0191/2021
Sicherheit für die Übermittagsbetreuung (ÜMB) im Sek I–Bereich im Haushaltsjahr 2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4915 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 30.11.2021 0191/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Sicherheit für die Übermittagsbetreuung (ÜMB) im Sek I–Bereich im Haushaltsjahr 2021 Im Februar 2019 hat die Jugendverwaltung die Ergebnisse einer Evaluation der Qualität in der Über- mittagsbetreuung vorgestellt (0277/2019). Mit eingehenden Erhebungen und Fallstudien wurde dar- gelegt, dass die ÜMB für die daran teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und ihre Familien sehr große Bedeutung hat. Vorausgegangen war eine Mittelzusetzung durch die Politik für 2018 und 2019 für den qualitativen Ausbau der Übermittagsbetreuung in Höhe von 1.000.000 €. Zum Haushalt 2019 wurde der Ansatz sogar um 200.000€ erweitert, um damit zusätzliche Gruppen einzurichten, so dass der Gesamtansatz insgesamt 2.152.500 € umfasste. Zum Doppelhaushalt 2020/21 erfolgte zunächst eine Kürzung des Gesamtansatzes, die zu Jahresbeginn 2021 wirksam wird, die dann aber teilweise – nicht vollständig - zurückgenommen wurde. Die fehlenden Mittel müssen entsprechend dem Haushaltsbeschluss aus dem Etat des Jugenddezernates umgeschichtet bzw. kompensiert werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die besonders für Kinder aus benachteiligten Familien zu großen Einschnitten in die soziale Teilhabe führt und diese mit einem hohen Prozentsatz – Fach- leute sprechen aktuell von rd.30% - von ihrer notwendigen Bildungsentwicklung „abhängt“, muss das Angebot der Übermittagsbetreuung für Kinder im unteren Sek I-Bereich uneingeschränkt fortgeführt und nach Möglichkeit sogar ausgeweitet werden. Für Kinder, die in der Primarstufe im Offenen Ganztag umfassend betreut, gefördert und mit einer warmen Mahlzeit versorgt wurden, bildet die ÜMB ein unverzichtbares Angebot nach ihrem Wechsel auf die weiterführende Schule. Die seinerzeit bereit-gestellten Finanzmittel müssen weiterhin verfüg- bar bleiben und perspektivisch entfristet werden. Die SPD-Fraktion bittet daher um folgende Informationen: 1. Ist die Finanzierung der Übermittagsbetreuung im Rahmen der am 05.02.2019 vorgestellten Konzeption (sh. Vorlage 0277/2019) im laufenden Haushaltsjahr 2021 vollständig sichergestellt und wird sie in die Mittelfristplanung aufgenommen? 2. Wie lässt sich nach Ansicht der Verwaltung die durch Corona verschärfte Lage bei Kindern und Jugendlichen, die im Lockdown von ihrer notwendigen schulischen Entwicklung abgehängt wur- den, über Angebote der Übermittagsbetreuung auffangen und einer weiteren kritischen Entwicklung gegensteuern? 3. Lässt sich die Betreuungsqualität des Offenen Ganztages auch nach dem Wechsel der Kinder auf weiterführende Schulen durch die ÜMB nahtlos fortsetzen, oder lassen sich bei diesem Übergang von der Grundschule in die Sek I Brüche in Bildungskarrieren erkennen? Was unternimmt die Verwal- tung, um solche Brüche zu vermeiden? Die Beantwortung dieser Fragen bitten wir auch dem ASW zur Kenntnis zu geben. Die Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1.: Die Finanzierung der ISBA-Gruppen (Informelle Stabilisierende Bildungsangebote- ersetzt zu- 2 künftig ÜMB) in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist für das Jahr 2021 bzw. 2022 vollständig sichergestellt. Für die Jahre 2022 ff wurde vom JHA am 26.10. das Förderprogramm Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusiv ISBA (sh. Vorlage 3168/2021) beschlossen. Zu 2.: Wie auch schon im Frühjahr-Lockdown 2020 waren die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit lange Zeit in Köln geschlossen. Es fanden keine Angebote in den Häusern statt. Die Mitarbeiter*innen versuchten mit viel Improvisationsgeschick den Kontakt zu den jugendlichen ISBA Teilnehmer*innen aufrecht zu erhalten. Ziel zukünftiger Anstrengungen muss es sein, den Kontakt wiederherzustellen und individuell passend auf die Benachteiligungen einzugehen. Zu 3.: Im Rahmen des Schulwechsels in Klassenstufe 5 kommt es zur Neubildung von sozialen Gruppen (Klassen, Peergroups) ebenso wie zum Wechsel der Lehrer*innen. Mehrheitlich werden die jungen Mädchen und Jungen bei den ISBA Gruppen in den ersten Tagen bzw. schon vor den Som- merferien von ihren Eltern angemeldet. Besonders förderbedürftige Jugendliche werden z.B. durch die Lehrer*innen, die Schulsozialarbeiter*innen oder andere Erwachsene an die Jugendeinrichtung und so an das informelle Bildungsangebot vermittelt. Das Betreuungsangebot in der Grundschule und das ISBA Angebot lassen sich nicht miteinander vergleichen. Nur in wenigen Einrichtungen wird ein ähnlicher Ablauf wie in der Grundschule praktiziert. Da die Gruppensituation im Jugendzentrum oft- mals kleiner ist, kann hier dem Bedarf entsprechend qualitativ hochwertige soziale Arbeit geleistet werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0191/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.11.2021
- Erstellt
- 19.01.2021 14:25