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V/0813/2015

Evaluationsbericht zum Einsatz einer halben Personalstelle zur Vermeidung von Umzügen in Wohn- und Pflegeheimen

Vorlagen 14.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 03.12.2015, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0813/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Evaluationsbericht zum Einsatz einer halben Personalstelle zur Vermeidung von Umzügen in 
Wohn- und Pflegeheimen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
                    und Arbeitsförderung Bericht 
30.11.2015 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                    E-Government Bericht    
 
 
 
Bericht: 
 
1. Anlass  
 
Zum Stellenplan 2014 hatte die Verwaltung vorgeschlagen eine halbe Personalstelle für 
den stadtteilorientierten Fachdienst der Fachstelle „Soziale Dienste für Pflegebedürftige 
und ältere Menschen“ im Sozialamt einzurichten. Mit dieser Stelle sollte das zugehende 
Fallmanagement in der bezirklichen Sozialarbeit gestärkt werden.  
 
Im Rahmen der Stellenplanberatungen ist der Rat dem Vorschlag der Fraktionen SPD, 
FDP und Bündnis 90/ Die Grünen/GAL gefolgt, befristet „für die Dauer von zwei Jahren 
eine 0,5 Stelle möglichst als Aufstockung einer vorhandenen Stelle mit dem Ziel einzu-
richten, Umzüge in Wohn- und Pflegeheime zu vermeiden“. Der voraussichtliche Auf-
wand von ca. 25.000 € für diese halbe Stelle sollte sich durch Einsparungen refinanzie-
ren.  
 
Diese beiden, jeweils befristete und unbefristete, 0,5 Stellen sind mit einer Pflegefach-
kraft zum 1. Juni 2014 besetzt worden. Hier greift das Sozialamt auf das bewährte Kon-
zept eines multiprofessionellen Teams im Fallmanagement, bestehend aus Sozialarbei-
ter/innen und Pflegefachkräften,  zurück. Die Pflegefachkraft  ist, als erste Ansprechpart-
nerin, für das Ev. Krankenhaus Johannisstift Münster zur Prüfung der Heimnotwendigkeit 
und des Weiteren für die Stadtteile Coerde, Sprakel, Gelmer-Dyckburg und Aaseestadt 
als Fallmanager zuständig.   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0813/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
SchweringMaria@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0813/2015 
 
 
Bereits mit der Vorlage V/0200/2009 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und 
Arbeitsförderung am 09.06.2009 entschieden, de m Grundsatz „ambulant vor stationär„ 
durch eine verbesserte Steuerung der Hilfen zur Pflege Rechnung zu tragen. Hierbei soll-
ten die Gewährleistung der Versorgungskontinuität nach einem stationären Kranke n-
hausaufenthalt sowie die Rückkehr in die eigene Häus lichkeit im Vordergrund stehen.  
Des Weiteren wurde beschlossen, im Sozialamt ab dem 01.01.2010 eine Pflegefachkraft 
haushaltsneutral einzustellen. Diese Stelle ist zum 01.01.2012 unbefristet eingerichtet 
worden.   
 
2. Einsatz und Methode 
Die halbe befrist ete sowie halbe (vorhandene) unbefristete Stelle sind zu einer Vollzei t-
stelle zusammengefasst worden und gehören zur Fachstelle „Soziale Dienste für Pfleg e-
bedürftige und ältere Menschen“.  
 
Die Fachstelle umfasst die Pflegeberatung, die Wohnberatung sowie das Fallmanag e-
ment der beiden Pflegefachkräfte und das Fallmanagement im Stadtbezirk. Das Fallm a-
nagement richtet sein dezentrales, zugehendes Angebot 
 an alle über 65 jährigen Menschen in Münster, 
 sowie an pflege- und hilfsbedürftige Menschen 
 und bei beiden Gruppen insbesondere an die Menschen, die Leistungen nach 
SGB XII erhalten oder erhalten werden. 
 
Bei der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII besteht ein grundsätzlicher Vorrang ambula n-
ter vor stationärer Hilfe. In Münster stellt sich die Infrastruktur an a mbulanten und wo h-
nortnahen Angeboten gut ausdifferenziert dar, so dass eine angemessene ambulante 
Versorgung sichergestellt werden kann. 
 
Eine frühzeitig und gezielt eingesetzte Beratung und Hilfeplanung erhöht die Chancen 
auf den Verbleib der Pflegebedürf tigen in der eigenen Wohnung. Denn  nach wie vor 
entspricht die Versorgung in der eigenen Wohnung und der gewohnten Umgebung dem 
Wunsch der meisten Pflegebedürftigen. Oft sind aber die vielfältigen Möglichkeiten der 
häuslichen Pflege und Unterstützungsange bote nicht ausreichend bekannt oder in ihrer 
Umsetzbarkeit, insbesondere bei den Angehörigen und auch bei Ärzten und sozialen 
Diensten, nur schwer vorstellbar, so dass eine stationäre Pflege angestrebt und häufig 
direkt initiiert wird.  
 
