V/0570/2011
Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011
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AnfrageFrauHasenjürgenFragenkatalog
6254 Zeichen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Grünen wünschen sich einen ausführlichen Bericht über den Stand der Situation von Flüchtlingen in Münster im Sozialausschuss und im Integrationsrat. Münster ist mit Recht stolz auf ein Konzept, das eine eher dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in kleinen Wohneinheiten anstrebt. Auch Resolutionen des Rates, die sich eindeutig gegen die Abschiebung von lang hier lebenden Flüchtlingen, zuletzt von Roma aus dem Kosovo, richten, sprechen für eine Haltung im Sinne der Menschenrechte. Doch damit sind die Probleme, mit denen Flüchtlinge zu kämpfen haben, noch nicht ausgestanden, teils zeigen sich auch neue Problemlagen: Seit 2010 steigen die Flüchtlingszahlen im Vergleich zu den vergangenen Jahren wieder leicht an; uns erreichen zunehmend Beschwerden bezüglich der Unterkünfte von Flüchtlingen; auch das Problem von Abschiebungen ist nicht gelöst – etliche lang in Münster wohnende Flüchtlinge leben weiterhin unter dem Damoklesschwert, jederzeit ihre neue Heimat wieder verlassen zu müssen. Es wird u. E. Zeit zu fragen, in wie fern das Münsteraner Flüchtlingskonzept tatsächlich stetig umgesetzt wird. Wie ist der Stand heute, was muss noch getan werden? Wir bitten darum, in dem Bericht auf folgende Fragen einzugehen: Flüchtlinge allgemein - Wie viele Flüchtlinge aus welchen Ländern und mit welchem Status wohnen derzeit seit wie vielen Jahren in Münster? Flüchtlinge in Übergangseinrichtungen - Wie viele Flüchtlinge wohnen in welchen Übergangseinrichtungen? - Wieso sind die Chancen für Flüchtlinge, eine private Wohnung zu finden, relativ gering (vgl. Geschäftsbericht Sozialamt 2010, 73)? Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion @muenster.de www.gruene-muenster.de Dr. Brigitte Hasenjürgen Ratsmitglied hasenjuergen@ gruene-muenster.de Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Windthorststr. 7 48143 Münster Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe per Mail: lewe@stadt-muenster.de Flüchtlinge in Münster – zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts 07.07.2011 Was unternimmt die Stadt, sie dabei zu unterstützen? Wie sind diese Chancen im Vergleich zu anderen Städten in NRW? - Wie ist zurzeit der Zustand der Übergangseinrichtungen? Welche Standards haben die einzelnen Häuser entlang bundesweiter gängiger Wohn- und Baurichtlinien? - Welche Übergangseinrichtungen sollen wann saniert, welche abgerissen werden? - Welche Erfahrungen werden mit den Neubauten für Flüchtlinge seitens der Stadt gemacht? Gibt es Zufriedenheitsumfragen unter den Flüchtlingen? - In wie weit werden die Flüchtlinge zurzeit von Sozialarbeiter*innen oder anderen professionellen Kräften unterstützt? Wie viele Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit und anderer Berufe arbeiten wie lange für wie viele an welchem Standort? - In wie weit wird das Flüchtlingskonzept der Stadt Münster aktiv Schritt für Schritt weiter umgesetzt? Welche Schritte sind in den letzten drei Jahren gegangen worden? Welche sollen in den nächsten drei Jahren gegangen werden? Wie zeigt sich, dass das Konzept weiter lebendig bleibt? Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsfamilien - Wie haben die Flüchtlinge – insbesondere die Kinder und Jugendlichen – teil an öffentlichen Gütern: über den Münsterpass? über das BuT? - Wie mobil sind Flüchtlingskinder, aus entfernter gelegenen Übergangseinrichtungen auch nachmittags an Freizeitaktivitäten in der Stadt teilzunehmen? (Taxis befördern die Schulkinder z. B. aus Sundern 61 zur Schule, nachmittags sind sie jedoch nicht mobil) Wie können Mängel behoben werden? - Welche Schultypen besuchen die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien? Wie viele besuchen eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen? Von Abschiebungen bedrohte Flüchtlinge - Welche (z.B. aus welchen Ländern) und wie viele Flüchtlinge sind in den letzten drei Jahren aus Münster abgeschoben worden?. - Welche und wie viele Flüchtlinge sind zurzeit von Abschiebung bedroht? - Wie viele Roma, Ashkali, Ägypter aus dem Kosovo sind zurzeit von Abschiebung bedroht bzw. wie viele haben Aussichten auf ein Bleiberecht? - Wie viele Roma, Ashkali, Ägypter aus den übrigen ehemaligen Kriegsgebieten des Balkan (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien…) sind zurzeit von A bschiebung bedroht? - Wieviele Kinder und Jugendliche befinden sich jeweils unter den von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen? - Was hat Mamba bislang erreicht, damit Flüchtlinge ein Bleiberecht erhalten? - Welche weiteren Anstrengungen unternimmt die Stadt zur Unterstützung der Flüchtlinge? Illegal lebende Flüchtlinge - Was weiß die Stadt über illegal in Münster lebende Flüchtlinge? - Inwieweit ist gesichert, dass die Kinder aus illegal in Münster lebenden Familien zur Kita und zur Schule gehen dürfen? - Inwieweit ist gesichert, dass alle illegal in Münster lebenden Menschen eine ärztliche Versorgung erhalten können? Städtische Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit Zur Erinnerung: Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung vom 16.2.2011 beschlossen, das Anliegen des Integrationsrates aufzugreifen, d. h. öffentlichkeitswirksam Solidarität zu zeigen und den Willen zu bekräftigen, keine in Münster lebenden Roma aus dem Kosovo abzuschieben. Das Presseamt der Stadt Münster hat daraufhin ein 3 qm großes Banner vor dem Stadthaus I mit dem Slogan „Münster appelliert: Keine Abschiebung von Minderheiten in den Kosovo. Bleiberecht für Roma in Deutschland!“ platziert. Dieses Banner haben die Grünen sehr begrüßt! - Warum ist das Banner nach kurzer Zeit wieder abgehängt worden? - Welche Maßnahmen plant die Stadt weiterhin, um den Beschluss des Rates vom Februar 2011 umzusetzen? Welche öffentlichkeitswirksame Maßnahme folgt auf das Banner? Wir sind gespannt auf einen informativen Bericht – voller Perspektiven, ganz im Sinne der Fortentwicklung der Einwanderungsstadt Münster. Kopien dieses Schreibens erhalten der Integrationsrat und die anderen Fraktionen/Parteien im Rat. Mit freundlichen Grüßen gez. Brigitte Hasenjürgen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Schulbesuchstatistikanlage
1571 Zeichen
Schulbesuch aus Flüchtlingseinrichtungen 2010/2011 (Anlage 2 )
Grundschule insgesamt: 35 Einrichtung
Bodelschwinghschule Manfred-von
Richthofen-Straße
Kappenberg-Schule Nordkirchenweg
Matthias-Claudius-Schule (Handorf) Im Sundern
Matthias-Claudius-Schule (Inselbogen) Nordkirchenwe g
Ludgerusschule (Albachten) Dülmenerstraße
Ludgerusschule (Hiltrup) Böttcherstraße
Thomas-Morus-Schule Hoppengarten
Hauptschule insgesamt: 54 Einrichtung
Fürstenbergschule 9 Manfred-von-Richthofen-
Straße/ und
Dammstraße/Hafenstraße
Geistschule 44 Böttcherstraße
“ Dülmenerstraße
“ Nordkirchenweg
“ Hoppengarten
“ Im Sundern
“ Dammstraße- keine
Flüchtlingseinrichtung
“ Grevenerstraße
Hauptschule Hiltrup Böttcherstraße
Realschule – ohne Angabe (Datenschutz) Einrichtung
Erich-Klausener-Schule Dammstraße keine
Flüchtlingseinrichtung
Förderschule insgesamt: 28 Einrichtung
Schwerpunkt Lernen insgesamt: 21
Albert-Schweitzer-Schule Hoppengarten
“ Nordkirchenweg
“ Dammstraße
“ Dülmener Straße
“ Manfred-von-
Richthofen-
Straße
Augustin Wibbelt-Schule Manfred-von-
Richthofen-
Straße/Dülmener
Straße
