1165/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Ladezone und Verkehrssituation auf der Berrenrather Straße, Aktenzeichen 149/23 S
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Eingabe
1548 Zeichen
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 21. August 2023 18:36 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.08.2023 18:35:58 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, als Eigentümer eines Ladenlokals auf der Berrenrather Str. , Nähe Sülzgürtel wurde vor einigen Jahren für mich völlig unverständlicherweise eine stationäre Einrichtung zum Be-u. Entladen wieder entfernt. Zudem wurde die Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee mit einem Beidseitigen Fahrradstreifen versehen. Es gibt in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte, die täglich Kunden haben und angefahren werden, diesbezüglich würde ich mir wünschen, das diese Zone zum Be- u. Entladen wieder umgewandelt wird. Aufgrund der Fahrradstreifen kann ein Fahrzeug nur neben einem Fahrradstreifen zum Be- oder Entladen halten, was zusätzlich zu einer weiteren Gefahrenquelle wird. Stürze sind hier fast an der Tagesordnung. Zudem Fahren die meisten Fahrradfahrer auf den Bürgersteigen in hohem Tempo, da es so gut wie keine Kontrollen gibt. Ein Blitzer auf diesem Abschnitt würde auch extrem helfen, hier fahren die meisten Autofahrer viel zu schnell. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Mitteilung BV
905 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1165/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ladezone und Verkehrssituation auf der Berrenrather Straße, Aktenzeichen 149/23 S Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Andrea Brohl
Anlage 2 Antwortschreiben
3265 Zeichen
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 149/23 21.03.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Ladezone und Verkehrssituation auf der Berren- rather Straße“, Aktenzeichen 149/23 S Sehr geehrter Herr , nun komme ich endlich auf Ihr Schreiben vom 21.08.2023 zurück. Das Amt für öffentli- che Ordnung hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und gibt folgende Stellungnahme zu Ihrer Eingabe ab: „Die Stadt Köln kann und darf nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeits- kontrollen durchführen, sondern ist nach den Vorschriften des Ordnungsbehördenge- setzes (OBG NRW) auf sogenannte Gefahrenstellen beschränkt. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen oder solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfall- gefahr angenommen werden kann. Der technische Außendienst hat den Vorschlag erfasst und wird den Bereich, Berren- rather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee, bezüglich durchführbarer Geschwindigkeitskontrollen prüfen. Aufgrund der Vielzahl der derzeit eingehenden Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, den Bezirksvertretungen und der Polizei wird diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die Einrichtung für die zur Verfügung stehenden Messtechnik ausreichend ist, werden Messstellen einrichtet. Diese Messstellen werden künftig bei der Einsatzpla- nung zur Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen der personellen und zeitlichen Kapazitäten berücksichtigt. Allerdings muss gleichzeitig darauf hinweisen werden, dass aufgrund der Vielzahl der im Stadtgebiet vorhandenen Gefahrenstellen eine dauerhafte Überwachung der ein- zelnen Straßenzüge nicht sichergestellt werden kann. - 2 - Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten und bedan- ken uns für Ihr Interesse an der Verkehrssicherheit. Das Amt für Verkehrsmanagement teilt unterdessen mit, dass eine Erneuerung der entfernten Beschilderung geprüft wird. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrs- dienst@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1165/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.04.2024
- Erstellt
- 03.04.2024 14:55