3725/2018
Wirtschaftsstudie: Beantwortung der Anfrage zu den Kosten der Stadt Köln zum Karneval & CSD
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 20.11.2018 3725/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.12.2018 Wirtschaftsstudie: Beantwortung der Anfrage zu den Kosten der Stadt Köln zum Karneval & CSD vom 22.03.2018 Herr Spröde bittet in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen und Transgender vom 22.03.2018 um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viel Geld zahlt die Stadt Köln zur Unterstützung an den Karneval? 2. Wie viel Geld wendet die Stadt Köln für den Rosenmontagszug auf? 3. Wie viel Geld wendet die Stadt Köln für den CSD auf? Die Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: zu 1. und zu 2.: Es wird auf die ausführliche Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (3959/2014) aus 2015 verwiesen. Die Beantwortung ist als Anlage beigefügt und kann auch heute noch als Anhaltspunkt für die Kostenbetrachtung herangezogen werden. zu 3.: Bei der Betrachtung der Fragestellung, wie viel Geld die Stadt Köln für den Christopher-Street-Day (CSD) aufwendet, muss zunächst berücksichtigt werden, dass sich der CSD in zwei Veranstaltungs- teile aufgliedert. Zum einen findet jährlich von Freitag bis Sonntag im Bereich Alter Markt, Heumarkt sowie Gürzenichstraße das CSD-Straßenfest, ausgerichtet durch den Kölner Lesben- und Schwulen- tag e.V., statt. Bei diesem Straßenfest handelt es sich um eine nach §§ 29, 32, 33 und 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 18 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (StrWG NW) in Verbindung mit § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Ge- bühren für Sondernutzungen am öffentlichen Straßenland genehmigungsfähige Veranstaltung, deren Erlaubnis durch das Amt für öffentliche Ordnung ausgestellt wird. Darüber hinaus findet im Rahmen des Cologne Pride sonntags die CSD-Demonstration statt. Hierbei handelt es sich um eine Demonstration/Versammlung, die nach § 14 des Versammlungsgesetzes einer Anmeldung bei der Landespolizei bedarf. Die Begleitung der Demonstration im Vorfeld sowie während des Aufzuges erfolgt durch die Landespolizei und ist daher nicht Teil einer Erlaubnis der Stadt Köln. Ein Großteil der durch die Verwaltung als notwendig angesehenen Maßnahmen am Wochenende des CSD-Straßenfestes sowie der Demonstration, hierunter fällt u.a. der über das normale Maß erforderli- che Einsatz der Feuerwehr und des Ordnungs- und Verkehrsdienstes, wird erst aufgrund der Kombi- nation aus dem Straßenfest sowie der politischen Demonstration erforderlich. Betroffen hiervon sind insbesondere der Ordnungs- und Verkehrsdienstes des Amtes für öffentliche Ordnung, die Feuer- wehr, das Amt für Verkehrsmanagement sowie das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. 2 Eine Erfassung der Kosten der städtischen Ämter für das Veranstaltungswochenende erfolgt nur in Teilen. Lediglich seitens der Berufsfeuerwehr wurden die gesamten zusätzlich entstandenen Kosten (Rettungsdienst Sonderbedarf, zusätzliches Personal Leitstelle, Kosten für die Freiwillige Feuerwehr Brück sowie zusätzliche Kosten im Rahmen des Koordinierungsstabs) erfasst. Eine Differenzierung der Kosten für das Straßenfest sowie für die Demonstration erfolgte aber auch hier nicht. Daher ist eine Beantwortung der Frage 3 nicht möglich. Gez. Dr. Keller
3959_2014 Aufwände der Stadt Köln zugunsten des Kölner Karnevals
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/32/327
Vorlagen-Nummer 01.12.2015
3959/2014
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 07.12.2015
Aufwände der Stadt Köln zugunsten des Kölner Karnevals
Die Fraktion DieLinke im Rat der Stadt Köln bittet im Zusammenhang mit dem Aufwand der Stadt
Köln zugunsten des Kölner Karnevals mit Anfrage vom 30.11.2014 (AN/0218/2014) um Beantwortung
nachfolgender Fragen im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internatio-
nales.
