1250/2022
Rondorf Nord-West: Schulcampus - Stellungnahme der Verwaltung
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2315 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1250/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Rondorf Nord-West: Schulcampus - Stellungnahme der Verwaltung die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ bittet darum, den folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der BV 2 am 02.05.2022 zu setzen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung und den zuständigen Ratsausschuss zu prüfen, ob in Rondorf statt des geplanten 4 bis 6 zügigen Gymnasiums ein Schulcampus, bestehend aus einem 3 zügigen Gymnasium und einer 3 zügigen Gesamtschule jeweils für die Sekundarstufe I und einer gemeinsamen Sekundarstufe II, für beide Schulformen etabliert werden kann. Geprüft werden soll ebenfalls, ob eine Ausweitung der Schulkapazitäten für den Bereich der Sekundarstufe I, auf einen 4 -zügigen Schulausbau für einen oder beide Schultypen Sinn ergibt. Die Prüfungen sollen unter Berücksichtigung der zurzeit in Erhebung befindlichen Prognose- zahlen zur Entwicklung von Einwohnerstärke und Schülerschaft erfolgen. Begründung: Der in Köln bestehende Schulmangel im Bereich der weiterführenden Schulen Bedarf an dieser Stelle keiner weiteren Darlegung. Der Mangel betrifft dabei sowohl den Gymnasialen Zweig, als auch den der Gesamtschule. Nicht nur stadtweit, auch für die Ortsteile Rondorf, Meschenich, Immendorf, Go- dorf und Hahnwald, besteht ein entsprechender Bedarf an Schulen beider Schultypen. Die seinerzeitige Ratsentscheidung für ein Gymnasium am Standort Rondorf entzweit seitdem den Bezirk, insbesondere aber die Dorfgemeinschaft in Rondorf. Mit zwei separaten Schulen (eine m Schulcampus) für die Sekundarstufe I werden beide Schultypen abdeckt. Gleichzeitig erhielten Schü- ler beider Schulen durch eine gemeinsame Sekundarstufe II die Möglichkeit des Abiturs. Damit könn- te nicht nur die Befriedung des Konflikts der Elternschaft beigelegt werden, sondern auch eine umfas- sende ortsnahe Schulinfrastruktur geschaffen werden, die der großen Mehrheit aller Schüler ein auf Sie passendes Angebot ermöglicht. Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag ist schulrechtlich nicht umsetzbar. Daher kann die Verwaltung keine Prüfung durchführen. Der Antrag ist damit erledigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1250/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 26.04.2022
- Erstellt
- 11.04.2022 13:44