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1165/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Ladezone und Verkehrssituation auf der Berrenrather Straße, Aktenzeichen 149/23 S

Mitteilung BV 04.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2024, TOP 5.2.1

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

1548 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 21. August 2023 18:36 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.08.2023 
18:35:58 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
als Eigentümer eines Ladenlokals auf der Berrenrather Str.  , Nähe Sülzgürtel 
wurde vor einigen Jahren für mich völlig unverständlicherweise eine stationäre Einrichtung 
zum Be-u. Entladen wieder entfernt. Zudem wurde die Berrenrather Straße zwischen 
Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee mit einem Beidseitigen Fahrradstreifen versehen. Es gibt in 
diesem Bereich zahlreiche Geschäfte, die täglich Kunden haben und angefahren werden, 
diesbezüglich würde ich mir wünschen, das diese Zone zum Be- u. Entladen wieder 
umgewandelt wird. Aufgrund der Fahrradstreifen kann ein Fahrzeug nur neben einem 
Fahrradstreifen zum Be- oder Entladen halten, was zusätzlich zu einer weiteren 
Gefahrenquelle wird. Stürze sind hier fast an der Tagesordnung. Zudem Fahren die meisten 
Fahrradfahrer auf den Bürgersteigen in hohem Tempo, da es so gut wie keine Kontrollen 
gibt. Ein Blitzer auf diesem Abschnitt würde auch extrem helfen, hier fahren die meisten 
Autofahrer viel zu schnell. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Mitteilung BV

905 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1165/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ladezone und Verkehrssituation auf 
der Berrenrather Straße, Aktenzeichen 149/23 S 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Andrea Brohl

Anlage 2 Antwortschreiben

3265 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 149/23 21.03.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Ladezone und Verkehrssituation auf der Berren-
rather Straße“, Aktenzeichen 149/23 S 
Sehr geehrter Herr    , 
nun komme ich endlich auf Ihr Schreiben vom 21.08.2023 zurück. Das Amt für öffentli-
che Ordnung hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und gibt folgende Stellungnahme zu 
Ihrer Eingabe ab: 
„Die Stadt Köln kann und darf nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeits-
kontrollen durchführen, sondern ist nach den Vorschriften des Ordnungsbehördenge-
setzes (OBG NRW) auf sogenannte Gefahrenstellen beschränkt. Gefahrenstellen sind 
Unfallhäufungsstellen oder solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfall-
gefahr angenommen werden kann. 
Der technische Außendienst hat den Vorschlag erfasst und wird den Bereich, Berren-
rather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee, bezüglich durchführbarer 
Geschwindigkeitskontrollen prüfen. Aufgrund der Vielzahl der derzeit eingehenden 
Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, den Bezirksvertretungen und der Polizei wird 
diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen. 
Wenn die Einrichtung für die zur Verfügung stehenden Messtechnik ausreichend ist, 
werden Messstellen einrichtet. Diese Messstellen werden künftig bei der Einsatzpla-
nung zur Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen der personellen und zeitlichen 
Kapazitäten berücksichtigt. 
Allerdings muss gleichzeitig darauf hinweisen werden, dass aufgrund der Vielzahl der 
im Stadtgebiet vorhandenen Gefahrenstellen eine dauerhafte Überwachung der ein-
zelnen Straßenzüge nicht sichergestellt werden kann.

- 2 - 
 
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten und bedan-
ken uns für Ihr Interesse an der Verkehrssicherheit. 
Das Amt für Verkehrsmanagement teilt unterdessen mit, dass eine Erneuerung der 
entfernten Beschilderung geprüft wird.  
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für öffentliche 
Ordnung, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-Mail: verkehrs-
dienst@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1165/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.04.2024
Erstellt
03.04.2024 14:55