1. In welchem Maße wird der Kölner Karneval durch d ie Stadt bereits jetzt direkt oder indirekt fi-
nanziell unterstützt? Hierbei bitten wir um eine Darstellung insbesondere zu den folgenden
Punkten:
a. Maßnahmen des städtischen Ordnungs- und Verkehrs dienstes, hierfür notwendiger Per-
sonal – und Sachaufwand und resultierende Kosten für die Stadt
b. Maßnahmen der AWB, hierfür notwendiger Personal- und Sachaufwand und resultierende
Kosten für die Stadt
c. Maßnahmen anderer städtischer Stellen, hierfür n otwendiger Personal- und Sachaufwand
und resultierende Kosten für die Stadt
2. Verzichtet die Stadt gegenüber dem Festkomitee a uf die Erhebung bestimmter Gebühren und
Abgaben? Hierbei bitten wir um eine Darstellung insbesondere zu den folgenden Punkten:
a. Werden Tribünen auf öffentlichem Straßenland als Sondernutzung beantragt und in Rech-
nung gestellt und falls Ja: Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt? Falls Nein: Warum
nicht?
b. Wird bei anderen Gebühren und Abgaben gegenüber dem Festkomitee auf die Erhebung
verzichtet?
3. In welchem Maße erzielt das Festkomitee Gewinne durch die Nutzung öffentlichen Raums?
Hierbei bitten wir um eine Darstellung insbesondere zu den folgenden Punkten:
a. Hat das Festkomitee die Vermarktungsrechte für d en öffentlichen Straßenraum entlang
der Zugwege und wie hoch sind die Einnahmen hieraus?
b. Zahlt der WDR für die Übertragungsrechte und Ste llflächen entlang der Zugwege und falls
ja, wieviel?
4. Ist das Festkomitee der Stadt gegenüber rechensc haftspflichtig und falls Nein: Warum nicht?
Falls ja: Sollten diese Einnahmen / Ausgaben nicht transparent dargestellt werden?
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Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu 1a:
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung rund um den Straßenkarneval
entstehen innerhalb des Ordnungs- und Verkehrsdienstes Aufwände in
Gesamthöhe von 294.162,26 €
Diese verteilen sich wie folgt.
Ordnungsdienst:
Die Sachaufwände werden hier fast ausschließlich für den Einsatz eines beauftragten privaten Si-
cherheitsdienstes eingesetzt:
Personalaufwand
Sachaufwand
11.11./Sessionseröffnung MSOG* 35.260 € 40.394,99 €
Weiberfastnacht inkl. MSOG* 32.035 € 41.232,99 €
Karnevalssamstag MSOG*
Altstadt
Zülpicher Straße
2.840 €
12.760 €
5.028,00 €
12.208,00 €
Schull- und Veedelszöch Absperrung 5.928 € 8.426,60 €
Rosenmontagszug Absperrung 6.555 € 12.753,17 €
Rosenmontag MSOG* 18.100 € 16.788,09 €
Summe 113.478 € 136.831,84 €
*MSOG = Mehr Spaß ohne Glas
Verkehrsdienst
Personalaufwand
Sachaufwand
11.11./Sessionseröffnung 4.184,56 € 168,00 €
Vorortzüge - -
Eröffnung des Straßenkarnevals 8.011,23 € 530,00 €
Sternmarsch 357,89 € 9,00 €
Geisterzug 991,08 € 165,00 €
Funkenbiwak - -
Volkskarnevalssitzung - -
Zeltsitzungen - -
Schull- un Veedelszöch 14.370,66 € 650,00 €
Rosenmontagszug 7.708,40 € 375,00 €
Vorortzüge 6.056,60 € 275,00 €
Summe 41.680,42 € 2.172,00 €
zu 1b:
Aufwände der AWB:
Die Aufwände der AWB i.H.v. 320.227,11 €
verteilen sich auf
Personalaufwand 261.149,40 €
Der pauschalierte Betrag beinhaltet die gesamte Logistik im
Zusammenhang mit Planung und Durchführung der Reinigung
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nach den stadtweiten Karnevalsumzügen.
Sachaufwand 59.077,71 €
Der Sachaufwand beinhaltet die Verwertung der Karnevalsabfälle
nach tatsächlichem Aufkommen und Verwiegen.
Die vorstehenden Aufwände der AWB sind unter 1c im Rahmen der pauschalierten Betriebskostener-
stattung an die AWB nochmals als Sachaufwand von 20 ausgewiesen.
