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Mooswände zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 0126/2021 vom 18.01.2021

Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0126/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 01.02.2021 Mooswände zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung Die Bezirksvertretung Mülheim hat in der Sitzung am 07.12.2020 mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) einen Antrag zur Prüfung von Mooswän- den (AN/1343/2020) beschlossen. Mit dem Ergänzungsantrag (AN/1464/2020) der Fraktion Die LIN- KE vom 06.12.2020 liegt der folgende Beschluss vor: Neueren Untersuchungen zur Folge könnten Mooswände einen erheblichen Beitrag dazu leisten Feinstaub und eventuell auch CO2 in der Luft zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung zu prüfen: - inwieweit solche Mooswände auf der Grünfläche zwischen Genovevastraße und Clevi- schem Ring in Köln Mühlheim zum Einsatz kommen können - welche Wirkung sie eventuell erzielen können Dabei ist zu beachten, dass die Grünfläche nicht derart dicht mit Mooswänden überpflanzt wird, dass Räume entstehen, die sich einer sozialen Kontrolle und der Einsicht von außen entziehen. Die Prüfung des Aufstellens von Mooswänden wird um die Prüfung des Anbringens von Fassaden- grün, an geeigneten Gebäuden im beschriebenen Bereich ergänzt. Fassadenbegrünung trägt eben- falls zur Reduzierung von Stickstoff und Feinstaub in der Luft bei. Stellungnahme der Verwaltung: Die Initiativen in einigen Städten durch gezielten Einsatz von Vegetation die Luftqualität zu verbes- sern, werden von der Verwaltung seit Jahren verfolgt. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass bis- her kein signifikanter Nachweis vorliegt, dass die von Fahrzeugen ausgestoßenen Emissionen wir- kungsvoll durch Begrünung abgebaut werden können. Eine lediglich geringe Filterwirkung wird v.a. in Bezug auf Feinstaub erzielt. Diese liegt in der Größenordnung der Abweichungen von Messunsicher- heiten. Durch Pilotversuche mit der Errichtungen von Mooswänden entlang verkehrsexponierter Straßenab- schnitte konnten in anderen Städten (Beispiel Stuttgart) ebenfalls keine nennenswerten Effekte nach- gewiesen werden. Innerhalb von Grünflächen liegt eine bessere Verteilung der Luftpartikel vor. Daher ist der schadstoffreduzierende Effekt durch eine Mooswand o.ä. hier noch geringer. Die praktische Umsetzung erwies sich zudem unter realen Bedingungen als schwierig, da die Vitalität der Pflanzen bei extremen Wetterbedingungen (lange Trockenperioden und hohe Sonneneinstrah- lung) auch mit intensiver Bewässerung nicht aufrecht erhalten bleiben konnte. In Stuttgart sind für die Installation, wissenschaftliche Begleitung und Pflege der 100m langen Mooswand Kosten von 560.000 Euro entstanden. Daher kann diese Maßnahme vor dem Hintergrund des Kosten/Nutzen- Verhältnisses nicht empfohlen werden. 2 Ein nachweisbarer Effekt zum Abbau von Luftschadstoffen in Bezug auf Fassadenbegrünung ist ebenso nicht bekannt. Die Fassadenbegrünung leistet vielmehr einen Beitrag zum lokalen Stadtklima. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt fördert daher mit dem Förderprogramm „GRÜN hoch 3 | DÄ- CHER | FASSADEN | HÖFE“ die Begrünung von Dach-, Fassaden- und Hofflächen. Hinzu kommt, dass die Luftschadstoffbelastung an der Messstation Clevischer Ring kontinuierlich abnimmt. Das betrifft sowohl die Feinstaub- als auch die Stickstoffdioxidbelastung. Nach vorläufigen Auswertungen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW liegen im Jahr 2020 keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte vor.

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2021

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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