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1335/2017

Lärmbelästigung durch Veranstaltungen und Partys in Lindweiler, Unnauer Weg

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 26.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2017, TOP 11.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2131 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1335/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 
 
Lärmbelästigung durch Veranstaltungen und Partys in Lindweiler, Unnauer Weg 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 15.12.2016 wurde unter TOP 11.2.1 eine mündli-
che Anfrage durch den Bezirksvertreter Herrn Töller zum ehemaligen Baumarkt, Unnauer Weg 29-31, 
gestellt. 
 
Frage 1:  
 
Besteht für die Hallen des ehemaligen Baumarktes eine Genehmigung für Veranstaltungen wie Feste 
und Versammlungen? Wenn ja, welcher Art? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Nein, es besteht dafür keine Baugenehmigung.  
 
 
Frage 2:  
 
Werden die geltenden Vorschriften des Brandschutzes eingehalten? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
In Ermangelung einer Baugenehmigung und entsprechender Brandschutzunterlagen kann für die 
erfragte Nutzung nicht von einer vollständigen Gesetzeseinhaltung ausgegangen werden.  
 
 
Frage 3:  
 
Werden im Falle einer vorliegenden Genehmigung (Punkt 1) die Vorschriften des Schallschutzes  
eingehalten und sind diese dem Veranstalter bekannt? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Da Frage 1 negativ beantwortet ist, können auch zu Frage 3 keine weiteren Angaben gemacht wer-
den. 
 
 
Frage 4:  
 
Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung ergriffen, um zukünftige Lärmemissionen zu ver-
hindern?

2 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Verwaltung hat inzwischen ein Verfahren mit dem Ziel der Unterlassung von Veranstaltungsnut-
zungen eröffnet. Im Rahmen der gesetzlich zu beachtenden Verhältnismäßigkeit der Mittel hat es 
bisher ausgereicht, im Rahmen eines Ortstermins eine mündlich ausführliche ordnungsbehördliche 
Störeransprache durchzuführen. Darin hat der Gebäudeverantwortliche eine kurzfristige Veranstal-
tungsunterlassung zugesichert. Außerdem wurde zur Verdeutlichung der allgemeinen Rechtslage vor 
Ort im Gebäudeeingangsbereich durch die Verwaltung ein Informationsplakat mit dem Hinweis auf 
das Benutzungsverbot für Veranstaltungszwecke angebracht.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unnauer Weg 29

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Details

Aktenzeichen
1335/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
26.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27