Johannisschule (Hiltrup) Dammstraße/
Hafenstraße
Uppenbergschule Hoppengarten
Schwerpunkt körperliche & motorische Entwicklung
- keine Angabe (Datenschutz)
Regenbogenschule Hafenstraße
Schwerpunkt geistige Entwicklung insgesamt: 6
Papst-Johannes-Schule Dülmener
Straße/Hoppen-
garten/Manfred-
von-Richthofen-
Straße/Nordkir-
chenweg/
Im Sundern
SprechstundenSozialdienstfürFlüchtlinge
2479 Zeichen
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Montag 10.00 – 12.00
Mittwoch 10.00 – 12.00
Freitag
10.00 – 12.00
Jeden 1. Dienstag im Monat ab 20.00
und nach Vereinbarung
Montag 09:30-11:30
Mittwoch 14:00-16:00
H: H. Brüggemann
Montag 10:00 – 12:00
Montag 09:30-12:00
Mittwoch 09:30-12:00
H: H. Hatam
Mittwoch 10:00 – 12:00
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09:00-12:30
H: H. Brüggemann
Freitag 10:00 – 12:00
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Montag 13:00-16:00
Hr.Koch
Montag 13:00 – 15:00
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Montag 14:00-16:00
Donnerstag 08:30-11:30
H: H. Hatam
Freitag 9:30 – 11:00
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Mittwoch 13:30-16:00
Freitag 09:00-12:00
Hr. Koch
Mittwoch 13:00 – 15:00
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Donnerstag 15.00 – 17.30
H. H. Müller
Mittwoch 9:00 – 10:00
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Donnerstag 13:00-16:00
Hr Hatam
Donnerstag 13:00 – 15:00
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Montag 09.00-12:00
Donnerstag 14:00-16:30
H: H. Müller
Montag 9:00 – 10:00
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Montag 14:00-16:00
H: H. Brüggemann
Montag 1400 – 16:00
#!$-#&'. 0
1. u. 3. Mittwoch im Monat
10.00 – 12.00
2. u. 4. Mittwoch im Monat
10.00 – 12.00
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1. u. 3. Donnerstag im Monat
10.00 – 12.00
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2. u. 4. Donnerstag im Monat
10.00 – 12.00
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2. u. 4. Mittwoch im Monat
14:00-16:00
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Montag 09:00-12:00
Mittwoch 09:00-12:00
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Montag 14:00-16:00
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''
Dienstag 14:00-16:00
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Mittwoch 14:00-16:00
0
siehe Damm-/Hafenstraße
Donnerstag 14:00-16:00
Freitag 09:00-12:00
BetreuungsleistungenfürFlüchtlinge
1209 Zeichen
Betreuungsleistungen für Flüchtlinge (Anlage 3) Träger/Institution Personalstellen bzw. Kosten/ Höhe des Zuschusses Sozialamt der Stadt Münster – Kosten für die Sozialarbeit in den Städtischen Einrichtungen 4 Stellen (Vollzeitäquivalente) Christlicher Verein Junger Menschen e. V. – Betreuung einer Flüchtlingseinrichtung in der Böttcherstraße Zuschuss 36.000 € Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. – Beratung von Flüchtlingen, Wohn- und Arbeitsvermittlung Zuschuss: 80.000€ Jugendausbildungszentrum JAZ Zuschuss: 6.800 € Initiativen in Flüchtlingseinrichtungen Förderansatz insgesamt: 18.400 € Budgetverantwortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: Gesamtsumme der Kinder- und Jugendarbeit in den Flüchtlingseinrichtungen davon Zuschüsse an Freie Träger Bunter Kinderverein e. V. und CVJM e. V. 25.280 € 59.580€ Darüber hinaus beraten und betreuen weitere Organisationen (z. B. Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Kaktus Münster e. V., Arbeitskreis International e. V.) im Rahmen ihrer Integrationsangebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte punktuell auch Flüchtlinge.
Berichtsvorlage
46701 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts / Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011
Beratungsfolge
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
30.11.2011 Integrationsrat Bericht
Bericht:
Einführung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am 14. Sep-
tember 2011 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011 die Verwal-
tung aufgefordert, einen umfassenden Bericht zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts
und zur Situation der Flüchtlinge vorzulegen. Der folgende Bericht orientiert sich an den formu-
lierten Fragen, ohne dies jedoch im Wege eines Antwortkatalogs zu tun. Diese Vorlage entstand
durch Zuarbeit folgender Stellen: Amt für Ausländerangelegenheiten, Amt für Immobilienmana-
gement, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Stadtentwicklung, -planung, Ver-
kehrsplanung, Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten, Presse-
und Informationsamt, Projektbereich MAMBA und dem Sozialamt der Stadt Münster. Das Flücht-
lingskonzept ist ein Teil der Umsetzung des Leitbildes Migration und Integration Münster. Der
Demografiecheck wird innerhalb des Konzeptes berücksichtigt, beispielsweise im Wohnkonzept
(im Bereich barrierefreie Wohneinheiten) oder auch in den Angeboten zu geschlechtsspezifi-
schen Sprachkursen.
Die zu beantwortenden Fragen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) beziehen sich
auf die Zielgruppe „Flüchtlinge“. Zunächst eine Einführung, wie die Begrifflichkeiten verstanden
werden.
Flüchtlinge
Anerkannte Flüchtlinge sind Menschen mit Migrationsvorgeschichte, die asylberechtigt sind, d.h.
eine Anerkennung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention haben, oder durch eine Gruppen-
entscheidung (z. B. als Boatpeople) aufgenommen wurden. Unter diese Definition fallen auch
Vorlagen-Nr.:
V/0570/2011
Auskunft erteilt:
Frau Jostameling
Ruf:
492 70 55
E-Mail:
Jostameling@stadt-muenster.de
Datum:
31.10.2011
Öffentliche Berichtsvorlage
2
Personen, die seit 1989 als jüdische Zuwanderer aus Osteuropa zugewiesen wurden. Laut Aus-
länderzentralregister waren dies zum Stichtag 31.12.2010 819 Menschen.
Menschen mit abgelehnten Asylanträgen, die im Rahmen der Altfallregelung oder als Einzelfall-
entscheidung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, fallen im rechtlichen Sinne nicht unter
den Flüchtlingsbegriff. Auch Personen mit einer Duldung werden rechtlich nicht als Flüchtlinge
erfasst. Eine Duldung zu haben, bedeutet lediglich, dass die Abschiebung ausgesetzt ist.
Im allgemeinen Sprachgebrauch und im Sinne eines erweiterten Flüchtlingsbegriffs (seit Vorlage
731/2000) und bestimmt auch im Sinne des Fragenkatalogs werden diese Personen im Weiteren
auch als Flüchtlinge erfasst. Dies waren am 31.12.2010 1.417 Personen.
Von ihnen hatten am Stichtag 31.12.2010 295 Personen eine Niederlassungserlaubnis.
Eine nähere Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten, Alter und Aufenthaltsdauer ist auf-
grund des vorhandenen Datenmaterials nur mit besonderem personellen Aufwand möglich. Hier-
für reichen die Kapazitäten der Fachverwaltung nicht.
In Münster gab es immer Zuzugswellen von ver schiedenen Flüchtlingsgruppen, wie beispielswei-
se die Boatpeople aus Vietnam, Flüchtlinge aus Pakistan, aus Sri Lanka etc. Viele von ihnen sind
bereits eingebürgert oder haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. In Münster lebten am
Stichtag 31.12.2010 59.713 Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Menschen mit Migrations-
vorgeschichte sind beispielsweise neben Flüchtlingen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten,
ausländische Studierende, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Stichtag 31.12.2010
11.725 Personen) und Eingebürgerte, die einen nicht-deutschen Geburtsort haben (Stichtag
31.12.2010 10.831 Personen).