Hier setzt das Fallmanagement vor Ort, im Krankenhaus, in Kurzzeitpflegen, in der Wo h-
nung, aber ebenso in weiteren verschiedenen pflegerischen Einrichtungen, ein. Gerade 
die Durchführung eines passgenauen Überleitungsmanagements nach dem Kranke n-
hausaufenthalt gewährleistet eine Versorgungskontinuität, die von großer Bedeutung zur 
Vermeidung von Umzügen in Wohn- und Pflegeheime ist.  
 
Die Pflegefachkraft nimmt frühzeitig, somit bereits im Krankenhaus, Kontakt zum Pfleg e-
bedürftigen (und ggf. dessen Angehörigen), dem Krankenhau ssozialdienst, den Kra n-
kenhausärzten, dem Hausarzt und ggf. tätigen ambulanten Pflegediensten auf. Die Pfl e-
gefachkraft macht sich ein ganzheitliches Bild zur Situation des Pflegedürftigen und se i-
ner aktuellen Umgebung. Dabei werden die Ressourcen des Umfeldes und des Quartiers 
eingebunden.

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V/0813/2015 
 
Zum adäquaten Fallmanagement gehören folgende Inhalte: 
 Richtige Anwendung des Fach- und Rechtswissens, 
 Anwendung des systemischen Ansatzes, 
 kooperative Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, 
 Organisation und Begleitung pflegerischer und komplementärer Hilfen, 
 kontinuierliche Überprüfung der Passgenauigkeit dieser Hilfen, 
 Durchführung von Fallbesprechungen, 
 Wissen über das Quartier 
 sowie aktive Mitarbeit in den Arbeitskreisen „Älter werden in……“ 
 
3. Umsetzung der Aufgaben  
 
Die Zuständigkeit der Pflegefachkraft für die befristete halbe Stelle bezieht sich auf das 
Ev. Krankenhaus Johannisstift Münster. Hier sind mit dem Sozialdienst des Krankenha u-
ses Absprachen getroffen worden, wonach diese zeitnah Kontakt zur Pflegefachkraft  
aufnehmen, wenn nach ihrer Einschätzung Personen im SGB XII -Bezug einer station ä-
ren Pflege bedürfen. Die Bekanntgabe der zeitnahen Einschätzung ermöglicht der Pfl e-
gefachkraft frühzeitig die pflegebedürftigen Personen und ihr Umfeld kennenlernen und 
den tatsächlichen Bedarf feststellen zu können. Hierdurch wird weitestgehend sicherg e-
stellt, dass weder von Seiten des Krankenhaussozialdienstes noch von Seiten der Ang e-
hörigen voreilig Fakten geschaffen werden.  
 
Der Krankenhaussozialdienst schaltet somit nach Bekanntwerden einer Entlasssituation 
die Pflegefachkraft ein und teilt die Beurteilung des Krankenhauspersonals zum betroff e-
nen Pflegebedürftigen mit. Die Pflegefachkraft übernimmt das Fall - und Überleitungsma-
nagement anhand folgender Kriterien: 
 
 Aufnahme des Ist-Zustandes 
 Besuch des Pflegebedürftigen im Krankenhaus bzw. in der REHA-Einrichtung 
 Informationssammlung beim Pflegepersonal 
 Kontaktaufnahme zu Angehörigen bzw. Bezugspersonen, Hausärzten usw. 
 Einschaltung möglicher ambulanter Dienste 
 Klärung des Bedarfs an Hilfsmitteln für eine ambulante Versorgung 
 
Zur Prüfung der Heimnotwendigkeit hält sich die Pflegefachkraft an folgende Merkmale 
des Pflegebedürftigen sowie des Umfeldes:   
 
 Pflegestufe 
 Finalpflege 
 Mobilitätseinschränkung/Sturzgefährdung 
 Nächtlicher Hilfebedarf 
 Selbst- und Fremdgefährdungstendenzen  
 Eingeschränkte Alltagskompetenz 
 Räumliche Gegebenheiten 
 Alleinlebend  
 Fehlen einer Pflegeperson 
 Fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen 
 Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegeperson 
 Mangelnde Sozialkontakte

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Die Pflegefachkraft fertigt die Stellungnahme für die Leistungsgewährung des Soziala m-
tes und führt das Fallmanagement weiter, um die Voraussetzungen für den Verbleib in 
der eigenen Wohnung bzw. im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen. Hierbei greift sie 
auf das Netzwerkwissen  in den einzelnen Quartieren  zurück.  
 
