Mandari Insight

V/0570/2011

Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011

Vorlagen 05.08.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 30.11.2011, TOP 4.1

AnfrageFrauHasenjürgenFragenkatalog

· application/pdf

Ansehen

Schulbesuchstatistikanlage

· application/pdf

Ansehen

SprechstundenSozialdienstfürFlüchtlinge

· application/pdf

Ansehen

BetreuungsleistungenfürFlüchtlinge

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

AnfrageFrauHasenjürgenFragenkatalog

6254 Zeichen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die Grünen wünschen sich einen ausführlichen Bericht über den Stand 
der Situation von Flüchtlingen in Münster im Sozialausschuss und im 
Integrationsrat. Münster ist mit Recht stolz auf ein Konzept, das eine 
eher dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in kleinen Wohneinheiten 
anstrebt. Auch Resolutionen des Rates, die sich eindeutig gegen die 
Abschiebung von lang hier lebenden Flüchtlingen, zuletzt von Roma aus 
dem Kosovo, richten, sprechen für eine Haltung im Sinne der 
Menschenrechte.  
 
Doch damit sind die Probleme, mit denen Flüchtlinge zu kämpfen haben, 
noch nicht ausgestanden, teils zeigen sich auch neue Problemlagen: Seit 
2010 steigen die Flüchtlingszahlen im Vergleich zu den vergangenen 
Jahren wieder leicht an; uns erreichen zunehmend Beschwerden 
bezüglich der Unterkünfte von Flüchtlingen; auch das Problem von 
Abschiebungen ist nicht gelöst – etliche lang in Münster wohnende 
Flüchtlinge leben weiterhin unter dem Damoklesschwert, jederzeit ihre 
neue Heimat wieder verlassen zu müssen. Es wird u. E. Zeit zu fragen, in 
wie fern das Münsteraner Flüchtlingskonzept tatsächlich stetig umgesetzt 
wird. Wie ist der Stand heute, was muss noch getan werden? 
 
Wir bitten darum, in dem Bericht auf folgende Fragen einzugehen: 
 
Flüchtlinge allgemein 
- Wie viele Flüchtlinge aus welchen Ländern und mit welchem 
Status wohnen derzeit seit wie vielen Jahren in Münster?  
 
Flüchtlinge in Übergangseinrichtungen 
- Wie viele Flüchtlinge wohnen in welchen Übergangseinrichtungen? 
- Wieso sind die Chancen für Flüchtlinge, eine private Wohnung zu 
finden, relativ gering (vgl. Geschäftsbericht Sozialamt 2010, 73)? 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion 
@muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
 
 
Dr. Brigitte Hasenjürgen 
Ratsmitglied 
hasenjuergen@ 
gruene-muenster.de 
 
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  Windthorststr. 7  48143 Münster 
Herrn 
Oberbürgermeister  
Markus Lewe 
 
per Mail: lewe@stadt-muenster.de 
Flüchtlinge in Münster – zum Stand des Münsteraner 
Flüchtlingskonzepts 
07.07.2011

Was unternimmt die Stadt, sie dabei zu unterstützen? Wie sind 
diese Chancen im Vergleich zu anderen Städten in NRW?  
- Wie ist zurzeit der Zustand der Übergangseinrichtungen? Welche 
Standards haben die einzelnen Häuser entlang bundesweiter 
gängiger Wohn- und Baurichtlinien?  
- Welche Übergangseinrichtungen sollen wann saniert, welche 
abgerissen werden?  
- Welche Erfahrungen werden mit den Neubauten für Flüchtlinge 
seitens der Stadt gemacht? Gibt es Zufriedenheitsumfragen unter 
den Flüchtlingen? 
- In wie weit werden die Flüchtlinge zurzeit von Sozialarbeiter*innen 
oder anderen professionellen Kräften unterstützt? Wie viele 
Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit und anderer Berufe arbeiten 
wie lange für wie viele an welchem Standort? 
- In wie weit wird das Flüchtlingskonzept der Stadt Münster aktiv 
Schritt für Schritt weiter umgesetzt? Welche Schritte sind in den 
letzten drei Jahren gegangen worden? Welche sollen in den 
nächsten drei Jahren gegangen werden? Wie zeigt sich, dass das 
Konzept weiter lebendig bleibt? 
 
Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsfamilien 
- Wie haben die Flüchtlinge – insbesondere die Kinder und 
Jugendlichen – teil an öffentlichen Gütern: über den Münsterpass? 
über das BuT?  
- Wie mobil sind Flüchtlingskinder, aus entfernter gelegenen 
Übergangseinrichtungen auch nachmittags an Freizeitaktivitäten in 
der Stadt teilzunehmen? (Taxis befördern die Schulkinder z. B. aus 
Sundern 61 zur Schule, nachmittags sind sie jedoch nicht mobil) 
Wie können Mängel behoben werden? 
- Welche Schultypen besuchen die Kinder und Jugendlichen aus 
Flüchtlingsfamilien? Wie viele besuchen eine Förderschule mit 
dem Schwerpunkt Lernen? 
 
Von Abschiebungen bedrohte Flüchtlinge 
- Welche (z.B. aus welchen Ländern) und wie viele Flüchtlinge sind 
in den letzten drei Jahren aus Münster abgeschoben worden?. 
- Welche und wie viele Flüchtlinge sind zurzeit von Abschiebung 
bedroht? 
- Wie viele Roma, Ashkali, Ägypter aus dem Kosovo sind zurzeit 
von Abschiebung bedroht bzw. wie viele haben Aussichten auf ein 
Bleiberecht? 
- Wie viele Roma, Ashkali, Ägypter aus den übrigen ehemaligen 
Kriegsgebieten des Balkan (Serbien, Bosnien und Herzegowina, 
Mazedonien…) sind zurzeit von A bschiebung bedroht? 
- Wieviele Kinder und Jugendliche befinden sich jeweils unter den 
von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen? 
- Was hat Mamba bislang erreicht, damit Flüchtlinge ein Bleiberecht 
erhalten? 
- Welche weiteren Anstrengungen unternimmt die Stadt zur 
Unterstützung der Flüchtlinge? 
 
Illegal lebende Flüchtlinge 
- Was weiß die Stadt über illegal in Münster lebende Flüchtlinge? 
- Inwieweit ist gesichert, dass die Kinder aus illegal in Münster 
lebenden Familien zur Kita und zur Schule gehen dürfen?

- Inwieweit ist gesichert, dass alle illegal in Münster lebenden 
Menschen eine ärztliche Versorgung erhalten können? 
 
Städtische Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit 
Zur Erinnerung: Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung vom 16.2.2011 
beschlossen, das Anliegen des Integrationsrates aufzugreifen, d. h. 
öffentlichkeitswirksam Solidarität zu zeigen und den Willen zu bekräftigen, keine 
in Münster lebenden Roma aus dem Kosovo abzuschieben. Das Presseamt der 
Stadt Münster hat daraufhin ein 3 qm großes Banner vor dem Stadthaus I mit 
dem Slogan „Münster appelliert: Keine Abschiebung von Minderheiten in den 
Kosovo. Bleiberecht für Roma in Deutschland!“ platziert. Dieses Banner haben 
die Grünen sehr begrüßt! 
- Warum ist das Banner nach kurzer Zeit wieder abgehängt worden? 
- Welche Maßnahmen plant die Stadt weiterhin, um den Beschluss 
des Rates vom Februar 2011 umzusetzen? Welche 
öffentlichkeitswirksame Maßnahme folgt auf das Banner? 
 
 
Wir sind gespannt auf einen informativen Bericht – voller Perspektiven, 
ganz im Sinne der Fortentwicklung der Einwanderungsstadt Münster. 
 
