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2907/2023

Beantwortung der Anfrage AN/1568/2023

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 12.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3155 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 07.09.2023 
 2907/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 07.09.2023 
26.10.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1568/2023 
Zu den Fragen der AfD-Fraktion  
 
1. Wie oft hat die Verwaltung nach der Teilnahme an Fraktionssitzung gem. der 
Grundsatzverfügung zur Regelung der Teilnahme von Verwaltungsangehörigen an 
den Sitzungen der Fraktionen, der Fraktionsvorstände und der Arbeitskreise der 
Fraktionen auf Rats- bzw. Bezirksebene vom 01.04.2023, Besuche bei Fraktionen, 
Fraktionsvorständen und Arbeitskreisen genehmigt und wie viele nicht? Bitte auf-
schlüsseln nach Fraktionen und den jeweiligen Teilnehmern mit Datum und Grund der 
Anwesenheit. 
2. Woran knüpft die Verwaltung eine Genehmigung und wann versagt sie Teilnahmen? 
3. Wurden von Seiten der Verwaltung Sachgründe angeführt? 
4. Gab es Besuche außerhalb dieser Genehmigung und gab es Konsequenzen (z.B. 
dienstrechtlich) wenn nicht nach der Grundsatzverordnung eingeladen wurde? 
5. In wie weit werden Verwaltungsmitarbeitern die Teilnahmen freigestellt, ob diese zu 
bestimmten Veranstaltungen/ Fraktionen nicht gehen wollen oder wären diese nicht 
dienst- bzw. arbeitsrechtlich dazu verpflichtet? 
 
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
Eine Grundsatzverfügung vom 01.04.2023 zur Teilnahme von Verwaltungsangehörigen ist der 
Verwaltung nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Verfügung vom 01.04.2021 
gemeint ist.  
 
zu 1. Für die laufende Ratsperiode bestehen derzeit Arbeitskreis-Dauergenehmigungen für 
die Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen (22), CDU (20), SPD (26), FDP (4) und Volt 
(3) sowie für Bezirksfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (2), CDU (2) und SPD (4). 
Informationen zur Teilnahme liegen nicht vor. Nicht genehmigt wurden 4 Anträge für 
die AfD-Ratsfraktion sowie einer für eine AfD-Bezirksfraktion.  
Einzelgenehmigungen wurden erteilt für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (50), 
CDU (12), SPD (4), Die Linke (5), FDP (7) und Volt (27). Nicht genehmigt wurde ein 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Anträge der Fraktion Volt, drei An-
träge der AfD-Ratsfraktion sowie ein Antrag einer AfD-Bezirksfraktion.  
zu 2. Die Genehmigungen werden auf der Grundlage der Vorgaben der Grundsatzverfügung 
erteilt bzw. nicht erteilt.  
zu 3. Grundlage der Entscheidungen sind die Vorgaben der Grundsatzverfügung. Entspre-
chend wird in der Regel auf diese Verfügung bzw. auf konkrete Vorgaben der Verfü-
gung verwiesen.

2 
 
zu 4. Weitere Besuche gab es u. a. von Beigeordneten und der Oberbürgermeisterin (bei 
denen nach der Grundsatzverfügung keine Genehmigung erforderlich ist) sowie z. B. 
im Zusammenhang mit der Vorstellung von Kandidatinnen oder Kandidaten bei der 
Ausschreibung von Beigeordnetenstellen. Verstöße gegen arbeitsvertragliche oder 
dienstliche Pflichten sind der Verwaltung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. 
zu 5. Die Grundsatzverfügung regelt u.a. den Rahmen der Teilnahme bzw. Entsendung von 
Mitarbeitenden durch die Verwaltung, aber keine Teilnahmepflicht einzelner Personen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

26.10.2023 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2907/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
12.09.2023
Erstellt
06.09.2023 17:53