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2091/2018

Jahresbericht 2017, Naturschutzwacht Frau Fontes, Bezirk 2 Rodenkirchen - West

Mitteilung BV 19.12.2018

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Mitteilung BV

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Jahresbericht 2017 BZ 2 West Frau Fontes

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Mitteilung BV

5873 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2091/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 
 
Jahresbericht 2017, Naturschutzwacht Frau Fontes, Bezirk 2 Rodenkirchen - West 
Stellungnahme der Verwaltung zu den offenen Themen: 
 
1. Zu der kommerziellen Landwirtschaft auf städtischen Pachtflächen und firmeneigenem Pacht-
land: 
 
Die intensive Landwirtschaft wurde in den zurückliegenden Jahren zunehmend verantwortlich 
gemacht für den generell festzustellenden Artenrückgang; mitunter wurde bzw. wird die inten-
sive Landwirtschaft als Hauptverursacher bezeichnet.  
 
Ungeachtet dieser Diskussion steht fest, dass die Landwirte anlässlich ihrer Fachkunde, den 
ihnen zur Verfügung stehenden Maschinen und insbesondere den von ihnen bewirtschafteten 
Flächen wertvolle Beiträge für den Naturschutz und für die Artenvielfalt leisten können. 
 
Aktuell befindet sich die 12. Landschaftsplan-Änderung (Session Nr. 2014/2018) in der politi-
schen Beratung. Ziel ist die Herbeiführung des Ratsbeschlusses für die öffentliche Ausle-
gung, die im kommenden Frühjahr stattfinden soll. 
 
In diese Vorlage hat die Verwaltung eine neu formulierte Gebotsregelung Nr. 19 aufgenom-
men (Seite 67 der Vorlage). Gemäß dieser Gebotsregelung soll die Anlage von Feldrainen 
entlang der vorhandenen Feldwege auf städtischen Ackerflächen, die größenmäßig bei ca. 
2.700 Hektar liegen, erfolgen. Feldraine stellen in der weitgehend ausgeräumten Agrarland-
schaft ein wesentliches Element zur Erhaltung der Artenvielfalt dar. Bei Verpachtung der 
städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächensoll die Anlage und Unterhaltung auf vertrag-
licher Basis gesichert werden. 
 
Darüber stellt der Flächennutzungsplan in den landwirtschaftlich genutzten Bereichen soge-
nannte „Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen“ dar. In diesen Bereichen werden 
begleitend zur Landwirtschaft Maßnahmen für den Naturschutz umgesetzt. 
 
Die Anlage von Feldrainen und auch die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in den 
Vorrangflächen sollen der Biodiversität und der Vernetzung der Lebensräume dienen. 
 
Auf nicht-städtische Flächen hat die Stadtverwaltung allenfalls mittelbaren Einfluss, da die 
zuständige Kontrollbehörde die Landwirtschaftskammer ist. Hinzu kommt, dass bei der „ord-
nungsgemäßen Landwirtschaft“ vielfach auch naturschutzfachlich kritisch zu bewertende 
Maßnahmen zugelassen sind. 
 
Der Bericht von Frau Fontes wurde an die Zentrale der Landwirtschaftskammer in Münster

2 
 
und an das zuständige Ministerium Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 
des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) über die Bezirksregierung Köln weitergelei-
tet. Verbunden mit der Weiterleitung war die Bitte, Stellung zu den Beobachtungen unserer 
Naturschutzwartin zu nehmen. 
 
2. Zu Jagd und Landwirtschaft: 
 
Auch bei diesem mittlerweile häufig und sehr kontrovers diskutierten Thema haben die Unte-
ren Naturschutzbehörden allenfalls beratende Funktionen. 
 
