2091/2018
Jahresbericht 2017, Naturschutzwacht Frau Fontes, Bezirk 2 Rodenkirchen - West
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2091/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 Jahresbericht 2017, Naturschutzwacht Frau Fontes, Bezirk 2 Rodenkirchen - West Stellungnahme der Verwaltung zu den offenen Themen: 1. Zu der kommerziellen Landwirtschaft auf städtischen Pachtflächen und firmeneigenem Pacht- land: Die intensive Landwirtschaft wurde in den zurückliegenden Jahren zunehmend verantwortlich gemacht für den generell festzustellenden Artenrückgang; mitunter wurde bzw. wird die inten- sive Landwirtschaft als Hauptverursacher bezeichnet. Ungeachtet dieser Diskussion steht fest, dass die Landwirte anlässlich ihrer Fachkunde, den ihnen zur Verfügung stehenden Maschinen und insbesondere den von ihnen bewirtschafteten Flächen wertvolle Beiträge für den Naturschutz und für die Artenvielfalt leisten können. Aktuell befindet sich die 12. Landschaftsplan-Änderung (Session Nr. 2014/2018) in der politi- schen Beratung. Ziel ist die Herbeiführung des Ratsbeschlusses für die öffentliche Ausle- gung, die im kommenden Frühjahr stattfinden soll. In diese Vorlage hat die Verwaltung eine neu formulierte Gebotsregelung Nr. 19 aufgenom- men (Seite 67 der Vorlage). Gemäß dieser Gebotsregelung soll die Anlage von Feldrainen entlang der vorhandenen Feldwege auf städtischen Ackerflächen, die größenmäßig bei ca. 2.700 Hektar liegen, erfolgen. Feldraine stellen in der weitgehend ausgeräumten Agrarland- schaft ein wesentliches Element zur Erhaltung der Artenvielfalt dar. Bei Verpachtung der städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächensoll die Anlage und Unterhaltung auf vertrag- licher Basis gesichert werden. Darüber stellt der Flächennutzungsplan in den landwirtschaftlich genutzten Bereichen soge- nannte „Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen“ dar. In diesen Bereichen werden begleitend zur Landwirtschaft Maßnahmen für den Naturschutz umgesetzt. Die Anlage von Feldrainen und auch die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in den Vorrangflächen sollen der Biodiversität und der Vernetzung der Lebensräume dienen. Auf nicht-städtische Flächen hat die Stadtverwaltung allenfalls mittelbaren Einfluss, da die zuständige Kontrollbehörde die Landwirtschaftskammer ist. Hinzu kommt, dass bei der „ord- nungsgemäßen Landwirtschaft“ vielfach auch naturschutzfachlich kritisch zu bewertende Maßnahmen zugelassen sind. Der Bericht von Frau Fontes wurde an die Zentrale der Landwirtschaftskammer in Münster 2 und an das zuständige Ministerium Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) über die Bezirksregierung Köln weitergelei- tet. Verbunden mit der Weiterleitung war die Bitte, Stellung zu den Beobachtungen unserer Naturschutzwartin zu nehmen. 2. Zu Jagd und Landwirtschaft: Auch bei diesem mittlerweile häufig und sehr kontrovers diskutierten Thema haben die Unte- ren Naturschutzbehörden allenfalls beratende Funktionen. Die Ausübung der Jagd in einem Naherholungsraum ist, wie bereits in der Stellungnahme zum Jahresbericht von 2015 angeführt, laut Unterer Jagdbehörde in einem Jagdrevier nicht nur das Recht des Jagdausübungsberechtigten sondern auch eine Pflicht zur Erhaltung eines arten- reichen und ausgewogenen Wildbestandes (Hegepflicht). Die Jagdbehörde wird tätig, wenn es um sachdienliche Hinweise mit Beweiskraft geht, die Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschrif- ten zum Inhalt haben. Letztlich muss das Land entscheiden, wie es mit dem Konflikt zwischen den jagdlichen Inte- ressen und den teils gegenläufigen Interessen des Naturschutzes umgeht. Auch hier wird das Ministerium gebeten, zu den Beobachtungen von Frau Fontes Stellung zu nehmen. 