Kopien dieses Schreibens erhalten der Integrationsrat und die anderen 
Fraktionen/Parteien im Rat. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Brigitte Hasenjürgen      
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Schulbesuchstatistikanlage

1571 Zeichen

Schulbesuch aus Flüchtlingseinrichtungen 2010/2011  (Anlage 2 ) 
 
Grundschule insgesamt: 35 Einrichtung 
Bodelschwinghschule Manfred-von 
Richthofen-Straße 
Kappenberg-Schule Nordkirchenweg 
Matthias-Claudius-Schule (Handorf) Im Sundern 
Matthias-Claudius-Schule (Inselbogen) Nordkirchenwe g 
Ludgerusschule (Albachten) Dülmenerstraße 
Ludgerusschule (Hiltrup) Böttcherstraße 
Thomas-Morus-Schule Hoppengarten 
 
Hauptschule insgesamt: 54 Einrichtung 
Fürstenbergschule 9 Manfred-von-Richthofen-
Straße/ und 
Dammstraße/Hafenstraße 
 
Geistschule 44 Böttcherstraße 
        “ Dülmenerstraße 
        “ Nordkirchenweg 
        “ Hoppengarten 
        “ Im Sundern 
        “ Dammstraße- keine 
Flüchtlingseinrichtung 
        “ Grevenerstraße 
Hauptschule Hiltrup Böttcherstraße 
 
Realschule – ohne Angabe (Datenschutz) Einrichtung 
Erich-Klausener-Schule Dammstraße keine 
Flüchtlingseinrichtung 
 
Förderschule insgesamt: 28 Einrichtung 
Schwerpunkt Lernen insgesamt: 21  
Albert-Schweitzer-Schule  Hoppengarten 
        “ Nordkirchenweg 
        “ Dammstraße  
        “ Dülmener Straße 
        “ Manfred-von-
Richthofen-
Straße 
Augustin Wibbelt-Schule Manfred-von-
Richthofen-
Straße/Dülmener 
Straße  
Johannisschule (Hiltrup)  Dammstraße/ 
Hafenstraße 
Uppenbergschule  Hoppengarten 
Schwerpunkt körperliche & motorische Entwicklung 
-  keine Angabe (Datenschutz) 
 
Regenbogenschule  Hafenstraße

Schwerpunkt geistige Entwicklung insgesamt: 6  
Papst-Johannes-Schule  Dülmener 
Straße/Hoppen-
garten/Manfred-
von-Richthofen-
Straße/Nordkir-
chenweg/ 
Im Sundern

SprechstundenSozialdienstfürFlüchtlinge

2479 Zeichen

	

	
			

 
 !"#$ %" $&'(#$)*''+,-#&'. ,-.!/(   "01212 
 

&'#
 
 -'&'!#
 
34#5 $&'
 
*6&'!#
 
"#&67
 


  
   	
 

 Montag        10.00 – 12.00 
    Mittwoch     10.00 – 12.00 
    Freitag  
      10.00 – 12.00 
    Jeden 1. Dienstag im Monat ab 20.00 
           und nach Vereinbarung 
    
 


Montag          09:30-11:30 
Mittwoch       14:00-16:00 
H: H. Brüggemann 
Montag 10:00 – 12:00 

Montag          09:30-12:00 
Mittwoch       09:30-12:00 
 
H: H. Hatam 
Mittwoch 10:00 – 12:00 

                         

 !"	#$
             09:00-12:30 
 
H: H. Brüggemann 
Freitag 10:00 – 12:00 

%$&'
Montag          13:00-16:00 
 
 
Hr.Koch  
Montag 13:00 – 15:00 


                             
(#$)#$&*$#
Montag            14:00-16:00 
Donnerstag      08:30-11:30 
H: H. Hatam 
Freitag 9:30 – 11:00 

+,	#'-
Mittwoch       13:30-16:00 
Freitag           09:00-12:00 
 
Hr. Koch 
Mittwoch 13:00 – 15:00 

  
	#.
*	#
 
Donnerstag       15.00 – 17.30 
H. H. Müller 
Mittwoch 9:00 – 10:00 
 
 

.//
''
Donnerstag    13:00-16:00 
 
Hr Hatam 
Donnerstag 13:00 – 15:00 
 
 

0	#-
Montag           09.00-12:00 
Donnerstag     14:00-16:30 
H: H. Müller 
Montag 9:00 – 10:00 
 
 
 
)$1	
	#'
Montag          14:00-16:00 
H: H. Brüggemann 
Montag 1400 – 16:00




#!$-#&'. 0
 
 
1. u. 3. Mittwoch im  Monat           
10.00 – 12.00 

 
2. u. 4. Mittwoch im Monat 
10.00 – 12.00 
.//
''
1. u. 3. Donnerstag im Monat     
10.00 – 12.00  
 !"	#$
2. u. 4. Donnerstag im Monat 
10.00 – 12.00 
(#,#&*# 
2. u. 4. Mittwoch im Monat     
14:00-16:00 
 
 
8**#" *89: 
&'!9
!$("!$9
'   

(#$)#$&*$#
Montag        09:00-12:00 
Mittwoch     09:00-12:00 
 
 
	#.
*	#
Montag        14:00-16:00 
 
.//
''
Dienstag      14:00-16:00 
 
 !"	#$
Mittwoch     14:00-16:00 

0	

siehe Damm-/Hafenstraße 



Donnerstag  14:00-16:00 


Freitag         09:00-12:00

BetreuungsleistungenfürFlüchtlinge

1209 Zeichen

Betreuungsleistungen für Flüchtlinge (Anlage 3) 
 
 
 
Träger/Institution 
Personalstellen 
bzw. 
Kosten/ Höhe des 
Zuschusses 
 
Sozialamt der Stadt Münster – Kosten für die 
Sozialarbeit in den Städtischen Einrichtungen  
 
 
4 Stellen 
(Vollzeitäquivalente) 
 
 
Christlicher Verein Junger Menschen e. V. – Betreuung 
einer Flüchtlingseinrichtung in der Böttcherstraße  
 
 
Zuschuss 36.000 € 
 
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung 
Asylsuchender e. V. – Beratung von Flüchtlingen, 
Wohn- und Arbeitsvermittlung  
 
 
Zuschuss:  
80.000€ 
 
 
Jugendausbildungszentrum JAZ 
 
 
Zuschuss: 6.800 € 
 
Initiativen in Flüchtlingseinrichtungen  
 
Förderansatz 
insgesamt: 18.400 €
 
 
 
Budgetverantwortung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien: Gesamtsumme der Kinder- 
und Jugendarbeit in den Flüchtlingseinrichtungen 
davon Zuschüsse an Freie Träger Bunter Kinderverein 
e. V. und CVJM e. V. 25.280 € 
 
 
59.580€ 
 
 
Darüber hinaus beraten und betreuen weitere Organisationen (z. B. Verbände der freien 
Wohlfahrtspflege, Kaktus Münster e. V., Arbeitskreis International e. V.) im Rahmen ihrer 
Integrationsangebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte punktuell auch Flüchtlinge. 


Berichtsvorlage

46701 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts / Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
30.11.2011 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Einführung  
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am 14. Sep-
tember 2011 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011 die Verwal-
tung aufgefordert, einen umfassenden Bericht zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts 
und zur Situation der Flüchtlinge vorzulegen. Der folgende Bericht orientiert sich an den formu-
lierten Fragen, ohne dies jedoch im Wege eines Antwortkatalogs zu tun. Diese Vorlage entstand 
durch Zuarbeit folgender Stellen: Amt für Ausländerangelegenheiten, Amt für Immobilienmana-
gement, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Stadtentwicklung, -planung, Ver-
kehrsplanung, Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten, Presse- 
und Informationsamt, Projektbereich MAMBA und dem  Sozialamt der Stadt Münster. Das Flücht-
lingskonzept ist ein Teil der Umsetzung des Leitbildes Migration und Integration Münster. Der 
Demografiecheck wird innerhalb des Konzeptes berücksichtigt, beispielsweise im Wohnkonzept 
(im Bereich barrierefreie Wohneinheiten) oder auch in den Angeboten zu geschlechtsspezifi-
schen Sprachkursen.  
 
Die zu beantwortenden Fragen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) beziehen sich 
auf die Zielgruppe „Flüchtlinge“. Zunächst eine Einführung, wie die Begrifflichkeiten verstanden 
werden.  
 
Flüchtlinge 
 
 
Anerkannte Flüchtlinge sind Menschen mit Migrationsvorgeschichte, die asylberechtigt sind, d.h. 
eine Anerkennung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention haben, oder durch eine Gruppen-
entscheidung (z. B. als Boatpeople) aufgenommen wurden. Unter diese Definition fallen auch 
Vorlagen-Nr.: 
V/0570/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Jostameling 
Ruf: 
492 70 55 
E-Mail: 
Jostameling@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.10.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
 
Personen, die seit 1989 als jüdische Zuwanderer aus Osteuropa zugewiesen wurden. Laut Aus-
länderzentralregister waren dies zum Stichtag 31.12.2010   819 Menschen.  
 
Menschen mit abgelehnten Asylanträgen, die im Rahmen der Altfallregelung oder als Einzelfall-
entscheidung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, fallen im rechtlichen Sinne nicht unter 
den Flüchtlingsbegriff. Auch Personen mit einer Duldung werden rechtlich nicht als Flüchtlinge 
erfasst. Eine Duldung zu haben, bedeutet lediglich, dass die Abschiebung ausgesetzt ist.  
 