Die Ausübung der Jagd in einem Naherholungsraum ist, wie bereits in der Stellungnahme zum 
Jahresbericht von 2015 angeführt, laut Unterer Jagdbehörde in einem Jagdrevier nicht nur das 
Recht des Jagdausübungsberechtigten sondern auch eine Pflicht zur Erhaltung eines arten-
reichen und ausgewogenen Wildbestandes (Hegepflicht). Die Jagdbehörde wird tätig, wenn es 
um sachdienliche Hinweise mit Beweiskraft geht, die Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschrif-
ten zum Inhalt haben. 
 
Letztlich muss das Land entscheiden, wie es mit dem Konflikt zwischen den jagdlichen Inte-
ressen und den teils gegenläufigen Interessen des Naturschutzes umgeht. 
 
Auch hier wird das Ministerium gebeten, zu den Beobachtungen von Frau Fontes Stellung zu 
nehmen. 
 
3. Zum Herbizideinsatz auf Blühstreifen entlang der „Erlebnisfahrradroute Süd“ der RegioGrün in 
Köln-Rondorf: 
 
Der Blühstreifen entlang der Fahrradroute RegioGrün befindet sich auf verpachteten städti-
schen Flächen. Die fachgerechte Ausführung der Pflege und Mahd des Blühstreifens wird von 
der zuständigen grundstücksverwaltenden Dienststelle der Verwaltung geprüft. Es wurde in-
tern besprochen, dass mit dem Pächter der Fläche geklärt werden muss, welchen Bereich er 
beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auszusparen hat. Zusätzlich besteht ggfs. die Mög-
lichkeit diesen Bereich des Ackers entsprechend zu markieren. 
 
4. Zu möglichen Schutzmaßnahmen zur Beruhigung des N 6 „Kiesgruben Meschenich“: 
 
Das Ordnungsamt kann, wie jede Ordnungsbehörde, in den Schutzgebieten nur im Rahmen 
seiner Kapazitäten und Prioritätensetzungen ordnungsbehördlich aktiv werden. Anlässlich der 
seitens Frau Fontes gemeldeten Missstände in der Kiesgrube Meschenich wurde das Ord-
nungsamt gebeten, diesen Bereich intensiver zu kontrollieren. 
 
Die Reparatur des Zaunes wird fortlaufend umgesetzt. Die Errichtung einer weiteren Holzba-
lustrade an der Steilböschung der ehemaligen Kiesgrube ist in Planung. Holzbalustraden die-
nen als Aussichtspunkt für die Bevölkerung und sollen verhindern, dass Besucher die emp-
findlichen Bereiche des Schutzgebietes betreten.  
 
Zudem ist die Aufstellung neuer Schilder geplant. Die bestehenden Schilder vor Ort sind nicht 
mehr gut lesbar oder beschädigt.  
 
5. Zu der Müllproblematik in Köln-Meschenich („In der Hell“) 
 
Laut Radio Erft (18.05.2018) waren Mitarbeiter der AWB im Mai drei Wochen lang auf dem 
Wirtschaftsweg in der Nähe der Kerkrader Straße im Einsatz, um den wilden Müll bei Brühl zu 
beseitigen. Auf dem Weg zu einer dauerhaften Lösung der Müllproblematik sind die betroffe-
nen  Dienststellen und der Landesbetrieb Straßen NRW im Gespräch. Eine weitere Beschran-
kung kann allerdings erst umgesetzt werden, wenn der Abgrabungsbetrieb abgeschlossen ist.