3. Zum Herbizideinsatz auf Blühstreifen entlang der „Erlebnisfahrradroute Süd“ der RegioGrün in Köln-Rondorf: Der Blühstreifen entlang der Fahrradroute RegioGrün befindet sich auf verpachteten städti- schen Flächen. Die fachgerechte Ausführung der Pflege und Mahd des Blühstreifens wird von der zuständigen grundstücksverwaltenden Dienststelle der Verwaltung geprüft. Es wurde in- tern besprochen, dass mit dem Pächter der Fläche geklärt werden muss, welchen Bereich er beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auszusparen hat. Zusätzlich besteht ggfs. die Mög- lichkeit diesen Bereich des Ackers entsprechend zu markieren. 4. Zu möglichen Schutzmaßnahmen zur Beruhigung des N 6 „Kiesgruben Meschenich“: Das Ordnungsamt kann, wie jede Ordnungsbehörde, in den Schutzgebieten nur im Rahmen seiner Kapazitäten und Prioritätensetzungen ordnungsbehördlich aktiv werden. Anlässlich der seitens Frau Fontes gemeldeten Missstände in der Kiesgrube Meschenich wurde das Ord- nungsamt gebeten, diesen Bereich intensiver zu kontrollieren. Die Reparatur des Zaunes wird fortlaufend umgesetzt. Die Errichtung einer weiteren Holzba- lustrade an der Steilböschung der ehemaligen Kiesgrube ist in Planung. Holzbalustraden die- nen als Aussichtspunkt für die Bevölkerung und sollen verhindern, dass Besucher die emp- findlichen Bereiche des Schutzgebietes betreten. Zudem ist die Aufstellung neuer Schilder geplant. Die bestehenden Schilder vor Ort sind nicht mehr gut lesbar oder beschädigt. 5. Zu der Müllproblematik in Köln-Meschenich („In der Hell“) Laut Radio Erft (18.05.2018) waren Mitarbeiter der AWB im Mai drei Wochen lang auf dem Wirtschaftsweg in der Nähe der Kerkrader Straße im Einsatz, um den wilden Müll bei Brühl zu beseitigen. Auf dem Weg zu einer dauerhaften Lösung der Müllproblematik sind die betroffe- nen Dienststellen und der Landesbetrieb Straßen NRW im Gespräch. Eine weitere Beschran- kung kann allerdings erst umgesetzt werden, wenn der Abgrabungsbetrieb abgeschlossen ist.
Jahresbericht 2017 BZ 2 West Frau Fontes
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Marlies Fontes - Naturschutzwachtin für den Bezirk 2 (Rodenkirchen-West) Jahresbericht 2017 für den Bezirk 2 (Rodenkirchen-West) Einleitung Seit Mai 2015 bin ich Naturschutzwachtin für Köln - Rodenkirchen/West und betreue schwerpunktmäßig die Bereiche Immendorf, Meschenich, Rondorf und den äußeren Grüngürtel im Kölner Süden. In meinem Bezirk befinden sich die Naturschutzgebiete „Kiesgruben Meschenich“ und „Am Vogelacker“. Neben meiner Aufgabe den Bürgern die Schutzwürdigkeit der sensiblen Naturräumlichkeiten in Gesprächen näher zu bringen und in diesem Zusammenhang auf die Gebote und Verbote gem. Landesnaturschutzgesetz hinzuweisen, gehört es auch zu meinen Aufgaben Informationen über Abfälle und Vandalismusschäden in der freien Landschaft an die zuständigen Stellen weiter zu geben. Insbesondere bin ich in diesem Zusammenhang darum bemüht, ganzjährig eine intensive Zusammenarbeit mit den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Ordnungsamt zu suchen. Zu diesen grundsätzlichen, alltäglichen Aufgaben meiner Naturschutzwachttätigkeit, habe ich den weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit darauf gelegt, negative Entwicklungen in Natur und Landschaft in meinem Bezirk zu erfassen, diese der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen und im Einzelfall konstruktive Lösungs- und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, um