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1936/2020

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. mit der Haushaltssatzung

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 10.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3636 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 10.09.2020 
 1936/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 10.09.2020 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen  
herangezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.  
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-

2 
 
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre  
entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen  
sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO 
i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die  
Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
 
Gez. Reker

Anlage 1 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019

3385 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 10.782.100 € 1401 13 
Aufwendungen für 
sach und 
Dienstleistungen
Haushalt 2019
Durch den Einsatz von PFT-haltigem 
Feuerlöschschaum (durch das Amt 37) in der 
Fuggerstraße ist eine Sanierungsverpflichtung für die 
Stadt Köln eingetreten. Vgl. hierzu auch die Session-
Vorlage 1353/2018. Gemäß dem Urteil des 
Verwaltungsgerichtes Köln vom 30.10.2015, wurde die 
Stadt Köln verpflichtet die Schadensuntersuchung 
sowie die Sanierung vorzunehmen. Die Maßnahme teilt 
sich in zwei Teilbereiche auf: “Grundwasserschaden” 
und ‘Bodensanierung”. Nach aktuellem Sachstand 
werden für den Grundwasserschaden weniger Mittel 
benötigt als zunächst geplant. Hier werden in der 
Jahresrechnung 2019 rund 8.1 Mio. € ergebniswirksam 
aufgelöst. Für die Bodensanierung muss hingegen nach 
Kostenschätzung eine Zuführung zu den 
Rückstellungen i.H.v. rund 14,7 Mio. € gebucht werden. 
2.705.100 €
8.077.000 €
1601
1401
20
Zinsen und 
sonstige Finanz-
aufwendungen
(weniger 
Aufwand)
7 
sonstige 
ordentliche 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. V / 
570
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
2
üpl. 38.000 €
74.000 €
0203
0203
13 
Aufwendungen für 
sach und 
Dienstleistungen
16 
sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Haushalt 2019
Im Teilplan 0203 gibt es eine Überschreitung durch die 
Buchung einer Instandhaltungsrückstellung für den 
Großmarkt. Die Buchung dieser Rückstellung erfolgte 
im Jahresabschluss aufgrund rechtlicher Verpflichtung.
112.000 € 0108 16 
sonstige 
ordentliche 
Dienstleistungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. III / 
236
3
üpl. 177.100 € 
(2020)
180.641 € 
(2021)
1501 15
Transfer-
aufwendungen
Haushalt 2019
Es handelt sich um Maßnahmen zur 
Beschäftigungsförderung sowie der Förderung von 
Arbeitslosenzentren. Diese wurden bisher von der 
Abteilung 502- Fachstelle Wohnen beim Amt 50 
betreut. Die Betreuung dieser Aufgaben übernimmt nun 
die neue Abteilung 505- Arbeitsmarktförderung. Aus 
finanzstatistischen Gründen sind die hierfür zur 
Verfügung gestellten Mittel nun haushaltsneutral aus 
dem Teilergebnisplan 0504 in den Teilergebnisplan 
1005 umzubuchen.
177.100 € 
(2020)
180.641 € 
(2021)
0504 15
Transfer-
aufwendungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. V / 
505
4
üpl. 3.650.000 € 0107 13 
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Haushalt 2019
Für das Besichtigungsbauwerk am ehemaligen 
Historischen Archiv wurden im Jahresabschluss 2019 
zusätzliche Rückstellungen i.H.v. 4,3 Mio. € gebildet. 
Hierdurch ergibt sich ein unabweisbarer Mehrbedarf, 
der jedoch nur teilweise durch Unterschreitungen an 
anderer Stelle im Teilplan 0107 aufgefangen werden 
kann. Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus dem 
Beschluss des Landgerichtes Köln vom 22.12.2010 zur 
Errichtung eines Besichtigungsbauwerkes.
3.650.000 € 1601 20 
Zinsen und 
sonstige Finanz-
aufwendungen 
(weniger 
Aufwand)
Dez. I / 30
Seite 2

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1936/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
10.09.2020
Erstellt
26.06.2020 08:05