1.1.1 Flüchtlinge in Übergangseinrichtungen
Die Erstunterbringung von Flüchtlingen innerhalb der Kommune ist gesetzlich geregelt:
§ 53 Asylverfahrensgesetz -Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften-
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I, S.1361) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom
29. Oktober 1997 (BGBl. I, S.2584)
(1) „Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet
sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsun-
terkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch
Belange des Ausländers zu berücksichtigen.
2) Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet, wenn das Bun-
desamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt
zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, sofern
durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentli-
chen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. Das gleiche gilt, wenn das Bundesamt
oder ein Gericht festgestellt hat, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Auslän-
dergesetzes vorliegen. In den Fällen
der Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für
den Ehegatten und die minderjährigen Kinder des Ausländers.
(3) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.“
Die Stadt Münster nimmt Flüchtlinge bei ihrer Erstvorsprache in Münster zunächst in Gemein-
schaftsunterkünften auf, die als städtische Wohnheime für Flüchtlinge oder auch als Über-
gangseinrichtungen bezeichnet werden. Die Unterbringung in den städtischen Wohnheimen ist
sinnvoll, da die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die ersten Schritte der Integration und eine
3
kulturelle Orientierung begleiten können. Flüchtlinge, die aus anderen Ländern nach Münster
migrieren, haben teilweise keine oder nur wenig Kenntnisse über Ämterzuständigkeiten, das Ge-
sundheitssystem u. a.
Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet gemäß § 53 Abs. 2 Asyl-
verfahrensgesetz, wenn das Bundesamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder
ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel einge-
legt worden ist, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und
der öffentlichen Hand dadurch keine Mehrkosten entstehen. Das Gleiche gilt, wenn das Bundes-
amt oder ein Gericht einem Ausländer die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat. In den Fällen der
Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für Ehegatten und die minderjährigen Kinder des
Ausländers.
1.2.1 Die Betreuung in den städtischen Wohnheimen
Für die Betreuung der Flüchtlinge in den städtischen Wohnheimen stehen gemäß Dienstvertei-
lungsplan 4 vollzeitäquivalente Stellen zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 3 Stellen Sozialar-
beiterinnen und Sozialarbeiter und 1 Sachbearbeitungs-Stelle „Koordinierung von Kindergarten-,
Schul- und Ausbildungsangelegenheiten von Flüchtlings kindern“. Für die Gestaltung und Koordi-
nierung der Freizeitaktivitäten in den Übergangseinrichtungen ist eine Fachkraft des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien tätig.
Für die durch den Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) e. V. betreute Einrichtung an der
Böttcherstr. 3 wurde bei Inbetriebnahme ein Vertrag mit dem CVJM geschlossen. Danach stellt
der Verein die sozialarbeiterische Betreuung nach den städtischen Standards sicher und erhält
dafür eine jährliche Vergütung/Auslagenersatz.
Die Zuständigkeiten, Sprechzeiten und Spezialaufgaben des Sozialdienstes für Flüchtlinge sind
in der Anlage 1 aufgeführt.
Unterstützt wird die Arbeit der Hauptamtlichen durch eine Vielzahl von Ehrenamtlichen, die durch
die Anbindung an einen Träger, eine Kirchengemeinde oder einen Verein im Stadtteil, in den
Wohnheimen intensiv die Integration der Flüc htlinge begleiten. Sie organisieren Frauengruppen,
Sprachkurse und unterstützen Flüchtlingskinder bei ihren Hausaufgaben. Die Koordinierungsstel-
le für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten wirbt ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme
einer neuen Flüchtlingseinrichtung aktiv Ehrenamtliche, die den Integrationsprozess der Men-
schen begleiten. Die in den städtischen Wohnheimen tätigen Ehrenamtlichen bewirken maßgeb-
lich eine Akzeptanz der Flüchtlinge im Stadtteil. Ohne ihre intensive Begleitung des Integrations-
prozesses könnte das Flüchtlingskonzept nicht so erfolgreich umgesetzt werden.
Problematisch im Themenfeld Sprachbildung ist, dass Menschen, die keinen dauerhaften Auf-
enthaltsstatus innerhalb der Kommune haben, keine Kostenerstattung für die Integrationskurse
des Bundes erhalten. Da die Betroffenen die Kosten für die Integrationskurse aus ihren Asylbe-
werberleistungsbezügen nicht tragen können, nahmen sie in der Vergangenheit oft überhaupt
nicht an Sprachkursen teil. Die Politik in Münster, insbesondere die Ortspolitik, hat gefordert,
dass alle in Münster lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer in Münster, in
der Lage sein sollen, sich mit basalen Sprachkenntnissen zu verständigen. Die Koordinierungs-
stelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten organisiert seit 2005 Sprach- und Orien-
tierungskurse. Durchgeführt werden die Kurse von einem hauptamtlichen Träger in Kooperation
mit Ehrenamtlichen und/ oder Studentinnen und Studenten. 2011 wird vor Ort in drei Flüchtlings-
einrichtungen unterrichtet. In einer Flüchtlingseinrichtung gibt es parallel zum geschlechtsdiffe-
renzierten Sprachunterricht auch ein Kinderbetreuungsangebot. Ein Lehrer bietet darüber hinaus
ehrenamtlich einmal wöchentlich mit Schülerinnen und Schülern von zwei Münsteraner Gymna-
4
sien einen Kurs zur Alphabetisierung an. Die Schülerinnen und Schüler unterrichten sehr effektiv
und engagiert in einer 1:1 Betreuung die Flüchtlinge.
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge (Stand Juli 2011)
Anschrift des Wohnhei-
mes
Platz-
kapazi-
tät
Nutzungsdauer Baulicher
Zustand
Bele-
gung
(An-
zahl)
Betreu-
ungsper-
sonal
* Böttcherstr. 3 48 Mietvertrag
bis 2019
gut 43 CVJM
* Dülmener Str. 53 – 55 50 Mietvertrag bis
2018
gut 42 städtisch
* Friedrich-Ebert-Str- 1 0 Eigentum
unbestimmt
Renov. 8/11 0 städtisch
* Grevener Str. 217 40 Eigentum
2018
renov. be-
dürftig
20 städtisch
* Hoppengarten 50 Mietvertrag bis
2016
gut 50 städtisch
* Im Sundern 61 50 Mietvertrag bis
2027
gut 46 städtisch
* Manfred-von-Richthofen-
Str. 55/57
64 Erbpacht bis
2011
Aufgabe
12/11 ab-
gängig
42 städtisch
* Nordkirchenweg 48/50 50 Mietvertrag
2019
gut 48 städtisch
* Theißingstr. 17 38 Mietvertrag
unbestimmt
gut 26 städtisch
* York-Ring 23 68 Eigentum
5/2011
Aufgabe
12/11
39 städtisch
* städtisch Wohnungen
(Hafen-Dammstr.)
38 Eigentum
unbestimmt
renov. be-
dürftig
38 städtisch
496 394 städtisch
Von-Esmarch-Str. 12
(Kontingentfl.)
29 Mietvertrag
unbest.
gut 22 städ-
tisch und
Jüdische
Kultus-
gemeinde
Gesamt : 525 416
Mit Stand 27.07.2011 sind in den städtischen Übergangseinrichtungen und Wohnungen die Ka-
pazitäten von 525 Plätzen insgesamt zu 80 % belegt. Die Vollbelegung der neuen Einrichtungen
(bezeichnet mit gutem baulichen Zustand) ist bei 85 % erreicht und bei den sonstigen Unterkünf-
ten bei 80%er Belegung. Zu berücksichtigen sind soziale Aspekte wie Familienzusammengehö-
rigkeit- und -größe und die Kompatibilität von Ethnien. Die Unterbringung nähert sich somit der
Vollbelegung. Die in der Von-Esmarch-Straße wohnenden Kontingentflüchtlinge sind überwie-
gend ältere Menschen. Die Einrichtung hat barrierefreie Zugänge der Wohneinheiten und Badbe-
reiche. In den neuen Flüchtlingseinrichtungen ist eine Wohneinheit jeweils barrierefrei.