den Negativtrend in Natur und Landschaft im Kölner Südens entgegen zu wirken. Hieraus haben sich nachfolgende Arbeitsschwerpunkte/Themen für mich ergeben: Kommerzielle Landwirtschaft auf städtischen Flächen und firmeneigenem Pachtland im Kölner Süden ABB. 1: BLÜTENREICHER ACKERSAUM Da mein Bezirk noch sehr viele landwirtschaftliche Flächen aufweist, die in der Regel einer intensiv landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unterliegen, d. h. hoher Herbizid/Insektizid- und Gülleeinsatz, geringe Fruchtfolge, fehlende oder zerfahrene Feldsäume bzw. Ackerränder, ist auch hier ein Artenrückgang von typischen Tieren und Pflanzen der Feldflur zu beobachten! Feldhasen, Feldlerchen, Rebhühner etc. finden in der ausgeräumten Feldflur kaum noch Deckung und Nahrung und verschwinden ähnlich, wie Insekten und Singvögel, immer mehr aus der Landschaft des Kölner Südens. Über dieses Problem, das vielfach durch die industrialisierte Landwirtschaft hervorgerufen wird, wurde in diesem Jahr hinreichend in der Presse berichtet. Da sich die Stadt Köln mit Unterzeichnung des Biodiversitätsvertrages im Jahre 2017 mehr für den Schutz der Artenvielfalt einsetzen will, habe ich schon in meinen vorangegangenen Jahresberichten 2015/2016 an die Kölner Verwaltung und Bezirkspolitik appelliert, mehr Einfluss darauf zu nehmen, dass die städtischen landwirtschaftlichen Pachtflächen ökologischer bewirtschaftet werden. Ein realistisch umsetzbarer erster Schritt in diese Richtung wäre es beispielsweise, Feldraine auf städtischen, verpachteten Eigentumsflächen(!) eine akzeptable Mindestbreite zu gewähren und extensiv zu pflegen, so dass sie sich dadurch zu blütenreichen Rückzugsräumen für Pflanzen und Tiere entwickeln können. Hier könnte/müsste die Stadt Köln als Grundstückseigentümer im Rahmen des Pachtvertrages eine Einflussnahme auf den Landwirt nehmen. Mögliche artenreiche Vernetzungskorridore in der freien Landschaft ABB. 2: SAUMVEGETATION ZWISCHEN INDUSTRIE- UND NATURSCHUTZGEBIET Um selber einen kleinen Beitrag zum Artenschutz zu leisten, habe ich zu einem großen kunststoffproduzierenden Konzern schriftlich und telefonisch Kontakt aufgenommen und den Vorschlag unterbreitet, einen an ihrem Gelände in Immendorf entlang führenden, ca. 400 m langen und 3 m breiten Wegesaum, durch eine Pflegeextensivierung zu einem arten-und blütenreicherem Wiesenstreifen zu entwickeln. Die angesprochene Firma zeigte sich hierzu grundsätzlich gesprächsbereit und ich hoffe, dass hierzu noch einige konstruktive Gespräche mit den Verantwortlichen der Firma geführt werden können und im Frühjahr nächsten Jahres eine entsprechende Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme erfolgt. An dem o. g. Grünsaum des Betriebes schließen sich Feldsäume an, die die Naturschutzgebiete „Kiesgruben Meschenich, Am Vogelacker u. a. das wertvolle naturnahe Molitorgelände (ehemalige „Alberty-Auskiesung“) miteinander verbinden. Leider unterliegen diese Feldsäume einer starken Beeinträchtigung durch die intensive Landwirtschaft und haben somit gegenwärtig nur einen sehr geringen ökologischen Wert. ABB. 3: SCHMALER ACKERRANDSTREIFEN? AUF ASPHALT!!! Mit einer extensiveren Pflege könnten sie sich aber zu blütenreichen Vernetzungskorridoren für Tiere und Pflanzen entwickeln und die Verinselung der vorgenannten Naturschutzgebiete mindern. Diesen möglichen wichtigen Beitrag zum Artenschutz habe ich der Landwirtschaftskammer schriftlich vorgetragen. Die Landwirtschaftskammer möchte nunmehr mit mir und einem gewählten Sprecher der Landwirte des Kölner Südens einen Ortstermin