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3138/2022

Mündliche Anfrage von Herrn Zimmermann betreffend Köln-spezifische Förderung von PV-Anlagen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 29.09.2022, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3542 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
570 
Vorlagen-Nummer 26.09.2022 
 3138/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 29.09.2022 
 
Mündliche Anfrage von Herrn Zimmermann betreffend Köln-spezifische Förderung von PV-
Anlagen aus der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 25.08.2022, TOP 9.4 
Ratsmitglied Herr Zimmermann bemerkt, er habe gelesen, dass inzwischen 1600 Anträge auf Förde-
rung von PV-Anlagen eingegangen seien. Er bittet um Information zu diesem neuen Programm und 
auch um eine Mitteilung in einer der nächsten Ausschusssitzungen. 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Neues Förderprogramm 
Am 1. April 2022 ist die neue Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klima-
freundliches Wohnen“ in Kraft getreten und ersetzt die Förderrichtlinie Altbausanierung und Energie-
effizienz – klimafreundliches Wohnen“.  
 
Es werden Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden und Wohnungen im Kölner Stadtgebiet ge-
fördert. 
 
Antragstellende können bis zu 30.000 Euro pro Jahr an Förderung erhalten. 
 
Nach der Richtlinie wird einerseits ein Zuschuss auf eine bewilligte Bundesförderung gewährt, zum 
anderen werden Köln-spezifische Maßnahmen gefördert. 
Zielgruppe 
Die Förderrichtlinie richtet sich in erster Linie an private Eigenheimbesitzer*innen, Vermieter*innen 
und Mieter*innen. 
 
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Wohnungsgenossenschaften eine Förderung erhal-
ten. 
 
 
Aktuelle Zahlen 
Im Zeitraum 01.04.2022  bis 16.09.2022 wurden insgesamt 2.571 Anträge im Rahmen der Förder-
richtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ eingereicht.  
 
Gut 90 % aller Förderanträge beziehen sich auf Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher-Lösungen

2 
 
sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). 
 
Zuschuss zur Bundesförderung: Maßnahmen der Gebäudesanierung 
Die Stadt Köln gewährt eine Ergänzungsförderung von 10 Prozent der anerkannten förderfähigen 
Kosten aus den Förderbescheiden der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) 
 
In wenigen Ausnahmen zahlt die Stadt Köln nach der jeweils gültigen Richtlinie „Förderprogramm 
Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien –klimafreundliches Wohnen keinen Zuschuss. 
 
Köln-spezifische Maßnahmen: Ausbau erneuerbarer Energien 
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen, entsprechender Batteriespeicher und Steckersolargeräten 
wird schwerpunktmäßig gefördert. 
 
Bei Photovoltaik-Anlagen wurde per Ratsbeschluss die Förderung von 150 Euro pro Kilowatt peak auf 
250 Euro pro Kilowatt peak erhöht. Batteriespeicher wurden mit 150 Euro pro Kilowattstunden neu in 
die Förderung aufgenommen. Damit wird die lokale Stromerzeugung und ein möglichst hoher Anteil 
an Eigennutzung begünstigt. 
 
Steckersolargeräte werden mit 200 Euro pro Anlage und Wohneinheit gefördert.  
 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von Blockheizkraftwerken mit klimaneutralen Kraft-
stoffen sowie von innovativen Einzelmaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien. 
 
Bonusförderung 
Mit der Bonusförderung von 15 Euro pro Quadratmeter umweltfreundliche Dämmstoffe wird bauöko-
logischen Aspekten ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Neben einer gesundheitlich wertvollen 
und nachhaltigen Gebäudesanierung wird die Recyclingfähigkeit von Baustoffen begünstigt. 
 
Zusätzlich wird die Kombination von Dachbegrünung mit Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage ge-
fördert.  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

29.09.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3138/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.09.2022
Erstellt
22.09.2022 21:24