 
4. Wirkung und Ausblick 
 
Die Fachstelle genießt eine hohe Anerkennung in den Feldern Altenhilfe und Pflege in 
Münster. Sie arbeitet mit den Trägern pflegerischer Einrichtungen sowie mit den Angehö-
rigen/Betreuern Pflegebedürftiger kooperativ zusammen und reagiert in erster Linie auf 
die Wünsche der Pflegebedürftigen selber ohne dabei das Anliegen der Stadt außer Acht 
zu lassen.  
Im Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015 sind durch die halbe befristete Selle 
nachweisbar monetäre Synergien im Bereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII en t-
standen und Kosten in Höhe von 36.444,15 € eingespart worden. 
Die Berechnung der eingesparten Kosten basiert auf folgender Grundlage: Die statist i-
sche Erhebung ermittelt anhand des Kostenvergleichsrechners für ambulante und stati o-
näre Versorgung in jedem Einzelfall taggenau die verringerten oder vermiedenen Kosten. 
Diese wurden mit dem ersten Tag der Kostenersparnis bis zum Ende des o.a. Zeitra u-
mes hochgerechnet. Ergeben sich Veränderungen, wie zum Beispiel durch neue Bedarfe 
oder Einstellung des Hilfebedar fs werden die Beträge in der Statistik, ebenso taggenau, 
entsprechend angepasst bzw. im Verlauf nicht weiter hochgerechnet. 
 
Mit folgendem Beispiel wird die Berechnung erklärt: Wenn festgestellt wird, dass eine 
Heimunterbringung abgewendet werden kann, wir d der Differenzbetrag zwischen den 
Kosten der ambulanten und der stationären Versorgung mit dem Tag der Feststellung als 
Ersparnis in der Statistik festgehalten und bis zum Ende des Kalenderjahres hochg e-
rechnet. Verändert sich die Situation zum Beispiel in  der Form, dass die ambulanten 
Kosten sich erhöhen, wird dies statistisch angepasst und diese neue Differenz bis zum 
Ende eines Kalenderjahres berechnet. Tritt eine Veränderung in der Situation der Person 
auf, zum Beispiel durch Wegzug aus Münster oder Tod, wird die Kostenersparnis zu dem 
Datum der Veränderung eingestellt und nicht weiter fortgeführt.  
 
Der Gewinn dieser Stelle liegt, neben den geringeren Ausgaben in der Hilfe zur Pflege,  
in der Vermeidung von Um- und Einzügen in Wohn- und Pflegeheime. Im Zeitraum eines 
Jahres und zwar vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015  konnten Einsparungen in Höhe 
von insgesamt  36.444,15 € erzielt werden. Die im Antrag der Fraktionen SPD, FDP und 
Bündnis 90/DieGrünen/GAL kalkulierten 25.000,00 € Einsparungen, die dazu dienen soll-
ten, dass sich die Stelle refinanziert, sind somit erreicht worden.  Von daher ist die En t-
fristung der befristeten 0 ,5 Stelle folgerichtig. (siehe Stellenplanentwurf 2016, S. 56, lfd. 
Nr. 12).  
 
Der Anstieg der Fallzahlen im Fallmanagement der Fachstelle unterstützt das Anliegen 
zur Entfristung der 0,5 -Stelle. Die Fallzahlen sind im Laufe der letzten Jahr e von 843 in 
2010 auf 1.005 Fälle in 2014 angestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Ko m-
plexität der Inhalte und Intensität de r Kontakte  in diesen Jahren stark zugenommen hat. 
Ab 2013 kann jährlich von bis zu 25 Kontakten und Tätigkeiten in der Fallarbeit ausg e-

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gangen werden, so dass in 2014 in den Fällen rund 25.000 Beratungs -, Begleitungs- und 
Unterstützungskontakte stattgefunden haben.  
 
Abschließend ein grundsätzlicher Hinweis: Es hat sich als sinnvoll erwiesen, sich bei der 
Besetzung der beiden 0,5 Stellen für eine Pflegefachkraft zu entscheiden. Der Einsatz 
der beiden Berufsgruppen Sozialarbeiter/innen und Pflegefachkräfte hat den Kompe-
tenzgrad der gesamten Fachstelle weiter erhöht. Gegenseitiges Lernen vom Fachwissen 
der jeweils anderen Profession und der richtige Einsatz des Fachwissens bilden die 
Grundlage für angemessene Entscheidungen im Einzelfall. Von daher leisten alle Fall-
manager/innen einen Beitrag zu Einsparungen bzw. zur Vermeidung von erhöhten Kos-
ten im Bereich der Hilfe zur Pflege. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

17.11.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2015 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0813/2015
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37