2039/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/0983/2024) aus der Sitzung des Finanzausschusses am 24.06.2024 betreffend "Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost West Achse hier: Fi
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5605 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 09.09.2024 2039/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/0983/2024) aus der Sitzung des Finanzausschusses am 24.06.2024 betreffend "Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost West Achse hier: Finanzierung" 1. Kann die Verwaltung beispielhaft aufzeigen, wie sich der Eigenanteil und die damit verbundenen Zinskosten für die Stadt entwickeln könnten, wenn die in der Vorlage getroffenen Annahmen (siehe S.45 Kriterienkatalog, Eigenanteil von 15,5 % - 22,9 %, Zinssatz zwischen 3,5 % und 4,5 %) sich als zu optimistisch herausstellen sollten? Bitte für beide Varianten aufschlüsseln. Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Siehe Anlage zur Frage 1 mit beispielhaften Szenarien. 2. Welche Risiken entstehen für zukünftige Haushaltsplanungen, falls Kostensteigerun- gen nicht komplett oder anteilig vom Fördergeber übernommen werden? Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Sollten Kostensteigerungen nicht vollständig durch Fördermittel kompensiert werden, muss die Stadt Köln die Belastungen selbst tragen. In diesem Zusammenhang sind fol- gende Risiken zu nennen: 1) In der Bauphase: Die Kostensteigerungen müssen an anderer Stelle im Haushalt kom- pensiert werden. Dies kann dazu führen, dass andere Investitionsmaßnahmen verzögert oder zurückgestellt werden müssen. 2) Ab der Inbetriebnahme der Stadtbahn: Ab diesem Zeitpunkt fallen im konsumtiven (Er- gebnis-) Haushalt Abschreibungen an (teilweise kompensiert durch die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten/Fördermittel). Die dann erhöhten Abschreibungen müssen, sofern nicht bereits entsprechend eingeplant, im konsumtiven (Ergebnis-) Haushalt an an- derer Stelle kompensiert werden. Grundsätzlich wird der Haushaltsausgleich hierdurch er- schwert. 3. Wieso wird das Risiko der Finanzierung des Tunnels in der Vorlage (Kriterienkatalog, S. 46) als „doppelt positiv“ im Sinne des stadtweiten Risikomanagements (RMS) be- schrieben? 2 Antwort der Verwaltung zur Frage 3: Die AfA beschreibt den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes der durch die Abnut- zung bei seinem betriebsgewöhnlichen Gebrauch entsteht. Um zwei Vermögensgegen- stände miteinander vergleichen zu können müssen die beiden betrachteten Alternativen die gleiche Nutzungsdauer aufweisen, was durch rechnerische Anpassung geschieht. Bei den Alternativen Oberirdisch (Alt1) und Unterirdisch (Alt2) ist es deshalb notwendig den bei Alt1 entstehenden Erneuerungsbedarf ‒ der nach der Hälfte der Jahre der Nutzungs- dauer von Alt2 entsteht ‒ einzubeziehen. Risikofaktor 1: Die Kosten für den Erneuerungsbedarf bei Alt1 sind derzeit aufgrund des langen Prognosezeitraumes nur mit großer Unsicherheit zu kalkulieren. Die Entwicklung des Baupreisindex war aber in den letzten 25 Jahren zum einen sehr starken Steigerun- gen unterworfen und zum anderen durch überproportionale sprunghafte Anstiege in eini- gen Gewerken– vornehmlich bei den Baunebenkosten– gekennzeichnet. Risikofaktor 2: Die AfA als aus den Investitionen abgeleitete Wertgröße belastet in ihrer jeweiligen Höhe immer die jährlichen Ergebnisse der städtischen Erfolgsrechnung des Haushalts. Bei Alt2 ist dieser Risikofaktor über die lange Nutzungsdauer von 80 Jahren für die Tunnelröhre und 45 Jahren für die Haltestellen eine sicher kalkulierbare Größe, die sich aus der über den gesamten Zeitraum abgeleiteten Erstinvestition ergibt. Bei Alt1 würde diese Sicherheit allerdings bereits nach der Hälfte des Nutzungszeitraumes der Alt2 enden. Die AfA des zweiten Berechnungszeitraumes bei Alt1 ist als abgeleitete Größe des unter Risikofaktor 1 beschriebenen, stark unsicheren Neu- bzw. Ersatzinvestitionsbedarfes ein Risikofaktor, der im städtischen RMS zwingend zu berücksichtigen, zugleich aber sehr schlecht kalkulierbar ist, da er beträchtlichen Steigerungswerten unterworfen sein wird und als belastende Unsicherheit bei Alt2 nicht existiert. 4. Auf welcher Basis geht die Verwaltung von der geschätzten Nutzungs- und Ab- schreibe-Dauer von 25-50 Jahren (oberirdisch) und 80 Jahren (Tunnel) aus? Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Ge- meinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) wurde die sogenannte Doppelte Buchführung bei der Stadt Köln implementiert. In diesem Zusammenhang sind die Nutzungsdauern von Anlagen innerhalb einer Rahmentabelle vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegt und von der Kämmerei für die Stadt Köln umge- setzt worden. 5. Welche Kosten sind der Stadt Köln und der KVB durch gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzsanierungen, Nachrüstungen von Aufzügen und anderen Maßnahmen zur Barrierefreiheit in ihren bisher vorhandenen U-Bahn-Tunneln und Haltestellen ent- standen? Antwort der Verwaltung zu Frage 5: Da es keine zeitliche oder räumliche Eingrenzung gibt, die Daten größtenteils ohne DV- Unterstützung aus Aktenarchiven gesucht werden müssten (falls noch vorhanden), sowohl investiver als auch konsumtiver Haushalt betroffen ist, keine durchgehende Kennzeich- nung der Rechnungen nach den Suchkriterien vorhanden ist, das Rechnungswesen kom- plett umgestellt wurde etc., ist eine valide Auswertung nicht möglich. Zudem verweist die Verwaltung darauf, dass diese Frage nicht der Beschlussfassung über das vorliegende Projekt dient. Gez. Egerer
Anlage zu Frage 1
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Anlage zur Frage 1:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2039/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 13:37