Mandari Insight

0126/2021

Mooswände zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 18.01.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 01.02.2021, TOP 10.2.14

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3611 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0126/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 01.02.2021 
 
Mooswände zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in der Sitzung am 07.12.2020 mit den Stimmen der SPD-Fraktion, 
CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) einen Antrag zur Prüfung von Mooswän-
den (AN/1343/2020) beschlossen. Mit dem Ergänzungsantrag (AN/1464/2020) der Fraktion Die LIN-
KE vom 06.12.2020 liegt der folgende Beschluss vor: 
 
Neueren Untersuchungen zur Folge könnten Mooswände einen erheblichen Beitrag dazu leisten 
Feinstaub und eventuell auch CO2 in der Luft zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir die 
Verwaltung zu prüfen:  
 
- inwieweit solche Mooswände auf der Grünfläche zwischen Genovevastraße und Clevi-
schem Ring in Köln Mühlheim zum Einsatz kommen können  
- welche Wirkung sie eventuell erzielen können  
 
Dabei ist zu beachten, dass die Grünfläche nicht derart dicht mit Mooswänden überpflanzt wird, dass 
Räume entstehen, die sich einer sozialen Kontrolle und der Einsicht von außen entziehen.  
 
Die Prüfung des Aufstellens von Mooswänden wird um die Prüfung des Anbringens von Fassaden-
grün, an geeigneten Gebäuden im beschriebenen Bereich ergänzt. Fassadenbegrünung trägt eben-
falls zur Reduzierung von Stickstoff und Feinstaub in der Luft bei. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Initiativen in einigen Städten durch gezielten Einsatz von Vegetation die Luftqualität zu verbes-
sern, werden von der Verwaltung seit Jahren verfolgt. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass bis-
her kein signifikanter Nachweis vorliegt, dass die von Fahrzeugen ausgestoßenen Emissionen wir-
kungsvoll durch Begrünung abgebaut werden können. Eine lediglich geringe Filterwirkung wird v.a. in 
Bezug auf Feinstaub erzielt. Diese liegt in der Größenordnung der Abweichungen von Messunsicher-
heiten. 
 
Durch Pilotversuche mit der Errichtungen von Mooswänden entlang verkehrsexponierter Straßenab-
schnitte konnten in anderen Städten (Beispiel Stuttgart) ebenfalls keine nennenswerten Effekte nach-
gewiesen werden. Innerhalb von Grünflächen liegt eine bessere Verteilung der Luftpartikel vor. Daher 
ist der schadstoffreduzierende Effekt durch eine Mooswand o.ä. hier noch geringer. 
Die praktische Umsetzung erwies sich zudem unter realen Bedingungen als schwierig, da die Vitalität 
der Pflanzen bei extremen Wetterbedingungen (lange Trockenperioden und hohe Sonneneinstrah-
lung) auch mit intensiver Bewässerung nicht aufrecht erhalten bleiben konnte. In Stuttgart sind für die 
Installation, wissenschaftliche Begleitung und Pflege der 100m langen Mooswand Kosten von 
560.000 Euro entstanden. Daher kann diese Maßnahme vor dem Hintergrund des Kosten/Nutzen-
Verhältnisses nicht empfohlen werden.

2 
 
 
Ein nachweisbarer Effekt zum Abbau von Luftschadstoffen in Bezug auf Fassadenbegrünung ist 
ebenso nicht bekannt. Die Fassadenbegrünung leistet vielmehr einen Beitrag zum lokalen Stadtklima. 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt fördert daher mit dem Förderprogramm „GRÜN hoch 3 | DÄ-
CHER | FASSADEN | HÖFE“ die Begrünung von Dach-, Fassaden- und Hofflächen. 
 
Hinzu kommt, dass die Luftschadstoffbelastung an der Messstation Clevischer Ring kontinuierlich 
abnimmt. Das betrifft sowohl die Feinstaub- als auch die Stickstoffdioxidbelastung. Nach vorläufigen 
Auswertungen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW liegen im Jahr 
2020 keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte vor.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0126/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
18.01.2021
Erstellt
14.01.2021 11:41