V/0830/2017
Befristete Verlängerung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York-Kaserne und Oxford Kaserne
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Beschlussvorlage
10403 Zeichen
V/0830/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Befristete Verlängerung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) auf den
Konversionsflächen der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne
Beratungsfolge
10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.10.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land Nordrhein -Westfalen, Bezirksregierung Münster,
an den Standorten York-Kaserne in Gremmendorf und Oxford-Kaserne in Gievenbeck die EAE
befristet betreiben wird.
2. Der Rat begrüßt, dass das Land NRW die Nutzung der beiden Ka sernengelände für eine EAE
beendet. Die Verwaltung stellt sicher, dass der Betrieb der EAE in 2018 die geplante städt e-
bauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt.
3. Der Rat stimmt der befristeten Übernahme der Registrierung s- und Koordinierungs arbeiten
durch die Verwaltung als Aufgabe im Sinne von § 41 Abs. 1 Buchstabe s Gemeindeordnung
NRW zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden öffentlich -rechtlichen Vertrag bis
zum 31.12.2018 zu verlängern. Der Vertrag sieht eine vollständige Kostenübernahme du rch
das Land NRW vor.
4. Zur Fortführung der Registrierung s- und Koordinierungsarbeiten innerhalb der EAE werden
im Stellenplan, Teilergebnisplan Ordnungsrechtliche Angelegenheiten Vermerk „kw
31.12.2017“ an den vorhandenen 6,00 Planstellen ¹ bis zum 31.12.20 18 verlängert und z u-
sätzlich 17,00 Planstellen EGr. 8, ebenfalls mit dem Vermerk „kw 31.12.2018“ eingerichtet.
___________________________
¹ 1,00 BesGr. A 12, 2,00 BesGr. A11, 3,00 EGr.8
Vorlagen-Nr.:
V/0830/2017
Auskunft erteilt:
Frau Bösert
Herr Vechtel
Ruf:
492-3530
492-3280
E-Mail:
Boesert@stadt-muenster.de
Vechtel@stadt-muenster.de
Datum:
27.09.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Zeile 04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte 2018 1.445.030
11 Personalaufwendungen 2018 1.303.070
13 Aufwendungen für Sach - und Dienstlei s-
tungen
2018 141.960 ohne Mietanteile
Saldo 2018 0
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 nicht ve r-
anschlagt. Sie werden über Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht. Die B e-
schlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der
Haushaltssatzung 2018 bereitstellt.
Begründung:
Seit dem 01.11.2016 betreibt das Land Nordrhein -Westfalen eine EAE in Münster. Über diese e rfolgt
die geordnete Ankunft und Vert eilung von Flüchtlingen. Die in der EAE e rfassten Flüchtlinge werden
auf die kommunale Zuweisungsverpflichtung angerechnet. Die Stadt Münster übernimmt auf Wunsch
des Landes NRW in dieser Landeseinrichtung die Registrierungs - und Koordinierungsaufgaben. Die
der Stadt entstehenden Kosten werden vollständig erstattet.
Zu 1. Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)
Das Land NRW hat mit der Stadt einen Vertrag zum Betrieb einer Registrierstelle inne rhalb der EAE
Münster (Registrierungs- und Koordinierungstätigkeiten) vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 mit der
Option einer Verlängerung abgeschlossen (siehe Ratsbeschluss zur Beschlussvorlage V/0703/2016).
Die Bezirksregierung Münster wünscht die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 31.12.2018 bei
unveränderten Vertragsbedingungen und sichert die Kostenübernahme zu.
Zu 2. Grundstückssituation
Das Gelände der York-Kaserne und perspektivisch auch das der Oxford-Kaserne sollen im Wege des
Ankaufs auf die Stadt Münster, vertreten durch die KonvOY GmbH, übergehen. Die EAE is t auf dem
Gelände der ehemaligen York -Kaserne in Bestandsgebäuden innerhalb des zentralen Bereichs u n-
tergebracht und wird unmittelbar über die Hauptzufahrt vom Albersloher Weg erschlossen.
Die städtebaulichen Planungen für die York-Kaserne gehen von ca. 1800 Wohnungen insgesamt aus.
Die Erschließung der nicht von der EAE beanspruchten nördlich, westlich und südlich gelegenen Te i-
le des Kasernengeländes mit einem Potenzial von ca. 1.200 Wohnungen (von ca. 1.800 gesamt) wird
durch die EAE funktional nicht bee inträchtigt, da di ese jeweils autark erschlossen werden können.
Vorbereitende Maßnahmen zur Baureifm achung dieser außerhalb des EAE -Standortes gelegenen
Wohnquartiere wie Gebäudeabbruch, Altlastensanierung, Bau der Erschließungsanlagen etc. können
ungehindert vom Betrieb der EAE durchgeführt werden. Auch die Entwicklung des neuen Einzelha n-
delszentrums sowie der korrespondierend mit der Wohnbauentwicklung sukzessive entst ehenden
öffentlichen Wohnfolgeeinrichtungen (KiTa`s, Grundschule) wird durch die EAE nicht berührt.
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Im Fazit bedeutet dies, dass mit der Entwicklung des neuen York -Quartiers in räu mlich und zeitlich
sinnvollen Bauabschnitten unabhängig von der Nutzung durch die EAE b egonnen werden kann bzw.
der Betrieb der EAE in keiner Weise die bauliche E ntwicklung der ehemaligen York -Kaserne beein-
trächtigt.
Mit Aufgabe der EAE stehen die Flächen für ca. 600 weitere Wohnungen zeitnah zur Verf ügung, so
dass ab 01.01.2019 das Gesamtpotenzial von 1.800 Wohnungen bindungsfrei von anderen Nutzu n-
gen sein soll.
