1090/2018
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj.2017 und 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzungen 2016/2017 bzw. 201
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/0 Vorlagen-Nummer 1090/2018 Freigabedatum 18.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj.2017 und 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzungen 2016/2017 bzw. 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die in den Anlagen dargestellten durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 07.03.2018 bis 08.05.2018 für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigten Mehrauf- wendungen und Mehrauszahlungen Kenntnis. Finanzausschuss 04.06.2018 Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 (für das Haushalts- jahr 2017 gilt die Haushaltssatzung 2016/2017) entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän- digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen
Anlage 2a apl_Auszahlung_investiv
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Anlage 2b Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2018 keine Mittel veranschlagt sind (außerplanmäßige Auszahlungen) 1. 358.700,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 12 (sonstige Investitionsauszahlungen); Finanzstelle: 6601-1201-0-RZ01 Grund: Rückzahlung zu viel erhaltener Zuweisung. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 358.700,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Bau- maßnahmen Finanzstelle: 6601-1201-0-6612 Zuständiges Fachdezernat: VIII für 66
Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv
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Anlage 1a Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017/2018 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendun- gen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. Haushaltsjahr 2017 1. 1.807,57 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Aufgrund von Tariferhöhungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in sozialen Be- rufen wurden die Transferaufwendungen angepasst. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 1.807,57 EUR in Teilplan 0110 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB1 2. 61.301,00 EUR in Teilplan 0201 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Aufgrund von Tariferhöhungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in sozialen Be- rufen wurden die Transferaufwendungen angepasst. Deckung: Mehrertrag i. H. v. 61.301,00 EUR in Teilplan 0211 in Zeile 06 (Kostenerstattungen und Umlagen) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 2000 Haushaltsjahr 2017 und 2018 3. jeweils 129.102,95 EUR in Teilplan 0505 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen) Grund: Die Mittel für die ärztlichen Stellungnahmen für die Beweiserhebungsverfahren sowie Kla- geverfahren waren nicht auskömmlich. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 129.102,95 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für I/D/3 Anlage 1a Haushaltsjahr 2018 4. 16.569,05 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Die mit der Verwaltungsreform betrauten Organisationseinheiten sind umgezogen. In der Folge waren neue Büroausstattungen notwendig. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 16.569,05 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 20 (Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB/4-3 und I/D4 5. 40.000,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Im Veränderungsnachweis zum Haushalt 2018 wurden Mittel aus der Sonderauskehrung des LVR für „mittedrin e.V.“ im TP 0604 veranschlagt. In Zusammenhang mit der Inklusion und entsprechender Beratungsleistungen wurden die Mittel jedoch im TP 0301 benötigt. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 40.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 15 (Transferaufwand) Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 40
Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 04.06.2018
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Anlage 3 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 05.06.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 04.06.2018 öffentlich 12.1 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeige- ordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. - verpflichtungen für die Hj.2017 und 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzungen 2016/2017 bzw. 2018 1090/2018 RM Detjen wünscht zusätzliche Informationen zum Mehraufwand über 129.102,95 € im Teilplan 0505. (Anlage 1a, Ziffer 3) Frau Stadtkämmerin Klug sagt eine Beantwortung zur Ratssitzung zu. Beschluss: Die Antwort auf die aufgeworfene Frage ist zur Ratssitzung nachzuliefern. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages: Der Rat nimmt die in den Anlagen dargestellten durch die Kämmerin/die Fachbeige- ordneten in der Zeit vom 07.03.2018 bis 08.05.2018 für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv
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Anlage 1b Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für Investitionen 1. 8.000 EUR in Teilplan 0505 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlage- vermögen); Finanzstellen 0000-0505-0-0001 und 0000-0505-0-0002 Grund: Für die Integration von fünf neuen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Bereich des Schwer- behindertenrechts waren fünf zusätzliche Arbeitsplätze erforderlich. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 8.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Zuständiges Fachdezernat: I für I/D31 2. 16.120,61 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Grund: Die mit der Verwaltungsreform betrauten Organisationseinheiten sind umgezogen. In der Folge waren neue Büroausstattungen notwendig. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 16.120,61 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 1 (Einzahlungen für Investiti- onsmaßnahmen) Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB/4-3 und I für I/D4 3- 14.000,00 EUR in Teilplan 0417 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Grund: Anschaffung einer Prospektwinde, um die notwendigen Umbauarbeiten während der Aufführungen durchführen zu können. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 14.000,00 EUR in Teilplan 0408 in Zeile 9 (Einz Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Zuständiges Fachdezernat: VII für 4101
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1090/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 06.04.2018 10:22