Im allgemeinen Sprachgebrauch und im Sinne eines erweiterten Flüchtlingsbegriffs (seit Vorlage 
731/2000) und bestimmt auch im Sinne des Fragenkatalogs werden diese Personen im Weiteren 
auch als Flüchtlinge erfasst. Dies waren am 31.12.2010  1.417 Personen.   
Von ihnen hatten am Stichtag 31.12.2010     295 Personen eine Niederlassungserlaubnis.  
 
Eine nähere Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten, Alter und Aufenthaltsdauer ist auf-
grund des vorhandenen Datenmaterials nur mit besonderem personellen Aufwand möglich. Hier-
für reichen die Kapazitäten der Fachverwaltung nicht. 
 
In Münster gab es immer Zuzugswellen von ver schiedenen Flüchtlingsgruppen, wie beispielswei-
se die Boatpeople aus Vietnam, Flüchtlinge aus Pakistan, aus Sri Lanka etc. Viele von ihnen sind 
bereits eingebürgert oder haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. In Münster lebten am 
Stichtag 31.12.2010 59.713 Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Menschen mit Migrations-
vorgeschichte sind beispielsweise neben Flüchtlingen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, 
ausländische Studierende, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Stichtag 31.12.2010   
11.725 Personen) und Eingebürgerte, die einen nicht-deutschen Geburtsort haben  (Stichtag 
31.12.2010  10.831 Personen).  
 
 
1.1.1 Flüchtlinge in Übergangseinrichtungen 
 
Die Erstunterbringung von Flüchtlingen innerhalb der Kommune ist gesetzlich geregelt:  
 
§ 53 Asylverfahrensgesetz  -Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften- 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I, S.1361) zuletzt geändert durch 
Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 
29. Oktober 1997 (BGBl. I, S.2584) 
 
(1) „Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet 
sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsun-
terkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch 
Belange des Ausländers zu berücksichtigen. 
2)  Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet, wenn das Bun-
desamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt 
zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, sofern 
durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentli-
chen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. Das gleiche gilt, wenn das Bundesamt 
oder ein Gericht festgestellt hat, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Auslän-
dergesetzes vorliegen. In den Fällen
 der Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für 
den Ehegatten und die minderjährigen Kinder des Ausländers. 
(3)  § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.“  
 
Die Stadt Münster nimmt Flüchtlinge bei ihrer Erstvorsprache in Münster zunächst in Gemein-
schaftsunterkünften auf, die als städtische Wohnheime für Flüchtlinge oder auch als Über-
gangseinrichtungen bezeichnet werden. Die Unterbringung in den städtischen Wohnheimen ist 
sinnvoll, da die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die ersten Schritte der Integration und eine

3 
 
kulturelle Orientierung begleiten können. Flüchtlinge, die aus anderen Ländern nach Münster 
migrieren, haben teilweise keine oder nur wenig Kenntnisse über Ämterzuständigkeiten, das Ge-
sundheitssystem u. a.  
 
Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet gemäß § 53 Abs. 2 Asyl-
verfahrensgesetz, wenn das Bundesamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder 
ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel einge-
legt worden ist, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und 
der öffentlichen Hand dadurch keine Mehrkosten entstehen. Das Gleiche gilt, wenn das Bundes-
amt oder ein Gericht einem Ausländer die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat. In den Fällen der 
Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für Ehegatten und die minderjährigen Kinder des 
Ausländers.  
 
 
1.2.1 Die Betreuung in den städtischen Wohnheimen  
 
Für die Betreuung der Flüchtlinge in den städtischen Wohnheimen stehen gemäß Dienstvertei-
lungsplan 4 vollzeitäquivalente Stellen zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 3 Stellen Sozialar-
beiterinnen und Sozialarbeiter und 1 Sachbearbeitungs-Stelle „Koordinierung von Kindergarten-, 
Schul- und Ausbildungsangelegenheiten von Flüchtlings kindern“. Für die Gestaltung und Koordi-
nierung der Freizeitaktivitäten in den Übergangseinrichtungen ist eine Fachkraft des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien tätig. 
 
Für die durch den Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) e. V. betreute Einrichtung an der  
Böttcherstr. 3 wurde bei Inbetriebnahme ein Vertrag mit dem CVJM geschlossen. Danach stellt 
der Verein die sozialarbeiterische Betreuung nach den städtischen Standards sicher und erhält 
dafür eine jährliche Vergütung/Auslagenersatz. 
 
Die Zuständigkeiten, Sprechzeiten und Spezialaufgaben des Sozialdienstes für Flüchtlinge sind 
in der Anlage 1 aufgeführt. 
 
Unterstützt wird die Arbeit der Hauptamtlichen durch eine Vielzahl von Ehrenamtlichen, die durch 
die Anbindung an einen Träger, eine Kirchengemeinde oder einen Verein im Stadtteil, in den 
Wohnheimen intensiv die Integration der Flüc htlinge begleiten. Sie organisieren Frauengruppen, 
Sprachkurse und unterstützen Flüchtlingskinder bei ihren Hausaufgaben. Die Koordinierungsstel-
le für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten wirbt ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme 
einer neuen Flüchtlingseinrichtung aktiv Ehrenamtliche, die den Integrationsprozess der Men-
schen begleiten. Die in den städtischen Wohnheimen tätigen Ehrenamtlichen bewirken maßgeb-
lich eine Akzeptanz der Flüchtlinge im Stadtteil. Ohne ihre intensive Begleitung des Integrations-
prozesses könnte das Flüchtlingskonzept nicht so erfolgreich umgesetzt werden.  
 
Problematisch im Themenfeld Sprachbildung ist, dass Menschen, die keinen dauerhaften Auf-
enthaltsstatus innerhalb der Kommune haben, keine Kostenerstattung für die Integrationskurse 
des Bundes erhalten. Da die Betroffenen die Kosten für die Integrationskurse aus ihren Asylbe-
werberleistungsbezügen nicht tragen können, nahmen sie in der Vergangenheit oft überhaupt 
nicht an Sprachkursen teil. Die Politik in Münster, insbesondere die Ortspolitik, hat gefordert, 
dass alle in Münster lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer in Münster, in 
der Lage sein sollen, sich mit basalen Sprachkenntnissen zu verständigen. Die Koordinierungs-
stelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten organisiert seit 2005 Sprach- und Orien-
tierungskurse. Durchgeführt werden die Kurse von einem hauptamtlichen Träger in Kooperation 
mit Ehrenamtlichen und/ oder Studentinnen und Studenten. 2011 wird vor Ort in drei Flüchtlings-
einrichtungen unterrichtet. In einer Flüchtlingseinrichtung gibt es parallel zum geschlechtsdiffe-
renzierten Sprachunterricht auch ein Kinderbetreuungsangebot. Ein Lehrer bietet darüber hinaus 
ehrenamtlich einmal wöchentlich mit Schülerinnen und Schülern von zwei Münsteraner Gymna-

4 
 
sien einen Kurs zur Alphabetisierung an. Die Schülerinnen und Schüler unterrichten sehr effektiv 
und engagiert in einer 1:1 Betreuung die Flüchtlinge.  
 
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge (Stand Juli 2011)       
 
Anschrift des Wohnhei-
mes  
Platz-
kapazi-
tät 
Nutzungsdauer Baulicher 
Zustand 
Bele-
gung 
(An-
zahl) 
Betreu-
ungsper-
sonal 
* Böttcherstr. 3 48 Mietvertrag        
bis 2019 
gut 43   CVJM  
        
* Dülmener Str. 53 – 55 50 Mietvertrag bis 
2018 
gut 42 städtisch 
 
* Friedrich-Ebert-Str- 1 0 Eigentum       
unbestimmt 
Renov. 8/11 0 städtisch  
 
* Grevener Str. 217 40 Eigentum       
2018 
renov. be-
dürftig 
20 städtisch 
* Hoppengarten 50 Mietvertrag bis 
2016 
gut 50 städtisch 
* Im Sundern 61 50 Mietvertrag bis 
2027 
gut 46 städtisch 
* Manfred-von-Richthofen-
Str. 55/57 
64 Erbpacht     bis 
2011 
Aufgabe 
12/11 ab-
gängig 
42 städtisch 
* Nordkirchenweg 48/50 50 Mietvertrag       
2019 
gut 48 städtisch  
* Theißingstr. 17 38 Mietvertrag        
unbestimmt 
gut 26 städtisch 
* York-Ring 23 68 Eigentum    
5/2011 
Aufgabe 
12/11 
39 städtisch 
* städtisch Wohnungen 
(Hafen-Dammstr.) 
38 Eigentum       
unbestimmt 
renov. be-
dürftig 
38 städtisch 
 496   394 städtisch 
Von-Esmarch-Str. 12  
(Kontingentfl.) 
29 Mietvertrag        
unbest. 
gut 22 städ- 
tisch und 
Jüdische 
Kultus-
gemeinde 
Gesamt :  525             416  
 
