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AN/1905/2023

Vorfahrtanpassung Kreuzung Brückenstraße Ecke Hauptstraße Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 31.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 8.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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AN-1905-2023 Foto Vorfahrtanpassung Kreuzung Brückenstraße Ecke Hauptstraße Rodenkirchen

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1854 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
SPD-Fraktion  
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1905/2023 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
 
Vorfahrtanpassung Kreuzung Brückenstraße Ecke Hauptstraße Rodenkirchen 
die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD bitten darum, den folgenden 
gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 27.11.2023 zu setzen: 
 
Es wird gebeten, das VZ 205 auf dem Radweg Rodenkirchener Hauptstraße (Höhe 
Hausnummer 1) zu entfernen und ein VZ 205 ggf. mit klarstellendem Zusatz, für den 
von der Brückenstraße in die Hauptstraße abzweigenden Verkehr zu positionieren (s. 
Foto). Damit soll dem Radverkehr an dieser Kreuzung klarstellend Vorrang eingeräumt 
werden.  
 
Begründung:  
 
Der auf dem Abschnitt Heinrich -Lübke Ufer – Rodenkirchener Hauptstraße Richtung 
Süden fahrende Radverkehr muss zunächst die stadtauswärtsführende Spur der 
Hauptstraße queren, um dann ca. 30 m parallel zu dieser Fahrspur auf dem gemein-
samen Fuß- und Radweg die Fahrt fortzusetzen, bevor die Radfahrenden die besagte 
Kreuzung passieren (siehe Foto).  
Das Schild links oben (auf dem Foto) besagt dem Fahrradfahrenden, dass Vorfahrt zu 
gewähren ist (VZ 205) und zwar dem von rechts kommenden in die Hauptstraße nach 
Süden fahrenden MIV.   
Die rote Spur auf der Fahrbahn, ergänzt durch die breite gestrichelte we ißen Markie-
rungen- vermittelt dem Radverkehr aber auch dem querenden PKW Verkehr, dass es 
sich um einen für den Radverkehr vorfahrtsberechtigten Abschnitt handelt.  
Daher kommt es immer wieder zu unbeabsichtigten Konflikten.

- 2 - 
 
 
gez. Oliver Ismail   gez. Dr. Jörg Klusemann

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Industriestraße 161
  • Brückenstraße
  • Heinrich-Lübke-Ufer
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/1905/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
31.10.2023
Erstellt
30.10.2023 18:41