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Parkverbot auf der Neusser Straße

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/1541/2017 vom 24.10.2017

Stand: Am 09.11.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.10.2017 AN/1541/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 Parkverbot auf der Neusser Straße - Anfrage der SPD-Fraktion - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, auf Höhe der Neusser Straße 530 stehen Parkverbotsschilder, die bei den Autofahrern für große Verwirrung sorgen. Einerseits ist hier auf einem Teilstück bis zur Seydlitzstraße das Parken mit Parkschein werktags zwischen 9 und 18 Uhr, ansonsten ohne Parkschein erlaubt, in der anderen Richtung zur Zietenstraße ist Mo - Fr zwischen 8 und 18 Uhr Parkverbot, ähnlich einer Ladezone, ohne dass diese hier ausgewiesen wird. Dementsprechend müsste auf diesem Teil des Seitenstreifens samstags das Parken frei sein. Dennoch wurden laut Aussage von Anwohnern mehrfach Verwarnungen erteilt. Da diesbezüglich Anfragen aus der Bevölkerung an uns gestellt wurden, die wir nicht eindeutig beantworten können fragt die SPD Fraktion an: 1. Auf welcher Grundlage wurden Verwarnungen an dieser Stelle erteilt? - 2 - 2. Wie ist das Parken auf dem Seitenstreifen zwischen Seydlitzstraße und Zietenstraße geregelt? 3. Kann diese Regelung besser verständlich dargestellt und übermittelt werden? Gez. Baumann gez. Steinbach

Beratungsverlauf

  1. 09.11.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.2.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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