V/0304/2017
Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in die Kommunale Gesundheitskonferenz
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Beschlussvorlage
2384 Zeichen
V/0304/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in die Kommunale Gesundheitskonferenz Beratungsfolge 26.04.2017 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsr a- tes in die Kommunale Gesundheitskonferenz: Vertreter/in des Integrationsrates Stellvertretung II. Kosten/Folgekosten Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft der Rat die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. Bezüglich des Besetzungsverfahrens hat der Rat in seiner Sitzung am 13.07.2011 m it der Vorlage V/0455/2011 beschlossen, dass die Institutionen der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Rat berufen werden. Die berufenen Institutionen der Kommunalen Gesundheitskonferenz b e- Vorlagen-Nr.: V/0304/2017 Auskunft erteilt: Frau Rischer Ruf: 492-7056 E-Mail: Rischer@stadt-muenster.de Datum: 05.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0304/2017 nennen ihre Mitglieder und Stellvertreter/innen und teilen Um besetzungen der Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz mit. Der Integrationsrat wurde durch den Rat gemäß § 3 Abs.1 der Geschäftsordnung der Gesun d- heitskonferenz Münster in die Gesundheitskonferenz berufen und hat Herrn Marinos mit der Vorl a- ge V/0658/2014 in der Sitzung am 24.09.2014 in die Kommunale Gesundheitskonferenz entsandt. Nach dem Tod von Herrn Marinos ist nunmehr eine neue Entscheidung über die zukünftige Vertre- tung des Integrationsrates in der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu treffen. Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung sollte eine Stellvertreterregelung getroffen we r- den. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t- zung zu achten. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0304/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37