1936/2020
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. mit der Haushaltssatzung
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 10.09.2020 1936/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 10.09.2020 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- 2 lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 10.782.100 € 1401 13 Aufwendungen für sach und Dienstleistungen Haushalt 2019 Durch den Einsatz von PFT-haltigem Feuerlöschschaum (durch das Amt 37) in der Fuggerstraße ist eine Sanierungsverpflichtung für die Stadt Köln eingetreten. Vgl. hierzu auch die Session- Vorlage 1353/2018. Gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 30.10.2015, wurde die Stadt Köln verpflichtet die Schadensuntersuchung sowie die Sanierung vorzunehmen. Die Maßnahme teilt sich in zwei Teilbereiche auf: “Grundwasserschaden” und ‘Bodensanierung”. Nach aktuellem Sachstand werden für den Grundwasserschaden weniger Mittel benötigt als zunächst geplant. Hier werden in der Jahresrechnung 2019 rund 8.1 Mio. € ergebniswirksam aufgelöst. Für die Bodensanierung muss hingegen nach Kostenschätzung eine Zuführung zu den Rückstellungen i.H.v. rund 14,7 Mio. € gebucht werden. 2.705.100 € 8.077.000 € 1601 1401 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen (weniger Aufwand) 7 sonstige ordentliche Erträge (mehr Ertrag) Dez. V / 570 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 2 üpl. 38.000 € 74.000 € 0203 0203 13 Aufwendungen für sach und Dienstleistungen 16 sonstige ordentliche Aufwendungen Haushalt 2019 Im Teilplan 0203 gibt es eine Überschreitung durch die Buchung einer Instandhaltungsrückstellung für den Großmarkt. Die Buchung dieser Rückstellung erfolgte im Jahresabschluss aufgrund rechtlicher Verpflichtung. 112.000 € 0108 16 sonstige ordentliche Dienstleistungen (weniger Aufwand) Dez. III / 236 3 üpl. 177.100 € (2020) 180.641 € (2021) 1501 15 Transfer- aufwendungen Haushalt 2019 Es handelt sich um Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung sowie der Förderung von Arbeitslosenzentren. Diese wurden bisher von der Abteilung 502- Fachstelle Wohnen beim Amt 50 betreut. Die Betreuung dieser Aufgaben übernimmt nun die neue Abteilung 505- Arbeitsmarktförderung. Aus finanzstatistischen Gründen sind die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel nun haushaltsneutral aus dem Teilergebnisplan 0504 in den Teilergebnisplan 1005 umzubuchen. 177.100 € (2020) 180.641 € (2021) 0504 15 Transfer- aufwendungen (weniger Aufwand) Dez. V / 505 4 üpl. 3.650.000 € 0107 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushalt 2019 Für das Besichtigungsbauwerk am ehemaligen Historischen Archiv wurden im Jahresabschluss 2019 zusätzliche Rückstellungen i.H.v. 4,3 Mio. € gebildet. Hierdurch ergibt sich ein unabweisbarer Mehrbedarf, der jedoch nur teilweise durch Unterschreitungen an anderer Stelle im Teilplan 0107 aufgefangen werden kann. Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus dem Beschluss des Landgerichtes Köln vom 22.12.2010 zur Errichtung eines Besichtigungsbauwerkes. 3.650.000 € 1601 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen (weniger Aufwand) Dez. I / 30 Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1936/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 10.09.2020
- Erstellt
- 26.06.2020 08:05