           
Mit Stand 27.07.2011 sind in den städtischen Übergangseinrichtungen und Wohnungen die Ka-
pazitäten von 525 Plätzen insgesamt zu 80 % belegt. Die Vollbelegung der neuen Einrichtungen 
(bezeichnet mit gutem baulichen Zustand) ist bei 85 % erreicht und bei den sonstigen Unterkünf-
ten bei 80%er Belegung. Zu berücksichtigen sind soziale Aspekte wie Familienzusammengehö-
rigkeit- und -größe und die Kompatibilität von Ethnien. Die Unterbringung nähert sich somit der 
Vollbelegung.  Die in der Von-Esmarch-Straße wohnenden Kontingentflüchtlinge sind überwie-
gend ältere Menschen. Die Einrichtung hat barrierefreie Zugänge der Wohneinheiten und Badbe-
reiche. In den neuen Flüchtlingseinrichtungen ist eine Wohneinheit jeweils barrierefrei.

5 
 
1.2.2 Externe Träger in der Betreuung 
 
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) bietet seit 1979 
Beratung und Betreuung für Menschen mit Migrationsvorgeschichte, insbesondere Flüchtlinge, 
an. Darüber hinaus verfolgt der Verein das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Prob-
leme der Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu schaffen. Die Stadt Münster fördert die 
GGUA seit 1992. Nach der aktuell geltenden Leistungsvereinbarung erhält die GGUA einen jähr-
lichen Zuschuss in Höhe von 80.000,- €. 
 
Zu den Angeboten der GGUA gehören die Einzelfallberatung in Asyl- und Aufenthaltsfragen, 
Gruppenangebote im Bildungs-, Begegnungs- und Freizeitbereich, besondere Angebote für Kin-
der und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte als freier Träger der Jugendhilfe, Fortbildungs- 
und Qualifizierungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Hilfen zur Integration und die klien-
tenorientierte Interessenvertretung. 
 
Auch das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH, das sich seit 2009 in Trägerschaft des Cari-
tasverbandes für die Stadt Münster e.V. befindet, erhält jährlich einen Zuschuss in Höhe von 
6.800,- € für die Beratung von Flüchtlingen. Zum Leistungsangebot gehören neben der Einzel-
fallberatung (insbesondere im Hinblick auf Asyl- und Aufenthaltsfragen) auch Gruppenangebote 
zu unterschiedlichen Themen (z.B. die Initiierung von Alphabetisierungskursen). 
 
 
1.3 Versorgung der Flüchtlinge mit privatem Wohnraum 
 
Mit Ratsvorlage 1322/97 hat der Rat die Regelung zum Auszug von Flüchtlingen aus den städti-
schen Wohnheimen konkretisiert.  
 
Das in § 53 Asylverfahrensgesetz eingeräumte Ermessen, wann Auszugsmöglichkeiten beste-
hen, wird im Regelfall wie folgt ausgeübt: 
 
- Flüchtlingsfamilien, die sich länger als ein Jahr ununterbrochen in einer Über-
gangseinrichtung der Stadt Münster aufhalten, sowie 
- kinderlosen Ehepaaren und Alleinstehenden, die sich länger als 2 Jahre ununter-
brochen in einer Übergangseinrichtung der Stadt Münster aufhalten,  
 
soll der Umzug in Privatwohnungen bei Übernahm e der sozialhilferechtlich angemessenen Miet-
kosten erlaubt werden, wenn durch die Wahl des Wohnortes Quartiere mit besonderer Belastung 
nicht zusätzlich belastet werden.  
 
Diese Verfügung wird in der Praxis so angewandt, dass bei Anmietung von Wohnraum in den 
Gebieten mit bereits bestehenden besonderen sozialen Aufgaben die Übernahme und Zahlung 
der Unterkunftskosten versagt wird. Diese Regelung wird seitens des Sozialamtes strikt beachtet; 
Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen.  
 
Der Wohnungsmarkt in Münster macht es allerdings Flüchtlingen schwer, angemessenen und 
bezahlbaren Wohnraum zu beziehen.  
 
Das Angebot an preisgünstigem Wohnraum besonders für Großfamilien ist sehr begrenzt. Auch 
der geförderte Wohnraum und Wohnungen mit Belegungs-/Vorschlagsrecht der Stadt Münster 
seitens des Amtes für Wohnungswesen sind begrenzt. Angebot und Nachfrage stehen in keinem 
ausgeglichenen Verhältnis.   
 
Zur Erhöhung der Chancen, eine adäquate Wohnung zu finden, ist die Zusammenarbeit von Äm-
tern, Wohnungsvermittlern und -suchenden unerlässlich. Hierzu hat die Verwaltung im Sozial-

6 
 
dienst für Flüchtlinge ein Konzept zum Auszugsmanagement für Flüchtlinge aus Übergangs-
wohnheimen entwickelt. 
 
Das Konzept sieht vor, dass der Sozialdienst analog zum ehemaligen Lotsenprojekt für Spätaus-
siedlerinnen und Spätaussiedler Bearbeitungsbögen erstellt, verteilt und im Umgang damit anlei-
tet. Das Auszugsmanagement dient der Kontrolle der verbindlichen, systematischen Anleitung, 
der Beratung und Motivation für die Wohnungssuche sowie der Ausschöpfung aller den Woh-
nungsbezug fördernden materiellen Hilfen und Dienstleistungen. Ein Laufzettel definiert eine Rei-
henfolge von Stationen und Tätigkeiten, die innerhalb vorgegebener Fristen aufzusuchen bzw. zu 
erledigen sind. Die Erledigung der jeweiligen Aktivität wird durch den Sozialdienst begleitet. Der 
Sozialdienst koordiniert die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, sammelt alle Fallinfor-
mationen und leitet sie im erforderlichen Umfang weiter. Er gibt ggf. Hintergrundinformationen zu 
der zu vermittelnden Familie und ist Ansprechpartner bei Komplikationen im Zusammenhang mit 
der Vermittlung sowie Anlauf- und Verteilerstelle für alle Prozessbeteiligten. 
 
Die beschriebenen Ansätze zur Verbesserung der Wohnungsvermittlung greifen nur ansatzwei-
se, da insgesamt geeigneter Wohnraum in ausreichendem Maße in Münster nicht zur Verfügung 
steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage V/0363/2010 „Anpassung des städti-
schen Belegungsmanagements zur Unterstützung Wohnungssuchender“ hingewiesen. 
 
Konzepte oder Daten zum Auszugsmanagement seitens anderer Städte in NRW liegen hier nicht 
vor, deshalb kann ein Vergleich an dieser Stelle nicht gezogen werden. 
 
 
1.4 Zustand der städtischen Wohnheime  
 
1.4.1 Allgemeine Informationen  
 
Der Zustand der Münsterschen Übergangseinrichtungen ist überwiegend gut; renovierungsbe-
dürftige Einrichtungen werden entweder kurzfristig aufgegeben (Manfred-von-Richthofen-Straße, 
York-Ring) oder die Arbeiten zur Instandsetzung sind beauftragt (Grevener Straße, Friedrich-
Ebert-Straße).  
 
Die Standards der Einrichtungen bewegen sich (abhängig vom Errichtungszeitpunkt) auf dem 
Niveau des Sozialen Wohnungsbaus. Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits im Jahr 2003 
als Ergänzung zum Ratsbeschluss 817/01 in ihren "Baustandards für die Errichtung von Flücht-
lingseinrichtungen im Stadtgebiet Münster" detaillierte Vorgaben hinsichtlich Ausstattung, zu ver-
wendender Materialien etc. erarbeitet. 
 
Grundsätzlich werden/wurden die Einrichtungen entsprechend der jeweils gültigen Bauordnung 
NRW geplant, genehmigt und errichtet.
 
