AN/0749/2024
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3
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Änderungsantrag (SPD BV4)
4292 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0749/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis des Erarbeitungsprozesses aus den Studios „Köln Gestaltet Außengastronomie“ zu den verbindlichen Vorgaben für die Außengastronomie zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt, dass Außengastronomie nach Antragstellung und Prüfung der Straßentypologie fahrbahnseitig oder fassadenseitig angeordnet wird. Hierbei ist eine Betrachtung des gesamten Straßenabschnitts und der baulichen und aller sonstigen Gegebenheiten vor Ort in den Blick zu nehmen und eine geradlinige Gehbahn einzuhalten. Wird die Gastronomie in Ausnahmefällen fassadenseitig angeordnet, ist ein taktiles Leitsystem erforderlich, um blinden und sehbehinderten Menschen Orientierung zu geben. 3. Der Rat beschließt, dass bei der Anordnung der Außengastronomie das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn mindestens 1,80 m beträgt. Dem Grundmaß sind die Sicherheitsabstände gemäß Anlage 4 hinzuzufügen. Die hindernisfreie Gehbahn kann im Ausn ahmefall bis auf ein Mindestmaß von 1,50 m zuzüglich des Sicherheitsabstandes reduziert werden, wenn keine Ausweichflächen (bspw. Parkraum) zur Verfügung stehen und die Sicherheit sowie die Leichtigkeit des Verkehrs unter Berücksichtigung der Belange der B arrierefreiheit weiterhin sichergestellt sind. Diese Ausnahme soll nur für Einzelbetriebe mit kurzer Außengastronomie (Länge z.B. < 10 m) gelten. Bei fassadenseitiger Anordnung der Außengastronomie entfällt der Sicherheitsabstand an der Fassade, siehe Anlage 3. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die verbindlichen Vorgaben mit einem Umsetzungskonzept in den Genehmigungsprozess zu überführen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Unterstützung und Stärkung der verbindlichen Vorgaben, Qualitätsstandards für die im Gestaltungshandbuch ausgewiesenen Sonderräume im Bezirk Innenstadt: K (Kerngebiet), R (Ringe) und H (historische Altstadt) zu erarbeiten. Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Attraktivität der Außengastronomie in den übrigen Stadtbezirken lebt von der Vielfallt der individ uellen Gestaltung. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 6. Der Rat beschließt, dass vor der Erteilung einer Genehmigung Platzkonzept zur Gewährleistung der barrierefreien Nutzbarkeit zu erstellen sind, beziehungsweise vorhandene zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen sind. Die Einha ltung dieser Konzepte soll regelmäßig überprüft werden. 7. Der Rat beschließt, dass in Straßen und Bereichen mit einer hohen Frequenz von Fußgänger*innen im Einzelfall das Mindestmaß der hindernisfreien Gehbahn entsprechend breiter anzusetzen ist und die Fläche für die Außengastronomie entsprechend reduziert genehmigt wird. 8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihm eine Neufassung der Sondernutzungssatzung für Werbeanlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die dieser Beschlussfassung entspricht. Insbesondere sind die Maße der hindernisfreien Gehbahn zu beachten. 9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Regeln für die Außengastronomie auf Parkplätzen („Sitzen statt Parken“) im Bezirk Ehrenfeld dauerhaft beizubehalten. 10. Der Rat beauftragt die Verwaltung , die Anweisung an die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes zu ändern: Von den beschlossenen Maßen der hindernisfreien Gehbahn werden keine Abweichungen hingenommen. (siehe dazu Vorlage 2352/2023, Punkt 5). 11. Genehmigte bestehende Außengastronomie wird als grundsätzlich zu tolerierende Ausnahme angesehen. Hier kann eine geringere freizuhaltende Gehwegbreite von mindestens 1,50 m geprüft werden, sofern dafür kein Parkraum als Ausweichfläche zur Verfügung steht. Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0749/2024
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 13.05.2024
- Erstellt
- 13.05.2024 10:06