Im Februar 2019 hat die Jugendverwaltung die Ergebnisse einer Evaluation der Qualität in der Über-
mittagsbetreuung vorgestellt (0277/2019). Mit eingehenden Erhebungen und Fallstudien wurde dar-
gelegt, dass die ÜMB für die daran teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und ihre Familien sehr 
große Bedeutung hat. 
Vorausgegangen war eine Mittelzusetzung durch die Politik für 2018 und 2019 für den qualitativen 
Ausbau der Übermittagsbetreuung in Höhe von 1.000.000 €. Zum Haushalt 2019 wurde der Ansatz 
sogar um 200.000€ erweitert, um damit zusätzliche Gruppen einzurichten, so dass der Gesamtansatz 
insgesamt 2.152.500 € umfasste. Zum Doppelhaushalt 2020/21 erfolgte zunächst eine Kürzung des 
Gesamtansatzes, die zu Jahresbeginn 2021 wirksam wird, die dann aber teilweise – nicht vollständig 
- zurückgenommen wurde. Die fehlenden Mittel müssen entsprechend dem Haushaltsbeschluss aus 
dem Etat des Jugenddezernates umgeschichtet bzw. kompensiert werden. 
 
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die besonders für Kinder aus benachteiligten Familien 
zu großen Einschnitten in die soziale Teilhabe führt und diese mit einem hohen Prozentsatz – Fach-
leute sprechen aktuell von rd.30% - von ihrer notwendigen Bildungsentwicklung „abhängt“, muss das 
Angebot der Übermittagsbetreuung für Kinder im unteren Sek I-Bereich uneingeschränkt fortgeführt 
und nach Möglichkeit sogar ausgeweitet werden. 
Für Kinder, die in der Primarstufe im Offenen Ganztag umfassend betreut, gefördert und mit einer 
warmen Mahlzeit versorgt wurden, bildet die ÜMB ein unverzichtbares Angebot nach ihrem Wechsel 
auf die weiterführende Schule. Die seinerzeit bereit-gestellten Finanzmittel müssen weiterhin verfüg-
bar bleiben und perspektivisch entfristet werden. 
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um folgende Informationen: 
1. Ist die Finanzierung der Übermittagsbetreuung im Rahmen der am 05.02.2019 vorgestellten 
Konzeption (sh. Vorlage 0277/2019) im laufenden Haushaltsjahr 2021 vollständig sichergestellt und 
wird sie in die Mittelfristplanung aufgenommen? 
2. Wie lässt sich nach Ansicht der Verwaltung die durch Corona verschärfte Lage bei Kindern 
und Jugendlichen, die im Lockdown von ihrer notwendigen schulischen Entwicklung abgehängt wur-
den, über Angebote der Übermittagsbetreuung auffangen und einer weiteren kritischen Entwicklung 
gegensteuern? 
3. Lässt sich die Betreuungsqualität des Offenen Ganztages auch nach dem Wechsel der Kinder 
auf weiterführende Schulen durch die ÜMB nahtlos fortsetzen, oder lassen sich bei diesem Übergang 
von der Grundschule in die Sek I Brüche in Bildungskarrieren erkennen? Was unternimmt die Verwal-
tung, um solche Brüche zu vermeiden?  
Die Beantwortung dieser Fragen bitten wir auch dem ASW zur Kenntnis zu geben. 
 
Die Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Zu 1.: Die Finanzierung der ISBA-Gruppen (Informelle Stabilisierende Bildungsangebote- ersetzt zu-

2 
 
künftig ÜMB) in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist für das Jahr 2021 bzw. 2022 vollständig 
sichergestellt. Für die Jahre 2022 ff wurde vom JHA am 26.10. das Förderprogramm Offene Kinder- 
und Jugendarbeit inklusiv ISBA (sh. Vorlage 3168/2021) beschlossen. 
 
Zu 2.: Wie auch schon im Frühjahr-Lockdown 2020 waren die Einrichtungen der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit lange Zeit in Köln geschlossen. Es fanden keine Angebote in den Häusern statt. Die 
Mitarbeiter*innen versuchten mit viel Improvisationsgeschick den Kontakt zu den jugendlichen ISBA 
Teilnehmer*innen aufrecht zu erhalten. Ziel zukünftiger Anstrengungen muss es sein, den Kontakt 
wiederherzustellen und individuell passend auf die Benachteiligungen einzugehen.  
 
Zu 3.: Im Rahmen des Schulwechsels in Klassenstufe 5 kommt es zur Neubildung von sozialen 
Gruppen (Klassen, Peergroups) ebenso wie zum Wechsel der Lehrer*innen. Mehrheitlich werden die 
jungen Mädchen und Jungen bei den ISBA Gruppen in den ersten Tagen bzw. schon vor den Som-
merferien von ihren Eltern angemeldet. Besonders förderbedürftige Jugendliche werden z.B. durch 
die Lehrer*innen, die Schulsozialarbeiter*innen oder andere Erwachsene an die Jugendeinrichtung 
und so an das informelle Bildungsangebot vermittelt. Das Betreuungsangebot in der Grundschule und 
das ISBA Angebot lassen sich nicht miteinander vergleichen. Nur in wenigen Einrichtungen wird ein 
ähnlicher Ablauf wie in der Grundschule praktiziert. Da die Gruppensituation im Jugendzentrum oft-
mals kleiner ist, kann hier dem Bedarf entsprechend qualitativ hochwertige soziale Arbeit geleistet 
werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

30.11.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0191/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.11.2021
Erstellt
19.01.2021 14:25