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3725/2018

Wirtschaftsstudie: Beantwortung der Anfrage zu den Kosten der Stadt Köln zum Karneval & CSD

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 04.12.2018, TOP 1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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3959_2014 Aufwände der Stadt Köln zugunsten des Kölner Karnevals

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3458 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 20.11.2018 
 3725/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.12.2018 
 
Wirtschaftsstudie: Beantwortung der Anfrage zu den Kosten der Stadt Köln zum Karneval & 
CSD vom 22.03.2018 
Herr Spröde bittet in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen und Transgender 
vom 22.03.2018 um Beantwortung folgender Fragen: 
 
 1. Wie viel Geld zahlt die Stadt Köln zur Unterstützung an den Karneval? 
 2. Wie viel Geld wendet die Stadt Köln für den Rosenmontagszug auf? 
 3. Wie viel Geld wendet die Stadt Köln für den CSD auf? 
 
 
Die Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
zu 1. und zu 2.: 
Es wird auf die ausführliche Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (3959/2014) aus 2015 
verwiesen. Die Beantwortung ist als Anlage beigefügt und kann auch heute noch als Anhaltspunkt für 
die Kostenbetrachtung herangezogen werden. 
 
 
zu 3.: 
Bei der Betrachtung der Fragestellung, wie viel Geld die Stadt Köln für den Christopher-Street-Day 
(CSD) aufwendet, muss zunächst berücksichtigt werden, dass sich der CSD in zwei Veranstaltungs-
teile aufgliedert. Zum einen findet jährlich von Freitag bis Sonntag im Bereich Alter Markt, Heumarkt 
sowie Gürzenichstraße das CSD-Straßenfest, ausgerichtet durch den Kölner Lesben- und Schwulen-
tag e.V., statt. Bei diesem Straßenfest handelt es sich um eine nach §§ 29, 32, 33 und 46 Abs. 1 der 
Straßenverkehrsordnung (StVO), § 18 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen (StrWG NW) in Verbindung mit § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Ge-
bühren für Sondernutzungen am öffentlichen Straßenland genehmigungsfähige Veranstaltung, deren 
Erlaubnis durch das Amt für öffentliche Ordnung ausgestellt wird. 
Darüber hinaus findet im Rahmen des Cologne Pride sonntags die CSD-Demonstration statt. Hierbei 
handelt es sich um eine Demonstration/Versammlung, die nach § 14 des Versammlungsgesetzes 
einer Anmeldung bei der Landespolizei bedarf. Die Begleitung der Demonstration im Vorfeld sowie 
während des Aufzuges erfolgt durch die Landespolizei und ist daher nicht Teil einer Erlaubnis der 
Stadt Köln.  
 
Ein Großteil der durch die Verwaltung als notwendig angesehenen Maßnahmen am Wochenende des 
CSD-Straßenfestes sowie der Demonstration, hierunter fällt u.a. der über das normale Maß erforderli-
che Einsatz der Feuerwehr und des Ordnungs- und Verkehrsdienstes, wird erst aufgrund der Kombi-
nation aus dem Straßenfest sowie der politischen Demonstration erforderlich. Betroffen hiervon sind 
insbesondere der Ordnungs- und Verkehrsdienstes des Amtes für öffentliche Ordnung, die Feuer-
wehr, das Amt für Verkehrsmanagement sowie das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung.

2 
 
Eine Erfassung der Kosten der städtischen Ämter für das Veranstaltungswochenende erfolgt nur in 
Teilen. Lediglich seitens der Berufsfeuerwehr wurden die gesamten zusätzlich entstandenen Kosten 
(Rettungsdienst Sonderbedarf, zusätzliches Personal Leitstelle, Kosten für die Freiwillige Feuerwehr 
Brück sowie zusätzliche Kosten im Rahmen des Koordinierungsstabs) erfasst. Eine Differenzierung 
der Kosten für das Straßenfest sowie für die Demonstration erfolgte aber auch hier nicht.  
Daher ist eine Beantwortung der Frage 3 nicht möglich.  
 
 
Gez. Dr. Keller

3959_2014 Aufwände der Stadt Köln zugunsten des Kölner Karnevals

11771 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer   01.12.2015 
 3959/2014  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium  Datum  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 07.12.2015 
 
Aufwände der Stadt Köln zugunsten des Kölner Karnevals 
Die Fraktion DieLinke im Rat der Stadt Köln bittet im Zusammenhang mit dem Aufwand der Stadt 
Köln zugunsten des Kölner Karnevals mit Anfrage vom 30.11.2014 (AN/0218/2014) um Beantwortung 
nachfolgender Fragen im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internatio- 
nales. 
 