Jahresbericht 2017 BZ 2 West Frau Fontes

19352 Zeichen

Marlies Fontes - Naturschutzwachtin für den Bezirk 2 (Rodenkirchen-West) 
Jahresbericht 2017 für den Bezirk 2 (Rodenkirchen-West) 
 Einleitung 
Seit Mai 2015 bin ich Naturschutzwachtin für Köln - Rodenkirchen/West und betreue 
schwerpunktmäßig die Bereiche Immendorf, Meschenich, Rondorf und den äußeren 
Grüngürtel im Kölner Süden. In meinem Bezirk befinden sich die Naturschutzgebiete 
„Kiesgruben Meschenich“ und „Am Vogelacker“. 
Neben meiner Aufgabe den Bürgern die Schutzwürdigkeit der sensiblen Naturräumlichkeiten 
in Gesprächen näher zu bringen und in diesem Zusammenhang auf die Gebote und Verbote 
gem. Landesnaturschutzgesetz hinzuweisen, gehört es auch zu meinen Aufgaben 
Informationen über Abfälle und Vandalismusschäden in der freien Landschaft an die 
zuständigen Stellen weiter zu geben. Insbesondere bin ich in diesem Zusammenhang darum 
bemüht, ganzjährig eine intensive Zusammenarbeit mit den Abfallwirtschaftsbetrieben und 
dem Ordnungsamt zu suchen.  
Zu diesen grundsätzlichen, alltäglichen Aufgaben meiner Naturschutzwachttätigkeit, habe ich 
den weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit darauf gelegt, negative Entwicklungen in Natur 
und Landschaft in meinem Bezirk zu erfassen, diese der Unteren Naturschutzbehörde 
mitzuteilen und im Einzelfall konstruktive Lösungs- und Verbesserungsvorschläge zu 
unterbreiten, um den Negativtrend in Natur und Landschaft im Kölner Südens entgegen zu 
wirken.   
Hieraus haben sich nachfolgende Arbeitsschwerpunkte/Themen für mich ergeben:  
Kommerzielle Landwirtschaft auf städtischen Flächen und firmeneigenem Pachtland 
im Kölner Süden  
 
 
ABB. 1: BLÜTENREICHER ACKERSAUM

Da mein Bezirk noch sehr viele landwirtschaftliche Flächen aufweist, die in der Regel einer 
intensiv landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unterliegen, d. h. hoher Herbizid/Insektizid- und 
Gülleeinsatz, geringe Fruchtfolge, fehlende oder zerfahrene Feldsäume bzw. Ackerränder, 
ist auch hier ein Artenrückgang von typischen Tieren und Pflanzen der Feldflur zu 
beobachten! Feldhasen, Feldlerchen, Rebhühner etc. finden in der ausgeräumten Feldflur 
kaum noch Deckung und Nahrung und verschwinden ähnlich, wie Insekten und Singvögel, 
immer mehr aus der Landschaft des Kölner Südens. Über dieses Problem, das vielfach 
durch die industrialisierte Landwirtschaft hervorgerufen wird, wurde in diesem Jahr 
hinreichend in der Presse berichtet.  
Da sich die Stadt Köln mit Unterzeichnung des Biodiversitätsvertrages im Jahre 2017 mehr 
für den Schutz der Artenvielfalt einsetzen will, habe ich schon in meinen vorangegangenen 
Jahresberichten 2015/2016 an die Kölner Verwaltung und Bezirkspolitik appelliert, mehr 
Einfluss darauf zu nehmen, dass die städtischen landwirtschaftlichen Pachtflächen 
ökologischer bewirtschaftet werden.  
Ein realistisch umsetzbarer erster Schritt in diese Richtung wäre es beispielsweise, Feldraine 
auf städtischen, verpachteten Eigentumsflächen(!) eine akzeptable Mindestbreite zu 
gewähren und extensiv zu pflegen, so dass sie sich dadurch zu blütenreichen 
Rückzugsräumen für Pflanzen und Tiere entwickeln können.  
 
Hier könnte/müsste die Stadt Köln als Grundstückseigentümer im Rahmen des 
Pachtvertrages eine Einflussnahme auf den Landwirt nehmen.   
  
