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V/0830/2017

Befristete Verlängerung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York-Kaserne und Oxford Kaserne

Vorlagen 27.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 12.10.2017, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10403 Zeichen

V/0830/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Befristete Verlängerung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) auf den 
Konversionsflächen der ehemaligen York-  und Oxford-Kaserne 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                       und E-Government Vorberatung 
12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
18.10.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land Nordrhein -Westfalen, Bezirksregierung Münster, 
an den Standorten York-Kaserne in Gremmendorf und Oxford-Kaserne in Gievenbeck die EAE  
befristet betreiben wird. 
 
2. Der Rat begrüßt, dass das Land NRW die Nutzung der beiden Ka sernengelände für eine EAE 
beendet. Die Verwaltung stellt sicher, dass der Betrieb der EAE in 2018 die geplante städt e-
bauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt.  
 
3. Der Rat stimmt der befristeten Übernahme der Registrierung s- und Koordinierungs arbeiten 
durch die Verwaltung als Aufgabe im Sinne von § 41 Abs. 1 Buchstabe s Gemeindeordnung 
NRW zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden öffentlich -rechtlichen Vertrag bis 
zum 31.12.2018 zu verlängern. Der Vertrag sieht eine vollständige Kostenübernahme du rch 
das Land NRW vor. 
 
4. Zur Fortführung der Registrierung s- und Koordinierungsarbeiten innerhalb der EAE werden 
im Stellenplan,  Teilergebnisplan Ordnungsrechtliche Angelegenheiten Vermerk „kw 
31.12.2017“ an den vorhandenen 6,00 Planstellen ¹ bis zum 31.12.20 18 verlängert und z u-
sätzlich 17,00 Planstellen EGr. 8, ebenfalls mit dem Vermerk „kw 31.12.2018“ eingerichtet. 
 
     ___________________________ 
     ¹ 1,00 BesGr. A 12,  2,00 BesGr. A11, 3,00 EGr.8 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0830/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Bösert 
Herr Vechtel 
Ruf: 
492-3530 
492-3280 
E-Mail: 
Boesert@stadt-muenster.de  
Vechtel@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0830/2017 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten    
Zeile 04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte 2018 1.445.030  
 11 Personalaufwendungen 2018 1.303.070  
 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstlei s-
tungen 
2018 141.960 ohne Mietanteile 
  Saldo 2018 0  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 nicht ve r-
anschlagt. Sie werden über Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht. Die B e-
schlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2018 bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Seit dem 01.11.2016 betreibt das Land Nordrhein -Westfalen eine EAE in Münster. Über diese e rfolgt 
die geordnete Ankunft und Vert eilung von Flüchtlingen. Die in der EAE e rfassten Flüchtlinge werden 
auf die kommunale Zuweisungsverpflichtung angerechnet. Die Stadt Münster übernimmt auf Wunsch 
des Landes NRW in dieser Landeseinrichtung die Registrierungs - und Koordinierungsaufgaben. Die 
der Stadt entstehenden Kosten werden vollständig erstattet. 
 
 
Zu 1. Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) 
 
Das Land NRW hat mit der Stadt einen Vertrag zum Betrieb einer Registrierstelle inne rhalb der EAE 
Münster (Registrierungs- und Koordinierungstätigkeiten) vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 mit der 
Option einer Verlängerung abgeschlossen (siehe Ratsbeschluss zur Beschlussvorlage V/0703/2016).  
Die Bezirksregierung Münster wünscht die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 31.12.2018 bei 
unveränderten Vertragsbedingungen und sichert die Kostenübernahme zu. 
 
 
Zu 2. Grundstückssituation 
 
Das Gelände der York-Kaserne und perspektivisch auch das der Oxford-Kaserne sollen im Wege des 
Ankaufs auf die Stadt Münster, vertreten durch die KonvOY GmbH, übergehen. Die EAE is t auf dem 
Gelände der ehemaligen York -Kaserne in Bestandsgebäuden innerhalb des zentralen Bereichs u n-
tergebracht und wird unmittelbar über die Hauptzufahrt vom Albersloher Weg erschlossen. 
 