1. In welchem Maße wird der Kölner Karneval durch d ie Stadt bereits jetzt direkt oder indirekt fi- 
nanziell unterstützt? Hierbei bitten wir um eine Darstellung insbesondere zu den folgenden 
Punkten: 
 
a. Maßnahmen des städtischen Ordnungs- und Verkehrs dienstes, hierfür notwendiger Per- 
sonal – und Sachaufwand und resultierende Kosten für die Stadt 
b. Maßnahmen der AWB, hierfür notwendiger Personal-  und Sachaufwand und resultierende 
Kosten für die Stadt  
c. Maßnahmen anderer städtischer Stellen, hierfür n otwendiger Personal- und Sachaufwand 
und resultierende Kosten für die Stadt 
 
2. Verzichtet die Stadt gegenüber dem Festkomitee a uf die Erhebung bestimmter Gebühren und 
Abgaben? Hierbei bitten wir um eine Darstellung insbesondere zu den folgenden Punkten: 
 
a. Werden Tribünen auf öffentlichem Straßenland als  Sondernutzung beantragt und in Rech- 
nung gestellt und falls Ja: Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt? Falls Nein: Warum 
nicht? 
b. Wird bei anderen Gebühren und Abgaben gegenüber dem Festkomitee auf die Erhebung 
verzichtet? 
 
3. In welchem Maße erzielt das Festkomitee Gewinne durch die Nutzung öffentlichen Raums?  
Hierbei bitten wir um eine Darstellung insbesondere zu den folgenden Punkten: 
 
a. Hat das Festkomitee die Vermarktungsrechte für d en öffentlichen Straßenraum entlang 
der Zugwege und wie hoch sind die Einnahmen hieraus? 
b. Zahlt der WDR für die Übertragungsrechte und Ste llflächen entlang der Zugwege und falls 
ja, wieviel? 
 
4. Ist das Festkomitee der Stadt gegenüber rechensc haftspflichtig und falls Nein: Warum nicht? 
Falls ja: Sollten diese Einnahmen / Ausgaben nicht transparent dargestellt werden?

2 
 
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
zu 1a: 
 
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung rund um den Straßenkarneval  
entstehen innerhalb des Ordnungs- und Verkehrsdienstes Aufwände in  
Gesamthöhe von         294.162,26 € 
 
Diese verteilen sich wie folgt.  
 
Ordnungsdienst: 
Die Sachaufwände werden hier fast ausschließlich für den Einsatz eines beauftragten privaten Si- 
cherheitsdienstes eingesetzt: 
 
  
Personalaufwand 
 Sachaufwand 
11.11./Sessionseröffnung MSOG*   35.260 €    40.394,99 € 
Weiberfastnacht inkl. MSOG*   32.035 €    41.232,99 € 
Karnevalssamstag MSOG* 
Altstadt 
Zülpicher Straße 
2.840 €
 
12.760 € 
5.028,00 € 
12.208,00 € 
Schull- und Veedelszöch Absperrung      5.928 €     8.426,60 € 
Rosenmontagszug Absperrung     6.555 €    12.753,17 € 
Rosenmontag MSOG*   18.100 €    16.788,09 € 
Summe 113.478 € 136.831,84 € 
 
*MSOG = Mehr Spaß ohne Glas 
 
Verkehrsdienst 
 
  Personalaufwand 
 Sachaufwand 
11.11./Sessionseröffnung  4.184,56 €    168,00 €  
Vorortzüge - - 
Eröffnung des Straßenkarnevals  8.011,23 €    530,00 €  
Sternmarsch     357,89 €        9,00 €  
Geisterzug     991,08 €    165,00 €  
Funkenbiwak - - 
Volkskarnevalssitzung - - 
Zeltsitzungen - - 
Schull- un Veedelszöch 14.370,66 €    650,00 €  
Rosenmontagszug   7.708,40 €    375,00 €  
Vorortzüge   6.056,60 €    275,00 €  
Summe 41.680,42 €  2.172,00 €  
 
 
zu 1b: 
 
Aufwände der AWB: 
 
Die Aufwände der AWB i.H.v.    320.227,11 €  
verteilen sich auf  
 
Personalaufwand    261.149,40 €  
Der pauschalierte Betrag beinhaltet die gesamte Logistik im  
Zusammenhang mit Planung und Durchführung der Reinigung

3 
 
nach den stadtweiten Karnevalsumzügen. 
 
Sachaufwand              59.077,71 € 
Der Sachaufwand beinhaltet die Verwertung der Karnevalsabfälle  
nach tatsächlichem Aufkommen und Verwiegen.  
 
Die vorstehenden Aufwände der AWB sind unter 1c im Rahmen der pauschalierten Betriebskostener- 
stattung an die AWB nochmals als Sachaufwand von 20 ausgewiesen.  
 