durchführen und Machbares durchsprechen. Ich würde mich freuen, wenn Politik und Verwaltung mich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in meinem Anliegen zur Verbesserung des Artenschutzes auf den landwirtschaftlichen Flächen des Kölner Südens unterstützen würden. Für eine entsprechende Ortsbegehung stehe ich gerne zur Verfügung. Jagd und Landwirtschaft Entlang des Wirtschaftsweges Meschenicher Str., in einem relativ kleinen Areal befinden sich mittlerweile 4 Jagdunterstände! Ist dies in einer eher faunistisch verarmten und naturfeindlich zu benennen Feldflur nötig? Feldhasen, Rebhuhn, Fuchs, Bussard und andere Tiere der Feldflur im Kölner Süden sind selten geworden. Ich habe auch den Eindruck, dass auch die Rabenvögel, Gänse und Kaninchen insgesamt weniger geworden sind, was mir auch andere Spaziergänger, die das Gebiet seit Jahren kennen, bestätigen. ABB.4: MEHRERE JAGDUNTERSTÄNDE NAH BEIEINANDER AUF KLEINER FLÄCHE Die Tiere finden in der ausgeräumten und mit chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln eingedeckten Feldflur immer weniger Nahrung und Deckungsmöglichkeiten. Hinzu kommt der Freizeitdruck der Bevölkerung. Es fragt sich daher, ob diese intensive Jagd noch nötig und ökologisch vertretbar ist!? Die Jagd zu rechtfertigen, mit der Begründung der Verhinderung von Ernteschäden halte ich ebenfalls für fragwürdig, da ich in diesem Jahr sehr häufig beobachten konnte, dass große Mengen an Feldfrüchten, in Form von Kürbissen nicht geerntet, sondern stattdessen vernichtet wurden, indem sie untergepflügt bzw. einfach auf dem Feld liegen gelassen wurden und so verrotteten. Blühstreifen entlang der „Erlebnisfahrradroute Süd“ der RegioGrün und Landwirtschaft ABB. 5: HERBIZIDEINSATZ AUF BLÜHSTREIFEN IN KÖLN - RONDORF Leider ist immer wieder zu beobachten, dass angelegte Blühstreifen durch den auf der Ackerfläche stattfindenden Herbizideinsatz in Mitleidenschaft gezogen werden, da der Landwirt beim Ausbringen der Chemie nicht den nötigen Abstand zu den wertvollen Blühstreifen einhält. Der Blühstreifen wird hierdurch stark geschädigt und verliert immens an ökologischem Wert. Es sollte daher gerade auf den städtischen Pachtflächen gewährleistet sein, dass der Landwirt die Belange des Naturschutzes berücksichtigt und den nötigen Abstand zu den Blühstreifen einhält - gesehen in Köln – Rondorf, Am Höfchen, Richtung Autobahn(Bild). Schutzmaßnahmen zur Beruhigung des NSG „Kiesgruben Meschenich“ Während meiner diesjährigen, sehr intensiven Beobachtung und Betreuung des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ machte ich leider die Erfahrung, dass mit dem schönen Frühjahrswetter der rücksichtslose und illegale Freizeitdruck auf das naturnahe Gewässer immens zugenommen hat. Badegäste mit Kindern, Wildangler und Hundebesitzer nutzten das Naturschutzgebiet für ihre illegalen Freizeitaktivitäten und das mit einer nicht nachvollziehbaren Selbstverständlichkeit. Dieser rücksichtslose Freizeitrummel, mit großem Lärm und anschließender Vermüllung des Gebietes, störte gerade innerhalb der Vogelbrutzeit immens. Nach meiner Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt, sowie zu der für Meschenich zuständigen Bezirkspolizei, wurde mir im Rahmen der personellen Möglichkeiten Hilfe und Unterstützung für die Einhaltung der Ge- und Verbote im Naturschutzgebiet zugesichert. Letztendlich war jedoch der Freizeitdruck auf das Schutzgebiet zu groß, als dass die sporadische Unterstützung der Ordnungsbehörde zur Beruhigung des Gebietes geführt hätte. Mein Fazit hieraus sind folgende allgemeingültige Vorschläge für einen optimaleren