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1250/2022

Rondorf Nord-West: Schulcampus - Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 26.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 8.2.4.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2315 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1250/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
 
Rondorf Nord-West: Schulcampus - Stellungnahme der Verwaltung 
die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ bittet darum, den folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung 
der BV 2 am 02.05.2022 zu setzen: 
 
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung und den zuständigen Ratsausschuss zu prüfen, ob 
in Rondorf statt des geplanten 4 bis 6 zügigen Gymnasiums ein Schulcampus, bestehend aus 
einem 3 zügigen Gymnasium und einer 3 zügigen Gesamtschule jeweils für die Sekundarstufe 
I und einer gemeinsamen Sekundarstufe II, für beide Schulformen etabliert werden kann.  
Geprüft werden soll ebenfalls, ob eine Ausweitung der Schulkapazitäten für den Bereich der 
Sekundarstufe I, auf einen 4 -zügigen Schulausbau für einen oder  beide Schultypen Sinn 
ergibt.  
Die Prüfungen sollen unter Berücksichtigung der zurzeit in Erhebung befindlichen Prognose-
zahlen zur Entwicklung von Einwohnerstärke und Schülerschaft erfolgen.  
 
 
Begründung: 
 
Der in Köln bestehende Schulmangel im Bereich der weiterführenden Schulen Bedarf an dieser Stelle 
keiner weiteren Darlegung. Der Mangel betrifft dabei sowohl den Gymnasialen Zweig, als auch den 
der Gesamtschule. Nicht nur stadtweit, auch für die Ortsteile Rondorf, Meschenich, Immendorf, Go-
dorf und Hahnwald, besteht ein entsprechender Bedarf an Schulen beider Schultypen.  
 
Die seinerzeitige Ratsentscheidung für ein Gymnasium am Standort Rondorf entzweit seitdem den 
Bezirk, insbesondere aber die Dorfgemeinschaft in Rondorf. Mit zwei separaten Schulen (eine m 
Schulcampus) für die Sekundarstufe I werden beide Schultypen abdeckt. Gleichzeitig erhielten Schü-
ler beider Schulen durch eine gemeinsame Sekundarstufe II die Möglichkeit des Abiturs. Damit könn-
te nicht nur die Befriedung des Konflikts der Elternschaft beigelegt werden, sondern auch eine umfas-
sende ortsnahe Schulinfrastruktur geschaffen werden, die der großen Mehrheit aller Schüler ein auf 
Sie passendes Angebot ermöglicht.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Antrag ist schulrechtlich nicht umsetzbar. Daher kann die Verwaltung keine Prüfung durchführen. 
Der Antrag ist damit erledigt.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1250/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
26.04.2022
Erstellt
11.04.2022 13:44