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AN/0749/2024

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3

Änderungsantrag BV4 (SPD) 13.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2024

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

4292 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0749/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:  
 1.  Der Rat nimmt das Ergebnis des Erarbeitungsprozesses aus den Studios „Köln Gestaltet 
Außengastronomie“ zu den verbindlichen Vorgaben für die Außengastronomie zur Kenntnis. 
2.  Der Rat beschließt, dass Außengastronomie nach Antragstellung und Prüfung der 
Straßentypologie fahrbahnseitig oder fassadenseitig angeordnet wird. Hierbei ist eine 
Betrachtung des gesamten Straßenabschnitts und der baulichen und aller sonstigen 
Gegebenheiten vor Ort in den Blick zu nehmen und eine geradlinige  Gehbahn einzuhalten. 
Wird die Gastronomie in Ausnahmefällen fassadenseitig angeordnet, ist ein taktiles 
Leitsystem erforderlich, um blinden und sehbehinderten Menschen  Orientierung zu geben. 
3.  Der Rat beschließt, dass bei der Anordnung der Außengastronomie das Grundmaß für die 
hindernisfreie Gehbahn mindestens 1,80 m beträgt. Dem Grundmaß sind die 
Sicherheitsabstände gemäß Anlage 4 hinzuzufügen. 
Die hindernisfreie Gehbahn kann im Ausn ahmefall bis auf ein Mindestmaß von 1,50 m 
zuzüglich des Sicherheitsabstandes reduziert werden, wenn keine Ausweichflächen (bspw. 
Parkraum) zur Verfügung stehen und die Sicherheit sowie die Leichtigkeit des Verkehrs unter 
Berücksichtigung der Belange der B arrierefreiheit weiterhin sichergestellt sind. Diese 
Ausnahme soll nur für Einzelbetriebe mit kurzer Außengastronomie (Länge z.B. < 10 m) 
gelten. 
 Bei fassadenseitiger Anordnung der Außengastronomie entfällt der Sicherheitsabstand an der 
Fassade, siehe Anlage 3.  
4.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die verbindlichen Vorgaben mit einem Umsetzungskonzept 
in den Genehmigungsprozess zu überführen. 
5.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Unterstützung und Stärkung der verbindlichen 
Vorgaben, Qualitätsstandards für die im Gestaltungshandbuch ausgewiesenen Sonderräume 
im Bezirk Innenstadt: K (Kerngebiet), R (Ringe) und H (historische Altstadt) zu erarbeiten. Die

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
Attraktivität der Außengastronomie in den übrigen Stadtbezirken lebt von der Vielfallt der 
individ uellen Gestaltung.

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
6.  Der Rat beschließt, dass vor der Erteilung einer Genehmigung Platzkonzept zur 
Gewährleistung der barrierefreien Nutzbarkeit zu erstellen sind, beziehungsweise 
vorhandene zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen sind. Die Einha ltung dieser 
Konzepte soll regelmäßig überprüft werden.  
7.  Der Rat beschließt, dass in Straßen und Bereichen mit einer hohen Frequenz von 
Fußgänger*innen im Einzelfall das Mindestmaß der hindernisfreien Gehbahn entsprechend 
breiter anzusetzen ist und die Fläche für die Außengastronomie entsprechend reduziert 
genehmigt wird.  
8.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihm eine Neufassung der Sondernutzungssatzung für 
Werbeanlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die dieser Beschlussfassung entspricht. 
Insbesondere sind die Maße der hindernisfreien Gehbahn zu beachten.  
9.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Regeln für die Außengastronomie auf Parkplätzen 
(„Sitzen statt Parken“) im Bezirk Ehrenfeld dauerhaft beizubehalten.  
10.  Der Rat beauftragt die Verwaltung , die Anweisung an die Mitarbeitenden des 
Ordnungsdienstes zu ändern: Von den beschlossenen Maßen der  hindernisfreien Gehbahn 
werden keine Abweichungen hingenommen.  (siehe dazu Vorlage 2352/2023, Punkt 5). 
11.  Genehmigte bestehende Außengastronomie wird als grundsätzlich zu tolerierende Ausnahme 
angesehen. Hier kann eine geringere freizuhaltende  Gehwegbreite von mindestens 1,50 m 
geprüft werden, sofern dafür kein Parkraum als Ausweichfläche zur Verfügung steht.  
 
Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger 
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

13.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0749/2024
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
13.05.2024
Erstellt
13.05.2024 10:06