 
In der Belegungsübersicht ist der aktuelle bauliche Zustand der Übergangseinrichtungen ge-
kennzeichnet. Für die als renovierungsbedürfti g ausgewiesene Übergangseinrichtung Grevener 
Str. 217 sind Mittel der Instandhaltung eingeplant. Die ebenfalls regelmäßig genutzten städti-
schen Wohnungen an der Hafen-/Dammstr. werden regelmäßig vor Neubelegung renoviert. Die 
Gebäude für Wohnungslose an der Trauttmansdorffstraße werden ausschließlich von Familien 
mit Migrationsvorgeschichte genutzt. Die Wohnungen entsprechen dem Standard des öffentli-
chen Wohnungsbaus der sechziger Jahre. Der Standort entspricht nicht dem Flüchtlingskonzept 
und erschwert eine Integration. Der interfraktionelle Arbeitskreis Wohnungslosigkeit, der in Kürze 
seine Arbeit aufnimmt, soll sich hiermit befassen.

7 
 
1.4.2 Rückbau von städtischen Wohnheimen 
 
Wie bereits ausgeführt, werden die städtischen Wohnheime Grevenerstr. 217 und Friedrich-
Ebert-Str. 1 ab August 2011 renoviert bzw. umgebaut. Die Übergangswohnheime Manfred-von-
Richthofen-Str.55/57 und York Ring 23 werden aufgegeben. Die Entwidmung durch die Bezirks-
regierung Münster ist für die Manfred-von-Richthofen-Straße bereits erfolgt. Die Einrichtung wird 
vertragsgemäß geräumt und geschlossen.  
 
 
1.4.3 Erfahrungen / Zufriedenheitsumfragen 
 
Dadurch, dass es in den seit 2003 nach dem neuen Konzept gebauten Flüchtlingswohnheimen 
keine Großküchen und keine Großsanitäranlagen für die Bewohnerinnen und Bewohner mehr 
gibt, hat sich die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner erhöht. Jede Familie erhält 
soweit möglich eine abgeschlossene Wohneinheit zur Verfügung gestellt. Pro Wohneinheit (für 8 
Personen max. 10 Personen bei Großfamilien) gibt es ein Bad, ein WC und eine Küche. Jedes 
Wohnheim hat einen Gemeinschaftsraum und einen Kinderbetreuungsraum.  
Der Erhaltungsaufwand für diese Übergangseinrichtungen hat sich verringert. Die familiäre Un-
terbringung in separaten Wohneinheiten hat dazu geführt, dass die Verweildauer der dortigen 
Bewohnerinnen und Bewohner gestiegen ist, d. h., dass sie bei bestehendem Auszugsrecht den-
noch freiwillig in der Einrichtung verbleiben. Daraus kann geschlossen werden, dass die Zufrie-
denheit mit der Unterbringung in den städtischen Wohnheimen neuen Typs relativ hoch ist. Dies 
ist auch aus den Äußerungen der Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig herauszuhören. 
Umfragen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialdienstes nicht durchge-
führt.  
 
Auch gibt es nur noch wenig eingehende Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der 
Flüchtlingsunterkünfte. Der CVJM e. V. in Hiltrup hat beispielsweise einen Beschwerdedienst für 
die Anwohnerinnen und Anwohner des Flüchtlingswohnheims an der Böttcherstraße eingerichtet. 
Ehrenamtliche stehen einmal wöchentlich in einer Sprechstunde „Rede und Antwort“ zur Situati-
on des Wohnheims und möglichen Problemen im Wohnumfeld. Sehr selten gab es dort bisher 
Beschwerden seitens der Anwohnerschaft.

8 
 
1.5 Umsetzung des Flüchtlingskonzeptes 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit Vorlage 731/2000 zwölf neue Standorte für Flüchtlingsunter-
künfte beschlossen, die in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bedarf bebaut werden. Es wurden 
bisher vier der 12 Standorte realisiert.  
In den letzten 3 Jahren wurden bedarfsabhängig keine weiteren Einrichtungen in Betrieb ge-
nommen.  
 
Bei gleichbleibenden Bedarfszahlen reichen die derzeitigen Kapazitäten aus, so dass kein kon-
kreter Bedarf an der Bebauung potentieller Standorte besteht. Sofern allerdings weitere beste-
hende Standorte entfallen oder sich massiv steigende Bedarfe ergeben, müssten entsprechende 
Kapazitäten durch Umsetzung des Flüchtlingskonzeptes errichtet werden.  
 
 
 
Nummer 
im Plan 
Bezirk Bezeichnung der zwölf neuen Standorte  -  
Entscheidung gemäß Vorlage 731/2000 Plätze
1 Münster-
West 
Neubaugebiet Albachten-West  - Neue Flüchtlingseinrichtung wur-
de gebaut
 50 
2 Münster-Ost Gelmer  - Standort wird für den Bedarf vorgehalten   
3 Münster-
Südost
 Suchraum      
4 Münster-Ost Handorf, Hobbeltstraße – Standort ist eingeplant und wird für den 
Bedarf vorgehalten
  
5 Münster-
Hiltrup
 Böttcherstraße 3  - Neue Flüchtlingseinrichtung wurde gebaut 48 
6 Münster-Ost Maikottenweg – Standort wird bei der Wohngebietsentwicklung 
berücksichtigt und für den Bedarf vorgehalten 
  
7 Münster-
Hiltrup
 Nordkirchenweg -  Flüchtlingseinrichtung wurde gebaut  50 
8 Münster-
West
 
Neubaugebiet Waltruper Weg – Standort wird für den Bedarf vor-
gehalten 
  
9 Münster-
West
 
Neubaugebiet Roxel-Nord – Standort wird für den Bedarf vorgehal-
ten
  
10 Münster-
Nord
 Sprakel – Standort wird für den Bedarf vorgehalten    
11 Münster-
Mitte 
Nord-West, Von-Esmarch-Straße – Gebäude wurde entsprechend 
der neuen Standards umgebaut 
 29 
12 Münster-
Südost 
Neubaugebiet Wolbeck-Nord – Standort wird für den Bedarf vor-
gehalten

9 
 
Die noch nicht realisierten und bereits fertiggestellten Einrichtungen 
im Überblick

10 
 
 
2.1 Kinder- und Jugendliche 
 
2.1.1 Bildungs- und Teilhabepaket, Münster-Pass, Mitmachkinder 
 
Kinder (unter 18 Jahren mit Migrationsvorgeschichte): 14104 32,28% 
   
ohne Migrationsvorgeschichte 29589 67,72% 
   
Kinder gesamt: 43693  
                           Quelle: Amt für Stadtentwicklung, -planung, Verkehrsplanung 
 
Alle Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG) erhalten auch den Münster-Pass, der ihnen Vergünstigungen bei der In-
anspruchnahme einer Reihe von Angeboten in den Bereichen ÖPNV, Sport, Freizeit, Bildung und 
Kultur eröffnet.  
 
Für zusammen 140 Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz erhalten, hat das Sozialamt die im August 2011 fällige Leistung für den Schulbedarf (eine 
Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets) von jeweils 70 € ausgezahlt; neben dieser Leistung, 
die die Berechtigten ohne Antrag erhalten, wurden bis Ende August 2011 für 43 Kinder und Ju-
gendliche mit Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitere Leistungen des 
Bildungs- und Teilhabepaktes bewilligt. Alle Träger der Flüchtlingsarbeit wurden gebeten, mög-
lichst alle Berechtigten über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren, Leistungen für Bil-
dung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, und sie zu motivieren, in Sportvereinen mitzumachen 
oder musisch-kulturelle Angebote wahrzunehmen. Über den Förderfonds Mitmachkinder der 
kommunalen Stiftung Bürgerwaisenhaus können im Einzelfall die Leistungen aus dem Bildungs- 
und Teilhabepaket ergänzt werden.  
 
2.1.2 Kinder- und Jugendarbeit in den städtischen Flüchtlingseinrich-
tungen 
 
In den städtischen Flüchtlingseinrichtungen wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien, die freien Träger Bunter-Kinder-Verein e.V (BKV e.V.) und Christlicher Verein Junger 
Menschen Münster soziale Gruppenarbeit  für die Kinder- und Jugendlichen angeboten mit dem 
Ziel 
- altersgerechte Lern- und Erfahrungsmomente anzubieten 
- Sozialverhalten einzuüben 
- Konflikte sinnvoll lösen zu können 
- Benachteiligungen auszugleichen 
- integrationsfördernde Maßnahmen zu stützen. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Jahre 2010 ein Betreuungsangebot in den 
Einrichtungen  Warendorfer Straße,  Nordkirchenweg, Dülmener Straße, Grevener Straße und 
den städtischen Wohnungen Hafen- und Dammstraße vorgehalten 
 
Der Bunte Kinderverein e.V., der ehrenamtlich geführt wird, betreut  die Kinder und Jugendlichen 
in den Flüchtlingseinrichtungen Hoppengarten, Manfred-von-Richthofen-Str. und Im Sundern.  
 
