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Neuordnung des Verkehrs am Höhenberger Sportpark

Antrag nach § 3 BV8 (SPD) AN/0969/2022 vom 08.10.2024

Stand: Am 28.11.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0969/2022 Stand: 16.07.2025 Sachstandsbericht Neuordnung des Verkehrs am Höhenberger Sportpark Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. zu prüfen, ob auf dem Günter-Kuxdorf-Weg ab Frankfurter Straße bis Merhei- mer Heide ein gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der östlichen Seite durch Markierungen installiert werden kann, 2. zu prüfen, inwiefern der „Trampelpfad“ am Stadion von Viktoria Köln zum Hei- deportal als beleuchteter Gehweg ausgebaut werden kann, 3. an der Ecke Merheimer Heideweg / Merheimer Heide wird die Stadt Köln be- vorzugt elektrisch versenkbare Poller verbauen. Sonst festverbaute Absenkpol- ler, die nicht herausnehmbar sind, 4. die Schlüssel für die verbaute Anlage an Anwohnende sowie Mitglieder des KTC Gold/Weiß zu vergeben, 5. auf der Zufahrtsstraße zum KTC Gold/Weiß absolutes Halteverbot anzuordnen und dies konsequent durchzusetzen, 6. entlang der Straße Merheimer Heide mindestens 5 öffentliche Mülleimer zu platzieren und 7. die Maßnahmen bis Ende April 2025 durchzuführen. Der Antrag der SPD-Fraktion AN/0969/2022 und der Änderungsantrag der CDU -Frak- tion AN/1341/2022 haben sich durch den Beschluss zum gemeinsamen Änderungsan- trag erledigt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2 Zu Punkt 1. Bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu aufschlagenden Fahrzeugtüren (Dooringbe- reich) ist die Markierung eines gemeinsamen Geh- und Radweges aufgrund der fehlenden Breiten nicht möglich. Optional kann ausschließlich in Teilbereichen ein Gehweg in 2,50 m Breite markiert werden. Der Radverkehr müsste weiterhin die verbleibende Fahrbahn nutzen. Zu Punkt 2. Der Ausbau eines solchen Weges ist nicht realisierbar. Sämtliche Arbeiten müssten aus- nahmslos im direkten Wurzelbereich (überwiegend sogar bis an den Stamm heran) der dorti- gen Bäume erfolgen und würden zu äußerst gravierenden Schäden führen. Zudem ist für aus- gebaute Wege eine Mindestbreite von 1,5 Metern zu gewährleisten, die aufgrund des Baum- bestands nicht erreicht werden kann. Zur Beleuchtung des Weges weist die Verwaltung auf den Grundsatzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 29.01.2004 hin. Er besagt, dass Wege in öf- fentlichen Grünanlagen nicht mit einer Beleuchtung ausgestattet werden. Ausnahmen von die- sem Beschluss sollen zwar möglich sein, sie bedürfen aber eines gesonderten Beschlusses durch den Fachausschuss. Zu den Punkten 3. - 4. - 5. und 7. Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der beson- deren Umstände zwingend erforderlich ist. Die StVO sieht keine Regelung für den Einsatz von elektrischen Pollern vor. Die Straßen Merheimer Heideweg bzw. Merheimer Heide in Köln-Höhenberg sind be- reits als Tempo 30-Zone, Sackgasse und Anliegerstraße ausgewiesen. Diese Maß- nahmen dienen dazu, die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu regeln. Die Straße erfüllt die Anforderungen für die Nutzung durch den öffentlichen Verkehr und bietet ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmer*in- nen. Besondere Umstände, wie beispielsweise Unfälle oder andere sicherheitsrele- vante Vorfälle, liegen nicht vor. Eine zusätzliche Einschränkung oder Änderung der Verkehrssituation durch weitere Poller ist aus verkehrsrechtlicher Sicht weder erfor- derlich noch umsetzbar, da es zu zusätzlichen Problemen für Anlieger und Lieferver- kehre führen würde. Darüber hinaus wird die Verkehrsführung in der Örtlichkeit bei Heimspielen der Vikto- ria Köln durch eine spezielle Vereinbarung angepasst, um die verkehrliche Situation im Umfeld der Sportanlagen zu regeln. Diese temporären Änderungen der Verkehrs- führung erfordern eine präzise Abstimmung und können nicht durch zusätzliche bauli- che Maßnahmen erschwert werden. Zu Punkt 6. Am 15.04.2025 wurden fünf Papierkörbe aufgestellt, siehe Abbildung. Die Papierkörbe jeweils am Anfang, in der Mitte und am Ende sind mit Hundekotbeutelspendern aus- gestattet. 3 Zu Punkt 7. Unabhängig von den Erläuterungen des Punkt 2 wäre ein Ausbau des Weges aufgrund der 4 Planungs- bzw. Ausschreibungs- und Vergabevorgaben im benannten Zeitraum nicht umsetz- bar. Zudem stehen hierfür im Haushalt keine Mittel zur Verfügung.
  • Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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    SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.05.2022 AN/0969/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 TOP 7.5 (zurückgestellt) 25.08.2022 TOP 7.1 (zurückgestellt) 20.10.2022 TOP 7.3 (zurückgestellt 10.10.2024 TOP 7.6 Neuordnung des Verkehrs am Höhenberger Sportpark Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 19.05.2022. Viele Menschen nutzen den Höhenberger Sportpark und die Merheimer Heide um die Sport- angebote der Vereine sowie den Skaterpark oder zur Naherholung. Dadurch ist vor allem der Günter-Kuxdorf-Weg hochfrequentiert und unübersichtlich. Da dieser Weg aktuell in beide Richtungen für den Verkehr freigegeben ist, entstehen viele vermeidbare Gefahren für alle Nutzenden des Sportparks und der Merheimer Heide. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Daher ist es sinnvoll, wenn die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden könn- ten, wie zum Beispiel eine schnell umsetzbare Einbahnstraßenregelung über den Merheimer Heideweg, Merheimer Heide und den Günter-Kuxdorf-Weg. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die die Bezirksvertretung Kalk folgen- den Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt 1. zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die angespannte und gefährliche Park- sowie Verkehrssituation am Günter-Kuxdorf-Weg, Merheimer Heide und Merheimer Heideweg neu zuordnen; 2. bei der Prüfung unter Nummer 1 ist eine Einbahnstraßenregelung mit gegenläufigen Radverkehr für die Straßen Merheimer Heideweg, Merheimer Heide und Günter- Kuxdorf-Weg in Köln-Höhenberg zu berücksichtigen; 3. zu prüfen, wie bei einem möglich durchgängigen Verkehr über die Straße Merheimer Heide zwischen Merheimer Heideweg und Günter-Kuxdorf-Weg, eine Mehrbelastung durch parkende PKWs in der Wohnsiedlung Merheimer Heide verhindert wird; 4. die Ergebnisse der Prüfungen bis zum 4. Quartal 2022 der Bezirksvertretung Kalk in geeigneter Form vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 7.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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