Schutz dieses sensiblen Bereichs: 1. Die drei einfach zu findenden und bereits ausgetretenen Schleichwege, die vom zulässigen Weg direkt in das Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich“ führen, mit dornigem Gehölzschnitt und dornenbewehrter Bepflanzung unbegehbar machen. Der unsensible Spaziergänger sollte auf diese Weise merken, dass ein Betreten des Schutzgebietes weder bequem ist, noch, dass es geduldet wird. ABB. 6: ILLEGALER TRAMPELPFAD INS NATURSCHUTZGEBIET 2. Mehr Öffentlichkeitsarbeit in Form von Pressemitteilungen und Führungen mit der Absicht, die Schutzwürdig- und Störanfälligkeit dieses Naturschutzgebietes aufzuzeigen. 3. Naturschutzschilder aufrüsten, mit Piktogrammen (Betreten, Baden, Angeln, Hundeausführen…verboten). Viele illegale Besucher des Naturschutzgebietes sind Personen mit Migrationshintergrund, die die Symbolik des Naturschutzschildes nicht verstehen. Hier sollte nachgebessert werden. 4. Zügige Beseitigung von gemeldeten Vandalismusschäden, damit die Zerstörung nicht noch größer wird und letztendlich der Bürger auch merkt, dass die Stadt das Gebiet wertschätzt und sich darum kümmert! 5. An den gefährlichen Steilböschungen des Natursees wird immer wieder der Maschendraht zerschnitten. Hier sollte statt der Reparatur des Maschendrahtes eine Holzbalustrade installiert werden, die an anderer Stelle der Steilböschung bereits existiert und sehr gut von der Bevölkerung angenommen wurde. Der Besucher hat an dieser Stelle einen sehr schönen Einblick in das Naturschutzgebiet und fühlt sich durch den Maschendraht nicht ausgesperrt. Kleine informative Bildtafeln, über die hier vorkommenden Wasservögel, könnten die Bevölkerung stärker für den Naturschutz sensibilisieren. ABB. 7: BALUSTRADE MIT AUSSICHT AUF DAS NATURSCHUTZGEBIET „KIESGRUBEN MESCHENICH“ 6. Außerhalb der Brutzeit, ggf. im Herbst/Winter, sollte mindestens 1x im Jahr eine gemeinsame Begehung der Naturschutzwacht mit den für das Naturschutzgebiet zuständigen städtischen Stellen (Naturschutzbehörde, Grünflächenamt, Biologische Station, ggf. Ordnungsamt u. Bezirkspolizei) durchgeführt werden. Bei dieser Zusammenkunft lernen alle zuständigen Personen das Gebiet besser kennen, eventuelle Schäden, Nachbesserungen können gemeinsam aufgenommen und Zuständigkeiten sofort geklärt werden. Bei diesen Zusammentreffen kann es zu einer konstruktiven Ideensammlung und einem Erfahrungs- und Informationsaustausch kommen, was letztendlich zur Verbesserung der Situation vor Ort führen würde. 7. Eine m. E. sehr wichtige Maßnahme zum allgemeinen Schutz aller sensiblen störanfälligen Naturschutzgebiete in Köln wäre es, dass das Ordnungsamt mehr eingebunden würde. Trotz Zusagen der Ordnungsbehörde, mich bei den Kontrollen durch Präsenz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu unterstützen, habe ich vielfach den Eindruck gewonnen, dass der Schutz der Naturschutzgebiete in der Prioritätenliste der Behörde ziemlich weit unten rangiert. Techno- Partys, Kampfhunde, zwischenmenschliche Konflikte und vieles mehr, haben hier meist einen höheren Stellenwert, als der Einsatz bei Verstößen in Naturschutzgebieten. Da aber unsere störanfälligen Naturschutzbereiche nicht unbegrenzt den zum Teil rücksichtslosen Freizeitdruck des Menschen verkraften, sollte m. E. generell überlegt werden, ob es nicht machbar ist, z. B. innerhalb des Ordnungsamtes jeweils 2 Mitarbeiter rechtsrheinisch und 2 Mitarbeiter linksrheinisch ausschließlich damit zu beauftragen, deren Schutz durch Kontrollen vor Ort sicher zu stellen. Diese könnten einerseits, in bestimmten Fällen mit der Naturschutzwacht