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LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3536/2017 vom 06.03.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3536/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler hier: mündliche Anfragen der Bezirksvertretung Chorweiler in der Sitzung am 08.06.2017, TOP 7.1.4 Einige Mitglieder der Bezirksvertretung Chorweiler bitten um die Beantwortung folgender Fragen: „Bezirksvertreter Herr Kleinjans kritisiert die vorliegende Beantwortung, da es sehr wohl Plätze im Stadtbezirk Chorweiler gibt an den LKW´s abgestellt werden z.B. auf dem Parkplatz am Tennisplatz gegenüber dem Aqualand, auf der Verlängerung der Herstattallee, auf der Schaaffhausenstr., auf und vor der Autobahnbrücke u.s.w. Bürgeramtsleiter Herr Büscher erläutert dazu, da es sich hierbei nicht um ausgewiesene offizielle LKW-Standplätze handelt, die Nutzung erfolgt daher teils illegal. Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg möchte wissen was nach § 12 der Straßenverkehrsordnung „entsprechend gekennzeichnete Parkplätze“ sind. Zudem fordert er, dass die Stadtverwaltung die bestehende Problematik nicht weiter ignoriert, sondern entsprechende Maßnahmen ergreift. Herr Kleinjans fordert ebenfalls, dass gehandelt werden muss, da die Stadt zum einen verpflichtet ist entsprechende Parkplätze zur Verfügung zu stellen, und zum anderen die Problematik an vielen Ört- lichkeiten auch bereits bekannt ist, da ja auch bereits entsprechend gereinigt wird. Bezirksbürgermeister Herr Zöllner möchte wissen, ob der Ordnungsdienst bereits über diese Proble- matik informiert wurde, oder ob dieser nochmals zur Kontrolle aufgefordert werden muss. Bezirksvertreter Frau Heinrich und Herr Gökpinar kritisieren, dass das Ordnungsamt entweder nicht oder zu falschen Zeiten kontrolliert.“ Antwort der Verwaltung: Für die Stadt Köln existieren keine gesetzlichen Verpflichtungen, auf ihrem Stadtgebiet Lkw- Ruheplätze anzubieten. Für die Planung ist die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) maßgebend. In dieser Richtlinie finden sich keine Hinweise darauf, dass und in welcher Form Lkw-Ruheplätze im öffentli- chen Straßenraum einer Kommune vorzusehen sind. Ferner finden sich auch im Straßen- und Wegegesetz NRW keine Hinweise darauf, dass die Ge- meinden - also somit auch die Stadt Köln - verpflichtet sind, Lkw-Ruheplätze auf ihrem Gebiet herzu- stellen und anzubieten. 2 Aus den o.g. Gründen sind keine ausgewiesenen Lkw-Ruheplätze in Chorweiler vorhanden. Der Parkplatz gegenüber dem Aqualand ist als Parkplatz für Pkw ausgewiesen. Auf der Einbahnstraße „Herstattallee“ in Fahrtrichtung Mercatorstraße werden Lkw auf dem Seitenstreifen geparkt. Es wurde zwischenzeitlich eine Haltverbotszone für den Seitenstreifen eingerichtet. Nach § 12 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das regelmäßige Parken von Kraftfahr- zeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Nicht unter das Verbot fallen Kfz über 7,5 t auf ausgewiesenen Parkplätzen mit Verkehrszeichen (VZ) 314 StVO „Parken“ und z. B. dem Zusatzzeichen VZ 1024-13 StVO „Lkw und Anhänger frei“ inner- halb der bezeichneten Gebiete. Die Verkehrsüberwachung wird gebeten, in den genannten Örtlichkeiten verstärkt Kontrollen durchzu- führen.

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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