AN/1541/2017
Parkverbot auf der Neusser Straße
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Anfrage (SPD BV5)
1598 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.10.2017
AN/1541/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017
Parkverbot auf der Neusser Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion -
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
auf Höhe der Neusser Straße 530 stehen Parkverbotsschilder, die bei den Autofahrern für große
Verwirrung sorgen. Einerseits ist hier auf einem Teilstück bis zur Seydlitzstraße das Parken mit
Parkschein werktags zwischen 9 und 18 Uhr, ansonsten ohne Parkschein erlaubt, in der anderen
Richtung zur Zietenstraße ist Mo - Fr zwischen 8 und 18 Uhr Parkverbot, ähnlich einer Ladezone,
ohne dass diese hier ausgewiesen wird. Dementsprechend müsste auf diesem Teil des
Seitenstreifens samstags das Parken frei sein. Dennoch wurden laut Aussage von Anwohnern
mehrfach Verwarnungen erteilt.
Da diesbezüglich Anfragen aus der Bevölkerung an uns gestellt wurden, die wir nicht eindeutig
beantworten können fragt die SPD Fraktion an:
1. Auf welcher Grundlage wurden Verwarnungen an dieser Stelle erteilt?
- 2 -
2. Wie ist das Parken auf dem Seitenstreifen zwischen Seydlitzstraße und Zietenstraße
geregelt?
3. Kann diese Regelung besser verständlich dargestellt und übermittelt werden?
Gez. Baumann gez. Steinbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1541/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
- Datum
- 24.10.2017
- Erstellt
- 24.10.2017 10:02