Mögliche artenreiche Vernetzungskorridore in der freien Landschaft 
 
ABB. 2: SAUMVEGETATION ZWISCHEN INDUSTRIE- UND NATURSCHUTZGEBIET 
Um selber einen kleinen Beitrag zum Artenschutz zu leisten, habe ich zu einem großen 
kunststoffproduzierenden Konzern schriftlich und telefonisch Kontakt aufgenommen und den 
Vorschlag unterbreitet, einen an ihrem Gelände in Immendorf entlang führenden, ca. 400 m 
langen und 3 m breiten Wegesaum, durch eine Pflegeextensivierung zu einem arten-und 
blütenreicherem Wiesenstreifen zu entwickeln.  
Die angesprochene Firma zeigte sich hierzu grundsätzlich gesprächsbereit und ich hoffe,

dass hierzu noch einige konstruktive Gespräche mit den Verantwortlichen der Firma geführt 
werden können und im Frühjahr nächsten Jahres eine entsprechende Umsetzung der 
vorgeschlagenen Maßnahme erfolgt.  
An dem o. g. Grünsaum des Betriebes schließen sich Feldsäume an, die die 
Naturschutzgebiete „Kiesgruben Meschenich, Am Vogelacker u. a. das wertvolle naturnahe 
Molitorgelände (ehemalige „Alberty-Auskiesung“) miteinander verbinden.  
 
Leider unterliegen diese Feldsäume einer starken Beeinträchtigung durch die intensive 
Landwirtschaft und haben somit gegenwärtig nur einen sehr geringen ökologischen Wert.  
 
ABB. 3: SCHMALER ACKERRANDSTREIFEN? AUF ASPHALT!!! 
 
Mit einer extensiveren Pflege könnten sie sich aber zu blütenreichen Vernetzungskorridoren 
für Tiere und Pflanzen entwickeln und die Verinselung der vorgenannten Naturschutzgebiete 
mindern. Diesen möglichen wichtigen Beitrag zum Artenschutz habe ich der 
Landwirtschaftskammer schriftlich vorgetragen. Die Landwirtschaftskammer möchte 
nunmehr mit mir und einem gewählten Sprecher der Landwirte des Kölner Südens einen 
Ortstermin durchführen und Machbares durchsprechen. 
Ich würde mich freuen, wenn Politik und Verwaltung mich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in 
meinem Anliegen zur Verbesserung des Artenschutzes auf den landwirtschaftlichen Flächen 
des Kölner Südens unterstützen würden. Für eine entsprechende Ortsbegehung stehe ich 
gerne zur Verfügung. 
 Jagd und Landwirtschaft 
Entlang des Wirtschaftsweges Meschenicher Str., in einem relativ kleinen Areal befinden 
sich mittlerweile 4 Jagdunterstände! Ist dies in einer eher faunistisch verarmten und  
naturfeindlich zu benennen Feldflur nötig? Feldhasen, Rebhuhn, Fuchs, Bussard und andere 
Tiere der Feldflur im Kölner Süden sind selten geworden. Ich habe auch den Eindruck, dass 
auch die Rabenvögel, Gänse und Kaninchen insgesamt weniger geworden sind, was mir 
auch andere Spaziergänger, die das Gebiet seit Jahren kennen, bestätigen.

ABB.4: MEHRERE JAGDUNTERSTÄNDE NAH BEIEINANDER AUF KLEINER FLÄCHE 
 
  
Die Tiere finden in der ausgeräumten und mit chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln 
eingedeckten Feldflur immer weniger Nahrung und Deckungsmöglichkeiten. Hinzu kommt 
der Freizeitdruck der Bevölkerung.  
Es fragt sich daher, ob diese intensive Jagd noch nötig und ökologisch vertretbar ist!? 
Die Jagd zu rechtfertigen, mit der Begründung der Verhinderung von Ernteschäden halte ich 
ebenfalls für fragwürdig, da ich in diesem Jahr sehr häufig beobachten konnte, dass große 
Mengen an Feldfrüchten, in Form von Kürbissen nicht geerntet, sondern 
stattdessen vernichtet wurden, indem sie untergepflügt bzw. einfach auf dem Feld liegen 
gelassen wurden und so verrotteten.

