Mandari Insight

2191/2018

Anfrage der CDU-Fraktion - AN/1049/2018 - zum Bebauungsplan Kiesgrubenweg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4585 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/621/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2191/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Anfrage der CDU-Fraktion - AN/1049/2018 - zum Bebauungsplan Kiesgrubenweg 
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass im Bebauungsplan Kiesgrubenweg seit Jahren vorgesehen 
ist, dass die Straße “Unter den Birken” nach rechts (als Planstraße 2) zum Kiesgrubenweg ver-
schwenkt. Die Umsetzung dieser Planung über einen Erschließungsvertrag sei dringend erforderlich, 
da der Durchgangsverkehr durch den Hahnwald massiv zugenommen habe, seit die Adam-Riese-
Straße fertiggestellt ist. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher um Beantwortung folgender 
Fragen:  
 
 
1. Was ist Stand des Verfahrens? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die RKEP Immobilien GmbH & Co. KG hat 2017 die Verwaltung informiert, dass sie die bisher noch 
nicht in ihrem Eigentum befindlichen Erschließungsflächen der Planstraße 2 erwerben konnte. Im 
Zuge der Konkretisierung der Verkehrsplanung hat sich gezeigt, dass die bauplanungsrechtlichen 
Grundlagen für den funktionsgerechten Ausbau unter Berücksichtigung von aktuellen Anforderungen 
angepasst werden müssen (Breite der Fahrbahn). 
 
2. Wieweit ist die Straßenplanung fortgeschritten und wann ist diese abgeschlossen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das von der RKEP beauftragte Ingenieurbüro hatte im Frühjahr 2018 einen ersten Vorentwurf für die 
Herstellung der Verkehrsanlagen vorgelegt. Inzwischen liegt ein überarbeiteter Entwurf für die Ausge-
staltung der Verkehrsanlagen vor, der die benötigte Straßenbreite berücksichtigt. Auf der Grundlage 
dieses aktuellen Verkehrsanlagenplans soll ein Verfahren zur Änderung des rechtsverbindlichen Be-
bauungsplans Nr. 69370/02 eingeleitet werden, sobald die RKEP ihre Verfügungsgewalt über sämtli-
che Erschließungs- und Ausgleichsflächen nachgewiesen hat. In diesem Änderungsverfahren würde 
auch die Festsetzung einer Ausgleichsfläche für die durch die Erschließungsmaßnahme ausgelösten 
Eingriffe in Natur und Landschaft auf Flächen des Erschließers verlegt werden. 
 
Gleichzeitig wird die Verwaltung Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen 
darüber aufnehmen, ob die Anbindung der Planstraße 2 an den Kiesgrubenweg mit einem Kreisver-
kehr oder einer Lichtsignalanlage erfolgt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan lässt beide Lösun-

2 
 
gen gleichermaßen zu. 
 
3. Wie sieht diese Planung aus und wann wird sie vorgestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Zuge des Verfahrens zur Änderung des gültigen Bebauungsplanes wird den politischen Gremien 
der geänderte Planentwurf zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Sobald der Vorentwurf der Ver-
kehrsplanung für die Planstraße 2 von der Verwaltung und vom Landesbetrieb Straßen NRW geprüft 
wurde, wird dieser den zuständigen Gremien vorgestellt. 
 
4. Welche weiteren Schritte sind erforderlich, um endlich zu einem Erschließungsvertrag zu kom-
men? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Parallel zum Planänderungsverfahren muss durch die Verwaltung mit dem Landesbetrieb Straßen 
NRW eine Verwaltungsvereinbarung für den Anschluss der Planstraße 2 an die Landesstraße Kies-
grubenweg abgeschlossen werden. Der Erschließer soll im Erschließungsvertrag verpflichtet werden, 
die in dieser Verwaltungsvereinbarung von der Stadt zu übernehmenden Pflichten zu erfüllen. Ferner 
hat der Erschließer durch einen qualifizierten Garten- und Landschaftsarchitekten die Planung der 
Straßenbäume der Planstraße 2 sowie der an die Straße angrenzenden öffentlichen Grün- und Aus-
gleichsflächen mit der Verwaltung abzustimmen. Schließlich muss der Erschließer den bisher noch 
fehlenden Nachweis erbringen, dass er die Verfügungsgewalt über sämtliche Erschließungs- und 
Ausgleichsflächen hat. Die Erschließungsflächen sind dann - wie üblich - vor Abschluss des Erschlie-
ßungsvertrages unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die Stadt zu übertragen. 
 
5. Wann ist mit Abschluss des Erschließungsvertrages zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine zeitliche Einschätzung ist der Verwaltung angesichts der Abhängigkeit von der Zulieferung der 
Planungsleistungen und des einzubindenden Landesbetriebs Straßen NRW sowie von den planungs-
rechtlich erforderlichen Verfahrensschritten derzeit nicht möglich. 
 
6. Wann kann mit der Realisierung der Maßnahme gerechnet werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auch hierzu ist der Verwaltung aus den dargelegten Gründen eine zeitliche Einschätzung nicht mög-
lich.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kiesgrubenweg
  • Adam-Riese-Straße
  • Unter den Birken

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2191/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.08.2018
Erstellt
27.06.2018 13:51