5
1.2.2 Externe Träger in der Betreuung
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) bietet seit 1979
Beratung und Betreuung für Menschen mit Migrationsvorgeschichte, insbesondere Flüchtlinge,
an. Darüber hinaus verfolgt der Verein das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Prob-
leme der Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu schaffen. Die Stadt Münster fördert die
GGUA seit 1992. Nach der aktuell geltenden Leistungsvereinbarung erhält die GGUA einen jähr-
lichen Zuschuss in Höhe von 80.000,- €.
Zu den Angeboten der GGUA gehören die Einzelfallberatung in Asyl- und Aufenthaltsfragen,
Gruppenangebote im Bildungs-, Begegnungs- und Freizeitbereich, besondere Angebote für Kin-
der und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte als freier Träger der Jugendhilfe, Fortbildungs-
und Qualifizierungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Hilfen zur Integration und die klien-
tenorientierte Interessenvertretung.
Auch das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH, das sich seit 2009 in Trägerschaft des Cari-
tasverbandes für die Stadt Münster e.V. befindet, erhält jährlich einen Zuschuss in Höhe von
6.800,- € für die Beratung von Flüchtlingen. Zum Leistungsangebot gehören neben der Einzel-
fallberatung (insbesondere im Hinblick auf Asyl- und Aufenthaltsfragen) auch Gruppenangebote
zu unterschiedlichen Themen (z.B. die Initiierung von Alphabetisierungskursen).
1.3 Versorgung der Flüchtlinge mit privatem Wohnraum
Mit Ratsvorlage 1322/97 hat der Rat die Regelung zum Auszug von Flüchtlingen aus den städti-
schen Wohnheimen konkretisiert.
Das in § 53 Asylverfahrensgesetz eingeräumte Ermessen, wann Auszugsmöglichkeiten beste-
hen, wird im Regelfall wie folgt ausgeübt:
- Flüchtlingsfamilien, die sich länger als ein Jahr ununterbrochen in einer Über-
gangseinrichtung der Stadt Münster aufhalten, sowie
- kinderlosen Ehepaaren und Alleinstehenden, die sich länger als 2 Jahre ununter-
brochen in einer Übergangseinrichtung der Stadt Münster aufhalten,
soll der Umzug in Privatwohnungen bei Übernahm e der sozialhilferechtlich angemessenen Miet-
kosten erlaubt werden, wenn durch die Wahl des Wohnortes Quartiere mit besonderer Belastung
nicht zusätzlich belastet werden.
Diese Verfügung wird in der Praxis so angewandt, dass bei Anmietung von Wohnraum in den
Gebieten mit bereits bestehenden besonderen sozialen Aufgaben die Übernahme und Zahlung
der Unterkunftskosten versagt wird. Diese Regelung wird seitens des Sozialamtes strikt beachtet;
Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen.
Der Wohnungsmarkt in Münster macht es allerdings Flüchtlingen schwer, angemessenen und
bezahlbaren Wohnraum zu beziehen.
Das Angebot an preisgünstigem Wohnraum besonders für Großfamilien ist sehr begrenzt. Auch
der geförderte Wohnraum und Wohnungen mit Belegungs-/Vorschlagsrecht der Stadt Münster
seitens des Amtes für Wohnungswesen sind begrenzt. Angebot und Nachfrage stehen in keinem
ausgeglichenen Verhältnis.
Zur Erhöhung der Chancen, eine adäquate Wohnung zu finden, ist die Zusammenarbeit von Äm-
tern, Wohnungsvermittlern und -suchenden unerlässlich. Hierzu hat die Verwaltung im Sozial-
6
dienst für Flüchtlinge ein Konzept zum Auszugsmanagement für Flüchtlinge aus Übergangs-
wohnheimen entwickelt.
Das Konzept sieht vor, dass der Sozialdienst analog zum ehemaligen Lotsenprojekt für Spätaus-
siedlerinnen und Spätaussiedler Bearbeitungsbögen erstellt, verteilt und im Umgang damit anlei-
tet. Das Auszugsmanagement dient der Kontrolle der verbindlichen, systematischen Anleitung,
der Beratung und Motivation für die Wohnungssuche sowie der Ausschöpfung aller den Woh-
nungsbezug fördernden materiellen Hilfen und Dienstleistungen. Ein Laufzettel definiert eine Rei-
henfolge von Stationen und Tätigkeiten, die innerhalb vorgegebener Fristen aufzusuchen bzw. zu
erledigen sind. Die Erledigung der jeweiligen Aktivität wird durch den Sozialdienst begleitet. Der
Sozialdienst koordiniert die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, sammelt alle Fallinfor-
mationen und leitet sie im erforderlichen Umfang weiter. Er gibt ggf. Hintergrundinformationen zu
der zu vermittelnden Familie und ist Ansprechpartner bei Komplikationen im Zusammenhang mit
der Vermittlung sowie Anlauf- und Verteilerstelle für alle Prozessbeteiligten.
Die beschriebenen Ansätze zur Verbesserung der Wohnungsvermittlung greifen nur ansatzwei-
se, da insgesamt geeigneter Wohnraum in ausreichendem Maße in Münster nicht zur Verfügung
steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage V/0363/2010 „Anpassung des städti-
schen Belegungsmanagements zur Unterstützung Wohnungssuchender“ hingewiesen.
Konzepte oder Daten zum Auszugsmanagement seitens anderer Städte in NRW liegen hier nicht
vor, deshalb kann ein Vergleich an dieser Stelle nicht gezogen werden.
1.4 Zustand der städtischen Wohnheime
1.4.1 Allgemeine Informationen
Der Zustand der Münsterschen Übergangseinrichtungen ist überwiegend gut; renovierungsbe-
dürftige Einrichtungen werden entweder kurzfristig aufgegeben (Manfred-von-Richthofen-Straße,
York-Ring) oder die Arbeiten zur Instandsetzung sind beauftragt (Grevener Straße, Friedrich-
Ebert-Straße).
Die Standards der Einrichtungen bewegen sich (abhängig vom Errichtungszeitpunkt) auf dem
Niveau des Sozialen Wohnungsbaus. Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits im Jahr 2003
als Ergänzung zum Ratsbeschluss 817/01 in ihren "Baustandards für die Errichtung von Flücht-
lingseinrichtungen im Stadtgebiet Münster" detaillierte Vorgaben hinsichtlich Ausstattung, zu ver-
wendender Materialien etc. erarbeitet.
Grundsätzlich werden/wurden die Einrichtungen entsprechend der jeweils gültigen Bauordnung
NRW geplant, genehmigt und errichtet.
In der Belegungsübersicht ist der aktuelle bauliche Zustand der Übergangseinrichtungen ge-
kennzeichnet. Für die als renovierungsbedürfti g ausgewiesene Übergangseinrichtung Grevener
Str. 217 sind Mittel der Instandhaltung eingeplant. Die ebenfalls regelmäßig genutzten städti-
schen Wohnungen an der Hafen-/Dammstr. werden regelmäßig vor Neubelegung renoviert. Die
Gebäude für Wohnungslose an der Trauttmansdorffstraße werden ausschließlich von Familien
mit Migrationsvorgeschichte genutzt. Die Wohnungen entsprechen dem Standard des öffentli-
chen Wohnungsbaus der sechziger Jahre. Der Standort entspricht nicht dem Flüchtlingskonzept
und erschwert eine Integration. Der interfraktionelle Arbeitskreis Wohnungslosigkeit, der in Kürze
seine Arbeit aufnimmt, soll sich hiermit befassen.