gemeinsam, den Bürger vor Ort für den Schutz der Natur sensibilisieren, und andererseits Umweltvergehen ahnden. Sinnvoll wäre es, wenn diese Ordnungskräfte insbesondere für den Zeitraum März/April bis Ende September – also der (Haupt-)Vogelbrutzeit - für diese Sonderaufgabe bereitgestellt würden. Durch diese festen und unmittelbar erreichbaren Ansprechpartner des Ordnungsamtes für Naturschutzaufgaben ließe es sich dann auch vermeiden, dass der Naturschutzwacht bei seinen Meldungen vor Ort in der Regel ständig in der Warteschleife der allgemeinen Bürgerrufnummer hängen bleibt und ein ordnungsbehördlicher Einsatz im Schutzgebiet einem Lotteriespiel gleich kommt. In einem kleinen Rahmen wurden die unter Punkt 1, 3, 4, und 5 dargelegten Schutzmaßnahmen schon zusammen mit dem Grünflächenamt in 2016 vorangebracht, indem in einer gemeinsamen Gebietsbegehung diese Themen angesprochen wurden und von Seiten des Grünflächenamtes Hilfe und Unterstützung zugesagt wurde. Schutz der Naturschutzwacht Leider habe ich es als Naturschutzwachtin in der Ausübung meiner Aufgaben auch erleben müssen, dass mir Aggressionen bis hin zur Androhung von Gewalt entgegen gebracht wurden. So wurde ich am 23.08. diesen Jahres von einer jungen Kampfhundebesitzerin, die sich in Badekleidung und Hund am Kiesstrand des Natursees im NSG Kiesgruben Meschenich widerrechtlich aufhielt und die ich aufforderte das Naturschutzgebiet zu verlassen, aufs Übelste bedroht und beleidigt. Bei der von mir daraufhin herbeigerufenen Polizei erstattete ich Anzeige wegen Beleidigung. Nach ca. 4 Wochen erhielt ich vom Amtsgericht Köln die Nachricht, dass die Anzeige nicht weiter verfolgt würde, da sie u. a. nicht im öffentlichen Interesse sei. Ich könne stattdessen zivilrechtlich gegen die junge Frau vorgehen. Diese Mitteilung und Begründung konnte ich nicht nachvollziehen, da ich ja in Ausübung meiner Tätigkeit als ehrenamtliche Naturschutzwacht diesen Kontrollgang durchgeführt hatte und nicht privat agierte! Gemäß den Schutzbestimmungen des Naturschutzgebietes hatte ich diese Person angesprochen und auf das Betretungsverbot hingewiesen. Im Rahmen dessen wurde ich von dieser Person beleidigt und bedroht. Dies kann nicht im Interesse der öffentlichen Ordnung sein und sollte entsprechend des Interesses der Allgemeinheit auch geahndet werden! Grundsätzlich kann ich meine Tätigkeit als Naturschutzwacht nur sicher ausüben, wenn ich von den Bürgern geachtet und von der Kommune bzw. dem Staat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geschützt werde. Meines Erachtens hätte hier da Gericht meine Anzeige auch weiterhin verfolgen müssen. Darüber hinaus besteht hier ebenfalls der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, nämlich, dass sich die junge Frau mit Hund und in Badesachen am Kiesstrand des Naturschutzgebietes aufgehalten hatte! Die Untere Naturschutzbehörde wurde von mir über den Vorgang informiert. Die oben beschriebene Vorgehensweise des Amtsgerichtes finde ich sehr bedauerlich und ich halte es nach wie vor für sehr wichtig, für zukünftige und ähnliche Fälle, eine grundsätzliche Klärung für die Naturschutzwacht herbeizuführen. Auflistung einiger weiterer, dem Naturschutz dienender Maßnahmen der Naturschutzwacht Krötenzaun Unterstützung des Vereins “Kalscheurer Weiher e.V.