Zu 1c:
Die Gesamtaufwände belaufen sich auf insgesamt 1.713.349,08 €
Diese unterteilen sich in
Verwaltung 1.171.516,45 €
stadtnahen Gesellschaften 541.832,63 €
Im Einzelnen entsteht in folgenden Bereichen der nachstehende Aufwand.
Verwaltungsintern
Personalaufwand Sachaufwand
Kulturamt (41)
Zuschuss zur Durchführung der Schull-
un Veedelszöch
7.700,00 €
Kölnisches Stadtmuseum (4518)
Stellenanteil für Organisationsaufgaben
zur Durchführung der Veedelszöch
13.200,00 €
-
Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
(13)
1.582,30 €
-
Amt für Brücken und Stadtbahnbau (69)
Überwiegend für die Absicherung von
U-Bahnabgängen
20.096,00 €
4.363,00 €
Kämmerei (20)
Zuschuss Rosenmontag-
zug 153.425,00 €
Zuschuss Geisterzug 2.275,00 €
Abfallentsorgung 59.077,71 €
pauschalierte Betriebs-
kostenerstattung für
Reinigung nach den
Karnevalszügen
an die AWB 261.800,00 €
- 476.577,71 €
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) 3.768,00 € 1.000,00 €
Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz (37)
administrativer
Personalaufwand 37.835,00 €
zusätzlicher Personal-
aufwand zur Verstärkung
des Rettungsdienstes 34.863,00 €
72.698,00 €
6.362,00 €
4
Amt für Schulentwicklung (40)
Stellenanteil für Organisationsaufgaben
zur Durchführung der Schullzöch
24.080,00 €
-
5
Pers onalaufwand Sachkosten
Amt für öffentliche Ordnung (32)
überwiegend Aufwände des Ordnungs-
und Verkehrsdienstes (s. Antwort zu 1 a)
205.884,38 €
139.004,06 €
Amt für Straßen- und Verkehrstechnik
(66)
u.a.
Bauhof, bspw. Be-
schilderungsmaßnahmen,
Entfernung Poller,
Verkehrsschilder,
Wegdrehen LSA-Anlagen
usw. 106.405,00 €
anteilige Gesamtkosten-
umlage Kfz und Lager 40.147,00 €
Ab- und Aufbau Be-
leuchtung an Zugstrecke 32.046,00 €
116.208,00 €
78.993,00 €
Summe 457.516,68 € 713.999,77 €
stadtnahe Gesellschaften
Pers onalaufwand Sachkosten
RheinEnergie 23.567,63 € -
Sparkasse KölnBonn Keine Auskunft wegen Verschwiege n-
heitspflicht
KAW 300,00 € 5.800,00 €
KVB
u.a.
Zusatzfahrten auf
einzelnen Stadt-
bahnlinien 116.208,00 €
Mehraufwand für
Sicherheits- und
Servicepersonal 96.000,00 €
zusätzlicher Einsatz
von Verkehrsmeistern/
Aufsichtspersonal der
Betriebssteuerung 113.000,00 €
Einsatz zusätzlicher
Turmwagen 23.000,00 €
Einrichtung provisorischer
Bushaltestellen 10.000,00 €
226.000,00 €
274.000,00 €
Summe 262.032,63 € 279.800,00 €
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In Abgrenzung zur Frage 1, die sich auf die Aufwände für den Kölner Karneval im Allgemeinen be-
zieht, zielen die Fragen 2-4 auf Regelungen mit dem bzw. Aufwände und Erträge des Festkomitees
ab.
zu 2a:
1) Gemäß § 9 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung werde n Sondernutzungsgebühren nicht für Son-
dernutzungen erhoben, die überwiegend gemeinnützigen Zwecken dienen bzw. überwiegend im
öffentlichen Interesse liegen. Für die Durchführung des Rosenmontagszugs als Brauchtumsver-
anstaltung erhebt die Verwaltung insoweit keine Sondernutzungsgebühren.