7
1.4.2 Rückbau von städtischen Wohnheimen
Wie bereits ausgeführt, werden die städtischen Wohnheime Grevenerstr. 217 und Friedrich-
Ebert-Str. 1 ab August 2011 renoviert bzw. umgebaut. Die Übergangswohnheime Manfred-von-
Richthofen-Str.55/57 und York Ring 23 werden aufgegeben. Die Entwidmung durch die Bezirks-
regierung Münster ist für die Manfred-von-Richthofen-Straße bereits erfolgt. Die Einrichtung wird
vertragsgemäß geräumt und geschlossen.
1.4.3 Erfahrungen / Zufriedenheitsumfragen
Dadurch, dass es in den seit 2003 nach dem neuen Konzept gebauten Flüchtlingswohnheimen
keine Großküchen und keine Großsanitäranlagen für die Bewohnerinnen und Bewohner mehr
gibt, hat sich die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner erhöht. Jede Familie erhält
soweit möglich eine abgeschlossene Wohneinheit zur Verfügung gestellt. Pro Wohneinheit (für 8
Personen max. 10 Personen bei Großfamilien) gibt es ein Bad, ein WC und eine Küche. Jedes
Wohnheim hat einen Gemeinschaftsraum und einen Kinderbetreuungsraum.
Der Erhaltungsaufwand für diese Übergangseinrichtungen hat sich verringert. Die familiäre Un-
terbringung in separaten Wohneinheiten hat dazu geführt, dass die Verweildauer der dortigen
Bewohnerinnen und Bewohner gestiegen ist, d. h., dass sie bei bestehendem Auszugsrecht den-
noch freiwillig in der Einrichtung verbleiben. Daraus kann geschlossen werden, dass die Zufrie-
denheit mit der Unterbringung in den städtischen Wohnheimen neuen Typs relativ hoch ist. Dies
ist auch aus den Äußerungen der Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig herauszuhören.
Umfragen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialdienstes nicht durchge-
führt.
Auch gibt es nur noch wenig eingehende Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der
Flüchtlingsunterkünfte. Der CVJM e. V. in Hiltrup hat beispielsweise einen Beschwerdedienst für
die Anwohnerinnen und Anwohner des Flüchtlingswohnheims an der Böttcherstraße eingerichtet.
Ehrenamtliche stehen einmal wöchentlich in einer Sprechstunde „Rede und Antwort“ zur Situati-
on des Wohnheims und möglichen Problemen im Wohnumfeld. Sehr selten gab es dort bisher
Beschwerden seitens der Anwohnerschaft.
8
1.5 Umsetzung des Flüchtlingskonzeptes
Der Rat der Stadt Münster hat mit Vorlage 731/2000 zwölf neue Standorte für Flüchtlingsunter-
künfte beschlossen, die in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bedarf bebaut werden. Es wurden
bisher vier der 12 Standorte realisiert.
In den letzten 3 Jahren wurden bedarfsabhängig keine weiteren Einrichtungen in Betrieb ge-
nommen.
Bei gleichbleibenden Bedarfszahlen reichen die derzeitigen Kapazitäten aus, so dass kein kon-
kreter Bedarf an der Bebauung potentieller Standorte besteht. Sofern allerdings weitere beste-
hende Standorte entfallen oder sich massiv steigende Bedarfe ergeben, müssten entsprechende
Kapazitäten durch Umsetzung des Flüchtlingskonzeptes errichtet werden.
Nummer
im Plan
Bezirk Bezeichnung der zwölf neuen Standorte -
Entscheidung gemäß Vorlage 731/2000 Plätze
1 Münster-
West
Neubaugebiet Albachten-West - Neue Flüchtlingseinrichtung wur-
de gebaut
50
2 Münster-Ost Gelmer - Standort wird für den Bedarf vorgehalten
3 Münster-
Südost
Suchraum
4 Münster-Ost Handorf, Hobbeltstraße – Standort ist eingeplant und wird für den
Bedarf vorgehalten
5 Münster-
Hiltrup
Böttcherstraße 3 - Neue Flüchtlingseinrichtung wurde gebaut 48
6 Münster-Ost Maikottenweg – Standort wird bei der Wohngebietsentwicklung
berücksichtigt und für den Bedarf vorgehalten
7 Münster-
Hiltrup
Nordkirchenweg - Flüchtlingseinrichtung wurde gebaut 50
8 Münster-
West
Neubaugebiet Waltruper Weg – Standort wird für den Bedarf vor-
gehalten
9 Münster-
West
Neubaugebiet Roxel-Nord – Standort wird für den Bedarf vorgehal-
ten
10 Münster-
Nord
Sprakel – Standort wird für den Bedarf vorgehalten
11 Münster-
Mitte
Nord-West, Von-Esmarch-Straße – Gebäude wurde entsprechend
der neuen Standards umgebaut
29
12 Münster-
Südost
Neubaugebiet Wolbeck-Nord – Standort wird für den Bedarf vor-
gehalten
9
Die noch nicht realisierten und bereits fertiggestellten Einrichtungen
im Überblick
10
2.1 Kinder- und Jugendliche
2.1.1 Bildungs- und Teilhabepaket, Münster-Pass, Mitmachkinder
Kinder (unter 18 Jahren mit Migrationsvorgeschichte): 14104 32,28%
ohne Migrationsvorgeschichte 29589 67,72%
Kinder gesamt: 43693
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, -planung, Verkehrsplanung
Alle Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG) erhalten auch den Münster-Pass, der ihnen Vergünstigungen bei der In-
anspruchnahme einer Reihe von Angeboten in den Bereichen ÖPNV, Sport, Freizeit, Bildung und
Kultur eröffnet.
Für zusammen 140 Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz erhalten, hat das Sozialamt die im August 2011 fällige Leistung für den Schulbedarf (eine
Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets) von jeweils 70 € ausgezahlt; neben dieser Leistung,
die die Berechtigten ohne Antrag erhalten, wurden bis Ende August 2011 für 43 Kinder und Ju-
gendliche mit Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitere Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepaktes bewilligt. Alle Träger der Flüchtlingsarbeit wurden gebeten, mög-
lichst alle Berechtigten über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren, Leistungen für Bil-
dung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, und sie zu motivieren, in Sportvereinen mitzumachen
oder musisch-kulturelle Angebote wahrzunehmen. Über den Förderfonds Mitmachkinder der
kommunalen Stiftung Bürgerwaisenhaus können im Einzelfall die Leistungen aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket ergänzt werden.
2.1.2 Kinder- und Jugendarbeit in den städtischen Flüchtlingseinrich-
tungen
In den städtischen Flüchtlingseinrichtungen wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien, die freien Träger Bunter-Kinder-Verein e.V (BKV e.V.) und Christlicher Verein Junger
Menschen Münster soziale Gruppenarbeit für die Kinder- und Jugendlichen angeboten mit dem
Ziel
- altersgerechte Lern- und Erfahrungsmomente anzubieten
- Sozialverhalten einzuüben
- Konflikte sinnvoll lösen zu können
- Benachteiligungen auszugleichen
- integrationsfördernde Maßnahmen zu stützen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Jahre 2010 ein Betreuungsangebot in den
Einrichtungen Warendorfer Straße, Nordkirchenweg, Dülmener Straße, Grevener Straße und
den städtischen Wohnungen Hafen- und Dammstraße vorgehalten
Der Bunte Kinderverein e.V., der ehrenamtlich geführt wird, betreut die Kinder und Jugendlichen
in den Flüchtlingseinrichtungen Hoppengarten, Manfred-von-Richthofen-Str. und Im Sundern.
In den vergangenen Jahren hat der Lenkungskreis für die Integration von Flüchtlingen in Albach-
ten (LIFA) die Flüchtlinge im Wohnheim betreut. Die Kinder erhielten eine intensive 1:1 Betreu-
ung in der Hausaufgabenhilfe. LIFA hat im Sommer angekündigt, diese Arbeit zu beenden. Zur-
zeit werden durch die Verwaltung Gespräche, unter Beteiligung verbliebener Ehrenamtlicher und
weiterer Beteiligter, über eine Fortführung der Arbeit geführt.