“ bei An– und Abbau eines Krötenzauns am Kalscheurerweg Müll- Aktion Putz Munter Persönliche Teilnahme an der Müll-Aktion „Putz-Munter“ in Köln-Meschenich Installation einer Steinkauzröhre Unterstützung des AK Eulen des NABU durch Kontaktaufnahme zu einem Reiterhof in Köln – Meschenich, die schließlich zur Installation einer Steinkauzröhre auf dem Hofgelände führte. Mitarbeit bei der Installation der Steinkauzröhre Bemühung zur besseren Entwicklung zweier Wiesenbereiche Kontaktaufnahme zu Straßen.NRW und zum Grünflächenamt, zur Optimierung der Pflege zweier Wiesenflächen in Immendorf und Meschenich Müllproblematik in Köln Meschenich „In der Hell“ ABB. 8: ABFALLABLAGERUNGEN IM LEBENSRAUM DER KREUZKRÖTE (2016 UND 2017) Bereits im letzten Jahr wurde dieser unhaltbare Zustand in meinem Tätigkeitsbericht 2016 aufgeführt, die Situation blieb aber leider unverändert. Eine Lösung scheint hier auch nicht in Sicht zu sein. Gegenwärtig befinden sich neben Unmengen an diversen Abfallsäcken vor allem Baustellenabfälle (z. B. Glasfaserwolle) auf der Fläche. In unmittelbarer Nachbarschaft dieses vermüllten Geländes befinden sich große periodische Wasserstellen, die den im Gebiet vorkommenden bedrohten Kreuz- und Wechselkröten als Laichgewässer dienen. Aus diesen Wasserstellen entfernte ich immer wieder Abfälle, um die Entwicklung der streng geschützten Amphibienlarven nicht zu gefährden. Auch wenn die Eigentums- und Flächenverhältnisse laut Aussage der Verwaltung hier sehr komplex sind, sollte doch dieser unhaltbare und bereits jahrelang bekannte Missstand, zum Schutz von Natur und Landschaft, konstruktiv und mit tragfähigen Lösungsvorschlägen angegangen werden. Die Stadt Brühl, die hier ebenfalls in diesem Gebietsbereich Grundstückseigentümerin ist, hat dies in kürzester Zeit in Form eines Erdwalls doch auch hinbekommen. ABB. 9: „SCHUTZWALL“ DER STADT BRÜHL VOR ILLEGALEN ABFALLABLAGERUNGEN Hierzu habe ich bereits der Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, dass noch vorhandene Tor mit einem stabilen Schloss zu versehen und den Nutzern des Geländes, nämlich dem Landwirt und den Eisenwerken Brühl die Schlüssel auszuhändigen. Da sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem naturnahen, jedoch von Abfällen aller Art stark beeinträchtigtem Gelände das Landhabitat der Kreuz- und Wechsel Kröte befindet, dass durch die Biologische Station und der UNB betreut wird, bietet es sich m. E. an, das ungenutzte Gelände als Ausgleichsfläche zu erwerben/pachten und mit der schon unter Schutz stehenden angrenzenden Fläche als weitläufiges naturnahes Biotopverband zu nutzen. Schlusswort Ich hoffe auch in meinem dritten Jahr als Naturschutzwachtin, dass ich einen positiven Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz im Kölner Süden leisten konnte und den einen oder anderen Kölner Bürger für das Thema Naturschutz interessiert habe. Um fachlich vorbereitet zu sein und somit vor Ort den Bürger z. B. über geplante Pflege-, Entwicklungs-und Artenschutzmaßnahmen in dem von mir betreuten Gebiet informieren zu können, wäre es aus meiner Betrachtung sinnvoll und wichtig, dass auch ich über Planungen, die seitens der Stadt Köln bzw. durch die Biologische Station geplant sind, zuvor seitens der Behörde informiert werde. So hätte ich auch als ortskundige Naturschutzwachtin die Möglichkeit, eigene konstruktive Ideen zur Verbesserung der Gebietssituation in die Planung einzubringen. Dieser Austausch könnte beispielsweise auch bei sporadischen, aber regelmäßigen Ortsbegehungen erfolgen. Weiterhin würde ich es mir wünschen, wenn es in 2018 erstmals zu einer gemeinsamen Gebietsbegehung mit der Biologischen Station kommen würde. Mit freundlichen Grüßen Marlies Fontes (Naturschutzwachtin Köln – Rodenkirchen/West)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2091/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 19.12.2018
- Erstellt
- 18.06.2018 11:23