Blühstreifen entlang der „Erlebnisfahrradroute Süd“ der RegioGrün und 
Landwirtschaft 
 
ABB. 5: HERBIZIDEINSATZ AUF BLÜHSTREIFEN IN KÖLN - RONDORF 
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass angelegte Blühstreifen durch den auf der 
Ackerfläche stattfindenden  Herbizideinsatz in Mitleidenschaft gezogen werden, da der 
Landwirt beim Ausbringen der Chemie nicht den nötigen Abstand zu den wertvollen 
Blühstreifen einhält. Der Blühstreifen wird hierdurch stark geschädigt und verliert immens an 
ökologischem Wert. Es sollte daher gerade auf den städtischen Pachtflächen gewährleistet 
sein, dass der Landwirt die Belange des Naturschutzes berücksichtigt und den nötigen 
Abstand zu den Blühstreifen einhält - gesehen in Köln – Rondorf, Am Höfchen, Richtung 
Autobahn(Bild). 
 Schutzmaßnahmen zur Beruhigung des NSG „Kiesgruben Meschenich“ 
Während meiner diesjährigen, sehr intensiven Beobachtung und Betreuung des 
Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ machte ich leider die Erfahrung, dass mit 
dem schönen Frühjahrswetter der rücksichtslose und illegale Freizeitdruck auf das naturnahe 
Gewässer immens zugenommen hat. Badegäste mit Kindern, Wildangler und Hundebesitzer 
nutzten das Naturschutzgebiet für ihre illegalen Freizeitaktivitäten und das mit einer nicht 
nachvollziehbaren Selbstverständlichkeit. Dieser rücksichtslose Freizeitrummel, mit großem 
Lärm und anschließender Vermüllung des Gebietes, störte gerade innerhalb der 
Vogelbrutzeit immens. 
Nach meiner Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt, sowie zu der für Meschenich zuständigen 
Bezirkspolizei, wurde mir im Rahmen der personellen Möglichkeiten Hilfe und Unterstützung 
für die Einhaltung der Ge- und Verbote im Naturschutzgebiet zugesichert. Letztendlich war 
jedoch der Freizeitdruck auf das Schutzgebiet zu groß, als dass die sporadische 
Unterstützung der Ordnungsbehörde zur Beruhigung des Gebietes geführt hätte.

Mein Fazit hieraus sind folgende allgemeingültige Vorschläge für einen optimaleren Schutz 
dieses sensiblen Bereichs: 
1. Die drei einfach zu findenden und bereits ausgetretenen Schleichwege, die vom zulässigen 
Weg direkt in das Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich“ führen, mit dornigem 
Gehölzschnitt und dornenbewehrter Bepflanzung unbegehbar machen. Der unsensible 
Spaziergänger sollte auf diese Weise merken, dass ein Betreten des Schutzgebietes weder 
bequem ist, noch, dass es geduldet wird. 
 
ABB. 6: ILLEGALER TRAMPELPFAD INS NATURSCHUTZGEBIET   
2.     Mehr Öffentlichkeitsarbeit in Form von Pressemitteilungen und Führungen mit der Absicht, 
die Schutzwürdig- und Störanfälligkeit dieses Naturschutzgebietes aufzuzeigen.  
3.     Naturschutzschilder aufrüsten, mit Piktogrammen (Betreten, Baden, Angeln, 
Hundeausführen…verboten). Viele illegale Besucher des Naturschutzgebietes sind 
Personen mit Migrationshintergrund, die die Symbolik des Naturschutzschildes nicht 
verstehen. Hier sollte nachgebessert werden.  
4.     Zügige Beseitigung von gemeldeten Vandalismusschäden, damit die Zerstörung nicht noch 
größer wird und letztendlich der Bürger auch merkt, dass die Stadt das Gebiet wertschätzt 
und sich darum kümmert! 
5.     An den gefährlichen Steilböschungen des Natursees wird immer wieder der Maschendraht 
zerschnitten. Hier sollte statt der Reparatur des Maschendrahtes eine Holzbalustrade 
installiert werden, die an anderer Stelle der Steilböschung bereits existiert und sehr gut von 
der Bevölkerung angenommen wurde. Der Besucher hat an dieser Stelle einen sehr schönen 
Einblick in das Naturschutzgebiet und fühlt sich durch den Maschendraht nicht ausgesperrt. 
Kleine informative Bildtafeln, über die hier vorkommenden Wasservögel, könnten die 
Bevölkerung stärker für den Naturschutz sensibilisieren.

