3138/2022
Mündliche Anfrage von Herrn Zimmermann betreffend Köln-spezifische Förderung von PV-Anlagen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3542 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 570 Vorlagen-Nummer 26.09.2022 3138/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 29.09.2022 Mündliche Anfrage von Herrn Zimmermann betreffend Köln-spezifische Förderung von PV- Anlagen aus der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 25.08.2022, TOP 9.4 Ratsmitglied Herr Zimmermann bemerkt, er habe gelesen, dass inzwischen 1600 Anträge auf Förde- rung von PV-Anlagen eingegangen seien. Er bittet um Information zu diesem neuen Programm und auch um eine Mitteilung in einer der nächsten Ausschusssitzungen. Antwort der Verwaltung Neues Förderprogramm Am 1. April 2022 ist die neue Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klima- freundliches Wohnen“ in Kraft getreten und ersetzt die Förderrichtlinie Altbausanierung und Energie- effizienz – klimafreundliches Wohnen“. Es werden Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden und Wohnungen im Kölner Stadtgebiet ge- fördert. Antragstellende können bis zu 30.000 Euro pro Jahr an Förderung erhalten. Nach der Richtlinie wird einerseits ein Zuschuss auf eine bewilligte Bundesförderung gewährt, zum anderen werden Köln-spezifische Maßnahmen gefördert. Zielgruppe Die Förderrichtlinie richtet sich in erster Linie an private Eigenheimbesitzer*innen, Vermieter*innen und Mieter*innen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Wohnungsgenossenschaften eine Förderung erhal- ten. Aktuelle Zahlen Im Zeitraum 01.04.2022 bis 16.09.2022 wurden insgesamt 2.571 Anträge im Rahmen der Förder- richtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ eingereicht. Gut 90 % aller Förderanträge beziehen sich auf Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher-Lösungen 2 sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Zuschuss zur Bundesförderung: Maßnahmen der Gebäudesanierung Die Stadt Köln gewährt eine Ergänzungsförderung von 10 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten aus den Förderbescheiden der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) In wenigen Ausnahmen zahlt die Stadt Köln nach der jeweils gültigen Richtlinie „Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien –klimafreundliches Wohnen keinen Zuschuss. Köln-spezifische Maßnahmen: Ausbau erneuerbarer Energien Die Installation von Photovoltaik-Anlagen, entsprechender Batteriespeicher und Steckersolargeräten wird schwerpunktmäßig gefördert. Bei Photovoltaik-Anlagen wurde per Ratsbeschluss die Förderung von 150 Euro pro Kilowatt peak auf 250 Euro pro Kilowatt peak erhöht. Batteriespeicher wurden mit 150 Euro pro Kilowattstunden neu in die Förderung aufgenommen. Damit wird die lokale Stromerzeugung und ein möglichst hoher Anteil an Eigennutzung begünstigt. Steckersolargeräte werden mit 200 Euro pro Anlage und Wohneinheit gefördert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von Blockheizkraftwerken mit klimaneutralen Kraft- stoffen sowie von innovativen Einzelmaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Bonusförderung Mit der Bonusförderung von 15 Euro pro Quadratmeter umweltfreundliche Dämmstoffe wird bauöko- logischen Aspekten ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Neben einer gesundheitlich wertvollen und nachhaltigen Gebäudesanierung wird die Recyclingfähigkeit von Baustoffen begünstigt. Zusätzlich wird die Kombination von Dachbegrünung mit Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage ge- fördert. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3138/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.09.2022
- Erstellt
- 22.09.2022 21:24