V/0813/2015
Evaluationsbericht zum Einsatz einer halben Personalstelle zur Vermeidung von Umzügen in Wohn- und Pflegeheimen
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Berichtsvorlage
11900 Zeichen
V/0813/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Evaluationsbericht zum Einsatz einer halben Personalstelle zur Vermeidung von Umzügen in
Wohn- und Pflegeheimen
Beratungsfolge
17.11.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung Bericht
30.11.2015 Kommunale Seniorenvertretung Bericht
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Bericht
Bericht:
1. Anlass
Zum Stellenplan 2014 hatte die Verwaltung vorgeschlagen eine halbe Personalstelle für
den stadtteilorientierten Fachdienst der Fachstelle „Soziale Dienste für Pflegebedürftige
und ältere Menschen“ im Sozialamt einzurichten. Mit dieser Stelle sollte das zugehende
Fallmanagement in der bezirklichen Sozialarbeit gestärkt werden.
Im Rahmen der Stellenplanberatungen ist der Rat dem Vorschlag der Fraktionen SPD,
FDP und Bündnis 90/ Die Grünen/GAL gefolgt, befristet „für die Dauer von zwei Jahren
eine 0,5 Stelle möglichst als Aufstockung einer vorhandenen Stelle mit dem Ziel einzu-
richten, Umzüge in Wohn- und Pflegeheime zu vermeiden“. Der voraussichtliche Auf-
wand von ca. 25.000 € für diese halbe Stelle sollte sich durch Einsparungen refinanzie-
ren.
Diese beiden, jeweils befristete und unbefristete, 0,5 Stellen sind mit einer Pflegefach-
kraft zum 1. Juni 2014 besetzt worden. Hier greift das Sozialamt auf das bewährte Kon-
zept eines multiprofessionellen Teams im Fallmanagement, bestehend aus Sozialarbei-
ter/innen und Pflegefachkräften, zurück. Die Pflegefachkraft ist, als erste Ansprechpart-
nerin, für das Ev. Krankenhaus Johannisstift Münster zur Prüfung der Heimnotwendigkeit
und des Weiteren für die Stadtteile Coerde, Sprakel, Gelmer-Dyckburg und Aaseestadt
als Fallmanager zuständig.
Vorlagen-Nr.:
V/0813/2015
Auskunft erteilt:
Frau Schwering
Ruf:
492 50 02
E-Mail:
SchweringMaria@stadt-muenster.de
Datum:
13.10.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
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Bereits mit der Vorlage V/0200/2009 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Arbeitsförderung am 09.06.2009 entschieden, de m Grundsatz „ambulant vor stationär„
durch eine verbesserte Steuerung der Hilfen zur Pflege Rechnung zu tragen. Hierbei soll-
ten die Gewährleistung der Versorgungskontinuität nach einem stationären Kranke n-
hausaufenthalt sowie die Rückkehr in die eigene Häus lichkeit im Vordergrund stehen.
Des Weiteren wurde beschlossen, im Sozialamt ab dem 01.01.2010 eine Pflegefachkraft
haushaltsneutral einzustellen. Diese Stelle ist zum 01.01.2012 unbefristet eingerichtet
worden.
2. Einsatz und Methode
Die halbe befrist ete sowie halbe (vorhandene) unbefristete Stelle sind zu einer Vollzei t-
stelle zusammengefasst worden und gehören zur Fachstelle „Soziale Dienste für Pfleg e-
bedürftige und ältere Menschen“.
Die Fachstelle umfasst die Pflegeberatung, die Wohnberatung sowie das Fallmanag e-
ment der beiden Pflegefachkräfte und das Fallmanagement im Stadtbezirk. Das Fallm a-
nagement richtet sein dezentrales, zugehendes Angebot
an alle über 65 jährigen Menschen in Münster,
sowie an pflege- und hilfsbedürftige Menschen
und bei beiden Gruppen insbesondere an die Menschen, die Leistungen nach
SGB XII erhalten oder erhalten werden.
Bei der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII besteht ein grundsätzlicher Vorrang ambula n-
ter vor stationärer Hilfe. In Münster stellt sich die Infrastruktur an a mbulanten und wo h-
nortnahen Angeboten gut ausdifferenziert dar, so dass eine angemessene ambulante
Versorgung sichergestellt werden kann.