Die städtebaulichen Planungen für die York-Kaserne gehen von ca. 1800 Wohnungen insgesamt aus. 
Die Erschließung der nicht von der EAE beanspruchten nördlich, westlich und südlich gelegenen Te i-
le des Kasernengeländes mit einem Potenzial von ca. 1.200 Wohnungen (von ca. 1.800 gesamt) wird 
durch die EAE funktional nicht bee inträchtigt, da di ese jeweils autark erschlossen werden können. 
Vorbereitende Maßnahmen zur Baureifm achung dieser außerhalb des EAE -Standortes gelegenen 
Wohnquartiere wie Gebäudeabbruch, Altlastensanierung, Bau der Erschließungsanlagen etc. können 
ungehindert vom Betrieb der EAE durchgeführt werden. Auch die Entwicklung des neuen Einzelha n-
delszentrums sowie der korrespondierend mit der Wohnbauentwicklung  sukzessive entst ehenden 
öffentlichen Wohnfolgeeinrichtungen (KiTa`s, Grundschule) wird durch die EAE nicht berührt.

- 3 - 
V/0830/2017 
Im Fazit bedeutet dies, dass mit der Entwicklung des neuen York -Quartiers in räu mlich und zeitlich 
sinnvollen Bauabschnitten unabhängig von der Nutzung durch die EAE b egonnen werden kann bzw. 
der Betrieb der EAE in keiner Weise die bauliche E ntwicklung der ehemaligen York -Kaserne beein-
trächtigt. 
 
Mit Aufgabe der EAE stehen die Flächen für ca. 600 weitere Wohnungen zeitnah zur Verf ügung, so 
dass ab 01.01.2019 das Gesamtpotenzial von 1.800 Wohnungen bindungsfrei von anderen Nutzu n-
gen sein soll. 
 
 
Zu 3.  Auswirkungen 
 
Reduzierung der kommunalen Aufnahmeverpflichtung 
Die Kommunale Erfüllungsquote liegt aktuell (Stand: 11.08.2017) bei 114,87 %. Dies entspricht einem 
„Überhang“ von 348 Personen. Die Übererfüllung ist insbesondere darin b egründet, dass die 1.500 
Plätze der EAE derzeit voll auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet werden. Aufgrund 
der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird der Anrechnungsfaktor zum 01.01.2018 von 1,3 
auf 0,7 reduziert. Bei einer Kapazität von 1.500 Plä tzen entspr icht dies dann immer noch 1.050 
Flüchtlingen, die nicht durch die Stadt Münster aufgenommen werden müssen.  
 
Sollte die EAE perspektivisch nicht weiterbetrieben werden, würde die Anrechnung der Plätze entfa l-
len. In Abhängigkeit von der in 2018 b estehenden Zuzugssituation könnte der gänzliche Verzicht auf 
eine EAE daher zu einer höheren Aufnahmeverpflichtung für Münster führen. 
 
Fiskalische Auswirkungen 
Im Jahr 2016 hat die Stadt Münster im direkten Zusammenhang mit der Unterbringung und Verso r-
gung geflüchteter Menschen rund 40,4 Mio. € aufgewendet. Davon entfallen 15,5 Mio. € auf die U n-
terbringung, Betreuung, Leistungen für Asylbewerber -/innen einschl ießlich der Personalkosten. Für 
die Leistungsgewährung wurden rund 24,9 Mio. € aufgewendet. Aufwen dungen für weitere Integrat i-
onsleistungen und Infrastrukturmaßnahmen (Kita, Schule etc.) fielen in nicht unerheblicher Höhe an. 
 