Zu 1c: 
 
Die Gesamtaufwände belaufen sich auf insgesamt    1.713.349,08 € 
 
Diese unterteilen sich in 
 
Verwaltung          1.171.516,45 € 
stadtnahen Gesellschaften           541.832,63 € 
 
Im Einzelnen entsteht in folgenden Bereichen der nachstehende Aufwand. 
 
Verwaltungsintern 
 Personalaufwand  Sachaufwand  
Kulturamt (41) 
Zuschuss zur Durchführung der Schull- 
un Veedelszöch 
 7.700,00  € 
Kölnisches Stadtmuseum (4518) 
Stellenanteil für Organisationsaufgaben 
zur Durchführung der Veedelszöch 
13.200,00 €
 
 
- 
Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit 
(13) 
  1.582,30 €
 - 
Amt für Brücken und Stadtbahnbau (69) 
Überwiegend für die Absicherung von  
U-Bahnabgängen 
20.096,00 €
    4.363,00 € 
Kämmerei (20) 
 
Zuschuss Rosenmontag- 
zug                                      153.425,00 € 
 
Zuschuss Geisterzug              2.275,00 € 
 
Abfallentsorgung                   59.077,71 € 
 
pauschalierte Betriebs- 
kostenerstattung für  
Reinigung nach den  
Karnevalszügen  
an die AWB                         261.800,00 € 
- 476.577,71 €
 
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)   3.768,00 € 1.000,00 € 
Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz (37) 
 
administrativer  
Personalaufwand                  37.835,00 € 
 
zusätzlicher Personal- 
aufwand zur Verstärkung  
des Rettungsdienstes           34.863,00 € 
72.698,00 €
 
 
6.362,00 €

4 
 
Amt für Schulentwicklung (40) 
 
Stellenanteil für Organisationsaufgaben 
zur Durchführung der Schullzöch 
24.080,00 € 
 
 
-

5 
 
 
 
Pers onalaufwand  Sachkosten  
Amt für öffentliche Ordnung (32) 
 
überwiegend Aufwände des Ordnungs- 
und Verkehrsdienstes (s. Antwort zu 1 a) 
205.884,38 €
 
 
139.004,06 € 
 
Amt für Straßen- und Verkehrstechnik 
(66) 
 
u.a.  
 
Bauhof, bspw. Be- 
schilderungsmaßnahmen,  
Entfernung Poller,  
Verkehrsschilder,  
Wegdrehen LSA-Anlagen  
usw.                                     106.405,00 €
 
 
anteilige Gesamtkosten- 
umlage Kfz und Lager           40.147,00 € 
 
Ab- und Aufbau Be- 
leuchtung an Zugstrecke       32.046,00 €
 
116.208,00 € 
 
78.993,00 € 
 
Summe  457.516,68 € 713.999,77 € 
 
 
stadtnahe Gesellschaften  
 
 
Pers onalaufwand  Sachkosten  
RheinEnergie   23.567,63 €  - 
Sparkasse KölnBonn Keine Auskunft wegen Verschwiege n- 
heitspflicht 
KAW 300,00 €     5.800,00 € 
KVB 
 
u.a. 
 
Zusatzfahrten auf  
einzelnen Stadt- 
bahnlinien                            116.208,00 €
 
 
Mehraufwand für  
Sicherheits- und  
Servicepersonal                    96.000,00 € 
 
zusätzlicher Einsatz  
von Verkehrsmeistern/  
Aufsichtspersonal der  
Betriebssteuerung               113.000,00 € 
 
Einsatz zusätzlicher  
Turmwagen                           23.000,00 € 
 
Einrichtung provisorischer  
Bushaltestellen                      10.000,00 €
 
226.000,00 € 
 
274.000,00 € 
 
Summe  262.032,63 € 279.800,00 €

6 
 
 
In Abgrenzung zur Frage 1, die sich auf die Aufwände für den Kölner Karneval im Allgemeinen be- 
zieht, zielen die Fragen 2-4 auf Regelungen mit dem bzw. Aufwände und Erträge des Festkomitees 
ab. 
 
zu 2a: 
 
1) Gemäß § 9 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung werde n Sondernutzungsgebühren nicht für Son- 
dernutzungen erhoben, die überwiegend gemeinnützigen Zwecken dienen bzw. überwiegend im 
öffentlichen Interesse liegen. Für die Durchführung des Rosenmontagszugs als Brauchtumsver- 
anstaltung erhebt die Verwaltung insoweit keine Sondernutzungsgebühren. 
 