11
Der Christliche Verein Junger Menschen wird für seine Kinder- und Jugendarbeit in der Flücht-
lingseinrichtung Böttcherstraße bezuschusst.
Die Ziele für die Kinder- und Jugendarbeit beinhalten, dass die jungen Menschen Angebote au-
ßerhalb der Flüchtlingseinrichtung kennenlernen, insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit in
den Stadtteilen, sowie Sport-, Kultur- und Freizeitangebote. Hier ist es selbstverständlich, dass
Busfahrkarten für die jungen Menschen im Rahmen der Gruppenarbeit bereitgestellt werden.
2.1.3 Mobilität von Flüchtlingskindern-/ Jugendlichen
Bei der Kinder- und Jugendarbeit in den Flüchtlingswohnheimen setzt sowohl der dort ehrenamt-
lich tätige Bunte-Kinder-Verein (beispielsweise: Im Sundern, Manfred-von-Richthofen-Straße und
Hoppengarten) wie auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Busfahrkarten ein, so
dass die Kinder an Aktivitäten außerhalb der Einrichtungen teilnehmen können. Besonders in den
Ferien finden viele Angebote außerhalb der städtischen Wohnheime statt.
Bei Flüchtlingen, die erst kurze Zeit in Münster leben, wie auch bei Kindern im Grundschulalter ist
die Flexibilität an Freizeitangeboten außerhalb de r Übergangseinrichtungen noch nicht stark aus-
geprägt. Kinder und Jugendliche, die schon länger in Münster leben, suchen eigenständig die
Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit auf.
2.1.4 Schulbesuch der Kinder und Jugendlichen aus Familien in den
städtischen Wohnheimen
Die Kinder und Jugendlichen aus den Übergangseinrichtungen besuchen zum Ende des Schul-
jahres 2010/2011 sieben Grundschulen, zwei Hauptschulen, eine Realschule, vier Förderschulen
Lernen, eine Förderschule körperliche und motorische Entwicklung sowie eine Förderschule mit
Schwerpunkt geistige Entwicklung.
Die Zuordnungen können der Anlage 2 entnommen werden. Durch kontinuierliche Betreuung und
Begleitung der zuständigen Mitarbeiterin des Sozialdienstes für Flüchtlinge und der guten Zu-
sammenarbeit mit den Schulen konnte erreicht werden, dass inzwischen alle Kinder in Schulen
angemeldet sind und nur noch sehr wenige den Schulbesuch unregelmäßig absolvieren, ver-
gleichbar Kindern ohne Migrationsvorgeschichte. Zum Vergleich: 1995 besuchten nur ca. 25 %
der Flüchtlingskinder regelmäßig Schulen in Münster. Ca. 50 % von ihnen besuchten nie und die
weiteren 25 % selten eine Schule. Daher wurde eine Stelle zur Erfüllung der Aufgabe „Schule
und Ausbildung“, eine Spezialaufgabe im Sozialdienst für Flüchtlinge (Vollzeitstelle), eingerichtet.
Auch die Einführung der Schulpflicht 2005 trug dazu bei, dem Schulbesuch einen neuen Stellen-
wert zu geben.
3.1. Abschiebungen
Von Abschiebung bedroht sind alle ausländischen Personen, die keinen Aufenthaltstitel haben
und nicht davon befreit sind. Das sind neben den unbekannten Personen, also denen, die keiner-
lei Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben, all diejenigen, bei denen rechtlich
abschließend geklärt ist, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht.
Diese Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig und von Abschiebung bedroht. In zahlreichen
Fällen wird aus bestimmten, im Aufenthaltsgesetzt näher geregelten Gründen die Abschiebung
vorübergehend ausgesetzt. Man spricht in diesen Fällen von Duldung.
12
3.1.1 Abschiebung in den letzten drei Jahren
In 2008 wurden auf Veranlassung der Ausländerbehörde Münster 48 Personen abgeschoben,
davon 4 ehemalige Asylbewerber aus Münster in die Länder Türkei, Äthiopien und China. In 2009
waren es 53 Personen, davon ein ehemaliger Asylbewerber. In 2010 wurden 59 Personen abge-
schoben, darunter 5 ehemalige Asylbewerber aus Münster, die in die Länder Albanien, Algerien,
Serbien und Tunesien abgeschoben wurden.
Die Zahlen machen deutlich, dass ehemalige Asylbewerber sehr selten unter den Abgeschobe-
nen sind. In der Hauptsache waren Personen betroffen, die wegen unerlaubten Aufenthalts fest-
genommen waren bzw. in der Justizvollzugsanstalt Münster ihre Straftat verbüßt haben. Von
denjenigen, die Strafhaft verbüßten, wurden 17 Personen in 2008, 22 in 2009 und 19 in 2010 auf
ausdrücklichen Wunsch abgeschoben, weil sie dadurch die vorzeitige Haftentlassung erreichen
konnten.
3.1.2 Aktuelle Bedrohung durch Abschiebung
Die politischen Gremien der Stadt Münster haben sich in den letzten Jahren wiederholt aktiv ge-
gen eine Abschiebung langjährig in Münster geduldeter Menschen und für ein Bleiberecht ausge-
sprochen. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2006 auf Anregung
des Ausländerbeirates eine Resolution verabschiedet, in der eine rechtssichere und damit huma-
nitäre Lösung des Bleiberechts für länger in Deutschland geduldete Flüchtlinge gefordert wurde.
In der Novembersitzung 2006 hat der Rat die Intention der Initiative des Ausländerbeirates erneut
aufgegriffen und die „Resolution – Hier geboren – hier zuhause: Münster für ein Bleiberecht für
langjährige hier lebende geduldete Menschen!“ beschlossen. Der damalige Oberbürgermeister,
Herr Dr. Berthold Tillmann, hat die Resolution des Rats an den Vorsitzenden der Innenminister-
konferenz, Herrn Staatsminister des Inneren des Freistaates Bayern, Dr. Günther Beckstein,
übermittelt. Die Innenministerkonferenz hat sich des Themas Bleiberecht angenommen und be-
schlossen, dass ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch wirtschaftlich
und sozial im Bundesgebiet integriert sind, ein Bleiberecht gewährt werden konnte. Diese Altfall-
regelung nach dem Ministererlass vom 17.11.2006 hatte Gültigkeit bis zum 01.07.2007. Der Er-
lass wurde abgelöst durch eine erstmals im Gesetz vereinbarte Bleiberechtsregelung (§§ 104 a
und b Aufenthaltsgesetz). Durch diese Regelungen konnte vielen längjährig in Münster lebenden
Menschen eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Unter vielen
Gesichtspunkten, nicht zuletzt wegen ihrer Stichtagsbezogenheit, begegnen diese Altfall- und
Bleiberechtsregelungen allerdings der Kritik. Im Jahr 2009 hat sich der Rat der Stadt Münster
mehrfach mit Resolutionen für Verbesserungen Bleiberecht ausgesprochen, so hat er auf Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in seiner Sitzung am 11.02.2009 Nachbesserungen bei
der damaligen Bleiberechtsregelung gefordert und sich auf Initiative des Ausländerbeirates in
seiner Sitzung am 30.09.2009 erneut für ein Bleiberecht langjährig in Münster geduldeter Men-
schen und gegen die Abschiebung von Roma in die Republik Kosovo eingesetzt. Der Rat hat die
Resolution einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen. Dies dokumentiert die hohe Bedeutung,
die der Rat der Stadt Münster einer dauerhaften humanitären Lösung beimisst.
Erneut beschloss der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 09. Juni 2010 auf Initiative des
Integrationsrates eine Resolution mit der Aufforderung an die Landesregierung in NRW sich aktiv
auf Bundesebene für ein Bleiberecht der in D eutschland lebenden Minderheiten aus dem Kosovo
einzusetzen und Abschiebungen in den Kosovo zu verhindern. Die Resolution ging inhaltlich wei-
ter als der Beschluss aus 2009.