ABB. 7: BALUSTRADE MIT AUSSICHT AUF DAS NATURSCHUTZGEBIET „KIESGRUBEN MESCHENICH“ 
 
6.       Außerhalb der Brutzeit, ggf. im Herbst/Winter, sollte mindestens 1x im Jahr eine 
gemeinsame Begehung der Naturschutzwacht mit den für das Naturschutzgebiet 
zuständigen städtischen Stellen (Naturschutzbehörde, Grünflächenamt, Biologische Station, 
ggf. Ordnungsamt u. Bezirkspolizei) durchgeführt werden. Bei dieser Zusammenkunft lernen 
alle zuständigen Personen das Gebiet besser kennen, eventuelle Schäden, 
Nachbesserungen können gemeinsam aufgenommen und Zuständigkeiten sofort geklärt 
werden. Bei diesen Zusammentreffen kann es zu einer konstruktiven Ideensammlung und 
einem Erfahrungs- und Informationsaustausch kommen, was letztendlich zur Verbesserung 
der Situation vor Ort führen würde. 
7.       Eine m. E. sehr wichtige Maßnahme zum allgemeinen Schutz aller sensiblen störanfälligen 
Naturschutzgebiete in Köln wäre es, dass das Ordnungsamt mehr eingebunden würde. 
  
Trotz Zusagen der Ordnungsbehörde, mich bei den Kontrollen durch Präsenz von 
Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu unterstützen, habe ich vielfach den Eindruck gewonnen, 
dass der Schutz der Naturschutzgebiete in der Prioritätenliste der Behörde ziemlich weit 
unten rangiert. Techno- Partys, Kampfhunde, zwischenmenschliche Konflikte und vieles 
mehr, haben hier meist einen höheren Stellenwert, als der Einsatz bei Verstößen in 
Naturschutzgebieten. Da aber unsere störanfälligen Naturschutzbereiche nicht unbegrenzt 
den zum Teil rücksichtslosen Freizeitdruck des Menschen verkraften, sollte m. E. generell 
überlegt werden, ob es nicht machbar ist, z. B. innerhalb des Ordnungsamtes jeweils 2 
Mitarbeiter rechtsrheinisch und 2 Mitarbeiter linksrheinisch ausschließlich damit zu 
beauftragen, deren Schutz durch Kontrollen vor Ort sicher zu stellen. Diese könnten 
einerseits, in bestimmten Fällen mit der Naturschutzwacht gemeinsam, den Bürger vor Ort 
für den Schutz der Natur sensibilisieren, und andererseits Umweltvergehen ahnden.  
Sinnvoll wäre es, wenn diese Ordnungskräfte insbesondere für den Zeitraum März/April  bis 
Ende September – also der (Haupt-)Vogelbrutzeit - für diese Sonderaufgabe bereitgestellt 
würden. Durch diese festen und unmittelbar erreichbaren Ansprechpartner des 
Ordnungsamtes für Naturschutzaufgaben ließe es sich dann auch vermeiden, dass der 
Naturschutzwacht bei seinen Meldungen vor Ort in der Regel ständig in der Warteschleife

