0086/2017
Zuschuss an Rubicon e.V. zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und LSBT-Hintergrund in Köln; hier: Endgültige Mittelfreigabe
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Rat
5737 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/3 Vorlage-Nummer 0086/2017 Freigabedatum 02.02.2017 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Zuschuss an Rubicon e.V. zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und LSBT-Hintergrund in Köln; hier: Endgültige Mittelfreigabe Gremium Datum Rat 14.02.2017 Begründung für die Dringlichkeit: Der Rat hat im Doppelhaushalt 2016/2017 für die Förderung der Integration von Flüchtlingen mit LSBT-Hintergrund 83.740 € für das Jahr 2016 und 85.095 € für das Jahr 2017 für Rubicon e.V. bereit gestellt. Die Mittel sind im Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagt. Der Zuschuss an Rubicon wurde erstmalig im Haushaltsplan 2016/2017 vorgesehen und erfordert die Mittelfreigabe durch Ratsbeschluss. Die Voraussetzungen für den Freigabebeschluss haben aufgrund der damals aktuellen Flüchtlingssi- tuation vorgelegen, der Freigabebeschluss konnte allerdings aus Kapazitätsgründen bei der Fachstel- le LST nicht zeitnah eingeholt und soll hiermit nachgeholt werden. Die sofortige Durchführung der Maßnahme durch Rubicon war unverzichtbar und unaufschiebbar und erfüllte die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung. Der Träger ist im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung in finanzielle Vorleistung getreten und zwischen- zeitlich von einer finanziellen Notlage bedroht. Daher ist eine kurzfristige Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW erforderlich. Beschluss: Wir beschließen die Freigabe der im Haushaltsplan 2016/2017 zur Förderung der Integration von Flüchtlingen mit LSBTI-Hintergrund im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diver- sity, vorgesehenen Mittel in Höhe von 23.895,19 € im Haushaltsjahr 2016 und 85.095 € im Haushalts- jahr 2017. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 02.02.2017 gez. Reker gez. Frank 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme für 2016 23.895,19 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 85.095 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Schreiben vom 21.09.2015 beantragt das Rubicon e.V. Mittel für die Integration von Flüchtlingen und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und LSBT-Hintergrund in Köln. Die Zahlen der nach Deutschland einreisenden und nach Köln zugewiesenen Flüchtlinge sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Die Quote von Menschen mit LSBT-Hintergrund liegt nach weltweiten Studien bei ca. 5-10 % der Bevölkerung. Möglicherweise liegt diese Zahl bei Flüchtlingen noch etwas höher, da in vielen Fällen die sexuelle Orientierung ein Fluchtgrund ist, der die Menschen dieses Personenkreises dazu veranlasst, ihr Heimatland zu verlassen. In Deutschland werden die Flüchtlinge mit LSBT-Hintergrund nach ihrer Ankunft oft mit anderen Flüchtlingen in Sammelunterkünften untergebracht, vor deren Einstellung gegenüber homosexuellen Menschen sie teilweise geflüchtet sind. Ein offener Umgang mit sexueller Vielfalt ist für diese Perso- nen hier ausgeschlossen, weil sie homophobe Übergriffe und Diskriminierung fürchten. Sie leben in ständiger Angst vor Herabsetzung und Gewalt. Die große Zahl von beratungsbedürftigen Personen ist inzwischen nicht mehr durch ehrenamtliche Unterstützung zu bewältigen. Durch die hohe Zahl einreisender Menschen mit LSBT-Hintergrund sind die Anforderungen in den Bereichen begleitete Selbstorganisation / offener Treff, psychosoziale Beratung, kultursensible Auf- klärung und Unterstützung des Auszugsmanagements der Stadt Köln derart gestiegen, dass sie mit vorhandenem Personal nicht mehr zu bewältigen sind. Für die Finanzierung des Projekts sind Aufwendungen in Höhe von 23.895,19 € für 2016 entstanden und 85.095 € in 2017 erforderlich. Eine Ermächtigungsübertragung der bereits in 2016 verausgabten Mittel nach 2017 ist vorgesehen. Aus fachlicher Sicht ist das Projekt – vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen von Flüchtlingen mit LSBT-Hintergrund – für die Integration von Menschen dieses Personenkreises, zur Bekämpfung und zum Umgang mit Diskriminierung und zur Aufklärung dringend erforderlich. In 2016 3 entstanden dem Rubicon e.V. Aufwendungen in Höhe von 23.895,19 €, die nun ausgezahlt werden müssen. Die Übernahme der Aufgabe durch Rubicon e.V. im Jahr 2016 war für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Köln zur Betreuung der Geflüchteten unverzichtbar und unaufschiebbar. Die Maßnahme hat bereits im Januar 2016, während der vorläufigen Haushaltsführung, begonnen, weil ein Warten bis zur Genehmigung des Haushalts nicht möglich war, da die Geflüchteten mit LSBTI-Hintergrund be- reits eingereist und zugewiesen waren und mit ihren Bedürfnissen bei Rubicon e.V. vorgesprochen haben. Die trägerseitig erbrachten Leistungen wurden im Einzelfall geprüft. Die Vorschriften des § 82 GO NW sind daher erfüllt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0086/2017
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 02.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27