Die Resolutionen ändern die Rechtslage nicht, werden aber im Rahmen des geltenden Rechts
als Richtlinie von der Ausländerbehörde beachtet.
Problematisch ist aus Sicht der Verwaltungspraxis, dass in einigen Fällen in den letzten Jahren
Betroffene oft vergeblich aufgefordert worden sind, Unterlagen und Begründungen für ihre indivi-
duelle Situation und Ausreiseunmöglichkeit einzureichen. Integrationsnachweise, welche die In-
13
tegration in das hiesige System dokumentieren, und die Vorlage der entsprechenden sonstigen
Unterlagen wird von den Betroffenen leider oft versäumt, so dass selbst eine großzügige Prü-
fung, wie vom Ministerium für Inneres und Ko mmunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit
Erlass vom September 2010 vorgegeben, nicht möglich ist.
Am 08.08.2011 waren 698 ausreisepflichtige Personen geduldet. Der weit überwiegende Teil
von ihnen ist in den vorausgegangenen Verfahren nicht als Asylberechtigte/Flüchtlinge anerkannt
worden.
Unter den Geduldeten befinden sich im Anschluss an die Balkankriege: 181 Kosovaren, 181 Ser-
ben (von denen viele eigentlich aus dem Kosovo stammen), 18 Mazedonier, 12 Personen aus
Bosnien, Montenegro und Kroatien.
Schätzungsweise 90 % dieser insgesamt 392 Personen sind den Roma und anderen Minderhei-
ten zuzurechnen (Volkszugehörigkeiten ergeben sich ausschließlich aus den Akten und sind kein
Bestandteil des Datensatzes).
Weitere 306 Personen mit Status einer Duldung verteilen sich über zahlreiche Länder und Gebie-
te. Zu ihnen gehören 25 Aserbeidschaner, 27 Libanesen, 16 Chinesen, 16 Iraner, 19 Iraker, 18
Türken, 13 Russen, 10 Armenier, 9 Georgier, 9 Jordanier. Alle anderen verteilen sich über übri-
ge Staaten, darunter 27 Personen aus schwarzafrikanischen Ländern.
Unter den von Abschiebung bedrohten Personen befinden sich 202 Kinder bis 14 Jahren und 56
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren.
3.1.3 Öffentlichkeitswirksame Umsetzung der Ratsresolution
Das Anliegen des Integrationsrates, öffentlichkeitswirksam Solidarität zu zeigen und den Willen
zu bekräftigen, keine in Münster lebenden Roma aus dem Kosovo abzuschieben, wurde wie folgt
aufgegriffen:
1. Zur öffentlichen Bekräftigung der Ratsresolution vom 16.02.2011 wurde am
10.03.2011 am Stadthaus 1 (Durchgang zum Platz des Westfälischen Friedens)
ein Banner angebracht. Es trug die Aufschrift "Münster appelliert: Keine Abschie-
bung von Minderheiten in den Kosovo. Bleiberecht für Roma in Deutschland."
2. Das Banner enthielt den Hinweis auf die Aktion 302 und deren Homepage
www.aktion302.de mit ihren ausführlichen Informationen.
3. Am 11.03.2011 wurde eine Presseinformation an die Medien gegeben und im Por-
tal muenster.de veröffentlicht, die an den Inhalt der Ratsresolution erinnerte und
die URL nannte, unter der der Wortlaut der Resolution im städtischen Internetauf-
tritt steht. Weiter enthielt die Presseinformation einen Hinweis auf die Homepage
der Aktion 302 und als Anlage ein Pressefoto mit dem Banner am Stadthaus 1.
4. Zusätzlich wurde auf der Startseite des Portals muenster.de ein (temporärer)
"Anreißer" zur Thematik mit Verlinkung zu weiterführenden Informationen
platziert.
Ebenso, wie der ursprünglich beantragte Freistempler als temporäre Aktion gedacht war, war das
Banner von vornherein nur als temporäre Installation möglich. Das Banner wurde nach zirka 7
Wochen Ende April entfernt. Für eine dauerhafte Installation war es nicht geeignet, zumal der
Durchgang zum Platz des Westfälischen Friedens immer wieder auch für Banner zu anderen
14
Anlässen benötigt wird (z.B. regelmäßige Veranstaltungen wie "Schauraum" und Aktionen wie
"Nicht sexy! Notwendig! Münster spart und bleibt handlungsfähig.").
Über die Punkte 1.-4. hinaus sind keine weiteren öffentlichkeitswir ksamen Maßnamen in Pla-
nung.
4.1. Ergebnisse der Arbeit von MAMBA
4.1.1 Projektziel
Das Netzwerk MAMBA hatte und hat zum Ziel, begünstigten Flüchtlingen der Bleiberechtsrege-
lung in Münster die notwendige Unterstützung und Begleitung bei der Arbeitsplatzsuche und –
sicherung zu geben. Ziel war und ist es, möglichst viele Flüchtlinge zu erreichen, die zur Erfüllung
der Bedingungen der Bleiberechtsregelung 2006/2007 und 2009 der Unterstützung bedurften, als
auch Flüchtlinge mit dem Status der Duldung und anderen Aufenthaltstiteln. Ein weiteres Ziel war
und ist die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie die Si-
cherung und Verbesserung bereits bestehender geringfügiger Beschäftigung.
4.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und die Arbeit von MAMBA
Die vollständige Lebensunterhaltssicherung zum Erhalt des Bleiberechts stand für die Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer im Vordergrund. Bis zum 1. April 2009, dem Stichtag, ab dem Bleibebe-
rechtigte spätestens laut derzeitiger Erlasslage ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern muss-
ten, lag der Focus auf der Vermittlung möglichst vieler Teilnehmer/-innen in Lohnarbeit, die die-
sen Stichtag zu erfüllen hatten. Von den ca. 90 Teilnehmer/-innen (März 2009) traf das auf etwa
50 Personen zu. Hier waren aus stichtagsresultierenden zeitlichen Gründen keinerlei Qualifizie-
rungsmaßnahmen möglich.
Der Bedarf an zeitnaher Arbeitsvermittlung zur Lebensunterhaltssicherung hatte auch die Konse-
quenz, dass vorwiegend in Hilfstätigkeiten vermittelt wurde und zum Teil mehrfach vermittelt
werden musste. Der relativ hohe Anteil der Vermittlung in Minijobs erklärt sich zum einen aus
dem Bedarf eines zweiten Einkommens zur Lebensunterhaltssicherung oder er beruhte auf dem
Wunsch von Arbeitgebern, diese Form des Berufseinstiegs zu wählen, dem eine Vollzeiteinstel-
lung folgte. Hier zeigt sich deutlich, wie stark eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen und
Bleibeberechtigten von den politischen Rahmenbedingungen abhängig war und ist.
In der dann erfolgten Verlängerung der Bleiberechtsregelung standen die Arbeitsaufnahme und
das ausreichende Erwerbseinkommen weiterhin im Vordergrund, da die Lebensunterhaltsiche-
rung als eine der zentralen Integrationsleistungen gilt. Allerdings bot die zweite Laufzeit des Pro-
jekts MAMBA unter dem Eindruck der nicht mehr akut wirkungsmächtigen Frist die Möglichkeit,
dass der Fokus vermehrt auf Berufsanpassung und Qualifizierung liegen konnte. Vermittlungs-
hemmnisse wie oftmals mangelnde Sprachkenntnisse und auch ein niedriger Bildungsstand so-
wie mangelnde Sozialkontakte, konnten somit erfolgreich abgebaut werden.
Auch zu freien Regeleinrichtungen, zur Arbeitsvermittlung und Bildungseinrichtungen hatte die
Zielgruppe zuvor keinen oder erschwerten Zugang.