der allgemeinen Bürgerrufnummer hängen bleibt und ein ordnungsbehördlicher Einsatz im 
Schutzgebiet einem Lotteriespiel gleich kommt. 
In einem kleinen Rahmen wurden die unter Punkt 1, 3, 4, und 5  dargelegten 
Schutzmaßnahmen schon zusammen mit dem Grünflächenamt in 2016 vorangebracht, 
indem in einer gemeinsamen Gebietsbegehung diese Themen angesprochen wurden und 
von Seiten des Grünflächenamtes Hilfe und Unterstützung zugesagt wurde. 
 Schutz der Naturschutzwacht 
Leider habe ich es als Naturschutzwachtin in der Ausübung meiner Aufgaben auch erleben 
müssen, dass mir Aggressionen bis hin zur Androhung von Gewalt entgegen gebracht 
wurden.  
So wurde ich am 23.08. diesen Jahres von einer jungen Kampfhundebesitzerin, die sich in 
Badekleidung und Hund am Kiesstrand des Natursees im NSG Kiesgruben Meschenich 
widerrechtlich aufhielt und die ich aufforderte das Naturschutzgebiet zu verlassen, aufs 
Übelste bedroht und beleidigt. 
 
Bei der von mir daraufhin herbeigerufenen Polizei erstattete ich Anzeige wegen Beleidigung.  
 
Nach ca. 4 Wochen erhielt ich vom Amtsgericht Köln die Nachricht, dass die Anzeige nicht 
weiter verfolgt würde, da sie u. a. nicht im öffentlichen Interesse sei. Ich könne stattdessen 
zivilrechtlich gegen die junge Frau vorgehen.  
Diese Mitteilung und Begründung konnte ich nicht nachvollziehen, da ich ja in Ausübung 
meiner Tätigkeit als ehrenamtliche Naturschutzwacht diesen Kontrollgang durchgeführt hatte 
und nicht privat agierte!  
Gemäß den Schutzbestimmungen des Naturschutzgebietes hatte ich diese Person 
angesprochen und auf das Betretungsverbot hingewiesen. Im Rahmen dessen wurde ich 
von dieser Person beleidigt und bedroht. Dies kann nicht im Interesse der öffentlichen 
Ordnung sein und sollte entsprechend des Interesses der Allgemeinheit auch geahndet 
werden!  
Grundsätzlich kann ich meine Tätigkeit als Naturschutzwacht nur sicher ausüben, wenn ich 
von den Bürgern geachtet und von der Kommune bzw. dem Staat im Rahmen der 
gesetzlichen Möglichkeiten geschützt werde. Meines Erachtens hätte hier da Gericht meine 
Anzeige auch weiterhin verfolgen müssen. 
Darüber hinaus besteht hier ebenfalls der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, nämlich, 
dass sich die junge Frau mit Hund und in Badesachen am Kiesstrand des 
Naturschutzgebietes aufgehalten hatte!  
 Die Untere Naturschutzbehörde wurde von mir über den Vorgang informiert.  
Die oben beschriebene Vorgehensweise des Amtsgerichtes finde ich sehr bedauerlich 
und ich halte es nach wie vor für sehr wichtig, für zukünftige und ähnliche Fälle, eine 
grundsätzliche Klärung für die Naturschutzwacht herbeizuführen. 
  
Auflistung einiger weiterer, dem Naturschutz dienender Maßnahmen der 
Naturschutzwacht 
 
Krötenzaun  
Unterstützung des Vereins “Kalscheurer Weiher e.V.“ bei An– und Abbau eines Krötenzauns 
am Kalscheurerweg

Müll- Aktion Putz Munter 
Persönliche Teilnahme an der Müll-Aktion „Putz-Munter“ in Köln-Meschenich 
 
Installation einer Steinkauzröhre 
Unterstützung des AK Eulen des NABU durch Kontaktaufnahme zu einem Reiterhof in Köln 
– Meschenich, die schließlich  zur Installation einer Steinkauzröhre auf dem Hofgelände 
führte. Mitarbeit bei der Installation der Steinkauzröhre 
 
Bemühung zur besseren Entwicklung zweier Wiesenbereiche 
Kontaktaufnahme zu Straßen.NRW und zum Grünflächenamt, zur Optimierung der Pflege 
zweier Wiesenflächen in Immendorf und Meschenich 
  
