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AN/1013/2018

Entwicklung von Grundstücken des Bundes

SPD Anfrage nach § 4 19.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018, TOP 2.2.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3714 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.06.2018 
 
AN/1013/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
 
Entwicklung von Grundstücken des Bundes 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hält in Köln 276 unbebaute 
Grundstücke. In der Summe sind dies lt. Bundestags-Drucksache 19/2450 ca. 56 
ha.  
 
Seit 2012 können Kommunen und ihre Mehrheitsbeteiligungen entbehrliche 
Grundstücke der BimA, die unmittelbar aus militärischer Vornutzung stammen 
und zu militärischen Zwecken genutzt wurden (sog. Konversionsgrundstücke) 
zum Verkehrswert erwerben. Seit 2017 können Konversionsgrundstücke unter-
halb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts erworben werden. Dies gilt 
auch für weitere entbehrliche Grundstücke des Bundes, die für Zwecke des sozia-
len Wohnungsbaus benötigt werden. 
 
Die o.g. Flächen sind auf ihre Verwendbarkeit für die Entwicklung neuer Sied-
lungsflächen insb. für Wohnen, Schulbau, Kita zu prüfen. Alternativ sind jeweils 
gewerbliche Entwicklungen zu prüfen. 
 
Lt. Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) seien BImA-Grundstücke für die 
Linderung der Wohnungsnot jedoch nur begrenzt vorhanden. 
 
Vor diesem Hintergrund und angesichts der bekannten Tatsache, dass es keine 
„einfachen“ Grundstücke mehr gibt, stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage:

- 2 - 
 
 
1. Sind die 276 unbebauten BImA-Grundstücke der Verwaltung bekannt? 
Steht die Verwaltung dazu im Austausch mit der BImA? 
2. Wurden diese Grundstücke auf ihre Entwicklungsmöglichkeit untersucht, 
z.B. im Rahmen der Vorlage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: 
Neue Flächen für den Wohnungsbau“? Mit welchem Ergebnis? 
 
Die Kommunen können von der BImA Grundstücke unmittelbar erwerben. Lt. 
Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) geht die Verwaltung davon aus, dass 
der dadurch entstehende Zeitvorteil z.B. bei der Entwicklung von Geländen 
früherer Kasernen dadurch „aufgefressen“ wird, dass es für eine Wohnungsbau-
entwicklung lange Vorlaufzeiten und eines neuen Planungsrechts bedarf. Als Ver-
gleichsmaßstab wird der Ankauf von Grundstücken, für die Planungsrecht be-
steht, herangezogen. 
 
3. Welche Grundstücke, für die Planungsrecht besteht, hat die Stadt Köln seit 
Beginn des Jahres 2016 für den Wohnungsbau angekauft? Von wem? Wie 
lang hat der Erwerbsvorgang gedauert? Wie viele Wohneinheiten konnten 
verwirklicht werden? 
 
4. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA-
Liegenschaften stehen aufgrund ihrer Lage und ihrer verkehrlichen Anbin-
dung für die Entwicklung von Wohnungsbau, Schulbau, Kindertagesstätten 
potentiell zur Verfügung? Welche Potentiale (Wohneinheiten, Zügigkeiten 
etc.) könnten gehoben werden? Mit welchen Verfahrensdauern wird ge-
rechnet? Wo befinden sich diese?  
(Es wird um Grobschätzungen gebeten.) 
 
5. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger größerer BImA-
Liegenschaften stehen für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung? 
Wo befinden sich diese?  
 
Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Liegenschaftsaus-
schuss, dem Bauausschuss, dem Ausschuss Schule und Weiterbildung, dem Ju-
gendhilfeausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mitzuteilen. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1013/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
19.06.2018
Erstellt
19.06.2018 15:43