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V/0304/2017

Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in die Kommunale Gesundheitskonferenz

Vorlagen 05.04.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 26.04.2017, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2384 Zeichen

V/0304/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in die Kommunale 
Gesundheitskonferenz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.04.2017 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsr a-
tes in die Kommunale Gesundheitskonferenz:   
 
 
Vertreter/in des Integrationsrates Stellvertretung 
 
 
 
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft der Rat 
die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. 
 
Bezüglich des Besetzungsverfahrens hat der Rat in seiner Sitzung am 13.07.2011 m it der Vorlage 
V/0455/2011 beschlossen, dass die Institutionen der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch 
den Rat berufen werden. Die berufenen Institutionen der Kommunalen Gesundheitskonferenz b e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0304/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0304/2017 
nennen ihre Mitglieder und Stellvertreter/innen und teilen Um besetzungen der Geschäftsstelle der 
Kommunalen Gesundheitskonferenz mit. 
 
Der Integrationsrat wurde durch den Rat gemäß § 3 Abs.1 der Geschäftsordnung der Gesun d-
heitskonferenz Münster in die Gesundheitskonferenz berufen und hat Herrn Marinos mit der Vorl a-
ge V/0658/2014 in der Sitzung am 24.09.2014 in die Kommunale Gesundheitskonferenz entsandt.  
 
Nach dem Tod von Herrn Marinos ist nunmehr eine neue Entscheidung über die zukünftige Vertre-
tung des Integrationsrates in der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu treffen. 
  
Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung sollte eine Stellvertreterregelung getroffen we r-
den. 
 
Hinweis:  
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t-
zung zu achten.      
 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
  
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

26.04.2017 Integrationsrat
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0304/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37