Müllproblematik in Köln Meschenich „In der Hell“ 
 
ABB. 8: ABFALLABLAGERUNGEN IM LEBENSRAUM DER KREUZKRÖTE (2016 UND 2017)  
Bereits im letzten Jahr wurde dieser unhaltbare Zustand in meinem Tätigkeitsbericht 2016 
aufgeführt, die Situation blieb aber leider unverändert. Eine Lösung scheint hier auch nicht in 
Sicht zu sein. Gegenwärtig befinden sich neben Unmengen an diversen Abfallsäcken vor 
allem Baustellenabfälle (z. B. Glasfaserwolle) auf der Fläche. In unmittelbarer Nachbarschaft 
dieses vermüllten Geländes befinden sich große periodische Wasserstellen, die den im 
Gebiet vorkommenden bedrohten Kreuz- und Wechselkröten als Laichgewässer dienen. Aus 
diesen Wasserstellen entfernte ich immer wieder Abfälle, um die Entwicklung der streng 
geschützten Amphibienlarven nicht zu gefährden.  
Auch wenn die Eigentums- und Flächenverhältnisse laut Aussage der Verwaltung hier sehr 
komplex sind, sollte doch dieser unhaltbare und bereits jahrelang bekannte Missstand, zum 
Schutz von Natur und Landschaft, konstruktiv und mit tragfähigen Lösungsvorschlägen 
angegangen werden. Die Stadt Brühl, die hier ebenfalls in diesem Gebietsbereich 
Grundstückseigentümerin ist, hat dies in kürzester Zeit in Form eines Erdwalls doch auch 
hinbekommen.

ABB. 9: „SCHUTZWALL“ DER STADT BRÜHL VOR ILLEGALEN ABFALLABLAGERUNGEN 
Hierzu habe ich bereits der Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, dass noch vorhandene 
Tor mit einem stabilen Schloss zu versehen und den Nutzern des Geländes, nämlich dem 
Landwirt und den Eisenwerken Brühl die Schlüssel auszuhändigen. 
Da sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem naturnahen, jedoch von Abfällen aller Art 
stark beeinträchtigtem Gelände das Landhabitat der Kreuz- und Wechsel Kröte befindet, 
dass durch die Biologische Station und der UNB betreut wird, bietet es sich m. E. an, das 
ungenutzte Gelände als Ausgleichsfläche zu erwerben/pachten und mit der schon unter 
Schutz stehenden angrenzenden Fläche als weitläufiges naturnahes Biotopverband zu 
nutzen. 
 Schlusswort 
Ich hoffe auch in meinem dritten Jahr als Naturschutzwachtin, dass ich einen positiven 
Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz im Kölner Süden leisten konnte und den einen 
oder anderen Kölner Bürger für das Thema Naturschutz interessiert habe. 
Um fachlich vorbereitet zu sein und somit vor Ort den Bürger z. B. über geplante  Pflege-, 
Entwicklungs-und Artenschutzmaßnahmen in dem von mir betreuten Gebiet informieren zu 
können, wäre es aus meiner Betrachtung sinnvoll und wichtig, dass auch ich über 
Planungen, die seitens der Stadt Köln bzw. durch die Biologische Station geplant sind, zuvor 
seitens der Behörde informiert werde. 
So hätte ich auch als ortskundige Naturschutzwachtin die Möglichkeit, eigene konstruktive 
Ideen zur Verbesserung der Gebietssituation in die Planung einzubringen. Dieser Austausch 
könnte beispielsweise auch bei sporadischen, aber regelmäßigen Ortsbegehungen erfolgen.  
Weiterhin würde ich es mir wünschen, wenn es in 2018 erstmals zu einer gemeinsamen 
Gebietsbegehung mit der Biologischen Station kommen würde.  
Mit freundlichen Grüßen 
Marlies Fontes 
(Naturschutzwachtin Köln – Rodenkirchen/West)

Beratungsverlauf (2)

28.01.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2091/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.12.2018
Erstellt
18.06.2018 11:23