Zu 3. Auswirkungen
Reduzierung der kommunalen Aufnahmeverpflichtung
Die Kommunale Erfüllungsquote liegt aktuell (Stand: 11.08.2017) bei 114,87 %. Dies entspricht einem
„Überhang“ von 348 Personen. Die Übererfüllung ist insbesondere darin b egründet, dass die 1.500
Plätze der EAE derzeit voll auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet werden. Aufgrund
der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird der Anrechnungsfaktor zum 01.01.2018 von 1,3
auf 0,7 reduziert. Bei einer Kapazität von 1.500 Plä tzen entspr icht dies dann immer noch 1.050
Flüchtlingen, die nicht durch die Stadt Münster aufgenommen werden müssen.
Sollte die EAE perspektivisch nicht weiterbetrieben werden, würde die Anrechnung der Plätze entfa l-
len. In Abhängigkeit von der in 2018 b estehenden Zuzugssituation könnte der gänzliche Verzicht auf
eine EAE daher zu einer höheren Aufnahmeverpflichtung für Münster führen.
Fiskalische Auswirkungen
Im Jahr 2016 hat die Stadt Münster im direkten Zusammenhang mit der Unterbringung und Verso r-
gung geflüchteter Menschen rund 40,4 Mio. € aufgewendet. Davon entfallen 15,5 Mio. € auf die U n-
terbringung, Betreuung, Leistungen für Asylbewerber -/innen einschl ießlich der Personalkosten. Für
die Leistungsgewährung wurden rund 24,9 Mio. € aufgewendet. Aufwen dungen für weitere Integrat i-
onsleistungen und Infrastrukturmaßnahmen (Kita, Schule etc.) fielen in nicht unerheblicher Höhe an.
Im Rahmen des FlüAG erhalten die Kommunen Landeszuweisungen für Personen, die sich noch im
Asylverfahren befinden bzw. für bis zu drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Die
Zuweisungen des Landes betrugen in 2016 insgesamt 34,75 Mio. €.
Es ist zu erwarten, dass die Landeszuweisungen auch für das Haushaltsjahr 2017 nicht ausre ichen
werden, um die laufenden Aufwendungen und die zusätzlichen Kosten für weitere Integrat ions- und
Infrastrukturmaßnahmen auszugleichen. Da die finanziellen Auswi rkungen stark von der Zahl der
zugewiesenen Personen abhängen, sind genauere Angaben nicht möglich.
Sonstige Auswirkungen
Die Errichtung von Landesnotunterkünften sowie die anschließende Umwandlung in eine EAE hat die
Stadt Münster deutlich entlastet, sowohl bezüglich der Schaffung von Unterbringungskapazit äten als
auch bei den Transferleistungen, den allgemeinen Integrationsleistungen und den Infrastrukturma ß-
nahmen (Ki Ta, Schule etc.) sowie längerfristig auch in Bezug auf den angespan nten Wohnungs-
markt.
Die EAE hat darüber hinaus in Münster - in Kombination mit dem parallel geschaff enen BAMF -
Ankunftszentrum - eine erhebliche Zahl an Arbeitsplätzen geschaffen. Allein das BAMF beschäftigt
am Standort Münster rund 200 Personen.
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Zu 4. Personal
Vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 erfolgt die Personalgestellung des Registrierpers onals durch
den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. (ASB) . Zusätzlich werden sechs
VZÄ durch städtisches Personal gestellt. Eine Verlängeru ng dieser bewährten Zusammenarbeit mit
dem ASB ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich: Es hätte ein neues und zeitaufwendiges
europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen. Um die aktuell mit dem Land NRW
vertraglich vereinbarten Regi strierungskapazitäten von 75 Personen täglich sicherste llen zu können,
ist folgendes Personal durch die Stadt Münster vorzuhalten:
- 1,0 VZÄ Fachstellenleitung (A12/E 12)
- 1,0 VZÄ 1. SB Registrierung/stv. FSL (A 11/E 11)
- 1,0 VZÄ 1. SB Koordination (A 11/E 10)
- 3,0 VZÄ Back-Office Registrierung *
- 3,0 VZÄ Gesundheits- und Transferkoordination *
- 2,0 VZÄ Ankunftsbereich *
- 12,0 VZÄ PIK-Arbeitsplätze (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) *
23,0 VZÄ Personalbedarf gesamt
* Stellenwert (E 08/A 08) ; Die markierten Tätigkeiten werden in einem rollierenden System ausg e-
übt.
Die Fortführung der Registrierungsarbeiten bedeutet für den Stellenplan 2018 (Teilergebnisplan Or d-
nungsrechtliche Angelegenheiten) die Verlängerung der auf den 31.12.2017 datierten kw -Vermerke
an 6,00 Planstellen auf den 31.12.2018 sowie die Einrichtung von weiteren 17,00 ebe nfalls bis zum
31.12.2018 befristeten Planstellen. Diese Aufgaben wurden bishe r über einen Arbeitnehmerüberla s-
sungsvertrag mit dem ASB sichergestellt.
Dem derzeit durch den ASB gestellten Personal wird Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Mün s-
ter zu bewerben. Hierzu fanden erste Vorgespräche statt. Es besteht eine hohe Bereitsch aft, zur
Stadt Münster zu wechseln, so dass eine Personalkontinuität gesichert ist.
Die Personal- und Sachkosten würden vom Land Nordrhein -Westfalen bei einer Weite rführung des
Vertrags -wie bisher- vollständig erstattet.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (1)
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0830/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37