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AN/0969/2022

Neuordnung des Verkehrs am Höhenberger Sportpark

Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 08.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024, TOP 7.1

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Sachstandsbericht BV

4390 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0969/2022
Stand: 16.07.2025 
Sachstandsbericht  
Neuordnung des Verkehrs am Höhenberger Sportpark 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. zu prüfen, ob auf dem Günter-Kuxdorf-Weg ab Frankfurter Straße bis Merhei-
mer Heide ein gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der östlichen Seite durch 
Markierungen installiert werden kann, 
2. zu prüfen, inwiefern der „Trampelpfad“ am Stadion von Viktoria Köln zum Hei-
deportal als beleuchteter Gehweg ausgebaut werden kann, 
3. an der Ecke Merheimer Heideweg / Merheimer Heide wird die Stadt Köln be-
vorzugt elektrisch versenkbare Poller verbauen. Sonst festverbaute Absenkpol-
ler, die nicht herausnehmbar sind,  
 
4. die Schlüssel für die verbaute Anlage an Anwohnende sowie Mitglieder des 
KTC Gold/Weiß zu vergeben,  
 
5. auf der Zufahrtsstraße zum KTC Gold/Weiß absolutes Halteverbot anzuordnen 
und dies konsequent durchzusetzen,  
 
6. entlang der Straße Merheimer Heide mindestens 5 öffentliche Mülleimer zu 
platzieren 
und 
7. die Maßnahmen bis Ende April 2025 durchzuführen. 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion AN/0969/2022 und der Änderungsantrag der CDU -Frak-
tion AN/1341/2022 haben sich durch den Beschluss zum gemeinsamen Änderungsan-
trag erledigt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:

2 
 
Zu Punkt 1. 
Bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu aufschlagenden Fahrzeugtüren (Dooringbe-
reich) ist die Markierung eines gemeinsamen Geh- und Radweges aufgrund der fehlenden 
Breiten nicht möglich. Optional kann ausschließlich in Teilbereichen ein Gehweg in 2,50 m 
Breite markiert werden. Der Radverkehr müsste weiterhin die verbleibende Fahrbahn nutzen. 
Zu Punkt 2. 
Der Ausbau eines solchen Weges ist nicht realisierbar. Sämtliche Arbeiten müssten aus-
nahmslos im direkten Wurzelbereich (überwiegend sogar bis an den Stamm heran) der dorti-
gen Bäume erfolgen und würden zu äußerst gravierenden Schäden führen. Zudem ist für aus-
gebaute Wege eine Mindestbreite von 1,5 Metern zu gewährleisten, die aufgrund des Baum-
bestands nicht erreicht werden kann. Zur Beleuchtung des Weges weist die Verwaltung auf 
den Grundsatzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 29.01.2004 hin. Er besagt, dass Wege in öf-
fentlichen Grünanlagen nicht mit einer Beleuchtung ausgestattet werden. Ausnahmen von die-
sem Beschluss sollen zwar möglich sein, sie bedürfen aber eines gesonderten Beschlusses 
durch den Fachausschuss. 
 
Zu den Punkten 3. - 4. - 5. und 7. 
Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen 
und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der beson-
deren Umstände zwingend erforderlich ist.  
 
Die StVO sieht keine Regelung für den Einsatz von elektrischen Pollern vor. 
 
Die Straßen Merheimer Heideweg bzw. Merheimer Heide in Köln-Höhenberg sind be-
reits als Tempo 30-Zone, Sackgasse und Anliegerstraße ausgewiesen. Diese Maß-
nahmen dienen dazu, die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet zu erhöhen und den 
Verkehrsfluss zu regeln. Die Straße erfüllt die Anforderungen für die Nutzung durch 
den öffentlichen Verkehr und bietet ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmer*in-
nen. Besondere Umstände, wie beispielsweise Unfälle oder andere sicherheitsrele-
vante Vorfälle, liegen nicht vor. Eine zusätzliche Einschränkung oder Änderung der 
Verkehrssituation durch weitere Poller ist aus verkehrsrechtlicher Sicht weder erfor-
derlich noch umsetzbar, da es zu zusätzlichen Problemen für Anlieger und Lieferver-
kehre führen würde.  
 
Darüber hinaus wird die Verkehrsführung in der Örtlichkeit bei Heimspielen der Vikto-
ria Köln durch eine spezielle Vereinbarung angepasst, um die verkehrliche Situation 
im Umfeld der Sportanlagen zu regeln. Diese temporären Änderungen der Verkehrs-
führung erfordern eine präzise Abstimmung und können nicht durch zusätzliche bauli-
che Maßnahmen erschwert werden. 
Zu Punkt 6. 
Am 15.04.2025 wurden fünf Papierkörbe aufgestellt, siehe Abbildung. Die Papierkörbe 
jeweils am Anfang, in der Mitte und am Ende sind mit Hundekotbeutelspendern aus-
gestattet.

3 
 
 
 
Zu Punkt 7. 
Unabhängig von den Erläuterungen des Punkt 2 wäre ein Ausbau des Weges aufgrund der

4 
 
Planungs- bzw. Ausschreibungs- und Vergabevorgaben im benannten Zeitraum nicht umsetz-
bar. Zudem stehen hierfür im Haushalt keine Mittel zur Verfügung.

Antrag nach § 3 (SPD BV8)

2775 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln 
 
 
 
 
  
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.05.2022 
AN/0969/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
19.05.2022 
TOP 7.5 (zurückgestellt) 
25.08.2022 
TOP 7.1 (zurückgestellt) 
20.10.2022 
TOP 7.3 (zurückgestellt 
10.10.2024 
TOP 7.6 
 
Neuordnung des Verkehrs am Höhenberger Sportpark 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in 
die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 19.05.2022. 
 
Viele Menschen nutzen den Höhenberger Sportpark und die Merheimer Heide um die Sport-
angebote der Vereine sowie den Skaterpark oder zur Naherholung. Dadurch ist vor allem der 
Günter-Kuxdorf-Weg hochfrequentiert und unübersichtlich. 
 
Da dieser Weg aktuell in beide Richtungen für den Verkehr freigegeben ist, entstehen viele 
vermeidbare Gefahren für alle Nutzenden des Sportparks und der Merheimer Heide. 
 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Daher ist es sinnvoll, wenn die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden könn-
ten, wie zum Beispiel eine schnell umsetzbare Einbahnstraßenregelung über den Merheimer 
Heideweg, Merheimer Heide und den Günter-Kuxdorf-Weg. 
 
 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die die Bezirksvertretung Kalk folgen-
den Beschluss zu fassen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt 
 
1. zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die angespannte und 
gefährliche Park- sowie Verkehrssituation am Günter-Kuxdorf-Weg, Merheimer Heide 
und Merheimer Heideweg neu zuordnen; 
 
2. bei der Prüfung unter Nummer 1 ist eine Einbahnstraßenregelung mit gegenläufigen 
Radverkehr für die Straßen Merheimer Heideweg, Merheimer Heide und Günter-
Kuxdorf-Weg in Köln-Höhenberg zu berücksichtigen; 
 
3. zu prüfen, wie bei einem möglich durchgängigen Verkehr über die Straße Merheimer 
Heide zwischen Merheimer Heideweg und Günter-Kuxdorf-Weg, eine Mehrbelastung 
durch parkende PKWs in der Wohnsiedlung Merheimer Heide verhindert wird; 
 
4. die Ergebnisse der Prüfungen bis zum 4. Quartal 2022 der Bezirksvertretung Kalk in 
geeigneter Form vorzulegen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0969/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
08.10.2024
Erstellt
03.05.2022 18:38