Im Rahmen des FlüAG erhalten die Kommunen Landeszuweisungen für Personen, die sich noch im 
Asylverfahren befinden bzw. für bis zu drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Die 
Zuweisungen des Landes betrugen in 2016 insgesamt 34,75 Mio. €. 
 
Es ist zu erwarten, dass die Landeszuweisungen auch für das Haushaltsjahr 2017 nicht ausre ichen 
werden, um die laufenden Aufwendungen und die zusätzlichen Kosten für weitere Integrat ions- und 
Infrastrukturmaßnahmen auszugleichen. Da die  finanziellen Auswi rkungen stark von der Zahl der 
zugewiesenen Personen abhängen, sind genauere Angaben nicht möglich. 
 
Sonstige Auswirkungen  
Die Errichtung von Landesnotunterkünften sowie die anschließende Umwandlung in eine EAE hat die 
Stadt Münster deutlich entlastet, sowohl bezüglich der Schaffung von Unterbringungskapazit äten als 
auch bei den Transferleistungen, den allgemeinen Integrationsleistungen und den Infrastrukturma ß-
nahmen (Ki Ta, Schule etc.) sowie längerfristig auch in Bezug auf den  angespan nten Wohnungs-
markt. 
 
Die EAE hat darüber hinaus in Münster - in Kombination mit dem parallel geschaff enen BAMF -
Ankunftszentrum - eine erhebliche Zahl an Arbeitsplätzen geschaffen. Allein das BAMF beschäftigt 
am Standort Münster rund 200 Personen.

- 4 - 
V/0830/2017 
Zu 4. Personal 
 
Vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 erfolgt die Personalgestellung des Registrierpers onals durch 
den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. (ASB) . Zusätzlich werden sechs 
VZÄ durch städtisches Personal gestellt. Eine Verlängeru ng dieser bewährten Zusammenarbeit mit 
dem ASB ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich: Es hätte ein neues  und zeitaufwendiges 
europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.  Um die aktuell mit dem Land NRW 
vertraglich vereinbarten Regi strierungskapazitäten von 75 Personen täglich sicherste llen zu können, 
ist folgendes Personal durch die Stadt Münster vorzuhalten: 
 
-   1,0 VZÄ Fachstellenleitung (A12/E 12) 
-   1,0 VZÄ 1. SB Registrierung/stv. FSL (A 11/E 11) 
-   1,0 VZÄ 1. SB Koordination (A 11/E 10) 
 
-   3,0 VZÄ Back-Office Registrierung * 
-   3,0 VZÄ Gesundheits- und Transferkoordination  * 
-   2,0 VZÄ Ankunftsbereich * 
- 12,0 VZÄ PIK-Arbeitsplätze (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) * 
23,0 VZÄ Personalbedarf gesamt 
 
* Stellenwert  (E 08/A 08) ;  Die markierten Tätigkeiten werden in einem rollierenden System ausg e-
übt. 
 
 
Die Fortführung der Registrierungsarbeiten bedeutet für den Stellenplan 2018 (Teilergebnisplan Or d-
nungsrechtliche Angelegenheiten) die Verlängerung der auf den 31.12.2017 datierten kw -Vermerke 
an 6,00 Planstellen auf den 31.12.2018 sowie die Einrichtung von weiteren 17,00 ebe nfalls bis zum 
31.12.2018 befristeten Planstellen. Diese Aufgaben wurden bishe r über einen Arbeitnehmerüberla s-
sungsvertrag mit dem ASB sichergestellt. 
 
Dem derzeit durch den ASB gestellten Personal wird Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Mün s-
ter zu bewerben. Hierzu fanden erste Vorgespräche statt. Es besteht eine hohe Bereitsch aft, zur 
Stadt Münster zu wechseln, so dass eine Personalkontinuität gesichert ist. 
 
Die Personal- und Sachkosten würden vom Land Nordrhein -Westfalen bei einer Weite rführung des 
Vertrags -wie bisher- vollständig erstattet. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (1)

  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0830/2017
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37