In den vergangenen Jahren hat der Lenkungskreis für die Integration von Flüchtlingen in Albach-
ten (LIFA) die Flüchtlinge im Wohnheim betreut. Die Kinder erhielten eine intensive 1:1 Betreu-
ung in der Hausaufgabenhilfe. LIFA hat im Sommer angekündigt, diese Arbeit zu beenden. Zur-
zeit werden durch die Verwaltung Gespräche, unter Beteiligung verbliebener Ehrenamtlicher und 
weiterer Beteiligter, über eine Fortführung der Arbeit geführt.

11 
 
 
Der Christliche Verein Junger Menschen wird für seine Kinder- und Jugendarbeit in der Flücht-
lingseinrichtung Böttcherstraße  bezuschusst.  
 
Die Ziele für die Kinder- und Jugendarbeit beinhalten, dass die jungen Menschen Angebote au-
ßerhalb der Flüchtlingseinrichtung kennenlernen, insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit in 
den Stadtteilen, sowie Sport-, Kultur- und Freizeitangebote. Hier ist es selbstverständlich,  dass 
Busfahrkarten für die jungen Menschen im Rahmen der Gruppenarbeit bereitgestellt werden. 
 
2.1.3  Mobilität von Flüchtlingskindern-/ Jugendlichen 
 
Bei der Kinder- und Jugendarbeit in den Flüchtlingswohnheimen setzt sowohl der dort ehrenamt-
lich tätige Bunte-Kinder-Verein (beispielsweise: Im Sundern, Manfred-von-Richthofen-Straße und 
Hoppengarten) wie auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Busfahrkarten ein, so 
dass die Kinder an Aktivitäten außerhalb der Einrichtungen teilnehmen können. Besonders in den 
Ferien finden viele Angebote außerhalb der städtischen Wohnheime statt. 
 
Bei Flüchtlingen, die erst kurze Zeit in Münster leben, wie auch bei Kindern im Grundschulalter ist 
die Flexibilität an Freizeitangeboten außerhalb de r Übergangseinrichtungen noch nicht stark aus-
geprägt. Kinder und Jugendliche, die schon länger in Münster leben, suchen eigenständig die 
Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit auf. 
 
 
2.1.4 Schulbesuch der Kinder und Jugendlichen aus Familien in den  
städtischen Wohnheimen 
 
Die Kinder und Jugendlichen aus den Übergangseinrichtungen besuchen zum Ende des Schul-
jahres 2010/2011 sieben Grundschulen, zwei Hauptschulen, eine Realschule, vier Förderschulen 
Lernen, eine Förderschule körperliche und motorische Entwicklung sowie eine Förderschule mit 
Schwerpunkt geistige Entwicklung. 
Die Zuordnungen können der Anlage 2 entnommen werden. Durch kontinuierliche Betreuung und 
Begleitung der zuständigen Mitarbeiterin des Sozialdienstes für Flüchtlinge und der guten Zu-
sammenarbeit mit den Schulen konnte erreicht werden, dass inzwischen alle Kinder in Schulen 
angemeldet sind und nur noch sehr wenige den Schulbesuch unregelmäßig absolvieren, ver-
gleichbar Kindern ohne Migrationsvorgeschichte. Zum Vergleich: 1995 besuchten nur ca. 25 % 
der Flüchtlingskinder regelmäßig Schulen in Münster. Ca. 50 % von ihnen besuchten nie und die 
weiteren 25 % selten eine Schule. Daher wurde eine Stelle zur Erfüllung der Aufgabe „Schule 
und Ausbildung“, eine Spezialaufgabe im Sozialdienst für Flüchtlinge (Vollzeitstelle), eingerichtet. 
Auch die Einführung der Schulpflicht 2005 trug dazu bei, dem Schulbesuch einen neuen Stellen-
wert zu geben.  
 
3.1. Abschiebungen   
 
Von Abschiebung bedroht sind alle ausländischen Personen, die keinen Aufenthaltstitel haben 
und nicht davon befreit sind. Das sind neben den unbekannten Personen, also denen, die keiner-
lei Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben, all diejenigen, bei denen rechtlich 
abschließend geklärt ist, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. 
Diese Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig und von Abschiebung bedroht. In zahlreichen 
Fällen wird aus bestimmten, im Aufenthaltsgesetzt näher geregelten Gründen die Abschiebung 
vorübergehend ausgesetzt. Man spricht in diesen Fällen von Duldung.

12 
 
3.1.1 Abschiebung in den letzten drei Jahren  
In 2008 wurden auf Veranlassung der Ausländerbehörde Münster 48 Personen abgeschoben, 
davon 4 ehemalige Asylbewerber aus Münster in die Länder Türkei, Äthiopien und China. In 2009 
waren es 53 Personen, davon ein ehemaliger Asylbewerber. In 2010 wurden 59 Personen abge-
schoben, darunter 5 ehemalige Asylbewerber aus Münster, die in die Länder Albanien, Algerien, 
Serbien und Tunesien abgeschoben wurden.   
 
Die Zahlen machen deutlich, dass ehemalige Asylbewerber sehr selten unter den Abgeschobe-
nen sind. In der Hauptsache waren Personen betroffen, die wegen unerlaubten Aufenthalts fest-
genommen waren bzw. in der Justizvollzugsanstalt Münster ihre Straftat verbüßt haben. Von 
denjenigen, die Strafhaft verbüßten, wurden 17 Personen in 2008, 22 in 2009 und 19 in 2010 auf 
ausdrücklichen Wunsch abgeschoben, weil sie dadurch die vorzeitige Haftentlassung erreichen 
konnten.  
 
3.1.2 Aktuelle Bedrohung durch Abschiebung  
 
Die politischen Gremien der Stadt Münster haben sich in den letzten Jahren wiederholt aktiv ge-
gen eine Abschiebung langjährig in Münster geduldeter Menschen und für ein Bleiberecht ausge-
sprochen. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2006 auf Anregung 
des Ausländerbeirates eine Resolution verabschiedet, in der eine rechtssichere und damit huma-
nitäre Lösung des Bleiberechts für länger in Deutschland geduldete Flüchtlinge gefordert wurde. 
In der Novembersitzung 2006 hat der Rat die Intention der Initiative des Ausländerbeirates erneut 
aufgegriffen und die „Resolution – Hier geboren – hier zuhause: Münster für ein Bleiberecht für 
langjährige hier lebende geduldete Menschen!“ beschlossen. Der damalige Oberbürgermeister, 
Herr Dr. Berthold Tillmann, hat die Resolution des Rats an den Vorsitzenden der Innenminister-
konferenz, Herrn Staatsminister des Inneren des Freistaates Bayern, Dr. Günther Beckstein, 
übermittelt. Die Innenministerkonferenz hat sich des Themas Bleiberecht angenommen und be-
schlossen, dass ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch wirtschaftlich 
und sozial im Bundesgebiet integriert sind, ein Bleiberecht gewährt werden konnte. Diese Altfall-
regelung nach dem Ministererlass vom 17.11.2006 hatte Gültigkeit bis zum 01.07.2007. Der Er-
lass wurde abgelöst durch eine erstmals im Gesetz vereinbarte Bleiberechtsregelung (§§ 104 a 
und b Aufenthaltsgesetz). Durch diese Regelungen konnte vielen längjährig in Münster lebenden 
Menschen eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Unter vielen 
Gesichtspunkten, nicht zuletzt wegen ihrer Stichtagsbezogenheit, begegnen diese Altfall- und 
Bleiberechtsregelungen allerdings der Kritik. Im Jahr 2009 hat sich der Rat der Stadt Münster 
mehrfach mit Resolutionen für Verbesserungen Bleiberecht ausgesprochen, so hat er auf Antrag 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in seiner Sitzung am 11.02.2009 Nachbesserungen bei 
der damaligen Bleiberechtsregelung gefordert und sich auf Initiative des Ausländerbeirates in 
seiner Sitzung am 30.09.2009 erneut für ein Bleiberecht langjährig in Münster geduldeter Men-
schen und gegen die Abschiebung von Roma in die Republik Kosovo eingesetzt. Der Rat hat die 
Resolution einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen. Dies dokumentiert die hohe Bedeutung, 
die der Rat der Stadt Münster einer dauerhaften humanitären Lösung beimisst.  
Erneut beschloss der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 09. Juni 2010 auf Initiative des 
Integrationsrates eine Resolution mit der Aufforderung an die Landesregierung in NRW sich aktiv 
auf Bundesebene für ein Bleiberecht der in D eutschland lebenden Minderheiten aus dem Kosovo 
einzusetzen und Abschiebungen in den Kosovo zu verhindern. Die Resolution ging inhaltlich wei-
ter als der Beschluss aus 2009.  
Die Resolutionen ändern die Rechtslage nicht, werden aber im Rahmen des geltenden Rechts 
als Richtlinie von der Ausländerbehörde beachtet.  
Problematisch ist aus Sicht der Verwaltungspraxis, dass in einigen Fällen in den letzten Jahren 
Betroffene oft vergeblich aufgefordert worden sind, Unterlagen und Begründungen für ihre indivi-
duelle Situation und Ausreiseunmöglichkeit einzureichen. Integrationsnachweise, welche die In-

13 
 
tegration in das hiesige System dokumentieren, und die Vorlage der entsprechenden sonstigen 
Unterlagen wird von den Betroffenen leider oft versäumt, so dass selbst eine großzügige Prü-
fung, wie vom Ministerium für Inneres und Ko mmunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit 
Erlass vom September 2010 vorgegeben, nicht möglich ist.  
 
