AN/1013/2018
Entwicklung von Grundstücken des Bundes
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SPD Anfrage nach § 4
3714 Zeichen
An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.06.2018 AN/1013/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Entwicklung von Grundstücken des Bundes Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hält in Köln 276 unbebaute Grundstücke. In der Summe sind dies lt. Bundestags-Drucksache 19/2450 ca. 56 ha. Seit 2012 können Kommunen und ihre Mehrheitsbeteiligungen entbehrliche Grundstücke der BimA, die unmittelbar aus militärischer Vornutzung stammen und zu militärischen Zwecken genutzt wurden (sog. Konversionsgrundstücke) zum Verkehrswert erwerben. Seit 2017 können Konversionsgrundstücke unter- halb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts erworben werden. Dies gilt auch für weitere entbehrliche Grundstücke des Bundes, die für Zwecke des sozia- len Wohnungsbaus benötigt werden. Die o.g. Flächen sind auf ihre Verwendbarkeit für die Entwicklung neuer Sied- lungsflächen insb. für Wohnen, Schulbau, Kita zu prüfen. Alternativ sind jeweils gewerbliche Entwicklungen zu prüfen. Lt. Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) seien BImA-Grundstücke für die Linderung der Wohnungsnot jedoch nur begrenzt vorhanden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bekannten Tatsache, dass es keine „einfachen“ Grundstücke mehr gibt, stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: - 2 - 1. Sind die 276 unbebauten BImA-Grundstücke der Verwaltung bekannt? Steht die Verwaltung dazu im Austausch mit der BImA? 2. Wurden diese Grundstücke auf ihre Entwicklungsmöglichkeit untersucht, z.B. im Rahmen der Vorlage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“? Mit welchem Ergebnis? Die Kommunen können von der BImA Grundstücke unmittelbar erwerben. Lt. Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) geht die Verwaltung davon aus, dass der dadurch entstehende Zeitvorteil z.B. bei der Entwicklung von Geländen früherer Kasernen dadurch „aufgefressen“ wird, dass es für eine Wohnungsbau- entwicklung lange Vorlaufzeiten und eines neuen Planungsrechts bedarf. Als Ver- gleichsmaßstab wird der Ankauf von Grundstücken, für die Planungsrecht be- steht, herangezogen. 3. Welche Grundstücke, für die Planungsrecht besteht, hat die Stadt Köln seit Beginn des Jahres 2016 für den Wohnungsbau angekauft? Von wem? Wie lang hat der Erwerbsvorgang gedauert? Wie viele Wohneinheiten konnten verwirklicht werden? 4. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA- Liegenschaften stehen aufgrund ihrer Lage und ihrer verkehrlichen Anbin- dung für die Entwicklung von Wohnungsbau, Schulbau, Kindertagesstätten potentiell zur Verfügung? Welche Potentiale (Wohneinheiten, Zügigkeiten etc.) könnten gehoben werden? Mit welchen Verfahrensdauern wird ge- rechnet? Wo befinden sich diese? (Es wird um Grobschätzungen gebeten.) 5. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA- Liegenschaften stehen für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung? Wo befinden sich diese? Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Liegenschaftsaus- schuss, dem Bauausschuss, dem Ausschuss Schule und Weiterbildung, dem Ju- gendhilfeausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1013/2018
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 19.06.2018
- Erstellt
- 19.06.2018 15:43