3847/2019
Projekt "Radeln ohne Alter" - Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 3847/2019 Freigabedatum 12.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Projekt "Radeln ohne Alter" - Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung, die im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Zeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur einmaligen Bezuschussung des Projektes „Radeln ohne Alter“ zu bewilligen und auszuzahlen. Alternative: Der Ausschuss verzichtet in diesem Jahr auf eine Bewilligung der Zuschüsse zur Beschaffung der Rikschas. Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat am 14.11.2017 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beauftragt die Verwaltung das Angebot „Radeln ohne Alter“ (RoA) für Senioren in Zusam- menarbeit mit Kölner Senioreneinrichtungen, sowie mit geeigneten freien Trägern in Ergänzung zu bestehenden Angeboten für Senioren umzusetzen. Seniorinnen und Senioren sollen Ausflugsfahrten in Rikschas kostenfrei angeboten werden. Es ist zudem zu prüfen, ob die Rikschas auch durch Familienangehörige und Ehrenamtler*innen ge- nutzt werden können, und ob in einem weiteren Schritt der Service auch Seniorinnen und Senioren in Privathaushalten angeboten werden kann. Die Beschaffung der Rikschas wird durch die Stadt Köln finanziert. Die Wartung der Rikschas obliegt dem jeweiligen Träger. Entsprechende Mittel für dieses Projekt in Höhe von 100.000 Euro wurden im Teilplan 0504 durch den Ratsbeschluss vom 07.11.2017 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, DS 3201/2017, bereitgestellt. Dem Ausschuss Soziales und Senioren ist eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.“ Die Haushaltsmittel wurden in der Zwischenzeit nach 2019 übertragen. Das von der Verwaltung in der Mitteilung DS 0549/2019 angekündigte Vergabeverfahren zur Ermitt- lung eines Projektträgers für die Umsetzung des Beschäftigungsprojektes musste in der Zwischenzeit aufgehoben werden, da keine Teilnahmeanträge eingegangen sind. Die Rückfrage bei dem potentiel- len Anbieter, der sich die Vergabeunterlagen im Vergabemarktplatz angesehen hatte, ergab, dass eine Finanzierung unter den gestellten Bedingungen nicht auskömmlich dargestellt werden kann. Um dennoch die Umsetzung des Ratsbeschlusses zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt gemeinsam mit interessierten Kölner Senioreneinrichtungen umzusetzen und auf die Kombi- nation mit einem Beschäftigungsprojekt zu verzichten. Dazu hat die Verwaltung ihre Abfrage bei den Kölner Senioreneinrichtungen wiederholt, die sich bereits in 2018 an dem Projekt „Radeln ohne Alter“ 3 beteiligen wollten. Vorerst sechs Senioreneinrichtungen sind weiterhin zur Mitwirkung an dem Projekt „Radeln ohne Alter“ unter den aus dem Ratsbeschluss resultierenden Rahmenbedingungen die Stadt finanziert ausschließlich die Anschaffung der Rikschas die Wartung der Fahrzeuge und sonstige Betriebskosten obliegen den stationären Einrichtun- gen ggf. in Kooperation mit einem geeigneten freien Träger Zielgruppen für die Fahrten mit den Rikschas sind zunächst die Bewohner und Bewohnerin- nen der stationären Einrichtungen mit den Rikschas sollen ausschließlich Ausflugsfahrten durchgeführt werden, die den Senio- rinnen und Senioren kostenfrei angeboten werden bereit: Einrichtung Adresse AWO Seniorenzentrum Arnold-Overzier-Haus Severinswall 43, 50678 Köln Kölner Seniorenwerk Christophorus gGmbH Rosenpark Köln Bernhard-Feilchenfeld-Str. 3-5, 50969 Köln Deutscher Orden - Ordenswerke Altenheim Matthias Pullem Haus Grüner Weg 23, 50999 Köln AWO Seniorenzentrum Theo-Burauen-Haus Peter-Bauer-Str. 2, 50823 Köln St. Vinzenzhaus Köln-Brück Olpener Str. 863-865, 51109 Köln Herz-Jesu-Stift Auguste-Kowalski-Str. 47, 51069 Köln Eine weitere Abfrage bei allen anderen Senioreneinrichtungen steht noch aus. Die im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kölner Senioreneinrichtungen als gering erscheinende Rückmeldung ist u.a. darauf zurück zu führen, dass a) die Umsetzung von „Radeln ohne Alter“ mit Rikscha-Fahrten für die Senioren/ Seniorinnen nur dort möglich und tatsächlich verantwortbar ist, wo wegen der Lage der Einrichtung keine ver- kehrstechnischen Hinderungsgründe und eine Gefährdung für Fahrer/Fahrerinnen und Mitfah- rer/Mitfahrerinnen entgegenstehen b) ggfls. die Bewohnerstruktur (Alter, Erkrankung, Bettlägerigkeit) der jeweiligen Einrichtungen de- ren Teilnahme an Rikscha-Fahrten entgegensteht. Dies hat zur Folge, dass eine gleichmäßige Verteilung der Fahrzeuge auf das Stadtgebiet und die Bereitstellung eines Fahrzeuges je Stadtbezirk derzeit nicht realisierbar ist. Die kooperationsbereiten Einrichtungen haben gegenüber der Verwaltung verbindlich erklärt, zur Durchführung der Rikschafahrten geeignete und geschulte Fahrer/Fahrerinnen zur Verfügung zu stel- len. Dabei bleibt es ihnen überlassen, ob dies interessierte Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ihrer Einrich- tung sind oder ob sie dazu eigens neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen möchten. Rechtlich gelten die Fahrzeuge als Fahrräder, weshalb keine fahrzeugbezogene Versicherungen und Genehmigungen zum Betrieb erforderlich sind. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Einrichtungen sind durch die hauseigene Haftpflichtversicherung für den etwaigen Schadensfall gesichert. Der Nutzung der Rikschas durch Familienangehörige und nicht in der Einrichtung angebundene Eh- renamtler/ Ehrenamtlerinnen steht der haftungsrechtliche Aspekt gegenüber, weil dies nicht durch die hauseigene Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Dazu bedürfte es einer ergänzenden, kostenaufwen- digen Sicherung für Sach- und Personenschäden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Service auch Senioren und Seniorinnen in Privathaushalten ange- boten werden soll, denn auch in diesem Fall greift die einrichtungseigene haftungsrechtliche Absiche- rung nicht. Der Ratsbeschluss vom 14.11.2017 sieht keine Mittelbereitstellung für den Betrieb der Fahrzeuge vor, somit auch nicht für ergänzende Versicherungen. Die o.a. Einrichtungen werden der Verwaltung vierteljährliche Rückmeldungen zur Nutzung der Fahr- zeuge zu geben (z.B. Anzahl der Fahrten und Teilnehmer/innen unterteilt nach Monaten). Damit ist die weitere Beobachtung des Projektes möglich. 4 Zur Dringlichkeit Ein Beschluss durch den Ausschuss für Soziales und Senioren ist noch in diesem Jahr erforderlich, um den kooperationsbereiten Einrichtungen den zur unmittelbaren Umsetzung des Projektes erforder- lichen Zuwendungsbescheid zu erteilen und damit die bereits einmal übertragenen Haushaltsmittel zu binden. Außerdem soll eine zeitnahe Möglichkeit der Beschaffung der Fahrzeuge gegeben werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3847/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.11.2019
- Erstellt
- 05.11.2019 12:05