Am 08.08.2011 waren 698 ausreisepflichtige Personen geduldet. Der weit überwiegende  Teil 
von ihnen ist in den vorausgegangenen Verfahren nicht als Asylberechtigte/Flüchtlinge anerkannt 
worden. 
 
Unter den Geduldeten befinden sich im Anschluss an die Balkankriege: 181 Kosovaren, 181 Ser-
ben (von denen viele eigentlich aus dem Kosovo stammen), 18 Mazedonier, 12 Personen aus 
Bosnien, Montenegro und Kroatien.  
Schätzungsweise 90 % dieser insgesamt 392 Personen sind den Roma und anderen Minderhei-
ten zuzurechnen (Volkszugehörigkeiten ergeben sich ausschließlich aus den Akten und sind kein 
Bestandteil des Datensatzes). 
 
Weitere 306 Personen mit Status einer Duldung verteilen sich über zahlreiche Länder und Gebie-
te. Zu ihnen gehören 25 Aserbeidschaner, 27 Libanesen, 16 Chinesen, 16 Iraner, 19 Iraker, 18 
Türken, 13  Russen, 10 Armenier, 9 Georgier, 9 Jordanier. Alle anderen verteilen sich über übri-
ge Staaten, darunter 27 Personen aus schwarzafrikanischen Ländern. 
 
Unter den von Abschiebung bedrohten Personen befinden sich 202 Kinder bis 14 Jahren und 56 
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren. 
 
 
3.1.3 Öffentlichkeitswirksame Umsetzung der Ratsresolution 
 
Das Anliegen des Integrationsrates, öffentlichkeitswirksam Solidarität zu zeigen und den Willen 
zu bekräftigen, keine in Münster lebenden Roma aus dem Kosovo abzuschieben, wurde wie folgt 
aufgegriffen: 
 
1. Zur öffentlichen Bekräftigung der Ratsresolution vom 16.02.2011 wurde am 
10.03.2011 am Stadthaus 1 (Durchgang zum Platz des Westfälischen Friedens) 
ein Banner angebracht. Es trug die Aufschrift "Münster appelliert: Keine Abschie-
bung von Minderheiten in den Kosovo. Bleiberecht für Roma in Deutschland." 
 
2. Das Banner enthielt den Hinweis auf die Aktion 302 und deren Homepage 
www.aktion302.de mit ihren ausführlichen Informationen. 
 
3. Am 11.03.2011 wurde eine Presseinformation an die Medien gegeben und im Por-
tal muenster.de veröffentlicht, die an den Inhalt der Ratsresolution erinnerte und 
die URL nannte, unter der der Wortlaut der Resolution im städtischen Internetauf-
tritt steht. Weiter  enthielt die Presseinformation einen Hinweis auf die Homepage 
der Aktion 302 und als Anlage ein Pressefoto mit dem Banner am Stadthaus 1. 
 
4. Zusätzlich wurde auf der Startseite des Portals muenster.de ein (temporärer)       
      "Anreißer" zur Thematik mit Verlinkung zu weiterführenden Informationen  
      platziert. 
 
Ebenso, wie der ursprünglich beantragte Freistempler als temporäre Aktion gedacht war, war das 
Banner von vornherein nur als temporäre Installation möglich. Das Banner wurde nach zirka 7 
Wochen Ende April entfernt. Für eine dauerhafte Installation war es nicht geeignet, zumal der 
Durchgang zum Platz des Westfälischen Friedens immer wieder auch für Banner zu anderen

14 
 
Anlässen benötigt wird (z.B. regelmäßige Veranstaltungen wie "Schauraum" und  Aktionen wie 
"Nicht sexy! Notwendig! Münster spart und bleibt handlungsfähig.").  
 
Über die Punkte 1.-4. hinaus sind keine weiteren öffentlichkeitswir ksamen Maßnamen in Pla-
nung.  
 
4.1. Ergebnisse der Arbeit von MAMBA 
 
4.1.1 Projektziel 
 
Das Netzwerk MAMBA hatte und hat zum Ziel, begünstigten Flüchtlingen der Bleiberechtsrege-
lung in Münster die notwendige Unterstützung und Begleitung bei der Arbeitsplatzsuche und – 
sicherung zu geben. Ziel war und ist es, möglichst viele Flüchtlinge zu erreichen, die zur Erfüllung 
der Bedingungen der Bleiberechtsregelung 2006/2007 und 2009 der Unterstützung bedurften, als 
auch Flüchtlinge mit dem Status der Duldung und anderen Aufenthaltstiteln. Ein weiteres Ziel war 
und ist die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie die Si-
cherung und Verbesserung bereits bestehender geringfügiger Beschäftigung. 
 
 
4.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und die Arbeit von MAMBA 
 
Die vollständige Lebensunterhaltssicherung zum Erhalt des Bleiberechts stand für die Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer im Vordergrund. Bis zum 1. April 2009, dem Stichtag, ab dem Bleibebe-
rechtigte spätestens laut derzeitiger Erlasslage ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern muss-
ten, lag der Focus auf der Vermittlung möglichst vieler Teilnehmer/-innen in Lohnarbeit, die die-
sen Stichtag zu erfüllen hatten. Von den ca. 90 Teilnehmer/-innen  (März 2009) traf das auf etwa 
50 Personen zu. Hier waren aus stichtagsresultierenden zeitlichen Gründen keinerlei Qualifizie-
rungsmaßnahmen möglich. 
 
Der Bedarf an zeitnaher Arbeitsvermittlung zur Lebensunterhaltssicherung hatte auch die Konse-
quenz, dass vorwiegend in Hilfstätigkeiten vermittelt wurde und zum Teil mehrfach vermittelt 
werden musste. Der relativ hohe Anteil der Vermittlung in Minijobs erklärt sich zum einen aus 
dem Bedarf eines zweiten Einkommens zur Lebensunterhaltssicherung oder er beruhte auf dem 
Wunsch von Arbeitgebern, diese Form des Berufseinstiegs zu wählen, dem eine Vollzeiteinstel-
lung folgte. Hier zeigt sich deutlich, wie stark eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen und 
Bleibeberechtigten von den politischen Rahmenbedingungen abhängig war und ist. 
 
In der dann erfolgten Verlängerung der Bleiberechtsregelung standen die Arbeitsaufnahme und 
das ausreichende Erwerbseinkommen weiterhin im Vordergrund, da die Lebensunterhaltsiche-
rung als eine der zentralen Integrationsleistungen gilt. Allerdings bot die zweite Laufzeit des Pro-
jekts MAMBA unter dem Eindruck der nicht mehr akut wirkungsmächtigen Frist die Möglichkeit, 
dass der Fokus vermehrt auf Berufsanpassung und Qualifizierung liegen konnte. Vermittlungs-
hemmnisse wie oftmals mangelnde Sprachkenntnisse und auch ein niedriger Bildungsstand so-
wie mangelnde Sozialkontakte, konnten somit erfolgreich abgebaut werden. 
Auch zu freien Regeleinrichtungen, zur Arbeitsvermittlung und Bildungseinrichtungen hatte die 
Zielgruppe zuvor keinen oder erschwerten Zugang.  
 
