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1908/2019

Illegales Gehwegparken

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3810 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 1908/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 
 
Illegales Gehwegparken 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der BV Nippes hat in ihrer Sitzung zum 16.05.2019, TOP 7.2.3 
eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt (AN/0617/2019) 
 
Es handelt sich um eine Anfrage zum Thema „Illegalem Gehwegparken“ im Bezirk Nippes. 
Die Anfrage beinhaltet folgende Einzelfragen: 
 
1. Wie ist die personelle Ausstattung des Ordnungsamtes in Nippes zur Überwachung des ru-
henden Verkehrs? 
2. Wie ist die gesetzliche Lage zur Beurteilung des Gehwegparkens durch den Ordnungsdienst? 
3. Ab welcher Restgehwegbreite werden „Falschparker“ mit einem Bußgeld belegt? 
4. Ab welcher Restgehwegbreite werden falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt? 
5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten bei Falschparken wurden im Bezirk Nippes im vergangenen 
Jahr mit Bußgeldern geahndet und wie vieler falsch parkende Fahrzeuge wurden abge-
schleppt? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im gesamten Stadtgebiet besteht die Problematik, dass häufig auf dem Gehweg gehalten/geparkt 
wird. Insbesondere in eng bebauten Wohngegenden mit einem erhöhten Parkplatzbedarf besteht die 
Gefahr, dass viele Fahrzeuge auf dem Gehweg parken. 
Die Verkehrsüberwachung des Amtes für öffentliche Ordnung kontrolliert und ahndet Verstöße sehr 
konsequent, um die Sicherheit und den Schutz von Fußgängern zu gewährleisten. 
 
Zu 1.: 
Im Bezirk Nippes sind 15 Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung (VKÜ) des ruhenden Verkehrs 
im Einsatz. 
Neben den VKÜ-Mitarbeitern*innen besteht der Ordnungs- und Verkehrsdienst noch aus dem techni-
schen Außendienst für Geschwindigkeitskontrollen und dem Ordnungsdienst für allgemeine Ord-
nungswidrigkeiten. 
 
Zu 2.: 
Gesetzliche Grundlage zur Beurteilung des Gehwegparkens ist die StVO, aus der geht eindeutig her-
vor, nach welchen Kriterien eine Beurteilung erfolgt. 
 
Aus der Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 StVO "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen ... zu 
benutzen, ... sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Dies gilt in der Regel auch für 
den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben." 
folgt im Umkehrschluss das Verbot des Haltens und Parkens auf dem Gehweg.

2 
 
 
Es handelt sich dabei um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahr-
bahn räumlich getrennt und durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise äußerlich e r-
kennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante. 
 
Wenn ein Fahrzeug nicht physikalisch auf dem Gehweg steht (mit mindestens einem Rad), liegt kein 
verbotswidriges Gehwegparken nach § 12 Abs. 4 StVO vor. Wenn jedoch durch den F ahrzeugüber-
stand eine ordnungsgemäße Nutzung des Gehwegs z.B. durch Rollstuhlfahrer oder mit Kinderwagen 
nicht mehr oder nur noch erschwert möglich ist, ist § 1 Abs. 2 StVO verletzt und damit eine Verfo l-
gung nach dieser Bestimmung zulässig. 
 
 
Zu 3.: 
Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg bei einem verbleibenden Durchgang 
von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkommen kann dieser 
Wert jedoch niedriger oder höher sein. 
 
Zu 4.: 
Parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn der Gehweg nicht mehr nutzbar ist für Fußgänger, 
Kinderwagen, Rollatoren usw. bzw. eine akute Gefährdung/Behinderung für die Gehwegnutzenden 
besteht. Die Entscheidung zu einer Sicherstellung wird vor Ort getroffen und ist abhängig von der 
Gesamtsituation. 
 
Zu 5.: 
Es wurden 2018 in Nippes 4.864 Fälle von „Parken auf dem Gehweg“ mit einem Verwarngeld geahn-
det.

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1908/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.06.2019
Erstellt
29.05.2019 11:33