Eine frühzeitig und gezielt eingesetzte Beratung und Hilfeplanung erhöht die Chancen
auf den Verbleib der Pflegebedürf tigen in der eigenen Wohnung. Denn nach wie vor
entspricht die Versorgung in der eigenen Wohnung und der gewohnten Umgebung dem
Wunsch der meisten Pflegebedürftigen. Oft sind aber die vielfältigen Möglichkeiten der
häuslichen Pflege und Unterstützungsange bote nicht ausreichend bekannt oder in ihrer
Umsetzbarkeit, insbesondere bei den Angehörigen und auch bei Ärzten und sozialen
Diensten, nur schwer vorstellbar, so dass eine stationäre Pflege angestrebt und häufig
direkt initiiert wird.
Hier setzt das Fallmanagement vor Ort, im Krankenhaus, in Kurzzeitpflegen, in der Wo h-
nung, aber ebenso in weiteren verschiedenen pflegerischen Einrichtungen, ein. Gerade
die Durchführung eines passgenauen Überleitungsmanagements nach dem Kranke n-
hausaufenthalt gewährleistet eine Versorgungskontinuität, die von großer Bedeutung zur
Vermeidung von Umzügen in Wohn- und Pflegeheime ist.
Die Pflegefachkraft nimmt frühzeitig, somit bereits im Krankenhaus, Kontakt zum Pfleg e-
bedürftigen (und ggf. dessen Angehörigen), dem Krankenhau ssozialdienst, den Kra n-
kenhausärzten, dem Hausarzt und ggf. tätigen ambulanten Pflegediensten auf. Die Pfl e-
gefachkraft macht sich ein ganzheitliches Bild zur Situation des Pflegedürftigen und se i-
ner aktuellen Umgebung. Dabei werden die Ressourcen des Umfeldes und des Quartiers
eingebunden.
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Zum adäquaten Fallmanagement gehören folgende Inhalte:
Richtige Anwendung des Fach- und Rechtswissens,
Anwendung des systemischen Ansatzes,
kooperative Zusammenarbeit mit allen Beteiligten,
Organisation und Begleitung pflegerischer und komplementärer Hilfen,
kontinuierliche Überprüfung der Passgenauigkeit dieser Hilfen,
Durchführung von Fallbesprechungen,
Wissen über das Quartier
sowie aktive Mitarbeit in den Arbeitskreisen „Älter werden in……“
3. Umsetzung der Aufgaben
Die Zuständigkeit der Pflegefachkraft für die befristete halbe Stelle bezieht sich auf das
Ev. Krankenhaus Johannisstift Münster. Hier sind mit dem Sozialdienst des Krankenha u-
ses Absprachen getroffen worden, wonach diese zeitnah Kontakt zur Pflegefachkraft
aufnehmen, wenn nach ihrer Einschätzung Personen im SGB XII -Bezug einer station ä-
ren Pflege bedürfen. Die Bekanntgabe der zeitnahen Einschätzung ermöglicht der Pfl e-
gefachkraft frühzeitig die pflegebedürftigen Personen und ihr Umfeld kennenlernen und
den tatsächlichen Bedarf feststellen zu können. Hierdurch wird weitestgehend sicherg e-
stellt, dass weder von Seiten des Krankenhaussozialdienstes noch von Seiten der Ang e-
hörigen voreilig Fakten geschaffen werden.
Der Krankenhaussozialdienst schaltet somit nach Bekanntwerden einer Entlasssituation
die Pflegefachkraft ein und teilt die Beurteilung des Krankenhauspersonals zum betroff e-
nen Pflegebedürftigen mit. Die Pflegefachkraft übernimmt das Fall - und Überleitungsma-
nagement anhand folgender Kriterien:
Aufnahme des Ist-Zustandes
Besuch des Pflegebedürftigen im Krankenhaus bzw. in der REHA-Einrichtung
Informationssammlung beim Pflegepersonal
Kontaktaufnahme zu Angehörigen bzw. Bezugspersonen, Hausärzten usw.
Einschaltung möglicher ambulanter Dienste
Klärung des Bedarfs an Hilfsmitteln für eine ambulante Versorgung
Zur Prüfung der Heimnotwendigkeit hält sich die Pflegefachkraft an folgende Merkmale
des Pflegebedürftigen sowie des Umfeldes:
Pflegestufe
Finalpflege
Mobilitätseinschränkung/Sturzgefährdung
Nächtlicher Hilfebedarf
Selbst- und Fremdgefährdungstendenzen
Eingeschränkte Alltagskompetenz
Räumliche Gegebenheiten
Alleinlebend
Fehlen einer Pflegeperson
Fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen
Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegeperson
Mangelnde Sozialkontakte
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Die Pflegefachkraft fertigt die Stellungnahme für die Leistungsgewährung des Soziala m-
tes und führt das Fallmanagement weiter, um die Voraussetzungen für den Verbleib in
der eigenen Wohnung bzw. im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen. Hierbei greift sie
auf das Netzwerkwissen in den einzelnen Quartieren zurück.