Die lokale Netzwerkarbeit, die durch die ESF Förderung ermöglicht wurde, ist ein hilfreiches und
nachhaltiges Instrument, diese notwendige gesells chaftliche Entwicklung zu begleiten. Die Zu-
sammenarbeit erfahrener Flüchtlingssozialarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen, Jobcenter
und anderen Akteuren hat durch Informationsaustausch, Qualifizierungen der Träger und ge-
meinsame Öffentlichkeitsarbeit die Öffnung dieser Regeleinrichtungen für Flüchtlinge sowie
15
Migrantinnen und Migranten effektiv und nachhaltig beginnen lassen und wird sich weiter entwi-
ckeln.
Der Erfolg der Netzwerkarbeit liegt unstreitig in den verschiedenen Kompetenzen der Projekt-
partner, die gemeinsam neue Wege gehen und dadurch von einander lernen. Als erfolgreich ist
die zunehmende Akzeptanz auf der Arbeitgeberseite hervorzuheben. Die rechtlichen Rahmenbe-
dingungen aber sind Dreh- und Angelpunkt des Erfolges dieser Netzwerkarbeit. Ohne z.B. die
Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung im Dezember 2009 wäre die weitere Arbeit von
MAMBA wesentlich erschwert worden, da die Frage der Lebensunterhaltssicherung durch die
Frage der Aufenthaltssicherung verdrängt worden wäre.
Als weiterhin wirksames Hemmnis erweist sich, dass das Nachholen eines Schulabschlusses
z.B. nicht als Ausnahme von der geforderten Lebensunterhaltssicherung gilt, obwohl es eine
Ausnahmeregelung in § 104a Abs. 6 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz gibt, die eine Verlängerung der Auf-
enthaltserlaubnis ohne Lebensunterhaltssicherung ermöglicht, allerdings nur bei Menschen, die
sich als Auszubildende in einem anerkannten Lehrberuf oder in staatlich geförderten Berufsvor-
bereitungsmaßnahmen befinden. Den oftmals f ehlenden Hauptschulabschluss nachzuholen, ist
bei nicht mehr ganz jungen Menschen somit kein Aufenthaltsgrund und erschwert das Erreichen
einer Qualifizierung, mit der dann eine lebensunterhaltssichernde Erwerbstätigkeit ermöglicht
werden könnte.
Wie die Arbeit von MAMBA und damit die Sicherung des Aufenthalts der von Abschiebung be-
drohten Flüchtlinge weiter geht, hängt zu diesem Zeitpunkt erneut von den rechtlichen Rahmen-
bedingungen ab.
Der zum 1. Juli 2011 eingeführte § 25a des Aufenthaltsgesetzes bietet Jugendlichen und Heran-
wachsenden unter bestimmten Bedingungen eine Bleiberechtsperspektive, die insbesondere
dann greift, wenn erfolgreicher Schulbesuch vorliegt bzw. vorgelegen hat. Aufenthaltsrechtlich
kritisch ist dabei aber die „Rest“familie, die nur unter sehr restriktiven Vorgaben ebenfalls be-
günstigt werden kann. Das Auslaufen der Bleiberechtsregelung zum Ende 2011 und die derzeit
bestehenden Unklarheiten, ob und unter welchen Bedingungen entweder der Gesetzgeber oder
die Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder eine weitere Verlängerung beschließen
werden, haben Auswirkungen auf die Lebenssituation ganzer Familien.
4.1.3 Zahlenmäßige Ergebnisse
Zum Projektende (Ende 2010) wurden insgesamt 282 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht.
Davon konnten 139 Personen in Arbeit vermittelt werden, 9 Personen in Ausbildung und zwei in
der Existenzgründung nachhaltig unterstützt werden.
In der mittlerweile zweiten Förderperiode (2010-2013) werden bislang 170 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer beraten. Über 50 Personen wurden innerhalb der zweiten Laufzeit erfolgreich in Ar-
beit vermittelt. Besonders hilfreich erweist sich bei der Akquise von neuen Klientinnen und Klien-
ten, die im SGB II-Bezug sind, dass das Jobcente r Münster nun als operativer Partner im Netz-
werk mitarbeitet.
4.1.4 Die Kooperation mit den strategischen Projektpartnern
Erfreulich ist der Auf- und Ausbau der strategischen Partnerschaften mit verschiedenen städti-
schen Institutionen sowie kirchlichen und anderen Trägern. Die unterschiedlichen Unterstüt-
zungsangebote der strategischen Netzwerkpartner wurden durch die Teilprojekte aufgenommen
und in das Netzwerk zur Betreuung und Beratung aufgenommen. Außerdem konnte über die
Netzwerkarbeit eine breite Bekanntschaft und Akzeptanz des Projekts erreicht werden. Diese
wiederum gaben dem Projekt MAMBA auch die notwendige politische Unterstützung bei den
2009 durch den Rat beschlossenen Resolutionen für eine Verlängerung des Bleiberechts. Die
schließlich verlängerte Bleiberechtsregelung löste jedoch nicht die bestehende Stichtagsproble-
16
matik der gesetzlichen Altfallregelung für das Einreisedatum (6 bzw. 8 Jahre zum 1. Juli 2007 )
und sie sollte am 31.12.2011 enden. Die offene Frage für viele Teilnehmenden bei MAMBA ist
nun: Wie geht es weiter mit denjenigen, die an der Aufenthaltserlaubnisverlängerung scheitern?
Hiermit ist die Arbeit des Netzwerks MAMBA nun erneut massiv konfrontiert. Zumal wegen der
Stichtagsregelung mit der Verlängerung auch keine neuen, inzwischen schon wieder langjährig
geduldeten Flüchtlinge in das Programm aufgenommen werden konnten.
Die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ohne eine Stich-
tagsregelung (§ 25a Aufenthaltsgesetz) ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sie ist
aber nicht die Lösung für diejenigen, die die engen Kriterien nicht erfüllen. Es braucht nach wie
vor eine stichtagsfreie allgemeine Bleiberechtsregelung, die auch humanitäre Lösungen ermög-
licht. Die Aufgabe von MAMBA liegt in Zukunft auf der klaren Darstellung der Fakten, um Argu-
mente liefern zu können, die rechtlichen Rahmenbedingungen stärker an die Gegebenheiten der
Flüchtlinge in der Kommune anzupassen.
5.1. Illegal in Münster lebende Flüchtlinge
Das Amt für Ausländerangelegenheiten muss den illegalen Aufenthalt mit allen zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln beenden. Sobald ein illegaler Aufenthalt auffällt, ist dieser zu be-
enden oder ein vorübergehender Aufenthalt zu regeln. „Offizielle“ Zahlen über den Umfang illega-
len Aufenthalts in Münster liegen folglich nicht vor.
Bisher besteht die Übermittlungspflicht an das Amt für Ausländerangelegenheiten oder die Poli-
zei, wenn erkannt wird, dass sich ein Kind ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder eine Duldung
in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen aufhält. Der Bundestag hat einen Änderungsantrag
der Regierungskoalition aufgenommen. Demnach sollen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
von der Übermittlungspflicht gemäß § 87 Aufenthaltsgesetz ausgenommen werden. Dies bedeu-
tet, dass das Personal in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Kinder ohne Papiere nicht mehr
den Behörden melden müssen, ohne sich strafbar zu machen. Der Wegfall der Übermittlungs-
pflicht für Schulen und Kindertagesstätten im Aufenthaltsgesetz hilft diesen Kindern, ihr Men-
schenrecht auf Bildung wahrnehmen zu können.
Im Bundesrat wird noch einmal über den Gesetzentwurf verhandelt (Stand September 2011). Die
Regelung ist noch nicht in Kraft.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen: 4
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (21)
- Windthorststraße 7
- Böttcherstraße 3
- Dülmener Straße 53
- Grevener Straße 217
- Theißingstraße 17
- Von-Esmarch-Straße 12
- Trauttmansdorffstraße
- Hobbeltstraße
- Warendorfer Straße
- Dammstraße
- Hafenstraße
- Nordkirchenweg 48
- York-Ring 23
- Inselbogen
- Manfred-von-Richthofen-Straße 55
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Platz des Westfälischen Friedens
- Hoppengarten 50
- Maikottenweg
- Waltruper Weg
- Im Sundern 61
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0570/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37