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A-N/0014/2015

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Westhoffstraße - SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL

Antrag an die BV Nord 20.04.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 28.04.2015, TOP 6.4

A-N-0014-2015-Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Westhoffstraße.

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Ansehen

A-N-0014-2015-Verkehrssicherheit Westhoffstraße

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Ansehen

A-N-0014-2015-Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Westhoffstraße.

1852 Zeichen

A-N/0014/2015 
 
SPD-Fraktion 
 in der BV-Nord  
  
Verbesserung des Verkehrssicherheit auf der Westhoffstraße 
 
Antrag  
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
Die Verwaltung prüft und berichtet, unter welchen Voraussetzungen es verkehrs- 
rechtlich möglich ist zwischen dem Kreisverkehr Am Burloh/Westhoffstraße und 
dem Abzweig Wilkinghege die zulässige Höchstgeschwi ndigkeit auf Tempo 30 zu 
reduzieren. 
Begründung 
Auf diesem Teilstück der Westhoffstraße sind insbes ondere die nicht motorisier- 
ten Verkehrsteilnehmer an der Ein- und Ausfahrt des  REWE-Parkplatzes und bei 
der Einfahrt in den Kreisverkehr Am Burloh/Westhoff straße durch die Einführung 
von Tempo 30 zu schützen: 
Die Verkehrssituation an der Ein- und Ausfahrt des REWE-Parkplatzes ist sehr 
unübersichtlich. Die zwischen den beiden Zufahrten zum REWE-Parkplatz er- 
richtete Mittelinsel wird von vielen Fußgängern und  Fahrradfahrern, insbeson- 
dere auch von Schülern auf dem Weg in die Kinderhau ser Schulen benutzt. 
Zugleich besteht hier eine hohe An- und Abfahrtdich te von Fahrzeugen zum 
bzw. vom REWE-Parkplatz. Zusätzlich wird die Verkeh rssicherheit durch die 
genau an dieser sensiblen Stelle vorhandene Kurve erschwert. 
Die von Süden auf den Kreisverkehr zufahrenden moto risierten Verkehrsteil- 
nehmer nehmen die sich im Kreisverkehr befindlichen Fußgänger und Fahrrad- 
fahrer häufig erst sehr spät wahr; dadurch kommt es immer wieder zu gefähr- 
lichen Situationen.  
Im Hinblick darauf, dass die PKW aus südlicher Rich tung kommend häufig mit 
hoher Geschwindigkeit in Richtung Kinderhauser-Zent rum fahren, können diese 
Gefährdungen wirksam durch eine Reduzierung der zul ässigen Höchstgeschwin- 
digkeit auf Tempo 30 begrenzt werden.  
 
Rosenau        Frese   
Guddorf        Igelbrink   
Schonhoff         Hopmann   
Lamken   
Urbscheit 
Witte

A-N-0014-2015-Verkehrssicherheit Westhoffstraße

2908 Zeichen

ad. ERETER

32 23 0013/ BV-Nord 16.12.2015
Herr Pivl 32 92
An die

Bezirksvertretung
Münster-Nord

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25 Frau Remmers

für Bürger- u, Rat
kaverwattung Wect

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL bitten um Prüfung, unter
welchen Voraussetzungen es verkehrsrechtlich möglich ist, zwischen dem Kreisverkehr Am
Burloh/Westhoffstraße und dem Abzweig Wilkinghege .die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf Tempo 30 zu reduzieren. Nach Beteiligung der Verkehrsplanung wird hierzu wie folgt
berichtet:

Die Westhoffstraße ist als Kreisstraße klassifiziert und hat somit eine überörtliche Verkehrs-
bedeutung mit einem erheblichen Anteil an Durchgangsverkehr. Die Erschließung der an-
grenzenden Grundstücke erfolgt nicht über die Westhoffstraße, sondern über Wohnsammel-
straßen, die über separate Abbiegespuren erreicht werden. Somit fehlt dem gesamten Stre-
ckenabschnitt der typisch innerstädtische Charakter. Die Begrenzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde der Einheit von Bau und Betrieb widersprechen
und damit von den Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen kaum akzeptiert.

Grundsätzlich stellen sich rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der zulässigen Höchst-
. geschwindigkeit auf Tempo 30 wie folgt dar:

- Tempo-30-Zone

Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-,
Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Sie darf nur Stras-
sen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzun-
gen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege (ohne Nebenanlagen) umfassen. Darüber
hinaus muss der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung sein. Bei der Westhoffstraße
handelt es sich, wie oben ausgeführt, um eine Kreisstraße. Es fehlen damit die rechtlichen
Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung.

- Tempo 30 auf Strecke

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt gemäß & 3 Absatz 3 StVO auch unter günstigs-
ten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist gemäß $ 45 Absatz 9 StVO nur möglich,
wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahren- und damit Unfalllage be-
steht. }

Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass im dortigen Bereich seit Jahren keine signifi-
kante Unfalllage besteht. Die bestehende Geschwindigkeitsregelung kann daher nicht ver-
ändert werden.

Eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf-30 km/h ist
daher vor dem geschilderten Gesamthintergrund nicht möglich. Insgesamt wird durch die
geschaffene Mittelinsel die Verkehrssicherheit verbessert.

Den Hinweis, dass Fahrzeuge in diesem Abschnitt häufig mit zu hoher Geschwindigkeit fah-
ren, gebe ich an die Polizei weiter mit der Bitte, dort gelegentliche Kontrollen durchzuführen.

Na

Schulze-Werrer

Beratungsverlauf (1)

28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westhoffstraße
  • Am Burloh
  • Wilkinghege

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Details

Aktenzeichen
A-N/0014/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
20.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37