2907/2023
Beantwortung der Anfrage AN/1568/2023
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3155 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 07.09.2023 2907/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.09.2023 26.10.2023 Beantwortung der Anfrage AN/1568/2023 Zu den Fragen der AfD-Fraktion 1. Wie oft hat die Verwaltung nach der Teilnahme an Fraktionssitzung gem. der Grundsatzverfügung zur Regelung der Teilnahme von Verwaltungsangehörigen an den Sitzungen der Fraktionen, der Fraktionsvorstände und der Arbeitskreise der Fraktionen auf Rats- bzw. Bezirksebene vom 01.04.2023, Besuche bei Fraktionen, Fraktionsvorständen und Arbeitskreisen genehmigt und wie viele nicht? Bitte auf- schlüsseln nach Fraktionen und den jeweiligen Teilnehmern mit Datum und Grund der Anwesenheit. 2. Woran knüpft die Verwaltung eine Genehmigung und wann versagt sie Teilnahmen? 3. Wurden von Seiten der Verwaltung Sachgründe angeführt? 4. Gab es Besuche außerhalb dieser Genehmigung und gab es Konsequenzen (z.B. dienstrechtlich) wenn nicht nach der Grundsatzverordnung eingeladen wurde? 5. In wie weit werden Verwaltungsmitarbeitern die Teilnahmen freigestellt, ob diese zu bestimmten Veranstaltungen/ Fraktionen nicht gehen wollen oder wären diese nicht dienst- bzw. arbeitsrechtlich dazu verpflichtet? nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Eine Grundsatzverfügung vom 01.04.2023 zur Teilnahme von Verwaltungsangehörigen ist der Verwaltung nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Verfügung vom 01.04.2021 gemeint ist. zu 1. Für die laufende Ratsperiode bestehen derzeit Arbeitskreis-Dauergenehmigungen für die Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen (22), CDU (20), SPD (26), FDP (4) und Volt (3) sowie für Bezirksfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (2), CDU (2) und SPD (4). Informationen zur Teilnahme liegen nicht vor. Nicht genehmigt wurden 4 Anträge für die AfD-Ratsfraktion sowie einer für eine AfD-Bezirksfraktion. Einzelgenehmigungen wurden erteilt für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (50), CDU (12), SPD (4), Die Linke (5), FDP (7) und Volt (27). Nicht genehmigt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Anträge der Fraktion Volt, drei An- träge der AfD-Ratsfraktion sowie ein Antrag einer AfD-Bezirksfraktion. zu 2. Die Genehmigungen werden auf der Grundlage der Vorgaben der Grundsatzverfügung erteilt bzw. nicht erteilt. zu 3. Grundlage der Entscheidungen sind die Vorgaben der Grundsatzverfügung. Entspre- chend wird in der Regel auf diese Verfügung bzw. auf konkrete Vorgaben der Verfü- gung verwiesen. 2 zu 4. Weitere Besuche gab es u. a. von Beigeordneten und der Oberbürgermeisterin (bei denen nach der Grundsatzverfügung keine Genehmigung erforderlich ist) sowie z. B. im Zusammenhang mit der Vorstellung von Kandidatinnen oder Kandidaten bei der Ausschreibung von Beigeordnetenstellen. Verstöße gegen arbeitsvertragliche oder dienstliche Pflichten sind der Verwaltung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. zu 5. Die Grundsatzverfügung regelt u.a. den Rahmen der Teilnahme bzw. Entsendung von Mitarbeitenden durch die Verwaltung, aber keine Teilnahmepflicht einzelner Personen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2907/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 17:53