4. Wirkung und Ausblick
Die Fachstelle genießt eine hohe Anerkennung in den Feldern Altenhilfe und Pflege in
Münster. Sie arbeitet mit den Trägern pflegerischer Einrichtungen sowie mit den Angehö-
rigen/Betreuern Pflegebedürftiger kooperativ zusammen und reagiert in erster Linie auf
die Wünsche der Pflegebedürftigen selber ohne dabei das Anliegen der Stadt außer Acht
zu lassen.
Im Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015 sind durch die halbe befristete Selle
nachweisbar monetäre Synergien im Bereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII en t-
standen und Kosten in Höhe von 36.444,15 € eingespart worden.
Die Berechnung der eingesparten Kosten basiert auf folgender Grundlage: Die statist i-
sche Erhebung ermittelt anhand des Kostenvergleichsrechners für ambulante und stati o-
näre Versorgung in jedem Einzelfall taggenau die verringerten oder vermiedenen Kosten.
Diese wurden mit dem ersten Tag der Kostenersparnis bis zum Ende des o.a. Zeitra u-
mes hochgerechnet. Ergeben sich Veränderungen, wie zum Beispiel durch neue Bedarfe
oder Einstellung des Hilfebedar fs werden die Beträge in der Statistik, ebenso taggenau,
entsprechend angepasst bzw. im Verlauf nicht weiter hochgerechnet.
Mit folgendem Beispiel wird die Berechnung erklärt: Wenn festgestellt wird, dass eine
Heimunterbringung abgewendet werden kann, wir d der Differenzbetrag zwischen den
Kosten der ambulanten und der stationären Versorgung mit dem Tag der Feststellung als
Ersparnis in der Statistik festgehalten und bis zum Ende des Kalenderjahres hochg e-
rechnet. Verändert sich die Situation zum Beispiel in der Form, dass die ambulanten
Kosten sich erhöhen, wird dies statistisch angepasst und diese neue Differenz bis zum
Ende eines Kalenderjahres berechnet. Tritt eine Veränderung in der Situation der Person
auf, zum Beispiel durch Wegzug aus Münster oder Tod, wird die Kostenersparnis zu dem
Datum der Veränderung eingestellt und nicht weiter fortgeführt.
Der Gewinn dieser Stelle liegt, neben den geringeren Ausgaben in der Hilfe zur Pflege,
in der Vermeidung von Um- und Einzügen in Wohn- und Pflegeheime. Im Zeitraum eines
Jahres und zwar vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015 konnten Einsparungen in Höhe
von insgesamt 36.444,15 € erzielt werden. Die im Antrag der Fraktionen SPD, FDP und
Bündnis 90/DieGrünen/GAL kalkulierten 25.000,00 € Einsparungen, die dazu dienen soll-
ten, dass sich die Stelle refinanziert, sind somit erreicht worden. Von daher ist die En t-
fristung der befristeten 0 ,5 Stelle folgerichtig. (siehe Stellenplanentwurf 2016, S. 56, lfd.
Nr. 12).
Der Anstieg der Fallzahlen im Fallmanagement der Fachstelle unterstützt das Anliegen
zur Entfristung der 0,5 -Stelle. Die Fallzahlen sind im Laufe der letzten Jahr e von 843 in
2010 auf 1.005 Fälle in 2014 angestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Ko m-
plexität der Inhalte und Intensität de r Kontakte in diesen Jahren stark zugenommen hat.
Ab 2013 kann jährlich von bis zu 25 Kontakten und Tätigkeiten in der Fallarbeit ausg e-
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gangen werden, so dass in 2014 in den Fällen rund 25.000 Beratungs -, Begleitungs- und
Unterstützungskontakte stattgefunden haben.
Abschließend ein grundsätzlicher Hinweis: Es hat sich als sinnvoll erwiesen, sich bei der
Besetzung der beiden 0,5 Stellen für eine Pflegefachkraft zu entscheiden. Der Einsatz
der beiden Berufsgruppen Sozialarbeiter/innen und Pflegefachkräfte hat den Kompe-
tenzgrad der gesamten Fachstelle weiter erhöht. Gegenseitiges Lernen vom Fachwissen
der jeweils anderen Profession und der richtige Einsatz des Fachwissens bilden die
Grundlage für angemessene Entscheidungen im Einzelfall. Von daher leisten alle Fall-
manager/innen einen Beitrag zu Einsparungen bzw. zur Vermeidung von erhöhten Kos-
ten im Bereich der Hilfe zur Pflege.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0813/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37