Die lokale Netzwerkarbeit, die durch die ESF Förderung ermöglicht wurde, ist ein hilfreiches und 
nachhaltiges Instrument, diese notwendige gesells chaftliche Entwicklung zu begleiten. Die Zu-
sammenarbeit erfahrener Flüchtlingssozialarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen, Jobcenter 
und anderen Akteuren hat durch Informationsaustausch, Qualifizierungen der Träger und ge-
meinsame Öffentlichkeitsarbeit die Öffnung dieser Regeleinrichtungen für Flüchtlinge sowie

15 
 
Migrantinnen und Migranten effektiv und nachhaltig beginnen lassen und wird sich weiter entwi-
ckeln.  
 
Der Erfolg der Netzwerkarbeit liegt unstreitig in den verschiedenen Kompetenzen der Projekt-
partner, die gemeinsam neue Wege gehen und dadurch von einander lernen. Als erfolgreich ist 
die zunehmende Akzeptanz auf der Arbeitgeberseite hervorzuheben. Die rechtlichen Rahmenbe-
dingungen aber sind Dreh- und Angelpunkt des Erfolges dieser Netzwerkarbeit. Ohne z.B. die 
Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung im Dezember 2009 wäre die weitere Arbeit von 
MAMBA wesentlich erschwert worden, da die Frage der Lebensunterhaltssicherung durch die 
Frage der Aufenthaltssicherung verdrängt worden wäre.  
 
Als weiterhin wirksames Hemmnis erweist sich, dass das Nachholen eines Schulabschlusses 
z.B. nicht als Ausnahme von der geforderten Lebensunterhaltssicherung gilt, obwohl es eine 
Ausnahmeregelung in § 104a Abs. 6 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz gibt, die eine Verlängerung der Auf-
enthaltserlaubnis ohne Lebensunterhaltssicherung ermöglicht, allerdings nur bei Menschen, die 
sich als Auszubildende in einem anerkannten Lehrberuf oder in staatlich geförderten Berufsvor-
bereitungsmaßnahmen befinden. Den oftmals f ehlenden Hauptschulabschluss nachzuholen, ist 
bei nicht mehr ganz jungen Menschen somit kein Aufenthaltsgrund und erschwert das Erreichen 
einer Qualifizierung, mit der dann eine lebensunterhaltssichernde Erwerbstätigkeit ermöglicht 
werden könnte. 
 
Wie die Arbeit von MAMBA und damit die Sicherung des Aufenthalts der von Abschiebung be-
drohten Flüchtlinge weiter geht, hängt zu diesem Zeitpunkt erneut von den rechtlichen Rahmen-
bedingungen ab.  
Der zum 1. Juli 2011 eingeführte § 25a des Aufenthaltsgesetzes bietet Jugendlichen und Heran-
wachsenden unter bestimmten Bedingungen eine Bleiberechtsperspektive, die insbesondere 
dann greift, wenn erfolgreicher Schulbesuch vorliegt bzw. vorgelegen hat. Aufenthaltsrechtlich 
kritisch ist dabei aber die „Rest“familie, die nur unter sehr restriktiven Vorgaben ebenfalls be-
günstigt werden kann. Das Auslaufen der Bleiberechtsregelung zum Ende 2011 und die derzeit 
bestehenden Unklarheiten, ob und unter welchen Bedingungen entweder der Gesetzgeber oder 
die Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder eine weitere Verlängerung beschließen 
werden, haben Auswirkungen auf die Lebenssituation ganzer Familien. 
 
4.1.3 Zahlenmäßige Ergebnisse 
 
Zum Projektende (Ende 2010) wurden insgesamt 282 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht. 
Davon konnten 139 Personen in Arbeit vermittelt werden, 9 Personen in Ausbildung und zwei in 
der Existenzgründung nachhaltig unterstützt werden.  
In der mittlerweile zweiten Förderperiode (2010-2013) werden bislang 170 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer beraten. Über 50 Personen wurden innerhalb der zweiten Laufzeit erfolgreich in Ar-
beit vermittelt. Besonders hilfreich erweist sich bei der Akquise von neuen Klientinnen und Klien-
ten, die im SGB II-Bezug sind, dass das Jobcente r Münster nun als operativer Partner im Netz-
werk mitarbeitet.  
 
 
4.1.4 Die Kooperation mit den strategischen Projektpartnern 
 
Erfreulich ist der Auf- und Ausbau der strategischen Partnerschaften mit verschiedenen städti-
schen Institutionen sowie kirchlichen und anderen Trägern. Die unterschiedlichen Unterstüt-
zungsangebote der strategischen Netzwerkpartner wurden durch die Teilprojekte aufgenommen 
und in das Netzwerk zur Betreuung und Beratung aufgenommen. Außerdem konnte über die 
Netzwerkarbeit eine breite Bekanntschaft und Akzeptanz des Projekts erreicht werden. Diese 
wiederum gaben dem Projekt MAMBA auch die notwendige politische Unterstützung bei den 
2009 durch den Rat beschlossenen Resolutionen für eine Verlängerung des Bleiberechts. Die 
schließlich verlängerte Bleiberechtsregelung löste jedoch nicht die bestehende Stichtagsproble-

16 
 
matik der gesetzlichen Altfallregelung für das Einreisedatum (6 bzw. 8 Jahre zum 1. Juli 2007 ) 
und sie sollte am 31.12.2011 enden. Die offene Frage für viele Teilnehmenden bei MAMBA ist 
nun: Wie geht es weiter mit denjenigen, die an der Aufenthaltserlaubnisverlängerung scheitern? 
Hiermit ist die Arbeit des Netzwerks MAMBA nun erneut massiv konfrontiert. Zumal wegen der 
Stichtagsregelung mit der Verlängerung auch keine neuen, inzwischen schon wieder langjährig 
geduldeten Flüchtlinge in das Programm aufgenommen werden konnten. 
 
Die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ohne eine Stich-
tagsregelung (§ 25a Aufenthaltsgesetz) ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sie ist 
aber nicht die Lösung für diejenigen, die die engen Kriterien nicht erfüllen. Es braucht nach wie 
vor eine stichtagsfreie allgemeine Bleiberechtsregelung, die auch humanitäre Lösungen ermög-
licht. Die Aufgabe von MAMBA liegt in Zukunft auf der klaren Darstellung der Fakten, um Argu-
mente liefern zu können, die rechtlichen Rahmenbedingungen stärker an die Gegebenheiten der 
Flüchtlinge in der Kommune anzupassen.  
 
5.1. Illegal in Münster lebende Flüchtlinge  
 
Das Amt für Ausländerangelegenheiten muss den illegalen Aufenthalt mit allen zur Verfügung 
stehenden gesetzlichen Mitteln beenden. Sobald ein illegaler Aufenthalt auffällt, ist dieser zu be-
enden oder ein vorübergehender Aufenthalt zu regeln. „Offizielle“ Zahlen über den Umfang illega-
len Aufenthalts in Münster liegen folglich nicht vor.  
 
Bisher besteht die Übermittlungspflicht an das Amt für Ausländerangelegenheiten oder die Poli-
zei, wenn erkannt wird, dass sich ein Kind ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder eine Duldung 
in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen aufhält. Der Bundestag hat einen Änderungsantrag 
der Regierungskoalition aufgenommen. Demnach sollen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen 
von der Übermittlungspflicht gemäß § 87 Aufenthaltsgesetz ausgenommen werden. Dies bedeu-
tet, dass das Personal in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Kinder ohne Papiere nicht mehr 
den Behörden melden müssen, ohne sich strafbar zu machen. Der Wegfall der Übermittlungs-
pflicht für Schulen und Kindertagesstätten im Aufenthaltsgesetz hilft diesen Kindern, ihr Men-
schenrecht auf Bildung wahrnehmen zu können.  
 
Im Bundesrat wird noch einmal über den Gesetzentwurf verhandelt (Stand September 2011). Die 
Regelung ist noch nicht in Kraft.   
 
 
I. V.  
 
 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtrat  
 
 
Anlagen: 4

Beratungsverlauf (3)

23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2011 Integrationsrat
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Windthorststraße 7
  • Böttcherstraße 3
  • Dülmener Straße 53
  • Grevener Straße 217
  • Theißingstraße 17
  • Von-Esmarch-Straße 12
  • Trauttmansdorffstraße
  • Hobbeltstraße
  • Warendorfer Straße
  • Dammstraße
  • Hafenstraße
  • Nordkirchenweg 48
  • York-Ring 23
  • Inselbogen
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 55
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Platz des Westfälischen Friedens
  • Hoppengarten 50
  • Maikottenweg
  • Waltruper Weg
  • Im Sundern 61

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0570/2011
Typ
Vorlagen
Datum
05.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37