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1090/2018

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj.2017 und 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzungen 2016/2017 bzw. 201

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 7

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2a apl_Auszahlung_investiv

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Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv

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Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 04.06.2018

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Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv

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Beschlussvorlage Rat

3860 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1090/2018 
Freigabedatum 
18.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj.2017 und 2018 gem. § 83 
Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzungen 2016/2017 bzw. 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die in den Anlagen dargestellten durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der 
Zeit vom 07.03.2018 bis 08.05.2018 für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigten Mehrauf-
wendungen und Mehrauszahlungen Kenntnis. 
 
Finanzausschuss 04.06.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 (für das Haushalts-
jahr 2017 gilt die Haushaltssatzung 2016/2017) entscheidet die Kämmerin über die Leistung von 
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je 
Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen

Anlage 2a apl_Auszahlung_investiv

499 Zeichen

Anlage 2b 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2018 keine Mittel veranschlagt 
sind (außerplanmäßige Auszahlungen) 
 
 
1. 358.700,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 12 (sonstige Investitionsauszahlungen);  
Finanzstelle: 6601-1201-0-RZ01 
 
Grund: Rückzahlung zu viel erhaltener Zuweisung.  
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 358.700,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Bau-
maßnahmen  
Finanzstelle: 6601-1201-0-6612 
 
Zuständiges Fachdezernat: VIII für 66

Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv

2494 Zeichen

Anlage 1a  
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017/2018 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendun-
gen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um-
schichtungen gedeckt wurden. 
 
 
Haushaltsjahr 2017 
 
 
1. 1.807,57 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund: Aufgrund von Tariferhöhungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in sozialen Be-
rufen wurden die Transferaufwendungen angepasst. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 1.807,57 EUR in Teilplan 0110 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB1 
 
 
2. 61.301,00 EUR in Teilplan 0201 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund: Aufgrund von Tariferhöhungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in sozialen Be-
rufen wurden die Transferaufwendungen angepasst. 
 
Deckung: 
Mehrertrag i. H. v. 61.301,00 EUR in Teilplan 0211 in Zeile 06 (Kostenerstattungen und Umlagen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 2000 
 
 
 
 
Haushaltsjahr 2017 und 2018 
 
 
3. jeweils 129.102,95 EUR in Teilplan 0505 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen) 
 
Grund: Die Mittel für die ärztlichen Stellungnahmen für die Beweiserhebungsverfahren sowie Kla-
geverfahren waren nicht auskömmlich.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 129.102,95 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für I/D/3

Anlage 1a  
Haushaltsjahr 2018 
 
4. 16.569,05 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund: Die mit der Verwaltungsreform betrauten Organisationseinheiten sind umgezogen. In der 
Folge waren neue Büroausstattungen notwendig.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 16.569,05 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 20 (Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB/4-3 und I/D4 
 
 
5. 40.000,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund: Im Veränderungsnachweis zum Haushalt 2018 wurden Mittel aus der Sonderauskehrung 
des LVR für „mittedrin e.V.“ im TP 0604 veranschlagt. In Zusammenhang mit der Inklusion und 
entsprechender Beratungsleistungen wurden die Mittel jedoch im TP 0301 benötigt.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 40.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 15 (Transferaufwand)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 40

Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 04.06.2018

1212 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 05.06.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 04.06.2018 
öffentlich 
12.1 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeige-
ordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -
verpflichtungen für die Hj.2017 und 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 
GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzungen 2016/2017 bzw. 2018 
1090/2018 
RM Detjen wünscht zusätzliche Informationen zum Mehraufwand über 129.102,95 € 
im Teilplan 0505. (Anlage 1a, Ziffer 3) 
 
Frau Stadtkämmerin Klug sagt eine Beantwortung zur Ratssitzung zu. 
 
Beschluss: 
Die Antwort auf die aufgeworfene Frage ist zur Ratssitzung nachzuliefern. 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages: 
 
Der Rat nimmt die in den Anlagen dargestellten durch die Kämmerin/die Fachbeige-
ordneten in der Zeit vom 07.03.2018 bis 08.05.2018 für die Haushaltsjahre 2017 und 
2018 genehmigten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen Kenntnis. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv

1484 Zeichen

Anlage 1b 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
 
1. 8.000 EUR in Teilplan 0505 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlage-
vermögen); Finanzstellen 0000-0505-0-0001 und 0000-0505-0-0002  
 
Grund: Für die Integration von fünf neuen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Bereich des Schwer-
behindertenrechts waren fünf zusätzliche Arbeitsplätze erforderlich. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 8.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 9 (Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für I/D31 
 
 
2. 16.120,61 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen) 
 
Grund: Die mit der Verwaltungsreform betrauten Organisationseinheiten sind umgezogen. In 
der Folge waren neue Büroausstattungen notwendig.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 16.120,61 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 1 (Einzahlungen für Investiti-
onsmaßnahmen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB/4-3 und I für I/D4 
 
 
3- 14.000,00 EUR in Teilplan 0417 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen) 
 
Grund: Anschaffung einer Prospektwinde, um die notwendigen Umbauarbeiten während der 
Aufführungen durchführen zu können.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 14.000,00 EUR in Teilplan 0408 in Zeile 9 (Einz Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: VII für 4101

Beratungsverlauf (2)

04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1090/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.05.2018
Erstellt
06.04.2018 10:22