2) Für die gewerblichen Sondernutzungen öffentliche r Flächen im Rahmen der Zugwegvermarktung
erhebt die Verwaltung Sondernutzungsgebühren. Das sind für sämtliche kommerziellen Tribünen
entlang des Zugweges für 2014:
Feste Tribünen am Zugweg 1,65 €/m² bei 9.864 m² 16.275,60 €
36 LKW-Tribünen am Zugweg bis 10 m Frontlänge á 133,00 € /Fahrzeug 4.788,00 €
38 LKW über 10 m Frontlänge á 266,00 €/Fahrzeug 10.108,00 €
Sondernutzungsgebühren Tribünenaufbauten 31.171,60 €
3) Zusätzlich wurden für die Errichtung von Verkauf sständen am Zugweg
Sondernutzungsgebühren in Höhe von insgesamt 14.044,80 € erhoben
(8,40 €/m² und Tag bei insgesamt 1.672 m²). 14. 044,80 €
Darüber hinaus wurden für die Anbringung von Werbebannern an Tribünen Sondernutzungsge-
bühren in Höhe von 42,00 € geltend gemacht. 42,00 €
Sondernutzungsgebühren gesamt: 45.258,40 €
zu 2b:
Darüber hinaus erhebt die Stadt die üblichen Verwaltungsgebühren für die Erteilung der notwendigen
ordnungs- (in Höhe von 5.943,00 €) und baurechtlichen (in Höhe von 12.010,00 €) Genehmigungen.
zu 3a + b:
Die Stadt Köln und die GGKK haben sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit und Schönheit des Stra-
ßenkarnevals zu erhöhen.
Hauptaufgaben des Festkomitees als Gesamtinteressenvertretung von über 100 Kölner Karnevalsge-
sellschaften in diesem Zusammenhang sind die Ausrichtung des Kölner Rosenmontagszuges und die
Pflege von Tradition und Brauchtum des Kölner Karnevals.
Die Verwaltung fördert und bezuschusst (s. Ziffer 1c) die Durchführung des Rosenmontagszuges, da
ein öffentliches Interesse an der Pflege und Aufrechterhaltung des Brauchtums besteht.
Die erfolgreiche, sichere und qualitätsvolle Durchführung des Rosenmontagszugs durch das Festko-
mitee Kölner Karnevals und deren Tochtergesellschaft GGKK ist jedoch ohne eine Vermarktung des
Umfeldes des Zugweges nicht leistbar.
Die Stadt hat die Vermarktungsrechte im unmittelbaren Zugumfeld der GGKK mit Vertrag vom 29.
November 2013 (Vermarktungsvertrag) erneut übertragen. Demnach wird der GGKK das Recht zu-
gestanden, die öffentlichen Verkehrsflächen entlang des jährlich neu zu beantragenden Zugweges
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von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag ausschließlich zu vermarkten.
Das Festkomitee hat dargelegt, dass die Organisation und Durchführung des Rosenmontagszugs
defizitär ist.
So konnten im Jahr 2014 inklusive des städtischen Zuschusses und der Zahlungen des WDR für die
Übertragungsrechte Einnahmen von 2.335.998,00 € erzielt werden. Aufgrund vertraglicher vereinbar-
ter Verschwiegenheitspflichten darf das Festkomitee keine konkreten Angaben zu den erzielten Ein-
nahmen durch die Fernsehrechte veröffentlichen.
Demgegenüber stehen Ausgaben von 2.540.778,00 €. Unberücksichtigt bleiben bei diesem finanziel-
len Aufwand jedoch das ehrenamtliche und finanzielle Engagement der Zugteilnehmerinnen und Zug-
teilnehmer sowie das ehrenamtliche Engagement des Festkomitees.
zu 4:
Die aktuelle Fassung des Vermarktungsvertrages, die dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales in seiner Sitzung 03.02.2014 (Session-Nr.: 3987/2013) zur
Kenntnis gegeben wurde, enthält in § 9 eine entspre chende Regelung bezüglich der Ausgestaltung
des Vertragsverhältnisses zwischen Stadt Köln und der GGKK:
§ 9
Informationsaustausch / Einsichtsrecht
1) Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit un d im Geiste des Transparenzgebots be-
kennen sich beide Vertragsparteien zum Grundsatz des offenen Informationsaustausches.
2) Die Stadt Köln ist berechtigt, bei der GGKK Doku mente anzufordern, die unmittelbar mit der
Umsetzung dieses Vertrages in Zusammenhang stehen und nur soweit dies
a) aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. EU-Wettbewe rbsrecht; vgl. § 2 Abs. 4),
b) zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit o der Ordnung,
c) für die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden über die Vermarktung der Verkehrs-
flächen entlang des Zugweges,
erforderlich ist.
Gez. Kahlen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3725/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 12.11.2018 14:39