2) Für die gewerblichen Sondernutzungen öffentliche r Flächen im Rahmen der Zugwegvermarktung 
erhebt die Verwaltung Sondernutzungsgebühren. Das sind für sämtliche kommerziellen Tribünen 
entlang des Zugweges für 2014: 
 
Feste Tribünen am Zugweg 1,65 €/m² bei 9.864 m²    16.275,60 € 
36 LKW-Tribünen am Zugweg bis 10 m Frontlänge á 133,00 € /Fahrzeug   4.788,00 € 
38 LKW über 10 m Frontlänge á 266,00 €/Fahrzeug    10.108,00 € 
Sondernutzungsgebühren Tribünenaufbauten     31.171,60 € 
 
3) Zusätzlich wurden für die Errichtung von Verkauf sständen am Zugweg 
Sondernutzungsgebühren in Höhe von insgesamt 14.044,80 € erhoben 
(8,40 €/m² und Tag bei insgesamt 1.672 m²).     14. 044,80 € 
Darüber hinaus wurden für die Anbringung von Werbebannern an Tribünen Sondernutzungsge- 
bühren in Höhe von 42,00 € geltend gemacht.  42,00 € 
Sondernutzungsgebühren gesamt:      45.258,40 € 
 
zu 2b: 
 
Darüber hinaus erhebt die Stadt die üblichen Verwaltungsgebühren für die Erteilung der notwendigen 
ordnungs- (in Höhe von 5.943,00 €) und baurechtlichen (in Höhe von 12.010,00 €) Genehmigungen.  
 
 
zu 3a + b: 
 
Die Stadt Köln und die GGKK haben sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit und Schönheit des Stra- 
ßenkarnevals zu erhöhen.  
Hauptaufgaben des Festkomitees als Gesamtinteressenvertretung von über 100 Kölner Karnevalsge- 
sellschaften in diesem Zusammenhang sind die Ausrichtung des Kölner Rosenmontagszuges und die 
Pflege von Tradition und Brauchtum des Kölner Karnevals. 
Die Verwaltung fördert und bezuschusst (s. Ziffer 1c) die Durchführung des Rosenmontagszuges, da 
ein öffentliches Interesse an der Pflege und Aufrechterhaltung des Brauchtums besteht. 
Die erfolgreiche, sichere und qualitätsvolle Durchführung des Rosenmontagszugs durch das Festko- 
mitee Kölner Karnevals und deren Tochtergesellschaft GGKK ist jedoch ohne eine Vermarktung des 
Umfeldes des Zugweges nicht leistbar.  
 
Die Stadt hat die Vermarktungsrechte im unmittelbaren Zugumfeld der GGKK mit Vertrag vom 29. 
November 2013 (Vermarktungsvertrag) erneut übertragen. Demnach wird der GGKK das Recht zu- 
gestanden, die öffentlichen Verkehrsflächen entlang des jährlich neu zu beantragenden Zugweges

7 
 
von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag ausschließlich zu vermarkten. 
Das Festkomitee hat dargelegt, dass die Organisation und Durchführung des Rosenmontagszugs 
defizitär ist. 
So konnten im Jahr 2014 inklusive des städtischen Zuschusses und der Zahlungen des WDR für die 
Übertragungsrechte Einnahmen von 2.335.998,00 € erzielt werden. Aufgrund vertraglicher vereinbar- 
ter Verschwiegenheitspflichten darf das Festkomitee keine konkreten Angaben zu den erzielten Ein- 
nahmen durch die Fernsehrechte veröffentlichen. 
Demgegenüber stehen Ausgaben von 2.540.778,00 €. Unberücksichtigt bleiben bei diesem finanziel- 
len Aufwand jedoch das ehrenamtliche und finanzielle Engagement der Zugteilnehmerinnen und Zug- 
teilnehmer sowie das ehrenamtliche Engagement des Festkomitees.  
zu 4:  
 
Die aktuelle Fassung des Vermarktungsvertrages, die  dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales in seiner Sitzung 03.02.2014 (Session-Nr.: 3987/2013) zur 
Kenntnis gegeben wurde, enthält in § 9 eine entspre chende Regelung bezüglich der Ausgestaltung 
des Vertragsverhältnisses zwischen Stadt Köln und der GGKK: 
 
§ 9 
Informationsaustausch / Einsichtsrecht 
1) Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit un d im Geiste des Transparenzgebots be- 
kennen sich beide Vertragsparteien zum Grundsatz des offenen Informationsaustausches. 
 
2) Die Stadt Köln ist berechtigt, bei der GGKK Doku mente anzufordern, die unmittelbar mit der 
Umsetzung dieses Vertrages in Zusammenhang stehen und nur soweit dies 
a) aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. EU-Wettbewe rbsrecht; vgl. § 2 Abs. 4),  
b) zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit o der Ordnung, 
c) für die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden über die Vermarktung der Verkehrs- 
flächen entlang des Zugweges, 
erforderlich ist. 
 
 
Gez. Kahlen

Beratungsverlauf (1)

04.12.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3725/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.11.2018
Erstellt
12.11.2018 14:39